Erweiterung Präsentation

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Training 2: Kaufen
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Der Kaufvertrag
Training 2/Erweiterung: Kaufen – Verbraucherrechte und -pflichten/Präsentation/Seite 2
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Rechte und Pflichten beim Kaufvertrag
(allgemein)
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Arbeitsblatt Plus
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Was regelt der § 110 im Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB)?
Wenn Jugendliche unter 18 Jahren einen rechtswirksamen Kaufvertrag schließen wollen, können sie das normalerweise nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (eines Erziehungsberechtigten). Wie kann es
sein, dass Jugendliche trotzdem selbstständig und rechtswirksam etwas kaufen können, ohne dass ein Erziehungsberechtigter ausdrücklich zustimmt?
Auch Jugendliche können einen rechtswirksamen Kaufvertrag schließen,
wenn sie das Geld
• genau zu dem Zweck oder
• zur freien Verfügung bekommen haben.
Wenn also dem Jugendlichen
•Taschengeld,
• Geld zum Geburtstag und anderen Festtagen,
Aber: Es gibt Ausnahmen bzw. Sonderfälle.
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§ 110 BGB schafft Abhilfe
• Diese Einschränkung gilt auch dann, wenn man grundsätzlich von solch
einem Verbot ausgehen kann, z. B. dem Verbot, Zigaretten zu kaufen.
Sonderfall „Dauerschuldverhältnisse“
• Handyverträge, Ratenverträge oder Zeitschriftenabos usw. sind
„schwebend unwirksam“. Sie werden erst dann wirksam, wenn der
gesetzliche Vertreter nachträglich zustimmt.
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• Arbeitslohn, z. B. fürs Autowaschen oder Rasenmähen, zu einem
bestimmten Zweck oder zur freien Verfügung überlassen werden,
gilt das als die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss.
• Verbieten Eltern den Kauf bestimmter Waren jedoch ausdrücklich, dürfen Minderjährige diese nicht erwerben, auch wenn sie dafür ihr eigenes Geld verwenden.
Deshalb nennt man den § 110 bildhaft Taschengeldparagraf.
• Diese Regel gilt auch für besonders teure Produkte, deren Kaufpreis
üblicherweise nicht durch Taschengeld usw. zusammengespart
werden kann.
Gilt der Taschengeldparagraf für alle unter 18 Jahren?
Sonderfall Tiere
• Nein, er gilt nur für Jugendliche, die bereits beschränkt geschäftsfähig sind.
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• Beschränkt geschäftsfähig sind Jugendliche, die das siebte Lebensjahr vollendet haben, also ab dem siebten Geburtstag. Geregelt ist das im
§ 106 BGB.
Training 2/Erweiterung: Kaufen – Verbraucherrechte und -pflichten/Präsentation/Seite 4
Tiere werden rein rechtlich zwar wie Sachen behandelt. Weil sie aber
Empfindungen wie „Schmerz“ haben können, greift das Tierschutzgesetz.
Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ist zwingend notwendig
für Jugendliche
• unter 16 Jahren beim Kauf von warmblütigen Tieren (z. B. einem Hund),
• unter 14 Jahren beim Kauf von Wirbeltieren (z. B. Fischen).
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Der Taschengeldparagraf* regelt Kaufverträge
für Minderjährige
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Wirksamer Kaufvertrag
*§ 110
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Achtung: schwebend unwirksamer Kaufvertrag
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(Bspw. Abos, Laufzeitverträge, Raten­zahlung
und teure Gegen­stände)
Training 2/Erweiterung: Kaufen – Verbraucherrechte und -pflichten/Präsentation/Seite 5
Unwirksamer Kaufvertrag
(Bspw. bei einem ausdrücklichen
Verbot)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Ich stimme zu
Training 2/Erweiterung: Kaufen – Verbraucherrechte und -pflichten/Präsentation/Seite 6
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Maries Inlineskates und die AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ware
Der Verkäufer verpflichtet sich, dass die vereinbarten Eigenschaften/Leistungen der Ware
erfüllt werden. Der Käufer hat ein Recht diese Leistungen zu beanspruchen.
Preis
Käufer und Verkäufer verpflichten sich, den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis (oder
die vereinbarte Preisgestaltung) einzuhalten. Nach Kaufabschluss darf der Verkäufer
­keinen höheren Preis fordern.
Bezahlung
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Käufer und Verkäufer verständigen sich bei Verkaufsabschluss welche Zahlungsform
­gewählt werden soll (bspw. Barzahlung, Kartenzahlung, Überweisung, Ratenzahlung).
Der Käufer verpflichtet sich, sich an die Vereinbarung zu halten und die Zahlung in dem
festgelegten Zeitrahmen vollständig durchzuführen.
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Der Käufer hat beim Kauf neuer Sachen einen gesetzlichenie
Anspruch
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Ware. Ihm sind für zwei Jahre die sogenannten Gewährleistungsrechte
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Garantie
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Garantie bedeutet, dass der Hersteller (oftmals nicht der Verkäufer) die in der Garantiezeit
auftretenden Mängel beseitigt. Manchmal jedoch gewährt der Verkäufer auch eine zusätzliche Garantie. Die Garantie übernimmt der Hersteller oder ein anderer Garantiegeber
­freiwillig um den Wert und die Qualität seiner Ware herauszustellen. Aus diesem Grunde
kann er die Dauer der Garantie frei bestimmen.
Verkäufer eingeräumt. Frei von Mängeln heißt bspw. auch, dass Werbeaussagen zutreffen
müssen.
Training 2/Erweiterung: Kaufen – Verbraucherrechte und -pflichten/Präsentation/Seite 7
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Gruppenarbeit: Rechte und Pflichten
in unterschiedlichen Kaufsituationen
Training 2/Erweiterung: Kaufen – Verbraucherrechte und -pflichten/Präsentation/Seite 8
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Verbraucherschutz, -rechte und -informationen
in Deutschland
Training 2/Erweiterung: Kaufen – Verbraucherrechte und -pflichten/Präsentation/Seite 9
Weitere Informationen
findet ihr in der Broschüre
„Der nachhaltige Warenkorb“
www.nachhaltigkeitsrat.de
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Fi n a n z
Sei dir bewusst: Beim Kaufvertrag entstehen
für Käufer und Verkäufer Rechte und Pflichten.
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Lies die AGB, sie gelten für alle Käufer gleichermaßen.
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Du hast ein Recht auf einwandfreie Ware. Mangelhafte Ware muss
­repariert oder ersetzt werden.
Training 2/Erweiterung: Kaufen – Verbraucherrechte und -pflichten/Präsentation/Seite 10
Belege aufbewahren – so kannst
du deine Rechte am besten geltend
machen.
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Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!
Training 2/Erweiterung: Kaufen – Verbraucherrechte und -pflichten/Präsentation/Seite 11
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