Löschung

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Wozu Ersatzkennzeichen?
Das Bildungsdokumentationsgesetz (BGBl. I Nr. 12/2002) sieht vor, dass die Bundesanstalt Statistik
Österreich ein Register über den Bildungsstand der österreichischen Wohnbevölkerung errichtet und
führt. Dieses Register wird Grundlage für verschiedene statistische Auswertungen sein. Nicht alle
Personen, die in Österreich Bildungsabschlüsse erwerben, verfügen auch über eine österreichische
Sozialversicherungsnummer. Für diejenigen, die keine solche SV-Nummer haben, muss deswegen
ein Ersatzkennzeichen anstelle der Sozialversicherungsnummer verwendet werden.
Die Vergabe der Ersatzkennzeichen erfolgt im Bedarfsfall durch die Bildungseinrichtungen (Schulen,
Akademien, Fachhochschulen, Universitäten). Die Bildungseinrichtung kann dabei auf eine zentrale
Datenbank in der Bundesanstalt Statistik Österreich zurückgreifen, die sogenannte
"Ersatzkennzeichen-Datenbank". Die gesetzliche Grundlage bildet § 3 Abs. 6 des
Bildungsdokumentationsgesetzes; Ausführungsbestimmungen finden sich in den
Durchführungsverordnungen zum Bildungsdokumentationsgesetz.
Anforderung
Wenn ein Schüler oder ein Studierender bei der Aufnahme in die Schule, Hochschule oder Universität
glaubhaft macht, dass sie oder er keine österreichische Sozialversicherungsnummer besitzt, muss die
Bildungseinrichtung ein Ersatzkennzeichen vergeben. Dafür sind der Ersatzkennzeichen-Datenbank
der Bundesanstalt Statistik Österreich auf dem vorgesehenen Weg Familien- und Vorname,
Geburtsdatum und Anschrift am Heimatort bekanntzugeben. Von der Datenbank wird sodann ein
Ersatzkennzeichen bekanntgegeben. Finden sich in der Ersatzkennzeichen-Datenbank bereits
Eintragungen zu Personen mit gleichem Geburtsdatum und ähnlichem Namen, wird rückgefragt, ob
die nun gemeldete Person mit einer in der Datenbank bereits vorgefundenen ident ist. Trifft dies zu,
bezeichnet die Bildungseinrichtung die identifizierte bereits gespeicherte Person und übernimmt deren
Ersatzkennzeichen. Ist keine Identität gegeben, fordert die Bildungseinrichtung ein neues
Ersatzkennzeichen an ("forcieren").
Aktualisierung
Eine Änderung von Angaben zu einer Person in der Ersatzkennzeichen-Datenbank darf nur jene
Bildungseinrichtung vornehmen, die das Ersatzkennzeichen angefordert und vergeben hat. Die
Anschrift am Heimatort wird bei Eingabe einer schon vorhandenen Person automatisch aktualisiert,
d.h. durch die nunmehr eingegebene Anschrift am Heimatort ersetzt.
Löschung
Es kann vorkommen, dass eine Bildungseinrichtung irrtümlich ein Ersatzkennzeichen anfordert (zB
der Schüler gibt nachträglich seine SV-Nr. bekannt; die Studierende wird letztendlich doch nicht zum
Studium zugelassen). Die Bildungseinrichtung kann ein solches Ersatzkennzeichen samt dem
zugehörigen Personaldatensatz auch wieder löschen.
Suche
Nutzungsberechtigte der Ersatzkennzeichen-Datenbank (Bildungseinrichtungen) können mittels
Eingabe eines Ersatzkennzeichens, das ihnen z.B. eine Schülerin oder ein Studierender bekanntgibt,
anhand der Datenbank die Gültigkeit dieses Ersatzkennzeichens überprüfen. Wenn das
Ersatzkennzeichen gültig ist, wird auch der zugehörige Personaldatensatz angezeigt.
Allgemeines
Kopieren von Werten in die Zwischenablage:
markieren Sie das zu kopierende Wort (z.B. Ersatzkennzeichen) in dem Sie den Mauszeiger über dem
Wort positionieren und mit der linken Maustaste doppelklicken (der Bereich wird nun invers
dargestellt). Danach drücken Sie die rechte Maustaste und wählen in dem erscheinenden KontextMenü den Eintrag "kopieren". Der Wert befindet sich nun in der Zwischenablage und kann in anderen
Anwendungen eingefügt werden.
Quelle: http://www.statistik.at:8080/ekz/erlaeuterung.jsp
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