Einführung in Thomas Hobbes` Werk "Leviathan", Philosophie

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Geisteswissenschaft
Joel Eiglmeier
Einführung in Thomas Hobbes' Werk
"Leviathan"
Essay
Einführung in die politische Philosophie – Joel Eiglmeier
Essay: Hobbes – Leviathan
Essay: Hobbes - Leviathan
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Einführung in die politische Philosophie – Joel Eiglmeier
Essay: Hobbes – Leviathan
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„Die Natur hat die Menschen in den körperlichen und geistigen Fähigkeiten [...] gleich
geschaffen...“ (s. 102)1, das ist die Ausgangsthese, auf die sich Hobbes „Leviathan“ stützt und
da die Menschen nach gleichen Zielen streben und da längst nicht immer jeder bekommt, was
alle wollen, neigt die Menschheit von Natur aus dazu „einander zu vernichten oder zu
unterwerfen“ (s. 103). Hobbes sieht in Konkurrenz, Unsicherheit und Ruhmsucht die drei
Hauptursachen für menschliche Konflikte (s. 104) und ohne eine regulierende öffentliche
Macht „die sie alle in Schrecken hält“ (ebenda) leben die Menschen in einem permanenten
Kriegszustand und in der akuten Angst eines gewaltsamen Todes; ihr Leben ist, unter diesen
Umständen, „einsam, armselig, widerwärtig, vertiert und kurz“ (s. 105).
Trotzdem ist dieser Naturzustand kein gegenwärtig europäisches Problem, vielmehr eine
Vermutung über vergangene Zeiten obwohl Hobbes der Ansicht ist, „das[s] die wilden Völker
in vielen Teilen Amerikas“ (s. 106) noch immer unter ähnlichen Umständen zu leben haben.
Im Folgenden unterscheidet Hobbes die Begriffe Naturrecht (jus naturale) und Naturgesetz
(lex naturalis). Das Naturrecht ist „die Freiheit, die jeder Mensch besitzt, seine eigene Macht
nach Belieben zur Erhaltung seiner eignen Natur“ (s. 107) einzusetzen, also sein Leben unter
allen Umständen verteidigen zu dürfen. Im Naturrecht ist der Mensch nur seiner eigenen
Vernunft Rechenschaft schuldig. Dem entgegen setzt Hobbes das Naturgesetz als die dem
Common-Sense entsprungene Erkenntnis die es einem Menschen untersagt zu tun „was sein
Leben vernichtet“ (s. 108). Der vermeintliche Minimalkonsens der sich hieraus ergibt wird
allerdings durch den Naturzustand der Menschen, der „Krieg eines jeden gegen jeden ist“
(ebenda) verwässert, denn im Krieg sind bekanntlich alle Mittel zur Selbsterhaltung erlaubt
und das beinhaltet nach Hobbes sogar das Recht „auf den Körper eines anderen“ (ebenda).
Die Lösung dieses Konfliktes sollte in der Vernunft der Menschen liegen, dessen oberstes
Ziel es sein müsste nach Frieden zu streben und seinem (Natur)Recht „auf alle Dinge zu
entsagen“(ebenda), Hobbes ist sich aber gleichzeitig dieses Gefangenendilemmas bewusst
und weiss, dass hierzu ein jeder auf sein Recht verzichten müsste, denn „wenn andere
Menschen nicht [...] auf ihr Recht verzichten wollen, besteht kein Grund für irgendwen, sich
seines Rechtes zu begeben“ (s. 109).
Die Einhaltung dieses nötigen Rechtsverzichtes sieht Hobbes in einem Gesellschaftsvertrag
und einer neutralen Entität die über alle Machtmittel verfügt Frieden unter den Menschen zu
stiften und für eine geregelte Ordnung abseits eines Kriegszustandes zu sorgen. Er definiert
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Hobbes, Thomas (1996): Leviathan, Meiner Verlag, Hamburg gilt für alle folgenden Zitate
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Essay: Hobbes – Leviathan
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dazu erst den Begriff Vertrag als „die gegenseitige Übertragung von Rechten“(s. 111) und
differenziert den Vertrag von der Schenkung. Sodann bekräftigt er, das die Verträge ohne eine
„zwingende Macht“ (s 114) die sie überwacht keine Garantie der Leistungsübertragung
haben, da im bloßen Naturzustand „wo alle Menschen gleich und Richter über die
Berechtigung ihrer eigenen Ängste sind“ (ebenda) niemals echtes Vertrauen auf gegenseitigen
Rechtsverzicht bestehen kann. Hobbes entwickelt hier einen Rechtekatalog der in seinen
Grundzügen dem heutigen BGB teilweise recht nahe kommt. So schließt er viele Verträge als
nichtig aus (Verträge mit Tieren, Verträge mit Gott (s. 115)), stellt klar, dass im Naturzustand
„durch Furcht erzwungene Verträge“ (s. 116) gültig sind, formuliert aber auch das niemand
das Recht aus Selbstverteidigung aufgeben muss und keiner dazu verpflichtet werden kann,
sich selber anzuklagen.
Nachdem die Grundmauern seins Gesellschaftsvertrages gesetzt sind widmet sich Hobbes
dem Zweck des Gemeinwesens. Das Gemeinwesen ist, negativ formuliert, „die Einführung
jener Selbsteinschränkung“ (s. 141) die ständige Sicherheit gewähren soll, welche im
Naturzustand der Menschen nicht erlangbar wäre. Realisierbar ist dieses schutzstiftende
Gemeinwesen nicht durch eine unfähige Menge (s. 142) sondern nur durch eine zwingende
Macht. Denn im Gegensatz zu manchen Tierarten wie bspw. Bienen und Ameisen „die
gesellig zusammenleben“ (s. 143) ist der Mensch auf Grund seines ständigen
Konkurrenzstrebens kein Zoon Poolitikon im aristotelischen Sinne; vielmehr ist die
Übereinstimmung der Menschen „nur durch Vertrag, also künstlich“ (s. 144) zu erreichen.
Konkret bedeutet dies, das der einzige Weg zum Gemeinwesen die kollektive Übertragung
aller Macht und Autorität auf eine Instanz ist: „jenes großen Leviathan [...] jenes sterblichen
Gottes“ (s.145) der „Inbegriff des Gemeinwesens“ ist, der fortan „Souverän“ genannt wird
und dessen jeder andere „Untertan“ ist.
Dieser Souverän repräsentiert die Interessen aller und wahrt ihre Sicherheit und ihr Bedürfnis
nach Schutz und Frieden nach innen und außen. Entstanden bzw. eingesetzt ist dieser
Leviathan durch die vertragliche Einigung und Unterwerfung aller Menschen untereinander
und daher ist er (der Leviathan) auch nicht Vertragspartner des Gesellschaftsvertrages (s.
147). Dieser Souverän regiert mit absoluter Macht und gleicht somit dem Ideal des absoluten
Monarchen mit dessen „Handlungen, die dieser ausführen wird“(s. 149) sich ein jeder
zufrieden zu geben hat oder „andernfalls von den übrigen mit Recht vernichtet“ (ebenda)
wird.
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