3. Fall

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Pflichtübung aus Zivilrecht
WS 2015/16
Univ.-Prof. Dr. C. Fischer-Czermak
zivilrecht.univie.ac.at
Fall 3
(Mo, 09.11.2015)
Hera und Zeus leben in aufrechter Ehe in ihrem Haus in Göttweig (Niederösterreich). Hera
führt den Haushalt, Zeus ist erfolgreicher Maler und Bildhauer.
Im November 2014 fährt Zeus mit seinem neuen Auto, auf dessen Windschutzscheibe er
vorschriftsgemäß eine Autobahnvignette geklebt hat, auf einer von der A-AG betriebenen
Autobahn. Plötzlich kommt er trotz angepasster Fahrweise aufgrund von Glatteis, das sich
mangels Salzstreuung gebildet hat, ins Schleudern und stößt daraufhin gegen den Transporter
des Hermes, das ebenfalls ins Schleudern gerät und sich überschlägt. Hermes hat vor der
Benutzung der Autobahn keine Vignette gekauft. Es kann festgestellt werden, dass die
Bodentemperatur im Unfallzeitpunkt eindeutig im Minusbereich lag, diese die Frostgrenze
bereits seit dem Vorabend unterschritten hat und die Wahrscheinlichkeit für die Bildung von
Glatteis sehr hoch war. Der PKW von Zeus wird schwer beschädigt (Wert vorher € 75.000.-;
Reparaturkosten € 25.000.-; Wert nach der Reparatur € 65.000.-). Hermes will Ersatz für den
beschädigten Transporter (Wert vorher € 50.000.-; Reparaturkosten € 60.000.-). In der Zeit bis
zur Anschaffung eines neuen Transporters hätte er, ausgehend von seinem bisherigen Umsatz,
einen Gewinn von voraussichtlich € 3.000.- gemacht.
Da Zeus seit längerem unter krankhafter Verschwendungssucht leidet und die Gefahr besteht,
dass er sein gesamtes Vermögen verschleudert, wird im Februar 2015 für die Verwaltung
seines gesamten Vermögens mit Gerichtsbeschluss ein Sachwalter bestellt.
Im Herbst 2015 kauft Hera eine Geschenkpackung mit sechs Flaschen Chardonnay beim
Weinhändler Dionysos. Vor dem Kauf lässt sie sich von ihm beraten. Dabei erwähnt sie, dass
sie als nicht berufstätige Hausfrau auch die Weihnachtsgeschenke ihres Gatten Zeus besorgen
muss. Die Geschenkpackung mit den Weinen wolle Zeus seiner Tante in Athen schenken. Da
Hera nicht genug Bargeld bei sich hat, vereinbart sie mit Dionysos, dass der Kaufpreis
iHv € 90.- von Zeus binnen 14 Tagen per Banküberweisung beglichen werden soll. Hera
nimmt die Geschenkpackung sofort mit nach Hause und lagert sie im Weinkeller des Hauses.
Als der Sachwalter fünf Tage später von dem Kauf erfährt, verweigert er die Genehmigung.
Weitere fünf Tage später werden die Weinflaschen von einem Weinkenner aus dem
versperrten Keller gestohlen. Als 14 Tage nach dem Kauf die Zahlung noch nicht eingelangt
ist, verlangt der erboste Dionysos von Zeus oder Hera die Zahlung des Kaufpreises, in
eventu will er die Geschenkpackung mit den sechs Flaschen Chardonnay zurück haben.
Wie ist die Rechtslage?
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