Die Staatsrechtslehre der Nachkriegszeit (1945

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Birgit von Bülow
Die Staatsrechtslehre der Nachkriegszeit
(1945-1952)
BERLIN VERLAG
Arno Spitz GmbH
Nomos
Verlagsgesellschaft
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung
Erstes Kapitel
Vorstellung der Staatsrechtslehre zwischen 1945 und 1952
I.
Die Staatsrechtslehre bis 1949
1. Die Veröffentlichungen
2. Die beteiligten Staatsrechtslehrer
II.
Die Staatsrechtslehre ab 1949
1. Die Veröffentlichungen
2. Die beteiligten Staatsrechtslehrer
III. Das Selbstverständnis der Staatsrechtslehrer
IV. Die Auseinandersetzung mit der jüngsten deutschen
Vergangenheit
Zweites Kapitel
Die vier großen Diskussionen der Staatsrechtslehre
I.
Die Parteienstaatsdiskussion
1. Überblick
2.
Ablehnung der demokratischen Legitimation
der Staatsgewalt (Herrfahrdt)
3.
Anerkennung einer antipluralistischen
Gemeinwillensbildung in der Demokratie (Weber)
a) Die Kritik an der Mediatisierung des Volks durch die
Parteien
b) Anerkennung des Gemeinwillens als apriorische
Gegebenheit
4.
Anerkennung des pluralististischen Parteienstaats bei
Zugrundelegung eines consensus omnium (Grewe,
Forsthoff, Kaufmann, Peters, Scheuner)
a)
5.
6.
II.
Anerkennung der Parteien als Träger des
pluralistischen Willensbildungsprozesses des Volks
b) Der Willensbildungsprozeß unter dem Vorbehalt
eines consensus omnium
Die Leibholz'sche Parteienstaatslehre
a) Leibholz' Schilderung des Parteienstaats als
Direktdemokratie
b) Kritische Untersuchung der Gemeinwillensbildung
nach der Parteienstaatslehre
Das Bild der Diskussion
Die Diskussion um die Gerichtskontrolle der Staatsführung
und das Verhältnis von Recht und Politik
1. Überblick
2.
Ablehnung der Justitiabilität des politischen Handelns
a) Strikte Leugnung der Normgebundenheit des
politischen Handelns (Forsthoff, Ipsen, Schneider,
Weber)
b) Anerkennung der Sachgerechtigkeit als justitiable
Schranke des Staatshandelns (Kaufmann, Krüger)
3.
Anerkennung der umfassenden Justitiabilität
des politischen Handelns
a) Lückenlose Bindung an zwingendes Verfassungsrecht
(Jahrreiß)
b) Bindung an zwingendes und gestaltungsbedürftiges
Verfassungsrecht (Scheuner)
c) Bindung an gestaltungsbedürftiges Verfassungsrecht
(Drath)
4. Das Bild der Diskussion
III. Die Diskussion um das vorzugswürdige Regierungssystem
1. Überblick
2.
Befürwortung eines Präsidialsystems
a) Die Auffassung von Bühler
b) Die Auffassung von Weber
c) Die Auffassung von Jerusalem
3.
Befürwortung eines parlamentarischen Regierungssystems
a) Vereinigung der Herrschaftsgewalt auf eine
Parlamentsregierung (Drath, Glum)
b) Aufteilung der Herrschaftsgewalt auf das Parlament
4.
und eine parlamentskontrollierte Regierung
aa) Die Auffassung von Peters, Schneider und
Scheuner
aaa) Anerkennung des grundgesetzlichen
Regierungssystems
bbb) Die Funktionsverteilung zwischen
Parlament und Regierung
bb) Die Auffassung von Kaufmann und v. Mangoldt
Das Bild der Diskussion
IV. Die Naturrechtsdiskussion
1. Überblick
2.
Anerkennung ungeschriebener überpositiver Rechtssätze
und einer diesbezüglichen richterlichen Prüfungsbefugnis
(Bachof, v.d. Heydte, Heyland, v.Hippel, Jerusalem,
Kaufmann, Küchenhoff, Leibholz, Schmid)
a) Anerkennung überpositiver Naturrechtssätze mit
verfassungsbrechender Kraft
b) Anerkennung der richterlichen Prüfungsbefugnis am
Naturrechtsmaßstab trotz grundgesetzlicher
Naturrechtspositivierung
aa) Anerkennung der verfassungsrichterlichen
Normenkontrollbefugnis am Naturrechtsmaßstab
bb) Bachofs Begründung für den Rückgriff auf
ungeschriebene Naturrechtssätze trotz
grundgesetzlicher Naturrechtspositivierung
cc) Begründung der richterlichen Prüfungsbefugnis
mit der Verhinderung erneuten Unrechts in
Gesetzesform
3.
Ablehnung der richterlichen Prüfungsbefugnis am
Naturrechtsmaßstab wegen der grundgesetzlichen
Naturrechtspositivierung (Friesenhahn, Ipsen, Krüger, v.
Mangoldt, Maunz, Schätzel, Scheuner)
4.
Leugnung ungeschriebener Gerechtigkeitssätze mit
Rechtsqualität und der diesbezüglichen richterlichen
Prüfungsbefugnis (Apelt, Brill, Forsthoff, Helfritz,
Jahrreiß, Nawiasksy, Peters, Thoma, Ule, Voigt)
a) Leugnung ungeschriebener Naturrechtssätze
b) Ablehnung der richterlichen Prüfungsbefugnis am
Naturrechtsmaßstab
5.
Zur Existenz eines ungeschriebenen Widerstandsrechts
6.
V.
gegen naturrechtswidrige Ausübung der Staatsgewalt
a) Anerkennung eines naturrechtlichen Widerstandsrechts
(Bachof, Drath, v.d. Heydte, Heyland, v. Hippel,
Leibholz, Scheuner)
b) Ablehnung des naturrechtlichen Widerstandsrechts
(Nawiasky, Peters, Voigt)
Das Bild der Diskussion
a) Die staatsrechtliche Naturrechtsdiskussion im Lichte
der rechtsphilosophischen Hintergründe der
Naturrechtsrenaissance
b) Die Sonderstellung der Naturrechtsdiskussion
Gesamtschau der sich aus den Diskussionen ergebenden
Staatsauffassungen und des Selbstverständnisses der
Staatsrechtslehrer
1. Die Staats- und Demokratieauffassungen
a) Befürworter und Gegner der strikten
Machtgebundenheit der Staatsgewalt
b) Die Sonderstellung der in der Naturrechtsdiskussion
geäußerten Auffassungen
2.
Die Staatsauffassungen als Lehren aus der jüngsten
Vergangenheit
3. Die Rezeption des Grundgesetzes
4. Gesamteindruck des Selbstverständnisses der
Staatsrechtslehrer
Drittes Kapitel
Die Staatsrechtslehre der Nachkriegszeit im Lichte ihrer Rolle
während des Nationalsozialismus
I. Vorstellung des Untersuchungsgegenstands
II.
Die Staatsrechtslehre in der Zeit zwischen 1933 und 1945
1. Überblick über die Sachthemen der nationalsozialistischen Staatsrechtslehre
2.
Ermittlung der Befürwortung und der Gegnerschaft der
Staatsrechtslehrer zum Nationalsozialismus
a) Die eindeutigen Befürworter des Nationalsozialismus
b)
Die nicht eindeutigen Befürworter des
Nationalsozialismus
c) Die zum Nationalsozialismus schweigenden
Staatsrechtslehrer
d) Exponierte Gegner des Nationalsozialismus
III.
Gegenüberstellung der Staatsrechtslehre der Zeit des
Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit
1.
Der Anteil ehemaliger Nationalsozialisten in der
Staatsrechtslehrervereinigung und auf
der Referentenliste der ersten Tagungen
2.
Der Anteil ehemaliger Nationalsozialisten an den
Veröffentlichungen nach 1945
3.
Der Anteil ehemaliger Nationalsozialisten an den
Nachkriegsdiskussionen
4.
Kontinuität und Diskontinuität der Staatsauffassungen
a) Kontinuität aufweisende Auffassungen ehemaliger
Nationalsozialisten
b) Diskontinuität aufweisende Auffassungen ehemaliger
Nationalsozialisten
c) Kontinuität und Diskontionuität der Auffassungen
der übrigen Staatsrechtslehrer
IV. Betrachtung der Nachkriegsdiskussionen im Lichte der
Vergangenheit ihrer Teilnehmer
1. Die Parteienstaatsdiskussion
2.
Die Diskussion um die Gerichtskontrolle der Staatsführung und das Verhältnis von Recht und Politik
3.
Die Diskussion um das Regierungssystem
4. Die Naturrechtsdiskussion
5.
Argumentationsmethode und Demokratiebekenntnisse
in
den
Veröffentlichungen
nach
V.
Das Bild der Staatsrechtslehre der Nachkriegszeit im Lichte
ihrer Vergangenheit
Literaturverzeichnis
Stichwortregister
Personenregister
1945
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