Sonderfall Schweiz

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Charakteristik der Schweiz
Bevölkerung
In der Schweiz leben rund 7,4 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner, wovon rund 20% keinen
Schweizer Pass besitzen. Das Durchschnittsalter der Bevölkerung wird immer höher und es
gibt in der Schweiz immer weniger Erwerbstätige, welche über ihre Beitragszahlungen die
Rente der Pensionierten finanzieren.
Schweiz: 26 Kantone
Sprachen
Der Artikel 4 der Bundesverfassung hält seit 1999 fest: «Die Landessprachen sind Deutsch,
Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.». Im Artikel 70 heisst es zudem: «Die
Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Im Verkehr mit
Personen rätoromanischer Sprache ist auch das Rätoromanische Amtssprache des Bundes.»
Weil die schweizerische Bundesverwaltung vier Landessprachen anerkennt, nehmen manche
Personen irrtümlich an, alle Schweizer sprächen vier Sprachen, was jedoch nicht der Fall ist.
Wirklich viersprachig ist einzig der Bundesstaat als Institution.
Mit 63.7 % ist Deutsch die meistverbreitete Sprache. Die Bevölkerung spricht aber
gemeinläufig einen der vielen schweizerdeutschen Dialekte. Französisch wird von 20.4 % der
Bevölkerung gesprochen. Der französischsprachige Teil des Landes wird die Suisse romande
oder kurz Romandie genannt. Im Kanton Tessin und vier Südtälern des Kantons Graubünden
wird Italienisch (Anteil 6.5 %) gesprochen. Die vierte Landessprache, Rätoromanisch, hat
einen Anteil von 0.5 % und wird vorwiegend in Graubünden gesprochen. Durch
Zuwanderung bzw. Immigration bedingt sprechen auβerdem mittlerweile 9 % der Einwohner
andere Sprachen als die Landessprachen. Von diesen sind das Serbische und Kroatische mit
1.4 % die weitestverbreiteten Sprachen.
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Englisch ist für die meisten Schweizer neben ihrer Muttersprache und Deutsch oder
Französisch die zweite Fremdsprache.
Religionen
Von den Schweizer Bürgern sind 41% katholisch, 40% reformiert, 2.5% in Freikirchen und
11% ohne Zugehörigkeit. Von den Ausländern in der Schweiz sind 44% katholisch, 5%
reformiert, 17% orthodox, 18% islamisch, und 2% ohne Bekenntnis.
Es ist den Kantonen überlassen, ob sie ausgewählten Religionsgemeinschaften einen
besonderen Status als Landeskirche verleihen wollen. In den meisten Kantonen haben die
Römisch-Katholische Kirche und die Evangelisch-Reformierte Kirche, in einigen Kantonen
zusätzlich die Christkatholische Kirche diesen Status inne. In einigen Westschweizer
Kantonen gibt es keine Landeskirchen, weil dort Kirche und Staat vollständig getrennt sind.
Protestantisch dominiert ist der Kanton Bern (insbesondere das Emmental und das westliche
Berner Oberland), Teile von Graubünden und Schaffhausen. Die Römisch-Katholische Kirche
dominiert in den Kantonen Freiburg, Jura, Wallis, Tessin, in den Kantonen der
Zentralschweiz und in Teilen der Ostschweiz. Die Christkatholische Kirche ist nur in Teilen
der Nordwestschweiz von Bedeutung. Mit 0,33% ist der Buddhismus in der Schweiz stärker
vertreten als in anderen Ländern Europas.
Regionen
Neben den geologischen und den geografischen Regionen definierte das Bundesamt für
Statistik für die Schweiz sieben Grossregionen. Diese sind die Ostschweiz, Zürich, die
Zentralschweiz, die Nordwestschweiz, die Espace Mittelland, die Région Lémanique wie
auch der Ticino.
In der Umgangssprache wird die Zentralschweiz häufig Innerschweiz genannt. Die Region
zwischen Bern und Zürich wird auch als Mittelland bezeichnet und der französischsprachige
Teil der Schweiz wird als Romandie, Welschschweiz oder Westschweiz bezeichnet.
Politische Besonderheiten in der Schweiz:
Die politischen Ebenen:
Die Schweiz ist eine Willensnation: Sie bildet weder ethnisch noch sprachlich noch religiös
eine Einheit. Seit 1848 ist sie ein Bundesstaat – einer von weltweit 23 und unter diesen und
nach den Vereinigten Staaten von Amerika der zweitälteste. Der staatliche Aufbau der
Schweiz ist föderalistisch und gliedert sich in die drei politischen Ebenen Bund, Kantone und
Gemeinden.
Der Bund
Ist die Schweizerische Bezeichnung für den Staat (der andere häufig gebrauchte Ausdruck
dafür ist Eidgenossenschaft). Der Bund ist überall dort zuständig, wo ihn die
Bundesverfassung dazu ermächtigt – z. B. in der Außen- und Sicherheitspolitik, beim Zollund Geldwesen, in der landesweit gültigen Rechtsetzungen und in der Verteidigung.
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Aufgaben, die nicht ausdrücklich Bundessache sind, fallen in die Zuständigkeit der nächst
unteren Ebene: diejenige der Kantone.
Die Kantone
Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen – häufig auch Stände genannt. Sie sind die
ursprünglichen Staaten, die sich 1848 zum Bund zusammengeschlossen und ihm einen Teil
ihrer Souveränität abgetreten haben. Jede Kanton hat eine eigene Verfassung, ein eigenes
Parlament, eine eigene Regierung und eigene Gerichte. Die Größe der Kantonsparlamente
variiert zwischen 58 und 200 Sitzen, jene der Kantonsregierungen zwischen 5, 7 und 9
Personen. Die direkt-demokratische Form der Landsgemeinde existiert nur noch in Appenzell
Innerrhoden und in Glarus. In allen andern Kantonen entscheidet das Volk ausschliesslich an
den Urnen.
Die Gemeinden
Alle Kantone sind in politische Gemeinden gegliedert – zurzeit sind es 2761. Ihre Zahl nimmt
wegen laufender Gemeindezusammenlegungen stetig ab. Rund ein Fünftel der Gemeinden
haben ein eigenes Parlament, vier Fünftel kennen hingegen noch die direktdemokratische
Entscheidung in der Gemeindeverfassung. Neben den Aufgaben, die ihnen vom Bund oder
ihrem Kanton zugewiesen sind – z. B. das Führen der Einwohnerregister oder der Zivilschutz, nehmen die Gemeinden auch eigene Befugnisse wahr, etwa im Schul- und Sozialwesen, in
der Energieversorgung im Straßenbau, bei der Ortsplanung, den Steuern u.s.w. Diese
Zuständigkeiten regeln sie weitgehend selbstständig. Den Umfang der Gemeindeautonomie
bestimmen die einzelnen Kantone, er ist deshalb recht unterschiedlich.
Das politische System
Die Schweiz, die weder ethnisch noch sprachlich noch religiös eine Einheit bildet, ist ein
Bundesstaat. Sie unterscheidet sich von anderen Staaten durch
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die direkte Demokratie: Das Volk kann über Initiativen und Referenden direkten
Einfluss auf die Regierungstätigkeit nehmen. In zwei Kantonen, Appenzell
Innerrhoden und Glarus, gibt es noch eine Urform der schweizerischen
Basisdemokratie: die Landsgemeinde.
den ausgeprägten Föderalismus: Die Kantone sind neben dem Volk der
Verfassungsgeber des Bundes und behalten alle Aufgaben, die in der
Bundesverfassung nicht explizit dem Bund zugeordnet werden. Ausserdem starke
Beteiligung der Kantone in allen Phasen der politischen Willensbildung
(Vernehmlassung, Ständerat, Ständemehr)
die Konkordanzdemokratie
ihre selbstdeklarierte Neutralität
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Die politische Organisation der Schweiz:
Das Volk: der Souverän
Das Schweizer Volk ist laut Bundesverfassung der Souverän des Landes, also die oberste
politische Instanz. Es umfasst alle erwachsenen Frauen und Männer mit Schweizer
Bürgerrecht – das sind rund 4,8 Mio BürgerInnen, was etwa 60% der Wohnbevölkerung
entspricht. Unter 18jährige und Ausländische Staatsangehörige haben auf Bundesebene keine
politischen Rechte.
Das Parlament: die Legislative
Das Schweizer Parlament hat 2 Kammern, die zusammen Vereinigte Bundesversammlung
heißen und die gesetzgebende Gewalt im Staat bilden. Der Nationalrat repräsentiert mit den
200 Mitgliedern die Bevölkerung des Landes – die einzelnen Kantone sind in ihm
proportional zur Zahl ihrer EinwohnerInnen vertreten. Der Ständerat, vertritt die 26 Kantone
– 20 von ihnen sind in ihm durch je 2 Mitglieder repräsentiert, die 6 Halbkantone entsenden je
eine Vertretung in den insgesamt 46-köpfigen Rat. Beide Räte wählt das Volk direkt: der
Nationalrat- die so genannte große Kammer – nach gemeinsamem eidgenössischen Regeln,
den Ständerat – die kleine Kammer gemäß kantonal unterschiedlichen Bestimmungen.
Wahlkreise sind in beiden Fällen die Kantone.
Die Regierung: die Exekutive
Die Regierung der Schweiz besteht aus den 7 Mitgliedern des Bundesrats sowie der
Bundeskanzlerin, bzw. dem Bundeskanzler, die von der Vereinigten Bundesversammlung für
eine 4jährige Amtsdauer gewählt sind. Der Bundespräsident ist nur für ein Jahr gewählt und
gilt in dieser Zeit als Primus inter pares, d.h. erster unter Gleichgestellten. Es leitet die
Bundesratsitzungen und übernimmt besondere Repräsentationspflichten.
Das oberste Gericht: die Judikative
Die oberste Rechtsprechung in der Schweiz erfolgt durch das Bundesgericht in Lausanne, das
Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern sowie seit 2004 durch das Bundesstrafgericht
in Bellinzona. Das Lausannern Gericht besteht aus 30 Mitgliedern sowie 30
ErsatzrichterInnen, das jenige in Luzern setzt sich aus 11 hauptamtlichen Mitgliedern sowie
11nebenamtlichen BundesrichterInnen zusammen und das neue erstinstanzliche Gericht im
Tessin aus zurzeit 11.
Parteien
Parteien mit Vertretern im Bundesrat (sogenannte Bundesratsparteien) sind:
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die Schweizerische Volkspartei (SVP; Stimmenanteil 2003: 26.6%),
die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP; Stimmenanteil 2003: 23.3%),
die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP; Stimmenanteil 2003: 17.3%) sowie
die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP; Stimmenanteil 2003: 14.4%).
SP, FDP und SVP haben je zwei Sitze, die CVP hat einen. Diese Verteilung ist neu seit
Dezember 2003, davor galt die sogenannte Zauberformel dh. Die politische
Zusammensetzung der Regierung (Bundesrat) war von 1959 bis 2003 stets die gleiche =
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Zauberformel. Mit der BR-Wahl 2003 wurde die SVP die stärkste Partei. (Von den übrigen
Parteien hat die Grüne Partei der Schweiz den größten Stimmenanteil 2003: 7.4%).
Internationale Organisationen
Die Schweiz ist Mitglied in vielen internationalen Organisationen. Als eines der letzten
Länder trat die Schweiz 2002 der UNO bei, ist aber zugleich das erste Land, dessen Volk über
den Beitritt abstimmen durfte. Daneben ist die Schweiz in der OSZE, dem Europarat wie auch
in der EFTA tätig. Die Schweiz nimmt an der Partnership for Peace der NATO teil und
ratifizierte das Kyoto-Protokoll. Die Schweiz ist weder Mitglied der Europäischen Union
(EU) noch des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR); jedoch bestehen wichtige bilaterale
Verträge zwischen der Schweiz und der EU. Ein Beitritt zur NATO stünde im Konflikt zur
Neutralität der Schweiz.
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