Es geht nicht um Eugenik Unbegreiflich Ethische Grundsätze

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BRIEFE
in eine Gebärmutter ein Mensch
entwickeln kann. Von einem Menschen zu sprechen, ist erst sinnvoll,
wenn sich sein wichtigstes Organ,
nämlich das Gehirn als Sitz von
Wesen, Charakter, Geist oder Intellekt zu entwickeln beginnt, also frühestens nach der zweiten Schwangerschaftswoche.
4. Die PID ist keineswegs mit einer
Verunglimpfung von Behinderten
verbunden. Wenn ein behindertes
Kind geboren wird, werden sich die
Eltern mit aller Liebe um dieses
Kind kümmern. Wenn man aber die
Eltern zu Beginn der Schwangerschaft vor die Wahl zwischen PID
und dem Risiko eines behinderten
Kindes stellen würde, würden sie
sicherlich die PID wählen.
5. Wenn man aus Angst vor Missbrauch auf neue Methoden verzichten will, müsste man auf jede Novität verzichten. Missbrauch kann
man durch Vorschriften oder Gesetze entgegenwirken.
6. Es ist Eltern, die oft schon ein
behindertes Kind haben und durch
die Erwartung eines weiteren psychisch sehr belastet sind, nicht zuzumuten, auch noch die physische
Belastung einer PID im Ausland auf
sich zu nehmen.
Somit ist es dringend geboten, dass
laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs eine politische Entscheidung
zur Legalisierung der PID – auch in
Deutschland – getroffen wird.
Prof. Dr. med. Claus Werning, 50226 Frechen
Es geht nicht um Eugenik
Es ist traurig und zugleich beunruhigend, wenn ein Mitglied des
Deutschen Ethikrates, Herr Dr. phil.
Michael Wunder, im DÄ den Eindruck hinterlässt, nicht über die basalen Grundkenntnisse zum Thema
Präimplantationsdiagnostik zu verfügen. Seine Auffassung, dass „Jeder Embryo trägt von Anfang an
das ganze Potenzial eines individuellen Menschen in sich, womit ihm
Menschenwürde zukommt“ ist
grundsätzlich falsch. Das ist eben
nicht der Fall, nicht alle Embryonen
sind gleicher Qualität.
Jeder Zellhaufen, der aus Ei- und
Samenzelle entstanden ist, ist nach
Replikation des embryonalen Ge-
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noms und Aktivierung der Zellmaschinerie nicht mit dem gleichen
Entwicklungspotenzial behaftet.
Die Fehlerquote, besonders die der
Eizelle und des Embryos, ist bekanntlich sehr hoch. Dies ist weder
zu dementieren noch zu ignorieren.
Bei welcher Aneuploidie beginnt
oder hört die „Menschenwürde“
auf?
Weshalb wird beim Zellhaufen
mehr auf Menschenwürde geachtet
als nachher? Wird dann wegen fehlender Antworten, möglicherweise
aber auch durch den Religionshintergrund, ein Zellhaufen zum potenziellen Menschen erklärt?
Der Schwangerschaftsabbruch, das
heißt nach der Implantation, ist aufgrund von lockeren Kriterien erlaubt. Ist es damit kein Verbrechen,
von einer Frau zu verlangen, auf
Probe schwanger zu werden und
dann den emotional sehr belastenden Abbruch durchführen zu müssen?
Im Gegensatz zur Aussage von
Herrn Prof. Dr. Diedrich gibt es
neuerdings durch den Einsatz von
der CGH-Technik in Kombination
mit der Chiptechnik die Möglichkeit, sehr effektiv euploide Embryonen auszuwählen. Dies gilt
auch für Frauen über 40 Jahre. Über
diese Technik wird man in Zukunft
auch in Deutschland verfügen können. Euploidie darf nicht mit Eugenik verwechselt werden. Darf man
sich nicht wenigstens ein euploides
Kind wünschen, was dadurch nicht
automatisch gesund, hübsch und
schlau ist! Der Staat sollte die Entscheidung, wie in anderen Ländern
der EU üblich, seinen mündigen
Bürgern nicht verbieten dürfen.
Dr. (NL) Michael C. W. Scholtes, Ph.D., Leiter der
IVF Gruppe des Kinderwunschzentrums Düsseldorf,
Zentrum für Reproduktionsmedizin,
40219 Düsseldorf
Unbegreiflich
Ich halte die Entscheidung der
CDU bezüglich PID für eine Katastrophe. Die Delegierten ahnen offenbar nicht, was sie den betroffenen Eltern antun. Die Politik eines
Landes, in dem man gesunde Embryonen „abtreiben“ (= vernichten)
darf, kranke Embryonen aber schützen muss, ist mir unbegreiflich. Als
Gynäkologe schlage ich meinen
Fachkollegen vor, sich verantwortungsbewusst zu zeigen und – ihrem Gewissen folgend – die CDUEntscheidung zu ignorieren.
Dr. med. Rolf Heister, 49377 Vechta-Langförden
Ethische Grundsätze
missachtet
Beim Lesen Ihres Artikels läuft es
einem eiskalt den Rücken herunter.
Hier wird ein Vokabular verwandt,
das eine political Correctness suggeriert, hinter der sich aber ein Abgrund kalter menschenverachtender
Ausdrucks- und Denkweise verbirgt. Wie soll man etwa die Formulierung „Erzeugung von Rettungsgeschwistern“ verstehen. Das ist eine harmlose Umschreibung von
Menschen zweiter Klasse, die nur
als lebendes Ersatzteillager gezüchtet werden sollen, die im eigentlichen Sinne keine Individuen mit Lebensrecht und Menschenwürde sind
und nur dazu dienen sollen, Menschen erster Klasse einen Anspruch
auf ein gesundes Leben auf deren
Kosten zu ermöglichen. Die Grenze
zwischen „wertem“ und „unwertem
Leben“ ist bei solchen Formulierungen bereits überschritten . . .
Offensichtlich ist bei der Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik (PID) einigen sogenannten
Fachleuten/Meinungsführern der
ethische Blick über den Tellerrand
bei ihrer reproduktionsmedizinischen (was produziert hier eigentlich ein Mediziner?) Arbeit verloren
gegangen.
Die Profite, die heute schon mit den
durchgeführten Schwangerschaftsinduktionsverfahren erzielt werden,
stehen im krassen Widerspruch zu
einer Erfolgsquote von lediglich
17,5 Prozent! Prüft man dann noch
nach, wie gesund die so gezeugten
Kinder im Verhältnis zum Bevölkerungsdurchschnitt sind, relativiert
sich der „Erfolg“ noch deutlicher.
Aber mengenmäßig wurde hier ein
bisher noch relativ kleines Klientel
bedient. Mit Zulassung und Einführung der PID wird ein viel größerer
Interessenkreis anvisiert mit noch
höheren Gewinnaussichten. Ethische Grundsätze scheinen in den
Köpfen der Kollegen, die schon in
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 108 | Heft 1–2 | 10. Januar 2011
BRIEFE
den Startlöchern sitzen, nicht in
dem erforderlichen Maß vorzukommen.
Den absoluten Vogel schießt der
PID-Pro-Anwalt Prof. Dr. med.
Klaus Diedrich in seinem Kommentar ab: „Die Schwangerschaft auf
Probe kann abgelöst werden durch
Zeugung auf Probe.“ Schwangerschaft ist Schwangerschaft, und
Zeugung eines Menschen ist Zeugung eines Menschen. Jeder noch
so dumme Teenager weiß schon,
ein bisschen schwanger auf Probe
gibt es nicht. Hier wird vorgegaukelt, mit der PID würde Gutes für
die Menschheit getan und Schlechteres verhindert. Auch kranke Menschen haben ein Recht auf Leben.
Was bitte sollen dann „qualitativ
hochwertige Embryonen“ sein, wer
maßt sich an zu bestimmen, was
„Qualität eines Embryos = Menschen“ ist? Das entmenschlichte
Vokabular entlarvt die wahre Absicht, die Verwirklichung des perfekten Designermenschen. Da
möchte man erst gar nicht auf ihre
Taten warten.
MAMMASONOGRAPHIE
SO
D MammasonoDie
ggraphie mit hochaauflösender Technik
kkann die Detektion
vvon Brustkrebs um
ccirca 30 Prozent verbbessern (DÄ 46/
2010: „Mammakarzinomscreening:
Mammakarzi
Zusätzlicher Ultraschall bei dichter Brust
gefordert“ von Renate Leinmüller).
Anachronistisch
Die im Artikel wiedergegebenen
Statements treffen den Kern des
Problems.
Das Mammakarzinomscreening in
vorgegebenen Zentren wurde hierzulande flächendeckend installiert,
weil man in einer zentralistisch gesteuerten Karzinom-Früherkennung nach amerikanischem Vorbild einer Heilserwartung Ausdruck geben wollte, die allein mit
Hilfe der Mammographie nicht erfüllbar ist. Brustkrebs-Detektionsraten von circa plus 25 Prozent mit
Da kann man sich nur ethisch reife
und verantwortungsvolle Politiker
wünschen, die sich nicht von irregeleiteten medizinischen Lobbyisten
die Gesetzesfeder führen lassen und
diesem Begehren ein entschiedenes
Veto entgegensetzen . . .
Bruno v. Bornhaupt, Akademische Lehrpraxis der
Universität zu Köln für den Lehrstuhl Allgemeinmedizin, 50931 Köln
Unrecht und Alter
Im hilfreichen Artikel von Norbert
Jachertz wird dem Pro und Contra
zur PID Raum gegeben. Die beiden
dortigen Befürworter gebrauchen
beide das immer wieder vorgebrachte Argument „Besser Zeugung
auf Probe statt Schwangerschaft auf
Probe“, was folgerichtig übersetzt
werden kann mit: „Besser PID als
Abtreibung“. So heißt es bei Prof.
Diedrich: „Die Schwangerschaft
auf Probe kann abgelöst werden
durch die Zeugung auf Probe.“ und
bei Prof. Taupitz: „Lehnt man die
PID in dieser Situation ab, lässt
man die Abtreibung dagegen zu,
Hilfe einer zusätzlich zur Mammographie eingesetzten Mammasonographie sprechen eine deutliche
Sprache. Bei Dichtegraden ACR 3
und 4 ist die Mammasonographie
der Mammographie eindeutig
überlegen.
Von daher mutet es anachronistisch
an, wenn den die Sonographie
durchführenden Ärzten der Vorwurf
gemacht wird, sie wollten sich mit
der als IGeL-Leistung angebotenen
Sonographie bereichern. Immer
wieder werden Mammakarzinome
im Zeitraum zwischen zwei Mammographien des Mammascreenings
durch die Sonographie entdeckt.
Auch ist es anachronistisch, den
Dichtegrad der Mammae beim
Mammascreening nicht automatisch mit anzugeben, dadurch geht
ein erhebliches Informationsdefizit
mit der Befundung einher. Korrespondenzen mit den Ärzten des
Mammascreenings haben diesbezüglich eine Hoffnung auf eine Änderung der Befundung zunichtegemacht, da „die in Anwendung be-
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 108 | Heft 1–2 | 10. Januar 2011
mutet man der Frau eine ,Schwangerschaft auf Probe‘ mit all den
psychischen und physischen Belastungen einer späteren Abtreibung
zu.“
Das zunächst plausible Argument,
das dem menschlichen Empfinden
einschließlich der sinnlichen Wahrnehmung sicherlich entgegenkommt, ist aber kein ethisches Argument. Denn das Alter eines Menschen, dem man Unrecht antut, ist
für die ethische Bewertung unerheblich. Ob winziger Embryo, geburtsnaher Fötus oder greiser Mensch,
es mag Einfluss nehmen auf unser
(mehr oder weniger gestörtes)
Wohlbefinden bei der Planung und
Ausführung einer in sich schlechten
und (was zum Beispiel die Abtreibung in Deutschland betrifft) gesetzwidrigen Handlung, aber es darf
nicht ausschlaggebend sein. Entscheidend ist das, was unser Grundgesetz in den ersten drei Artikeln jedem Menschen zuerkennt, egal in
welchem Stadium und in welcher
Situation seines Lebens.
Dr. med. Andreas Kuhlmann, 50933 Köln
findliche Software eine ACR-Dichte-Angabe nicht vorgesehen“ hat.
Kaum glaublich, dass man die Software nicht unverzüglich abändern
könnte, in einzelnen Bundesländern, Baden-Württemberg zum
Beispiel, wird der Dichtegrad übermittelt.
Zudem werden die Frauenärzte
nicht mehr vom durchgeführten
Screening der einzelnen Patientinnen informiert, in Zeiten der E-Mail
dürfte die Begründung, man wolle
auf diese Weise Porto sparen, wohl
auch fehlgehen.
Dr. med. Stefan Wenzel, 65343 Eltville
ANONYM
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wenn der Redaktion bekannt ist, wer geschrieben hat. DÄ
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