Muster: Vertragshändlervertrag

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Muster: Vertragshändlervertrag
Zwischen
.....
– nachfolgend Unternehmen genannt –
und
.....
– nachfolgend Vertragshändler genannt –
wird folgender Vertragshändlervertrag geschlossen:
Präambel
Das Unternehmen hat in dem Bereich ..... die in der Anlage 1 dargestellten
Produkte – im Folgenden Vertragsprodukte – entwickelt und stellt diese exklusiv her.
Das Unternehmen vertreibt die Vertragsprodukte selbst über den Großhandel, über
Vertragshändler und über das Internet.
Der Vertragshändler verfügt im Bereich ..... über umfassende Erfahrungen im
Marketing und Vertrieb.
Aufgrund seiner Erfahrungen erfüllt er die von dem Unternehmen an einen
Vertragshändler gestellten Anforderungen.
Dies vorausgeschickt schließen die Parteien folgenden Vertragshändlervertrag:
§1
Vertragsgegenstand und rechtliche Stellung des Vertragshändlers
(1) Das Unternehmen überträgt dem Vertragshändler den Vertrieb der in § 2
genannten Vertragsprodukte im Vertragsgebiet gemäß § 3.
(2) Der Vertragshändler kauft und verkauft die Vertragsprodukte im eigenen Namen
und auf eigene Rechnung.
(3) Der Vertragshändler wird als freier sowie rechtlich und wirtschaftlich
selbstständiger Unternehmer tätig. Er ist nicht berechtigt, das Unternehmen zu
vertreten, für das Unternehmen zu handeln und oder im Namen des Unternehmens
Verpflichtungen einzugehen.
(4) Der Vertragshändler ist berechtigt und verpflichtet, sich während der
Vertragsdauer als Händler des Unternehmens zu bezeichnen.
§2
Vertragsprodukte
(1) Vertragsprodukte sind die in der dem Vertragshändlervertrag als Anlage 1
beigefügten Aufstellung genannten Erzeugnisse und die dazugehörigen Ersatz- und
Zubehörteile. Die Anlage 1 ist in der aktuellen, jeweils zwischen den
Vertragsparteien abgestimmten Fassung Bestandteil dieses Vertrages.
(2) Nimmt das Unternehmen nach Abschluss des Vertragshändlervertrages neue
Erzeugnisse in seinen Vertrieb auf, werden diese nicht automatisch
Vertragsprodukte. Das Unternehmen hat diese dem Vertragshändler als
Vertragsprodukte zu den Bedingungen des Vertrages anzubieten.
(3) Das Unternehmen ist berechtigt, unter Einhaltung einer dreimonatigen
Ankündigungsfrist die Produktion hinsichtlich einzelner Vertragsprodukte i.R.d.
allgemeinen Vertriebspolitik um- oder einzustellen. Die Ankündigung hat schriftlich zu
erfolgen. Bereits erfolgte Bestellungen des Vertragshändlers hinsichtlich des
auslaufenden Vertragsproduktes, die das Unternehmen wirksam angenommen hat,
bleiben davon unberührt.
§3
Vertragsgebiet
(1) Das Vertragsgebiet besteht aus dem Gebiet ..... und ist außerdem in der
Gebietskarte, welche als Anlage 2 Bestandteil dieses Vertrages ist, farblich
gekennzeichnet.
(2) Der Vertragshändler hat im Vertragsgebiet das Alleinvertriebsrecht. Das
Unternehmen wird die Vertragsprodukte im Vertragsgebiet nicht über andere
Vertriebsmittler vertreiben. Das Unternehmen ist jedoch berechtigt, die
Vertragsprodukte an die in Anlage 3 als Direktkunden bezeichneten Kunden im
Vertragsgebiet unmittelbar zu verkaufen. Das Unternehmen wird den
Vertragshändler sofort schriftlich informieren, wenn ein Kunde Direktkunde ist. Eine
Beteiligung an dem Verkaufspreis erhält der Vertragshändler nicht.
(3) Eine aktive Vertriebspolitik, wie Marketing und Werbung, ist dem Vertragshändler
grds. nur in seinem Vertragsgebiet gestattet. Der Vertragshändler kann nach
Absprache mit dem Unternehmen aktives Marketing in den Gebieten betreiben, die
weder einem anderen Vertragshändler noch dem Unternehmen selbst exklusiv
zugewiesen sind. Ein aktives Marketing ist dem Vertragshändler untersagt, wenn
dieses Gebiet einem anderen Vertragshändler übertragen worden ist oder werden
soll.
§4
Pflichten des Vertragshändlers
(1) Der Vertragshändler hat die Interessen des Unternehmers mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmannes wahrzunehmen.
(2) Der Vertragshändler hat die Vertragsprodukte in dem Vertragsgebiet zu
vertreiben und ist verpflichtet, angemessene Anstrengungen für deren
größtmöglichen Absatz zu betreiben. Er hat den Kundenstamm für die
Vertragsprodukte im Vertragsgebiet zu vergrößern.
(3) Der Vertragshändler ist verpflichtet, für die Vertragsprodukte im Vertragsgebiet
auf eigene Kosten im angemessenen Umfang zu werben. Die Vertragsparteien legen
die Werbeinhalte gemeinsam fest.
(4) Der Vertragshändler hat die Regeln des lauteren Wettbewerbs zu beachten.
(5) Der Vertragshändler ist verpflichtet, alle vom Unternehmer im Rahmen der
Vertragsdurchführung mitgeteilten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse strengstens
geheim zu halten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Verpflichtung auch von
seinen Mitarbeitern eingehalten wird. Diese Verpflichtung trifft ihn auch nach
Vertragsbeendigung.
(6) Der Vertragshändler wird dem Unternehmen regelmäßig über die Entwicklung
des Marktes im Vertragsgebiet berichten und ihm notwendige Informationen, wie
Umsatzzahlen, Kundenzuwachs, Aktivitäten der Konkurrenz, Akzeptanz der
Vertragsprodukte, Wünsche der Kunden und sonstige weitere Umstände, die für eine
Beurteilung der Marktentwicklung durch das Unternehmen wichtig sein können,
zukommen lassen. Die Häufigkeit und Art und Weise des Informationsaustausches
wird von den Parteien einvernehmlich festgelegt.
(7) Der Vertragshändler ist verpflichtet, die Vertragsprodukte unter den
Markenzeichen und in der Ausstattung zu vertreiben, die das Unternehmen
vorschreibt. Er wird die Markenzeichen des Unternehmens auch im Rahmen von
Werbemaßnahmen ordnungsgemäß verwenden und sich bei der Nutzung an die vom
Unternehmen ausgegebenen CI-Richtlinien halten. Die näheren Einzelheiten
ergeben sich aus Anlage 4, deren jeweils aktuelle Fassung Bestandteil des
Vertrages ist.
(8) Der Vertragshändler ist verpflichtet einen geeigneten Kundendienst vorzuhalten,
mit welchem er in der Lage ist, den Endkunden Serviceleistungen und insbesondere
Mängelbeseitigungsarbeiten
an
den
Vertragsprodukten
anzubieten
und
durchzuführen. Bei der Durchführung des Kundendienstes hat er sich an die
Vorgaben des Unternehmens zu halten und diese zu beachten.
(9) Der Vertragshändler hat dafür zu sorgen, dass die zu den Vertragsprodukten
gehörigen Betriebsanleitungen und sonstigen Bedienhinweise an den Endkunden
gelangen. Von Vorkommnissen, welche die Sicherheit der Vertragsprodukte
anbelangen, wird er das Unternehmen sofort unterrichten.
§5
Pflichten des Unternehmers
(1) Das Unternehmen hat auf die Interessen des Vertragshändlers in angemessenem
Umfang Rücksicht zu nehmen und ihn in seiner Tätigkeit zu unterstützen. Es wird
den Vertragshändler bei dessen Betriebstätigkeit und der Durchführung des
Kundendienstes beraten.
(2) Das Unternehmen wird dem Vertragshändler rechtzeitig alle für dessen
Betriebstätigkeit erforderlichen Informationen und Unterlagen, wie Prospekte,
Kataloge, Zeichnungen, Verkaufsanleitungen und Werbematerialien, kostenfrei zur
Verfügung stellen.
Diese Unterlagen bleiben Eigentum des Unternehmens, soweit
bestimmungsgemäß verbraucht oder an Kunden weitergegeben werden.
sie
nicht
(3) Das Unternehmen kann, neben der vom Vertragshändler durchzuführenden
Werbung, eigene zentrale Werbeaktionen durchführen. Dabei hat es die Interessen
des Vertragshändlers angemessen zu beachten.
(4) Das Unternehmen ist grds. zur Ausführung der Bestellungen des
Vertragshändlers verpflichtet. Eine Ablehnung der Bestellung ist nur unter Angabe
eines sachlichen Grundes gerechtfertigt.
§6
Wettbewerbsverbot
(1) Der Vertragshändler ist zum Vertrieb anderer Produkte berechtigt, die nicht im
Wettbewerb zu den Vertragsprodukten des Unternehmens stehen. Der
Vertragshändler muss dem Unternehmen vor Aufnahme des Vertriebes die neu
aufzunehmenden Produkte schriftlich mitteilen. Sofern sachliche Gründe gegen die
Aufnahme der Produkte sprechen, kann das Unternehmen der Aufnahme des
Vertriebes widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs darf der Vertragshändler den
Vertrieb der Produkte nicht übernehmen.
(2) Der Vertragshändler darf für die Dauer von fünf Jahren ab Vertragsbeginn gemäß
§ 10 Abs. 1 keine Erzeugnisse herstellen, beziehen oder weiterverkaufen, die mit
den Vertragsprodukten in Wettbewerb stehen. Die Vertragsparteien verpflichten sich
mindestens neun Monate vor Ablauf der in Satz 1 bestimmten Frist über eine
Verlängerung des Wettbewerbsverbotes um weitere fünf Jahre zu verhandeln.
(3) Der Vertragshändler verpflichtet sich, die Vertragsprodukte während der Dauer
des Vertrages ausschließlich vom Unternehmen zu beziehen.
(4) Der Vertragshändler hat dem Unternehmen unverzüglich eine schriftliche
Mitteilung in folgenden Fällen zu machen:


Der Vertragshändler will sich direkt oder indirekt an einem
Konkurrenzunternehmen des Unternehmens beteiligen oder dieses
unterstützen, z.B. durch Gewährung eines Darlehens;
Der Vertragshändler wird selbstständig oder unselbstständig, auf fremde oder
eigene Rechnung, für ein Konkurrenzunternehmen des Unternehmens tätig.
Der Vertragshändler bedarf in einem solchen Fall der ausdrücklichen
schriftlichen Einwilligung des Unternehmens – § 182 BGB. Ausgenommen
hiervon sind Beteiligungen an börsennotierten Kapitalgesellschaften, soweit
der Vertragshändler durch die Beteiligung keinen maßgeblichen Einfluss auf
die Kapitalgesellschaft erhält.
§7
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Das Unternehmen verkauft dem Vertragshändler die Vertragsprodukte auf der
Grundlage der Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen des
Unternehmens, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung als Anlage 5 diesem Vertrag
beigefügt sind. Der Vertragshändler erklärt sich mit deren Einbeziehung ausdrücklich
einverstanden.
(2) Die Mängelhaftungsrechte des Vertragshändlers im Hinblick auf die
abgeschlossenen Kaufverträge bestimmen sich nach den in Anlage 5 beigefügten
Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen.
§8
Preise und Lieferbedingungen
(1) Das Unternehmen gewährt dem Vertragshändler auf die Vertragsprodukte einen
Händlerrabatt, der auf der Grundlage des vom Unternehmen unverbindlich
empfohlenen (Endverbraucher)-Listenpreis berechnet wird. Bemessungsgrundlage
ist dabei der zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses geltende Listenpreis.
Dieser, sowie die vereinbarten Rabatte, ergeben sich aus der Preis- und
Rabattstaffel, die als Anlage 6 beigefügt und in der jeweils gültigen Fassung
Bestandteil des Vertrages ist.
(2) Die Preise für die Vertragsprodukte, die dem Vertragshändler berechnet werden,
bestimmen sich nach den Nettoverkaufspreisen abzüglich des jeweils gültigen
Händlerrabattes zuzüglich des aktuellen Umsatzsteuersatzes.
(3) Der Vertragshändler ist in der Preisgestaltung gegenüber seinen Kunden frei. Er
ist nicht an unverbindliche Preisempfehlungen des Unternehmens gebunden.
(4) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten
Vertragsprodukte Eigentum des Unternehmens.
(5) Das Unternehmen ist im Rahmen seiner allgemeinen Vertriebspolitik berechtigt,
die in der Anlage 6 genannten Listenpreise und Rabatte mit einer Ankündigungsfrist
von vier Monaten zu ändern. Bestellungen, die vom Unternehmen bereits bestätigt
wurden, werden hiervon nicht berührt.
§9
Mindestabnahme
(1) Der Vertragshändler verpflichtet sich, die folgenden angemessenen
Mindestmengen von Vertragsprodukten bei dem Unternehmen zu kaufen und alsbald
nach Abschluss des Kaufvertrages abzunehmen:



..... € bis zum Ablauf des ersten Kalenderjahres nach Vertragsbeginn gemäß
§ 10 Abs. 1,
..... € im zweiten Kalenderjahr nach Vertragsbeginn,
..... € im dritten Kalenderjahr nach Vertragsbeginn,
in den darauffolgenden Kalenderjahren jeweils den Vorjahresbetrag mit einer
Steigerung von jeweils ..... % gegenüber dem betreffenden Vorjahr.
(2) Hält der Vertragshändler die vereinbarten Mindestabnahmemengen gemäß
Abs. 1 aus von ihm zu vertretenen Umständen nicht ein, macht er sich
schadensersatzpflichtig.
§ 10
Dauer des Vertrages/Beendigung
(1) Der Vertragshändlervertrag beginnt am ..... und ist auf unbestimmte Zeit
geschlossen. Beide Vertragsparteien können den Vertragshändlervertrag unter
Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats
kündigen.
(2) Unbeschadet des Rechts zur ordentlichen Kündigung ist jeder Vertragspartner
berechtigt, den Vertragshändlervertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist fristlos
aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein zur fristlosen Kündigung berechtigender
wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den
Vertragsparteien aufgrund des vom anderen Vertragspartner gesetzten Grundes für
den kündigenden Vertragspartner so nachhaltig gestört ist, dass eine Fortsetzung
des Vertragshändlervertrages nicht in Betracht kommt.
(3) Die Kündigung hat schriftlich durch Einschreiben/Rückschein zu erfolgen.
§ 11
Nachvertragliche Pflichten beider Parteien
(1) Bei Beendigung des Vertragshändlervertrages hat der Vertragshändler alle ihm
vom Unternehmen zum Zwecke der Vertragsdurchführung überlassenen Unterlagen
an das Unternehmen zurückzugeben, soweit sie von ihm nicht bestimmungsgemäß
verbraucht worden sind oder noch i.R.v. Kundendienstleistungen benötigt werden.
(2) Das Unternehmen ist verpflichtet, den Vertragshändler bei Bedarf in
ausreichendem Maße mit Ersatzteilen zu den bisherigen Vertragsbedingungen zu
beliefern, damit dieser seinen Verpflichtungen aus § 4 Abs. 8 in vollem Umfang
nachkommen kann.
(3) Der Vertragshändler ist nach Vertragsbeendigung nicht mehr berechtigt, sich als
Händler des Unternehmens zu bezeichnen und den Namenszug, das
Erkennungszeichen oder sonstige Kennzeichen des Unternehmens zu verwenden.
§ 12
Gerichtsstand/Erfüllungsort/anwendbares Recht/Vertragsprache
(1) Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertragshändlervertrag ist der Sitz
des Unternehmens.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus und im
Zusammenhang mit diesem Vertragshändlervertrag ist der Sitz des Unternehmens.
(3) Vertragssprache ist deutsch.
(4) Auf den Vertragshändlervertrag findet
Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
ausschließlich
das
Recht
der
§ 13
Einhaltung geltenden Rechts
(1) Der Vertragshändler verpflichtet sich im Rahmen dieses Vertrages zur Einhaltung
aller einschlägigen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen. Er verpflichtet
sich die Bemühungen des Unternehmens zu unterstützen, solche Gesetze
einzuhalten. Für die Einhaltungen der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, die
den Geschäftsbetrieb, gesetzliche Vertreter, Angestellte und deren Aktivitäten
betreffen, ist der Vertragshändler eigenverantwortlich.
(2) Der Vertragshändler ist insbesondere dazu verpflichtet keine Handlungen zu
begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug
oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb,
Vorteilsgewährung oder Bestechlichkeit von beim Vertragshändler beschäftigten
Personen oder Dritten führen kann.
(3) Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 und 2 steht dem
Unternehmen ein fristloses Kündigungsrecht zu.
§ 14
Nebenabreden/Teilnichtigkeit/salvatorische Klausel
(1)
Nebenabreden,
Ergänzungen
und
Abänderungen
dieses
Vertragshändlervertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt
auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertragshändlervertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich eine wirksame oder
durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen
Vertragshändlervertrages soweit wie möglich entspricht.
Bestimmungen
dieses
(3) Durch von diesem Vertragshändlervertrag abweichendes Verhalten werden
weder vereinbarte Rechte und Pflichten verändert oder aufgehoben noch neue
Rechte oder Pflichten begründet.
(4) Die Überschriften zu den einzelnen Vorschriften dieses Vertragshändlervertrages
dienen lediglich der besseren Orientierung und haben keinen eigenständigen
Regelungsgehalt und keine rechtliche Bedeutung.
(5) Alle Ansprüche aus diesem Vertragshändlervertrag verjähren in 36 Monaten,
gerechnet ab Fälligkeit.
§ 15
Vertragsausfertigungen
Der vorliegende Vertragshändlervertrag wird in zwei Exemplaren ausgefertigt. Jede
der Vertragsparteien bestätigt mit der Unterzeichnung, eine Ausfertigung des
Vertragshändlervertrages erhalten zu haben.
....., den .....
............................................
.............................................
(Vertragshändler)
(Unternehmen)
Anlagenverzeichnis
zum Vertragshändlervertrag zwischen
..... und .....
Anlage 1
Vertragsprodukte
Präambel, § 2 Abs. 1
Anlage 2
Vertragsgebiet
§ 3 Abs. 1
Anlage 3
Direktkunden
§ 3 Abs. 2
Anlage 4
Markenzeichen, CI-Richtlinien
§ 4 Abs. 7
Anlage 5
Verkaufs-, Zahlungsbedingungen
§ 7 Abs. 1, 2
Anlage 6
Rabattstaffel, Preise
§ 8 Abs. 1, 5
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