IQB Newsletter zum Pflege &. Medizinrecht &. zu fachspezifischen Informationen rund um die Medizin &. Pflege v. Ass. jur. Lutz Barth &. RA(in) Tomke Claußen 17.08.12 Über die Bilder erreichen Sie die Webseiten ________________________________________________ Rechtsprechungshinweise LSG Essen: Veröffentlichung der "Pflege-TÜV"-Ergebnisse zulässig LSG Essen, Urt. v. 15.08.12 (Az. L 10 P 137/11) Das LSG Essen hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Berichten über die Qualität von Pflegeeinrichtungen durch die Pflegekassen zulässig ist. Quelle: Justiz NRW, Mitteilung v. 16.08.12 >>> http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/16_08_2012/index.php <<< (html) _______________________________________________________ LG Gießen: Wer als zuständiger Arzt einer psychiatrischen Klinik nichts zur Verhinderung eines freiverantwortlich begangenen Selbstmordes unternimmt, macht sich nicht strafbar, auch wenn der betreffende Patient wegen Suizidgefahr überwiesen wurde (Ls. des Gerichts) LG Gießen, Beschl. v. 28.06.12 (Az. 7 Qs 63/12) Quelle: Hessenrecht / Landerechtsprechungsdatenbank / Entscheidungen der hessischen Gerichte; der Beschluss kann im Volltext unter dem nachfolgenden Link nachgelesen werden >>> http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/9y3/page/bslaredaprod.psml?pid=D okumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=4&numberofresul ts=1022&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE219862012%3Ajurisr03&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint <<< (html) 1 Literaturhinweise Sterbehilfe-Diskurs Medizinethische Werte sind in Frage zu stellen! Entgegen der von dem Präsidenten der Sächsischen Landesärztekammer vertretenen Auffassung (vgl. dazu die Mitteilung v. 01.08.12, Ärzte sind keine aktiven Sterbehelfer, online unter >>> http://www.slaek.de/aktuell/archiv/2012/070-Sterbehilfe.html ) sind selbstverständlich „medizinethische Werte“ zu hinterfragen und allein der Hinweis auf die Palliativmedizin vermag eine notwendige Diskussion nicht zu ersetzen. Dies gilt auch in Kenntnis dessen, das „gerade in der Palliativmedizin (…) es von eminenter Bedeutung (sei), dass Ärzte dem unheilbar kranken Patienten möglichst die Schmerzen nehmen und ihn am Ende seiner Tage noch psychisch und spirituell begleiten“, wie der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer zu bedenken gibt. Von eminenter Bedeutung ist in erster Linie das Selbstbestimmungsrecht des schwersterkrankten Patienten, welches selbstverständlich auch von den Palliativmedizinern vollumfänglich zu respektieren ist, auch um den „Preis“, dass diese im Zweifel nach dem Willen des Patienten ihre therapeutischen Angebote nicht umsetzen können. Das Recht ist weiter denn je davon entfernt, dass zu übernehmen, was die Arztethik vorgibt und insofern könnte es Sinn machen, dass die bei der BÄK eingerichtete Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission) eine Stellungnahme zur Sterbehilfeproblematik erarbeitet, die dann in der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt wird. Das freiverantwortliche Sterben ist eine Angelegenheit von überregionaler Bedeutung und erfordert eine gemeinsame Antwort für die Bundesrepublik Deutschland, die keinesfalls durch einen „ethischen Flickenteppich“ in den einzelnen Kammerbezirken entbehrlich wird. Die Geschäfte der Zentralen Ethikkommission werden durch die Bundesärztekammer geführt (vgl. dazu § 8 des Statuts in der Fassung v. 20.04.12; vgl. dazu die aktuelle Bekanntmachung in PP 11, Ausgabe August 2012, Seite 382; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/archiv/128406/Statut-derZentralen-Kommission-zur-Wahrung-ethischer-Grundsaetze-in-der-Medizin-und-ihren-Grenzgebieten%28Zentrale-Ethikkommission%29) und allen voran dem Präsidenten der BÄK, Frank Ulrich Montgomery, würde ein stückweit die hohe Last der ethischen Grundorientierung seiner ärztlichen Kolleginnen und Kollegen abgenommen werden, wenn die BÄK die Zentrale Ethikkommission mit einer Stellungnahme „beauftragt“, zumal insoweit besondere Kernkompetenzen mit Blick auf einen Wertediskurs einzufordern sind, die nicht ohne weiteres vom Präsidenten der BÄK erwartet werden können. 2 Wie sicherlich gegenwärtig, habe ich bereits mehrfach kritisch nachgefragt, warum eine Zentrale Ethikkommission, wenn sie denn schon eingerichtet ist, nicht mit einer ethischen Grundsatzfrage betraut wird, die derzeit von überragendem Interesse ist? Ich möchte nicht spekulieren, aber es mutet doch schon mehr als seltsam an, wenn eine hochrangig besetzte Expertenkommission sich in einem bedeutenden Wertediskurs über die „Arztethik“ nicht zu Worte meldet. Lutz Barth (15.08.12) _______________________________________________________ Göttinger Organspendeskandal Ein Arzt zerstört das Vertrauen in ein ganzes System von Prof. Dr. Torsten Verrel Quelle: Legal Tribune online v. 13.08.12 >>> http://www.lto.de//recht/hintergruende/h/goettinger-organspendeskandal-arzt-im-visier-derstaatsanwaltschaft/ <<< (html) Veranstaltungshinweise / Sonstiges Pflegewissenschaftler Pflege braucht die Akademisierung Die Pflege-Fachexperten von morgen kommen ohne Studium nicht aus, findet Professor Stefan Görres. Der Pflegewissenschaftler ist der Ansicht, dass auch viele Ärzte längst vom Pflegestudium überzeugt sind. Quelle: Ärzte Zeitung v. 16.08.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/819588/pflegewissenschaftlerpflege-braucht-akademisierung.html <<< (html) _______________________________________________________ Bedarf Hausärzte gebraucht zur Ethikberatung in Heimen Immer mehr Pflegeheime etablierten eine Ethikberatung für ihre Bewohner. Aber die Kooperation bei den Fallbesprechungen zwischen Pflegeheimen und Hausärzten steckt vielerorts noch in den Kinderschuhen. Es fehlen Zeit und Honorar. v. Christian Beneker 3 Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.08.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/819520/bedarf-hausaerztegebraucht-ethikberatung-heimem.html?sh=5&h=-216434187 <<< (html) _______________________________________________________ Gesetzentwurf zur „aktiven Sterbehilfe“/ Malteser fordern klares Tötungsverbot Quelle: Malteser in Deutschland, Mitteilung v. 14.08.12 >>> http://www.malteser.de/aktuelles/newsdetails/article/6660.html <<< (html) _______________________________________________________ Deutschland, einig Sterbeland? Der Gesetzentwurf zur Sterbehilfe greift zu kurz v. Erzbischof Werner Thissen Quelle: Welt online v. 13.08.12 >>> http://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article108585061/Deutschland-einigSterbeland.html <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 15.08.12): Mit Verlaub – so geht das nicht! Der „Glaube“ mag zwar „Berge“ versetzen, aber nicht das Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten Menschen. Es wird hier einer Kultur des Lebens geredet, dem der Schwersterkrankte entfliehen möchte. Er ist gerade nicht (!) dazu verpflichtet, sich helfen zu lassen und sofern dies respektiert wird, kann sich wahre Menschlichkeit entfalten. Zugleich muss es nachdenklich stimmen, wenn mehr oder weniger direkt der schwersterkrankte Patient diskreditiert wird, wenn der Erzbischof meint: „Selbsttötung ist Gewaltanwendung des Menschen gegen sich selbst. Wer sie fördert, fördert ein Klima der Gewaltbereitschaft, auch in anderen Bereichen.“ Abermals mit Verlaub: Dies ist schlicht Unfug und ein weitergehender Kommentar hierzu ist m.E. entbehrlich! _______________________________________________________ Von „Äpfeln und Birnen“ im Sterbehilfe-Diskurs! Ein Leserkommentar v. Lutz Barth (14.08.12), in Ärzte Zeitung >>> http://www.aerztezeitung.de/extras/leserkommentare/?sid=819283&pid=827437 <<< zum Beitrag v. Christoph Fuhr, Der Standpunkt zur Sterbehilfe-Diskussion: Bitte keine Kompromisse!, in Ärzte Zeitung v. 12.08.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/?sid=819283 <<< (html) _______________________________________________________ 4 Gesundheit Lindern statt heilen v. Adelheid Müller-Lissner Quelle: Der Tagesspiegel v. 13.08.12 >>> http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/gesundheit/lindern-statt-heilen/6992158.html <<< (html) _______________________________________________________ Sterbehilfe „Wir brauchen den ärztlich assistierten Suizid“ Interview mit Uwe-Christian Arnold Quelle: Cicero v. 10.08.12 >>> http://www.cicero.de/berliner-republik/sterbehelfer-arnold-wirbrauchen-einen-aerztlichen-suizid?seite=2 <<< (html) _______________________________________________________ Montgomery: PID-Verordnung ist ausgesprochen schwach und unausgegoren Quelle: BÄK, Mitteilung v. 13.08.12 >>> http://www.baek.de/page.asp?his=3.71.9972.10676.10727 <<< (html) _______________________________________________________ Bahr will Stiftung Organtransplantation überprüfen Quelle: Ärzteblatt.de v. 13.08.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51242 <<< (html) _______________________________________________________ Sterbehilfe Geschäft mit dem Leben v. Jost Müller-Neuhof Quelle: Der Tagesspiegel v. 12.08.12 >>> http://www.tagesspiegel.de/meinung/sterbehilfegeschaeft-mit-dem-leben/6990348.html <<< (html) _______________________________________________________ Interview zum Organspende-Skandal "Das Problem wird mit einer neuen Behörde nicht gelöst" Der Organspende-Skandal von Göttingen und Regensburg erschüttert auch die Nephrologen. Im Interview mit der "Ärzte Zeitung" fordert ihr Präsident, Professor Reinhard Brunkhorst, neue Kontrollen und "schmerzhafte Sanktionen". 5 Quelle: Ärzte Zeitung v. 12.08.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/819294/organspendeskandal-problem-neuen-behoerde-nicht-geloest.html <<< (html) _______________________________________________________ Der Sterbehilfe-Streit ist eine Geisterdebatte Das geplante Gesetz zur Sterbehilfe werde der aktiven Tötung Vorschub leisten, beklagen Kritiker. Von Fakten lassen sie sich nicht beeindrucken, kommentiert K. Schuler. Quelle: Zeit online v. 09.08.12 >>> http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-08/sterbehilfekommentar/komplettansicht <<< (html) _______________________________________________________ Der Standpunkt zum Sterbehilfe-Diskussion Bitte keine Kompromisse! Über den Gesetzentwurf zum Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe wurde viel geschrieben und diskutiert. Zu lesen war ein Sammelsurium absurder Analysen und Schlussforderungen, meint Christoph Fuhr. Für ihn ist klar: Wir brauchen kein Recht auf Beihilfe zum Suizid. Quelle: Ärzte Zeitung v. 12.08.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/819283/standpunkt-sterbehilfediskussion-bitte-keine-kompromisse.html <<< (html) Ein Kurzkommentar von Lutz Barth (13.08.12) Kompromissbereitschaft und Toleranz ist einzufordern! Mit Verlaub: Der Autor des Beitrages meint, der Gesetzentwurf aus dem BMJ zur kommerziellen Sterbehilfe habe eine konfuse und irritierende Debatte ausgelöst, gleichsam ein Sammelsurium absurder Analysen und Schlussfolgerungen, die wir hierzulande wohl angesichts der hohen (arzt)ethischen Integrität nicht benötigen. Hier scheint an dem Autor, aber eben auch an manchen Kommentatoren und vor allem Ärztefunktionäre eine seit Jahrzehnten zuweilen lebhafte und emotional geführte Diskussion schlicht vorbeigegangen zu sein. Es geht ausdrücklich nicht darum, innerhalb unserer Werteordnung eine Präferenzentscheidung zwischen der Palliativmedizin und dem Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten Patienten treffen zu müssen, sondern das mögliche Alternativverhalten aus der Innenperspektive des Patienten zu tolerieren. Hierbei kann in dem vom Patienten verfügten resp. gewünschten Behandlungsabbruch eine Alternative erblickt werden, so wie wir es zu akzeptieren haben, dass der schwersterkrankte und „austherapierte“ Patient meint, durch einen frei verantwortlichen Suizid aus dem Leben scheiden zu wollen. 6 Klar ist vielmehr: Die führenden Diskutanten sollten sich vergegenwärtigen, dass es keine Pflicht zum Leben gibt und gute Gründe dafür streiten, dass das individuelle Leid nicht stets bis zum „bitteren Ende“ getragen werden muss, auch wenn für manche hierin gleichsam ein heroischer Akt erblickt wird. Und in der Tat: Es ist Flagge zu zeigen! Gegen einen restriktiven neopaternalistischen Ethikkurs der Kammern und gegen eine breit angelegte ethische Grunderziehung durch ethische Oberlehrer, die da meinen, mit einem Federstrich über zentrale Grundrechte der schwersterkrankten und sterbenden Menschen hinwegfegen zu können. Es geht nicht darum, irgendein „Sommerloch“ zu füllen, sondern um die Befriedung einer jahrzehntelangen Diskussion und zwar im Interesse derjenigen Patienten, denen das individuelle Leid aufgrund ihrer schweren Erkrankung zu tragen unmöglich geworden ist. Wir debattieren hier über verfassungsrechtliche Binsenweisheiten und es darf nicht darüber hinweggetäuscht werden, dass gerade konservative Eliten (einschl. ranghoher Ärztefunktionäre) ein frei verantwortliches und selbstbestimmtes Sterben verunmöglichen und so irgendwelchen „Sterbehilfe-Aktivisten“ ihre Plattform liefern und den Weg für einen Sterbetourismus ebnen. Wenn dies die Folge einer „Ethik“ ist, dann ist es m.E. um das „Grundgesetz ärztlicher Sittlichkeit“ nicht gut bestellt und die dafür Verantwortlichen sollten sich im wahrsten Sinne des Wortes schämen! Ein Mitwirken von Ärzten bei der Selbsttötung von Menschen mag nicht in die Wertewelt des Autors passen. Dies sei ihm auch ausdrücklich zugestanden, wie sich unschwer aus Art. 4 des GG ergibt. Weitere Konsequenzen folgen allerdings hieraus nicht! _______________________________________________________ © IQB - Lutz Barth &. Tomke Claußen 2012 Impressum Institut zur Qualifizierung und Beratung von Mitarbeitern und Gesundheitseinrichtungen - IQB. 27607 Langen – Sieverner Str. 156 Tel.: 04743 / 322 97 39 Email : [email protected] Internetportal: www.iqb-info.de >>> Impressum/Haftungsausschluss <<< 7