WERBEVERTRAG Werbebande

Werbung
Tennis Club Meggen, Sentibühlstrasse 50, CH-6045 Meggen
WERBEVERTRAG Werbebande
zwischen
Tennisclub Meggen
Vertreten durch
Den Präsidenten:
Marketingveranwortlichen:
Bruno Vonwil
Claudio Bossi
als Vermieter
und
als Mieter
Werbevertrag Bande TCMeggen
Ausgabe 2016
1
Tennis Club Meggen, Sentibühlstrasse 50, CH-6045 Meggen
I.
VORBEMERKUNG
Die vorliegende Vereinbarung regelt die vertraglichen Beziehungen der beteiligten Parteien,
diese werden im Folgenden als „Vermieter“ und „Mieter“ bezeichnet.
II.
VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung sind Herstellung des Werbematerials sowie
Vermietung von Werbeflächen.
III.
HERSTELLUNG, GESTALTUNG UND PRODUKTION
1.
Herstellung
1.1
Auftrag
Der Mieter erteilt dem Vermieter den Auftrag, das jeweilige Werbematerial in eigenem Namen auf
Rechnung des Mieters herstellen zu lassen.
1.2
Überwachung
Die Herstellung wird durch den Vermieter veranlasst und überwacht.
2.
Gestaltung
2.1
Richtpreis
Die Produktionskosten, (vgl. Ziff. 3 unter 8 x 2 Meter-Bande) stellen einen Richtpreis dar.
2.2
Gestaltungskosten
Die Produktionskosten umfassen die Kosten für die Gestaltung nicht.
2.3
Gestaltungsarbeit
Um eine gewisse Einheitlichkeit im Erscheinungsbild zu erreichen, kann:
a) die Gestaltungsarbeit und Produktion dem Vermieter an folgende Firma
übertragen werden:
Univers GmbH Werbetechnik, Schriften + Reklamen
Herr Hofer Armin
Bahnhofstrasse 17
6030 Ebikon LU
Tel. 041 422 10 00
oder
b) bereits gestaltetes und geeignetes Werbematerial vorgelegt werden.
In begründeten Fällen kann der Vermieter Änderungen verlangen.
Werbevertrag Bande TCMeggen
Ausgabe 2016
2
Tennis Club Meggen, Sentibühlstrasse 50, CH-6045 Meggen
3.
Produktionskosten
3.1
Produktionspreis
Der Produktionspreis beträgt für eine 8 x 2 Meter-Bande inkl. Gewebe und Beschriftung rund
CHF 900.00 pro Ex. (exkl. 8 % MwSt.)
3.2
Montagekosten
In diesem Preis sind die Montagekosten inbegriffen.
3.3
Eigentum
Das bezahlte Werbematerial steht im Eigentum des Mieters.
IV.
VERMIETUNG UND MIETGEBBÜHR
4.
Vermietung
4.1
Dauer
Der vorliegende Vertrag wird auf 3 Jahre fest abgeschlossen. Er verlängert sich, ohne einer
schriftlichen Kündigung bis zum 31. Dezember (Poststempel), jeweils um eine weitere Saison.
4.2
Spielsaison
Während der Dauer des Vertrages verpflichtet sich der Vermieter, das Werbematerial während
der offiziellen Spielsaison angeschlagen zu lassen.
4.3
Standort
Der Standort der Werbefläche ändert sich jede Spielsaison. Die Rotation wird nach der
Platznummerierung durchgeführt.
5.
Mietgebühr
5.1
Mietgebühr
Die Mietgebühr beträgt für die 3-jährige Mietdauer: CHF 2'400.00
Die Mietgebühr wird in jährlichen Raten von CHF 800.00 bezahlt.
5.2
Fälligkeit
Die Zahlung der Mietgebühr wird spätestens auf den offiziellen Saisonbeginn des jeweiligen
Jahres zur Zahlung fällig.
6.
Vertragsverlängerung
Bei Fortbestand des Vereins können die Vertragsparteien die vorliegende Vereinbarung
erneuern, wobei eine allfällige Anpassung der Modalitäten vorbehalten wird.
Meggen, den _______________________________
Der Vermieter
Der Mieter
_____________________________
_____________________________
Werbevertrag Bande TCMeggen
Ausgabe 2016
3
Herunterladen