Parteiensysteme, Parteienstrukturen und

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Datum: 18.11.2013
Fach: WiPo
Lehrkraft: Herr Ettrich
Klasse: E-Wpo
Referenten: Levke und Paula
Parteiensysteme, Parteienstrukturen und Parteienfinanzierung
1.Parteiensystem
Definition: „ Das Parteiensystem eines Staates umfasst die einzelnen politischen Parteien,
ihre Eigenschaften und das Beziehungsgeflecht zwischen ihnen. “
- „Cleavage“- Ansätze:
- beschreibt die Weiterentwicklung von Parteien und Parteiensysteme
- erklären das Wahlverhalten und das dadurch entstehende Parteiensystem anhand
wichtiger Konfliktpunkte in der Gesellschaft über einen längeren Zeitraum
Parteienkonfliktlinien:
(„cleavages“)
Liberalität
sozialer
Ausgleich
Marktfreiheit
Autorität
- Neugründung von Parteien hängt mit einem veränderten Wahlverhalten und dem Wandel
der Konfliktstrukturen zusammen
- Zweiparteiensystem oder Mehrheitsparteiensystem
1.1 Wandel des Parteiensystems in der Bundesrepublik Deutschland
- 1960er und 1970er: Bildung eines Drei-Parteiensystems
- nach Einzug der Grünen in den Bundestag: Zwei-Parteigruppensystem (SPD-Grüne; CDUFDP)
- 1990er: Entstehung eines Fünf-Parteiensystems (Einzug der Linken)
- heute: SPD, CDU, Die LINKE, Die Grünen
Mehrparteiensystem
2. Parteienstrukturen
Beschließendes
Organ
Vollziehendes
Organ
Schiedsgerichtsorgan
Bundesverband
Bundesparteitag
Bundesvorstand
Landesverband
Landesparteitag
Landesvorstand
Bundesschiedsgericht
Landesschiedsgericht
Kreisverband
Kreisdeligiertenversammlung
Mitgliederversammlung
Kreisvorstand
Ortsverband
Kreisschiedsgericht
Ortsvorstand
- Parteienstrukturen teilen sich in drei horizontale und vier vertikale Bereiche, dies erschafft
eine Unabhängigkeit untereinander und die Macht konzentriert sich daher nicht auf einen
einzelnen Bereich
3. Parteienfinanzierung
- die drei wichtigsten Einnahmequellen: Mitgliedsbeiträge, Spenden, staatliche Mittel
- weitere Finanzierungen durch Unternehmenstätigkeiten, Veranstaltungen und andere
Veröffentlichungen (Bsp.: Plakate, Zeitschriften)
- staatliche Beiträge dürfen eigene Einnahmen der Partei nicht überschreiten
- insgesamt darf die staatliche Finanzierung nicht über 133 Mio. Euro pro Jahr liegen
- um die Parteienfinanzierung zu kontrollieren, müssen die Parteien ihre Einnahmen in
jährlichen Berichten dokumentieren
4. Quellen
1. Printmedien:
„Das poltische System der Bundesrepublik Deutschland“.C.C.Buchner.Bamberg 2013
„Pfersdorff, Heike.„Politik und Gesellschaft“.Dudenverlag 1985
2. Elektronische Medien:
http://de.wikipedia.org/wiki/Parteiensystem (17.11.2013)
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/handwoerterbuch-politischessystem/40348/parteienfinanzierung (17.11.13)
http://www.bpb.de/politik/grundfragen/parteien-in-deutschland/42031/parteien-fuer-einsteiger
(17.11.13)
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/handwoerterbuch-politischessystem/40349/parteiensystem?p=all (17.11.13)
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