Entwurf zur Gestalt der Praktikumsberichte im

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Empfehlungen zum Praktikum und Praktikumsbericht im
Studiengang Diplomsozialwissenschaft,
Studiengang Magister Soziologie und im
Studiengang Bachelor Social Sciences
Empfehlungen zu Praktikum und Praktikumsbericht
Anerkennung der Praktikumsstelle
§ 3 der Praktikumsordnung erläutert die Voraussetzungen zur Anerkennung
einer Praktikumsstelle. Falls Probleme bei der Auswahl einer geeigneter
Praktikumsstelle aufkommen oder Zweifel über die Anerkennungswürdigkeit
einer Praktikumsstelle bestehen, sollte vor Aufnahme des Praktikums eine
Beratung durch den/die Praktikumsbeauftragte_n in Anspruch genommen
werden.
Nachweis und Anerkennung der Praktikumsleistung
Nach Abschluß des Praktikums ist ein Praktikumsbericht anzufertigen und
der/dem Praktikumsbeauftragten zur Attestierung vorzulegen.
Im Bereich der Studienordnungen für Diplomsozialwissenschaften und Magister
Artium der Soziologie soll der Bericht "Problembewusstsein für die
Praktikumsinstitution und (...) [die] Fähigkeit zur Reflexion über die im Praktikum
geleistete Arbeit" nachweisen. Der Umfang des Berichtes soll hier 10 Seiten
nicht übersteigen.
Für den Studiengang Bachelor Social Sciences soll ein mindestens 5 seitiger
Praktikumsbericht vorgelegt werden.
Der Praktikumsbericht sollte folgende Teile beinhalten:
 Institutionenanalyse
In diesem Teil wird die Praktikumsinstitution vorgestellt und unter
sozialwissenschaftlichen bzw. soziologischen Gesichtspunkten analysiert.
Typ von Institution:
Geschichte der Institution
Aufgabenbereich und Programm
Betriebsstruktur:
Finanzstruktur
Personalstruktur
Entscheidungsstruktur
Selbstdarstellung der Institution
 Beschreibung der Praktikumstätigkeit
In diesem Teil sollen die im Praktikum bearbeiteten Aufgaben oder die im Zuge
einer Hospitation beobachteten Bereiche beschrieben werden.
Aufgabenbereich bzw. Hospitationsbereich
Durchgeführte Tätigkeiten im Praktikum
 Beschreibung der Lernerfahrungen vor dem Hintergrund der im Studium
erworbenen sozialwissenschaftlichen oder soziologischen Wissensbestände.
In diesem Abschnitt dreht es sich um die Verknüpfung des im bisherigen
Studium Gelernten mit den Erfahrungen aus dem Praktikum.
 Eventuell: institutionenkritische Anmerkungen und Überlegungen hinsichtlich
des Berufsfeldes
Das Hinzufügen von kritischen Anmerkungen zur Institution oder Überlegungen
zu den Erwartungen an das spezifische Berufsfeld sowie zu der Vorbereitung
darauf können einen Praktikumsbericht abrunden.
Empfehlungen zum Praktikum und Praktikumsbericht im
Studiengang Diplomsozialwissenschaft,
Studiengang Magister Soziologie und im
Studiengang Bachelor Social Sciences
nota bene:
Bitte versehen Sie den Praktikumsbericht mit einem Deckblatt, auf dem
Ihr Name, Ihre Matrikelnummer, Ihr Studiengang und Ihre E-Mail verzeichnet
sind. Außerdem gehören die Daten des Zeitraumes Ihres Praktikums auf das
Deckblatt.
Fügen Sie bitte hinten an Ihren Bericht eine einfache Kopie der
Praktikumsbestätigung von der Praktikumsgebenden Institution an.
Studierende, die ein Praktikum in einem sozialwissenschaftlichen
Tätigkeitsfeld absolviert haben, können die Praktikumsunterlagen entweder
persönlich (bitte ohne Hefter, Klarsichtfolien, etc.) bei Frau Dr. Michaela Fink
oder elektronisch ([email protected]) (bitte in nur einer
Datei) abgeben.
Wenn alle Unterlagen korrekt vorliegen, können Sie den Schein im Semester
innerhalb von zwei Wochen und in der vorlesungsfreien Zeit nach Vereinbarung
persönlich bei Frau Maren Jüngling (Raum E 003) abholen.
Studierende, die ein Praktikum in einem politikwissenschaftlichen
Tätigkeitsfeld absolviert haben, geben ihre Praktikumsunterlagen bitte
bei Johannes Diesing ([email protected]) oder Frau
Lamonica (E 202) ab.
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