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Die Europäische Union,
Lateinamerika und die Karibik:
eine strategische Partnerschaft
E U RO PÄ I S C H E KO M M I S S I O N
Aussere Beziehungen
Die auf den Karten gezeigten Grenzen lassen in keinem Fall Rückschlüsse auf die Unterstützung oder
Anerkennung beziehungsweise die Beurteilung des legalen Status irgendeines Gebietes durch die Europäische Kommission zu.
Den wöchentlichen Newsletter der Generaldirektion Aussenbeziehungen der Europäischen Union erhalten Sie unter: http://europa.eu.int/comm/external_relations/feedback/weekly.htm
Wien Gipfel: http://europa.eu.int/comm/world/lac-vienna/
Europäische Kommission
Generaldirektorat für äußere Beziehungen
Lateinisches Amerika Direktorat
B-1049 Brüssel
Tel. (+32) 2 299 11 11
Fax (+32) 2 299 39 41
Internet: http://europa.eu.int/comm/external_relations/index.htm
Europe Direct soll Ihnen helfen, Antworten auf Ihre
Fragen zur Europäischen Union zu finden
Gebührenfreie Telefonnummer (*):
00 800 6 7 8 9 10 11
(*) Einige Mobilfunkanbieter gewähren keinen Zugang zu 00 800-Nummern oder berechnen eine Gebühr.
Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet,
Server Europa (http://europa.eu.int)
Bibliografische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2006
ISBN 92-79-00827-7
© Europäische Gemeinschaften, 2006
Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.
Printed in Italy
GEDRUCKT AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER
Inhaltsverzeichnis
Einführung
5
1. Die Beziehungen der EU zu den Staaten Lateinamerikas
und der Karibik im Überblick
6
1.1. Entwicklung einer strategischen Partnerschaft mit den beiden Regionen
6
1.2. Die regionalen und institutionellen Zusammenschlüsse in Lateinamerika und im Karibischen Raum 7
1.3. Zusammenarbeit und Entwicklungshilfe
10
1.3.1. Zuschüsse
10
1.3.2. Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB)
11
1.4. Handels- und Investitionsströme zwischen der EU und den Ländern Lateinamerikas
und der Karibik
2. Die strategische Partnerschaft
12
15
2.1. Das Gipfeltreffen von Guadalajara −Mai 2004
15
2.2. Von Guadalajara nach Wien: Ergebnisse
16
2.2.1. Stärkung der Beziehungen
16
2.2.2. Intensivierung der Zusammenarbeit und der Entwicklungshilfe
18
A. Praktische Umsetzung der Zusammenarbeit
18
B. Programmplanung für die Zusammenarbeit von 2007 bis 2013
20
2.3. Herausforderungen und Ziele des Gipfeltreffens von Wien im Mai 2006
2.3.1. Diskussionsthemen
21
21
2.3.2. Beteiligung aller Akteure der biregionalen Partnerschaft: Veranstaltungen am Rande des Gipfels
von Wien
3. Thematische Schwerpunkte
3.1. Der soziale Zusammenhalt
22
24
24
3.2. Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit: Gemeinsame Werte 26
3.3. Stärkung des Multilateralismus
27
3.4. Regionale Integration
28
4. Beziehungen auf subregionaler und bilateraler Ebene
30
4.1. Die Europäische Union und der Mercosur
30
4.2. Die Europäische Union und die Andengemeinschaft
36
4.3. Die Europäische Union und Zentralamerika: „Dialog von San José“
40
4.4. Die Europäische Union und die Karibikstaaten
44
5. Bilaterale Beziehungen zu Mexiko und Chile
50
5.1. Die Europäische Union und Mexiko
50
5.2. Die Europäische Union und Chile
54
6. Humanitäre Hilfe der EU für Lateinamerika und die Karibik: Maßnahmen
der Europäischen Kommission
59
6.1. Vertreibung von Bevölkerungsgruppen - Kolumbien
59
6.2. Naturkatastrophen
60
6.3. DIPECHO: Programm für Katastrophenschutz und Katastrophenvorsorge
62
Schlussbemerkung
63
Anhänge
— Chronologie der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Ländern Lateinamerikas
und der Karibik
64
— Glossar
66
Einführung
Die Europäische Union, Lateinamerika und die
Länder der Karibik sind sich einig in ihrem Engagement für Menschenrechte, Demokratie, Multilateralismus sowie eine gerechte Aufteilung der Globalisierungsgewinne. Diese Regionen tragen auch
gemeinsame Verantwortung auf internationaler und
regionaler Ebene, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen, der Bretton-Woods-Institutionen,
der Welthandelsorganisation und der Organisation
Amerikanischer Staaten.
Die vorliegende Broschüre gibt einen Überblick
über die vielfältigen Aspekte der Partnerschaft zwischen der Europäischen Union, Lateinamerika und
der Karibik, ihre Geschichte und die neuesten Entwicklungen. Sie umfasst Kapitel zu den thematischen
Schwerpunktbereichen der strategischen Partnerschaft und zu ihrer Entwicklung. Darüber hinaus
wird auf die politischen Beziehungen, den Handel
und die Zusammenarbeit zwischen der EU und den
einzelnen Teilregionen eingegangen.
© EG, R. Canessa
Aufgrund der gemeinsamen Werte und Verantwortungsbereiche konnten die Staats- und Regierungschefs beider Regionen, die erstmals 1999 in Rio
zusammenkamen, eine strategische Partnerschaft
zwischen beiden Regionen auf den Weg bringen,
indem sie gezielte Prioritäten für koordinierte Maßnahmen in den Bereichen Politik,Wirtschaft und Soziales festlegten.
Nun geht es für die Europäische Union (EU), Lateinamerika und die Karibik um eine weitere Vertiefung dieser Partnerschaft. Das 4. Gipfeltreffen
der EU, Lateinamerikas und der Karibik, das am
12. und 13. Mai 2006 in Wien stattfindet, bietet eine
einzigartige Gelegenheit, um Bilanz zu ziehen, was
durch die verschiedenen Initiativen und auf Dialogund Verhandlungsebene seit 1999 erreicht wurde.
Europäisches Projekt (Nicaragua).
5
1. Die Beziehungen der EU zu den
Staaten Lateinamerikas und der
Karibik im Überblick
6
1.1. Entwicklung einer strategischen
Partnerschaft mit beiden Regionen
EU und die Karibik-Staaten Verhandlungen über ein
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen aufgenommen.
Die EU hat seit den 60er Jahren ihre Beziehungen
zu den Ländern Lateinamerikas und seit den 70er
Jahren zu den Ländern der Karibik intensiviert. Vor
allem in den letzten zehn Jahren haben sich diese
Beziehungen auf politischer und auf wirtschaftlicher
Ebene deutlich weiterentwickelt: So wurden Assoziationsabkommen mit Mexiko (1997) und mit Chile
(2002) geschlossen, 2003 trat das Cotonou-Abkommen zwischen der EU und den Staaten in Afrika, im
karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKPStaaten) in Kraft und über ein Assoziationsabkommen mit dem Mercosur wird derzeit verhandelt. 2003
wurden Abkommen über den politischen Dialog und
die Zusammenarbeit mit der Andengemeinschaft
und mit Zentralamerika geschlossen. 2004 haben die
Die strategische Partnerschaft zwischen der EU
und den Staaten Lateinamerikas und der Karibik, die
auf dem ersten Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs beider Regionen 1999 in Rio beschlossen
wurden, ist auf den Gipfeltreffen in Madrid im Jahr
2002 und in Guadalajara im Jahr 2004 weiter vertieft
worden. Die Schwerpunktbereiche dieser strategischen Partnerschaft sind die Stärkung des politischen
Dialogs und der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen
und kulturellen Zusammenarbeit sowie die Förderung der Handelsbeziehungen und der reibungslosen
Integration der Partner in die Weltwirtschaft.
Im Hinblick auf das Wiener Gipfeltreffen im Mai
2006 nahm die Kommission am 8. Dezember 2005
eine Mitteilung an den Rat und das Europäische
Parlament mit Empfehlungen für eine Stärkung der
Partnerschaft zwischen der EU und den Staaten Lateinamerikas angenommen. Die für Außenbeziehungen und Europäische Nachbarschaftspolitik zuständige EU-Kommissarin Benita Ferrero-Waldner erklärte
dazu: „Wir wollen das Verständnis für einander und die
Partnerschaft zwischen unseren beiden Regionen stärken, um
neue Dialoge und Möglichkeiten zu entwickeln. Gemeinsam
werden wir für die Herausforderungen der Globalisierung besser gewappnet sein und können zum Frieden, zur Stabilität
und zur Entwicklung in der Region beitragen, indem wir uns
für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, eine demokratische Staatsführung und die regionale Integration einsetzen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
« Eine verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika » KOM (2005)636 endg., vom 8.12.2005.
http://europa.eu.int/comm/external_relations/la/news/ip05_
1555.htm
Auf dem Gipfeltreffen, das im Mai 2006 in Wien
stattfindet, sollten beide Partner ihre Entschlossenheit zur Konsolidierung und Stärkung ihrer strategischen Partnerschaft und zur Aufnahme eines
politischen Dialogs über Schwerpunktfragen von
gegenseitigem Interesse demonstrieren und die
Möglichkeiten einer Zusammenarbeit in diesen Bereichen zu prüfen.
1.2. Die regionalen und institutionellen Zusammenschlüsse in Lateinamerika und im
Karibischen Raum
Lateinamerika
Karibischer Raum
Mexiko
Guatemala
El Salvador
Honduras
Nicaragua
Costa Rica
Panama
Venezuela (1)
Kolumbien
Ecuador
Peru
Bolivien
Belize
Kuba
Guyana (2)
Dominikanische Republik
Haiti - Bahamas
Jamaika - Barbados
Trinidad und Tobago
Suriname
Antigua und Barbuda
Dominica
Grenada
Montserrat
St. Kitts
und Nevis
St. Lucia
St. Vincent
und die Grenadinen
Chile
Brasilien
Paraguay
Uruguay
Argentinien
Teilnehmerländer
am Gipfeltreffen
in Wien
Mitgliedsländer
der Andengemeinschaft
Mitgliedsländer
der Rio-Gruppe
Mitgliedsländer
des Mercosur
Zentralamerikanische Länder
Mitgliedsländer
des CARIFORUM
Venezuela
Mitgliedsländer der Südamerikanischen Staatengemeinschaft (3)
Mitgliedsländer der CARICOM (4)
Jamaica
(1) Am 7. Dezember 2005 (Mercosur-Beschluss 28/05) nahmen die Mercosur-Mitgliedsländer den Beitrittsantrag Venezuelas offiziell an. Seitdem hat Venezuela als Beitrittskandidat den Status eines „aktiven Beobachters“ (und damit das Recht, an allen formellen Zusammenkünften teilzunehmen und dort das
Wort zu ergreifen, jedoch kein Stimmrecht). Derzeit werden Verhandlungen über einen vollständigen Beitritt Venezuelas geführt.
(2) Guyana vertritt die CARICOM in der Rio-Gruppe.
(3) Suriname und Guyana nehmen als designierte Mitglieder an den Zusammenkünften der Südamerikanischen Staatengemeinschaft teil.
(4) Mit Ausnahme von Montserrat (einem überseeischen Gebiet, das nicht am Gipfeltreffen in Wien teilnimmt) gehören der CARICOM nur unabhängige
Staaten an.
7
8
9
© 2004 EG, R. Canessa
1.3. Zusammenarbeit und Entwicklungshilfe
Die Europäische Union ist der größte Geber von
Entwicklungshilfe für die Staaten Lateinamerikas
und der Karibik. Die Mittel werden in Form von
Zuschüssen bereitgestellt.
Der strukturelle Dialog und die Kooperations- und
Entwicklungshilfepolitik der EU in Lateinamerika
und den Karibikstaaten sind in unterschiedlichen Abkommen geregelt: Für die Beziehungen der EU zu
den Ländern Lateinamerikas gilt die Verordnung über
die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in
Lateinamerika und Asien, während die Beziehungen
zu den Karibik-Staaten, die zu den AKP-Staaten gehören, in dem im Jahr 2000 unterzeichneten CotonouAbkommen festgelegt sind. Ausgenommen davon ist
lediglich Kuba, das zwar zu den AKP-Staaten gehört,
das Abkommen jedoch nicht unterzeichnet hat.
Um den derzeit geltenden Rechtsrahmen für die
Außenhilfemaßnahmen der Gemeinschaft zu straffen und zu vereinfachen, hat die Europäische Kommission im Rahmen der Finanziellen Vorausschau
2007-2013 die Schaffung neuer Finanzinstrumente
vorgeschlagen. Diese Instrumente bilden künftig die
Rechtsgrundlage für die Finanzierung von Programmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern, einschließlich thematischer Programme.
1.3.1. Zuschüsse
Von 2001 bis 2005 hat die EU jährlich fast 500 Mio.
EUR aus dem Gemeinschaftshaushalt für die Länder
Lateinamerikas bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt
über geografische und thematische Haushaltslinien.
© 2004 EG, R. Canessa
Die von der Europäischen Kommission für die AKPStaaten vorgesehene Entwicklungshilfe ist im CotonouAbkommen und dem dazugehörigen Finanzprotokoll,
Gesundheitsprojekt (Nicaragua).
10
Peru.
dem Europäischen Entwicklungsfonds, geregelt. Diese
Mittel stammen nicht aus dem Gemeinschaftshaushalt,
sondern werden von den Mitgliedstaaten speziell für
die Entwicklungsförderung der 76 AKP-Staaten, zu
denen auch 15 Karibikstaaten gehören, bereitgestellt.
Die EU-Mitgliedstaaten leisten auch auf bilateraler
und multilateraler Ebene über die Finanzinstitutionen
und im Rahmen der internationalen und regionalen
Zusammenarbeit Unterstützung. Der 9. EEF beläuft
sich auf 14,34 Mrd. EUR (einschließlich der Mittelübertragungen aus den vorangegangenen EEF), davon
sind 2,037 Mrd. EUR für die Finanzierung der Investitionsfazilität bestimmt. Im Zeitraum von 2002 bis
2007 erhielten die Karibikstaaten über 1 Mrd. EUR
aus dem EEF, zuzüglich der aus den Haushaltslinien
der EU bereitgestellten Zuschüsse.
Die Europäische Kommission unterstützt in Lateinamerika und in den Staaten der Karibik ein breites
Spektrum von Sektoren: Demokratie und Menschenrechte, Gesundheit, Bildung, Verkehr, Ernährungssicherheit und nachhaltige Entwicklung des ländlichen
Raums, Stärkung der institutionellen Kapazitäten und
des Rechtsstaats. Sie fördert insbesondere Programme
für Rehabilitation, Infrastruktur, Wiederaufbau sowie
technische Hilfe, die zur Förderung von Handel und
Integration geleistet wird.
Die Abstimmung zwischen der Kommission und
den wichtigsten internationalen Organisationen (Interamerikanische Entwicklungsbank, Organisation
amerikanischer Staaten, Karibische Entwicklungsbank, Institutionen von Bretton Woods, Einrichtungen der Vereinten Nationen usw.) im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit ist gerade in Bezug auf
die Staaten Lateinamerikas und der Karibik besonders weit fortgeschritten. Als Partner der EU im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit tragen diese
Organisationen zur Finanzierung von Projekten von
gemeinsamem Interesse, zur Armutsbekämpfung und
Stärkung der Demokratie bei.
© Europäische Investitionsbank
Zellstofffabrik Veracel (Brasilien), Projekt mit finanzieller Unterstützung der EIB.
1.3.2. Darlehen der Europäischen
Investitionsbank (EIB)
— Darlehenstätigkeit der EIB in Lateinamerika
Seit 1993 gewährt die EIB den lateinamerikanischen Ländern Darlehen aus ihren Eigenmitteln im
Rahmen mehrjähriger Mandate, die ihr von den EUMitgliedstaaten für die Länder Asiens und Lateinamerikas erteilt wurden (ALA). Das derzeitige Mandat
(ALA III) umfasst 2,48 Mrd. EUR und erstreckt sich
auf den Zeitraum vom 1.2.2000 bis 31.1.2007.
Mit diesen EIB-Darlehen werden in den 16 lateinamerikanischen Ländern, die ein Rahmenabkommen
mit der Bank geschlossen haben, Projekte finanziert,
die sowohl für Lateinamerika als auch für die EU
von Interesse sind. Die EIB unterstützt aussichtsreiche Projekte des öffentlichen Sektors und der Privatwirtschaft in Bereichen wie Infrastruktur, Industrie, Nahrungsmittelindustrie, Bergbau, Energie und
Dienstleistungen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf
der Verbesserung und dem Schutz der Umwelt.
Seit dem Jahr 2000 hat die EIB insgesamt 1,3 Mrd.
EUR, d.h. zwei Drittel des unter dem Mandat ALA
III verfügbaren Betrags, für die Finanzierung von Projekten in Lateinamerika bereitgestellt, die zu 90% den
privaten Sektor betreffen. Bis zum Ende der Laufzeit
des Mandats dürfte der verfügbare Betrag vollständig
ausgeschöpft worden sein - ein deutliches Zeichen
dafür, dass der Mittelbedarf für die Finanzierung von
Projekten von gemeinsamem Interesse insbesondere in Lateinamerika das Finanzierungsvolumen des
Mandats bei weitem übersteigt.
Um den weiteren Mittelbedarf zu decken hat die
Kommission in Abstimmung mit der EIB eine deutliche Erhöhung dieses Finanzierungsvolumens für das
nächste Mandat der EIB für Lateinamerika, das von
2007 bis 2013 gilt, vorgeschlagen.
— Darlehenstätigkeit der EIB in den Ländern
Lateinamerikas
Von 1963 bis zum Inkrafttreten des Cotonou-Abkommens im Jahr 2003 hat die EIB den AKP-Staaten
Darlehen in Höhe von 9 Mrd. EUR gewährt. Sie wird
auch weiterhin die meisten Produktionssektoren (gewerbliche Landwirtschaft, Industrie, Agrarindustrie,
Bergbau, Tourismus, Energie, einkommenschaffende
Infrastrukturen und damit verbundene Dienste) und
insbesondere den finanziell unterstützen.
Das Cotonou-Abkommen sieht im Rahmen des 9.
EEF eine Investitionsfazilität mit einer Mittelausstattung von 3,737 Mrd. EUR vor, davon werden 2,037
Mrd. EUR aus EEF-Mitteln eingestellt und 1,7 Mrd.
EUR aus den Eigenmitteln der EIB. Diese Investitionsfazilität ist 2003 offiziell in Kraft getreten worden.
Sie soll die wirtschaftliche Entwicklung der AKPStaaten durch Investitionen in die Privatwirtschaft zu
marktüblichen Konditionen sowie durch die Finan11
zierung von kommerziell geführten Unternehmen
des öffentlichen Sektors - vorrangig solcher Unternehmen, die für die wirtschaftlichen Basisinfrastrukturen zuständig sind - fördern.
In die EU eingeführt wurden aus diesen Ländern
vorrangig Agrarerzeugnisse, Beförderungsmittel und
Energie. Die EU weist im Handel mit Agrarerzeugnissen und Energie gegenüber den AKP-Staaten ein
deutliches Defizit auf, während sie in den anderen
Sektoren einen Überschuss verzeichnen kann. Die
EU-Ausfuhren in die AKP-Staaten sind außerdem
deutlich breiter gestreut (Anlagegüter, Transportmittel und chemische Erzeugnisse).
© EG
© EG, C. Masson
Markt in Brasilien.
ren deutlich rascher angestiegen sind, als die EU-Ausfuhren in diese Region. Die Länder Lateinamerikas
und der Karibik konnten daher einen Handelsüberschuss in Höhe von 7,7 Mrd. EUR gegenüber der
EU erzielen.
1.4. Handels- und Investitionsströme
zwischen der EU und den Ländern
Lateinamerikas und der Karibik
Die EU ist der zweitwichtigste Handelspartner der
Länder Lateinamerikas und der Karibik. Nachdem
bereits seit den 80er Jahren ein deutlicher Anstieg des
Handels zwischen beiden Regionen zu verzeichnen
war, konnte die EU auch in der Folge ihre Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit dieser Region
festigen und weiter ausbauen, so dass sich das Handelsvolumen im Zeitraum von 1990 bis 2004 mehr
als verdoppelt hat.
2004 erreichten die Einfuhren aus Lateinamerika
und der Karibik in die EU einen Gesamtwert von
63,1 Mrd. EUR, der Gesamtwert der EU-Ausfuhren
in diese Region betrug 55,4 Mrd. EUR.
Die EU war traditionell der größte Investor in der
Region. Allerdings waren 2004 geringfügig höhere
Investitionen aus den Vereinigten Staaten zu verzeichnen. Die ausländischen Direktinvestitionen aus der
EU erreichten im Jahr 2000 ihren Höchstwert und
gehen seitdem – insbesondere im Mercosur – zurück.
2004 beliefen sich die europäischen Investitionen in
den Ländern Lateinamerikas und der Karibik auf
mehr als 124 Mrd. EUR.
© EG
Eine genauere Prüfung diese Handelsströme zeigt,
dass die Einfuhren in die EU in den letzten fünf Jah-
Mine in Potosi (Bolivien).
Hauptstadt Brasilia, Brasilien.
12
Lateinamerika und die Karibikstaaten, Außenhandel (Waren)
Milliarden ¼
Quelle: IWF.
448,6
500,0
399,1
401,3
387,5 389,1
373,8
Einfuhren
400,0
Ausfuhren
300,0
Saldo
200,0
100,0
-49,5
-27,5
1,6
0,0
–100,0
2
0
0
0
2
0
0
2
2
0
0
4
EU, Handel mit Lateinamerika und den Karibikstaaten
Milliarden ¼
Quelle: Eurostat.
55,4
63,5
70,0
56,2
56,2
58,4
Einfulhren
63,1
60,0
Ausfulhren
50,0
Saldo
40,0
30,0
20,0
7,3
10,0
2,2
0,0
–10,0
–20,0
-7,7
2
0
0
0
2
0
0
2
2
0
0
4
Ausländische Direktinvestitionen EU-LAC (Ströme)
Milliarden ¼
Quelle: Eurostat.
35,0
29,1
Zuflüsse
26,5
30,0
Abflüsse
25,0
Saldo
20,0
15,0
9,0
10,0
5,0
0,0
4,0
5,0
3,2
2,6
3,0
0,2
2
0
0
1
2
0
0
2
2
0
0
3
13
Ausländische Direktinvestitionen EU-LAC (Bestände)
Milliarden¼
Quelle: Eurostat.
e: geschätzte ADI (Bestand 2002 + Ströme 2003)
182,4
200,0
Bestände in der EU
150,0
Bestände in
Lateinamerika und
den Karibikstaaten
124,2
121,0
100,0
50,0
16,5
10,3
0,0
2
0
0
1
2
Lateinamerika: Ausländische Direktinvestitionen
(Bestände im Ausland 2004)
Südostasien
8,5 %
Übrige Welt
25,0 %
Andere
amerikanische
Japan
Staaten Schweiz 4,5 %
4,7 %
3,3 %
14
EU-15
25,2 %
Kanada
4,5 %
USA
24,4 %
16,7
0
0
2
2
0
0
3
e
Lateinamerika: Ausländische Direktinvestitionen
(Bestände in Lateinamerika 2004)
Übrige Welt
31,0 %
Südostasien
6,4 %
EU-15
17,0 %
USA
19,9 %
Kanada
4,1 %
Schweiz
Hong Kong
Andere
2,4 % China
6,2 %
amerikanische
3,3 %
Staaten
9,8 %
Anmerkung: Lateinamerika (Argentinien, Bolivien, Brasilien,
Chile, Kolumbien, Ecuador, Guyana, Paraguay, Peru, Suriname,
Uruguay, Venezuela, Anguilla, Antigua und Barbuda, Aruba,
Bahamas, Barbados, Belize, Bermudas, Britische Jungferninseln,
Kaimaninseln, Costa Rica, Cuba, Dominica, Dominikanische
Republik, El Salvador, Grenada, Guatemala, Haiti, Honduras,
Jamaika, Mexiko Montserrat, Niederländische Antillen, Nicaragua,
Panama, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent , Trinidad
und Tobago.
Anmerkung: Lateinamerika (Argentinien, Bolivien, Brasilien,
Chile, Kolumbien, Ecuador, Guyana, Paraguay, Peru, Suriname,
Uruguay, Venezuela, Anguilla, Antigua und Barbuda, Aruba,
Bahamas, Barbados, Belize, Bermudas, Britische Jungferninseln,
Kaimaninseln, Costa Rica, Cuba, Dominica, Dominikanische
Republik, El Salvador, Grenada, Guatemala, Haiti, Honduras,
Jamaika, Mexiko Montserrat, Niederländische Antillen,
Nicaragua, Panama, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent,
Trinidad und Tobago.
Quelle: UNCTAD.
Quelle: UNCTAD.
2. Die strategische Partnerschaft
© EG
2.1. Das Gipfeltreffen von Guadalajara
– Mai 2004
Das erste Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Staaten Lateinamerikas, der Karibik und
der Europäischen Union fand im Juni 1999 in Rio
de Janeiro statt. Ziel dieses Gipfels war die Stärkung
der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen beiden Regionen, um eine strategische Partnerschaft aufzubauen.
Auf dem Gipfel von Madrid im Mai 2002 bekannten sich die Staaten dieser beiden Regionen erneut zu gemeinsamen Werten und Standpunkten und
gaben der Partnerschaft durch die von ihnen verabschiedete politische Erklärung neue Impulse. Außerdem konnten auf diesem Gipfel die Verhandlungen
über ein Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Chile zum Abschluss gebracht
werden, mit dem ein politischer Dialog, eine Zusammenarbeit und die Errichtung einer Freihandelszone
vereinbart wurde. Die Kommission sagte während
des Treffens zwei neue biregionale Programme in
den prioritären Bereichen Bildung und Informationsgesellschaft zu: Alban (Stipendien für Studenten
aus Lateinamerika, die in Europa studieren) und @lis
(Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien). An diesen Programmen können auch
die Länder der Karibik teilnehmen.
Das Gipfeltreffen von Guadalajara im Mai
2004 stand ganz im Zeichen eines besonders ehrgeizigen Anliegens: Durch eine noch stärkere Öffnung
und Integration der Märkte soll eines weiter Steigerung des Wirtschaftswachstums und gleichzeitig eine
gerechtere Verteilung des Wohlstands bewirkt werden.
In ihrer Abschlusserklärung hoben die Staats- und
Regierungschefs drei grundlegende Aspekte ihrer
Beziehungen besonders hervor:
• Sozialer Zusammenhalt: Dem sozialen Zusammenhalt als einem der Schlüsselelemente der biregio-
Gipfeltreffen in Guadalajara (Mexiko), Mai 2004.
nalen strategischen Partnerschaft wurde besondere
Priorität eingeräumt. So haben sich die Staats- und
Regierungschefs zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Armut, Ungleichheit und sozialer
Ausgrenzung verpflichtet, da diese die Menschenwürde beeinträchtigen und Demokratie, Frieden
und Stabilität bedrohen. Anlässlich des Gipfeltreffens hat die Europäische Kommission den Start der
Initiative EUROsociAL angekündigt, die den für
die Stärkung des sozialen Zusammenhalts unverzichtbaren interregionalen Austausch von Erfahrungen, Kenntnissen und bewährten Praktiken im
sozialen Bereich - insbesondere im Bildungs- und
Gesundheitssektor – erleichtern soll.
• Multilateralismus Die Vertreter beider Regionen
bekräftigten, dass ein wirksames multilaterales System, das sich auf internationales Recht stützt und
von starken internationalen Organisationen mit
den Vereinten Nationen als zentraler Kraft getragen
wird, von elementarer Bedeutung für die Schaffung
von Frieden und Sicherheit, eine nachhaltige Entwicklung und sozialen Fortschritt ist.
• Regionale Integration Die Staats- und Regierungschef bekräftigten auch ihre Unterstützung
für Projekte, die auf regionaler Ebene eine nachhaltige Entwicklung im wirtschaftlichen, sozialen,
kulturellen und menschlichen Bereich fördern. Sie
betonten insbesondere die Bedeutung der vorge-
15
schlagenen Abkommen zwischen der EU und den
Subregionen Lateinamerikas und der Karibik.
Weitere Informationen über den Gipfel von Guadalajara unter:
http://europa.eu.int/comm/world/lac-guadal/00_index.htm
2.2. Von Guadalajara nach Wien:
Ergebnisse
2.2.1. Stärkung der Beziehungen
— Fortsetzung des politischen Dialogs
auf dem u.a. eine Bilanz der Fortschritte auf dem
Weg zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele gezogen werden sollte. Diese Ziele sind im Jahr
2000 festgelegt worden, um weltweit gegen die Armut vorzugehen.
Parallel dazu fanden auch Treffen der EU-Troika
mit dem Mercosur, Zentralamerika, der Andengemeinschaft, Chile und Mexiko statt.
Der politische Dialog mit den karibischen Staaten findet in dem durch das Partnerschaftsabkommens AKPEuropäische Union vorgegebenen Rahmen statt.
Im Mai 2005 fand in Luxemburg ein Treffen zwischen den Außenministern der EU und der RioGruppe, einem Forum dem alle Länder Lateinamerikas angehören, sowie Vertretern der Karibik-Staaten
statt. Diese Zusammenkünfte von EU und RioGruppe sind ein wichtiger Bestandteil des politischen
Dialogs beider Regionen.
— Gemeinsame Bewertung des Integrationsprozesses Zentralamerikas und der Andengemeinschaft
Gegenstand der Gespräche waren die regionalen
Integrationsprozesse in Lateinamerika sowie die Themen soziale Ungleichheit und soziale Ausgrenzung
Die Minister haben außerdem ihre Standpunkte zur
Förderung der Beschäftigung als Mittel der Armutsbekämpfung ausgetauscht. Erörtert wurde auch die
Vorbereitung des UN-Gipfels im September 2005,
Auf dem Gipfel in Guadalajara haben die Staatsund Regierungschefs den Abschluss von Assoziationsabkommen einschließlich von Freihandelsabkommen zwischen der EU und Zentralamerika bzw. der
Andengemeinschaft zu einem „gemeinsamen strategischen Ziel“ erklärt. Sie beschlossen außerdem, dass
das Verfahren zum Abschluss dieser Abkommen mit
© Luxemburgische Präsedentschaft
Weitere Informationen unter:
http://europa.eu.int/comm/external_relations/la/news/ip05_
601.htm
L. Rachid de Cowles, Aussenministerin von Paraguay und Benita Ferrero-Waldner, EU-Kommissarin für Außenbeziehungen und europäische Nachbarschaftspolitik.
16
© Luxemburgische Präsedentschaft
12. Treffen der Minister der EU und der Rio-Gruppe in Luxemburg.
einer gemeinsamen Evaluierung der wirtschaftlichen
Integration beider Regionen eingeleitet werden sollte. Zu diesem Zweck wurden gemeinsame Arbeitsgruppen eingesetzt, die sich bereits mehrfach getroffen haben. Sie werden die Ergebnisse ihrer Arbeiten
voraussichtlich 2006 vorlegen.
Die Kommission will auf dem Gipfeltreffen von
Wien auch eine Bilanz der Fortschritte bei der regionalen Integration innerhalb Zentralamerikas und
der Andengemeinschaft ziehen und prüfen, ob die
Voraussetzungen für die rasche Aufnahme der Verhandlungen über Assoziations- und Freihandelsabkommen mit diesen beiden Regionen gegeben sind.
— Verhandlungen über ein Assoziations- und
Freihandelsabkommen zwischen der EU und
dem Mercosur
Die Verhandlungen über ein Assoziations- und Freihandelsabkommen zwischen der EU und Mercosur
dauern an. Auf ihrem Treffen im September 2005 in
Brüssel räumten die Minister beider Regionen ein,
dass zwar erhebliche Fortschritte erzielt wurden,
gleichzeitig aber noch weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die Verhandlungen zum Abschluss
zu bringen. Sie legten die Organisation von zwei
Fachsitzungen fest und vereinbarten eine Reihe von
Maßnahmen, die eine Vertiefung der strategischen
Dimension der Partnerschaft EU-Mercosur und die
Einbeziehung des Privatsektors zum Ziel haben. Die
Kommission möchte das Gipfeltreffen von Wien zum
Anlass nehmen, um eine Bilanz der laufenden Verhandlungen zu ziehen und die nächsten Etappen zu
überdenken.
— Verhandlungen über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und
den Karibik-Staaten
In dem von der EU und den AKP-Staaten unterzeichneten Abkommen von Cotonou ist festgelegt,
dass das bisherige Handelssystem durch ein umfassenderes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ersetzt
wird. DieVerhandlungen über ein solches Abkommen
sind bereits im Gange, so dass es voraussichtlich am
1. Januar 2008 in Kraft treten kann. Ziel dieses Abkommens ist die Förderung der regionalen Integration und der wirtschaftlichen Entwicklung der Karibik
durch die Aktivierung des Potenzials der Region.
Die Verhandlungen über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Karibik wurden am 16.
April 2004 in Kingston, Jamaika, aufgenommen. Das
Abkommen muss mit den WTO-Regeln im Einklang stehen. Nachdem zunächst die gemeinsamen
Schwerpunkte sowohl für die regionale Integration
als auch für den Zeitplan und die Verhandlungsthemen festgelegt wurden, geht es in den Verhandlungen
nun um die prioritären Dossiers sowie um die Ausarbeitung der genauen Struktur des Abkommens und
eines Konzepts für die Handelsliberalisierung.
17
© EG
— Analyse der Migrationsströme aus Lateinamerika und den Ländern in der Karibik nach
Europa
Die wirtschaftlichen Probleme veranlassen viele
Menschen in Lateinamerika und den Karibikstaaten,
im Ausland nach Arbeit zu suchen. Die Migrationsströme in Richtung Europa haben rasch zugenommen und stellen für die Herkunftsländer in wirtschaftlicher, sozialer und politischer Hinsicht eine
große Herausforderung dar.
Im September 2005 hat die Kommission eine
Mitteilung mit einer Reihe von Vorschlägen angenommen, die darauf abzielen, das mit der Migration
verbunden Potenzial im Rahmen der entwicklungspolitischen Strategien der betroffenen Länder besser
zu nutzen.
Weitere Informationen unter:
“Migration and Development: Some concrete orientations”,
COM(2005) 390 final, 1 September 2005.
Von der EU kofinanziertes Projekt in den Karibik-Staaten gegen
Drogenmissbrauch.
2.2.2. Intensivierung der Zusammenarbeit und der Entwicklungshilfe
— Eine europäische Strategie zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels
A. Praktische Umsetzung der Zusammenarbeit
Die Staatschefs beider Regionen haben in Guadalajara bekräftigt, dass sie ihre Zusammenarbeit intensivieren und gemeinsam gegen die durch den illegalen
Drogenhandel und –konsum verursachten Probleme
vorgehen wollen. 2005 hat die EU eine Strategie zur
Bekämpfung des Konsums und der Herstellung von
Drogen sowie des Drogenhandels für den Zeitraum
2005-2012 angenommen. Diese bietet einen Rahmen für einen ausgewogenen und integrierten Ansatz, dessen Schwerpunkt auf der Eindämmung von
Angebot und Nachfrage liegt. Die Zusammenarbeit
stützt sich auf den Grundsatz der geteilten Verantwortung: Europa hat sich nicht nur verpflichtet, die
Nachfrage europaweit einzudämmen, sondern auch
Lateinamerika bei der Bekämpfung des Drogenhandels zu unterstützen, beispielsweise durch die Förderung von Programmen für eine alternative Entwicklung. Der Drogenkonsum in Europa steigt und die
illegalen Handelsströme, nicht nur aus Lateinamerika,
sondern auch aus dem karibischen Raum, nehmen
erheblich zu. Der EU ist folglich sehr daran gelegen,
die Strafverfolgungsbehörden in der gesamten Region, einschließlich der Karibikstaaten, zu stärken.
Die auf Lateinamerika ausgerichtete Kooperations- und Entwicklungshilfepolitik der Europäischen
Kommission wird auf verschiedenen Ebenen umgesetzt: gemeinsam mit den Ländern (im Rahmen der
bilateralen Zusammenarbeit und der Budgethilfe),
mit den Subregionen (subregionale Zusammenarbeit) und mit der Region als Ganzes (biregionale
Zusammenarbeit). Die Kommission stellt außerdem
Fördermittel über so genannte „thematische“ Haushaltslinien bereit und geht immer mehr dazu über,
die Regierungen durch direkte Budgethilfen zu unterstützen. Bei dieser Form der Hilfe werden die nationalen Haushalte von den internationalen Gebern
aufgestockt, damit die Empfängerländer bestimmte
Ziele erreichen können.
Weitere Informationen unter:
http://europa.eu.int/comm/external_relations/la/news/ip05_
601.htm
18
Bilaterale Zusammenarbeit
Die Kommission hat im Rahmen von „Länderstrategiepapieren“ die Schwerpunkte ihrer Zusammenarbeit mit den einzelnen Ländern festgelegt. Auf dieser
Grundlage unterzeichnet sie Finanzierungsabkommen
mit den Regierungen. Folgende Bereiche stehen dabei
im Vordergrund: die Bekämpfung von Armut und sozialen Ungleichheiten, die Konsolidierung des Rechtstaats und die Förderung des Friedens, die wirtschaftliche Zusammenarbeit und der Ausbau des Handels.
Subregionale Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit auf subregionaler Ebene bietet der Kommission die Möglichkeit, die regionalen
Integrationsprozesse zu stärken: das Zentralamerikanische Integrationssystem (SICA), die Andenstaatengemeinschaft (CAN) und den Gemeinsamen Markt
des Südens (Mercosur).
Biregionale Zusammenarbeit
Durch die biregionalen Kooperationsprogramme
sollen engere Beziehungen zwischen der lateinamerikanischen und der europäischen Zivilgesellschaft
geknüpft werden. Sie widmen sich grundlegenden
Fragen des sozialen Zusammenhalts und der regionalen Integration.
• Über das Programm Alban wurden im Bereich der
Hochschulbildung Stipendien an 1.583 Studenten vergeben, die an verschiedenen europäischen
Universitäten den Master-Abschluss machen oder
promovieren wollen. Darüber hinaus fördert das
Programm Alfa die Zusammenarbeit zwischen den
Hochschulinstituten beider Regionen.
Weitere Informationen unter:
http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/alban/index_fr.htm
http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/alfa/index_fr.htm
Weitere Informationen unter:
http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/al-invest/index_
fr.htm
• Im Bereich der Stadtentwicklung sollen über das
Programm URBAL durch die Propagierung, die
Übernahme und die Anwendung der „bewährten
Praktiken“ im Bereich städtepolitischer Maßnahmen direkte und dauerhafte Kontakte zwischen
europäischen und lateinamerikanischen Städten
geknüpft werden. Im Rahmen dieses Programms
haben mehr als 500 Kommunen an gemeinsamen
Projekten zur Förderung von Umweltschutz, Bürgerbeteiligung, Sozialpolitik, Armutsbekämpfung,
Sicherheit und Demokratie teilgenommen.
Weitere Informationen unter:
http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/urbal/index_fr.htm
© EC
• Das Programm Al-Invest soll die wirtschaftliche Zusammenarbeit fördern und einen Bei-
trag zur Internationalisierung der Geschäftstätigkeit
von Unternehmen beider Regionen leisten. Es
soll europäischen Unternehmen Anreize bieten, in
Technologie und Management daran interessierter
lateinamerikanischer Unternehmen zu investieren.
Zu diesem Zweck werden auf beiden Seiten des
Atlantik Treffen von Unternehmen desselben Sektors organisiert. Im Rahmen von Al-Invest konnten
mit insgesamt 75 Mio. EUR, die seit 1994 bereit
gestellt wurden, Umsätze von mehr als 500 Mio.
EUR erzielt und damit eine Kapitalrendite von
6,67 % erreicht werden.
Bauprojekt in der Karibik.
19
Maßgeblich für die Zahlungen seitens der Geber sind
dann die tatsächlich erzielten Fortschritte.
Mehrere Programme in Lateinamerika funktionieren nach diesem Muster: in Nicaragua (Bildung und
ländliche Entwicklung), in Bolivien (Wasserversorgung und Abwasserentsorgung), in Honduras (Dezentralisierung) und in El Salvador.
2004 wurde das Sektorprogramm für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung beschlossen. Es
sieht von 2004 bis 2007 technische und finanzielle Unterstützung in Höhe von 51,5 Mio. EUR
für den Wasser- und Abwassersektor in Bolivien
vor. Die Hauptbegünstigten des Programms sind
die Bewohner kleiner Gemeinden mit weniger als
10.000 Einwohnern, die im Rahmen eines nationalen Programms Maßnahmen und Arbeiten vorschlagen und deren Umsetzung überwachen.
© EC, S. Herrero Villa
© EC, R. Canessa
• In ihrem Bemühen, den auf dem Gipfel von Guadalajara eingegangenen Verpflichtungen effizient
nachzukommen, hat die Europäische Kommission
das Programm EUROsoziAL ins Leben gerufen,
das durch Ausbildungs-, Gesundheits-, Justizverwaltungs-, Steuer- und Beschäftigungsmaßnahmen
zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts in Lateinamerika beitragen soll.
Kinder in Bolivien.
Thematische Haushaltslinien
Die europäische Kommission unterstützt Kooperationsmaßnahmen in Lateinamerika über thematische Haushaltslinien, die keinem bestimmten Land
vorbehalten sind. Aus diesen Haushaltslinien können
Projekte in folgenden Bereichen gefördert werden:
Demokratie und Menschenrechte, Ernährungssicherheit, Umwelt und Wälder, Antipersonenminen, Gesundheit und Gleichbehandlung der Geschlechter.
Weitere Informationen unter:
http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/index_en.htm
Budgethilfe
Bei dieser neuen Form der Zusammenarbeit werden - in einem bestimmten Sektor und im Rahmen
einer mit dem(n) Geldgeber(n) vereinbarten Strategie – nationale Haushaltsmittel durch internationale
Mittel aufgestockt, damit die begünstigten Länder bestimmte, zeitlich gestaffelte Ziele erreichen können.
Die Unterstützung durch eine Budgethilfe setzt eine
verantwortungsvolle und planmäßige Verwaltung der
öffentlichen Mittel sowie eine entsprechende Abstimmung zwischen dem Staat, dem(n) Geldgeber(n)
und der Zivilgesellschaft voraus. Dieser Rahmen soll
gewährleisten, dass unter Federführung des Empfängerlandes gemeinsam Sektorstrategien festgelegt
und die Ergebnisse auf konkrete Zahlen gestützt regelmäßig kontrolliert und evaluiert werden können.
20
Lima (Peru).
B.
Programmplanung für die Zusammenarbeit von 2007 bis 2013
Lateinamerika
Die Europäische Kommission steht kurz vor dem
Abschluss der Programmplanung ihrer Kooperationsund Entwicklungshilfepolitik für Lateinamerika im
Zeitraum 2007-2013. Der Schwerpunkt ihrer Maßnahmen liegt auf der Armutsbekämpfung.
In den Ländern mit niedrigem Einkommen und
jenen, die zur untersten Kategorie der Länder mit
mittleren Einkommen zählen, werden die Finanzmittel vorrangig zur Unterstützung der Reformen
eingesetzt, die auf die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele ausgerichtet sind. Gefördert
werden soll insbesondere der soziale Zusammenhalt
(durch die Bekämpfung sozialer Ungerechtigkeiten),
als eine der wesentlichen Voraussetzungen für die
Verringerung der Armut.
Die Kommission wird auch weiterhin Länder mit
mittlerem Einkommen im Rahmen ihrer Wirtschaftsund Entwicklungszusammenarbeit unterstützen, da
sie eine wichtige Rolle für Politik, Sicherheit, Stabilität und Handel spielen.
Sie will außerdem die Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der subregionalen Integration mit dem Mercosur, der Andengemeinschaft und Zentralamerika
fortsetzen.
Schließlich will sie zudem bei ihrer Programmplanung für die gesamte Region Lateinamerika vorrangig
Sektoren berücksichtigen, die für die Region von strategischem Interesse sind und zur Bewältigung der regionalen Probleme beitragen können: die Stärkung des
sozialen Zusammenhalts im Hinblick auf die Bekämpfung von Armut, Ungleichheit und sozialer Ausgrenzung, die Zusammenarbeit im Bereich der Drogenbekämpfung, die regionale Integration und wirtschaftliche
Kooperation sowie die Hochschulbildung.
Karibik
Die Kommission leitet 2006 ihre Programmplanung für den Zeitraum im Anschluss an den 9.EEF
(2007 – 2013) für die Karibik-Region ein. Hauptziel
ist die Förderung des Wohlstands, der nachhaltigen
Entwicklung und die Verringerung der Ungleichheiten in den Ländern der Karibik. Zu diesem Zweck
will die Kommission durch gezielte Maßnahmen
die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der
Region stärken, die Komplementarität und die Synergieeffekte zwischen den Ländern verbessern und
Kapazitäten und Institutionen auf nationaler und regionaler Ebene aufbauen.
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der
Karibik soll über seine handelspolitischen Aspekte
hinaus ein wirksames Instrument zur Förderung der
Entwicklung der Region bieten. Die Kommission
will daher gemeinsam mit der Region Schwerpunktbereiche festlegen, in denen Reformen initiiert werden können, durch die die Wirtschaftstätigkeit in der
Region angekurbelt und die Transaktionskosten der
Unternehmen gesenkt werden können.
Außerdem weist die Karibik-Region mehrere spezifische Probleme auf, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Dazu gehören u.a. der Drogenhandel,
Kriminalität und Gewalt, Naturkatastrophen und die
Abwanderung von qualifizierten Kräften. Zur Lösung dieser Probleme will die Kommission mit ihrer
Entwicklungshilfepolitik beitragen.
2.3. Herausforderungen und Ziele des
Gipfeltreffens von Wien im Mai
2006
Die Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik sind
Ereignisse von besonderer Bedeutung. Sie spielen
eine wichtige Rolle in den Beziehungen zwischen
den beiden Regionen und bieten eine einmalige Gelegenheit, um Fortschritte bei Themenkomplexen
von beiderseitigem Interesse zu erzielen.
In ihrer Mitteilung vom 8. Dezember 20055 hat
die Europäische Kommission Maßnahmen empfohlen, durch die der Partnerschaft zwischen der EU
und Lateinamerika neue Impulse gegeben werden
können. Allerdings stellt sie in diesem Zusammenhang auch fest, dass Europa zwar zu einem stärkeren
Engagement gegenüber Lateinamerika bereit ist, im
Gegenzug von dieser Region jedoch ebenfalls ein
starkes Engagement erwartet. Auf dem Gipfeltreffen
von Wien könnte diese Partnerschaft daher auf eine
entscheidende Probe gestellt werden. Das Treffen
in Wien sollte tatsächlich dazu genutzt werden, die
Partnerschaft zu erneuern. Dabei muss deutlich zum
Ausdruck kommen, dass beide Seiten ein starkes Interesse an diesem Bündnis haben und dessen Potenzial voll auszuschöpfen wollen.
2.3.1. Diskussionsthemen
Im Zuge der Konsolidierung der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und den Ländern Lateinamerikas und der Karibik konnten die beiden Regionen im Laufe der letzten Jahre zu allen wichtigen
Themen von gemeinsamem Interesse einen Dialog
führen. Das Gipfeltreffen in Wien bietet den Staatsund Regierungschefs die Gelegenheit sich mit zwölf
für beide Seiten wichtigen Themen zu befassen, denen im globalen Kontext besondere Bedeutung beizumessen ist. Sie bilden den Ausgangspunkt, um das
titelgebende Ziel des Gipfels – „Stärkung der biregionalen strategischen Partnerschaft“ – zu erreichen:
— Demokratie und Menschenrechte
— Stärkung des multilateralen Konzepts für die Förderung von Frieden und Stabilität und die Achtung des Völkerrechts
(5) Weitere Informationen unter: „Ausbau der Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika“ KOM (2005) 636 endg. vom 8.12.2005.
http://europa.eu.int/comm/external_relations/la/news/ip05_1555.htm
21
— Terrorismus
— Drogen und organisierte Kriminalität
— Umweltschutz (einschließlich Prävention von
Naturkatastrophen, Schadensminderung und Vorbereitung auf Katastrophenfälle)
— Energie
— Assoziationsabkommen; regionale Integration,
Handel, Konnektivität (Investitionen, Infrastruktur, Informationsgesellschaft),
— Wachstum und Beschäftigung
— Bekämpfung von Armut, Ungleichheit und sozialer Ausgrenzung
— Entwicklungszusammenarbeit und internationale
Entwicklungsfinanzierung
— Migration
— Vermittlung von Fachkenntnissen und Qualifikationen: Hochschulbildung, Forschung, Wissenschaft und Technologie, Kultur
Diese Themen stehen im Einklang mit den drei
Schwerpunkten des Gipfels: Gewährleistung der Sicherheit, Förderung des Wohlstands und Stärkung des
sozialen Zusammenhalts. Vorgesehen ist eine offene
und intensive Aussprache über die derzeitigen Probleme und die künftigen Auswirkungen auf den biregionalen Rahmen. Anschließend sollen auch mögliche konkrete Maßnahmen geprüft werden.
22
2.3.2. Beteiligung aller Akteure der biregionalen Partnerschaft: Veranstaltungen am Rande des Gipfels
von Wien
Auf dem Gipfel soll auch der auf der Vielfalt ihrer
kulturellen, menschlichen und geografischen Ressourcen beruhende Reichtum beider Regionen zum Tragen kommen. Aus diesem Grund wurden Foren geschaffen, in denen unterschiedliche Auffassungen zum
Ausdruck gebracht werden können. Dieser Gipfel ist
also weit mehr als ein Treffen der Staats- und Regierungschefs: Die Parallelveranstaltungen ermöglichen es
auch nichtstaatlichen Akteuren, sich aktiv zu beteiligen
und maßgeblich zu den Diskussionen beizutragen.
Den Vertretern der Zivilgesellschaft (NRO, Gewerkschaften, Wirtschaftsvertreter, Experten usw.)
bietet sich so die Gelegenheit sich auf dem Gipfel
Gehör zu verschaffen und an den Arbeiten mitzuwirken. Zu den Veranstaltungen gehören themenbezogene Treffen zu Fragen wie sozialer Zusammenhalt,
Wasser- und Energieversorgung, Forschung, Migration, Drogen, Armut, Demokratie und Entwicklung,
Informationsgesellschaft usw.
Außerdem finden Treffen auf Ministerebene statt, an
denen die EU und die verschiedenen regionalen Gruppierungen (Zentralamerika, Caricom, Mercosur, Andengemeinschaft) und Länder (Mexiko, Chile) teilnehmen, mit denen die EU durch einen Dialog und eine
institutionalisierte Zusammenarbeit verbunden ist.
Auflistung der Veranstaltungen am Rande des Gipfels,
die unter Beteiligung der europäischen Kommission finanziert oder organisiert werden
Veranstaltungen
Ort
Datum
Organisator
Treffen hochrangiger Beamter der EU und der
Länder Lateinamerikas/der Karibik zum Thema
Wissenschaft und Technologie
Salzburg/Österreich
1.-3. Februar 2006
Österreichisches Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Treffen von Sachverständigen aus der EU und den
Ländern Zentralamerikas/der Karibik zur Problematik der Migration
Cartagena (Kolumbien)
1.-2. März 2006
Europäische Kommission
Mechanismus zur Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union, Lateinamerika und den Ländern der Karibik im Bereich
der Drogenbekämpfung
Wien (Österreich)
6.-7. März 2006
Österreichisches Außenministerium
Hochrangige Konferenz zur Förderung des sozialen Zusammenhalts – Erfahrungen der EU, der
Länder Lateinamerikas und der Karibik
Brüssel (Belgien)
27.-28. März 2006
Europäische Kommission
3. biregionales NRO-Forum
Wien (Österreich)
30. März – 1. April 2006
Asociación Latino Americana de Organizaciones
de Promoción (ALOP)
4. Treffen von Vertretern zivilgesellschaftlicher
Organisationen der EU, Lateinamerikas und der
Länder der Karibik
Wien (Österreich)
5.-7. April 2006
Europäischer Wirtschaftsund Sozialausschuss
Treffen von Sachverständigen aus der EU und
Lateinamerika/Karibik zum Thema Energie
Brüssel (Belgien)
20. – 21. April 2006
Europäische Kommission
Interparlamentarische Sitzung des Europäischen
Parlaments und des Parlamento Latinoamericano
Bregenz (Österreich)
24. – 25. April 2006
Europäischen Parlament,
Parlamento Latinoamericano
4. Ministertreffen EU-Lateinamerika/Karibik zum
Thema Informationsgesellschaft
Lissabon (Portugal)
28. – 29. April 2006
Europäische Kommission,
portugiesisches Ministerium für Wissenschaft und
Technologie
Forum von Unternehmen aus der EU und den
Ländern Lateinamerikas/der Karibik
Wien (Österreich)
12. Mai 2006
Österreichisches Wirtschaftsministerium,
österreichische Handelskammer
23
© Marc Litvine – EG
3. Thematische Schwerpunkte
Kinder (Ecuador).
3.1. Der soziale Zusammenhalt
Soziale Ungleichheiten
Laut ECLAC (Wirtschaftskommission für Lateinamerika der Vereinten Nationen) lebten 2003 in Lateinamerika 227 Millionen Menschen, d.h. 44,4%
der Bevölkerung, in Armut. Dieser hohe Prozentsatz
zeugt von dem krassen Gegensatz zwischen Reich
und Arm. So ist das Durchschnittseinkommen in den
Ländern Lateinamerikas und der Karibik im Vergleich zu anderen Regionen der Welt zwar relativ
hoch, doch nahezu nirgendwo sonst ist die soziale
Ungleichheit so ausgeprägt.
Besonders von sozialer Unsicherheit und Marginalisierung betroffen sind indigene und afrikanischstämmige Bevölkerungsgruppen sowie Frauen und
24
Kinder. Diese Ungleichheiten schwächen nicht nur
die Demokratie und beeinträchtigen den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sondern sie gefährden auch das
Wachstum und die wirtschaftliche Entwicklung. Sie
können soziale Spannungen und politische Instabilität hervorrufen und die Zunahme von Kriminalität
und Unsicherheit begünstigen. In Lateinamerika sind
die demokratische Staatsführung und der soziale Zusammenhalt eng miteinander verknüpft: Armut, ein
begrenzter Zugang zur Bildung und zur Gesundheitsversorgung sowie ein Mangel an Perspektiven haben
auch negative Auswirkungen auf die Ausübung der
bürgerlichen und politischen Rechte. Dies bewirkt
einen Vertrauensverlust gegenüber den Institutionen
und erschwert eine uneingeschränkte Beteiligung am
demokratischen Prozess. Die Bekämpfung dieser Ungleichheiten stellt eine immense Herausforderung dar.
Gini-Koeffizient 2005, Einkommensverteilung
(pro-Kopf-BIP, in KKP USD)
80
Subsahara-Afrika
70
Weltweit
60
Lateinamerika und Karibik
50
Ostasien und Pazifik
40
Mittel- und Osteuropa und GUS
30
Einkommensstarke OECD-Länder
20
Südasien
10
0
Regionen der Welt
Quelle: Human Development Report 2005
* Mit dem Gini-Koeffizient wird die Diskrepanz bei der Einkommensverteilung gemessen. Je höher dieser Koeffizient
ist, desto größer ist die Ungleichheit.
Aufbau einer solidarischeren Gesellschaft:
Auf dem Gipfel in Guadalajara haben die Staats- und
Regierungschefs der EU und der Länder Lateinamerikas und der Karibik bekräftigt, dass Armut, soziale
Ausgrenzung und Ungleichheit einen Verstoß gegen
die menschliche Würde darstellen. Sie bekräftigten
ihr Engagement für die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele bis 2015 und betonten ihre Entschlossenheit, durch die Stärkung des sozialen Zusammenhalts für eine gerechtere Gesellschaft zu sorgen,
wobei sie sich insbesondere auf den Grundsatz einer
gemeinsamen globalen Verantwortung beriefen.
Der soziale Zusammenhalt ist so zu einem gemeinsamen Ziel und zu einem wichtigen Aspekt der Beziehungen zwischen beiden Regionen geworden. Im Kontext
der Globalisierung zielt die Förderung des sozialen Zusammenhalts auf den Aufbau einer solidarischeren Gesellschaft ab, die jedem eine echte Chance bietet, seine
Grundrechte auszuüben, Arbeit zu finden, vom Wirtschaftswachstum zu profitieren und uneingeschränkt am
gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Förderung des
sozialen Zusammenhalts ist ein Schlüsselfaktor für die Bekämpfung von Armut und Ungleichheiten und zugleich
unverzichtbar für die Konsolidierung der Demokratie.
Die Herausforderung besteht darin, gleichermaßen für
Wirtschaftswachstum und Beschäftigung, Gerechtigkeit
und Solidarität zu sorgen. Hierzu bedarf es integrierter
Strategien, die auf die spezifischen Gegebenheiten der
einzelnen Länder abgestimmt sind.
entscheidende Rolle bei der Sicherung des sozialen Zusammenhalts. Dieser Zusammenhalt kann staatlicherseits vor allem gefördert werden durch: 1) steuer- und
sozialpolitische Maßnahmen, 2) produktive Investitionen, die mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen; 3)
eine gezielte Antidiskriminierungspolitik (ethnische
Herkunft und Geschlecht) und 4) die Verbesserung der
sozialen Grundversorgung. Ein möglichst starker sozialer Zusammenhalt kann allerdings nur durch gleichzeitige Demokratisierungsbestrebungen und größere
Mitspracherechte der Bürger erreicht werden.
Zahlreiche lateinamerikanische Länder haben daher der Förderung des sozialen Zusammenhalts und
der Armutsminderung in ihren nationalen Entwicklungsprogrammen Vorrang eingeräumt. In den vergangenen Jahren hat die beträchtliche Erhöhung der
Sozialausgaben zu sichtlichen Verbesserungen im sozialen Bereich geführt, vor allem im Bildungs- und
im Gesundheitswesen. Dennoch sind weitere umfassende Anstrengungen erforderlich, um die öffentlichen Dienste und das Steuersystem zu verbessern.
Die Erfahrungen der Europäischen Union
Auch in der Europäischen Union erweist sich die
Sicherung des sozialen Zusammenhalts als zunehmend problematisch. Die Staats- und Regierungschefs der EU haben daher auf der Tagung des Europäischen Rates in Lissabon im März 2000 eine
umfassende Strategie zur Bekämpfung der sozialen
Ausgrenzung und der Armut verabschiedet.
Der Staat und seine Verantwortung
In der Europäischen Union, wie auch in den Ländern
Lateinamerikas und der Karibik spielt der Staat eine
Weitere Informationen unter:
http://www.europa.eu.int/comm/employment_social/soc-prot/
soc-incl/ex_prog_en.htm
25
Weitere Informationen unter:
http://europa.eu.int/comm/regional_policy/index_fr.htm
In Lateinamerika sind in jüngster Zeit wichtige
Maßnahmen im Bereich der Armutsbekämpfung
und Beschäftigungsförderung ergriffen worden. Die
Kommission unterstützt diese Bestrebungen nachdrücklich und ist gewillt, die von ihr gesammelten
Erfahrungen im Rahmen einer konstruktiven Zusammenarbeit einzubringen.
Die Strategie der Europäischen Kommission
Die Kommission hat sich verpflichtet
•
den sozialen Zusammenhalt in Lateinamerika zur
prioritären Aufgabe ihrer Hilfe- und Kooperationspolitik zu machen (Programmplanung für den
Zeitraum 2007-2013)
•
eine stärkere Koordinierung mit den internationalen Organisationen zu fördern
•
einen biregionalen Dialog über Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Solidarität aufzunehmen,
•
Partnerschaften zwischen staatlichen Behörden,
Sozialpartnern, Zivilgesellschaft und Privatsektor
zu fördern.
Stärkere Abstimmung der Maßnahmen
Die BID als größter Kreditgeber und die Europäische Kommission als größter Geber Lateinamerikas
setzen sich in enger Zusammenarbeit für den Aufbau
einer Partnerschaft und die Entwicklung konkreter
Maßnahmen zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts ein. In der von beiden Organisationen im
Mai 2002 unterzeichneten Vereinbarung wurden das
Streben nach sozialer Gerechtigkeit und die Armutsbekämpfung zu zentralen Zielen der koordinierten
Maßnahmen erklärt.
3.2. Achtung der Menschenrechte, der
Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit: Gemeinsame Werte
EU-Wahlbeobachtungsmission in Venezuela.
In diesem Kontext wurde u.a. im Mai 2004 auf Initiative der Europäischen Kommission das Programm
EUROsociAL aufgelegt, das die Länder Lateinamerikas bei der Umsetzung sozialpolitischer Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Justiz,
Beschäftigung und Steuern unterstützen soll.
1984 kam die Europäische Gemeinschaft dem Ersuchen der Contadora-Gruppe nach, Unterstützung
für eine Initiative für Frieden und Entwicklung in Lateinamerika zu leisten, die sich auf zwischen und mit
den Ländern der Unterregion ausgehandelte wirtschaftspolitische und politische Grundsätze stützt.
Auch von den Vertretern der Europäischen Kommission, des Internationalen Währungsfonds, der Weltbank und der Interamerikanischen Entwicklungsbank,
die im Mai 2005 in Washington zusammentrafen,
wurde bekräftigt, dass der Stärkung des sozialen Zusammenhalts in Lateinamerika und den Ländern der
Karibik große Bedeutung beizumessen ist.
Damit wurde der Dialog von San José eingeleitet,
durch den die europäische Zusammenarbeit mit der
Region eine spezifische Grundlage erhalten hat und
die Bemühungen um die Förderung von Demokratie, Frieden und Entwicklung mit der Zusage einer
langfristigen Partnerschaft verknüpft wurden.
Außerdem fand im März 2006 auf Initiative der Kommission eine hochrangige Konferenz zu diesem Thema
in Brüssel statt, auf der einschlägige Erfahrungen ausgetauscht wurden. Auf Wunsch der Kommission soll
das Thema „Stärkung des sozialen Zusammenhalts“
auch auf dem Gipfeltreffen in Wien erörtert werden.
26
Weitere Informationen unter:
http://europa.eu.int/comm/external_relations/la/sc/sc_en/index_
en.htm
© EG
Auch die in den 70er Jahren eingeführte Regionalpolitik der Europäischen Union ist auf die Gewährleistung eines möglichst starken wirtschaftlichen und
sozialen Zusammenhalts zwischen den Regionen der
Mitgliedstaaten ausgerichtet.
Seitdem ist die Förderung der Demokratie und
der Menschenrechte ein zentraler Bestandteil der
Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den
Ländern Lateinamerikas und der Karibik. So ist bei
den von der EG und den AKP-Staaten geschlossenen Lomé-Abkommen, die ursprünglich als Abkommen über eine politische, wirtschaftliche und soziale
Partnerschaft konzipiert waren, seit den 90er Jahren
der politische Aspekt (Wahrung der Demokratie, der
Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit) immer
stärker in den Vordergrund gerückt.
Die Förderung der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit entwickelte sich
schrittweise zu einem wichtigen Element aller neuen
Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen
Union und Drittländern. Hier kommt insbesondere
was die Länder Lateinamerikas und der Karibik anbetrifft, das gemeinsame Engagement für die Grundsätze
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und
die demokratischen Werte zum Ausdruck. Fortschritte in diesem Bereich sind das vorrangige Ziel des Dialogs und der Zusammenarbeit. Im Rahmen der strategischen Partnerschaft, die Europa mit Lateinamerika
und den Ländern der Karibik verbindet, wurde daher
der Förderung der Menschenrechte, der Demokratie
und der Unterstützung des multilateralen Systems von
Anfang an Priorität eingeräumt. Dies wurde auf dem
Gipfel von Guadalajara nochmals bekräftigt.
Weitere Informationen unter:
http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/eidhr/index_
en.htm
3.3. Stärkung des Multilateralismus
Die Partnerschaft zwischen der EU und den Ländern Lateinamerikas und der Karibik verdeutlicht,
dass beide Seiten entschlossen sind, ein auf dem
Multilateralismus gründendes internationales
System zu fördern, das nach einvernehmlich beschlossenen universalgültigen Regeln funktioniert
und multilateralen Aufsichtsmechanismen unterliegt.
Ein grundlegendes Element der Partnerschaft zwischen EU und Lateinamerika ist die Bereitschaft zur
Abstimmung über Themen von gemeinsamem Interesse, vor allem innerhalb der Vereinten Nationen, die
jetzt und auch in Zukunft eine wichtige Rolle für
Frieden und Sicherheit in der Welt, eine nachhaltige
Entwicklung und soziale Fortschritte spielen. Um diese gemeinsamen Werte entschieden vertreten zu können, müssen beide Regionen um einen anspruchsvollen, gut funktionierenden Dialog bemüht sein.
© EG, mit freundlicher Genehmigung der Vereinten Nationen
Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit den Ländern
Lateinamerikas und der Karibik bei der Förderung der
Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit finanziert die EU Kooperationsprojekte,
die von den Regierungen, regionalen Organisationen
(wie der interamerikanischen Kommission für Menschenrechte), NRO, Universitäten und anderen Orga-
nisationen der Zivilgesellschaft durchgeführt werden.
Zudem unterstützt die EU die Länder Lateinamerikas
und der Karibik bei ihren Bemühungen um die Stabilisierung der demokratischen Strukturen durch die
Finanzierung von Wahlbeobachtungsmissionen.
Besuch von José Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission bei Kofi Annan, Generalsekretär der Vereinten Nationen,
Mai 2005.
27
Die EU beweist ihr Engagement für den Multilateralismus durch ihre enge Abstimmung mit den
folgenden internationalen Organisationen, die auf
dem Gebiet der Zusammenarbeit mit den Ländern
Lateinamerikas und der Karibik tätig sind:
— Vereinte Nationen: die EU stellt jährlich ungefähr 300 Mio. EUR für die Sonderorganisationen der Vereinten Nationen zur Verfügung und ist
– wenn die Beiträge der Mitgliedstaaten einbezogen werden – der größte Geber für Maßnahmen
der Vereinten Nationen. Zu den EU-Sonderorganisationen, mit denen die EUI im Rahmen ihrer
Partnerschaft mit den Ländern Lateinamerikas
und der Karibik vorzugsweise zusammenarbeitet
gehören vor allem die Wirtschaftskommission für
Europa, das Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und das Internationale
Arbeitsamt, da dieses Einrichtungen über das entsprechende Fachwissen im wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Bereiche verfügen.
— Die Interamerikanische Entwicklungsbank
ist als Hauptgeber von Krediten und mit nicht
rückzahlbaren Zuschüssen finanzierter technischer Hilfe in der Region Lateinamerika/Karibik ein zuverlässiger Partner. Die am 16. Mai
2002 von der Europäischen Kommission und der
Entwicklungsbank unterzeichnete Vereinbarung
schuf die Voraussetzungen für gemeinsame Initiativen, insbesondere zur Förderung des sozialen
Zusammenhalts, der Einbeziehung der Zivilgesellschaft und zur Bewältigung von Naturkatastrophen sowie zur Stärkung der wirtschaftlichen
Integration auf regionaler Ebene.
— Mit der Weltbank arbeitet die EU vor allem bei
der Koordinierung von Armutsbekämpfungsstrategien in den ärmsten Ländern zusammen (in Lateinamerika: Nicaragua, Honduras und Bolivien).
28
— die Zusammenarbeit mit dem Internationalen
Währungsfonds erstreckt sich z.B. auf Projekte
wie die Initiative für hochverschuldete arme Länder (HIPC).
Auch für die Zusammenarbeit mit anderen wirtschaftlich und politisch relevanten Akteuren, wie der
Organisation Amerikanischer Staaten, wurden Dialogmechanismen geschaffen.
3.4. Regionale Integration
Die Europäische Union setzt sich dafür ein, dass alle
Länder weltweit enge Beziehungen zu ihren Nachbarstaaten knüpfen und sich zu institutionell verankerten Regionalorganisationen zusammenschließen.
Europa hat seit jeher den regionalen Integrationsprozess in Lateinamerika und den Ländern der Karibik
unterstützt. Auch die Gründung der Südamerikanischen Gemeinschaft der Nationen wurde von der
EU begrüßt.
© Europäische Investitionsbank (EIB)
Eine der Prioritäten der Partnerschaft ist die Entwicklung von Konsultationsmechanismen zwischen
beiden Regionen innerhalb der internationalen Gremien und multilateralen Organisationen. Beide Regionen sind überzeugt, dass in der heutigen Zeit nur
der Multilateralismus einen angemessenen Rahmen
für internationale Beziehungen auf globaler Ebene
bieten kann. Dies wurde auch mit Entschiedenheit
auf dem Gipfel von Guadalajara bekräftigt. Die EU,
Lateinamerika und die Länder der Karibik vertreten
weitgehend übereinstimmende Standpunkte zu vielen
internationalen Fragen wie u.a. dem Kyoto-Protokoll,
dem Internationalen Gerichtshof und der Abschaffung
der Todesstrafe. Diese Übereinstimmung ist in erster
Linie Ausdruck bestimmter gemeinsamer Werte.
Bauprojekt für eine zweite Kanalbrücke in Panama, finanziert über
die EIB.
Aufgrund ihrer historischen Entwicklung und ihres
eigenen Integrationsprozesses kann die EU in diesem
Bereich wertvolle Unterstützung leisten. Sie möchte
dazu beitragen, dass auch ihre Partner die substanziellen Vorteile der regionalen Integration für sich nutzen
können: Stärkung des Wirtschaftswachstums und der
Investitionstätigkeit, Schaffung einer soliden Grundlage für politische Stabilität und Konfliktprävention
und größerer Einfluss auf internationaler Ebene.
Die lateinamerikanischen Länder haben bereits mit
Entschlossenheit den Weg zur regionalen Integration
eingeschlagen. Der Mercosur (Gemeinsamer Markt
des Südens), das SICA (Zentralamerikanische Integrationssystem) und die CAN (Andengemeinschaft)
verkörpern die drei wichtigsten Ergebnisse des regionalen Integrationsprozesses in Lateinamerika.
In der Karibik-Region unterstützt die EU die verschiedenen auf eine regionale Integration ausgerichteten Initiativen der Mitgliedstaaten von CARICOM
und CARIFORUM:
• Die im April 2002 beschlossene „Regionale Integrations- und Entwicklungsstrategie“ des
CARIFORUM soll die Volkswirtschaften der CARIFORUM-Mitgliedstaaten auf die Integration in
die Weltwirtschaft vorbereiten.
• Die EU unterstützt auch wichtige Anstrengungen
der Mitgliedstaaten und ihrer regionalen Institutionen, die insbesondere durch die Schaffung eines Gemeinsamen CARICOM-Marktes und
-Wirtschaftsraumes die wirtschaftliche Integration vorantreiben wollen.
• Die Gemeinschaft fördert den regionalen Integrationsprozess auch im Rahmen des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens, über das derzeit verhandelt wird.
• Die EU unterstützt die Region bei der Umsetzung
ihrer Strategie zur Integration in die Weltwirtschaft
sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler und
regionaler Ebene durch Hilfe im institutionellen Bereich. So fördert die EU insbesondere die
Teilnahme der Länder der Karibik an den WTOVerhandlungen und an den Verhandlungen über das
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen.
Die Intensivierung der regionalen Integration ist
der auch der Schwerpunktbereich des aus dem 9.
EEF finanzierten Regionalen Richtprogramms der
Karibik, für den zwischen 75% und 90% des zunächst
auf 57 Mio. EUR veranschlagten Finanzrahmens
vorbehalten sind.
Eine wichtige Voraussetzung für die Stärkung der
Beziehungen zwischen den Ländern ist der Aufbau
von länderübergreifenden Infrastrukturnetzen. Dies
gilt insbesondere für die Länder Lateinamerikas und
der Karibik, deren komplexe geografische Struktur
die territoriale Integration erschwert. Aus diesem
Grund will die Kommission, die Finanzinstitutionen
in Europa (Europäische Investitionsbank) und Lateinamerika dazu anhalten, die territoriale Integration
durch die Verbesserung der Verbundfähigkeit der Infrastrukturnetze, vor allem in den Bereichen Energie,
Wasser, Verkehr, Telekommunikation und Forschung,
zu unterstützen. Die Kommission könnte dabei ihre
einschlägigen Erfahrungen einbringen und die lateinamerikanischen Länder zu einer konzertierten
Infrastrukturplanung ermutigen.
29
4. Beziehungen auf subregionaler
und bilateraler Ebene
4.1. Die Europäische Union und der
Mercosur
Zwischen der EU und dem Mercosur besteht ein
regelmäßiger Dialog auf der Ebene der Regierungschefs, der verantwortlichen Minister und hochrangiger Beamter. 1995 haben beide Regionen ein
Rahmenabkommen über ihre Zusammenarbeit geschlossen, um ihre Beziehungen zu intensivieren und die
notwendigen Voraussetzungen für eine interregionale Assoziation zu schaffen. Auf dem Gipfeltreffen von Rio
1999 haben die Vertreter beider Regionen die Aufnahme von Assoziierungsverhandlungen beschlossen,
mit dem Ziel:
— den gesamten Handel mit Waren und Dienstleistungen zu liberalisieren
— den Rahmen für eine intensivere Zusammenarbeit zu schaffen
— den politischen Dialog zu vertiefen.
© Isabel Lafontaine
Mit dem Mercosur hat ein dynamischer regionaler
Integrationsprozess Gestalt angenommen, an dem Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay beteiligt sind. Er ist mit einer Bevölkerung von 221 Mio.
(2992) und einem BNP von 777 Mrd. USD (2004)
der viertgrößte Wirtschaftsverbund der Welt. Die Europäische Union ist durch starke historische, politische und wirtschaftliche Beziehungen mit den Ländern dieser Region verbunden. Die EU unterstützt
den Mercosur seit seiner Gründung im Jahr 1991, um
eine enge und starke Partnerschaft aufzubauen.
Auf dem Weg zu einem Assoziationsabkommen EU-Mercosur
Sitz des Mercosur (Montevideo).
30
Zwischen April 2000 und Januar 2006 fanden in
Brüssel und der Hauptstadt des jeweiligen Landes,
das den turnusmäßig wechselnden Mercosur-Vorsitz
führt, 13 Verhandlungsrunden statt.
Auf einem Treffen der als Verhandlungsführer benannten Minister im September 2005 in Brüssel bekräftigten die EU-Kommissarinnen Ferrero-Waldner
und Fischer-Boel sowie EU-Kommissar Mandelson
und ihre Amtskollegen des Mercosur, dass sie einer
strategischen Partnerschaft zwischen der EU und
dem Mercosur große Bedeutung beimessen und dem
Abschluss eines weitreichenden und für beide
Seiten vorteilhaften Assoziationsabkommens
hohe Priorität einräumen. Dieses Abkommen ist
ein Instrument zur Stärkung der politischen,
handelspolitischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Regionen und wird
zum Abbau des sozioökonomischen Ungleichgewichts zwischen beiden Regionen beitragen.
Die Minister würdigten die bei den Assoziierungsverhandlungen erzielten Fortschritte, waren sich jedoch
darin einig, dass weitere Anstrengungen erforderlich
sind, um ein Ergebnis zu erreichen, das der strategischen Bedeutung dieses Abkommens angemessen ist.
Im Mai 2006 wird anlässlich des Gipfeltreffens inWien
eine Ministertagung stattfinden, auf der eine Bilanz
der bisher erzielten Verhandlungsfortschritte gezogen und politische Leitlinien für den weiteren
Verhandlungsprozess festgelegt werden.
Verhandlungen über Handelsfragen
Für die laufenden Verhandlungen über den Handelsbereich gelten drei Grundsätze: 1. Die Verhandlungen werden auf biregionaler Ebene, d.h. zwischen
der EU einerseits und dem Mercosur andererseits geführt. 2. Das Ziel beider Parteien ist der Abschluss eines ausgewogenen und weitreichenden Abkommens,
das über die bereits im Rahmen der WTO eingegangenen Verpflichtungen hinausgeht und sich auf die für
den Markt geltenden Regeln und den Marktzugang
erstreckt. 3. Das Abkommen ist als ein „kohärente
Einheit“ zu betrachten und muss von den Parteien
ohne Einschränkungen umgesetzt werden.
Dieses Abkommen wird u.a. folgende Aspekte regeln: Marktzugang, Vorschriften für die Vergabe von
öffentlichen Aufträgen, Investitionen, Rechte an
geistigem Eigentum, Wettbewerbspolitik, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen technische Handelshemmnisse, Weine und
Spirituosen, Handelserleichterungen, handelspolitische Schutzmaßnahmen, Einrichtung von Streitbeilegungsmechanismen usw.
Die Handelsströme zwischen der EU und
dem Mercosur
© EG
Zum ersten Mal in der Geschichte werden damit
Verhandlungen über ein Assoziationsabkommen zwischen zwei Handelsblöcken geführt. Diese Verhandlungen sind insbesondere auf die Schaffung einer
Freihandelszone zwischen beiden Regionen durch
eine den WTO-Regeln entsprechende Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen
ausgerichtet. Mit dem Abschluss der Verhandlungen
wird erstmals ein Assoziationsabkommen zwischen zwei Regionen geschlossen und mit 683
Mio. Menschen die größte Freihandelszone der
Welt geschaffen.
Sportveranstaltung der EU (Brasilien).
Die Europäische Union ist mit einem Anteil vom
23% am Handel dieser Region der wichtigste Handelspartner und auch der größte Investor für den Mercosur. Die Handelsströme (Einfuhren und Ausfuhren) zwischen dem Mercosur und der Europäischen
Union machen 2,3% des gesamten Außenhandels der
EU aus. Bei den Einfuhren aus dem Mercosur handelt es sich vorwiegend um Agrarerzeugnisse (53%),
Maschinen (6%), Beförderungsmittel (6%) und chemische Erzeugnisse (3%). Aus der EU werden hauptsächlich Maschinen (32%), chemische Erzeugnisse
(22%), Agrarerzeugnisse (9%) und Beförderungsmittel (7%) in den Mercosur ausgeführt.
Die von der EU aus getätigten ausländischen Direktinvestitionen im Mercosur konnten bis 2001
einen deutlichen Anstieg verzeichnen und beliefen
sich schließlich auf mehr als 120 Mrd. EUR. 2002
gingen infolge der Wirtschaftskrise in den Ländern
des Mercosur die Bestände der EU-Investitionen im
Mercosur auf 70 Mrd. EUR zurück und blieben auch
2003 noch auf diesem Niveau. Die ersten für 2004
vorliegenden Zahlen lassen jedoch einen deutlichen
Aufwärtstrend bei den europäischen Investitionen im
Mercosur erkennen.
31
Bilaterale Beziehungen zwischen der EU und
dem Mercosur
Die Europäische Kommission unterhält mit jedem
der vier Gründerstaaten des Mercosur auch bilaterale
Beziehungen, die sich auf Rahmenabkommen über
die Zusammenarbeit stützen. Mit diesen Abkommen
werden u.a. Gemischte Ausschüsse eingesetzt, in denen regelmäßig Fragen von beiderseitigem Interesse
erörtert werden können.
Mit Argentinien wurden im Rahmen der sektoralen Dialoge folgende Themen von gemeinsamem
Interesse erörtert:
© 2004 EG
— Wirtschafts- und Finanzfragen
— Informationsgesellschaft
— das europäische Satellitennavigationsprogramm
Galileo
— Menschenrechte
— die Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinten
Nationen.
ist ein für beide Parteien wichtiges Thema, zu dem
sie im Vorfeld wichtiger internationaler Treffen ihre
Standpunkte austauschen. Weitere Diskussionspunkte sind u.a. die Entwicklungszusammenarbeit,
Wissenschaft und Technologie einschließlich des
europäischen Programms Galileo, die Informationsgesellschaft und der Verkehr. Da Brasilien auf
internationaler und regionale Ebene eine wichtige
Rolle spielt sollen die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Brasilien mittelfristig auf weitere
Bereiche ausgedehnt werden.
Auch Brasilien hat aktiv am vierten europäischen
Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung in diesem Zusammenhang auch an
zahlreichen Projekten und verschiedenen thematischen Programmen teilgenommen. Die Zusammenarbeit mit Brasilien im Bereich der Wissenschaft und
Technologie birgt ein großes Potenzial. Daher hat die
EG im Juni 2005 ein Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit geschlossen,
das in Kürze in Kraft treten und eine umfassendere
Beteiligung Brasiliens am Siebten Rahmenprogramm
für Forschung und technologische Entwicklung ermöglichen wird.
Was die Zusammenarbeit mit Paraguay und Uruguay anbetrifft, so wurden kürzlich zwischen der
Europäischen Gemeinschaft und diesen beiden Partnerländern Abkommen im Bereich des Luftverkehrs
geschlossen.
Die EU als wichtigster Geber für den Mercosur
Soziales Projekt der EU für Behinderte: Werkstatt für Prothesen,
Rosario, Argentinien.
Mittelfristig wird eine Ausweitung der bilateralen
Beziehungen EU-Argentinien auf weitere Bereiche
angestrebt. Seit Dezember 2000 ist bereits ein Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der
EU und Argentinien im Bereich der Wissenschaft
und Technologie in Kraft. Argentinien hat sich aktiv
am vierten und fünften europäischen Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung und in diesem Zusammenhang auch an zahlreichen Projekten und verschiedenen thematischen
Programmen beteiligt.
Die EG und Brasilien haben in vielen Bereichen
einen sektoralen Dialog eingerichtet. Da die EU der
wichtigste Handelspartner und einer der größten Investoren für Brasilien ist werden vorrangig Fragen des
bilateralen Handels erörtert. Auch der Umweltschutz
32
Derzeit ist die Europäische Union der wichtigste
Geber für den Mercosur. Im Zeitraum 2000 bis 2006
wurden von der EU für die Finanzierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und der Entwicklungshilfe 250 Mio. EUR bereit gestellt.
Schwerpunkte der Hilfe:
Mercosur:
Förderung einer stärkeren Institutionalisierung des Mercosur, der
Vollendung des Binnenmarktes und
der Beteiligung der Zivilgesellschaft
(48 Mio. EUR).
Argentinien: Reform der Institutionen, Förderung von Wirtschaft und Handel,
Stärkung der Informationsgesellschaft, Förderung von Investitionen
und Verbraucherpolitik (65,7 Mio.
EUR).
Brasilien:
Paraguay:
Uruguay:
Auch im Rahmen der regionalen Programme AlInvest, URB-AL, ALFA et @LIS wird für den Mercosur Unterstützung bereitgestellt.
Förderung der Wirtschaftsreform,
der öffentlichen Verwaltung, der
sozialen Entwicklung, Wissenschaft
und Technik, Umweltschutz (64
Mio. EUR).
Die Zusammenarbeit mit dem Mercosur wird sich
in nächsten Jahren auf folgende Schwerpunkte konzentrieren:
Modernisierung des Staates, Förderung von Investitionen und
Handel, Stärkung der nachhaltigen
Entwicklung, Armutsbekämpfung
(51,7 Mio. EUR).
— Förderung der Institutionalisierung des Mercosur;
— Vertiefung des Mercosur und Umsetzung des
künftigen Assoziationsabkommens EG-Mercosur
— Förderung der Beteiligung der Zivilgesellschaft,
Sensibilisierung für den regionalen Integrationsprozess und Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses.
Wirtschaftsreform, Modernisierung
des Staates, regionale Integration,
soziale Entwicklung, Umweltschutz, Wissenschaft und Technik
(18,6 Mio. EUR).
Weitere Informationen unter:
http://europa.eu.int/comm/external_relations/mercosur/intro/index.htm
Mercosur, Außenhandel
Millionen ¼
Quelle: IWF.
Einfuhren
120 000
100 000
99.380
96.223
98.519
95.922
Ausfuhren
Saldo
110.857
93.565
93.724
77.963
80 000
68.068
62.322
59.352
50.994
60 000
31.243
40 000
25.657
4.8
20 000
32.894
3.8
41.876
35.718
17.476
15.276
0.6
2.596
1.30 0.67
0
–20 000
-3.157
2 0 0 0
2 0 0 1
2 0 0 2
2 0 0 3
2 0 0 4
6 m 2 0 0 4
6 m 2 0 0 5
33
EU, Handel mit dem Mercosur
Millionen ¼
Quelle: Eurostat.
Einfuhren
Ausfuhren
Saldo
35 000
30 000
25 000
28.331
24.567
24.215
25.772
24.628
25.992
25.172
22.582
21.644
18.529
20 000
18.364
15.585
13.527
15.079
15 000
10 000
4.8
5 000
0
-352
-1.144
–5 000
-6.643
–10 000
-10.407
-9.967
-8.117
-7.504
9 m 2 0 0 4
9 m 2 0 0 5
–15 000
2 0 0 0
2 0 0 1
2 0 0 2
EU, Einfuhren aus dem Mercosur
(2004)
Millionen¼
Quelle: Eurostat.
Verschiedenes
31 %
Energie
2%
Textilwaren und
Bekleidung
Transportmittel
1%
6%
34
Chemische
Erzeugnisse
3%
Maschinen
6%
Landwirtschaftliche
Erzeugnisse
53 %
2 0 0 3
2 0 0 4
EU, Ausfuhren in den Mercosur
(2004)
Millionen¼
Quelle: Eurostat.
Landwirtschaftliche
Erzeugnisse
Verschiedenes
9%
27 %
Energie
1%
Maschinen
Textilwaren und
32 %
Bekleidung
Chemische
2%
Erzeugnisse Transportmittel
7%
22 %
Ausländische Direktinvestitionen EU-Mercosur (Ströme)
Milliarden ¼
Quelle: Eurostat.
20,0
16,1
15,0
Zuflüsse
15,0
Abflüsse
10,0
Saldo
4,1
5,0
1,7
1,1
2,4
0,0
-1
2
0
0
1
2
0
0
2
-5
-6
-5,0
2
0
0
3
Ausländische Direktinvestitionen EU-Mercosur (Bestände)
Milliarden ¼
Quelle: Eurostat.
e: geschätzte ADI (Bestand 2002 + Ströme 2003).
140,0
120,3
Bestände in der EU
120,0
Bestände im Mercosur
100,0
67,9
80,0
67,3
60,0
40,0
20,0
0,0
2
0
3,8
3,9
2,9
0
1
2
0
0
2
2
0
0
3
e
35
Seit Gründung der früher als „Andenpakt“ bezeichneten Andengemeinschaft (CAN) im Jahr 1969
sind beträchtliche Fortschritte in den Beziehungen
zwischen der Europäischen Union und dieser lateinamerikanischen Teilregion festzustellen. Mittlerweile
können die beiden Partner zur Gestaltung ihrer Beziehungen auf politische, entwicklungspolitische und
handelspolitische Instrumente zurückgreifen.
Die Drogenbekämpfung ist eines der wichtigsten
Themen des politischen Dialogs. Alljährlich werden
Treffen auf hoher Ebene durchgeführt, um einen Meinungsaustausch zu ermöglichen und die von beiden
Seiten unternommenen Anstrengungen zur Bekämpfung dieses Problems stärker zu bündeln. Dahinter
steht die Einsicht, dass jede der beiden Regionen einen Teil der Verantwortung trägt: in der Europäischen
Union werden Drogen konsumiert, in den Ländern
der Andengemeinschaft werden sie produziert.
©EG
4.2. Die Europäische Union und die Andengemeinschaft
Ein zunehmend strukturierter politischer Dialog
Friedenslabor in Magdalena Medio, Kolumbien.
Die soziale Kohäsion ist ein weiterer Schlüsselbereich, der einen wichtigen Platz im Dialog zwischen
beiden Regionen einnimmt. Seit die Andengemeinschaft 2004 einen integrierten Plan für soziale Ent© EG
Die EU und die Andengemeinschaft (Bolivien,
Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela) bekennen sich zu denselben demokratischen Werten und
Grundsätzen. Der politische Dialog zwischen den
beiden Regionen, der 1996 mit der Erklärung von
Rom aufgenommen wurde, erfolgt im Rahmen regelmäßiger Gespräche auf Ebene der Staats- und Regierungschefs sowie auf Ministerebene. 2003 wurde
dieser Prozess durch den Abschluss eines Abkommens
über politischen Dialog und Zusammenarbeit, das
noch nicht von allen Vertragsparteien ratifiziert wurde, gestärkt und institutionalisiert.
EU-Kommissarin Benita Ferrero-Waldner und der peruanische Präsident Alejandro Toledo.
36
© EG
Alternatives Entwicklungsprojekt PRODAPP, Pozuzo, Peru.
wicklung angenommen hat, ist die Zusammenarbeit
in diesem Bereich immer enger geworden.
Neben dem institutionalisierten Dialog mit dieser
Teilregion gibt es auch viele Kontakte zwischen den
einzelnen Ländern der Andengemeinschaft und der Europäischen Union. So sind die EU-Mitgliedstaaten beispielsweise im Rahmen der G-24 in Kolumbien aktiv,
wo diese Gruppe die Maßnahmen der in Kolumbien
tätigen Geberländer koordiniert und diese gegenüber
der Regierung vertritt. Außerdem unternimmt die
EU-Troika Demarchen bei der kolumbianischen Regierung, wenn besondere Situationen dies erfordern.
Eine bewährte Zusammenarbeit in vielen
Bereichen
Die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen
Union und der Andengemeinschaft wurde durch
mehrere Kooperationsabkommen immer weiter gestärkt und ausgebaut. Das erste Abkommen wurde
bereits 1983 geschlossen, und heute gilt ein Abkommen, das 1993 unterzeichnet wurde.
Die Europäische Union ist der größte Geber
im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe
in der Andenregion. Diese Hilfe wird teils durch
geographische, teils durch thematische Instrumente
geleistet. Zur Unterstützung der Länder der Region
durch „geographische“ Instrumente hat die Europäische Gemeinschaft im Rahmen ihrer Länderstrategien und regionalen Strategien fast 500 Mio. EUR für
den Zeitraum 2000 bis 2006 zur Verfügung gestellt.
Die „thematische“ Unterstützung erfolgt über „horizontale Haushaltslinien“, die auf bestimmte The-
men wie z. B. Demokratie und Menschenrechte, humanitäre Hilfe, Drogen und Flüchtlinge ausgerichtet
sind. Auf diesem Wege wurden im Zeitraum 2000 bis
2006 insgesamt etwa 350 Mio. EUR für die Länder
der Andengemeinschaft bereitgestellt.
Im Rahmen der Länderstrategien werden dagegen
bilaterale Projekte wie die Friedenslabors in Kolumbien, die alternativen Entwicklungsprogramme in
Bolivien, ein Programm im Gesundheitswesen zur
Unterstützung der indigenen Gemeinschaften der
ecuadorianischen „Sierra“, ein Umweltschutzprojekt
in Peru und ein ehrgeiziges Projekt mit Überschwemmungsschutz- und Rehabilitationsmaßnahmen in Venezuela durchgeführt. Die Kooperationsmaßnahmen,
die auf der Ebene der Teilregion „Andengemeinschaft“
durchgeführt werden, zielen in erster Linie auf die Festigung und Stärkung der regionalen Integration ab.
In den kommenden Jahren sollen die wirtschaftliche und soziale Kohäsion, die regionale Wirtschaftsintegration und die Drogenbekämpfung im Mittelpunkt der Zusammenarbeit stehen.
Weitere Auskünfte finden Sie unter:
http://europa.eu.int/comm/external_relations/andean/intro/index.htm
Die Handelsbeziehungen
Die Europäische Union ist der zweitwichtigste
Handelspartner der Andengemeinschaft: 2004 entfielen 12,5 % des gesamten Handels dieser Region
auf die EU und 0,7 % des EU-Außenhandels auf die
Andengemeinschaft.
37
In den 90er Jahren war im Handel zwischen der
EU und den Andenstaaten fast eine Verdopplung festzustellen; 2001 erreichte er einen Wert von rund 16,8
Mrd. EUR. Nach einigen wechselhaften Jahren wird
für 2005 ein noch besseres Handelsergebnis erwartet,
vor allem wegen des Anstiegs der Ausfuhren aus der
Andengemeinschaft in die Europäische Union.
© EG Praedac
Während die Andengemeinschaft vor allem Rohstoffe (Energie, Landwirtschaft, Agrarindustrie und
Bergbau) in die Europäische Union ausführt, handelt
es bei den EU-Ausfuhren in diese Länder überwiegend um gewerbliche Erzeugnisse (vor allem Maschinen und chemische Erzeugnisse).
Fischzucht in Bolivien.
Die Handelsbeziehungen zwischen beiden Regionen stützen sich auf das Allgemeine Präferenzsystem,
das eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung
und verantwortungsvolle Staatsführung („APS+“)
einschließt. Mit dieser Sonderregelung, die derzeit
für alle fünf Andenstaaten gilt, kann der Großteil der
Ausfuhren aus der Andengemeinschaft zollfrei in die
EU eingeführt werden. Darüber hinaus soll sie die
Anstrengungen unterstützen, die die begünstigten
Länder zur Bekämpfung der Drogenherstellung und
des Drogenhandels unternehmen.
38
Zusätzlich zur weit reichenden Öffnung des europäischen Marktes für die im Rahmen der APS+Regelung eingeführten Waren aus den Andenstaaten
haben die Europäische Union und die Andengemeinschaft in den vergangenen Jahren einen ehrgeizigen Annäherungsprozess eingeleitet, der in ein
biregionales Assoziationsabkommen münden
soll. Mit diesem Abkommen sollen die Regelungen
für eine weit reichende Freihandelszone für Waren
und Dienstleistungen und ein gemeinsamer Rechtsrahmen für Investoren aus beiden Regionen festgelegt werden.
Gute Zukunftsaussichten
Sobald das Abkommen über politischen Dialog
und Zusammenarbeit von allen Vertragsparteien unterzeichnet ist, bietet es einen rechtlichen Rahmen
für den politischen Dialog und die Zusammenarbeit
zwischen den beiden Regionen. Der politische Dialog wird im Rahmen von Zusammenkünften der
Staats- und Regierungschefs (wie 2004 in Guadalajara und 2006 in Wien) sowie von Ministertreffen (wie
2005 in Luxemburg) weitergeführt. Da im Bereich
der Kooperationsmaßnahmen 2007 ein neuer Zyklus
beginnen soll, werden nun neue geographische Programme für den Zeitraum 2000 bis 2007 vorbereitet.
Auf dem Gipfeltreffen der EU und der Andengemeinschaft, das am Rande des Gipfeltreffens von
Guadalajara stattfand, erklärten die Staats- und Regierungschefs, dass der Abschluss eines Assoziationsabkommens, mit dem die handelspolitischen Aspekte
in den rechtlichen Rahmen für die biregionalen Beziehungen Aufnahme finden sollten, das gemeinsame
strategische Ziel der EU und der Andengemeinschaft
geworden sei. Dies zeigt die Entschlossenheit beider
Seiten, die Beziehungen zwischen beiden Regionen
weiter auszubauen, und unterstreicht die Bedeutung
der regionalen Integration für die Stabilität und die
wirtschaftliche und soziale Entwicklung.
Andengemeinschaft, Außenhandel
Millionen ¼
Quelle: IWF.
Einfuhren
Saldo
65.659
70 000
65.324
59.281
60 000
50 000
Ausfuhren
56.057
53.182
53.687
48.722
44.569
43.583
39.543
36.201
40 000
30.635
24.865
30 000
4.8
16.937
20 000
21.741
3.8
20.008
16.981
14.679
10.627
11.488
0.6
1.30
5.594
10 000
0
2 0 0 0
2 0 0 1
2 0 0 2
2 0 0 3
2 0 0 4
6 m 2 0 0 4
6 m 2 0 0 5
EU, Handel mit der Andengemeinschaft
Millionen ¼
Quelle: Eurostat
Einfuhren
10 000
8 000
8.863
8.153
Ausfuhren
Saldo
8.904
8.852
7.966
7.910
7.908
7.085
7.020
5.979
5.586
6 000
6.796
5.290
4.260
4 000
4.8
2 000
0
-1.134
-2 000
-955
-1.767
-2.324
2 0 0 0
2 0 0 1
2 0 0 2
EU, Einfuhren aus der Andengemeinschaft
(2004)
Millionen ¼
Quelle: Eurostat.
Landwirtschaftliche
Erzeugnisse
Verschiedenes
9%
27 %
Energie
1%
Maschinen
Textilwaren und
32 %
Bekleidung
Chemische
Transportmittel
2%
Erzeugnisse
7%
22 %
2 0 0 3
-2.536
-2.925
-4 000
2 0 0 4
9 m 2 0 0 4
-2.676
9 m 2 0 0 5
EU, Ausfuhren in die Andengemeinschaft
(2004)
Millionen ¼
Quelle: Eurostat.
Chemische
Erzeugnisse
2%
Verschiedenes
32 %
Textilwaren und
Bekleidung
2%
Maschinen
1%
Landwirtschaftliche
Erzeugnisse
36 %
Energie
25 %
Transportmittel
2%
39
Immer engere Beziehungen
Im Laufe der letzten beiden Jahrzehnte hat sich die
Europäische Union Seite an Seite mit den Ländern
Zentralamerikas stark für den Frieden und die Entwicklung der Wirtschaft und des Handels in
dieser Region engagiert. Die Einrichtung eines regelmäßigen Forums für politische Diskussionen zwischen Europa und Zentralamerika, des „Dialogs von
San José“, stellte 1984 eine große Neuerung dar und
ermöglichte es beiden Seiten, sich um Lösungen für
interne Konflikte und um die Stärkung der Demokratie zu bemühen und gleichzeitig den wirtschaftlichen Aufschwung der Region zu unterstützen. Auf
dieser Grundlage wurde die Partnerschaft zwischen
beiden Regionen bei späteren Gipfeltreffen in Florenz (1996) und Madrid (2002) auf weitere ehrgeizige Ziele ausgedehnt. Die regionale Integration, die
Sicherheit in der Region, Umweltprobleme und Naturkatastrophen, die Beziehungen zwischen Europa
und Zentralamerika und die politische Abstimmung
bei internationalen Angelegenheiten, die von beiderseitigem Interesse sind, stehen nun ebenfalls auf der
Tagesordnung der Gespräche.
Zusätzlich zu diesem politischen Dialog unterstützt
die EU die Entwicklungsanstrengungen Zentralamerikas durch eine breite Palette von Programmen in
so unterschiedlichen Bereichen wie Menschenrechte
und Demokratie, Entwicklung kleiner und mittlerer
Unternehmen, Armutsbekämpfung, Ernährungssicherheit, Umweltschutz, ländliche Entwicklung oder
humanitäre Hilfe. Das erste Abkommen über eine Zusammenarbeit zwischen der EU und Zentralamerika
wurde 1985 in Luxemburg unterzeichnet. Das derzeit
geltende Kooperationsabkommen, das 1993 in San
Salvador unterzeichnet wurde, soll in Kürze durch ein
neues Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit ersetzt werden, das 2003 in Rom unterzeichnet wurde. Dieses neue Abkommen wird nach
seiner Ratifizierung zu einer weiteren Stärkung der
Beziehungen zwischen Europa und Zentralamerika
führen und damit den Weg für eine umfassende institutionelle und wirtschaftliche Partnerschaft ebnen.
40
Der Weg zu einer strategischen Partnerschaft
Auf dem Gipfeltreffen von Guadalajara im Mai
2004 bekräftigten die EU und die Staats- und Regierungschefs der zentralamerikanischen Staaten den
Abschluss eines Assoziationsabkommens zwischen den beiden Regionen und die Schaffung einer Freihandelszone als strategische Ziele für die
Vertiefung der regionalen wirtschaftlichen Integration. Zu diesem Zweck wurde vereinbart, gemeinsame
Evaluierungen der wirtschaftlichen Integration Zentralamerikas durchzuführen, womit im Januar 2005
begonnen wurde. Festgelegt wurde ferner, dass ein
künftiges Freihandelsabkommen den laufenden multilateralen Handelsverhandlungen (Doha-Prozess)
Rechnung tragen muss und nur dann abgeschlossen
wird, wenn eine hinreichende regionale wirtschaftliche Integration stattgefunden hat.
„Ich bin sehr zufrieden mit den neuen Maßnahmen, die
im Hinblick auf den Abschluss eines vollwertigen Assoziationsabkommens zwischen der EU und Zentralamerika
ergriffen wurden. Unsere Beziehungen mit Zentralamerika gründen sich auf weit zurückreichende historische und
kulturelle Bande und gemeinsame Werte. Dieser Prozess
soll unsere Freundschaft sowohl im politischen als auch
im wirtschaftlichen Bereich weiter stärken. Mit Blick auf
das nächste Gipfeltreffen 2006 in Wien bin ich zuversichtlich, dass dieser Prozess ein Erfolg sein wird.“
Benita Ferrero-Waldner, EU-Kommissarin für Außenbeziehungen.
© Marc Litvine – EG
4.3. Die Europäische Union und Zentralamerika: „Dialog von San José“
Entwaldung in Honduras.
© EG
schenrechten und Demokratie abdecken. Außerdem
leistete die Kommission nach den Naturkatastrophen,
von denen die Region regelmäßig heimgesucht wird,
umfassende Unterstützung (so auch nach dem Hurrikan Stan im Jahr 2005).
Gemäß den Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens
von Guadalajara im Jahr 2004 soll die Zusammenarbeit mit Zentralamerika in den kommenden Jahren
zwei Schwerpunkte aufweisen:
— die Förderung der politischen und wirtschaftlichen Integration im Hinblick auf den Abschluss
eines Assoziationsabkommens mit der EU, das die
Demokratie und die Stabilität in der Region und
gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft stärkt.
Kinder in einer EU-finanzierten Schule in Nicaragua.
Die Zentralamerika gewährte Hilfe macht einen
relativ großen Teil der EU-Hilfe für Lateinamerika
aus. Die Hilfeleistungen sind zudem nicht nur in absoluten Zahlen, sondern auch pro Einwohner vergleichsweise hoch.
Eine innovative Kooperationspolitik
Die Einbeziehung der Begünstigten in die Verantwortung, die Harmonisierung der Gebermaßnahmen
und die Förderung staatlicher Strategien, die mit der
Zivilgesellschaft abgestimmt sind, stellen die Grundsätze dar, die in der Zusammenarbeit der EU mit
Zentralamerika immer stärker zum Tragen kommen.
Im Einklang mit diesen Prinzipien und angesichts
der Fortschritte bei der Verwaltung der öffentlichen
Finanzen setzt die Kommission ihre Kooperationspolitik so weit wie möglich durch Sektorprogramme um, die auf dem Wege der Budgethilfe finanziert
werden. Diese innovative und anspruchsvolle Durchführungsmodalität wurde seit 2003 bereits dreimal in
Nicaragua und Honduras angewandt.
© Marc Litvine – EG
In den Jahren 2002 bis 2006 hat die EU über 600
Millionen EUR aus dem Gemeinschaftshaushalt für die Länder Zentralamerikas bereitgestellt, um beispielsweise die regionale Integration,
den Schutz vor Naturkatastrophen, eine verantwortungsvolle Staatsführung und die Armutsbekämpfung
zu fördern. In den entsprechenden Programmen wird
der Lage der indigenen Völker, der lokalen Entwicklung und der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen besondere Aufmerksamkeit
geschenkt. Zusätzlich zu dieser Zusammenarbeit fördert die Union die Region im Rahmen horizontaler
„thematischer“ Haushaltslinien, die Bereiche wie die
humanitäre Hilfe (durch den Dienst für humanitäre
Hilfe der Europäischen Kommission – ECHO), die
Ernährungssicherheit und die Förderung von Men-
— die Verbesserung des sozialen Zusammenhalts in
Zentralamerika durch die Förderung des Bildungs- und Gesundheitswesens, der ländlichen
Entwicklung, Dezentralisierung und verantwortungsvollen Staatsführung.
Ältestenrat der indigenen Gemeinschaft der Mozonte, gefördert durch ein Projekt der Europäischen Kommission (Nicaragua).
41
2003 unterzeichnete die Kommission eine
Finanzierungsvereinbarung, um in Nicaragua
den Nationalen Bildungsplan 2000-2015 zu
unterstützen. Der mit der Gebergemeinschaft abgestimmte Plan, der die Millenniumsentwicklungsziele für Bildung aufgreift, zielt auf dieVerbesserung
des schulischen Angebots und der Bildungsqualität
ab. Die Kommission hat der nicaraguanischen Regierung dafür einen Betrag von 52,5 Mio. EUR
für einen Zeitraum von vier Jahren zur Verfügung
gestellt. Die Auszahlung der Budgethilfe erfolgt
entsprechend den Fortschritten bei der Umsetzung der Ziele, die von der Regierung und allen
in diesem Sektor engagierten Gebern vereinbart
wurden. Die Bildungsindikatoren werden von einem „Runden Tisch für Bildungsfragen“, zu dem
Vertreter der nicaraguanischen Behörden, der Geber und der Zivilgesellschaft zusammenkommen,
festgelegt und bewertet. Da es sich hier um Budgethilfe handelt, werden auch die Indikatoren für
die ordnungsgemäße Verwaltung der öffentlichen
Ausgaben berücksichtigt. Parallel zu dieser Sektorhilfe finanziert die Kommission technische Hilfe
für das Bildungs- und das Finanzministerium, um
die nicaraguanische Regierung bei der Verwirklichung der vereinbarten Ziele zu unterstützen.
Die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen
Die Europäische Union ist der zweitwichtigste
Handelspartner Zentralamerikas: 2004 machte der
Handel mit der EU 9 % des Gesamthandels dieser
Region aus, während der Handel mit Zentralamerika
einen Anteil von 0,4 % am gesamten Außenhandel
der EU erreichte.
Der Handel zwischen beiden Regionen erreichte
2004 ein Volumen von 8,3 Mrd. EUR; 2005 dürfte
42
das Ergebnis noch etwas höher ausfallen. Zentralamerika exportiert überwiegend landwirtschaftliche
Erzeugnisse wie Bananen und Kaffee sowie elektronische Güter, während die EU vor allem Transportmittel, Maschinen und chemische Erzeugnisse nach
Zentralamerika ausführt.
© Marc Litvine – EG
Durch den schrittweisen Übergang zu dieser neuen Form der Zusammenarbeit, die unbedingt mit einem intensiven politischen Dialog einhergehen muss,
möchte die Kommission ein privilegierter Partner
der zentralamerikanischen Staaten werden und sie
bei der Bewältigung einer doppelten Herausforderung unterstützen: der Verbesserung des sozialen Zusammenhalts in der Region im Zuge einer zunehmenden regionalen Integration.
Kleines Mädchen in Honduras.
Die Handelsbeziehungen zwischen beiden Regionen stützen sich auf das Allgemeine Präferenzsystem,
das eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung
und verantwortungsvolle Staatsführung („APS+“)
einschließt. Mit dieser Sonderregelung, die derzeit
für alle sechs zentralamerikanischen Staaten gilt, kann
der Großteil der zentralamerikanischen Ausfuhren
zollfrei in die EU eingeführt werden. Darüber hinaus
soll sie die Anstrengungen unterstützen, die die begünstigten Länder zur Bekämpfung der Drogenherstellung und des Drogenhandels unternehmen.
Zusätzlich zur weit reichenden Öffnung des europäischen Marktes für die im Rahmen der APS+Regelung aus Zentralamerika eingeführten Waren
haben die Europäische Union und Zentralamerika in
den vergangenen Jahren einen ehrgeizigen Annäherungsprozess eingeleitet, der in ein biregionales Assoziationsabkommen münden soll. Mit diesem Abkommen sollen die Regelungen für eine weit reichende
Freihandelszone für Waren und Dienstleistungen und
ein gemeinsamer Rechtsrahmen für Investoren aus
beiden Regionen festgelegt werden.
Zentralamerika, Außenhandel
Millionen ¼
Quelle: IWF.
Einfuhren
Ausfuhren
Saldo
40 000
30 000
16.704
17.519
20 000
27.935
28.548
27.306
16.328
15.047
4.8
10 000
27.106
25.113
19.394
14.962
13.422
3.8
10.784
7.745
0.6
1.30
0
–10 000
-5.676
-9.788
2 0 0 0
2 0 0 1
-10.066
-11.607
-11.844
–20 000
2 0 0 2
2 0 0 3
-8.610
-12.144
2 0 0 4
6 m 2 0 0 4
6 m 2 0 0 5
3.246
3.234
EU, Handel mit Zentralamerika
Millionen ¼
Quelle: Eurostat.
Einfuhren
5 000
Ausfuhren
Saldo
4.409
4.463
3.811
3.656
4 000
4.285
4.053
3.906
3.628
3.786
3.892
2.716
2.583
3 000
2 000
4.8
1 000
3.8
0.6
0
-1 000
-29
-379
-267
-517
-652
2 0 0 0
2 0 0 1
2 0 0 2
1.30
2 0 0 3
2 0 0 4
-662
9 m 2 0 0 4
-518
9 m 2 0 0 5
EU, Einfuhren aus Zentralamerika
(2004)
Millionen¼
EU, Ausfuhren nach Zentralamerika
(2004)
Millionen¼
Quelle: Eurostat.
Quelle: Eurostat.
Verschiedenes
Textilwaren und 2,5 %
Bekleidung
1,0 %
Landwirtschaftliche
Erzeugnisse
45,4 %
Chemische
Erzeugnisse
0,4 %
Maschinen
45,4 %
Energie
0,1 %
Transportmittel
5,2 %
Landwirtschaftliche
Verschiedenes Erzeugnisse
Textilwaren und 17 %
6%
Bekleidung
Energie
2%
4%
Chemische
Erzeugnisse
17 %
Maschinen
20 %
Transportmittel
34 %
43
Ausländische Direktinvestitionen EU-Zentralamerika (Ströme)
Milliarden ¼
Quelle: Eurostat.
13,4
15,0
10,2
10,4 10,1
10,0
10,1
Zuflüsse
10,0
Abflüsse
5,0
Saldo
0,0
-0,2
-0,3
-5,0
-3,3
2
0
0
1
2
0
0
2
2
0
0
3
Ausländische Direktinvestitionen EU-Zentralamerika (Bestände)
Milliarden ¼
Quelle: Eurostat.
e: geschätzte ADI (Bestand 2002 + Ströme 2003)
200,0
147,9
150,0
100,0
94,9
105,3
1
2
145,9
105,1
Bestände in der
EU
Bestände in
Zentralamerika
65,8
50,0
0,0
2
0
0
0
4.4. Die Europäische Union und die Karibikstaaten
Die langjährigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Karibikstaaten gründen
sich auf ihr historisches Erbe, gemeinsame Werte, die
Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft und
Handel sowie wachsende Handelsströme zwischen
den beiden Regionen.
Seit 1975 ist die Europäische Gemeinschaft der
wichtigste Geber der Karibikstaaten. Im Mittelpunkt ihrer Zusammenarbeit mit dem Karibischen
Forum der AKP-Staaten (CARIFORUM) stehen die
Entwicklung günstiger Rahmenbedingungen für die
Eingliederung dieser Region in die Weltwirtschaft,
die nachhaltige Entwicklung von Wirtschaft und
Gesellschaft sowie die Achtung der demokratischen
Grundsätze und der Menschenrechte, eine verantwortungsvolle Staatsführung und die Durchsetzung
des Rechtsstaats.
44
0
2
2
0
0
3
e
Mit den Abkommen zwischen der EG und den
AKP-Staaten wurde für die Karibikstaaten ein stärkerer Rahmen für die Zusammenarbeit in den
Bereichen Entwicklung und Handel wie auch
für den politischen Dialog geschaffen. Dieser Dialog erfolgt überwiegend in den mit den AKP-EGAbkommen eingesetzten paritätischen Institutionen,
d. h. dem AKP-EG-Ministerrat und der Paritätischen
Versammlung. Der jährliche Dialog, der zwischen
dem CARIFORUM und der Europäischen Kommission auf Ministerebene geführt wird, ermöglicht
die Erörterung zahlreicher Fragen, die von gemeinsamem Interesse sind.
Eine Vielzahl von Instrumenten für die Zusammenarbeit
Zur Finanzierung der Gemeinschaftshilfe für die
Karibikstaaten steht eine Reihe von Instrumenten
zur Verfügung. Die wichtigsten Finanzierungsinstrumente sind die Nationalen Richtprogramme, die
Regionalen Richtprogramme und die Europäischen
Entwicklungsfonds. Darüber hinaus verfügt die Gemeinschaft über verschiedene andere Instrumente
(Sysmin, Stabex, FLEX, SFA und INTERREG III),
die auf bestimmte Bereiche der Zusammenarbeit
Gegenwärtige regionale Zusammenarbeit in den einzelnen Sektoren
Quelle: GD Entwicklung
Europäische Kommission.
Katastrophenprävention
und Vorbereitung auf den
Katastrophenfall
4%
Menschliche Entwicklung und
Kapazitätenausbau
18 %
Landwirtschaft und
ländliche Entwicklung
7%
Entwicklung des
Handels und des
privaten Sektors
50 %
Umwelt
5%
Tourismus
3%
Kommunikation,
Telekommunikation & Medien
2%
Verkehr
11 %
ausgerichtet sind (siehe Glossar). Wie das folgende
Diagramm zeigt, decken die derzeitigen Programme
viele Sektoren ab und tragen damit grundlegenden
Erfordernissen für die Entwicklung dieser Region
Rechnung.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://europa.eu.int/comm/development/body/region/rb_fr.htm
Enge Handelsbeziehungen
© EG
2004 führte die Europäische Union Waren im Wert
von insgesamt 3,1 Mrd. EUR aus den Karibikstaa-
Ein Hafen in der Karibik.
ten ein (außer aus Kuba, das keine Vertragspartei des
Cotonou-Abkommens ist) und exportierte Waren im
Wert von 3,9 Mrd. EUR in diese Region. Während
die Karibikstaaten im Wesentlichen landwirtschaftliche Erzeugnisse in die EU ausführen, handelt es sich
bei den Ausfuhren der EU in diese Länder vor allem
um gewerbliche Erzeugnisse.
Die karibischen AKP-Länder können die im Abkommen von Cotonou vorgesehenen Präferenzregelungen in Anspruch nehmen, die die zollfreie, nicht
an Zollkontingente gebundene Einfuhr einer breiten
Palette von Waren (und insbesondere aller gewerblichen Erzeugnisse) gestatten.
Die Handelsregelungen der Gemeinschaft für
den Bananensektor stellen seit langem ein wichtiges Element der Handelsbeziehungen zwischen den
beiden Regionen dar. Am 1. Januar 2006 wurden die
Bestimmungen über die Zolltarife und Kontingente
für Bananen „jeglichen Ursprungs“ durch ein reines
Zolltarifsystem ersetzt. Die AKP-Länder erhalten im
Rahmen einer Einfuhrquote weiterhin eine Zollpräferenz, doch die Verwaltung dieses Systems wurde
Anfang 2006 vereinfacht. Um den traditionellen Bananenlieferanten aus den AKP-Staaten die Anpassung
an die neuen Marktbedingungen zu erleichtern, hat
die Kommission einen auf zehn Jahre (ab 1999) an-
45
© Atlantic LNG Company
Erdgasverflüssigungsanlage in Trinidad und Tobago.
Zahlreiche Karibikstaaten fallen derzeit unter das
Zuckerprotokoll, das einen Garantiepreis für bestimmte in die EU eingeführte Zuckermengen festlegt. Doch die Reform der Gemeinsamen Marktorganisation für Zucker, die ab 2006 eine schrittweise
Senkung der Preise auf dem europäischen Markt vorsieht, wirft große Probleme für diese Länder auf. Die
EU hat sich daher bereit erklärt, die Anpassung der
betreffenden Länder an diese neuen Bedingungen
durch ein spezifisches Programm und handelspolitische Maßnahmen zu unterstützen.
Rumausfuhren sind für bestimmte Länder des Karibischen Raums von großer Bedeutung. Angesichts der
zunehmenden Liberalisierung in diesem Bereich hat
die Europäische Kommission ein mit 70 Mio. EUR
ausgestattetes Programm für den Rumsektor auf den
Weg gebracht, um die Karibikstaaten zu unterstützen. Damit sollen Impulse für Modernisierungen, die
Entwicklung von Handelsstrategien und die Verringerung von Umweltbelastungen gegeben werden.
Wie im Abkommen von Cotonou vorgesehen,
werden die derzeit geltenden Handelsregelungen
durch ein umfassenderes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) ersetzt, das am 1. Januar 2008 in
Kraft tritt. Ziel dieses Abkommens zwischen der EG
© Déborah Kulbach − EG
gelegten besonderen Rahmen (SFA) für die technische und finanzielle Unterstützung dieser Lieferanten
geschaffen. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der
AKP-Bananenlieferanten gestärkt bzw. ihre Diversifizierung gefördert werden.
Aufgrund ihrer Verpflichtungen im Rahmen der
AKP-EG-Abkommen hat die Gemeinschaft auch
ein mit 24 Mio. EUR ausgestattetes Programm für
den Reissektor aufgelegt, um die Reisausführer in
der Karibik zu unterstützen und die Effizienz und
Wettbewerbsfähigkeit dieses weitgehend vom europäischen Markt abhängigen Sektors zu stärken.
Das AKP-EG-Abkommen sieht ferner vor, dass
Rum aus AKP-Ländern frei von Abgaben und ohne
mengenmäßige Beschränkungen in die Gemeinschaft
eingeführt werden darf. Die Rumerzeugung und
46
Bananenplantage in Jamaika.
© Déborah Kulbach — EG
© Déborah Kulbach — EG
Zuckerrohrverarbeitungsbetrieb in Jamaika.
Kaffeeproduzent in den Blue Mountains in Jamaika.
und den AKP-Ländern aus dem Karibischen Raum6
ist die Förderung der regionalen Integration und der
wirtschaftlichen Entwicklung. Das WPA wird den
bereits laufenden ehrgeizigen Prozess der regionalen Integration unterstützen und zur Maximierung
seiner Vorteile beitragen. Ferner wird es eine gewisse
Flexibilität ermöglichen, damit die sozioökonomischen Bedürfnisse der Karibikstaaten berücksichtigt
werden können. Da es mit den WTO-Regelungen
im Einklang steht, bietet es Gewähr für Stabilität.
legte und in regelmäßigen Abständen überprüft. Die
Europäische Union fördert den Dialog und die konstruktive Zusammenarbeit mit diesem Land, um einen
friedlichen Übergang zu demokratischem Pluralismus,
die Stärkung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und gleichzeitig eine Erholung der Wirtschaft
sowie die Verbesserung der Lebensbedingungen der
kubanischen Bevölkerung zu unterstützen.
Die EU ergänzt ihre Handelsbeziehungen mit den
Karibikstaaten durch eine beträchtliche Unterstützung der Wirtschaft dieser Länder und eine umfassende Entwicklungszusammenarbeit. Sie will mit
diesen flankierenden Maßnahmen gewährleisten, dass
ihre Partner im Karibischen Raum die mit den neuen globalen Herausforderungen verbundenen Chancen nutzen und die Kosten des Übergangs bewältigen können.
Kuba: ein Abkommen und ein konstruktiver
Dialog
Kuba ist der einzige Karibikstaat, der kein Kooperationsabkommen mit der Europäischen Union abgeschlossen hat.
Die Zusammenarbeit mit Kuba wurde 1993 aufgenommen. Seitdem hat die Kommission rund 145 Mio.
EUR für Kooperationsmaßnahmen bereitgestellt
und den Großteil dieser Mittel (90 Mio. EUR) für
humanitäre Hilfe verwendet. Im Jahr 2000 beschloss
die Kommission, ihre humanitäre Hilfe allmählich zu
verringern und stärker auf Projekte zur Förderung
der wirtschaftlichen Reformen und der Entwicklung
der Zivilgesellschaft zu setzen. Seit August 2003 lehnt
Kuba jegliche Form der bilateralen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen
Kommission ab. Die Regierung akzeptiert nur eine
„indirekte“ Zusammenarbeit (über NRO, Stiftungen,
UN-Einrichtungen, lokale oder regionale Verwaltungen) und schränkt auch die Sichtbarkeit der Maßnahmen und die Kontrollen vor Ort stark ein.
Obwohl das Land das Abkommen von Cotonou
nicht unterzeichnet hat, wurde es im Jahr 2000 in die
Gruppe der AKP-Länder aufgenommen. Seit Oktober 2001 ist Kuba auch Mitglied des CARIFORUM.
Mit der CARICOM hat es ein Abkommen über eine
„partielle“ Freihandelszone unterzeichnet.
Die Europäische Union ist der wichtigste Handelspartner Kubas: Ein Drittel des gesamten Handels
der Insel entfällt auf Europa, und fast die Hälfte der
ausländischen Direktinvestitionen werden von Investoren aus der Europäischen Union getätigt. Darüber
hinaus kommt mehr als die Hälfte der Touristen, die
Kuba besuchen, aus Europa.
Grundlage für die Beziehungen der Europäischen
Union zu Kuba ist der gemeinsame Standpunkt, den
der Rat der Europäischen Union 1996 zu Kuba fest-
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://europa.eu.int/comm/development/body/country/country_
home_en.cfm?cid=cu&lng=en&status=old
(6) Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, die Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, St. Kitts
und Nevis, St. Lucia, St.Vincent und die Grenadinen, Suriname sowie Trinidad und Tobago.
47
Karibikstaaten, Außenhandel
Millionen ¼
Quelle: IWF.
Einfuhren
30 000
Ausfuhren
26.528
26.275
24.780
22.704
20 000
Saldo
22.186
12.753
9.779
10.805
10 000
3.8
13.191
11.332
13.992
13.603
7.808
6.422
0.6
1.30
0
–10 000
–20 000
-6.184
-7.181
-10.854
-12.028
-12.925
-13.337
-15.470
2 0 0 0
2 0 0 1
2 0 0 2
2 0 0 3
2 0 0 4
6 m 2 0 0 4
6 m 2 0 0 5
EU, Handel mit den Karibikstaaten
Millionen ¼
Source: Eurostat.
Einfuhren
Ausfuhren
Saldo
9 000
7.690
8 000
7.752
7.507
7.279
6.982
7 000
5.775
6 000
5.198
4.955
5.036
5.644
5.445
5.139
4.284
5 000
3.942
4 000
3 000
2.735
2.309
2.716
1.843
2 000
4.8
1 000
1.504
1.701
1.161
3.8
0.6
1.30
0
2 0 0 0
48
2 0 0 1
2 0 0 2
2 0 0 3
2 0 0 4
9 m 2 0 0 4
9 m 2 0 0 5
EU, Einfuhren aus den Karibikstaaten
(2004)
Millionen ¼
EU, Ausfuhren in die Karibikstaaten
(2004)
Millionen ¼
Quelle: Eurostat.
Quelle: Eurostat.
Chemische
Erzeugnisse
3%
Verschiedenes
8%
Landwirtschaftliche
Verschiedenes Erzeugnisse
Textilwaren und
4,9 %
14,5 %
Bekleidung
Energie
0,6 %
1,6 %
Transportmittel
70 %
Maschinen
1%
Energie
Landwirtschaftliche 7 %
Erzeugnisse
11 %
Textilwaren und
Bekleidung
1%
Chemische
Erzeugnisse
2,9 %
Maschinen
8,7 %
Transportmittel
66,8 %
Ausländische Direktinvestitionen EU-Karibikstaaten (Ströme)
Milliarden ¼
Quelle: Eurostat.
15,0
11,5
Zuflüsse
10,0
Abflüsse
5,0
1,8
1,7
0,1
0,0
2,0
0,4
2,4
1,6
Saldo
-5,0
-10,0
-9,1
-15,0
2
0
0
1
2
0
0
2
2
0
0
3
Ausländische Direktinvestitionen EU-Karibikstaaten (Bestände)
Milliarden ¼
Quelle: Eurostat.
e: geschätzte ADI(Bestand 2002 + Ströme 2003)
13,7
15,0
11,3
11,4
10,0
Bestände in der
EU
6,9
6,3
Bestände in den
Karibikstaaten
5,0
0,0
-2,2
-5,0
2
0
0
1
2
0
0
2
2
0
0
3
e
49
5. Bilaterale Beziehungen zu Mexiko
und Chile
Mexiko hat als erstes lateinamerikanisches
Land ein Partnerschaftsabkommen mit der EU
unterzeichnet
Dieses 1997 unterzeichnete Abkommen über
wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit wird auch als „globales
Abkommen“ bezeichnet und zeigt die Intensität
und Reife der Beziehungen zwischen der EU und
Mexiko. Es zeigt auch, dass Mexiko als Partner auf
internationaler Ebene an Bedeutung gewonnen hat
und dass beide Partner gerade im Bereich Demokratie und Menschenrechte viele gemeinsame Interessen
und Werte verbinden.
über Foren – das erste fand 2002 in Brüssel, das zweite 2004 in Mexiko statt - ein sehr fruchtbarer Dialog
zwischen der mexikanischen und der europäischen
Zivilgesellschaft aufgenommen.
Eine umfassende Kooperationsstrategie
Die Schwerpunkte der Kooperationsstrategie von
EU und Mexiko im Zeitraum von 2002 bis 2006
sind die Förderung des Rechtsstaats, die sozialen
Entwicklung und die wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Für die Finanzierung dieser Strategie
wurden 56 Mio. EUR bereit gestellt.
© Marc Litvine — EG
5.1. Die Europäische Union und Mexiko
© Caroline Grasso — EG
Das Partnerschaftsabkommen bildet den Rahmen
für alle Bereiche der Beziehungen zwischen der
Europäischen Union und Mexiko. Es sieht u.a. die
Einrichtung eines regelmäßigen hochrangigen politischen Dialogs vor, der sich nicht nur mit bilateralen sondern auch mit internationalen Fragen befasst.
Ein gemeinsamer Rat auf Ministerebene tritt einmal
jährlich zusammen und wird von einem gemischten
Ausschuss, der sich aus Beamten der EU und Mexikos zusammensetzt, vorbereitet. Außerdem wurde
Kirche in Mérida, Yucatán (Mexiko).
50
Junge in Mexiko.
© Marc Litvine —EG
Markt in Mexiko.
Seit Inkrafttreten des Freihandelsabkommens im
Jahr 2000 entwickelte sich eine äußerst erfolgreiche
wirtschaftliche Zusammenarbeit, und viele mexikanische Organisationen beteiligen sich bereits aktiv an
den verschiedenen Regionalprogrammen der EU für
Lateinamerika. So haben schätzungsweise 3.700 mexikanische Unternehmen an den Treffen teilgenommen, die im Rahmen des Programms AL-INVEST
organisiert wurden, um Kontakte zwischen den Unternehmen der EU und Lateinamerikas zu fördern.
Ein anderer Schwerpunkt der mexikanischen Regierung und ihres Präsidenten Fox ist der Schutz der
Menschenrechte. Dieses Engagement veranlasste die
Europäische Union, Mexiko in die Reihe der lateinamerikanischen Länder aufzunehmen, die durch die
Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte im Zeitraum 2005-2006 unterstützt
werden. Im Rahmen dieser Initiative werden verschiedene Projekte finanziert und zahlreiche Informationsforen organisiert.
Das Abkommen über wissenschaftliche und
technologische Zusammenarbeit zwischen Mexiko und der Europäischen Gemeinschaft trat im Juli
2005 in Kraft. Es ist auf den Aufbau langfristiger Beziehungen auf institutioneller Ebene zwischen den
Forschungszentren ausgerichtet und soll den Forschungsinstituten die Teilnahmen an dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und technologische
Entwicklung erleichtern.
Die Wirtschaftsbeziehungen bieten ein breites Spektrum von Möglichkeiten
Mit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens
im Jahr 2000 wurden die Wirtschaftsbeziehungen
zwischen Mexiko und der EU, seinem zweitwichtigsten Handelspartner, in einen neuen Präferenzkontext
eingebunden, der den Wirtschaftsbeteiligten zahlreiche Möglichkeiten bietet und so zur Stärkung der
Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Partnern
beiträgt. Da das Freihandelsabkommen eine asymmetrische Handelsliberalisierung vorsieht, hat die
EU ihre Zölle auf mexikanische Einfuhren rascher
gesenkt, als Mexiko seine Zölle auf Einfuhren aus der
EU. So können seit dem 1. Januar 2003 gewerbliche
Erzeugnissen aus Mexiko (d.h. ungefähr 94% der Ausfuhren aus Mexiko in die EU) zollfrei in die EU eingeführt werden, während Mexiko erst 2007 denselben Liberalisierungsgrad für Erzeugnisse aus der EU
gewährleisten muss. Aus Mexiko eingeführt werden
hauptsächlich Maschinen, Energie und Transportmittel, bei den Einfuhren aus der EU handelt es sich vor
allem um Maschinen, Transportmittel und chemische
Erzeugnisse. Dasselbe Abkommen gewährt Mexiko
auch eine Präferenzbehandlung für die Erbringung
von Dienstleistungen. Das Abkommen hat sich außerdem als wichtiges Instrument der Investitionsförderung erwiesen. So ist in mehr als 7.200 der in Mexiko
tätigen Unternehmen Kapital aus der EU geflossen ist
und umgekehrt investieren auch mexikanische Ge-
51
sellschaften zunehmend in EU-Ländern. Derzeit wird
die Anpassung des Freihandelsabkommens in den Bereichen Landwirtschaft, Dienstleistungen und Investitionen vorbereitet, um die wirtschaftliche Integration
beider Parteien zu fördern.
•
Die Stärkung des sozialen Zusammenhalts
um Armut und Einkommensunterschiede zu verringern. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle
relevanten Probleme ermittelt und entsprechende
Erfahrungen der EU zur Verfügung gestellt werden; außerdem ist die Förderung interner Reformen und die Konzeption spezifischer (steuerpolitischer, sozialer, bildungspolitischer usw.) Strategien
in Mexiko erforderlich. Bestimmte Probleme wie
die Gleichbehandlung von Männern und Frauen
und die Lage der indigenen Bevölkerungsgruppen erfordern verstärkte Aufmerksamkeit und
werden bei der Programmplanung spezifischer
Strategien gezielt berücksichtigt.
•
Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit: Unterstützung der Wirtschaftsreformen, der regionalen Entwicklung und der Dezentralisierung,
um das Potenzial des „globalen Abkommens“ in
vollem Umfang auszuschöpfen.
•
Bildung und Kultur: Dies sind typische Sektoren von gemeinsamem Interesse, für die ein spezifisches Stipendienprogramm aufgelegt und ein
Fonds für Öffentlichkeitsarbeit und die Förderung der Sichtbarkeit der von der EU in Mexiko
durchgeführten Maßnahmen eingerichtet wurde.
Neue Impulse für die künftigen Beziehungen
In Anbetracht der Reife ihrer bilateralen Beziehungen und des von Mexiko erreichten Entwicklungstands
streben beide Parteien eine Intensivierung ihrer Partnerschaft an. Derzeit wird eine entsprechende Strategie
ausgearbeitet, die auf eine Stärkung der Beziehungen
in allen Bereichen insbesondere jedoch der politischen
Beziehungen, auf der Grundlage eines intensiveren
Dialogs abzielt. Dabei sollen die Modalitäten der Zusammenarbeit stärker auf das Potenzial Mexikos und
seine künftige Rolle auf internationaler Ebene abgestimmt werden. An der Gestaltung ihrer Beziehungen
sind beide Partner gleichberechtigt beteiligt.
Vorschlag für eine neue Strategie für die
künftige Zusammenarbeit
In den kommenden Jahren sollte sich die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und
Mexiko auf folgende drei Schwerpunktbereiche
konzentrieren:
Mexiko, Außenhandel
Millionen ¼
Quelle: IWF.
Einfuhren
250 000
200 000
208.859
180.116
207.826
177.223
Ausfuhren
197.261
170.260
26.166
Saldo
174.808
166.604
145.636
150 000
150.821
83.250
74.325
100 000
81.596
73.648
50 000
0
-50 000
-28.744
2 0 0 0
52
-30.602
2 0 0 1
-27.001
2 0 0 2
-20.969
2 0 0 3
-23.987
2 0 0 4
-8.925
6 m 2 0 0 4
-7.948
6 m 2 0 0 5
EU, Handel mit Mexiko
Millionen ¼
Quelle: Eurostat.
Einfuhren
20 000
15.301
14.242
Ausfuhren
15.296
Saldo
14.371
14.698
15 000
10 000
12.109
10.903
6.850
5 000
8.756
7.591
7.710
7.392
7.860
6.540
4.8
7.858
6.840
6.512
5.885
5.018
3.8
6.349
0.6
5.761
1.30
0
2 0 0 0
2 0 0 1
2 0 0 2
2 0 0 3
EU, Einfuhren aus Mexiko
(2004)
9 m 2 0 0 4
9 m 2 0 0 5
EU, Ausfuhren nach Mexiko
(2004)
Millionen ¼
Quelle: Eurostat.
Millionen¼
Quelle: Eurostat.
Chemische
Erzeugnisse
8%
Energie
23 %
2 0 0 4
Verschiedenes
25 %
Textilwaren und
Bekleidung
3%
Maschinen
28 %
Landwirtschaftliche
Erzeugnisse
4%
Energie
1%
Verschiedenes
19 %
Landwirtschaftliche
Erzeugnisse
Textilwaren und
Bekleidung Transportmittel
6%
2%
15 %
Maschinen
33 %
Transportmittel
18 %
Chemische
Erzeugnisse
17 %
Ausländische Direktinvestitionen EU-Mexiko (Ströme)
Millarden¼
Quelle: Eurostat.
5,4
6,0
4,9
5,0
5,1
Zuflüsse
4,2
Abflüsse
4,0
Saldo
3,0
2,0
2,0
2,0
1,2
1,0
0,0
-0,2
-1,0
2
0
0
1
2
0
0
2
2
0
0
3
53
Ausländische Direktinvestitionen EU-Mexiko (Bestände)
Millionen ¼
Quelle: Eurostat.
e: geschätzte ADI (Bestand 2002 + Ströme 2003)
27,0
30,0
26,3
24,3
Bestände in der EU
25,0
Bestände in Mexiko
20,0
15,0
10,0
3,4
2,9
5,0
3,4
0,0
2
0
0
1
2
0
5.2. Die Europäische Union und Chile
© EG
Die Europäische Union und Chile unterzeichneten
2002 ein Assoziationsabkommen, das nach seiner Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten 2005 in
Kraft trat. Mit diesem Abkommen werden ehrgeizige
Ziele verfolgt und Neuerungen in verschiedenen Bereichen auf den Weg gebracht. Es gibt die Impulse für
eine strategische Partnerschaft, die sich auf folgende
drei Pfeiler stützt: Politik, Handel und Entwicklungszusammenarbeit.
0
2
2
0
0
3
e
chilenischen Zivilgesellschaft und regelmäßige Beiträge eines Parlamentarischen Assoziationsausschusses
erhalten. Darüber hinaus wird eine Zusammenarbeit
bei der Bekämpfung des Terrorismus angestrebt.
2004 und 2005 fanden im Rahmen des politischen
Dialogs zwischen der EU und Chile mehrere Treffen
statt, bei denen beispielsweise die Umsetzung des Assoziationsabkommens, die politische, wirtschaftliche
und soziale Lage in Lateinamerika, die Rolle Chiles
im UN-Sicherheitsrat und die UN-Reform sowie
die Beteiligung Chiles an verschiedenen UN- und
EU-Friedensmissionen erörtert wurden.
Zusammenarbeit für eine nachhaltige Entwicklung
© chilenisches Präsidialamt
Auf dem Gebiet der Zusammenarbeit bemühen
sich die Europäische Union und Chile um eine
nachhaltige Entwicklung insbesondere auf wirtschaftlichem und sozialen Gebiet und Umweltfragen.
Die 34,4 Mio. EUR, die im Rahmen des „Länderstrategiepapiers 2002-2006“ für Chile zugewiesen
Programm „Araucania Tierra Viva“ zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen (Chile).
Ein fruchtbarer politischer Dialog
Im politischen Bereich zielt das Abkommen auf die
Stärkung des politischen Dialogs zwischen der EU und
Chile durch eine stärkere Abstimmung der Positionen
und gemeinsame Initiativen in den internationalen
Foren ab. Zusätzliche Impulse soll dieser politische
Dialog durch umfangreichere Konsultationen und
Partizipationsmöglichkeiten der europäischen und der
54
Palacio de La Moneda, Sitz der chilenischen Regierung.
© EG
Aus EU-Mitteln kofinanziertes Projekt zur Bekämpfung der Wüstenbildung im Gebiet des Río Hurtado, Chile.
wurden, wurden bereits nahezu vollständig gebunden
und sollen für Programme wie den „Fonds zur Unterstützung der Umsetzung des Assoziationsabkommens“ (5 Mio. EUR), „Modernisierung des Staates
(10,67 Mio. EUR), „innovative Unternehmen“ (17,2
Mio. EUR) und „Unterstützung bei der Verwaltung
der Zusammenarbeit zwischen der EU und Chile“
(530 000 EUR) eingesetzt werden.
soziale Kohäsion
Hochschulbildung
Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
Auch in den Bereichen Wissenschaft, Technik
und Informationsgesellschaft ist eine Zusammenarbeit vorgesehen. 2002 unterzeichneten die EU und
Chile ein Abkommen über die Zusammenarbeit in
Wissenschaft und Technik, um einen bilateralen politischen Dialog über folgende Themen aufzunehmen: technologische Entwicklung und Forschung,
Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen beiden
Seiten in Wissenschaft und Technik sowie Steigerung
der Investitionen in Humankapitel und Institutionen durch Nutzung der, die im Rahmen der von der
Europäischen Kommission lancierten europäischen
Programme zur Verfügung stehenden Mittel. Wissenschaft und Technik gehören zu den dynamischsten
Feldern der Beziehungen zwischen der EU und Chile; die äußerst wirkungsvolle Zusammenarbeit in diesem Bereich führt zu ausgezeichneten Ergebnissen.
Zur Vertiefung der bilateralen Beziehungen wurde
auch ein Dialog über Bildungspolitik aufgenommen, ein Thema, das von beiden Seiten als besonders
wichtig erachtet wird. Im März 2005 trafen Vertreter
der zuständigen Kommissionsdienststellen und der
© Pedro Vale — EG
In den kommenden Jahren sollten folgende Themen im Mittelpunkt der Zusammenarbeit stehen:
•
•
•
Santiago de Chile.
55
chilenischen Behörden erstmals zu Gesprächen über
Bildungsfragen zusammen. Ziel dieses Dialogs ist der
Austausch von Informationen über die chilenische
Bildungspolitik sowie über die Politik und die Programme der Gemeinschaft in diesem Bereich.
hinausgeht. So ist im Bereich des Warenverkehrs eine
Freihandelszone sowie eine schrittweise beiderseitige Liberalisierung des Warenverkehrs in einem Übergangszeitraum von höchstens zehn Jahren
vorgesehen, die in eine vollständige Liberalisierung
von 97,1 % des bilateralen Handels münden soll. Die
Europäische Union ist der wichtigste Handelspartner
Chiles und der wichtigste ausländische Investor in
diesem Land. Seit der Einrichtung der Freihandelszone ist eine Intensivierung des bilateralen Handels
erkennbar. Chile exportiert in erster Linie Bergbauerzeugnisse (Mineralien und Derivate) sowie agrarund ernährungswirtschaftliche Produkte, während
die EU hauptsächlich Maschinen, Transportmittel
und chemische Erzeugnisse nach Chile ausführt. Das
Assoziationsabkommen sieht auch eine Freihandelszone für Dienstleistungen und die Liberalisierung
von Investitionen vor, und umfasst Regelungen zur
Förderung des Wein- und Spirituosenhandels. Darüber hinaus wird die beiderseitige Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte und ein angemessener
und wirksamer Schutz der Rechte an geistigem Eigentum nach den strengsten internationalen Normen
vereinbart. Die Umsetzung der handelspolitischen
Bestimmungen des Assoziationsabkommens verläuft
bislang reibungslos.
Im September 2005 führten die EU und Chile in
Santiago de Chile einen ersten Dialog über Sozial- und Beschäftigungspolitik. Bei diesem sehr
erfolgreichen Gespräch erörterten sie die Lage auf
dem Arbeitsmarkt sowie beschäftigungspolitische
Strategien und Konzepte in der EU und Chile. Außerdem wurde ein Aktionsprogramm vereinbart, das
beide Seiten umsetzen wollen. Das wichtigste Ziel
dieser Dialoge besteht jedoch darin, die Beziehungen zwischen Chile und der EU zu vertiefen und auf
weitere Bereiche auszudehnen.
Am 6. Oktober 2005 unterzeichneten die EU und
Chile ein erstes horizontales Abkommen im Bereich
des Luftverkehrs.
Innovative und ehrgeizige Zielsetzungen für
eine Freihandelszone
Die handelspolitischen Bestimmungen des Abkommens beziehen sich auf viele unterschiedliche Bereiche. Chile und die Europäische Union konnten ein
sehr innovatives und ehrgeiziges Abkommen
schließen, das weit über ihre WTO-Verpflichtungen
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://europa.eu.int/comm/external_relations/chile/intro/index.htm
Chile, Außenhandel
Millionen ¼
Quelle: IWF.
Einfuhren
Ausfuhren
Saldo
30 000
25 000
26.166
19.897 20.274
19.714
20 000
20.324
17.810
3.8 18.609
18.773
19.764
16.988
0.6
12.974
15 000
11.690
8.957
10 000
6.403
4.017
5 000
377
0
56
1.30
14.980
2 0 0 0
610
2 0 0 1
963
2 0 0 2
3.289
1.621
2 0 0 3
2 0 0 4
6 m 2 0 0 4
6 m 2 0 0 5
EU, Handel mit Chile
Millionen ¼
Quelle: Eurostat.
Einfuhren
Ausfuhren
8 000
6 000
Saldo
7.194
4.886
3.719
3.489
4 000
5.773
5.491
5.149
5.139
4.946
3.162
3.115
2.959
2.770
2.220
2 000
0
-2 000
-1.430
-1.650
-1.724
-1.987
-4 000
-3.003
-3.271
-4.079
-6 000
2 0 0 0
Millionen¼
Quelle: Eurostat.
2 0 0 1
2 0 0 2
EU, Einfuhren aus Chile
(2004)
Transportmittel
0%
Landwirtschaftliche
Erzeugnisse
Maschinen
23 %
2%
Verschiedenes
71 %
Chemische
Erzeugnisse
4%
2 0 0 3
2 0 0 4
9 m 2 0 0 4
9 m 2 0 0 5
EU, Ausfuhren nach Chile
(2004)
Millionen ¼
Quelle: Eurostat.
Verschiedenes
27 %
Textilwaren und
Bekleidung
2%
Chemische
Erzeugnisse
15 %
Landwirtschaftliche
Erzeugnisse
3%
Energie
0%
Maschinen
37 %
Transportmittel
16 %
57
Ausländische Direktinvestitionen EU-Chile (Ströme)
Milliarden ¼
Quelle: Eurostat.
4,0
3,0
3
3,0
Zuflüsse
1,6
2,0
1,5
1,1
Abflüsse
1,0
0,2
Saldo
0,0
-0,4
-1,0
-1,4
-2,0
2
0
0
1
2
0
0
2
2
0
0
3
EU, Ausländische Direktinvestitionen EU-Chile (Bestände)
Milliarden ¼
Quelle: Eurostat.
e: geschätzte ADI (Bestand 2002 + Ströme 2003)
18,0
Bestände in der EU
27,0
16,0
Bestände in Chile
14,0
26,3
24,3
12,0
10,0
8,0
6,0
4,0
2,0
3,4
2,9
3,4
0,0
2
58
0
0
1
2
0
0
2
2
0
0
3
e
6. Humanitäre Hilfe der EU für Lateinamerika und die Karibik: Maßnahmen der Europäischen Kommission
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Humanitäre Hilfe
Der 1992 geschaffene Dienst für Humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission (ECHO) finanziert
humanitäre Maßnahmen, mit denen Opfer von Naturkatastrophen und Konflikten außerhalb der Europäischen Union unterstützt werden. Die Hilfe wird
unparteiisch gewährt, d. h. ohne Ansehen von Staatsanghörigkeit, ethnischer oder politischer Zugehörigkeit, Religion oder Geschlecht der Opfer.
Die Gelder werden humanitären Organisationen
(NRO, Einrichtungen der Vereinten Nationen oder
des Roten Kreuzes) zur Verfügung gestellt, damit diese bestimmte Hilfsgüter und Dienstleistungen wie
z.B. Nahrungsmittel, Kleidung, Unterkünfte, ärztliche Betreuung, Wasserversorgung, dringende Wiederaufbaumaßnahmen und Minenräumung finanzieren können. Außerdem stellt die Kommission Mittel
für die Katastrophenvorsorge (im Zusammenhang
mit Naturkatastrophen) und die Risikominderung in
besonders gefährdeten Gebieten bereit.
6.1. Vertreibung von Bevölkerungsgruppen – Kolumbien
Seit 1985 mussten in Kolumbien zwischen 2 000 000
und 3 840 0007 Personen aufgrund der Gewalt aus ihrer Heimatregion fliehen. Allein im Jahr 2004 kamen
weitere 287 0008 Vertriebene dazu. Damit ist Kolum-
bien wohl weltweit eines der Länder mit den meisten
Vertriebenen. Seit 1994 hat die Kommission über 100
Mio. EUR für humanitäre Maßnahmen zur Unterstützung dieser Menschen und anderer vom Bürgerkrieg
betroffener hilfebedürftiger Gruppen zugewiesen.
Diese Maßnahmen kommen jährlich schätzungsweise
150 000 Menschen zugute. Ihr Schwerpunkt liegt auf
dem Schutz und der Unterstützung der Menschen, die
in Nachbarländer fliehen mussten, ebenso wie der im
Land gebliebenen Bevölkerungsgruppen, die Vertreibung und Wirtschaftsblockaden ausgesetzt sind und
zum Teil in Isolation von den restlichen Landesteilen
ausharren müssen. Die Maßnahmen richten sich vor
allem an jene Menschen, denen die dafür zuständigen nationalen Einrichtungen wie Red de Solidaridad Social9 und die sonstigen staatlichen Institutionen
nicht helfen können. ECHO arbeitet hierbei mit dem
Roten Kreuz, den Einrichtungen der Vereinten Nationen und europäischen NRO zusammen.
Die Hilfestrategie der Kommission zielt darauf ab:
— in allen Regionen des Landes für alle betroffenen Personen unmittelbar nach ihrer Vertreibung
bestimmte Basishilfeleistungen sicherzustellen
(durch das Internationale Komitee vom Roten
Kreuz, das Welternährungsprogramm und punktuell durch NRO),
— die Lebensbedingungen zu verbessern, den
Opfern wieder ein Mindestmaß an Autonomie
zu ermöglichen und die soziale Eingliederung
der Vertriebenen in ländlichen Gebieten und in
den am stärksten betroffenen Gebieten zu fördern (durch europäische NRO und nationale
Rotkreuzgesellschaften aus Europa),
— den Schutz der vom Konflikt betroffenen Bevölkerungsgruppen und insbesondere der von der
(7) Angaben der Regierung und der Beratungsstelle Menschenrechte und gewaltsame Vertreibung (CODHES).
(8) Angaben der CODHES.
(9) Von Januar bis Oktober 2005 wurden 43 548 Personen vom IKRK unterstützt.
59
© EG — ECHO — Karin Michotte
Informationsprogramm über Hygienemaßnahmen, das sich an Vertriebene richtet (Nariño, Kolumbien).
Zwangsrekrutierung durch bewaffnete Gruppen
bedrohten Kinder zu verbessern,
— den Informationsaustausch zwischen den humanitären Hilfsorganisationen zu intensivieren,
um die Koordinierung und die Qualität der humanitären Hilfe zu verbessern (vor allem durch das
Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen - OCHA).
Der Dienst für Humanitäre Hilfe stimmt seine Maßnahmen mit den anderen Dienststellen der
Kommission und ihrer Delegation in Bogota ab, um
Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung besser
miteinander zu verknüpfen.
In Kuba stellte die Kommission 2004 nach den
Hurrikans Charly und Iwan 1 Mio. EUR für die
Bereitstellung lebensnotwendiger Güter, die Instandsetzung von beschädigten Häusern und Schulen sowie sanitäre Anlagen zur Verfügung.
Seit Gründung des Dienstes für Humanitäre Hilfe
ist Zentralamerika aufgrund der dort eingetretenen
Naturkatastrophen eines der Haupteinsatzgebiete von
ECHO. Die vielfache und wachsende Bedrohung der
gesamten Region durch Hurrikans, tropische Stürme, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Dürren und Überschwemmungen macht dort auch weiterhin Hilfeleistungen der Kommission erforderlich.
Im Oktober 2005 wurden El Salvador und Guatemala durch den Hurrikan Stan verwüstet. Außerdem brach in El Salvador der Vulkan Ilamatpec
aus. Die Kommission stellte für Soforthilfemaßnahmen in beiden Ländern 5,7 Mio. EUR zur Verfügung und leistete in weniger als 24 Stunden mit dem
Bau von Notunterkünften und der Bereitstellung
von sauberem Trinkwasser, Nothilfe- und Hygienekits sowie Nahrungsmitteln Hilfe. Außerdem stellte
sie eine medizinische Grundversorgung für die am
stärksten betroffenen Familien sicher. Im November
2005 wurden ergänzende Hilfemaßnahmen für beide
Länder beschlossen.
In den Jahren 2004 und 2005 stellte die Kommission für Zentralamerika über 7,5 Mio. EUR für klassische humanitäre Maßnahmen und 6 Mio. EUR für
Maßnahmen zur Vorbereitung der Bevölkerung auf
Naturkatastrophen bereit.
Der Dienst für Humanitäre Hilfe der Kommission
wird 2006 in Guatemala ein lokales Büro einrichten,
das die 2005 finanzierten und die für 2006 vorgesehenen Hilfemaßnahmen für die betroffenen Bevölkerungsgruppen beider Länder vor Ort verwaltet.
6.2. Naturkatastrophen
Zentralamerika
60
2003 und 2004 leistete sie auch Unterstützung
für Guatemala, um die unzureichende medizinische
Versorgung bestimmter indigener Bevölkerungsgruppen in abgeschiedenen ländlichen Gebieten zu verbessern. Darüber hinaus finanzierte sie eine
gezielte Nahrungsmittelhilfe und Betreuung für Kinder mit chronischer und schwerer Mangelernährung,
die in diesen abgelegenen Gebieten leben.
Lateinamerika
Der Dienst für Humanitäre Hilfe ist bei Bedarf
auch in anderen lateinamerikanischen Ländern wie
Ecuador, Bolivien, Peru und Paraguay tätig, da
auch diese immer wieder unter Naturkatastrophen zu
leiden haben. Bei großen Katastrophen, die von den
lokalen Strukturen nicht bewältigt werden können,
unterstützt die Kommission vorrangig die schwächsten Bevölkerungsgruppen. Außerdem finanziert sie
im Rahmen der Projekte für humanitäre Hilfe auch
Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge. Von 1999
bis 2005 stieg die humanitäre Hilfe der Kommission für Lateinamerika auf einen Betrag von mehr
als 29,5 Mio. EUR, in dem die Mittel für die Unterstützung der Vertriebenen in Kolumbien und die
Maßnahmen des Programms DIPECHO noch nicht
enthalten sind.
Bei Naturkatastrophen versucht ECHO in erster
Linie, den dringendsten Bedarf zu decken, wozu
beispielsweise Behelfsunterkünfte und Wasserversorgung, die Verteilung von Nahrungsmitteln und
Nothilfekits (Kochgeräte und Hygieneartikel),
medizinische Soforthilfe und Basisversorgung, die
Instandsetzung sanitärer Anlagen und die epidemiologische Überwachung gehören.
Karibik
Im September 2004 richtete der Hurrikan Iwan,
der Kategorie 5 erreichte, große Schäden auf den
Inseln Grenada und Jamaika an. Daraufhin wurden 4 Mio. EUR für zehn Maßnahmen bereitgestellt,
um die hilfebedürftigsten Bevölkerungsgruppen in
beiden Ländern zu unterstützen. 2006 wird ECHO
die Förderung eines Projekts zur Instandsetzung von
Wohnungen fortsetzen, das auch eine Komponente
zur Katastrophenvorsorge in Grenada umfasst.
Im September 2004 fegte der Hurrikan Jeanne
(Kategorie 3) über drei Länder hinweg: die Dominikanische Republik, Haiti und die Bahamas.
Die Kommission finanzierte dort 15 Projekte mit
insgesamt 5,08 Mio. EUR.
Darüber hinaus reagierte die Kommission auch
auf den Bedarf an humanitärer Hilfe infolge der
Überschwemmungen, die außerhalb der Hurrikansaison im Mai 2004 in der Dominikanischen
Republik und in Haiti sowie im Januar 2005 in
Guyana einsetzten.
© EG — ECHO — François Duboc
Die Hurrikansaison 2004 hat auf tragische Weise
gezeigt, wie stark die Karibik durch Naturkatastro-
phen gefährdet ist. Zwischen 2004 und 2005 hat
die Kommission einen Betrag von mehr als 25,3
Mio. EUR für humanitäre Hilfe bereitgestellt,
der im Wesentlichen für die Bewältigung von Notlagen nach extremen Wetterereignissen verwendet
wurde. Auch Haiti wurde aus diesen Mitteln unterstützt, als die Überschwemmungen sowie die politische und soziale Lage dort zu einer humanitären
Notlage führten.
Las Maduras, Retalhuleu (Guatemala) - Verteilung von Soforthilfe nach dem Hurrikan Stan.
61
© EG − ECHO − Susana Perez Diaz
Seit 2004 wurden 9,3 Mio. EUR für Haiti zugewiesen, um den humanitären Bedarf zu decken, der auf die
politische und soziale Lage des Landes zurückzuführen
ist. Mit diesen Mitteln wurden 25 Projekte in den Bereichen Gesundheit, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie Ernährungssicherheit finanziert.
6.3. DIPECHO: Programm für Katastrophenschutz und Katastrophenvorsorge
Die Andengemeinschaft, Zentralamerika und die
Karibik sind drei der sechs Regionen, in denen das
Programm DIPECHO (Disaster Preparedness
ECHO) durchgeführt wird. Im Mittelpunkt dieses
Programms steht die Vorbereitung auf Naturkatastrophen und die Mobilisierung der Bevölkerungsgruppen in den Hauptrisikogebieten. Es soll die gefährdeten Bevölkerungsgruppen dazu in die Lage versetzen,
auf unausweichliche Naturkatastrophen richtig zu
reagieren, sich auf Katastrophen vorzubereiten und
besser davor zu schützen, damit Menschenleben gerettet und wirtschaftliche Verluste verhindert werden
können. Das Programm umfasst unter anderem folgende Maßnahmen:
— Sensibilisierung und direkte Schulung der Bevölkerungsgruppen in Gefahrenzonen,
— Verbesserung der Reaktionsfähigkeit auf lokaler
Ebene,
Durch den Bau dieser durch das Programm DIPECHO finanzierten Brücke wird das Dorf nicht länger vom Rest der Welt abgeschnitten sein, sobald der Fluss Santa Rosa (Nicaragua) Hochwasser führt.
ren Arbeiten zur Abschwächung der Folgen von
Katastrophen.
DIPECHO richtet sich vor allem an die Bevölkerungsgruppen, die aufgrund physischer, sozialer,
kultureller, wirtschaftlicher und umweltspezifischer
Faktoren besonders hilfebedürftig sind, sowie an die
lokalen, regionalen und nationalen Behörden. Dieses
Programm hat gezeigt, dass grundlegende und
wenig kostspielige Maßnahmen manchmal ausreichen, um Menschenleben zu retten und die
verheerenden Folgen von Naturkatastrophen
zu verringern. In den Jahren 2000 bis 2005 wurden insgesamt über 34 Mio. EUR für DIPECHOProjekte in Zentralamerika, der Andengemeinschaft
und der Karibik bereitgestellt.
— Einrichtung und Ausbau von Frühwarnsystemen,
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://europa.eu.int/comm/echo/index_fr.htm
© CRS — CAFOD
— Organisation von Rettungsdiensten und kleine-
Im Rahmen des Programms zur Vorbereitung auf Naturkatastrophen, DIPECHO, lernen Kinder, wie sie bei einem Vulkanausbruch
reagieren sollen. Ecuador.
62
Schlussbemerkung
Die Europäische Union, Lateinamerika und die Karibik haben Schritt für Schritt einen Rahmen für die
Abstimmung ihrer Positionen und einen Austausch geschaffen, mit dem eine offene und erfolgreiche Zusammenarbeit möglich ist und bereits beträchtliche Fortschritte insbesondere bei der Förderung der Demokratie
und der regionalen Integration erzielt wurden.
© Isabelle Lafontaine
Das vierte Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs beider Regionen, das im Mai 2006 in Wien stattfindet, wird die strategische Partnerschaft zwischen den beiden Regionen weiter festigen. Auch dieses Gipfeltreffen zeigt, dass Lateinamerika, die Karibik und die Europäische Union nicht nur wichtige Handelspartner,
sondern aufgrund ihrer engen historischen Bande und gemeinsamen Wertvorstellungen auch privilegierte
Gesprächspartner sind.
La Silla (Chili).
63
Chronologie der Beziehungen zwischen
der Europäischen Union und den Ländern
Lateinamerikas und der Karibik
64
1952
Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die den Grundstein für den
Integrationsprozess legte, aus dem 1992 die „Europäische Union“ hervorging
1969
Gründung des Andenpakts, der 1996 (mit dem Protokoll von Trujillo) zur Andengemeinschaft
wurde
1973
Gründung der CARICOM: Karibische Gemeinschaft und Karibischer Gemeinsamer Markt
(Vertrag von Chaguaramas)
1974
Erste der alle zwei Jahre stattfindenden Konferenzen des Europäischen Parlaments und des
„Parlatino“ (Lateinamerikanisches Parlament)
1975
Gründung der AKP-Gruppe (Afrika, Karibik, Pazifik) und Unterzeichung des ersten LoméAbkommens (EG-AKP)
1976
Erste Kooperationsmaßnahmen zwischen der EG und Lateinamerika unter Einbeziehung bestimmter Karibikstaaten, die damals nicht der AKP-Gruppe angehörten
1983
Unterzeichnung des ersten Kooperationsabkommens EG-Andenpakt
1984
Aufnahme des Dialogs von San José zwischen der EG und den zentralamerikanischen Staaten
1985
Unterzeichnung des Kooperationsabkommens EG-Zentralamerika
1986
Gründung der Rio-Gruppe
1990
Erklärung von Rom: Einrichtung eines politischen Dialogs zwischen der EG und der RioGruppe
1990
Lomé-IV-Abkommen (EG-AKP), Beitritt Haitis und der Dominikanischen Republik
1991
Unterzeichnung des Vertrags von Asunción zur Einrichtung des Mercosur (Gemeinsamer
Markt des Südens)
1992
Gründung des CARIFORUM
1994
Unterzeichnung des Protokolls von Ouro Preto, das den Mercosur-Prozess vertieft und institutionalisiert
1994
4. Ministertreffen der EU und der Rio-Gruppe in São Paulo:Verabschiedung einer „Partnerschaftserklärung“
1995
Mitteilung der Europäischen Kommission: „Europäische Union – Lateinamerika: Die Partnerschaft heute und die Perspektiven für ihren Ausbau 1996 bis 2000“ (KOM(95) 495 endg.)
1996
1. Sitzung im Rahmen des auf hoher Ebene zwischen der EU und der Andengemeinschaft geführten Dialogs über Drogenbekämpfung, der eine Folgemaßnahme der 1995 unterzeichneten
Vereinbarungen über die „Vorläuferstoffe“ ist
1997
Unterzeichnung des Abkommens über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung
und Zusammenarbeit mit Mexiko
1999
Mitteilung der Europäischen Kommission: „Eine neue Partnerschaft zwischen der Europäischen
Union und Lateinamerika an der Schwelle zum 21. Jahrhundert“ (KOM(99) 105 endg.)
1999
1. Rio-Gipfel: EU-Lateinamerika/Karibik, Rio de Janeiro
1999
Aufnahme der Verhandlungen über ein Assoziationsabkommen zwischen der EU und dem
Mercosur
2000
Mitteilung der Kommission über die Folgemaßnahmen im Anschluss an den Rio-Gipfel: „Folgemaßnahmen zum ersten Gipfeltreffen zwischen Lateinamerika, der Karibik und der Europäischen Union“ (KOM(00) 670 endg.)
2000
Unterzeichung des Abkommens von Cotonou zwischen der
den AKP-Ländern (77 Staaten)
2000
Beitritt Kubas zur AKP-Gruppe
2000-2001
Schrittweises Inkrafttreten des Freihandelsabkommens mit Mexiko
2002
2. Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik in Madrid
2002
Unterzeichnung des Assoziationsabkommens EU-Chile
2002
Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der Interamerikanischen Entwicklungsbank (BID)
2003
Inkrafttreten des Abkommens von Cotonou
2003
Inkrafttreten der handelspolitischen Übergangsbestimmungen des Abkommens EU-Chile
2003
Unterzeichnung des Abkommens über den politischen Dialog und die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Andengemeinschaft
2003
Unterzeichnung des Abkommens über den politischen Dialog und die Zusammenarbeit zwischen der EU und Zentralamerika
2004
3. Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik in Guadalajara
2004
Aufnahme der Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit den Karibikstaaten
2004
1. Treffen der EU-Troika und des CARIFORUM am Rande des Gipfeltreffens EU-Lateinamerika/Karibik
2005
Erstmalige Teilnahme eines EU-Kommissars an einer Konferenz der Regierungschefs der CARICOM-Staaten
2005
Ministertreffen EU-Rio-Gruppe (Luxemburg)
2005
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: „Eine verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika“
EU (15 Mitgliedstaaten) und
(KOM(2005) 636 endg.) vom 8.12.2005
2006
4. Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik, Wien (12.-13. Mai)
65
Glossar
Abkommen von Cotonou: Neues Partnerschaftsabkommen zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union, das am 20. Februar 2000 für einen
Zeitraum von zwanzig Jahren (2000-2020) geschlossen
wurde. Dieses Abkommen wird ebenso wie das entsprechende Finanzprotokoll alle fünf Jahre überprüft.
ADI: Ausländische Direktinvestitionen
AKP: Afrika, karibischer Raum, Pazifischer Ozean.
Die Gruppe der AKP-Länder wurde 1975 mit der
Unterzeichnung des ersten Lomé-Abkommens mit
der Europäischen Union gebildet. 2003 umfasste sie
79 Staaten.
ALA-Verordnung: Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit
der Gemeinschaft mit den Ländern Asiens und Lateinamerikas.
ALBAN: Stipendienprogramm der Europäischen
Union zur Förderung einer wissenschaftlichen Weiterqualifizierung von Postgraduierten aus Lateinamerika.
ALFA: Biregionales Kooperationsprogramm im Bereich der Hochschulbildung.
AL-INVEST: Biregionales Kooperationsprogramm
zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen europäischen KMU und lateinamerikanischen Unternehmen
@LIS: Allianz für die Informationsgesellschaft. Biregionales Kooperationsprogramm zur Förderung der
Informationsgesellschaft und Bekämpfung der digitalen Kluft.
APS: Allgemeines Präferenzsystem. Bei diesem System werden 180 Entwicklungsländern, Transformationsländern und abhängigen Gebieten ohne mengenmäßige Beschränkungen Zollpräferenzen auf
einseitiger Basis und nach dem Grundsatz der NichtGegenseitigkeit gewährt. Die Zollpräferenzen werden anhand der Einstufung der eingeführten Waren
(empfindlich/nicht empfindlich) festgelegt.
66
APS+: Die neue APS-Verordnung (Verordnung (EG)
Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005) sieht eine
besondere Förderung der nachhaltigen Entwicklung
und verantwortungsvollen Staatsführung vor. Im
Rahmen des seit dem 1. Juli 2005 gültigen APS+
werden Ländern, die bestimmte internationale Standards im Bereich der Menschenrechte, des Arbeitsrechts, des Umweltschutzes, der Drogenbekämpfung
und der verantwortungsvollen Staatsführung einhalten, zusätzliche Vorteile gewährt.
Budgethilfe: Bei dieser neuen Form der Zusammenarbeit werden - in einem bestimmten Sektor
und im Rahmen einer mit dem(n) Geldgeber(n)
vereinbarten Strategie – nationale Haushaltsmittel
durch internationale Mittel aufgestockt, damit die
begünstigten Länder bestimmte, zeitlich gestaffelte
Ziele erreichen können. Die Unterstützung durch
eine Budgethilfe setzt eine verantwortungsvolle und
planmäßige Verwaltung der öffentlichen Mittel sowie eine entsprechende Abstimmung zwischen dem
Staat, dem(n) Geldgeber(n) und der Zivilgesellschaft
voraus. Dieser Rahmen soll gewährleisten, dass unter Federführung des Empfängerlandes gemeinsam
Sektorstrategien festgelegt und die Ergebnisse auf
konkrete Zahlen gestützt regelmäßig kontrolliert und
evaluiert werden können. Maßgeblich für die Zahlungen seitens der Geber sind dann die tatsächlich
erzielten Fortschritte.
CAN: Andengemeinschaft.
CARICOM: Karibische Gemeinschaft und Karibischer Gemeinsamer Markt. Ihr wichtigstes Ziel ist die
Förderung der regionalen Wirtschaftsintegration.
CARIFORUM: Diskussionsforum zur Förderung
der regionalen Integration der in der AKP-Gruppe
vertretenen Karibikstaaten.
DIPECHO: Katastrophenvorsorgeprogramm der
Generaldirektion für Humanitäre Hilfe (ECHO) der
Europäischen Kommission
EEF: Europäischer Entwicklungsfonds. Über den
EEF werden Mittel für Projekte und Programme in
den AKP-Ländern und den überseeischen Ländern
und Gebieten bereitgestellt. Der 9. EEF, der die ersten
fünf Jahre des Cotonou-Abkommens abdeckt, ist mit
13,5 Mrd. EUR dotiert.
EIB: Europäische Investitionsbank
EU: Europäische Union (Mitglieder im Jahr 2006:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland,
Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,
Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,Vereinigtes
Königreich, Zypern). Es gibt derzeit zwei Länder, deren Beitritt bevorsteht (Bulgarien und Rumänien im
Jahr 2007) und zwei Kandidatenländer (Kroatien und
die Türkei). Die EU wurde auf der Grundlage der
EWG (Vorläufer der EG), der EGKS (Europäische
Gemeinschaft für Kohle und Stahl) und Euratom
(Europäische Atomgemeinschaft) geschaffen.
Europäische Kommission: Eines der drei wichtigsten Organe der Europäischen Union. Sie vertritt
das gemeinsame europäische Interesse. Ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, Vorschläge für die Politik
der Gemeinschaft zu unterbreiten und diese Politik
umzusetzen.
EUROsociAL: Regionalprogramm zur Förderung
des sozialen Zusammenhalts in Lateinamerika, bei
dem durch neu gestaltete staatliche Maßnahmen (z.
B. in der Bildungs-, Gesundheits-, Justiz-, Steuer- und
Beschäftigungspolitik) ein stärkerer sozialer Zusammenhalt in den lateinamerikanischen Ländern erzielt
werden soll.
FLEX: System zum Ausgleich finanzieller Ungleichgewichte in den AKP-Ländern, die auf erhebliche Verluste bei den Exporteinnahmen zurückzuführen sind.
Gemeinschaft der südamerikanischen Staaten:
Politischer und wirtschaftlicher Zusammenschluss,
der am 8. Dezember 2004 in Cuzco (Peru) geschaffen wurde.
INTERREG III: Das Gemeinschaftsprogramm INTERREG III (2000-2006) bietet einen Handlungsrahmen für die Förderung einer harmonischen und
ausgewogenen Entwicklung und der regionalen Integration der betreffenden Gebiete.
LAC: Lateinamerika/Karibik.
Lomé-Abkommen: Das erste Lomé-Abkommen
wurde 1975 von neun EU-Mitgliedstaaten und 46
AKP-Ländern unterzeichnet. An dieses Abkommen
knüpften drei weitere Lomé-Abkommen an, bis
Lomé-IV im Jahr 2000 durch das Abkommen von
Cotonou ersetzt wurde.
MERCOSUR: Gemeinsamer Markt des Südens.
Organisation für regionale Integration.
MINUSTAH: Ziel der Stabilisierungsmission der
Vereinten Nationen in Haiti (MINUSTAH) ist es,
die politische Lage in Haiti zu stabilisieren, um Gewähr für Frieden und Sicherheit in der Region zu
bieten. Ihre Aufgabe besteht insbesondere darin, die
Abhaltung von Wahlen, die Wiederherstellung einer
stabilen Sicherheitslage und die Achtung der Menschenrechte zu gewährleisten. Grundlage ihres Handelns ist Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen (Resolution 1542 des Sicherheitsrats vom 30.
April 2004).
OAS: Die Organisation Amerikanischer Staaten
(OAS), in der die Länder der westlichen Hemisphäre
vertreten sind, strebt den Ausbau der Zusammenarbeit und die Förderung der gemeinsamen Interessen
an. Sie stellt in der Region das wichtigste Forum für
den multilateralen Dialog und die Abstimmung von
Maßnahmen dar.
OECS: Organisation Ostkaribischer Staaten
OREAL: Beobachtungsstelle für die Beziehungen
EU-Lateinamerika
PRRAC: Regionalprogramm für den Wiederaufbau
in Zentralamerika
Rio-Gruppe: Konsultationsmechanismus für politische Fragen, die für Lateinamerika und die Karibikstaaten von gemeinsamem Interesse sind.
SFA: Special Framework of Assistance. Besonderer
Rahmen zur Unterstützung der traditionellen AKPBananenlieferanten. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit im Bananensektor verbessert bzw. die Diversifizierung unterstützt werden.
SICA: Zentralamerikanisches Integrationssystem
Stabex: Dieses bis zum 9. EEF eingesetzte Instrument sollte in den AKP-Ländern Ausfälle bei den
Ausfuhrerlösen infolge von Preisschwankungen oder
Schwankungen der Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen ausgleichen.
Sysmin: Dieses bis zum 9. EEF eingesetzte Instrument dient der Stabilisierung von Erlösen, die durch
die Gewinnung und den Verkauf mineralischer Erzeugnisse erzielt werden.
URB-AL:
Bilaterales
Kooperationsprogramm
EU-Lateinamerika zum Aufbau der Verbindungen
67
zwischen europäischen und lateinamerikanischen
Gebietskörperschaften durch den Austausch über bewährte Verfahren im Bereich der Städtepolitik.
Vereinbarungen: Bei den in dieser Broschüre genannten Vereinbarungen handelt es sich um bilaterale Vereinbarungen zwischen der Europäischen
Gemeinschaft und ihren Partnern, in denen die Prioritäten und vorläufigen Mittelzuweisungen für die
Entwicklungszusammenarbeit in einem bestimmten
68
Zeitraum (in dieser Broschüre: 2000-2006) festgelegt werden.
WPA: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Handelsabkommen zwischen der EU und den AKP-Regionen. Im Einklang mit den WTO-Regelungen
zielen sie auf die schrittweise Beseitigung der Handelshemmnisse und die Stärkung der Zusammenarbeit in allen handelsrelevanten Bereichen ab.
WTO: Welthandelsorganisation
Europäische Kommission
Die Europäische Union, Lateinamerika und die Karibik:
eine strategische Partnerschaft
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften
2006 — 68 p — 21 x 29,7 cm
ISBN 92-79-00827-7
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