Aufklärender

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PATIENTENAUFKLÄRUNG
ZUR LASERBEHANDLUNG VON HERZRHYTHMUSSTÖRUNGEN
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
Die kathetergeführte Laserbestrahlung im Herzen ist eine neue Methode zur Behandlung von
Herzrhythmusstörungen. Sie wurden für diesen Eingriff ausgewählt, da Sie aufgrund Ihrer
Beschwerden und der Ergebnisse Ihrer vorausgegangenen Untersuchungen für diese Methode als
geeignet erscheinen. Wir raten Ihnen deshalb zu dieser Behandlung.
Um diese durchführen zu können, bedarf es Ihrer Einwilligung. Damit Sie entscheiden können,
unterrichten wir Sie in diesem Aufklärungsblatt und in einem ausführlichen Gespräch über die
möglichen Komplikationen, über alternative Behandlungsmethoden und über das beabsichtigte
Behandlungsergebnis des geplanten Eingriffs.
1.
2.
3.
4.
Zur Zeit bestehen folgende Behandlungsmöglichkeiten von Herzrhythmusstörungen:
Die medikamentöse Behandlung
Die Herzschrittmacher-Behandlung
Die Herzoperation
Die Katheterablation durch Hochfrequenzstrom
1.
Eine medikamentöse Behandlung ist bei Ihnen bereits erfolglos versucht worden bzw. die
Medikamente haben erhebliche Nebenwirkungen gezeigt, oder sie kommen wegen ihrer
unsicheren, nicht vorhersehbaren Wirkungen nicht in Betracht.
2.
Die Herzschrittmacher-Behandlung ist in Ihrem Falle nicht erfolgversprechend. Nach
Behandlung mit Hochfrequenzstrom kann eine Herzschrittmacher-Operation erforderlich werden.
Nach einer Behandlung mit dem Laserkatheter ist diese Komplikation bisher nicht aufgetreten, sie
kann jedoch nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden.
3.
Eine Herzoperation könnte Ihre Herzrhythmusstörung wahrscheinlich beseitigen, jedoch ist dazu
die Eröffnung des Herzens und eine Herz-Lungen-Operation erforderlich. Durch die Eröffnung
des Herzens kann es zur Schädigung gesunder Herzmuskelanteile kommen, deren Ausfall nach der
Operation die Pumpleistung des Herzens einschränkt. Zusätzliche Risiken der Operation sind
Thrombosen, Embolien, Infektionen und die Allgemeinnarkose.
4.
Die Katheterablation mit Hochfrequenzstrom (HF), auch Radiofrequenz (RF) genannt, ist eine
bewährte Methode zur Behandlung tachykarder Herzrhythmusstörungen, bei der jedoch häufig
eine Verletzung der Herzinnenhaut mit Verbrennung und Zerreißung der darunter liegenden
Muskelanteile verursacht wird. Über Komplikationen wie Perforationen der Herzwand,
Thrombosen, Embolien, Schlaganfälle und Herzinfarkte, sowie Todesfälle verursacht durch die
RF-Ablation, wurde berichtet. Auch können durch die RF-Ablation, neue Herzrhythmusstörungen
verursacht werden. Falls Sie einen Herzschrittmacher tragen, könnte dessen Funktion durch den
Hochfrequenzstrom erheblich gestört werden.
Die Laserbehandlung
Die Katheterablation mit Hilfe des Lasers ist eine neue Methode zur Behandlung von tachykarden
Herzrhythmusstörungen. Nach örtlicher Betäubung und Punktion (Einstich) eines Blutgefäßes in
der Leisten- oder Armbeuge wird der Laserkatheter durch eine Schleuse/Führungskatheter in das
Herz vorgeschoben und die Stelle im Herzen, die Ihre Herzrhythmusstörung verursacht lokalisiert
und mit Laserlicht bestrahlt. Während einer oder mehrerer Bestrahlungen von jeweils 20-60s, wird
die Herzwand erwärmt, die erkrankte arrhythmogene Stelle koaguliert. Das bestrahlte Areal der
Herzwand, das Ihre Herzrhythmusstörung verursacht, wird dadurch elektrische deaktiviert. Es
entsteht eine Koagulationsnekrose, d.h. Eiweißgerinnung durch Erhitzung auf ca. 70° C, ohne
dass es zur Verletzung und Durchlöcherung der Herzwand kommt. In einigen Tagen vernarbt die
Nekrose ohne Schwächung der Herzwand. Durch die Umwandlung des erkrankten Herzmuskels
oder der Leitungsbahn in eine Narbe ist Ihre Herzrhythmusstörung auf Dauer geheilt.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es sich bei Ihnen um eine aus der linken Hauptkammer oder
Herzscheidewand ausgehende Herzrhythmusstörung handelt. Große Narben der linken Kammer
können die Pumpleistung des Herzens erheblich beeinträchtigen, mit der Folge des Herzversagens.
Es muss deshalb vor der Behandlung untersucht werden, ob das Risiko einer Katheterablation bei
Ihnen gerechtfertigt ist. Die allgemeinen Herzkatheterkomplikationen liegen zwischen 0,05-1,9 %,
die Mortalität (Todesfälle) zwischen 0,03-0,08 %. Bei den bisher über 100 mit der Lasermethode
behandelten Patienten wurden keine Komplikationen beobachtet.
Die Untersuchung und Behandlung dauert in der Regel ca. 2-3 Stunden. Die Laserbestrahlung ist
schmerzlos, in seltenen Fällen kann es zu einem leichten Druckschmerz oder Wärmegefühl hinter
dem Brustbein kommen. Auf eine Narkose kann verzichtet werden. Während der Untersuchung
und Behandlung wird eine Hemmung der Blutgerinnung durchgeführt. Nach der Behandlung
werden die Katheter entfernt, an der Einstichstelle ein leichter Druckverband angelegt und Sie
werden auf die Station verlegt. Anschließend müssen Sie bis zu 4 Stunden Bettruhe einhalten.
Sollten Sie an der Punktionsstelle eine Blutung feststellen, Schmerzen empfinden, oder andere
Beschwerden auftreten müssen Sie sofort das Stationspersonal benachrichtigen.
Bei komplikationslosem Verlauf ist eine Entlassung am Tag der Behandlung möglich. Die
Kontroll- und Nachuntersuchungen können ebenfalls ambulant durchgeführt werden. Falls
Beschwerden nach Ihrer Behandlung auftreten sollten und diese in den EKG-Kontrollen
nachweislich durch Herzrhythmusstörungen verursacht sind, ist eine Wiederholung der
Behandlung möglich und auch zu empfehlen.
Bitte fragen Sie, wenn Sie etwas nicht verstanden haben, oder wenn Sie mehr über die
Behandlung oder mögliche Komplikationen oder Risiken erfahren wollen. Auch Nebeneingriffe
wie Einspritzungen zur örtlichen Betäubung können mit Risiken verbunden sein.
Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen und Auskünfte.
Projektleiter:
Dr. Helmut P. Weber
Internist – Kardiologie
Elektrophysiologie
Erklärung des Patienten nach dem Aufklärungsgespräch
Herr Dr. med. Helmut P. Weber hat mit mir ein Aufklärungsgespräch geführt,
bei dem ich alle mich interessierenden Fragen stellen konnte.
Ich habe keine weiteren Fragen.
Die schriftliche Patientenaufklärung wurde mir ausgehändigt.
Ich willige hiermit in die vorgeschlagenen Behandlung und eventuell notwendigen
Folge- und Nebeneingriffe ein; auch Herzschrittmacher-Operationen sowie alle
erforderlichen Nachuntersuchungen finden meine Zustimmung.
Ich versage meine Zustimmung.
Nicht Zutreffendes bitte streichen !
Patient/in: ...............................................
Name in Druckbuchstaben
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Datum
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Unterschrift
Aufklärender Arzt: Dr. Helmut P. Weber
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Datum
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Unterschrift
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