„BERATUNGSFREIE“ GESCHÄFTE

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TRENDS VON ANLEGERANWALT
MICHAEL PODUSCHKA
INVESTORS LEGAL CONSULTING –
„BERATUNGSFREIE“
GESCHÄFTE
WIE BANKEN IHRE BERATER
DEGRADIEREN
Bei Gerichtsprozessen ist in letzter Zeit (insbesondere in der Causa Alpine) ein Trend
unverkennbar: Viele Banken streiten ab,
im Zusammenhang mit dem Verkauf
von Wertpapieren, eine Beratungsleistung erbracht zu haben. Obwohl
oft der Kunde vor dem Kauf diesen mit
dem Berater bespricht oder das Wertpapier gar vom Berater erst ins Gespräch gebracht wurde, werden Kunden dazu gebracht, beim Kaufauftrag
Klauseln wie „beratungsfreies Geschäft“
oder „Geschäft wurde trotz Warnung
auf eigenes Risiko durchgeführt.“ zu
unterfertigen. Die Idee dahinter ist jene,
durch solche Klauseln Haftungen für
eventuelle Falschberatungen auszuschließen. Das klappt zwar fast nie,
der Richter geht zumeist von einer
Beratungssituation aus, die oft auch
vom Berater selbst nicht abgestritten
wird. Immer mehr Kunden fragen sich
aber, welche Funktion ein Berater hat,
wenn dieser im Ernstfall von der Bank
zum Empfänger der Kundenbestellung
degradiert wird. Diese Funktion erfüllt
die „Enter“-Taste beim Onlinebanking
auch. Wenn auch Sie sich über ein nach
Beratung plötzlich zum beratungsfrei
gewordenes Bankgeschäft ärgern, vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.
*Quelle: FORMAT 16/2015
www.anlegeranwalt.at
T: +43 1 5130800
Foto: Poduschka
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