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Waldecker Demokratie
Warum? ................................................................................................................. 2
Die Geschichte....................................................................................................... 3
Der Name. ............................................................................................................. 4
Der Bundestag heute. ........................................................................................... 5
So soll es werden................................................................................................... 6
Wahlverfahren ...................................................................................................... 7
Volksabstimmung .................................................................................................. 8
Wahl des Bundeskanzlers...................................................................................... 9
Wahl des Bundespräsidenten .............................................................................10
Der Abgeordnete und der Wähler ......................................................................11
Gewaltenteilung und keine Gewaltenverschränkung .........................................12
Artikel 146 des Grundgesetzes............................................................................13
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Warum?
Viele Bürger beteiligen sich heute nicht mehr an Wahlen. Aussagen wie:
„Ich kann ja doch nichts ändern!“
oder
„Die machen ja ohnehin was sie wollen!“
sind sehr häufig zu hören.
Das ist keine Politikverdrossenheit, sondern Parteienverdrossenheit.
Kandidaten werden ausschließlich von Parteien bestimmt. Vom Hinterzimmer bis
zum Listenparteitag wird gekungelt. Wer 20 Jahre Plakate geklebt hat, darf auch
mal in ein Parlament einziehen, denn er hat sich ja verdient gemacht. Qualifikationen spielen hierbei eine untergeordnete Rolle.
Ein Abgeordneter ist heute zuerst seiner Partei verpflichtet und dann erst seinen
Wählern. Bevor er eigene Gedanken formuliert oder sogar äußert, muss er prüfen,
wie kommt das bei meinen Parteifreunden an. Und wenn er bei einer Abstimmung aus Überzeugung einmal abweicht, hat er einiges auszuhalten.
Die Waldecker Demokratie will eine direkte Demokratie und das Mehrheitswahlrecht.
Direkte Demokratie bedeutet, dass bei wichtigen Sachentscheidungen unmittelbar das Volk befragt wird.
Mehrheitswahlrecht bedeutet, dass nur noch Abgeordnete in das Parlament einziehen, die in ihrem Wahlkreis die Mehrheit der Stimmen erzielt haben. Listenwahlen sind abzuschaffen.
Die Kanzlerwahl und die Wahl des Bundespräsidenten erfolgen ebenfalls unmittelbar durch das Volk.
Waldecker Demokratie
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Die Geschichte.
Nach dem Zweiten Weltkrieg haben uns die westlichen drei Siegermächte ermöglicht, im Westen Deutschlands einen eigenständigen demokratischen Staat aufzubauen.
Im Mai 1949 entstand die Bundesrepublik Deutschland. Eine Erfolgsgeschichte!
Die Mütter und Väter unserer Verfassung hatten gute Gründe, keine direkte Demokratie und kein Mehrheitswahlrecht einzuführen. Nach den Erfahrungen mit
der Weimarer Republik, einer gescheiterten Demokratie, und den schrecklichen
Zeiten des Dritten Reiches gab es kein Vertrauen in die Demokratiefähigkeit des
deutschen Volkes. Das Verhältniswahlrecht hat uns für viele Jahre stabile politische Verhältnisse gegeben. Deutschland hat sich zu einem friedlichen Volk in einem friedlichen Europa entwickelt.
Es waren die mutigen Bürger im östlichen Teil Deutschlands, die einen real existierenden sozialistischen Unrechtsstaat auf friedliche Weise abgeschafft haben und
dem demokratischen Teil Deutschlands beigetreten sind.
Heute haben die Deutschen über 60 Jahre Demokratie gelernt. Es ist an der Zeit,
sich weiter zu entwickeln.
Waldecker Demokratie
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Der Name.
Knapp 200.000 Wahlberechtigte hat der Wahlkreis 167, der auch mit Wahlkreis
„Waldeck“ bezeichnet wird.
Diese Wähler können Werner Bracht als parteilosen und unabhängigen Direktkandidaten für den Deutschen Bundestag wählen. Er hat dieses Konzept aufgeschrieben und wird es mit allen seinen Kräften vertreten. Eine Mehrheit im Wahlkreis Waldeck für Werner Bracht bedeutet ebenso eine überzeugende Mehrheit
für den Willen des Volkes, unsere Demokratie weiter zu entwickeln.
200.000 Wähler sind überzeugender als jede repräsentative Umfrage, bei der nur
rund 1.000 Bürger befragt werden.
Die Begründung des Namens liegt somit in der Herkunft der Wähler, die mehr
Demokratie wollen.
Waldecker Demokratie
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Der Bundestag heute.
Heute besteht der Deutsche Bundestag aus 620 Mandatsträgern.
Die Bundesrepublik Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Hier wählen die
Bürger jeweils einen Direktkandidaten mit ihrer Erststimme. Heute gehören alle
gewählten Direktkandidaten einer Partei an. 1949 gab es drei parteilose direkt
gewählte Abgeordnete. Dann nie wieder einen.
Über die Zweitstimme, mit der eine Partei angekreuzt wird, ergeben sich weitere
299 Mandatsträger. Parteien stellen in jedem Bundesland Landeslisten auf. Nach
dem prozentualen Ergebnis aus den Zweitstimmen werden diese 299 Sitze verteilt.
Bei der Wahl 2009 ergaben sich 28 Überhangmandate. Diese entstehen, wenn für
eine Partei in einem Bundesland mehr Direktkandidaten ihren Wahlkreis gewinnen, als der Partei über die Zweitstimme Sitze im Parlament zustehen.
Tagesschau.de hat eine sehr schöne Darstellung.
http://www.tagesschau.de/templates/pages/static/bundestag.jsp
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So soll es werden.
Es gibt nur noch Direktkandidaten in den 299 Wahlkreisen.
Landeslisten entfallen.
Wenn Direktkandidaten einer Partei angehören, werden sie nicht von dieser als
Kandidat gewählt und aufgestellt. Die Abhängigkeit von der Partei wird somit
vermieden. Nach heutigem Recht müssen parteilose Direktkandidaten mit 200
Unterschriften von Wählern aus dem Wahlkreis den Wahlvorschlag beim Wahlleiter einreichen. Das soll auch für Parteimitglieder gelten. Auch diese sollen nur
dem Wähler verantwortlich sein.
Das Parlament hat dann nur noch 299 Abgeordnete. Das ist kostengünstiger und
effizienter. Kandidaten, die sich allein dem Wähler stellen und nicht einer Partei,
sind andere Persönlichkeiten als die, welche in Hinterzimmern ausgekungelt werden.
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Wahlverfahren
Das Internet ist heute nahezu in jedem Haushalt vorhanden. Alle Bürger werden
bald über einen digitalen Personalausweis, auch „ePerso“ genannt, verfügen.
Das eröffnet völlig neue Perspektiven für Wahlen und Volksabstimmungen. Volksabstimmungen und Volksbefragungen können häufig und zu sehr geringen Kosten
durchgeführt werden. Die Politik kann in ganz neuer Weise die Bürger informieren. Die Meinung der Bürger kann schnell und unkompliziert eingeholt werden.
Und wie soll das funktionieren?
Mit jedem internetfähigen Computer, ausgestattet mit einem „ePerso Lesegerät“,
kann der Bürger sich zur Stimmabgabe anmelden. Zunächst wird geprüft, ob dieser Bürger seine Stimme bereits abgegeben hat. Falls ja, wird seine erneute
Stimmabgabe abgelehnt. Falls nein, wird seine Wahlentscheidung angenommen.
Die Entscheidung des Bürgers darf nicht mit seinen persönlichen Daten verknüpft
werden. Die Stimmabgabe darf nur in einem Datenspeicher für das Ergebnis anonym abgelegt werden. Damit ist jeglicher Datenschutz gewährleistet.
Und wenn ich einen solchen Computer nicht habe?
Jedes Bürgerbüro wird mit einer solch einfachen Technik ausgestattet sein. Dort
kann dann die Stimmabgabe in gleicher Weise erfolgen.
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Volksabstimmung
Volksabstimmungen sind ein wichtiges Element der Direkten Demokratie.
Bei großen und langfristig wirkenden Investitionen soll das Volk direkt entscheiden. Das kann natürlich nur nach einer intensiven Informations- und Aufklärungsphase erfolgen. Ziel und Absichten müssen klar und unmissverständlich aufgezeigt
werden. Erst dann können die Bürger des Landes zur Entscheidung aufgerufen
werden.
Als leuchtendes Bespiel für dieses Verfahren steht das Entscheidungsverfahren
der Schweizer Eidgenossenschaft für den Gotthard-Basistunnel.
Wie für die Wahlen bereits vorgeschlagen, können Volksabstimmungen und
Volksbefragungen kostengünstig und schnell über das Internet erfolgen.
Die Empfehlungen, die Heiner Geißler als Schlichter bei „Stuttgart 21“ gegeben
hat, können so sehr leicht erfüllt werden.
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Wahl des Bundeskanzlers
Der Chef unserer Regierung sollte auch direkt von den Bürgern gewählt werden.
Die direkt gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages kontrollieren die
Arbeit der Regierung und beschließen Gesetze.
Der Bundeskanzler stellt seine Regierung zusammen, welche weitestgehend dem
im Wahlkampf vorgestellten „Schattenkabinett“ entspricht. Die komplette Regierung wird vor dem Deutschen Bundestag vereidigt und erhält vom Bundespräsidenten die Ernennungsurkunden.
Der Deutsche Bundestag kann mit einer Zweidrittel-Mehrheit dem Kanzler bzw.
der Kanzlerin konstruktiv das Vertrauen entziehen. Konstruktiv bedeutet jetzt,
dass nicht unmittelbar ein neuer Regierungschef ins Amt kommt, sondern dass
der Bundestag den Wählern einen Wahlvorschlag macht. Binnen spätestens 60
Tagen muss das deutsche Wahlvolk einen neuen Kanzler wählen. Dieser kann
natürlich ein anderer sein, als der vom Bundestag vorgeschlagene.
Ebenso muss der Wahlkreis innerhalb von spätestens 60 Tagen einen neuen Abgeordneten wählen, wenn der gegenwärtige Abgeordnete verstirbt oder aus anderen Gründen sein Amt verliert oder aufgibt. Nachrücken über eine Landesliste
ist ja nicht mehr möglich.
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Wahl des Bundespräsidenten
Der Bundespräsident behält seine heutigen Funktionen. Er ist der höchste Repräsentant des Staates und wirkt vor allem mit seinen Worten.
Er soll auch vom Volk direkt gewählt werden. Kompetenzen und Machtstrukturen
innerhalb der Verfassungsorgane bleiben unverändert.
Bislang wurde selbst bei diesem hohen Amt nur innerparteilich und zwischenparteilich gekungelt. Die Bürger waren in einer reinen Beobachterrolle. Das ist unbedingt zu ändern.
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Der Abgeordnete und der Wähler
Mit den beschriebenen Strukturen und Verfahren wird der Wähler in eine völlig
neue Rolle versetzt. Notorisch unpolitische Menschen wird es trotzdem weiterhin
geben. Der interessierte Bürger bekommt allerdings mehr politische Mitwirkungsmöglichkeiten und hat einen direkten Ansprechpartner: seinen Abgeordneten. Die Wahlbeteiligung wird sich erhöhen, weil dem Bürger mehr zugetraut wird
und er auch mehr Verantwortung mit seinen Wahl- und Abstimmungsentscheidungen tragen muss.
Abgeordnete unterhalten weitestgehend schon heute ein Wahlkreisbüro. Hier
sollte wiederum die Kommunikationstechnik im Vordergrund stehen. Aber auch
das persönliche Gespräch muss immer möglich sein.
Der Mandatsträger wird ein hohes Interesse daran haben, seine Wähler lückenlos
und umfassend zu informieren. Bei schwierigen Entscheidungen auch zu befragen.
Nur die Wähler im Wahlkreis sind seine „Arbeitgeber“ und entscheiden souverän
über sein Schicksal in der nächsten Legislaturperiode. Keine Partei kann ihn wirklich schützen.
Waldecker Demokratie
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Gewaltenteilung und keine Gewaltenverschränkung
Die staatlichen Gewalten
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Gesetzgebung (Legislative)
Regierung (Executive) und
Justiz (Judikative)
sollten streng voneinander getrennt sein. Das charakterisiert eine konsequente
Demokratie.
Der gegenwärtige Zustand in der Bundesrepublik Deutschland nennt man Gewaltenverschränkung.
Die Mitglieder der Regierung sind im Regelfall auch Mitglieder des Deutschen
Bundestages. Erst entwerfen sie die Gesetze, beschließen diese im Rahmen der
Bundesregierung, begeben sich in den Deutschen Bundestag und stimmen noch
einmal mit. Das ist die Ausübung von Macht in zwei verschiedenen Verfassungsorganen.
Richter unterstehen der Aufsicht von Regierungsbeamten. Das gleiche Justizministerium beruft Staatsanwälte und Richter. Damit wird die Gewaltenteilung aufgehoben.
Eine zukünftige Verfassung sollte mehr Gewicht auf das Prinzip der Gewaltenteilung legen.
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Artikel 146 des Grundgesetzes
Die Väter unserer Verfassung haben allein schon mit dem Namen „Grundgesetz“
die Vorläufigkeit dieser Verfassung dokumentiert. Die Gültigkeitsdauer wurde im
Artikel 146 beschrieben.
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands
für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an
dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Die Einheit und Freiheit des deutschen Volkes ist nun schon seit langer Zeit hergestellt. Nun könnte sich das deutsche Volk in einer Volksabstimmung eine Verfassung geben, in der wesentliche Gedanken der Waldecker Demokratie enthalten
sind.
Waldecker Demokratie
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