DODGEBALL BEACH CUP 2017 Veranstaltung: Freitag, 11.August 2017 Samstag, 12.August 2017 Veranstalter: Ellerkamp Getränkefachgroßhandel GmbH, Münsterstraße 62 48683 Ahaus-Alstätte Veranstaltungsort: Airport Stadtlohn, Wenningfeld 41, 48703 Stadtlohn Turniere: Damenturnier Herrenturnier Teilnahmegebühr: 99,90 Euro inkl. MwSt. je Team zzgl. VVK Gebühren Die Teilnahmegebühr wird bei Nichterscheinen bzw. Nichtspielen nicht zurück erstattet! Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer! Sonstiges: Das Turnier wird bei jedem Wetter, außer bei schweren Unwettern, stattfinden. Teilnahmebedingungen 1. Gültigkeit der Teilnahmebedingungen 1.1 Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am DODGEBALL BEACH CUP 2017. 1.2 Anhand dieser von jedem Teilnehmer persönlich unterzeichneten Teilnahmebedingungen kommt ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter zusammen. 1.3 Die Teilnahme am DODGEBALL BEACH CUP 2017 ist nur möglich, wenn dieser Vertrag wirksam zustande kommt. 2. Teilnahmeberechtigung/ Registrierung 2.1 Ein Team besteht aus mindestens 8 volljährigen Personen. 2.2 Ein Team kann nur aus Damen, nur aus Herren oder Gemischt zusammengesetzt werden. 2.3 Die Teamregistrierung erfolgt ausschließlich online (Formulare im Internet unter www.dodgeball-beachcup.de). 2.4 Die Teilnehmerliste wird vor Turnierbeginn ausgehändigt. Sie ist von jedem Teilnehmer persönlich zu unterschreiben. 2.4 Der Veranstalter kann eine Registrierung nur dann berücksichtigen, wenn zum Zeitpunkt der Registrierung noch Teilnahmeplätze frei sind. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Registrierungen zurückzuweisen bzw. die Anzahl der teilnehmenden Teams zu beschränken. In diesem Fall werden die freien Startplätze nach der Reihenfolge des Zahlungseingangs vergeben. Teilnahmebedingungen DBC 2017 Stand: 17.11.2016 Seite 1 von 3 Autor: HK 3. Teilnehmererklärungen 3.1 Diese Teilnahmebedingungen regeln verbindlich die Teilnahme am DODGEBALL BEACH CUP 2017. 3.2 Die Spiel- und Turnierregeln (abrufbar unter www.dodgeball-beachcup.de) gelten mit dem Abschluss des Vertrages als für jeden Teilnehmer verbindliche Regelungen. 3.3 Dem Teilnehmer ist bekannt, dass beim Turnier das Risiko von Stürzen und Verletzungen besteht. 3.4 Der Teilnehmer nimmt auf sein eigenes Risiko an dem Turnier teil. 3.5 Der Teilnehmer bestätigt, dass er in einer guten gesundheitlichen Verfassung ist, welche die Teilnahme an einem Dodgeball Turnier uneingeschränkt ermöglicht. 3.6 Dem Teilnehmer ist bewusst, dass Dritte bei Verletzungen - insbesondere bei solchen, die der Teilnehmer ihnen aufgrund von Regelwidrigkeiten zugefügt hat - Ansprüche gegen ihn haben können. 3.7 Der Teilnehmer erklärt, dass für ihn ein hinreichender Haftpflicht- und Krankenversicherungsschutz besteht. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines entsprechenden Versicherungsschutzes gegen den Veranstalter. 3.8 Der Teilnehmer bestätigt, dass der von ihm ausgesuchte Teamname die Rechte Dritter (insbesondere Namens-, Marken- und sonstige Kennzeichenrechte) nicht verletzt. 4. Anreise und Abreise 4.1 Die An- und Abreise zu dem Turnier erfolgt auf eigene Gefahr und Kosten der Teilnehmer. 5. Ausrichtung der Veranstaltung 5.1 Der Veranstalter hält nach Möglichkeit Preise für die Gewinner bereit. Der Veranstalter ist berechtigt, die Preise und ihre Zusammenstellung zu verändern. Es besteht kein Anspruch darauf, dass Sachpreise in Bargeld ausgezahlt werden. Preise werden nur an den jeweiligen Gewinner persönlich ausgegeben. Preise sind nicht auf Dritte übertragbar. 5.3 Der Veranstalter behält sich vor, den Zeitpunkt, den Ort, die Regeln oder das Format der Veranstaltung oder des Turniers zu ändern, sie vollständig oder teilweise abzusagen oder zu beschränken. Der Veranstalter wird die Teilnehmer über solche Änderungen so schnell wie möglich per E-Mail informieren. 5.4 Der Veranstalter behält sich vor, Teams oder einzelne Teammitglieder aus folgenden Gründen aus dem laufenden Turnier auszuschließen: bei falschen Angaben zur Person (z.B.: Alter, Name, usw.) bei Konsum, Weitergabe oder Besitz von illegalen Substanzen (Drogen, Doping usw.) bei unzureichender körperlicher Verfassung bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen bei Verstößen durch einzelne oder alle Teammitglieder gegen die Spiel- und Turnierregeln bei Störung des Turnierbetriebs durch unangemessenes Benehmen einzelner oder aller Teammitglieder (insbesondere durch übermäßigen Alkoholkonsum) bei weiteren wichtigen Gründen, die einen Ausschluss als geboten erscheinen lassen 5.5 Der Veranstalter behält sich vor, einen Teamnamen zu ändern, wenn dieser Rechte Dritter verletzt oder dieser in sonstiger Form unangemessen ist (Fremdenfeindlich, diskriminierend, gewaltverherrlichend etc.). 5.6 Der Teilnehmer hat den Anordnungen und Anweisungen der Mitarbeiter vom Veranstalter Folge zu leisten und sich angemessen zu verhalten. Teilnahmebedingungen DBC 2017 Stand: 17.11.2016 Seite 2 von 3 Autor: HK 6. Verletzungen der Teilnehmer 6.1 Bei Verletzungen oder sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass Erste Hilfe Maßnahmen und/oder eine medizinische Versorgung und/oder notwendige Transporte durchgeführt werden dürfen. Für die daraus resultierenden Kosten, ist der Teilnehmer vollumfänglich selbst verantwortlich. 7. Werbung über Teilnehmer 7.1 Der Veranstalter und seine Partner beabsichtigen alle Teilnehmer, eventuell öffentlich in allen Medien über Berichte (Promotionsveranstaltungen, Fernsehen, Hörfunk, Zeitungen, Zeitschriften, Internet usw.), bekannt zu machen. 8. Haftung 8.1 Der Veranstalter haftet für: Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen Schäden, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten beruhen für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen 9. Datenschutz 9.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, die mit der Teilnahme an der Veranstaltung in Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten nur gemäß den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten und zu nutzen. 10. Schlussbestimmungen 10.1 Auf diesen Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Im Streitfall sind die deutschen Gerichte ausschließlich zuständig. 11. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird hierdurch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmun gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Teilnahmebedingungen DBC 2017 Stand: 17.11.2016 Seite 3 von 3 Autor: HK