Scharlach - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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Scharlach
Erreger:
Scharlach ist eine weltweit durch Gift-(sogenanntes Toxin) bildende Bakterien (Streptokokken
Gruppe A) verbreitete Infektionserkrankung, die hauptsächlich in der kalten Jahreszeit auftritt.
Reservoir:
Der Mensch ist der einzige Überträger der Erkrankung.
Infektionsweg:
20 % der Bevölkerung tragen die Erreger in sich, ohne daran selbst zu erkranken. Als sogenannte „gesunde Keimträger“ können sie die Erreger an andere weiter geben.
Eine Übertragung erfolgt per Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen) durch die Luft.
In Kindergärten können die Bakterien auch über Spielzeug übertragen werden.
Inkubationszeit:
Die Zeit von der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 1-3 (7) Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Erkrankte, die nicht mit Antibiotikum behandelt werden, können bis zu 3 Wochen ansteckend
sein. Nach Beginn einer wirksamen, antibiotischen Therapie erlischt die Ansteckungsfähigkeit
nach 24 Stunden.
Symptome:
Die Erkrankung beginnt wie bei einer schweren Erkältung mit Frösteln oder Schüttelfrost, Fieber,
Schluckbeschwerden, Kopfschmerzen und Erbrechen. Die Rachenmandeln sind vergrößert, gerötet und belegt. Die Lymphknoten im Halsbereich sind geschwollen. Die Zunge ist anfangs weißlich belegt, nach ca. 2 Tagen färbt sich diese auffallend rot (Himbeerzunge). Zwei Tage nach
Krankheitsbeginn entwickelt sich ein Hautausschlag, der am Hals beginnt und sich über den
Oberkörper, Arme und Beine ausbreitet. Dieser blasst nach 3-4 Tagen ab und es kommt zur
Schuppung der Haut, die bis zu 6 Wochen anhalten kann. Als Komplikationen können Organerkrankungen wie Mittelohrentzündung, Nierenerkrankung, rheumatisches Fieber, Herzmuskelerkrankungen sowie Gelenkentzündungen auftreten.
Therapie:
Die Erkrankung kann mit Antibiotika (Penicillin) erfolgreich behandelt werden. Dadurch werden
Komplikationen vermieden und die Krankheitsdauer verkürzt. Ca. 24 Stunden nach Behandlungsbeginn besteht keine Ansteckungsgefahr mehr. Unbehandelte Personen hingegen sind bis zu 3
Wochen ansteckungsfähig.
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Erregernachweis:
In der Regel reichen die vorliegenden Symptome (Mandelentzündung, Himbeerzunge) aus, um
eine Scharlach-Erkrankung zu diagnostizieren. Ein Rachenabstrich wird empfohlen. Nachweis der
Erreger im Schnelltest bzw. mittels Kultur.
Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen:
Krankheitsverdächtige oder Erkrankte dürfen eine Gemeinschaftseinrichtung so lange nicht besuchen, wie der Verdacht einer Ansteckung besteht. Kontaktpersonen dürfen die Einrichtung besuchen, so lange kein Krankheitsverdacht besteht. Die Erkrankung hinterlässt keine ausreichende
Immunität, Wiedererkrankung ist möglich.
Eine Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen kann bei einer Antibiotikatherapie und
ohne Krankheitszeichen ab dem zweiten Tag erfolgen, ansonsten nach Abklingen der Krankheitssymptome. Ein schriftliches, ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Maßnahmen bei Ausbrüchen:
Bei Ausbrüchen ist umgehend das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, damit geeignete
Maßnahmen eingeleitet und weitere Erkrankungen verhindert werden können.
Meldepflicht:
Gemäß § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) besteht eine allgemeine Meldepflicht im Falle des Auftretens von zwei oder mehr gleichartigen Erkrankungen und bei gehäuft auftretenden durch das
Krankenhaus erworbenen Streptokokken-Infektionen.
Gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, den
Krankheitsverdacht oder die Erkrankung an Scharlach dem zuständigen Gesundheitsamt umgehend zu melden, damit notwendige Schutzmaßnahmen getroffen werden können.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Herdstraße 4
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: Sept. 2015
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