HEP B 2013 - Landkreis Leer

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Hepatitis B
Informationen zur Infektion - Erkrankung – Vermeidung
Hepatitis B ist eine Entzündung der Leber. Die Erkrankung wird durch ein Virus, das Hepatitis B-Virus
verursacht, das durch Körperflüssigkeiten (Blut oder Blutplasma, Sperma, Vaginalschleim) übertragen wird.
Das Virus ist um ein Vielfaches ansteckender als der Erreger von AIDS, das HI-Virus. Es genügen bereits
mikroskopisch kleine Hautverletzungen, durch die der Erreger in die Blutbahn gelangt.
Die Erkrankung kann akut oder chronisch verlaufen. Hepatitis B ist die häufigste Virushepatitis weltweit.
Erreger
Symptome
Übertragung
Inkubationszeit
Dauer der
Ansteckungsfähigkeit
Verhalten
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Das Hepatitis-B-Virus ist ein DNA-Virus mit mehreren verschiedenen
Antigenen, die eine Immunantwort auslösen können:
•
Hbs-Ag
•
Hbc-Ag
•
Hbe-Ag
Die Hepatitis B beginnt mit Übelkeit, Erbrechen, Müdigkeit, danach kann
es zu einer Gelbsucht kommen. Etwa 1 Prozent der Erkrankten stirbt, bei
etwa 10 Prozent wird die Erkrankung chronisch, bei ihnen bleibt das
Virus im Körper.
Das Hepatitis-B-Virus kann auch, ohne dass Anzeichen einer Erkrankung
bestehen, zu einer chronischen Infektion eines Menschen führen.
Chronisch Infizierte sind eine Infektionsquelle für ihre Umgebung.
Das Hepatitis-B-Virus findet sich nahezu in allen Körperflüssigkeiten
und wird vor allem durch Kontakt mit Blut- und Blutprodukten,
perinatal und durch Geschlechtsverkehr übertragen. Der häufigste
Übetragungsweg ist die perinatale Infektion. Dadurch wird vor allem in
Entwicklungsländern mit unzureichender Geburtshilfe der hohe Anteil an
Virusträgern aufrechterhalten.
Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung
(Inkubationszeit) kann bei Hepatitis B 45 bis 180 Tage betragen.
Eine Ansteckungsfähigkeit besteht unabhängig von den Symptomen der
Krankheit, prinzipiell solange HBV-DNA, HBsAg oder HBeAg als Marker
der Virusvermehrung nachweisbar sind. Die Ansteckungsgefahr hängt
sehr stark vom Ausmaß der Virämie und der Art des Kontaktes ab. Von
chronisch infizierten HBV-Trägern kann, unterschiedlich ausgeprägt,
jahrzehntelang eine Ansteckungsgefahr ausgehen.
Die Hepatitis-B-Schutzimpfung bietet ausreichenden Schutz vor einer
Erkrankung. Als kurzfristige Expositionsprophylaxe kann durch
Erstelldatum: 23.08.2013
Anwendung eines Hepatitis-B-Hyperimmunglobulins eine passive
Immunisierung erfolgen. Bei infizierten Schwangeren kann zur
Übertragungsprophylaxe die aktive Impfung mit der passiven
Immunisierung kombiniert werden.
HBV-Träger dürfen Gemeinschaftseinrichtungen besuchen bzw. ihrer
Tätigkeit in diesen nachgehen. Bei HBV-infizierten Kindern mit
ungewöhnlich aggressivem Verhalten, mit Blutungen oder akuten,
generalisierten Dermatitiden muss eine individuelle Entscheidung durch
das Gesundheitsamt getroffen werden.
HBV-Infizierte sollten sich stets so verhalten, dass andere Personen nicht
gefährdet werden. Das Übertragungsrisiko innerhalb der Familie oder im
Freundeskreis kann bei Einhaltung allgemein üblicher häuslicher
Hygiene selbst dann als gering eingeschätzt werden, wenn eine hohe
Virämie vorliegt. Das gemeinsame Benutzen von z.B. Nagelscheren,
Zahnbürsten oder Rasierapparaten sollte unterbleiben. Unbedingt ist das
Eindringen von Blut einer infizierten Person in die Blutbahn oder das
Gewebe einer anderen Person zu vermeiden. Familienangehörige und
Lebenspartner HBsAg-positiver Personen sollten unbedingt geimpft sein
und der Impferfolg sollte überprüft werden.
Gemäß §6 (1) Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind der
Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod sowie gemäß §7 (1)
der direkte oder indirekte Nachweis namentlich an das zuständige
Gesundheitsamt zu melden.
Gemeinschaftseinrichtungen i. S. des § 33 IfSG sind gemäß § 34 IfSG
Abs. 6 verpflichtet, dem Gesundheitsamt Ausbrüche anzuzeigen.
Wiederzulassung
Hygienemaßnahmen
Meldung und
Maßnahmen bei Ausbrüchen
Wenn Sie Fragen mit Blick auf Hygiene und Infektionsschutz haben, können Sie sich gern an uns wenden
Ihr Gesundheitsamt Leer
Jahnstraße 4
26789 Leer
Tel. 0491 - 926 –
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Stadt Borkum – Gemeinde Westoverledingen
Herr Kuikstra App. 1116
Samtgemeinde Hesel – Samtgemeinde Jümme – Gemeinde Uplengen
Herr Kuper
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Stadt Leer – Gemeinde Moormerland
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Stadt Weener – Gemeinde Bunde – Gemeinde Jemgum - Gemeinde Ostrhauderfehn – Gemeinde Rhauderfehn
Herr Uilderks App. 1114
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Fax:
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[email protected]
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Erstelldatum: 23.08.2013
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