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ISSN 1617-0679
*Aktualisierung montags bis freitags, außer an bundeseinheitlichen Feiertagen.
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Vertrieb und Marketing vom 9.2.2007
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Wenige Monate vor Inkrafttreten des Versicherungsvermittler-Gesetzes, das
jeden Makler und viele Vertreter zum Abschluss einer VermögensschadenHaftpflichtversicherung verpflichtet, ist am deutschen Markt ein reger
Wettbewerb bei diesen speziellen Policen entbrannt.
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Zwar tummelt sich nur ein knappes Dutzend von Versicherern in diesem Segment
des Haftpflichtmarktes, aber durch die Kooperationen mit Verbänden, Pools und
Spezialmaklern wächst die Zahl der verschiedenen Deckungskonzepte mittlerweile
zu einer schwer durchschaubaren Vielfalt an.
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Preishebel lockt
Angesichts der bevorstehenden Versicherungspflicht drängen einige Anbieter mit
Macht in den Markt und wollen sich gleich zu Anfang ein möglichst großes Stück
vom frischen Kuchen abschneiden. Dabei scheuen einige Versicherer auch nicht,
den Hebel am Preis anzusetzen.
Schon bei einfachen Fallkonstellationen ergeben sich beachtliche Preisspannen
zwischen den Anbietern. Ein Beispiel: Eine Maklerfirma wird nur von ihrem Inhaber
betrieben, der eine Angestellte für den Innendienst beschäftigt. Das
durchschnittliche Courtageeinkommen im Jahr beträgt 70.000 Euro. Der Makler
konzentriert sich im Wesentlichen auf die Versicherungsvermittlung. Nur ab und an
verkauft er auch mal einen Bausparvertrag oder offene Investmentfonds.
Unterschiede im Detail
Sieht sich dieser Makler nach einer Vermögensschaden-Haftpflichtpolice bei
Spezialmaklern oder direkt bei Versicherern um, so schwankt die Bandbreite der
Angebote zwischen rund 730 (Hans John Versicherungsmakler GmbH) und 1.448
Euro (R+V). Alle Versicherungen haben für die Versicherungsvermittlung, so wie es
von der EU-Vermittlerrichtlinie verlangt wird, pro Schadenfall eine maximale
Deckung von einer Million Euro.
http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=92455 (1 of 4)05.03.2007 10:02:09
Ausgabe vom 5. März 2007
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Die Unterschiede, die sich dann zum Teil auch erheblich auf den Preis auswirken,
liegen vor allem in den Details. Daher machte die Schutzvereinigung deutscher
Versicherungsvermittler (SdV), die ihre eigene Vermögensschaden-Haftpflichtpolice
kürzlich mit einigen verbesserten Bedingungen aufrüstete, auf typische Klippen in
den Bedingungswerken aufmerksam.
Die Crux der Gebühreneinrede
So verweist die SdV auf die Klausel der Gebühreneinrede. Was im Juristen-Deutsch
noch harmlos klingt, kann sich in der Praxis als Bumerang erweisen.
Steht die Gebühreneinrede in den Bedingungen, dann werden vom Versicherer im
Schadenfall die Courtagen und Provisionen, die mit dem strittigen Vertrag verdient
wurden, auf die Leistung angerechnet. Hat der Vermittler dann noch einen hohen
Selbstbehalt vereinbart, bleibt er auf einem großen Teil des Schadens sitzen.
Auf die Gebühreneinrede verzichten die Versicherer allerdings mittlerweile
zunehmend. Das zeigt zum Beispiel ein Online-Vergleichsrechner der Ralf W. Barth
GmbH, der vor wenigen Tagen freigeschaltet wurde.
Überblick im Policengeflecht
Mit diesem Rechner, der etliche Anbieter von VermögensschadenHaftpflichtversicherungen enthält (zum Beispiel Allianz, Axa, Nassau, R+V, Victoria),
können sich Makler einen Überblick über geeignete Policen verschaffen.
Sie müssen dazu lediglich die gewünschten Deckungssummen, die Struktur ihres
Unternehmens und einige weitere Angaben in einer Maske erfassen. Nach der
Berechnung erhalten sie eine Übersicht mit mehreren zutreffenden Angeboten
sowie einige Erläuterungen zu den Versicherungsbedingungen.
Blau Direkt mit eigenem Rechner
Einen ähnlichen Vergleichsrechner hat nahezu zeitgleich auch der Internetpool Blau
Direkt in Lübeck auf seiner Homepage installiert. Dabei handelt es sich zwar um
eine eigene Entwicklung, der Pool hat aber in der Vorbereitung mit der Ralf W. Barth
GmbH zusammengearbeitet.
Blau Direkt verweist darauf, dass alle renommierten Anbieter und
Deckungskonzeptlösungen in den Vergleichen enthalten seien, allerdings fehlen
durchaus noch einige bekannte Adressen. Die Victoria und der
Deckungskonzeptmakler Hans John aus Hamburg hätten aber bereits ihre
Mitwirkung zugesagt, so Oliver Pradetto von Blau Direkt.
Nicht zu finden sind zum Beispiel die Nassau Versicherungen, die seit einiger Zeit
mit Macht und Zugeständnissen in den Markt der VermögensschadenHaftpflichtversicherung drängt. Bei ihr sollen Vorbehalte gegenüber der
Vermarktung via Internet der Grund für die Abstinenz sein. Auch Hiscox und Gerling
sind nicht vertreten.
Nach oben offen
Nicht nur Vorteile hat das nach oben offene Konzept, das Blau Direkt den
Übersichten zu Grunde legt. So werden die Vorgaben zu Deckungssumme und
Versicherungsumfang nur als Untergrenze angesehen, und alle Tarife mit einer
besseren Ausstattung zusätzlich aufgelistet. Das führt zu einer großen Vielfalt und
enormen Beitragsspreizung in den einzelnen Tabellen, was den einen oder anderen
schon etwas verwirren dürfte.
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Bei gleicher Deckung im Bereich Versicherung wirken sich vor allem zwei Faktoren
auf den Preis der einzelnen Angebote aus. Zum einen der gewählte Selbstbehalt: Im
Regelfall werden 500 Euro angeboten. Es gibt aber auch Tarife mit 2.500 oder 5.000
Euro Selbstbehalt, was sich in der Prämienkalkulation sichtlich niederschlägt.
Deckung für die Fondsvermittlung
Ein zweiter nicht zu unterschätzender Preisfaktor ist die Höhe der gesonderten
Deckungssummen für Finanzdienstleistungen wie Fondsvermittlung oder
Finanzierungsvermittlung. Hier gibt es in den einzelnen Angeboten zum Teil
erhebliche Unterschiede, die ein Makler, der nur gelegentlich in diesem Segment
unterwegs ist, unbedingt berücksichtigen sollte.
Im Finanzdienstleistungs-Bereich müssen die Vermittler außerdem darauf achten,
ob tatsächlich alle Produktgruppen, die sie ihren Kunden anbieten, im
Leistungsumfang enthalten sind. Das trifft besonders auf den Bereich der
geschlossenen Fonds und Beteiligungen zu.
Vermögensschaden-Haftpflicht für Versicherungsvermittler
Anbieter
Deckungssumme (Euro)
Selbstbehalt
(Euro)
Versiche-rungen Finanzdienst-Leistungen*
Prämie
(netto)
(Euro)
Hans John
GmbH/R+V
1.000.000
250.000
1.000
729**
Nassau
1.000.000
100.000
5.000
796
Nassau
1.000.000
100.000
500
995
Allianz
1.000.000
250.000 10%, 50-500
1.071
AXA
1.000.000
250.000
500
1.188
R+V
1.000.000
250.000
1.000
1.448
Quelle: Vergleichsrechner Ralf W. Barth GmbH, eigene Recherchen
Musterberechnung für einen Inhaber mit einer Angestellten und einem
Jahrescourtageumsatz von 70.000 Euro, 10 Prozent Investmentfondsumsatz, 10
Prozent Bausparvermittlung
* eingeschlossene Finanzprodukte von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich
** inklusive Sondernachlässe; anders als bei den übrigen genannten
Versicherungen handelt es sich um einen 5-Jahresvertrag
Arbeitnehmerberatung einschließen
Klippen gibt es auch in der betrieblichen Altersversorgung. Nicht selten wiegen sich
Makler in Sicherheit, weil dieser Bereich unter den Schutz im Bedingungswerk ihrer
VSH-Police aufgeführt ist. Sie sollten aber darauf achten, dass ausdrücklich auch
die Beratung der Arbeitnehmer eingeschlossen ist.
Denn in der betrieblichen Altersversorgung schließen sie den Vertrag mit dem
Arbeitgeber ab. Darüber hinaus beraten sie in seinem Auftrag aber nicht selten auch
die Arbeitnehmer, um eine entsprechende Wandlungsquote zu erreichen. Diese
Tätigkeiten sollten ebenso wie die Vermittlung von Arbeitszeitkonten in den
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Bedingungen aufgeführt werden, anderenfalls kann eine gefährliche Deckungslücke
entstehen.
Klaus Morgenstern
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