biofgym RAHMENRICHTLINIEN FACHGYMNASIUM

Werbung
RAHMENRICHTLINIEN
FACHGYMNASIUM
(angepasste Fassung gemäß
Achtem Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt vom 27.2.2003)
BIOLOGIE
Schuljahrgänge 11 - 13
An der Anpassung der Rahmenrichtlinien gemäß Achtem Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes haben mitgewirkt:
Spanneberg, Marion
Halle (betreuende Dezernentin des LISA)
Dr. Winkler, Hans-Jürgen
Zeitz
Dr. Rosenhahn, Harald
Weißenfels
Die vorliegenden Rahmenrichtlinien entstanden auf der Grundlage der:
−
−
Rahmenrichtlinien Gymnasium Biologie (2003)
Both, Annette
Halle
Prof. Dr. Lerchner, Wolfgang
Halle (fachwissenschaftlicher Berater)
Philipp, Olaf
Merseburg
Spanneberg, Marion
Halle (betreuende Dezernentin des LISA)
Dr. Winkler, Hans-Jürgen
Zeitz
Rahmenrichtlinien Gymnasium/Fachgymnasium Biologie (1999)
Dr. Greiner, Wolfgang
Halle (betreuender Dezernent des LISA)
Dr. Harder, Jaqueline
Niederndodeleben
Dr. Winkler, Hans-Jürgen
Osterfeld
Langnäse, Bernd
Magdeburg
Prof. Dr. Lerchner, Wolfgang
Halle (fachwissenschaftlicher Berater)
Sokoliß, Dagmar
Magdeburg
Verantwortlich für den Inhalt:
Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Vorwort
Bildung und Ausbildung sind Voraussetzungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines jeden
Menschen wie auch für die Leistungsfähigkeit von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Schule ist
also kein Selbstzweck, sondern hat die jeweils junge Generation so gründlich und umfassend wie
möglich auf ihre persönliche, berufliche und gesellschaftliche Zukunft nach der Schulzeit
vorzubereiten. Dazu soll sie alle Schülerinnen und Schüler fördern, wo sie Schwächen haben, und
in ihren Stärken fordern. Jede(r) soll die ihr bzw. ihm mögliche Leistung erbringen können und die
dafür gebührende Anerkennung erhalten.
Dies gilt grundsätzlich nicht nur für Lerninhalte, sondern für alle Bereiche der persönlichen
Entwicklung einschließlich des Sozialverhaltens. Gleichwohl haben gerade Rahmenrichtlinien die
Schule als Ort ernsthaften und konzentrierten Lernens zu begreifen und darzustellen. Lernen
umfasst dabei über solides Grundwissen hinaus alles, was dazu dient, die Welt in ihren
verschiedenen Aspekten und Zusammenhängen besser zu verstehen und sich selbst an sinnvollen
Zielen und Aufgaben zu entfalten.
Die Rahmenrichtlinien weisen verbindliche Unterrichtsziele und –inhalte aus. Sie können und
sollen jedoch nicht die pädagogische Verantwortung der einzelnen Lehrerin und des einzelnen
Lehrers ersetzen:
-
Die Vermittlung der verbindlichen Unterrichtsinhalte füllt keineswegs alle Unterrichtsstunden
aus. Daneben besteht auch Zeit für frei ausgewählte Themen oder Schwerpunkte. Dies
bedeutet nicht zwangsläufig neue oder mehr Unterrichtsinhalte. Weniger kann unter
Umständen mehr sein. Entscheidend für eine erfolgreiche Vermittlung von Wissen und
Schlüsselkompetenzen ist, dass dem Erwerb elementarer Grundkenntnisse und –fertigkeiten
ausreichend Zeit und Raum gewidmet wird. Soweit erforderlich, ist länger daran zu verweilen
und regelmäßig darauf zurück zu kommen.
-
Rahmenrichtlinien beschreiben nicht alles, was eine gute Schule braucht. Ebenso bedeutsam
für die Qualität einer Schule ist die Lern- und Verhaltenskultur, die an ihr herrscht. Eine
Atmosphäre, die die Lernfunktion der Schule in den Vordergrund stellt und die Einhaltung von
Regeln des Miteinanders beachtet, kann nicht über Vorschriften, sondern nur durch die
einzelne Lehrkraft und das Kollegium in enger Zusammenarbeit mit Eltern und Schülern
erreicht werden.
Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei den hier vorliegenden Rahmenrichtlinien um eine Anpassung an die veränderte Schulgesetzgebung handelt. Dabei war den
Veränderungen in den vorliegenden Rahmenrichtlinien für das Gymnasium Rechnung zu tragen.
Das Fachgymnasium führt die Schuljahrgänge 11 – 13. Der Schuljahrgang 11 (Einführungsphase)
wurde modifiziert und angepasst.
Für die Schuljahrgänge 12 und 13 (Qualifikationsphase) am Fachgymnasium gelten die Rahmenrichtlinien der Schuljahrgänge 11 und 12 für das Gymnasium in der Fassung vom Mai 2003.
Die in diesem Heft enthaltenen Rahmenrichtlinien treten am 1. August 2004 in Kraft. Ich bitte alle
Lehrerinnen und Lehrer um Hinweise oder Stellungnahmen, damit wir die Rahmenrichtlinien weiter
überarbeiten und Verbesserungen einbringen können. Allen, die an der Entstehung dieser
veränderten Rahmenrichtlinien mitgewirkt haben, danke ich herzlich.
Ich wünsche allen Lehrerinnen und Lehrern bei der Planung und Gestaltung ihres Unterrichts viel
Erfolg und Freude bei der pädagogischen Arbeit.
Magdeburg, im Mai 2004
Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz
Kultusminister
Inhaltsverzeichnis
Seite
1
Einführung ............................................................................................................... 6
2
Darstellung der Themen des Schuljahrganges 11 (Einführungsphase).................... 7
2.1
Ziele/Qualifikationen ................................................................................................ 7
2.2
Übersicht ................................................................................................................. 8
2.3
Themen/Inhalte/Zeitrichtwerte.................................................................................. 9
3
Schuljahrgänge 12/13 (Qualifikationsphase)...........................................................19
5
1
Einführung
Die Rahmenrichtlinien für das Fachgymnasium berücksichtigen folgende Rahmensetzungen:
−
das Achte Gesetz zur Änderungen des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom
27.02.2003
−
die Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung) vom 24. März
2003
−
die Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Berufsbildende Schulen vom
29.07.2003
−
die Vierte Änderung der Ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über Berufsbildende Schulen (EBBbS-VO) im RdErl. vom 30.07.2003
−
die Rahmenrichtlinien Gymnasium Biologie Schuljahrgänge 5 - 12 in der angepassten
Fassung gemäß Achtem Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes SachsenAnhalt vom 27.2.2003
Das Material enthält Aussagen zum Schuljahrgang 11 (Einführungsphase) und zu den Schuljahrgängen 12/13 (Qualifikationsphase).
Im Biologieunterricht des Schuljahrgangs 11 am Fachgymnasium werden tragfähige Voraussetzungen für die Qualifikationsphase geschaffen. Nachstehende Aufgaben stehen im
Mittelpunkt:
−
Unter Nutzung der Vorkenntnisse aus den Schuljahrgängen 5 - 10 erfolgt eine vertiefte
und erweiterte Behandlung ausgewählter Inhalte des Faches Biologie: Bau und Funktion
der Zelle; Genetik; Ökologie und Umweltschutz; ökologisches Praktikum - Exkursion.
−
Die Schülerinnen und Schüler vertiefen im Sinne wissenschaftspropädeutischer Grundbildung grundlegende Arbeitstechniken und Methoden der Naturwissenschaften.
−
Beobachtungen und Experimente bilden die empirische Basis für das Ableiten kausaler
Beziehungen, für die Arbeit mit Modellen sowie das Erkennen und Lösen von Problemen.
6
2
Darstellung der Themen des Schuljahrganges 11
(Einführungsphase)
2.1
Ziele/Qualifikationen
Im Biologieunterricht des Schuljahrganges 11 werden die fachlichen Qualifikationen in Hinblick auf wissenschaftspropädeutische Ziele des Faches vertieft und erweitert.
Diesbezüglich zu vertiefende und zu erweiternde Qualifikationen sind:
−
Beobachten und Beschreiben biologischer Objekte und Lebenserscheinungen
−
Vergleichen und Ordnen ausgewählter Arten und Zuordnung zu systematischen Gruppen
−
Erkennen und Erklären biologischer Vorgänge sowie komplexer naturwissenschaftlicher
Zusammenhänge und aktueller Fragestellungen der Lebenswirklichkeit unter Verwendung von Fachbegriffen
−
Erläutern wesentlicher Lebensprinzipien wie Stoff- und Energiewechsel, Regelung,
Rückkopplung, Anpassung, Reproduktion
−
Planen, Durchführen und Protokollieren von biologischen Experimenten und Untersuchungen unter festgelegten Bedingungen und Auswertung von Ergebnissen in verschiedenen Darstellungsformen wie Tabellen, Grafiken, Diagrammen
−
Erkennen des Zusammenwirkens von Organismen in Ökosystemen und der Empfindlichkeit und Gefährdung lebender Systeme
−
Erkennen des Evolutionsverlaufs und der verwandtschaftlichen Zusammenhänge und
Beziehungen der Organismen
−
Anwenden von Fähigkeiten im Umgang mit Modellen
−
Anwenden von Fähigkeiten im Umgang mit der biologischen Fachsprache
−
Nachweisen von Fähigkeiten im Umgang und der Nutzung von Fachliteratur, Nachschlagewerken und Wissensspeichern als Informationsquellen zum selbstständigen Wissenserwerb
−
Anwenden von Wissen über anatomische und physiologische Sachverhalte im Sinne
einer gesunden Lebensführung des Menschen
−
Diskutieren von Aufgaben und Ergebnissen biologischer Forschung und Erörtern von
bioethischen Aspekten
7
2.2
Übersicht
Schuljahrgang 11 (Einführungsphase)
Themen
Zeitrichtwerte in Stunden
(ZRW)
Bau und Funktion der Zelle
15 Std.
Genetik
14 Std.
Ökologie und Umweltschutz
15 Std.
Ökologisches Praktikum - Exkursion
8 Std.
8
2.3
Themen/Inhalte/Zeitrichtwerte
THEMA 1: Bau und Funktion der Zelle
ZRW: 15 Std.
Vorbemerkungen
Im Mittelpunkt des Themenbereichs steht die Vertiefung der Kenntnisse über Bau und Funktion eukaryotischer Zellen. Durch den Vergleich von
pflanzlichen und tierischen Euzyten werden den Schülerinnen und Schülern die Kausalbeziehungen zwischen Bau und Funktion ausgewählter
Zellbestandteile verdeutlicht.
Beim Anfertigen von Präparaten, Betrachten und Zeichnen von eukaryotischen Zellen sowie Auswerten mikroskopischer Beobachtungen sollen
die Schülerinnen und Schüler ihre Fähigkeiten zum selbstständigen Mikroskopieren weiterentwickeln.
Qualifikationen
Die Schülerinnen und Schüler sollen
−
Kenntnisse über den Bau der Euzyte sowie der Funktionen wichtiger Zellbestandteile erweitern,
−
den strukturellen Aufbau pflanzlicher und tierischer Euzyten vergleichen und erläutern,
−
Erkennen, dass durch Nebeneinanderbestehen verschiedener Reaktionsräume (Kompartimente) in der Zelle verschiedene Reaktionen gleichzeitig ablaufen,
−
unter Anleitung selbstständig mikroskopieren und die Beobachtungsergebnisse zeichnerisch darstellen,
−
die Spezialisierung von Zellen und deren Funktionen sowie die Bildung von Gewebeverbänden in mehrzelligen Organismen erkennen können.
9
Inhalte
−
Hinweise zum Unterricht
Bau und Funktion der Zellbestandteile von tierischer und pflanzlicher
Euzyte
•
•
tierische Euzyte (Zellmembran, Zellkern, Zytoplasma: Zellorganellen (Mitochondrien, Ribosomen), Membransysteme (Endoplasmatisches Retikulum, Golgi-System)
pflanzliche Euzyte
weitere Zellbestandteile: Zellwand, Plastiden, Vakuolen
−
Wiederholung und Anwendung der Kenntnisse über den Bau der
Zelle aus Klasse 9/10
−
vergleichende Betrachtung und Aufzeigen der Zusammenhänge
zwischen Bau und Funktion
−
Mikroskopieren und Zeichnen ausgewählter pflanzlicher und tierischer Zellen sowie Zellbestandteile
−
Einbeziehen von Originalobjekten und Modellen
−
vom Einzeller zum Vielzeller
−
Zeigen von elektronenmikroskopischen Bildern
• einzellige Lebewesen im Überblick (Amöben, Pantoffeltierchen,
Euglena)
−
Mikroskopieren
• Übergangsformen zwischen Einzeller und Vielzeller (Pandorina,
Eudorina, Volvox)
• Zelle, Gewebe, Organ, Organsystem, Organismen (Differenzie−
rung zwischen tierischen und pflanzlichen Zellen, tierische Gewe−
be, pflanzliche Gewebe)
10
Übersicht
Betrachtung von pflanzlichen und tierischen Geweben in Hinblick auf
die Behandlung in der Qualifikationsphase
THEMA 2: Genetik
ZRW: 14 Std.
Vorbemerkungen
Anknüpfend an die Vorkenntnisse zu diesem Thema werden die Zusammenhänge zwischen der genetischen Information und deren Beeinflussung
durch exogene und endogene Faktoren in den entsprechenden Zusammenhängen behandelt. Bei der exemplarischen Behandlung ausgewählter
Aspekte der Gentechnik erkennen die Schülerinnen und Schüler, dass die Gesetzmäßigkeiten der Vererbung in gleicher Weise für Pflanzen, Tiere
und den Menschen gelten. Dabei wird auch das Ziel verfolgt, Modellvorstellungen zu entwickeln und diese auf weitere Sachverhalte anzuwenden.
Chancen und Risiken der Gentechnik sind sachbezogen und problemhaft zu diskutieren.
Qualifikationen
Die Schülerinnen und Schüler sollen
−
Kenntnisse über die relative Konstanz und Variabilität der Arten in ihren kausalen Zusammenhängen besitzen,
−
grundlegende Vererbungsvorgänge und deren Störanfälligkeit als ein wesentliches Lebensprinzip bei Pflanzen, Tieren und Menschen modellhaft erklären,
−
die Variabilität der Organismen auf das Wirken von Mutation und Modifikation zurückführen,
−
ausgewählte genetische Fragestellungen im Zusammenhang mit ethischen Problemen diskutieren können.
11
Inhalte
Hinweise zum Unterricht
−
−
Vorkenntnisse aus Schuljahrgang 10
chromosomale Vererbung und Variabilität
−
Kombination der Chromosomen bei der Befruchtung
• Zellzyklus, Mitose, Meiose im Überblick
−
mögliche Ergänzung: Rekombination und crossing-over
• haploide und diploide Chromosomensätze
−
Chromosomenzahl verschiedener Organismen
• 1., 2., 3. mendelsche Regel
−
Würdigung der Leistungen Mendels, Erläutern der Rekombination
• Vererbung beim Menschen (Blutgruppenvererbung, Vererbung
des Geschlechts, geschlechtergebundener Erbgang an einem
ausgewählten Beispiel)
−
Eingehen auf Vaterschaftsausschlussverfahren
−
Beispiele: Rotgrünblindheit, Hämophilie, Muskeldystrophie
Variabilität von Merkmalen
−
Genmutation, Chromosomenmutation und Genommutation an je
einem Beispiel erläutern
−
Beispiel: PKU, Speichelzellanämie, Mukoviscidose, KatzenschreiSyndrom, Trisomie 8/9/13/18 oder 21, Klinefelter-Syndrom, TurmnerSyndrom
−
Ergänzung Vorstellen von Krankheitsbildern
−
Vorkenntnisse Schuljahrgang 10
Konstanz und Variabilität der Arten
• Artbegriff
• Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen Eltern und Nachkommen
−
• intermediäre und dominant-rezessive Merkmalsbildung
−
• Mutation, Mutationstypen
• Modifikation
12
Inhalte
−
Hinweise zum Unterricht
molekulare Grundlagen der Vererbung
• Nukleinsäuren: RNA, DNA
−
Schwerpunkt: Doppelhelix (Watson-Crick-Modell)
Würdigung der Leistungen von Watson und Crick
−
mögliche Ergänzung: Informationen über Kartierung des menschlichen Genoms
• Züchtung von Pflanzen und Tieren, ausgewählte Ziele und Methoden
−
Vorkenntnisse über Entstehung von Kulturpflanzen und Haustieren
• Möglichkeiten der genetischen Veränderung von Organismen
(Überblick)
−
−
Humangenom-Projekt
Erläutern des Prinzips der Erzeugung transgener Organismen
Chancen und Risiken der Gentechnik
−
Diskussion ethischer Probleme
• genetischer Code, Gen, Allel
• identische Replikation (Überblick)
• Proteinbiosynthese (Überblick)
−
−
genetische Erkenntnisse und ihre Anwendung
13
THEMA 3: Ökologie und Umweltschutz
ZRW: 15 Std.
Vorbemerkungen
Die Schülerinnen und Schüler erwerben ein grundlegendes Verständnis für ökologische Gesetzmäßigkeiten und sollen Wirkungen von Umweltfaktoren auf Organismen als komplexes Geschehen verstehen lernen. An einem ausgewählten Ökosystem werden die Struktur - Funktion - Zusammenhänge exemplarisch herausgearbeitet. Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass die Beziehungen der Organismen untereinander
und zu ihrer Umwelt ein System darstellen. Aus der Erkenntnis, dass Umweltzerstörungen eine Missachtung ökologischer Prinzipien darstellen,
wird die Notwendigkeit zum verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur und zum Schutz der Umwelt abgeleitet.
Qualifikationen
Die Schülerinnen und Schüler sollen
−
die Wirkung von abiotischen und biotischen Umweltfaktoren auf die Organismen beschreiben und erklären,
−
die Vielfältigkeit der Anpassungsmöglichkeiten bei Organismen an Beispielen erläutern,
−
Ökosysteme als Einheit von Biozönose und Biotop erklären ,
−
wesentliche Struktur- Funktion - Zusammenhänge am Beispiel ausgewählter Ökosysteme erklären,
−
Stoffkreisläufe und Energiefluss in Ökosystemen darstellen,
−
Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Umwelt erkennen und Schlussfolgerungen für ihr eigenes Verhalten zum Umweltschutz ziehen,
−
Eingriffe des Menschen in Ökosysteme analysieren und aus verschiedenen Perspektiven bewerten können.
14
Inhalte
Hinweise zum Unterricht
−
−
Anwendung im ökologischen Praktikum - Exkursion
−
Überblick an Beispielen
−
Minimumgesetz
Wirkung von abiotischen Umweltfaktoren auf die Organismen
• Klimafaktoren: Temperatur, Wasser und Licht
−
Wirkung biotischer Faktoren auf die Organismen
• intraspezifische Beziehungen
• interspezifische Beziehungen: Symbiose, Parasitismus, Räuber Beute - Beziehungen
−
komplexe Organismus - Umwelt – Beziehungen
• limitierende Faktoren, ökologische Potenz
15
Inhalte
Hinweise zum Unterricht
−
−
Vorleistungen des Schuljahrganges 9
−
Auswertung von Energieflussdiagrammen
Wechselwirkungen zwischen Mensch und Umwelt
−
Beziehungen zum Fach Geographie
• Besonderheiten urbaner Ökosysteme: Bevölkerungswachstum
−
Auswerten von Bevölkerungspyramiden
−
Welternährungsproblem, Energie und Rohstoffe
• SE: Gewässeruntersuchungen und Gewässergüteklassen
−
Bestimmen ausgewählter Faktoren der Gewässerbelastung (Nitrat,
Nitrit, Phosphat, ph-Wert)
• Folgen der Luftverschmutzung: lokale und globale Folgen
−
Treibhauseffekt, Zerstörung der Ozonschicht, Smog
• SE: Schadstoffmessungen
−
Ermitteln der Luftverschmutzung durch gasförmige Schadstoffe und
Staub
• Naturschutz und Artenschutz: Schutz von Landschaften, Tieren
und Pflanzen
−
Artenschutzlisten und Gefährdungskategorien
−
Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt, Naturschutzgebiete
−
Leitfaden zur Lokalen Agenda 21 in Sachsen-Anhalt
Struktur und Funktion von Ökosystemen
• terrestrisches oder aquatisches Ökosystem an einem ausgewählten Beispiel
• terrestrisches Ökosystem: räumliche und zeitliche Struktur
Stoffkreislauf und Energiefluss
• aquatisches Ökosystem See: horizontale und vertikale Gliederung
• Zirkulierungen
−
• Belastung der Gewässer: Ursachen, biologische Selbstreinigung
Abwasserbehandlung
• Eutrophierung und ihre Ursachen
16
THEMA 4: Ökologisches Praktikum – Exkursion
ZRW: 8 Std.
Vorbemerkungen
Das ökologische Praktikum mit Exkursion dient der praktischen Anwendung von chemischen und physikalischen Messverfahren pflanzen- und
tiersoziologischen Bestandsaufnahmen sowie der Darstellung von Ergebnissen und dem vertieften Verständnis ökologischer Sachverhalte. Bei der
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der zur Auswahl vorgegebenen Beobachtungen und Untersuchungen sind inhaltliche Aspekte und
Aspekte der naturwissenschaftlichen Arbeitsweisen anzuwenden und zu vertiefen.
Qualifikationen
Die Schülerinnen und Schüler sollen
−
ihr Wissen zu ökologischen Fragestellungen in übergreifende Zusammenhänge unter bestimmten Aspekten einordnen,
−
grundsätzliche Einsichten in naturwissenschaftliche Arbeitsweisen vertiefen,
−
ihre erworbenen Kenntnisse im Rahmen des ökologischen Praktikums und der Exkursion anwenden,
−
die gewonnenen Beobachtungs- und Messergebnisse darstellen, auswerten und in geeigneter Weise präsentieren können.
17
Inhalte
−
Hinweise zum Unterricht
Erfassen, Darstellen und Auswerten von abiotischen Umweltfaktoren −
in einem Ökosystem
• Messen der Lichtstrahlung
Messdatenerfassung in ausgewählten Ökosystemen der jeweiligen
Region, z. B. Messen der Lichtstrahlung, der Luft- und Bodentemperaturen oder der Luftfeuchtigkeit, Boden- bzw. Wasseranalysen
• Messen der Luft- und Bodentemperatur
• Messen der Luftfeuchtigkeit
−
Erfassen und Bestimmen ausgewählter Organismen in einem Ökosystem
• Erfassen der dominierenden Pflanzen- und Tierarten
• Tier- und Pflanzenbestimmungen
−
−
Erfassen von Pflanzengesellschaften
−
Erfassen von Tierarten in der Kraut-, Strauch- und Baumschicht
−
Bestimmen der Gewässergüte eines Fließgewässers mit dem
Saprobiensystem
−
grafisches Darstellen
−
Verwenden unterschiedlicher Darstellungsformen bei der Dokumentation der Ergebnisse
Analysieren der Wechselwirkungen zwischen Umweltfaktoren
• Aufstellen von Nahrungsketten und Nahrungsnetzen
• Bestimmen der ökologischen Potenz ausgewählter Organismen
18
3
Schuljahrgänge 12/13 (Qualifikationsphase)
Für die Gestaltung des Biologieunterrichts der Schuljahrgänge 12/13 (Qualifikationsphase)
des Fachgymnasiums gelten die diesbezüglichen Aussagen in den Rahmenrichtlinien des
Gymnasiums für das Fach Biologie in angepasster Fassung gemäß Achtem Gesetz zur
Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 27.02.2003. Der Vertrieb
erfolgt durch die Quedlinburg DRUCK GmbH (Bestell-Nr.: 4215).
19
Herunterladen