Katarakt-Operationen Ebene A

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Antragsversendung an: KVN Bezirksstelle, Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung
Vertrag zwischen der KVN und dem BKK-Landesverband Mitte über die
Durchführung und Vergütung
ambulanter Katarakt-Operationen
- Ebene A (Prä: 99875, Post: 99876)
Name und Kontaktdaten des Arztes (Leistungserbringer):
Zulassung
Ermächtigung
Anstellung bei
Lebenslange Arztnummer (LANR)
Genehmigung beantragt zum:
Betriebsstättennummer (BSNR)
Ich verfüge über die Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Augenheilkunde.
1.
Fachliche Voraussetzungen
Das entsprechende Zeugnis
liegt der KVN vor
oder

ist in Kopie beigefügt.
KVN-FVE-007-AAG
Ich verpflichte mich, die sich aus der Teilnahme am Vertrag ergebenden Verpflichtungen, insbesondere
an die Indikationsstellung (§ 6) und den Leistungsinhalt (§ 7) einzuhalten.
2.
Erklärungen
Ich weise die in § 4 Abs. 3 des Vertrages geforderten Weiterbildungen im Bezug auf das Krankheitsbild
„Grauer Star“ in jedem Jahr der Teilnahme unaufgefordert nach.
Mir ist bekannt, dass die Teilnahme nur an einer Ebene des Vertrages möglich ist (vgl. § 5 Abs. 1
letzter Satz).
Mir ist bekannt, dass die Genehmigung sowohl auf den Leistungserbringer bezogen ist und
zudem standortbezogen erteilt wird. Die personellen Voraussetzungen sind für jeden Standort
nachzuweisen.
Mit meiner Unterschrift erkläre ich die diesem Antrag beigefügten Anlagen zum Bestandteil
des Antrages.
Ich stimme der Veröffentlichung meiner Praxisdaten auf der Homepage der KVN gem. § 4 Abs. 4 zu.
Datum / Unterschrift (bei angestelltem Arzt Unterschrift des anstellenden Arztes bzw. des MVZ-Leiters / bei angestelltem Arzt in einer
Berufsausübungsgemeinschaft Unterschrift aller Mitglieder) / Stempel
Auszug aus dem Vertrag
§ 6 Indikationsstellung
(1)
a)
b)
c)
(2)
a)
b)
c)
Die Regelungen dieser Vereinbarung finden Anwendung, wenn
der Patient an Grauem Star (Katarakt) erkrankt ist und
der Visus die Grenzwerte für Führerscheininhaber unterschreitet (Visusreduktion auf 0,5 mit Sehhilfe bzw. 0,2 ohne Sehhilfe
in Ferne oder Nähe,)
oder
eine Operation des zweiten Auges bei hoher Anisometropie erfolgt oder
die Entfernung einer Linse wegen einer anderen Augenerkrankung notwendig wird
Die Regelungen dieser Vereinbarung finden auch Anwendung,
wenn der Patient an Grauem Star (Katarakt) erkrankt ist und
die visuelle Funktion des Patienten soweit eingeschränkt ist,
dass notwendige Verrichtungen des täglichen Lebens nicht
mehr mit der erforderlichen Sicherheit durchgeführt werden
können oder
aus beruflichen Gründen eine Verbesserung der visuellen
Funktion notwendig ist
oder
die Lesefähigkeit nicht mehr gegeben ist.
In diesen Fällen handelt es sich um die individuelle Indikation, die gemäß
der Inhalte der Anlage 2 separat zu dokumentieren ist. Dieser Bogen ist
zu den arztseitigen Patientenunterlagen zu nehmen.
§ 7 Leistungsinhalt
(1)
(a)
(b)
(c)
(d)
(e)
Von teilnehmenden Ärzten der Ebene A sind folgende Leistungen präoperativ zu erbringen:
Indikationsstellung zu einer durchzuführenden ambulanten Katarakt-Operation nach § 6. Zur Feststellung einer individuellen
Indikation nach § 6 Abs. 2 sind die Daten nach Anlage 2 zusätzlich zu dokumentieren.
Erörterung des persönlichen Risikoprofils des Patienten bezüglich einer ambulanten Operation
Beratung des Patienten über Nutzen und Risiken einer geplanten ambulanten oder stationären Katarakt-Operation.
Information des Patienten über die für diesen relevanten Inhalte
und Aushändigung der Patienteninformation. (Anlage 3)
Abstimmung des Operationstermins mit den Arzt der Ebene B.
Die Katarakt-Operation soll innerhalb einer Frist von höchstens
4 Wochen Wartezeit nach dem Datum der Terminvergabe für
(f)
(g)
(h)
(2)
(a)
(b)
eine Katarakt-Operation durchgeführt werden. Eine Abweichung von dieser Frist kann nur erfolgen, wenn der Patient dies
wünscht.
Überweisung des Patienten an einen an diesem Vertrag teilnehmenden Arzt der Ebene B, ggf. Befundmitteilung an den
Hausarzt.
Augeninnendruckmessungen beider Augen
Der Arzt der Ebene A, der die präoperativen Leistungen erbracht hat, soll grundsätzlich auch die postoperativen Leistungen
bei einem Patienten durchführen.
Von teilnehmenden Ärzten der Ebene A sind folgende Leistungen postoperativ frühestens 4 Wochen, spätestens 8 Wochen
nach dem Operationstermin zu erbringen:
Postoperative Betreuung und Behandlung gemäß der medizinischen Notwendigkeit
Augeninnendruckmessung beider Augen
§ 10 Vertragsverstöße
Verstößt der teilnehmende Arzt gegen die eingegangenen vertraglichen
Verpflichtungen, können nachfolgende Maßnahmen ergriffen werden:
(a)
Aufforderung durch die KVN, die vertraglichen Verpflichtungen
einzuhalten.
(b)
Auf begründeten Antrag eines Vertragspartners und nach Anhörung des betroffenen Arztes kann ein Widerruf der Teilnahme
und Abrechnungsgenehmigung durch die KVN im Einvernehmen mit dem BKK LV erfolgen, wobei eine erneute Teilnahme
am Vertrag möglich ist.
(c)
Hält der Arzt die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen
wiederholt nicht ein, kann er von der Teilnahme durch Widerruf
auf Dauer ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss eines
Arztes entscheidet die KVN im Einvernehmen mit dem BKK LV.
Den vollständigen Vertrag finden Sie unter www.kvn.de im Mitgliederportal unter der Rubrik Verträge/Strukturverträge nach § 73a. Hier
und in der Rubrik „Abrechnung“ finden Sie auch die für die Abrechnung relevanten KV-internen GO-Nrn.
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