KIEFERORTHOPEDIE BASIC INFO-Selbstb. unter

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EMPFEHLUNGEN VOR DEM BEGINN DER KIEFERORTHOPÄDISCHEN BEHANDLUNG
für Eltern, Kinder und Jugendliche
DER ZWECK DER KIEFERORTHOPÄDISCHEN BEHANDLUNG IST EINE BESSERE
MUNDGESUNDHEIT UND HÖHERE LEBENSQUALITÄT ZU GEWÄHRLEISTEN.
(für Selbstzahler)
Das Ziel der kieferorthopädischen Behandlung sind ein richtig geformtes, ordnungsgemäßes
Gebiss und die Schaffung der Voraussetzungen für angemessenes Wachstum und
Entwicklung des Kiefers und des Gesichts.
Eine kieferorthopädische Behandlung kann bei einer Person (bei einem Kind)
beginnen:
1) mit gesunden Zähnen und Zahnfleisch
Die Notwendigkeit für eine kieferorthopädische Behandlung stellt der Zahnarzt fest, wenn
er die Gesundheit aller Zähne und des Zahnfleisches festgestellt hat. Zudem muss der
Zahnarzt überprüfen, ob das Kind in der Lage ist, seine Zähne sachgerecht zu reinigen. Der
Unterricht in der richtigen Zahnpflege wird in den Schulen und im Ramen der Prävention von
„Jugend Zahnmedizin« durchgeführt. Er kann auch in der kieferorthopädischen Ambulanz
durchgeführt werden.
2) es sind keine Anzeichen schlechter Mundhygiene festzustellen
(Zahnplaque, die sich verfärbt: entzündetes Zahnfleisch bei den Zähnen, kann ein Zeichen
von unregelmäßiger Reinigung der Zähne sein, obwohl die Zähne oberflächlich gesäubert
erscheinen)
Bei kleinen Kindern ist in diesem Fall natürlich die Hilfe von den Eltern notwendig.
Ohne genaue und präzise Mundhygiene kann die kieferorthopädische Behandlung
nicht beginnen, da es andernfalls zu Komplikationen kommen kann. In solchen Fällen
kann und darf der Kieferorthopäde die Behandlung nicht beginnen. Mit allen Risiken
(gesundheitlichen und finanziellen) wird die Behandlung, wenn möglich, auf einen
späteren Zeitraum verschoben.
3) das Kind ist bereit für die Zusammenarbeit und den Empfehlungen zu folgen
Das ist besonders wichtig bei der Behandlung funktioneller Störungen (z.B. im Falle
einer offenen Mundhaltung - wenn sie nicht korrigiert wird, dann ist auch eine weitere
Therapie mit festem Gerät nicht erfolgreich.)
Auf welcher Grundlage entscheidet der Kieferorthopäde, wann die beste Zeit ist, um
eine Behandlung anzufangen:
1) der Entwicklungszeitraum der Person (des Kindes)
2) die Art und Schwere der Anomalie
Von den beiden letztgenannten Elementen hängen ab: die Art der Behandlung, Gerätetyp,
Behandlungsdauer usw.
Kontrollgruppe: solange nicht alle Voraussetzungen für die Einleitung der Behandlung
erfüllt sind, wird das Kind in einer sogenannten Kontrollgruppe geführt, d.h. es werden in
längeren Zeitintervallen Kontrolluntersuchungen durchgeführt. In der Zwischenzeit können
einfachere Maßnahmen (z.B. frühzeitige Entfernung der Milchzähne), Übungen und
einfache Korrekturgeräte eingesetzt werden, die das Wachstum und die Entwicklung
beeinflussen können, die Bildung von Unregelmäßigkeiten verhindern oder sie zum kleinen
Teil korrigieren lassen.
Behandlung mit Apparaten
Es gibt abnehmbare, feste und kombinierte Apparate. Abnehmbare trägt man tagsüber
(mindestens 2-3 Stunden, wenn es notwendig ist auch den ganzen Tag) und nachts. Beim
Essen werden sie entfernt. Man bewahrt sie in einer Box trocken auf und pflegt mit der
Zahnbürste unter fließendem Wasser; sie werden zur Kontrolle mitgebracht).
Für die festsitzende (sie unterscheiden sich in Materialien und ihrer Funktionsweise) und
kombinierten Apparate braucht man besondere Zahnbürsten und Hilfsmitteln zur
Reinigung der Zähne und des Zahnfleisches. Für alle Geräte ist es sehr genau festgelegt,
wozu man sie verwendet.
Eine kieferorthopädische Behandlung kann in einer oder mehreren Phasen durchgeführt
werden, in dem der Patient einen oder mehrere Apparate tragen kann. In den meisten Fällen
verbessern oder korrigieren Sie die Anomalie in zwei bis drei Jahren. In Einzelfällen kann die
Behandlungsdauer aber auch darüber hinaus gehen.
Risiken der kieferorthopädischen Behandlung sind: Zahnnervenschäden, Verkürzungen
von Zahnwurzeln, Zahnfleischentzündungen, Schädigungen des Zahnschmelzes. Eine
kieferorthopädische Behandlung ist bei Patienten mit einem geschwächten und beschädigten
Zahnschmelz nicht empfehlenswert - weil da entsteht ein Risiko der Fraktur des
Zahnschmelzes, sowie bei bestimmten Krankheitszuständen, Allergien und Entzündungen in
der Mundhöhle.
Kontrolluntersuchungen bei Patienten, die die Apparate schon tragen, dienen der
Aktivierung Anpassung und dem Ersetzen von Teilen des Geräts. Bei Patienten mit unreinen
Zähnen sind die Untersuchungen viel schwieriger. Wir empfehlen deswegen, dass sie zur
Untersuchung auch das ganze Zubehör für die Mundhygiene mitbringen. Häufig ist
während der Behandlung eine professionelle Reinigung von Plaque und
Schutzmaßnahmen für
Zähne und Zahnfleisch erforderlich, damit zusätzliche
Komplikationen vermieden werden, die Kosten aber dann den Patient oder die Eltern
zusätzlich belasten. In dem Fall, dass während der Behandlung ernsthafte Anzeichen
von unregelmäßiger Mundhygiene und Zahnfleisch auftreten oder das Zahnfleisch
stark entzündet ist, ist der Kieferorthopäde dazu verpflichtet, die Behandlung
abzubrechen und das Gerät zu entfernen. Für die noch nicht korrigierten Zähne und
die Zahnzwischenräume, die zum Zwecke der Behandlung entfernt wurden, trägt der
Kieferorthopäde keine Verantwortung. Die Fortsetzung der Behandlung durch ein
neues Gerät und seine Fixierung verteuern und verlängern die Therapie.
WICHTIG !
Bei jeder Unsicherheit (Lösen der Verklebung oder Schäden am Gerät, große
Schmerzen) ist es wichtig sofort den Kieferorthopäden darüber zu informieren (am
Telefon, auch außerhalb der Arbeitszeit; am Anrufbeantworter hinterlassen Sie bitte
Ihren Namen und die Telefonnummer; Sie können sich auch gerne die auf Band
gesprochenen kurzen Empfehlungen des Kieferorthopäden telefonisch anhören).
Nur der Kieferorthopäde soll feststellen, wann die Behandlung abgeschlossen ist. Dies
ist frühestens ein Jahr nach der Entfernung des aktiven Geräts der Fall (der Zeitraum der
Pflege der Zähne in der neuen Position, Retention). Schön geformte Zähne, die der
Patient oder seine Eltern sehen, garantieren noch keine Stabilität. Zu diesem Zweck ist es
notwendig, in der Zeit die abnehmbare Retentionsgeräte zu tragen. Diese sorgen dafür,
dass die Zähne in der gewünschten Position bleiben (in manchen Fällen verbleiben die
Retentionsgeräte auch mehrere Jahre oder dauerhaft, insbesondere bei noch bestehenden
unregelmäßigen Dysfunktionen oder bei größeren Abweichungen im Kiefer).
Retentionshilfsgeräte werden in der Regel einmal jährlich überprüft. Bei Bedarf auch
häufiger, da sich die Situation im Mund im Laufe der Jahre verändern kann. Die
Anpassungen sind von Zeit zu Zeit erforderlich. Die Kosten für die Reparatur oder
Herstellung von neuen Retentionshilfsgeräten außerhalb der Garantiezeit (ein Jahr nach der
Entfernung des aktiven Apparats), oder aufgrund von Veränderungen in der Mundhöhle
(neue Zahnfüllungen, unregelmäßiges Tragen, harte Plaque ) tragen der Patient oder die
Eltern.
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(erf.Kieferorthop.)
Vor- und Nachname:______________________________Nr._____/_____Geburtsdatum:_______________
Behandlungsplan:
0.interzeptive Maßnamen______________________________________________________________
1.Phase: Beseitigung von Funktionsstörungen ________________ Funktioneller Apparat ____________
2.Phase____________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
Erforderliche Zahnentfernungen:
Chirurgischer Eingriff erforderlich: __________________________________________________________
Vorgesehene Operation des Kiefers ___________________________________________________________
(Für die OP möchte ich mich unter Kenntnissnahme der möglichen gesundheitlichen und finanziellen Folgen nicht entscheiden)
Unterschrifft:___________________
3.Retentionsphase: oben ___________ unten____________ sonstiges_________________
vorgesehene dauerhafte Retention
Geschätzte Zeit der Behandlung:_____________________________________________________________
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Ich stimme dem Behandlungsplan zu und bestätige, dass ich / mein Kind für die Behandlung bereit ist
(die Zähne und das Zahnfleisch sind gesund). Ich/mein Kind wird sich an der kieferorthopädischen
Behandlung aktiv beteiligen.
ZUSTIMMUNG ZUM BEHANDLUNGSPLAN
Ich bin mit allen Behandlungsmöglichkeiten, sowie mit den Folgen der Aussetzung des
verantwortungsvollen Handelns vertraut. Ich stimme der kieferorthopädischen Behandlung zu und
verpflichte mich zu kooperieren und den Anweisungen/Empfehlungen des Kieferorthopäden zu
folgen. Es ist mir bewusst, dass das Nichtbefolgen der Empfehlungen, unregelmäßige
Kontrollbesuche und schlechte Mundhygiene zu Schäden an den Zähnen und am Zahnapparat führen
können. In solchen Fällen ist der Kieferorthopäde verpflichtet die Behandlung abzubrechen und trägt
dafür keine Verantwortung. Die Fortsetzung der Behandlung ist mit neuen Kosten verbunden und
dauert länger. Ich stimme der Verwendung von Fotos und Rtg-Aufnehmen zu, die ein integraler
Bestandteil der kieferorthopädischen Untersuchungen sind. In der Behandlungszeit werde ich/mein
Kind regelmäßig (mindestens einmal im Jahr) Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt durchführen und
dafür sorgen, dass die Zähne und das Zahnfleisch gesund und unter ärztlicher Beobachtung bleiben.
Ich habe mich freiwillig für die Selbstzahlung entschieden und es ist mir bekannt, dass ich für die
Behandlung und deren Zahlung keine Rückzahlung von der Gesundheitsversicherungsanstalt
Sloweniens (ZZZS) verlangen kann.
Ob sich ggfs. Private oder andere Zusatzversicherungen an den Kosten beteiligen, hängt von den jeweiligen
Versicherungsverträgen des Patienten ab.
Vor der Untersuchung wurde ich mit allen Bedingungen, auch Zahlungsbedingungen
bekanntgemacht.
Ich stimme der Verwendung von Fotografieren und Röntgen-Aufnahmen, die ein Bestandteil
der kieferorthopädischen Untersuchungen sind, zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken
JA / NEIN
und zur Veröffentlichung auf der Webseite www.ortodontijams.si zu.
JA / NEIN
(Die Aufnahmen werden vor der Verwendung anonymisiert.)
Datum: ___________ Unterschrift des Patienten: _____________________________
Unterschrift der Eltern / Erziehungsberechtigten:____________________________
Mehr Infos auf www.ortodontijams.si
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