Company - Dreumex

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Deutschland
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN DREUMEX CHEMIE GMBH
1. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Die Preisstellung erfolgt entsprechend unserer am Tage der
Auftragserteilung gültigen Preise. Sollte der Verkäufer bei Abschlüssen (Sukzessivlieferungsverträgen) in der Zeit
zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung seine Preise ermäßigen oder erhöhen, so gilt für die noch
abzunehmende Menge der neue Preis. Im Falle einer Erhöhung ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Muster gelten als Typenmuster, die den ungefähren Ausfall der Waren veranschaulichen sollen.
2. Auftrag
Die Aufträge gelten als angenommen, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind oder wenn statt
Auftragsbestätigung eine Rechnung erteilt worden ist. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer diese
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen an.
3. Lieferung
Ereignisse, die den Verkäufer an der Lieferung hindern, wie Fälle höherer Gewalt, Arbeitskonflikte, Mangel an
Rohstoffen und andere Betriebsstörungen sowie Krieg, Versandsperren, behördliche Eingriffe usw., berechtigen
den Verkäufer, die Lieferung oder Teillieferung entsprechend der Dauer des Hindernisses aufzuschieben, oder
zum Rücktritt vom Vertrag, auch zum teilweisen, ohne dass dem Käufer Schadenersatzansprüche zustehen. Die
Lieferverpflichtung des Verkäufers ist erfüllt, sobald die Ware das Lieferwerk verlassen hat bzw. einem Spediteur,
der Bahn oder einem anderen Transportorgan übergeben worden ist. Die Lieferung der Ware erfolgt ab einer
Franko-Grenze verpackungs- und frachtfrei.
4. Zahlung
Zahlungen werden immer auf die älteste Rechnung und deren Nebenkosten angerechnet. Die Zahlungen gelten
als geleistet bei Schecks und Postschecks, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann, bei Wechsel
nach deren Einlösung. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung irgendwelcher Gegenansprüche des
Käufers sind nicht gestattet. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung
eines weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen in Höhe der Bankkreditkosten berechnet. Bei Anzeichen
verminderter Kreditwürdigkeit des Käufers oder Nichtzahlung einer fälligen Forderung ist der Verkäufer berechtigt,
Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer daraus
Schadenersatzansprüche erheben kann. Schadenersatzansprüche des Verkäufers bleiben unberührt.
Unsere Rechnungen sind zahlbar 30 Tage nach Rechnungsdatum netto Kasse, falls nicht anders schriftlich auf
unserer Rechnung vermerkt.
5. Beanstandungen
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware an
dem vom Käufer vorgeschriebenen Bestimmungsort und zwar beim Verkäufer, geltend gemacht werden. Sie
entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Weist der Käufer einen durch mangelhafte Qualität
entstehenden Schaden nach, so soll als Höchstbetrag des entstandenen Schadens der auf die verbrauchte
Menge entfallende Kaufpreis gelten. Dem Käufer steht lediglich Anspruch auf Ersatz für die zu Recht
beanstandete Ware zu, nicht aber auf Wandlung oder Minderung.
In Ergänzung zu den oben genannten Konditionen, finden Sie hier die Bedingungen für die Garantie auf den
automatischen Spender:
• Das Produkt hat eine Garantie von maximal einem (1) Jahr bei normalem Gebrauch.
• Die Garantie umfasst die elektronischen Bauteile, die im Spender verarbeitet sind.
• Nach Empfang des Spenders und Beurteilung durch Dreumex, wird entschieden ob ein Recht auf Garantie
besteht.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus den
gegenseitigen Geschäftsbeziehungen getilgt hat. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt die
Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware für den Verkäufer; ihm steht das Eigentum oder Miteigentum
(§ 947 BGB) an der hierdurch entstehenden neuen Sache zu. Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in
unverarbeitetem Zustand ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verkäufers zulässig. Verpfändung oder
Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware an Dritte sind unzulässig. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich
zu benachrichtigen, wenn Dritte ein Recht an der Vorbehaltsware begründen oder geltend machen wollen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für beide Teile ist Kleve. Bestehen Zweifel an der
Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, so gilt ausschließlich deutsches Recht als vereinbart.
Anderslautende Bedingungen des Käufers sowie mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer
Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
Dreumex Chemie GmbH
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