Resolution Bestbieterprinzip Lebensmittel.

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Resolution der Vollversammlung am 16. März 2016:
Beste statt billigste Lebensmittel auch für öffentliche Küchen
Mit einer Novelle des Bundesbeschaffungsgesetzes wurde Ende 2015 die Verankerung des
Prinzips „Best- statt Billigstbieter“ für die Vergabe von Bauprojekten, aber auch für die
Beschaffung von Lebensmitteln, beschlossen. Damit können beim Lebensmitteleinkauf durch
öffentliche Einrichtungen wesentliche Qualitätskriterien wie Regionalität, Frische und
Nachhaltigkeit mitberücksichtigt werden. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer
OÖ fordert die Verantwortungsträger im Land, in den Sozialhilfeverbänden und in den
Gemeinden auf im Interesse der Konsumenten, aber auch der Bauern, die neuen
Vergabebestimmungen nun rasch und konsequent umzusetzen.
Betroffen von der Neuregelung zur Lebensmittelbeschaffung sind Fleisch, Milch, Eier, Butter,
Obst und Gemüse. Die Neuregelung erleichtert den direkten Bezug von Lebensmitteln bei
bäuerlichen Produzenten und ermöglicht die gezielte Berücksichtigung heimischer
Qualitätslebensmittel. Gerade bei Fleisch greifen öffentliche Verpflegungseinrichtungen nach
wie vor noch oft zu billigeren Produkten aus dem Ausland, die nicht unter den in Österreich
geltenden Tierschutzstandards produziert wurden. Ähnliche Unterschiede gibt es bei der
Milch. Österreichische Milch und Butter stammen von Kühen mit garantiert GVO-freier
Fütterung, das gilt jedoch nicht für Milch- und Butter aus dem Ausland.
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert daher eine konsequente und
rasche Änderung der Beschaffungspraxis öffentlicher Küchen in Oberösterreich.
Wertschöpfung im Land halten
Aufgrund des steigenden Außerhausverzehrs von Lebensmitteln geht es bei deren
Beschaffung mittlerweile um ein erhebliches wirtschaftliches Volumen. Es wäre gerade in der
aktuell schwierigen Marktsituation wirtschaftlich verantwortungslos, wenn die öffentliche
Hand bei der Beschaffung von Lebensmitteln weiter auf ausländliche Billigangebote setzt,
die zu Lasten der Qualität und zu Lasten der regionalen Wirtschaft sowie der heimischen
Wertschöpfung gehen. Die Verantwortungsträger für und in den öffentlichen Küchen sind
daher gefordert dem Bestbieterprinzip in der Lebensmittelbeschaffung zum Durchbruch zu
verhelfen. Gleichzeitig werden die Konsumenten eingeladen von den öffentlichen Küchen
und Verpflegungseinrichtungen konsequent heimische Lebensmittelqualität einzufordern.
Dass dieser Weg auch wirtschaftlich machbar ist und von den Konsumenten in höchstem
Maße honoriert wird zeigen bereits mehrere Beispiele öffentlicher Küchen, die schon bisher
konsequent auf heimische Lebensmittel bzw. die Beschaffung von Lebensmitteln direkt bei
den bäuerlichen Produzenten setzen.
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