Wählen leicht verständlich - SPD-Bezirk Weser-Ems

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Handreichung
WÄHLEN, WIE ERKLÄRT MAN DAS?
Wählen leicht verständlich!
Wofür war nochmal die Erststimme? Ich hab meine
Wahlbenachrichtigung verloren, darf ich jetzt noch
wählen gehen? Viele solche Fragen erreichen uns alle
an den verschiedensten Stellen. Selbst erfahrene
WählerInnen sind bei einigen Fragen verunsichert.
Mit der folgenden Handreichung wollen wir für euch
die wichtigsten Fragen zur Wahl beantworten.
Wer ist wahlberechtigt und darf wählen?
Alle Bürgerinnen und Bürger dürfen wählen, wenn
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sie 18 Jahre alt sind,
sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
sie mindestens seit drei Monaten in
Deutschland wohnen,
ihnen nicht das Wahlrecht per richterlichem
Beschluss entzogen wurde.
Wichtige Termine:
Bis zum 01. September
Benachrichtigung der
Wahlberechtigten über
ihre Eintragung ins
Wählerverzeichnis
01.September
Letzte Möglichkeit der
Registrierung für im
Ausland lebende
Deutsche
20. September
Letzte Möglichkeit für die
Beantragung von
Wahlscheinen im
Wahlbüro
22. September
Wahltag! Stimmabgabe
zwischen 08.00 – 18.00
Uhr.
An der Bundestagswahl können auch alle Deutschen
über 18 Jahre teilnehmen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik leben, wenn
sie
1) nach dem 14. Lebensjahr mindestens 3 Monate ununterbrochen in Deutschland
eine Wohnung hatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser
Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
2) aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den
politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben
und von ihnen betroffen sind.
Die Teilnahme an der Bundestagswahl setzt für Auslandsdeutsche einen Antrag auf
Eintragung in ein Wählerverzeichnis voraus. Nähere Informationen unter
http://www.spd.de/weltweit_waehlen/
Wie viele Stimmen haben die WählerInnen?
Bei der Bundestagswahl haben die WählerInnen jeweils zwei Stimmen: Die Erststimme
gilt einem/einer DirektkandidatIn des Wahlkreises, der/die sich dort für ein
Direktmandat im Bundestag bewirbt.
Die Zweitstimme gilt der Listenverbindung einer Partei und ist ausschlaggebend für die
Verteilung der weiteren Sitze im Bundestag.
Was bedeutet „Erststimme“?
Die Erststimme bekommt ein/e KandidatIn aus dem eigenen Wahlkreis. Die
KandidatInnen, die für ein Direktmandat kandidieren, müssen keiner Partei angehören.
In den Bundestag gewählt ist, wer die Mehrheit der Erststimmen auf sich vereinigen
kann.
Die Bundesrepublik Deutschland ist für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag in 299
Wahlkreise aufgeteilt. Somit werden 299 Abgeordnete per Direktwahl über die
Erststimme gewählt. Sie erringen ein sogenanntes Direktmandat. Die Erststimme für
die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten wird auf der linken, schwarzgedruckten Hälfte
des Stimmzettels abgegeben. Unsere Botschaft: Erststimme SPD!
Was bedeutet „Zweitstimme“?
Die Zweitstimme ist ausschlaggebend für das Kräfteverhältnis der Parteien im
Bundestag.
Die Bundestagssitze werden in einer ersten Stufe bereits vor der Wahl auf die
Bundesländer verteilt. Dabei erhält jedes Land so viel Sitze, wie es Anteil an der
Wohnbevölkerung hat. In einer zweiten Stufe werden nach der Wahl diese Sitze auf
die jeweiligen Landeslisten der Parteien verteilt. Hierbei erhält jede Landesliste so viel
Sitze, wie ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht. Für Überhangmandate, die
entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate errungen hat als ihrem
Zweitstimmenergebnis entspricht, werden Ausgleichsmandate an die anderen Parteien
vergeben.
Es wird zunächst die Gesamtzahl der Sitze so lange vergrößert, bis alle nach der
Berechnung der 1. Stufe ermittelten Sitze inklusive der Überhangmandate auf
Listenmandate anrechenbar sind. Das bedeutet, dass sich der Sitzanteil jeder Partei
gemäß ihrem Zweitstimmenanteil um die Anzahl eventueller Überhangmandate
erhöht. Dann werden noch so viele weitere Sitze vergeben, bis sich der bundesweite
Parteienproporz nach dem Zweitstimmenergebnis in der Sitzverteilung widerspiegelt.
So erlangen die Parteien mit Überhangmandaten keinen relativen Vorteil. Zuletzt
werden die den einzelnen Parteien auf Bundesebene zugewiesenen Sitze auf die
Landeslisten der Parteien nach ihrem dortigen Zweitstimmenanteil verteilt, wobei auf
jede Landesliste mindestens so viele Sitze entfallen wie die Partei im Land
Direktmandate erworben hat.
Dadurch ist eine Vergrößerung des Bundestages nicht auszuschließen.
Die Zweitstimme entscheidet deshalb darüber, wie stark eine Partei im Parlament
vertreten ist. Die Zweitstimme für die Wahl einer Partei wird auf der rechten,
blaugedruckten Hälfte des Stimmzettels abgegeben.
Unsere Botschaft: Wer will, dass wir regieren muss mit der Zweitstimme SPD wählen!
Was ist das Wählerverzeichnis?
Im Wählerverzeichnis sind alle BürgerInnen eingetragen, die wahlberechtigt sind. Das
Wählerverzeichnis wird aus den Daten der Einwohnermeldeämter erstellt. Hier werden
alle wahlberechtigten Personen erfasst. Nur Personen die im Wählerverzeichnis erfasst
sind, dürfen an der Wahl teilnehmen. Wer noch nicht ins Wählerverzeichnis
eingetragen ist, kann das in seinem Wahlamt (z.B. im Rathaus) erledigen.
Was ist die Benachrichtigung zur Wahl?
Auf der Grundlage des Wählerverzeichnisses werden an alle Wahlberechtigten
Wahlbenachrichtigungen verschickt, auf denen der Wahlkreis, der Wahltermin, die
Adresse und die Öffnungszeiten des Wahllokals vermerkt sind. Mit dieser
Benachrichtigung erhält der/die Wahlberechtigte im Wahllokal den Stimmzettel.
Die Wahlbenachrichtigung ist nicht angekommen, was nun?
Wer bis zum 01. September 2013 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, geht zu
seinem Wahlamt (z.B. Rathaus) und fordert dort seinen Wahlbenachrichtigungsschein
ein.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Bis zum 01. September 2013 bekommen alle Wahlberechtigten eine
Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag, mit
dem die Briefwahlunterlagen angefordert werden können.
Jeder Wahlberechtigte bekommt dann:
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Einen blauen Stimmzettelumschlag,
einen roten Wahlbriefumschlag mit der vollständigen Anschrift, an die der
Wahlbrief übersandt werden muss,
einen Stimmzettel,
einen Wahlschein,
ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl mit allen wichtigen Hinweisen.
Danach:
 Unterschreibt man den Wahlschein,
 gibt seine Erst- und Zweitstimme auf dem Stimmzettel ab,
 legt den Stimmzettel in den blauen Wahlumschlag und klebt diesen zu,
 legt den blauen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den
roten Wahlumschlag, klebt diesen zu und schickt ihn ohne Briefmarke ab.
Wie kann am Wahltag (22. September 2013 - Sonntag) gewählt werden?
Am Wahltag wählt man in den Wahllokalen, die von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sind.
Auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung steht:
 das Wahllokal, also der Ort an dem gewählt wird und
 der Wahltag.
Im Idealfall hat man die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis oder den
Reisepass am Wahltag auf den Weg ins Wahlokal bei sich. Beides zeigt man im
Wahllokal den WahlhelferInnen. Daraufhin erhält man den Stimmzettel, mit diesem
geht man in die Wahlkabine und gibt seine Stimme ab.
Was passiert, wenn man seine Wahlbenachrichtigung verloren hat?
Kein Problem. Auch wenn man die Wahlbenachrichtigung verloren hat oder sie am
Wahltag nicht auffindbar ist, kann man am Wahltag unter Vorlage eines gültigen
Personalausweises oder Reisepasses in seinem Wahllokal wählen.
Wie wählt man?
Auf jeder Hälfte des Stimmzettels jeweils nur einen Kreis ankreuzen. Dann den
Stimmzettel zusammen falten und in die Wahlurne stecken.
Wann ist die Stimme ungültig?
Auf der rechten und der linken
Seite des Stimmzettels darf man
jeweils nur ein Kreuz machen,
sonst ist die Stimme ungültig.
Man darf auch nichts auf den
Stimmzettel schreiben oder die
Erst- oder Zweitstimmenseite
durchstreichen, sonst wird der
Stimmzettel als ungültig
gewertet.
Weitere Informationen
bekommt ihr auch bei euren
LandeswahlleiterInnen oder in
den Gemeinden.
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