Gut geklont, schlecht gehandelt?

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UniForschung
Gut geklont, schlecht gehandelt?
Inwiefern ist das Forschungsklonen „therapeutisch“?
Da sich die Klontechnik insgesamt
im Stadium der Grundlagenforschung befindet, wird auch vom
„Forschungsklonen“ gesprochen. In
dieser Bezeichnung ist festgehalten, dass die Klontechnik zurzeit
viel eher im Bereich grundlegender
Vorarbeiten zu möglichen medizinischen Einsätzen als im Bereich
praktisch verfügbarer Verwendungen anzusiedeln ist; zudem kommt
in dieser Formulierung der hohe
moralische und verfassungsrechtliche Rang der Forschung zum
Ausdruck.
Roslin Institute, Edinburgh
Mit Beginn des Jahres 2004
hat die naturwissenschaftliche,
ethische, politische und gesellschaftliche Diskussion um Gefahren
und Nutzen der Klontechnik eine
neue Stufe erreicht. Nachdem es
Ian Wilmut im Jahr 1997 erstmals
gelungen war, mittels des somatischen Zellkerntransfers (somatic
cell nuclear transfer, SCNT) ein
Säugetier zu klonen – das bekannte
Schaf Dolly – hat eine südkoreanische Forschergruppe um Woo Suk
Hwang sieben Jahre später den
Nachweis erbracht, dass diese
Technik auch beim Menschen angewendet werden kann und Klonen im
Humanbereich damit grundsätzlich
möglich ist.
Die Erfolgsrate bei den ersten
erfolgreichen Experimenten in
Südkorea war zwar auf Grund zahlreicher methodischer Schwierigkeiten und weitgehend unbekannter
biologischer Einflussfaktoren sehr
gering, aus 242 Eizellen konnte
letztlich nur eine Stammzelllinie entwickelt werden. Bei den neuesten
Experimenten, deren Ergebnisse
im Mai dieses Jahres veröffentlicht
wurden, gewann man aus 185 Eizellen aber bereits elf Stammzelllinien.
Dieser unerwartet schnelle Fortschritt nährt Hoffnungen und Erwartungen, mit Hilfe der Klontechnik
zukünftig Therapieoptionen für
Krankheiten zur Verfügung stellen
zu können, die zurzeit nicht oder
nur schwer heilbar sind.
Insbesondere die Erzeugung
von Ersatzgewebe, das nicht der
Immunabwehr unterliegt und daher
ohne den begleitenden Einsatz
einer risikobehafteten Immunsuppressionsbehandlung transplantiert
werden könnte, ist ein primäres und
ethisch als hochrangig zu qualifizierendes Ziel der biomedizinischen
Forschung auf diesem Sektor.
Neben diesen moralisch beachtenswerten positiven Potenzialen
werden sowohl in der fachwissenschaftlichen wie in der öffentlichen
Debatte aber auch ernsthafte und
wesentliche ethische Bedenken
geltend gemacht, die im Folgenden
auf dem Hintergrund neuester
Forschungsergebnisse diskutiert
werden. Die ethischen Herausforderungen lassen sich in drei Fragen
zusammenfassen: Inwieweit ist das
Forschungsklonen „therapeutisch“?
Droht Frauen eine Verpflichtung zur
Eizellspende? Und welchen moralischen Status hat der frühe menschliche Embryo?
Wichtiger Moment: Zellkerntransferembryo kurz vor der Teilung
Mit der Pipette abgesaugt: verschiedene Stadien der Übertragung des
Kerns einer Körperzelle in eine entkernte Eizelle
Im Hinblick auf die Ziele und
Absichten, die mit Klontechnik verfolgt werden können, ist der Begriff
„Forschungsklonen“ aber zu undifferenziert. Denn theoretisch könnte
das Verfahren des SCNT zu zwei
völlig verschiedenen Zwecken verwendet werden: für die Entwicklung
neuartiger Behandlungsmethoden
oder für die Erzeugung „geborener
Menschen“ – Embryonen also, die
sich tatsächlich bis zur Geburt
weiterentwickeln –, die mit einem
anderen Menschen genetisch identisch sind. Dementsprechend ist
das „Forschungsklonen mit dem
Ziel therapeutischer Anwendungen“
sinnvollerweise vom „Forschungsklonen mit dem Ziel der Erzeugung
geborener Menschen“ begrifflich zu
unterscheiden.
Von Gegnern jeglicher Form des
Forschungsklonens wird geltend
gemacht, diese Differenzierung von
therapeutischen und reproduktiven
Zielen diene zum einen dazu, medizinische Anwendungspotenziale
zu suggerieren, die faktisch nicht
verfügbar sind. Zum anderen werde damit verschleiert, dass die
entsprechenden Verfahren, selbst
wenn sie für therapeutische Einsätze entwickelt werden sollten, auch
für reproduktive Zwecke nutzbar
gemacht werden könnten.
Es ist zwar richtig, dass der
Hinweis auf mögliche therapeutische Anwendungen zur Verdeckung
anderer Intentionen dienen kann
und zurzeit noch keine auf Klonprozessen basierende Behandlungsmethoden verfügbar sind. Sollen
aber entsprechende therapeutische
Optionen überhaupt je zur Anwendung bereit stehen, ist eine umfangreiche Grundlagenforschung auf
diesem Gebiet die unabdingbare
Voraussetzung.
Die Beschwörung eines „Dammbruchs“ im Sinne eines nicht oder
nur schwer zu verhindernden
Übergangs von therapeutischen
zu reproduktiven Verwendungen
der Klonverfahren begeht zwei
Kurzschlüsse: erstens einen naturwissenschaftlichen, weil stark
bezweifelt werden muss, ob die
Transferklone, die zur Herstellung
einer Stammzelllinie hinreichen,
sich wirklich zu ganzen Menschen
entwickeln können. Zweitens einen
gesellschaftspolitischen: Das For31
▼
Juniorprofessor Dr. Peter Dabrock
vom Fachbereich Evangelische
Theologie untersucht, gemeinsam
mit dem Diplomtheologen Jens
Ried, unter anderem bio- und sozialethische Fragestellungen im Zusammenhang mit neuen medizinischen
Methoden. Eines seiner aktuellsten
Themen: das Klonen im Humanbereich.
Roslin Institute, Edinburgh
Klonen mit dem Ziel therapeutischer Anwendungen stellt hohe Anforderungen an die Ethik und das Verhalten aller Beteiligten.
Nur zwei der zahlreichen Fragen, die man an die Bioethik stellen kann. Plakate der Deutschen Behindertenhilfe –
Aktion Mensch (der früheren Aktion Sorgenkind) werben für eine breite gesellschaftliche Diskussion.
Künftiges „Materiallager“? Aus solch
einem wenige Tage alten Embryo,
einer Blastozyste, werden embryonale Stammzellen entnommen, um
sie schließlich in das gewünschte
Gewebe ausdifferenzieren zu lassen.
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schungsklonen aber unzweifelhaft
der Fall. Denn die Grundlagenforschung im Bereich der Klonverfahren bemüht sich nicht nur um die
Analyse entwicklungsbiologischer
Steuerungsmechanismen, sondern
verfolgt als weiteres wesentliches
Ziel die Erzeugung immunverträglichen Gewebeersatzes für die
regenerative Medizin. Diese vom
Fortpflanzungszweck verschiedene
Intention bei der Verwendung von
Klonverfahren muss sowohl in der
Wortwahl als auch in der ethischen
Bewertung ihren Niederschlag
finden.
Gefahren tatsächlich ohne größeren
Druck zu einer solchen Spende bereit erklären könnte.
Darüber hinaus ist zu bedenken,
ob eine mögliche Ausweitung des
Klonens einen erhöhten Bedarf
an Eizellspenden erzeugt, der
wiederum zu einer unerwünschten
Kommerzialisierungsdynamik führt.
Diese könnte ihrerseits dazu führen,
besonders sozial schwächeren Frauen sowie Frauen in Entwicklungsländern die Hauptlast der Spende
aufzubürden. Solche Entwicklungen
könnten zu problematischen Verschiebungen im Bild der Frau, aber
auch im Bild des Arztes führen.
Der weibliche Körper könnte
mehr und mehr als potenzielles biologisches Ersatzteillager gesehen
werden und somit in eine implizite
oder explizite Sozialpflichtigkeit
hineingeraten. Außerdem würden
mit der Entnahme von Eizellen zu
Zwecken des Klonens der Arzt
oder die Ärztin nicht mehr seinem
beziehungsweise ihrem originären
Heilungsauftrag nachgehen. Vielmehr würden bewusst mögliche
Droht Frauen eine Verpflichtung
zur Eizellspende?
Für die Grundlagenforschung im
Bereich des Klonens mit humanen
Zellen ist es zurzeit erforderlich,
die benötigten Eizellen Frauen zu
entnehmen, die sich dafür freiwillig
zur Verfügung stellen. In diesem
Zusammenhang sind unter ethischem Aspekt zum einen die möglicherweise unverhältnismäßigen
gesundheitlichen Gefährdungen
der beteiligten Frauen durch die
notwendige Hormonstimulation zu
problematisieren.
Zum anderen steht in Frage,
ob die Bedingungen der freiwilligen
und aufgeklärten Zustimmung der
Eizellspende erfüllt sind. Denn
selbst wenn man davon ausginge,
dass das Gesundheitsrisiko innerhalb der Grenzen der Zumutbarkeit
bliebe, könnten Zweifel aufkommen,
ob sich eine Frau angesichts der
unumgänglichen medizinischen
Behandlung und der damit verbundenen möglichen gesundheitlichen
Welchen moralischen Status
hat der frühe menschliche
Embryo?
Die Frage nach dem moralischen
Status des Embryos, der für die
Forschung „verbraucht“ wird, erweist sich immer wieder als Bruchstelle moralischer und ethischer
Diskurse und kann daher zu Recht
als Nadelöhr der Diskussion gelten.
Gewöhnlicherweise gruppieren
sich die Auffassungen in dieser
Debatte um die Alternative, ob
der Embryo ein „Mensch“ oder ein
„Ding“ sei, und sehen dabei von der
Situation, in der ein Embryo Gegenstand eines Forschungsvorhabens
oder eines medizinischen Eingriffs
wird, weitestgehend ab. Die Anwendung des SCNT markiert aber eine
so spezielle Handlungssituation,
dass gefragt werden muss, ob man
mit den gängigen Statusbestimmungen weiter operieren kann.
Es verdichten sich nämlich die
Hinweise darauf, dass diese Embryonen aus genetischen wie epigenetischen Gründen erheblichen, wenn
nicht prinzipiellen Reprogrammie-
Günter U. Höglinger
Prof. Dr. Hans M. Eppenberger, Institute of Cell Biology, ETH Zürich
schungsklonen mit dem Ziel der
Erzeugung geborener Menschen
wird weltweit nahezu einhellig abgelehnt. Dies geschieht teilweise, weil
die Handlung an sich als moralisch
verwerflich erachtet wird, teilweise
durch Hinweis auf ihre unverantwortlichen Folgen. Das Forschungsklonen mit dem Ziel therapeutischer
Anwendungen indessen ist Gegenstand kontroverser Debatten, wie
noch die jüngsten Beschlüsse der
Vereinten Nationen zeigen.
Zudem ist die Möglichkeit, einen
Begriff für (forschungs-)politische
Zwecke nutzbar machen zu können,
noch kein hinreichender Grund,
gänzlich auf ihn zu verzichten, wenn
sich herausstellen sollte, dass er
wesentliche inhaltliche Momente
transportiert. Dies ist beim For-
Schädigungen gesunder Frauen in
Kauf genommen, die auf diese Weise überhaupt erst zu Patientinnen
würden.
Einen möglichen Ausweg
könnten die Erkenntnisse der Forschergruppe um den deutschen
Molekularbiologen Hans R. Schöler
weisen, der es gelungen ist, eizellenähnliche Strukturen aus Stammzellkulturen zu isolieren. Wenn auf
diese Weise der biomedizinischen
Forschung die benötigten Eizellen
auf anderem Wege als durch Eizellspende zur Verfügung gestellt werden könnten, wäre zumindest der
hier vorgebrachte ethische Einwand
hinfällig.
Neurale Stammzellen – „Vorläufer“ unter anderem von Gehirnzellen – in einer
Kultur. Die Bilder stammen vom Marburger Neurologen Dr. Günter U. Höglinger, der den Zusammenhang von Neurogenese und Parkinson erforscht.
▼
Deutsche Behindertenhilfe – Aktion Mensch e.V.
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Ist Forschungsklonen mit dem
Ziel therapeutischer Anwendungen ethisch zu rechtfertigen?
Es spricht viel dafür, Embryonen,
die durch die Verschmelzung einer
Samen- und einer Eizelle entstanden sind, vom Zeitpunkt der
Befruch tung an Menschenwürde
und Lebensschutz zuzuerkennen –
und zwar nicht zuletzt deshalb,
weil sie das Potenzial besitzen,
sich unter günstigen Bedingungen
zu einem geborenen Menschen
zu entwickeln. Die Transferklone,
insbesondere so sie entsprechend
manipuliert wurden, sind aber
keine Embryonen in diesem Sinne.
Deshalb kann in einer ergebnisoffenen und sachlichen Diskussion
Wie funktioniert das Therapeutische Klonen?
Beim Forschungsklonen mit
dem Ziel therapeutischer Anwendungen wird das Verfahren des
somatic cell nuclear transfer
(SCNT) angewandt. Dabei wird
der Zellkern einer Körperzelle
(somatische Zelle) in eine entkernte Eizelle übertragen, die
das genetische Programm der
Körperzelle übernimmt.
Aus diesem Transferklon entwickelt sich als frühes menschliches Leben eine Blastozyste,
aus der dann eine Stammzelllinie
entwickelt werden kann. Daraus
können Stammzellen entnommen
werden, die die Fähigkeit haben,
in die verschiedenen Zellarten
zu differenzieren. Sie könnten
zur Züchtung von Ersatzgewebe
für Transplantationen genutzt
werden, welche dasselbe genetische Profil wie der potenzielle
Organempfänger hat.
Damit wäre die größte Hürde
der regenerativen Medizin, die
Abstoßung fremden Gewebes
durch die körpereigene Immunabwehr, überwunden. Allerdings
wird die Blastozyste bei der
Herstellung der Stammzelllinie
abgetötet.
Mit freundlicher Genehmigung von Dr. Regine Schreiner und Nationaler Ethikrat
rungsschwierigkeiten unterliegen,
die die Entstehung eines lebensfähigen Menschen aus einem Transferklon nahezu verunmöglichen.
Demnach hätte ein durch Zellkerntransfer erzeugter „Embryo“ im
Hinblick auf die Entwicklung eines
geborenen Menschen lediglich –
und von vornherein – begrenztes
Potenzial. Ob ein entsprechendes
Potenzial überhaupt vorhanden ist,
kann aber nur im Tierexperiment
experimentell nachgewiesen oder
widerlegt werden. Im Humanbereich indessen wäre der Nachweis
moralisch abzulehnen, denn Analogieschlüsse aus verschiedenen Tierexperimenten weisen in Übereinstimmung mit der weiterhin gerin gen Erfolgsquote der Hwang-Experimente darauf hin, dass ein Transferklon in den seltensten Fällen überhaupt mehrere Tage lebensfähig ist
und sich mit noch größerer Unwahrscheinlichkeit zur Geburtsreife zu
entwickeln vermag.
Angesichts dieses wissenschaftlichen Befunds stellt sich zumindest
die Frage: Können die Transferklone
überhaupt als „Menschen“ gelten
und müssen sie dementsprechend
geschützt werden? Diese Frage ist
vor allem dann abschlägig zu beurteilen, wenn die mittels SCNT erzeugten Transferklone eine grundsätzlich begrenzte Entwicklungsfähigkeit besitzen. Dies wäre dann
der Fall, wenn die Eizelle oder der
somatische Zellkern vor dem Zellkerntransfer manipuliert würden.
Nur die Manipulation dieser Bestandteile, nicht die der Nährlösung wäre
nach derzeitiger deutscher Rechtslage möglich.
Von der Eizelle über ausdifferenzierte Nerven-, Blut- oder
Leberzellen bis hin zu deren
Anwendung beim Patienten:
schematische Darstellung des
Therapeutischen Klonens
zumindest erwogen werden, ob
sie zugunsten der Entwicklung von
Therapien für Schwerkranke sowie im Rahmen einer gesetzlichen
Regelung, die die angeführten
ethischen Bedenken berücksichtigt, geschaffen und „verbraucht“
werden dürfen.
Dazu müssen die bioethischen
Debatten intensiviert werden und
die Erkenntnisse der Entwicklungsund Molekularbiologie in angemessener Weise beachtet werden. Vor
allem sind dazu die Bereitschaft
und die Sensibilität erforderlich, die
andere Position verstehen zu wollen
und sie nicht gleich moralisch zu
diffamieren. Die Aufgabe der Ethik
in einer pluralistischen Gesellschaft
kann nämlich nicht nur darin bestehen, moralische Urteile zu bewerten
und Entscheidungskriterien für kon-
krete Konfliktfelder zu entwickeln.
Sie muss darüber hinaus darauf
reflektieren, warum divergierende
legitime moralische Überzeugungen entstehen und wie sie innerhalb einer Gesellschaft in ein stabiles und zugleich flexibles Gleichgewicht gebracht werden können,
sodass die verschiedenen Vorstellungen vom „Guten“ innerhalb des
„Rechten“ Bestand haben können
und nicht eine Moral die andere dominiert.
>> Peter Dabrock, Jens Ried
Ausführlich vorgestellt sind die Thesen
von Peter Dabrock in „Menschenwürde
und Lebensschutz. Herausforderungen
theologischer Bioethik“ (Gütersloh
2004; wir stellen das Buch auf Seite 37
vor) sowie in „Therapeutisches Klonen
als Herausforderung für die Statusbestimmung des menschlichen Embryos“
(herausgegeben von Peter Dabrock und
Jens Ried, Paderborn 2005).
Kontakt
Juniorprofessor Dr. Peter Dabrock
Dipl.-Theol. Jens Ried
FB Evangelische Theologie,
Fachgebiet Sozialethik/Bioethik
Lahntor 3
35032 Marburg
Tel.: (06421) 28 22447 beziehungsweise 23788
E-Mail:
[email protected],
[email protected]
Internet:
www.theologische-bioethik.de
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