Schwarzfleckiger Ameisen-Bläuling - Land Baden

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Landesanstalt für Umwelt, Messungen und
Naturschutz Baden-Württemberg
Schwarzfleckiger Ameisen-Bläuling
Maculinea arion Linnaeus, 1758
Der Schwarzfleckige Ameisen-Bläuling, auch Quendel-Ameisenbläuling genannt, gehört zu den größeren Bläulings-Arten
und zeichnet sich durch große, längliche, schwarze Flecken
auf der Oberseite der Vorderflügel aus. Die Grundfarbe der
Oberseiten von Vorder- und Hinterflügel ist blau, die Flügelränder sind dunkel gesäumt. Die Art ist als Larve zunächst an
bestimmte Futterpflanzen und dann an eine bestimmte Wirtsameisenart gebunden. Als Futterpflanze wird neben Dost auch
Thymian genutzt, der manchmal auch als Quendel bezeichnet
wird.
Futterpflanze. Die Raupen täuschen die Ameisen durch Duftstoffe bzw. Sekrete und werden so in die Ameisennester der
Art Myrmica sabuleti getragen. Dort ernähren sie sich von
Eiern, Larven und Vorpuppen der Ameisen. Pro Ameisennest
kann nur eine Raupe aufwachsen, da ihr Nahrungsbedarf sehr
groß ist. Im Frühsommer des nächsten Jahres verpuppt sich
die Raupe und nach vier Wochen kommt der Falter zum Vorschein. Die Falter treffen sich meist in Geländemulden, wo
dann die Paarungen stattfinden.
MaSSe und Zahlen
Lebensraum
Der Schwarzfleckige Ameisen-Bläuling besiedelt sonnige,
trockene, offene oder auch buschreiche Kalk- und Silikatmagerrasen wie z.B. Wacholderheiden, Schaf- und Viehweiden
sowie deren Versaumungsstadien. Wichtig sind vegetationsfreie Störstellen, auf denen die Futterpflanzen der Raupen,
nämlich der Gewöhnliche Dost (Origanum vulgare) sowie
der Feld-Thymian (Thymus pulegioides), bevorzugt wachsen.
Nester der Wirtsameise Myrmica sabuleti müssen in großer
Zahl vorhanden sein.
Lebensweise
Die Weibchen des Schwarzfleckigen Ameisen-Bläulings
legen ihre Eier einzeln an noch nicht geöffnete Knospen der
Raupenfutterpflanzen ab. Nach etwa einer Woche schlüpft
die Raupe und ernährt sich von den Blüten und Samen der
Flügelspannweite: 35 mm
Entwicklungsdauer: 1 Jahr
Flugzeit: Ende Juni bis Anfang August
Verbreitung
Das Verbreitungsgebiet des Schwarzfleckigen AmeisenBläulings erstreckt sich vom westlichen Europa entlang der
gemäßigten Breiten bis nach Ostasien. In Europa erreicht die
Art im Norden Südskandinavien und Südfinnland. Im Süden
werden Korsika sowie Teile Spaniens, Italiens und der Balkanhalbinsel besiedelt. In England war die Art ausgestorben,
wurde aber in den 1980er Jahren wieder angesiedelt. Den
Verbreitungsschwerpunkt in Deutschland bildet eine große
Arealinsel, die den äußersten Süden Niedersachsens, den östlichen Rand Hessens, die Westhälfte Thüringens sowie Teile
Nordbayerns südlich bis hin zur Donau umfasst. Des Weiteren
gibt es ein größeres Verbreitungsgebiet auf der Schwäbischen
Alb. Daneben gibt es kleinere Teilareale, z.B. in der Eifel, im
Saarland, im Schwarzwald und im bayerischen Alpenvorland.
Verbreitung in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es Vorkommen der Art vor allem
im Südschwarzwald, auf der Schwäbischen Alb und im Kaiserstuhl. Daneben gibt es noch weitere, weit verstreute Vorkommen im Raum Stuttgart und im nördlichen Schwarzwald nahe
Offenburg.
Bestandsentwicklung in Baden-​Württemberg
Der Schwarzfleckige Ameisenbläuling hat in den letzten
Jahren auffallende Bestandseinbußen erlitten. Häufig ist eine
zu extensive Beweidung der Hauptgrund für eine verschlechterung der Habitate.
Gefährdung und Schutz
Rote Liste
BW
Schutzstatus
D
BNatSchg
2
3
besonders
streng
stark gefährdet
gefährdet
geschützt
geschützt
Gefährdungsursachen
„„
„„
Verordnungen und Richtlinien
EG-vo 338/97
FFH-Richtlinie
Anhang
Anhang
-
-
IV
-
BArtSchv
-
-
SchutzmaSSnahmen
Nutzungsaufgabe oder -extensivierung was zur Vergrasung
und Verbuschung führt und für die Wirtsameisen nicht
verträglich ist
Aufforstung von Trockenhängen
„„
„„
an die Wirtsameisenart und die Futterpflanzen angepasste
Beweidung
Eindämmung von Gehölzsukzession
Schutzprojekte
„„
„„
„„
„„
Umsetzung der FFH-Richtlinie
Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
Art des 111-Artenkorbs
Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
FFH-Richtlinie
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU,
deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen)
und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser
Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch
den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des
Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der
Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Für den Schwarzfleckigen Ameisenbläuling, als Art des
Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine
Schutzgebiete ausgewiesen.
Erhaltungszustand in Baden-Württemberg
Verbreitungsgebiet
Einzelbewertung
Gesamtbewertung
günstig
Population
Habitat
Zukunftsaussichten
ungünstig-
ungünstig-
ungünstig-
unzureichend
unzureichend
unzureichend
ungünstig-unzureichend
Stand 2007
Impressum
HERAUSGEBER
BEARBEITUNG
LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe, www.lubw.baden-wuerttemberg.de
UND REDAKTION
LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
Referat 25 – Artenschutz, Landschaftsplanung
BEZUG
Im Internet der LUBW unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de/
STAND
08. Dezember 2014
Der Nachdruck ist mit Zustimmung des Herausgebers unter Quellenangabe und Überlassung eines Belegexemplars gestattet.
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