Häufige Fragen und Antworten Hanse Merkur EZ, EZT, EZP

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Häufige Fragen und Antworten
Hanse Merkur EZ, EZT, EZP
1. Gibt es eine Mindestvertragsdauer?
2 Versicherungsjahre (1. VJ. endet am 31.12. des Beginnjahres)
2. Wie sind die Kündigungsmodalitäten?
3 Monate zum Ende eines jeden Versicherungsjahres (31.12.). Beispiel: Beginn 01.09.2009
Ablauf zum 31.12.2010. Kündigung muss zum 30.09.2010 bei der Hanse Merkur vorliegen.
3. Wie lange sind die Wartezeiten in denen noch keine Leistung gewährt wird?
Zahnersatz: 6 Monate; Zahnbehandlung: 6 Monate ab Versicherungsbeginn.
4. Gibt es anfängliche oder dauerhafte Summenbegrenzungen / Staffelungen?
- 1. Versicherungsjahr 600 €
- 2. Versicherungsjahr 1.200 €
- 3. Versicherungsjahr 1.800 €
- 4. Versicherungsjahr 2.400 €
- ab dem 5. Versicherungsjahr keine Begrenzung.
5. Bis zu welchem Satz der GOÄ / GOZ wird prinzipiell geleistet?
Mit einer medizinischen Begründung bis zum 3,5fachen Satz.
6. Können fehlende Zähne mit versichert werden (ggf. gegen Zuschlag)?
Ja, bis zu 3 fehlenden Zähnen; je Zahn ein Zuschlag von 1,50 €; ab 4 fehlenden Zähnen erfolgt
Ablehnung.
7. Ist die Leistung von einer Vorleistung der GKV abhängig, d.h. wird nur dann geleistet, wenn
die GKV auch einen Zuschuss erbringt?
Nein.
8. Leistet der Tarif auch dann, wenn ein reiner Privat-Zahnarzt ohne Kassenzulassung Leistungen
erbringt (und die GKV dafür gar nicht leistet)?
JA, eingeschränkte Erstattung. Fiktive GKV-Vorleistung wird angerechnet (40 % des
erstattungsfähigen Rechnungsbetrages.)
9. Wie hoch ist grundsätzlich die vorgesehene Erstattungsleistung im Bereich Kieferorthopädie?
Keine Erstattung.
10. Was fällt grundsätzlich unter den Begriff „Zahnbehandlung“?
Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung, Parodontalbehandlungen,
Wurzelbehandlungen und Kunststofffüllungen.
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11. Wie hoch ist grundsätzlich die vorgesehene Erstattungsleistung im Bereich
„Zahnbehandlung“?
100 % Erstattung.
12. Wie hoch ist grundsätzlich die vorgesehene Erstattungsleistung im Bereich „Prophylaxe“?
100 % Erstattung, wichtig korrekte Abrechnung (maximal 50 € pro Jahr). Professionelle
Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Speicheltest zur Keimbestimmung, Professionelle
Erstellung des Mundhygienestatus, Kontrolle des Übungserfolgs.
13. Wie hoch ist grundsätzlich die vorgesehene Erstattungsleistung im Bereich Zahnersatz?
90 % vom Rechnungsbetrag inkl. gesetzlicher Kassenleistung.
14.Leistung für Veneers?
Ja, 90 % inkl. gesetzlicher Kassenleistung wenn diese medizinisch Notwendig sind.
15. Leistung für Implantate?
Ja, 90 % inkl. gesetzlicher Kassenleistung Implantate sind mitversichert.
16. Ist die Anzahl der Implantate für die geleistet wird unbegrenzt?
Nein, maximal 6 Implantate im Oberkiefer und 4 Implantate im Unterkiefer.
17. Ist der erstattungsfähige Betrag pro Implantat begrenzt?
Nein.
18. Werden auch Knochenaufbaumaßnahmen übernommen, wenn medizinisch notwendig und
danach Implantate eingesetzt werden?
Ja, in Verbindung mit Implantaten wird ein Knochenaufbau erstattet.
19. Wird auch für Inlays / Onlays geleistet, die medizinisch notwendig sind (also nicht aus
ästhetischen Gründen)?
Ja. Es wird in der Regel auf der Rechnung der Kassenzuschuss für eine Amalgamfüllung
abgezogen.
20. Anzahl Inlays / Onlays nicht begrenzt?
Nein, wenn Inlays/ Onlays medizinisch notwendig sind.
21. Leistung pro Inlay ohne Begrenzung auf einen Höchstbetrag?
Keine Begrenzung, außer bis zum 3,5fachen Satz.
22. Wird grundsätzlich auch für funktionsanalytische und –therapeutische Maßnahmen geleistet?
Ja, aber nur wenn mindestens 2 oder mehrere Zähne betroffen sind.
23. Leistung für Mehrkosten bei Keramikverblendungen im Seitenzahnbereich bis zu Zahn-Nr.:
Ja, Erstattung bis zum 6er Zahn, ab /7er/8er Zahn keine Erstattung für die Verblendung.
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24. Mit wie viel Prozent werden die Materialkosten für Zahnersatz erstattet?
Nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen.
25. Sieht der Tarif Leistungen für Narkose (Vollnarkose) vor?
Nein.
26. Werden bestimmte Leistungen explizit in Tarifbedingungen genannt, für die ausdrücklich
keine Leistung erbracht wird?
Für den Austausch intakter plastischer Füllungen /z. B. Amalgam oder Kunststofffüllungen)
besteht kein Leistungsanspruch.
27. Wird ohne Nachteile (Kürzung der tariflichen Erstattungsleistung) auch ohne vorherige
Vorlage eines Heil und Kostenplanes (= HKP) bezahlt?
Nein, Empfehlung vor Behandlungsbeginn HKP einreichen (Rechnungsbetrag ab 2.000 €)
28. Wird eine Behandlung im Ausland bezahlt?
Keine eindeutige Aussage.
29. Beitragsrückerstattung
Nein
30. Wartezeiterlaß
Nein, wenn ein ärztliches Attest vorliegt.
31. Besonderheiten
32. Informationen
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