Mit Farbe Akzente setzen Seite 4

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Sanieren
Magazin für den gemeinnützigen Wohnungsbau | Ausgabe 1 | März 2014
Mit Farbe
Akzente setzen
Zuwanderung: Weniger Druck auf Wohnungsmarkt? Seite 14
Wohnpolitik: Vorkaufsrecht für Gemeinden Seite 17
Architektur: Baugenossenschaft baut an der Goldküste Seite 18
Seite 4
Die grosse
Niederdorf-Oper
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Intern–Editorial
Rote Basler, grüne Bernerinnen
Keine Angst – das ist nicht politisch gemeint! Was
eine Fachfrau in unserem grossen Interview auf
Seite 9 über die farblichen Unterschiede von Städten und Regionen sagt, ist hochinteressant und
wohl für viele, die sich gern mit Farben beschäftigen, überraschend. Stefanie Wettstein erklärt:
Jede Region hat ihre Farbe – Paris ist hellbeige,
Neuenburg gelb, Basel rot oder eben Bern grün.
Farben verlangen bei Sanierungen Fingerspitzengefühl. Soll man die bisherigen Farben übernehmen, ausgewählte Akzente setzen oder mit einer
radikal neuen Farbe riskieren, «dass plötzlich das
Blau des Nachbarschaftshauses in die eigene
Stube strahlt», so die Fachfrau. Eine Bauherrschaft ist gut beraten, nicht vorschnell breitspurig
in schrille Farbtöpfe zu langen. Dazu haben wir
ein interessantes Beispiel in La Tour-de-Peilz gefunden. Drei genau gleiche Häuser wurden mit
drei verschiedenen Farbkonzepten erneuert –
schauen Sie sich diese Unterschiede auf Seite 5 an.
ist gut möglich. Auch das zeigen wir an einem
Beispiel (Seite 7), notabene in einer Landregion.
Jetzt aber doch noch zur Politik: In allen Politfeldern sind die Erfolgschancen hoch, wenn man
eine bestehende Grundfarbe dosiert mit neuen
Farben mischt. Der wohnungspolitische Dialog
Bund-Kantone-Städte (Seite 17) geht genau in
diese Richtung: Der Wohnbereich soll auch in
Zukunft durch den freien Markt geregelt werden.
Aber Farbakzente sind für die Wohnversorgung
für den Mittelstand sinnvoll. Solche Farbakzente
sind zum Beispiel Vorkaufsrecht für Gemeinden,
Mehrwertabschöpfung für den gemeinnützigen
Wohnungsbau oder die Immobilienabgabe bundesnaher Betriebe an Genossenschaften. Solche
Farbakzente haben in einer bürgerlichen Grundfarbe durchaus Platz – zumindest dass sie ernsthaft geprüft werden.
Wer aber, wie ich, das Spiel mit Farben, den Tanz
der Farben liebt, muss jetzt nicht auf graue Maus
machen. Eine wohl temperierte Kombination der
regional herrschenden Farbe mit Akzenten – das
Kurt Bischof
Redaktionsleiter Magazin WOHNEN SCHWEIZ
Inhalt
Impressum
Magazin für den
gemeinnützigen Wohnungsbau
Herausgeber
Adressänderungen/Inserate
Verlagsgenossenschaft
Magazin WOHNEN SCHWEIZ
Obergrundstrasse 70, 6003 Luzern
Telefon 041 310 00 50
Fax 041 310 00 88
[email protected]
Redaktion
Kurt Bischof, bischof | meier und co.
Postfach 141, 6281 Hochdorf
Telefon 041 914 70 10, Fax 041 914 70 11
[email protected]
4
Sanieren: Wenn Blau und Braun tanzen
7
Sanieren: Farbe im Dienst der Architektur 9
Erscheinungsweise
4 Mal jährlich
Auflage 14 500 Exemplare
Jahrgang 4 (Nachfolgeorgan von
«Wohnen-und-Bauen» sowie «Freies Wohnen»)
Nächste Ausgabe 2/2014
Schwerpunktthema: Küchen
Erscheinungstermin: 27. Juni 2014
Redaktionsschluss: 28. Mai 2014
Anzeigenschluss: 6. Juni 2014
Produktion
Titelbild
Farben sorgfältig eingesetzt sorgen bei
Sanierungen für das i-Pünktchen.
Brunner AG, Druck und Medien, Kriens
Bild Thinkstock by Getty Images
Ausgabe 1 | 2014
Sanieren: 3 Häuser – 3 Farben
Debatte: Druck Wohnungsmarkt?
14
Wohnpolitik: Vorkaufsrecht Gemeinden
17
Architektur: Projekt Meilen
18
Ratgeber Recht: Mietrecht
22
Ratgeber Immobilien: Sanieren
23
WOHNEN SCHWEIZ: Umfrage
24
WOHNEN SCHWEIZ: Neues Angebot
27
Genossenschaften: Aktualitäten
29
Fonds de Roulement: Keine Kürzung
31
2|3
Sanieren_Farben Beispiel 1
Sanieren: Neue Farbe ist
das i-Pünktchen
Im Rahmen einer Gebäudesanierung steht oftmals auch eine
neue Farbgestaltung zur Diskussion. Immer öfter lässt sich die
Bauherrschaft dabei von einem Profi beraten. Das Magazin
WOHNEN SCHWEIZ hat drei professionelle Farbgestalter
eingeladen, eines ihrer Projekte vorzustellen und die Idee hinter
dem Farbkonzept zu erklären.
3 gleiche Häuser – 3 verschiedene Aussagen
In La Tour-de-Peilz, Nähe Vevey, stehen
drei Mehrfamilienhäuser aus den späten
40er-Jahren. Sie gehören der CPK Pensionskasse Swatch Group. Die Bieler Farbgestalterin Barbara Schwärzler hatte den
Auftrag, ein Farbgestaltungskonzept auszuarbeiten. Im Rahmen der energetischen
Sanierung in den Jahren 2010 und 2011 erhielten die Häuser ein neues Gesicht.
«
Die Architektur ist zwar
dieselbe, die Gebäude stehen
jedoch in verschiedenen
Quartieren und unterschiedlichen Kontexten.
»
Charakter erhalten, nicht auslöschen
Das Spannende am Projekt: Die Architektur ist zwar dieselbe, die Gebäude stehen
jedoch in verschiedenen Quartieren und
unterschiedlichen Kontexten. Deshalb hat
die Farbgestalterin für jedes Objekt ein
eigenes Farbkonzept entwickelt.
Allerdings gibt es auch Gemeinsamkeiten.
«Durch die neue Aussenisolation gingen
leider schöne Details verloren, beispielsweise die Fensterlaibungen aus Naturstein», sagt Barbara Schwärzler. «Mein
Anspruch war, solch sorgfältige Elemente
mit der Neugestaltung wieder einzubringen.» Je nach Gebäude hat sie dafür unterschiedliche Lösungen gefunden. Der Cha-
rakter der Gebäude soll durch die neue
Farbgebung nicht ausgelöscht, sondern «in
die Neuzeit transportiert» werden.
Haus 1: Kräftige Farbe befreit
Das Mehrfamilienhaus an der Avenue des
Alpes hat eine kräftige Farbgebung erhalten, aufsteigend von Terracotta bis Ocker in
feinen Abstufungen. Auf der Südseite des
Hauses steht ein sehr grosses Hochhaus,
auf der Ostseite ein schweres Haus in
dunklen Farben. «Das Mehrfamilienhaus
wurde beinahe erdrückt», sagt Barbara
Schwärzler. Mit den kräftigen Farben
wollte sie es wieder «zum Atmen» bringen.
Die Ockertöne, Mango oder Terracotta
seien im Quartier sehr präsent. So fiel Barbara Schwärzlers Wahl auf diese Farbkombination.
«
Es ist zwar dasselbe Haus,
doch die Nachbarn sind viel
eleganter.
»
Haus 2: Elegant eingebettet
Ganz anders präsentiert sich das Mehrfamilienhaus am Boulevard d’Arcangier. «Es
ist zwar dasselbe Haus, doch die Nachbarn
sind viel eleganter», so die Farbgestalterin.
Die Strasse ist grosszügiger angelegt, in
unmittelbarer Nähe gibt es einen alten, imposanten Baumbestand. Barbara Schwärzler wählte für die Neugestaltung einen
warmen Sand-Ton. Besonderes Augenmerk legte sie auf die Fenster. Sie wollte
ihnen «eine andere Geschichte» geben.
Neu umrahmt eine helle Farbe jeweils zwei
Fenster, gibt ihnen einen Zusammenhalt
und vermittelt zurückhaltende Eleganz.
«
Ockertöne sind in der Westschweiz sehr präsent, was von
den Steinbrüchen herrührt.
»
Haus 3: Wuchtige Flächen aufbrechen
Auch das dritte Mehrfamilienhaus am Chemin des Murs-Blancs erhielt durch die
Neugestaltung einen eigenständigen Charakter. Auf der Ostseite liegt der offene
Friedhof und das dazugehörende Verwaltungsgebäude. «Das Mehrfamilienhaus bildet mit diesem ockerfarbenen Gebäude
eine Einheit», sagt Barbara Schwärzler. Die
Farbe drängte sich also auf. Abgesehen davon seien Ockertöne in der Westschweiz
sehr präsent, was von den Steinbrüchen
herrühre. Bei diesem dritten Gebäude
wollte die Farbgestalterin die grossen Flächen aufbrechen, weil sie sehr wuchtig
wirkten. Barbara Schwärzler wählte dafür
zwei verschiedene Verputzarten. Der grobe
Putz wirkt dunkel, der feine heller. «Mit
kleinen Eingriffen konnte man so eine elegante Wirkung erzielen.»
Astrid Bossert Meier
Avenue des Alpes
In unmittelbarer Umgebung des Mehrfamilienhauses an der Avenue des
Alpes steht ein dominantes Hochhaus. Aus diesem Grund entschied sich
Farbgestalterin Barbara Schwärzler für eine kräftige Farbgebung. In feinen Abstufungen gehen die Farbnuancen von Terracotta bis Ocker ineinander über. Dadurch gewinnt das viergeschossige Gebäude an Aufmerksamkeit.
Boulevard d’Arcangier
Die gleiche Architektur wirkt durch den warmen Sand-Ton des Gebäudes
komplett anders. Sorgfältig abgewogene Farben und nicht zu starke Kontraste lassen das Haus elegant erscheinen – passend zum alten, imposanten Baumbestand in der Nachbarschaft. Einen besonderen Blickfang bilden die Fenster. Sie wurden jeweils paarweise mit heller Farbe umrahmt.
Chemin des Murs-Blancs
Nochmals dieselbe Architektur, nochmals eine komplett andere Wirkung.
Durch einen groben und einen feinen Verputz entsteht eine kleine Farbdifferenz, welche das Gebäude am Chemin des Murs-Blancs strukturiert und
die grossen Flächen aufbricht. Die Farbgestalterin wählte einen Ockerton,
welcher mit dem Nachbargebäude harmoniert.
Ausgabe 1 | 2014
4|5
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Sanieren_Farben Beispiel 2
Erdbraune Bodenhaftung – luftblaue Offenheit
Im Nachgang zur Sanierung ihrer Mehrfamilienhäuser wollte die WOBA Pfaffnau LU mit Farbe für das
gewisse Etwas sorgen. Der zugezogene Fachmann entschied sich für einen «Tanz» zwischen Blau und
Braun – die herrschenden Farben in dieser Landgemeinde.
Mitten im Luzerner Dorf Pfaffnau reihen
sich an leicht erhöhter Lage im Grossacher
drei Mehrfamilienhäuser aneinander. Die
zwischen 1965 und 1969 von der WOBA
Pfaffnau erstellten Bauten erhielten in einer ersten Teilrenovation grosszügige Balkone und eine energetische Verbesserung
der Gebäudehülle. Im Jahr 2012 führte die
WOBA Pfaffnau eine Fassadensanierung
durch. In diesem Zusammenhang erhielt
Herbert Bürli den Auftrag, ein Farbgestaltungskonzept auszuarbeiten.
Geschwister
«Die drei Bauten sind wie Geschwister»,
sagt Herbert Bürli gegenüber dem Magazin
WOHNEN SCHWEIZ. «Die Mehrfamilienhäuser gehören zusammen, und doch hat
jedes eine eigenständige Persönlichkeit.»
Das neue Farbkonzept soll die Mehrfamilienhäuser miteinander verbinden, ihnen
aber trotzdem einen individuellen Ausdruck erlauben. «Ausserdem war es mein
Ziel, die teilsanierten Südseiten mit den
Balkonen ins Gesamtbild zu integrieren.»
Erdig im Norden, luftig im Süden
Bei seinem Konzept liess sich der Farbgestalter von der Umgebung inspirieren. «Die
Häuser sind farblich eingebettet in Äcker,
Felder und eine Vielzahl von Ziegeldä-
«
Die Häuser sind farblich
eingebettet in Äcker, Felder
und eine Vielzahl von Ziegeldächern. Nach oben verliert
sich ihr Blick im bläulichen
Dunst der Ferne.
»
chern. Nach oben verliert sich ihr Blick im
bläulichen Dunst der Ferne. Herbert Bürli
wählte für die Nordseiten ein Erdbraun. Es
sorgt für Bodenhaftung und verleiht den
Geschwister-Blöcken eine wohlige Wärme.
Die Südfassaden mit den angebauten Balkonen hingegen sind in einem Luftblau gehalten. «Dieses nimmt die Farbenwelt der
Balkonanbauten auf, wodurch diese nicht
mehr als Fremdkörper wirken.» Da auch
die umliegenden Gebäude in dezenten Pastelltönen gestrichen sind, schafft das feine
Luftblau einen Dialog zu den Nachbargebäuden.
Durchgehender Sockelbereich
Der Sockelbereich mit den Garagenzwischenbauten bildet die gemeinsame Basis
und ist in einem dunklen, tiefen Steinblau
gehalten. Anders die Giebelseiten, welche
einander zugewandt sind. «Hier machen
sich familiäre Unterschiede bemerkbar»,
so Herbert Bürli. Das luftige Blau von Haus
1 erhielt einen feinen Grünstich, das Blau
von Haus 2 orientiert sich eher an Rot und
dasjenige von Haus 3 schlägt eine gelbliche
Richtung ein. «Je nach Tageszeit und Lichtverhältnissen kommen diese Nuancen
mehr oder weniger deutlich zum Vorschein.»
Kräftigeres Blau in der erdigen Fassade
Balkonbrüstungen und Treppenaufgänge
sind bei jedem der drei Gebäude anders
gestaltet. Diese architektonischen Unterschiede werden durch die Farbgebung dezent hervorgehoben. So unterscheiden sich
die verwendeten Blautöne ebenfalls durch
ihre abweichenden Nuancen ins Grünliche,
Rötliche und Gelbliche. In den dunklen, erdigen Nordfassaden treten diese Nuancen
nur punktuell auf. Deshalb ist der Blauton
intensiver und kräftiger.
Die Fensterleibungen schliesslich – welche
durch die nachträgliche Aussenisolation
tiefer wurden – erstrahlen neu in einem
Feingelb. Das gibt den Fensteröffnungen
Leichtigkeit und führt das Licht ins Innere.
Astrid Bosser Meier
Herbert Bürli, dipl. Farbgestalter HF / Maler.
www.farbundraumgestaltung.com
Frappanter Unterschied zwischen dem Erscheinungsbild der Mehrfamilienhäuser der WOBA Pfaffnau: links vor und rechts nach der Sanierung und der nachträglichen
Farbgestaltung.
Bilder zvg
Ausgabe 1 | 2014
6|7
Neubau_Farben Beispiel 3
Aussen zurückhaltend – innen prägnant, floral
Das dritte Beispiel für gelungene Farbgestaltung befindet sich am Stadtrand von Luzern. Hier haben die
Gesellschaft Alters- und Pflegeheim Landgut Unterlöchli sowie die Katholische Kirchgemeinde Luzern
die Wohnüberbauung Unterlöchli realisiert.
Zwischen 2009 und 2013 entstanden insgesamt 22 Mehrfamilienhäuser. Die Luzerner
Farbgestalterin Susanne Schmid erhielt
den Auftrag, ein Farbgestaltungskonzept
für die ganze Überbauung zu entwerfen.
Farbliche Grenzwanderung
Die Konzeptidee der Farbgestalterin beruht insbesondere auf der Tatsache, dass
sich das Baufeld an der Stadtgrenze zwischen urbanem und natürlichem Raum befindet. «Es entstand eine Gartenstadt»,
sagt sie. Deshalb verwendete sie für den
Aussenraum natürliche und zurückhaltende Farben, während prägnante Farbtöne und florale Muster die Zwischenzonen
und Innenräume auszeichnen.
«
Je nach Standort erschliessen
sich dem Betrachter immer wieder
neue Farbzusammenstellungen.
»
Fünf Fassadenfarben
Mattblau, Erdgrau, Ziegelrot, Altgelb und
Goldocker. Diese fünf Fassadenfarben
übernehmen die gereihte Struktur der
Mehrfamilienhäuser. «Je nach Standort
erschliessen sich dem Betrachter immer
wieder neue Farbzusammenstellungen»,
erklärt Susanne Schmid. Für die Gebäude
auf der Stadtseite hat die Farbgestalterin
stärkere und kontrastreichere Farbtöne
verwendet. Die anderen Häuser nehmen
mehr die Farbnuancen des natürlichen
Umraums auf.
Im Gegensatz zu den zurückhaltenden Aussenfassaden hat Farbgestalterin Susanne Schmid für Durchgänge oder Eingangsnischen kräftige Farben verwendet. Verschiedene florale Muster begleiten die Benutzer durch die Treppenhäuser.
ren. In den Zwischenzonen wurden alle
Wände und Decken mit dieser Akzentfarbe
überzogen. «Man taucht für eine kurze Zeit
in den so entstehenden Farbraum ein.»
Floral durchs Treppenhaus
Die Akzentfarbe von der Zwischenzone
wird in jedes Treppenhaus hineingezogen –
mit einem Ornament, welches andeutungsweise Blätter oder Blüten zeigt. Diese
Pflanzen schlingen sich entlang der Treppe
an einer Wand hoch und begleiten Bewohner und Gäste bis zu den Wohnungen. Die
Ornamente wurden in Handarbeit mit Mineralfarbe aufgetragen, was eine enge Zusammenarbeit zwischen Farbgestalterin
und Restaurator erforderte.
Astrid Bossert Meier
Korngelber Zwischenraum
Um in die Wohnungen zu gelangen, muss
man je nach Gebäudetyp Durchgänge oder
Eingangsnischen und das Treppenhaus
passieren. Farbgestalterin Susanne
Schmid hat diesen Bereichen einen besonderen Stellenwert zugedacht. «Der Nutzer
wird hier von einem Farbton abgeholt, der
ihn zum Eingang führt und im Treppenhaus
weiter begleitet», sagt sie. Es sind prägnante Farben wie Rostrot oder Korngelb,
welche mit der Fassadenfarbe kontrastie-
PURPURSINN, Susanne Schmid,
Farbgestalterin HF und Innenarchitektin BA FHZ SWB
www.purpursinn.ch
Durchgänge oder Eingangsnischen sind in prägnanten
Farben gehalten, von Rostrot bis zu Korngelb. Wände und
Decken wurden mit dieser Akzentfarbe überzogen und
lassen die Benutzer für kurze Zeit in einen Farbraum eintauchen.
Bilder zvg
Sanieren_Farben
Stefanie Wettstein: «Ist die Gestaltung der
Fassaden nur lustig, hört der Spass auf»
Farbe soll die Architektur eines Gebäudes unterstützen, nicht zerstören. Das betont die Kunsthistorikerin
Stefanie Wettstein im grossen Interview mit dem Magazin WOHNEN SCHWEIZ. Sie ist Co-Leiterin und
Dozentin im Haus der Farbe und bildet Farbgestalterinnen und Farbgestalter aus.
WOHNEN SCHWEIZ: Wenn Sie in eine
fremde Stadt kommen, nehmen Sie dann
eine spezifische Farbstimmung wahr? Oder
anders gefragt: Hat Zürich eine andere Farbe als Freiburg, Altdorf oder Genf?
Stefanie Wettstein: Ja natürlich, allerdings
gibt es ganz auffällige Farbidentitäten und
auch solche, die sich erst auf den zweiten
Blick erschliessen. Neuenburg hat viel
Gelb, Basel ist ausgeprägt rot, Bern grün.
Paris ist sehr auffällig, weil ein Grossteil
der Stadt in einem einheitlichen Hellbeige
gehalten ist. Wenn ein Ort ein gewisses Alter hat, findet man ein lokales Kolorit. Das
steht meist mit den Materialien vor Ort in
Zusammenhang. Das Gelb von Neuenburg
beispielsweise hat mit dem Jurakalk zu
tun.
«
Neuenburg hat viel Gelb,
Basel ist ausgeprägt rot, Bern grün.
Paris ist sehr auffällig, weil ein
Grossteil der Stadt in einem einheitlichen Hellbeige gehalten ist.
»
Wirken sich die Farben der Häuser auf die
Menschen aus, die dort leben?
Ja, denn Farbe hat einen Einfluss auf das,
was wir «Heimat» nennen. Sie vermittelt
ein Gefühl von «sich auskennen». Die lokalen Unterschiede im Kolorit verschwinden
jedoch zunehmend. Umso mehr interessiert uns dieses Thema. Im Auftrag der
Denkmalpflege Kanton Thurgau haben wir
beispielsweise eine Bestandesaufnahme
des Farbspektrums von verschiedenen
Städten und Dörfern im Kanton vorgenommen. Dabei zeigten sich spannende lokale
Unterschiede.
aus den Ortschaften auch keine Museen
machen. Vielmehr möchten wir die Bewohnerinnen und Bewohner für das spezifische
Kolorit ihres Ortes sensibilisieren. Farbliche Experimente sind auch künftig möglich. Doch wer das Farbspektrum in seinem
Wohnort bewusst wahrnimmt, wird eine
neue Fassadengestaltung sorgfältig angehen.
Ganz grundsätzlich: Was ist denn eine gelungene Farbgestaltung?
Eine gute Farbgestaltung ist immer eine
kontextbezogene Gestaltung. Dabei steht
nicht nur das Gebäude an sich im Fokus.
Berücksichtigt werden auch die Nachbargebäude, das ganze Quartier und die Menschen, die hier leben. Es geht nicht darum,
als Individuum eine persönliche Marke zu
setzen, sondern Zusammenhänge und Gemeinschaft zu schaffen.
In Deutschland wird jedes Jahr ein Fassadenpreis vergeben. In der Kategorie Wohnund Geschäftshäuser siegten 2013 zwei
Projekte, die mit bunten Details auffielen,
beispielsweise mit kräftig blauen oder
orangen Balkonen oder knalligen Farbbändern. Ist bunt derzeit besonders trendig?
Deutschland hat eine andere Bausubstanz
als die Schweiz. Es gibt dort viele richtig
grosse Überbauungen. Ich kann verstehen,
dass man die riesigen Volumen mit Farbe
aufgliedert. Bei uns ist alles etwas kleiner.
Bunte Fassaden sieht man zwar auch hier.
Ich glaube aber nicht, dass diese Projekte
in der Schweiz prämiert würden.
«
Meist schätzen es die Leute
nicht, wenn das Blau der Nachbarfassade in die eigene Stube strahlt.
Ist Farbgestaltung nicht auch eine Modefrage?
Warum denn nicht?
Natürlich gibt und gab es Trends. Als Historikerin finde ich es wichtig, zu sehen, aus
welcher Zeit ein Bauwerk stammt. Die
Frage ist nur die Qualität. Jede Zeit hat ihre
qualitativ hochstehenden und weniger
hochstehenden Bauten. Meistens überdauern nur die qualitätsvollen.
Ich empfinde diese Farbgebung als zu laut.
Meist schätzen es die Leute nicht, wenn das
Blau der Nachbarfassade in die eigene
Stube strahlt. In der Schweiz wird relativ
dicht gebaut. Vielleicht besteht auch deswegen ein Trend zur farblichen Zurückhaltung.
Welcher Gedanke steckt denn hinter dieser
Bestandesaufnahme? Will man bestimmte
Fassadenfarben verbieten?
Diese Befürchtung wird oft geäussert.
Doch wir machen weder Verordnungen
noch einen Plan Couleur. Und wir wollen
Ausgabe 1 | 2014
Eine gute Farbmischung ist keine Frage der Menge.
8|9
»
Sanieren_Farben
Ängste und Bedürfnisse der Auftraggeber
ein und reagiert darauf. Entweder schafft
er es, eine Idee mit guten Argumenten
plausibel zu machen. Und wenn er nicht
überzeugen kann, braucht es eine Anpassung der Idee.
Persönlich
Dr. Stefanie Wettstein ist Kunsthistorikerin. Nach
ihrem Studium war sie in einem Restaurierungsbetrieb
in der Bauforschung tätig. Im Zusammenhang mit
dieser Arbeit begann sie, sich intensiv mit dem Thema
«Farbe» auseinanderzusetzen. Sie ist seit dem
Gründungsjahr 1995 Dozentin im «Haus der Farbe».
1998 übernahm sie die Schulleitung. Diese Aufgabe
teilt sie sich seit 2001 mit Lino Sibillano.
Welchen Ratschlag geben Sie Baugenossenschaften, die sich eine Zusammenarbeit
mit einer Farbgestalterin überlegen?
Ich rate ihnen, möglichst früh Kontakt mit
der Farbgestalterin aufzunehmen und sie
in den Prozess einzubeziehen. Beim Thema
Farbe hat jeder eine Meinung – das trifft bei
Genossenschaften besonders zu, weil die
Leute gewohnt sind, Verantwortung für
ihre Bauten zu tragen. Die Farbgestaltung
muss unbedingt als kommunikativer und
gestalterischer Prozess betrachtet werden.
«
Oder ein Trend zur Mutlosigkeit?
Für mich entscheidet nicht die Buntheit,
sondern die Sorgfalt. Die Farben sind vielleicht weniger knallig, dafür achtet man auf
Details wie die Strukturen von Verputzen
oder das gesamte Farbkonzept. Leider ist
die heutige Architektur oftmals auch etwas
mutlos. Farbe hat nicht die Aufgabe, etwas
Schlechtes aufzupeppen. Deshalb ist mir
eine unauffällige Überbauung in BeigeGrau lieber als in knalligem Orange.
«
Ein altes Häuschen in einer
leuchtend grünen Kunststofffarbe ist wie eine Grossmutter
im Discokleid.
»
Gibt es auch Farbgestaltungen, die Sie
schlicht als hässlich bezeichnen würden?
Wenn der Charakter eines Hauses zerstört
wird, würde ich das als hässlich bezeichnen. Ein altes Häuschen in einer leuchtend
grünen Kunststofffarbe ist wie eine Grossmutter im Discokleid. Das passt einfach
nicht. Bei einer Neugestaltung soll die
Farbe die Architektur unterstützen und bereichern. Wenn das nicht eingehalten wird,
kann man schon mal von hässlich reden.
Sie bilden im «Haus der Farbe» diplomierte
Farbgestalter aus. Was können diese besser
als ein Architekt?
Farbgestalter bringen eine hohe Materialund Farbkompetenz sowie eine konzeptionelle Kompetenz mit. Oft denkt man bei der
Farbgebung nur an die Fassade. Aber es
gibt auch Fensterläden, Dachuntersicht,
Sonnenstoren, Türen usw. All diese Elemente zusammen bilden den sorgfältig nuancierten Farbklang. Dazu kommt die Materialwahl. Eine Oberfläche kann sinnlich
oder abweisend, weich oder hart, glatt oder
rau wirken. Der gleiche Farbton in Glas
oder Mineralfarbe hat eine komplett andere Wirkung. Das Wissen um diese Zusammenhänge können wir Architekten als
Mehrwert bieten.
Empfinden Architekten die Farbgestalterin
als Konkurrenz?
Manche Architekten wollen sich grundsätzlich selber um die Farbgestaltung
kümmern. Andere schätzen die Zusammenarbeit. Unsere Erfahrung zeigt: Wer
einmal mit einer Farbgestalterin gearbeitet
hat, macht es wieder.
Besteht nicht die Gefahr, dass die Ideen der
professionellen Farbgestalter zu frech sind?
Das kommt vor, ist aber sicher nicht die Regel. Ein Farbgestalter geht auf Argumente,
Beim Thema Farbe hat jeder
eine Meinung – das trifft bei
Genossenschaften besonders
zu, weil die Leute gewohnt
sind, Verantwortung für ihre
Bauten zu tragen.
»
In der Praxis wird die Farbgebung meist
erst spät in der Bauphase zum Thema.
Ja, aber dann wird es schwierig. Farbe ist
stark mit Emotion verbunden, der Entscheid muss reifen und braucht Zeit. Vielleicht braucht es mehrere Runden, in denen ein Projekt überarbeitet wird.
Und was kostet die Arbeit einer Farbgestalterin?
Eine Zahl zu nennen, ist schwierig. Die
Kosten variieren je nach Grösse oder Komplexität des Gebäudes, vor allem auch je
nach Eindringtiefe des Auftrags. Ist es nur
eine Beratung oder wird ein umfassendes
Konzept gewünscht? Sind allenfalls Ornamente oder besondere Materialien und
Techniken gefragt? Die Farbgestaltung ist
so oder so ein anspruchsvoller Prozess, bei
welchem viele Gespräche geführt werden.
Fünf bis sieben Kontakte mit der Bauherrschaft sind keine Seltenheit. Ideen werden
diskutiert und wieder überarbeitet. Der
Prozess ist für alle Beteiligten spannend,
aber er darf nicht unterschätzt werden.
Astrid Bossert Meier
Was ist in und was ist out?
Trendig oder nicht trendig? Kunsthistorikerin Stefanie Wettstein nimmt zu sechs Aussagen Stellung.
1. Im Zweifelsfall soll die Farbgebung besser eine Note zu dezent als eine Note zu
auffällig sein.
Ja. Ich empfinde die Lautstärke im öffentlichen Raum derzeit ganz allgemein als
hoch. Sie etwas zu dämpfen, scheint mir
richtig.
2. Bunt ist trendy.
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Ja. Das hat auch damit zu tun, dass die
technischen Möglichkeiten noch nie so
gross waren wie heute. Man muss sich jedoch bewusst sein, dass Bunt immer auch
modisch ist.
3. Unregelmässige Einfärbungen, die den
Gestaltungsrhythmus brechen, bleiben im
Trend.
Light Art by Gerry Hofstetter ©
Gestaltungen mit einem Augenzwinkern
gefallen mir. Doch es besteht bei derartigen Konzepten die Gefahr, dass eine Farbgebung nicht hochstehend, sondern nur ein
bisschen lustig ist.
4. Weg von Erdtönen, hin zu klareren Farben.
Nein. Im unbunten Kolorit geht der Trend
momentan zwar weg von schlammigen
Erdtönen, jedoch hin zu kühleren Farben
wie Grau und Weiss. Im bunten Kolorit läuft
der Trend von heute eher bunten Anstrichen hin zu erdigen Tönen wie beispielsweise Weinrot und Ocker.
5. Lieber ein paar farblich gut gestaltete
Details als grossflächige bunte Wände.
Nein. Das hängt von der Architektur ab. Die
Hauptvoraussetzung für die passende Gestaltung ist, dass man das Gebäude versteht und daraus ableitet, was farblich Sinn
macht.
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6. Je grüner die Umgebung, desto weniger
Farbe braucht ein Haus. Je grauer die Umgebung, desto mehr.
Nicht unbedingt. Die Regel ist vielmehr: Ein
Einzelgebäude sollte nicht den Kontext dominieren, sondern sich irgendwo eingliedern. Auch im Grünen darf es farbige Häuser geben. Je bunter allerdings die Farbe,
desto dunkler sollte sie sein.
Astrid Bossert Meier
Ausgabe 1 | 2014
10 | 11
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Sanieren_Bauschäden
Rechtzeitiges Sanieren schützt vor Schäden
Auch Bauten werden älter und brauchen schützende Pflege. Von Zeit zu Zeit ist eine fachliche
Überprüfung nötig und je nach Ergebnis drängen sich vorbeugende Massnahmen auf.
Nicht nur Wasser, Feuchte, Wärme und
Witterungseinflüsse beeinträchtigen den
Zustand von Bauten, sondern ebenso deren
Nutzung. Abnützungserscheinungen machen sich je nach Intensität und Art der Benutzung innen wie auch aussen bemerkbar.
Spätestens dann sind Sanierungsarbeiten
angesagt. Werden sie rechtzeitig organisiert und technisch gut realisiert, wird der
Aufwand entsprechend gering bleiben.
Viele Möglichkeiten
Die Liste an werterhaltenden und wertsteigernden Sanierungsarbeiten ist umfangreich und vielfältig: Betonsanierungen,
Brandschutz, Abdichtungen und Akustikverputze erneuern. Fassaden reinigen bis
hin zu neu aufbauen. Pilzbehandlungen in
Innenräumen und an Aussenwänden.
Schadstoffe erkennen und eliminieren.
Ob und in welchem Ausmass Sanierungsarbeiten anstehen, sollte man periodisch
Betonmauer vor und nach der Sanierung.
von einem erfahrenen Spezialisten überprüfen lassen.
Sinnvoll erscheint dabei ein Vorgehen, das
gleichzeitig die verschiedenen Bau-, Nutzungs- und Zustandssituationen aufnimmt.
Dass dafür nicht vier bis sechs verschiedene Unternehmen aufgeboten werden
müssen, steht Achermann Unternehmungen mit spartenübergreifenden Firmen zur
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Debatte_Zuwanderung
Nach Zuwanderungsinitiative: Entspannt sich
«
Entsprechend dem Gesetz über Angebot und Nachfrage sinken die Bodenpreise
und die Mietpreise, wenn die Nachfrage
nach zusätzlichem Wohnraum abnimmt.
Insofern kann der vom Volk beschlossene
Verfassungsartikel, wonach inskünftig die
Zuwanderung unter anderem in Abhängigkeit von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gesteuert werden soll, mittelund langfristig durchaus zu einer Entspannung auf dem Immobilienmarkt führen. Im
Jahr 2013 betrug der Wanderungssaldo in
die Schweiz netto rund 85 000 Personen.
Das sind über ein Prozent der Schweizer
Bevölkerung. Unter der Annahme, dass
sich in der Schweiz durchschnittlich 2,2
Personen eine Wohnung teilen, waren somit im letzten Jahr über 38 000 neue Wohnungen notwendig. Das entspricht grob
gerechnet dem Wohnraum der Stadt Luzern. Diese Entwicklung findet seit der
vollständigen Einführung der Personenfreizügigkeit jährlich praktisch unverändert statt. Die stark wachsende Nachfrage
wirkt sich unwillkürlich auf die Preise aus.
So sind die Mietpreise seit dem Jahr 2002
stark gestiegen, wobei sich die Mietpreise
in den Ballungszentren deutlich stärker
erhöht haben als im Durchschnitt der
Schweiz und sich insbesondere nach Einführung der vollen Personenfreizügigkeit
in einem höheren Anstieg vom schweizerischen Trend unterscheiden. Zwar kann
durchaus auch der steigende Wohnflächenbedarf pro Person eine Auswirkung
auf die Mietpreise haben, allerdings ist der
Flächenbedarf gerade in den Ballungszentren wie Genf und Zürich praktisch konstant geblieben. Die Entspannung auf dem
Wohnungsmarkt wird natürlich erst einsetzen, wenn der am 9. Februar 2014 verabschiedete Verfassungsartikel in der
Umsetzung seine Wirkung auf eine Drosselung der Zuwanderung entfaltet. Vor
dem Hintergrund der dreijährigen Übergangsfrist dürfte das noch seine Zeit brauchen. Die Umsetzung muss aber so erfolgen, dass sie eine spürbare Auswirkung
hat – das ist nun die Aufgabe des Parlaments.
+
Ja
»
Albert Rösti
Nationalrat/Gemeindepräsident Uetendorf
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jetzt der Immobilien- und Wohnungsmarkt?
–
Nein
«
Sicher trägt die Zuwanderung in einem
bestimmten Ausmass zum viel zitierten
Dichtestress und einer zunehmend unbefriedigenden Situation auf dem Wohnungsmarkt
bei. Ob jedoch mit der beschlossenen Zuwanderungsbegrenzung der Nutzungsdruck
auf die Siedlungsräume, auf den Kulturlandverlust und der Preisdruck auf Immobilien
spürbar verringert werden, wage ich trotzdem zu bezweifeln. Denn Faktoren wie Wirtschaftswachstum, veränderte Ansprüche
der Gesellschaft und der Wirtschaft (neue
Arbeitsformen, neue Formen des Zusammenlebens, immer mehr Single- und Kleinhaushalte, das Bedürfnis nach Zweitwohnungen, WGs usw.) sind aus meiner Sicht
mitverantwortlich, dass die Nachfrage nach
Arbeits- und grosszügigeren Wohnflächen
steigt.
Das Bundesamt für Raumentwicklung geht
von einer Bevölkerungsentwicklung in der
Schweiz von heute rund 8 Millionen auf 11
Millionen Einwohner für 2050 aus. Wohlstand und gesellschaftliche Veränderungen bewirken, dass die Schweizer und
Schweizerinnen (unabhängig der Zuwanderung) immer mehr Wohnfläche konsumieren. Erhöhte Mobilität und verändertes Arbeits- und Freizeitverhalten verstärken
den Druck auf unseren nicht vermehrbaren
Boden zusätzlich. Die Siedlungsfläche
nahm in den vergangenen 25 Jahren um
rund einen Viertel zu; pro Sekunde ging und
geht ein Quadratmeter Kulturland verloren. Von dieser Entwicklung sind nicht nur
Städte und grössere Orte betroffen, sondern in letzter Zeit vermehrt ländliche Gemeinden und touristische Gebiete.
Aus meiner Sicht lassen sich diese unbefriedigenden Entwicklungen wirksam mit
einer konsequenten Umsetzung von raumplanerischen Massnahmen steuern, kombiniert mit weiteren Massnahmen. Hierzu
gibt es verschiedene Stossrichtungen und
Massnahmen:
• Effizientere Nutzung der bebauten Flächen, Verdichtung, Umstrukturierung,
Siedlungsentwicklung nach innen
• Gezielte Abstimmung von Siedlungs- und
Verkehrsentwicklung, insbesondere in
den Agglomerationen (Agglomerationsprogramme) und Regionen
• Klare Siedlungsbegrenzung mit Rückbau
ungeeignet genutzter Baugebiete, Erhaltung, Nutzung und Pflege der Kulturlandschaft
»
Ursula Haller Vannini
Nationalrätin/Gemeinderätin Thun
BDP, Bern
Ausgabe 1 | 2014
14 | 15
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Wohnpolitik_Dialog Bund-Kantone-Städte
Vorkaufsrecht für Gemeinden und Immobilienabgabe für preisgünstigen Wohnraum
Der Bundesrat will nicht direkt in die Wohnraumversorgung eingreifen. Hingegen prüft der Bund im
Einklang mit dem «Wohnungspolitischen Dialog Bund-Kantone-Städte» ein stärkeres Engagement der
Gemeinden und die Abgabe von Immobilien bundesnaher Betriebe für den preisgünstigen Wohnraum.
Die Arbeitsgruppe «Wohnungspolitischer
Dialog», mit Vertretungen der Städte, Kantone und des Bundes, stützt die wohnungspolitische Position, die der Bundesrat in
seiner Aussprache vom 15. Mai 2013 formulierte. Das heisst: Den Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt, die sich vor
allem in den städtisch geprägten Regionen
stellen, soll nicht mit Verboten oder Einschränkungen begegnet werden. Die Arbeitsgruppe lehnt Eingriffe in die Preisbildung auf dem Mietwohnungsmarkt ab.
Vorkaufsrecht für Gemeinden?
Hingegen empfiehlt sie Massnahmen, mit
denen die Gemeinden ihren Handlungsspielraum erweitern können. Der Bundesrat will deshalb klären, unter welchen
Bedingungen den Gemeinden ein Vorkaufsrecht zugunsten des preisgünstigen oder
gemeinnützigen Wohnungsbaus eingeräumt werden kann und wie nicht mehr
benötigte Grundstücke des Bundes und
bundesnaher Betriebe vermehrt demselben Zweck zugeführt werden könnten. Zudem hat er den bereits am 15. Mai 2013
erteilten Auftrag bestätigt, wonach zu prü-
fen ist, wie der preisgünstige Wohnungsbau über das Raumplanungsgesetz des
Bundes gefördert werden kann.
Transparenz bei Mieten
Der Bundesrat hat zudem den Prüfauftrag
vom 15. Mai 2013 bezüglich Transparenz
auf dem Mietwohnungsmarkt konkretisiert. Er hat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage
zur Änderung des Obligationenrechts (OR)
auszuarbeiten. Demnach sollen künftig in
der ganzen Schweiz bei einem Mieterwechsel der bisherige Mietzins bekannt gegeben
und allfällige Mietzinserhöhungen begründet werden müssen. Mit einer besseren
Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt
ist eine preisdämpfende Wirkung zu erwarten, ohne dass die Rechte der Vermietenden tangiert werden.
Der Bundesrat hat im Weiteren eine Änderung der Verordnung über die Miete und
Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen
(VMWG) gutgeheissen. Bezogene Fördermittel, namentlich im Zusammenhang mit
energetischen Verbesserungen, sind in
Form eines Abzugs bei den Mietzinserhöhungen an die Mietenden weiterzugeben
und im Formular für die Mitteilung von
Mietzinserhöhungen anzuzeigen. Diese
Änderungen folgen der Rechtsprechung
und erhöhen die Transparenz im Mietwesen. Sie treten am 1. Juli 2014 in Kraft.
Fonds de Roulement bekräftigt
Weitere Massnahmen aus dem Bundesratsbeschluss vom 15. Mai 2013 sind bereits umgesetzt. So hat der Bundesrat am
23. Oktober 2013 eine Änderung der Wohnraumförderungsverordnung gutgeheissen
und damit den Anwendungsbereich der
Darlehen aus dem Fonds de Roulement auf
den Landerwerb ausgeweitet. Auf den 1.
Januar 2014 wurden die Bedingungen für
diese Darlehen (maximaler Betrag, Zinssatz, Amortisationsdauer) zudem besser
auf die jeweiligen Bedürfnisse des gemeinnützigen Investors ausgerichtet. Ebenfalls
ab Januar 2014 wurde die Laufzeit der
Wohnkostenbeiträge gemäss Wohnbauund Eigentumsförderungsgesetz (WEG)
von aktuell 19 auf 21 Jahre verlängert.
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Ausgabe 1 | 2014
Emmenbrücke | Zug | Luzern
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Architekturreportage_Mehrfamilienhaus Meilen
Gemeinnütziger Wohnungsbau für den
Mittelstand an der Zürcher Goldküste
In diesen Tagen wird in Meilen, in unmittelbarer Seenähe, ein gemeinnütziger Bau mit 25 Wohnungen
seinem Zweck übergeben. Das Projekt konnte dank guter Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und
Baugenossenschaft Zurlinden innert vier Jahren geplant, beschlossen und realisiert werden.
Viele Gemeinden an der Goldküste Zürichs
kennen das Problem der sozialen Entmischung. Die rege Bautätigkeit konzentriert
sich weitgehend auf Neubauten mit teuren
Eigentumswohnungen. Der für eine gesunde Durchmischung sehr wichtige bezahlbare Wohnraum ist rar. Wie auch andere Gemeinden hat es sich Meilen zur
Aufgabe gemacht, politisch aktiv zu werden
und die Schaffung von günstigem Wohnraum zu fördern. Mit diesem Vorsatz wurde
vor vier Jahren entschieden, ein 3000 Quadratmeter grosses Grundstück in der
Kernzone Dollikons im Baurecht zu einem
angemessenen Preis an eine Genossenschaft abzugeben. Ziel soll sein, Wohnungen für den Meilemer Mittelstand – Familien, Paare und Einzelpersonen jeden
Alters – zu schaffen.
Architekturwettbewerb
In der innovativen Baugenossenschaft Zurlinden fand die Gemeinde einen geeigneten
Partner für dieses Vorhaben. Innovativ
deshalb, weil die Zurlinden den Prinzipien
der 2000-Watt-Gesellschaft verpflichtet ist
und hohe Ansprüche an die Qualität stellt.
Die Baugenossenschaft Zurlinden organisierte einen Architekturwettbewerb, um
Grundriss mit neun Wohnungen im Obergeschoss.
einen Vorschlag für eine kostengünstige,
genossenschaftliche Wohnüberbauung mit
hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität, hoher Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit zu erhalten. Mit dem Wettbewerbsentwurf des
Zürcher Architekturbüros Neff Neumann
wurde ein Projekt gefunden, das den Ansprüchen der Genossenschaft gerecht
werden kann.
Das Haus im Garten
Das gedrungene, lediglich dreigeschossige
Volumen des Neubaus liegt im grossen
Garten des historischen Schwesternhauses in Dollikon, ordnet sich diesem unter
und erweitert dieses zu einem prägnanten
Ensemble. Mit dessen Längsseite begleitet
das Gebäude die adressbildende Dollikerstrasse. Dem leicht abschüssigen Gelände
folgt es mit einer dazu entsprechenden Abtreppung der einzelnen, von der Strasse
her separat erschlossenen Gebäudeteile
und verwebt sich so zusätzlich mit dem Ort.
Auf der gegenüberliegenden Seite wird
dem Garten mit dem Inneren Dollikerbach
maximaler Platz eingeräumt. Durch die
Staffelung des Volumens zur Seestrasse
hin wird dieser für alle Bewohner zugäng-
Architektur
Die Architekturreportage ist von Liliane
Haltmeier verfasst worden. Die ETHArchitektin war während fünf
Jahren Mitarbeiterin im Architekturbüro Neff Neumann in Zürich, in
deren Auftrag sie auch das Projekt
Meilen bearbeitet hat. Seit Anfang 2014 ist sie Mitinhaberin
des Büros «Haltmeier Kister
Architektur». Liliane Haltmeier ist Vorstandsmitglied
von WOHNEN SCHWEIZ.
liche Raum von der nahen Seestrasse abgeschirmt und entwickelt sich zu einem
privaten, intimen Ort.
Wandelbare Fassade mit Welleternit
Die dunkle, petrolfarbene Fassade schillert
durch die Bäume, verbindet sich mit der
Umgebung, bettet sich in die Pflanzenwelt
ein und löst sich andernorts auch eindeutig
von ihr. Abhängig von der Tages-, der Jahreszeit und des Lichts wird die dunkle Well-
r.
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Architekturreportage_Mehrfamilienhaus Meilen
Die Fassade aus Welleternit prägt das Mehrfamilienhaus im Garten des Schwesternhauses Dollikon.
FACTS & FIGURES
Bauherrschaft:
Architektur:
Landschaftsarchitektur:
Baumanagement:
Wohnungszahl:
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Wohnungsspiegel:
4½-Zimmer-Wohnungen:
3½-Zimmer-Wohnungen:
2½-Zimmer-Wohnungen:
Gebäudevolumen:
Geschossfläche:
Aussengeschossfläche:
Hauptnutzfläche:
Investitionsvolumen:
Wettbewerb:
Planungsbeginn:
Baubeginn:
Bezug:
Bauzeit:
Baugenossenschaft Zurlinden
Neff Neumann Architekten AG,
Zürich
Robin Winogrond
Landschaftsarchitekten, Zürich
ARIGON Generalunternehmung
AG, Zürich
25 Wohnungen, davon 5 Alterswohnungen
10
12
3
14 450 m³
4450 m²
505 m²
2200 m²
13 500 000 Franken
Dezember 2010
April 2011
Juni 2012
März 2014
20 Monate
eternitfassade unterschiedlich wahrgenommen. Sie steht in spannendem
Wechselspiel zum sich ebenfalls wechselnden Grün der umliegenden Vegetation
und nimmt Bezug zum nahen See.
Innere Welten
Im Innern des Gebäudes erschaffen drei in
das Volumen gestanzte Innenhöfe eigene,
introvertierte Welten, welche den flächenmässig eher kleinen, aber effizienten Wohnungen eine weitere räumliche Dimension
und einen weiteren Wohnwert geben. Die
Höfe spenden den innenliegenden Räumen
zusätzliches Licht und ermöglichen spannungsvolle Sichtbezüge zwischen Wohnraum, Küche, Loggia und Aussenraum. Die
Wohnungen, mit dem sich um den Hof mäandrierenden Wohnraum, erstrecken sich
durch die gesamte Gebäudetiefe, vom öffentlichen Strassenraum bis hin zum privaten Garten und werden im Erdgeschoss
durch grosszügige Sitztreppen erweitert.
Vorfabrizierter Holzbau
Um den nachhaltigen Zielen der Bauherrschaft gerecht zu werden, ist das Gebäude,
mit Ausnahme des erdberührten Untergeschosses und der Treppenhäuser, als Holz-
Foto LH
bau geplant, vorfabriziert und aufgestellt
worden. Die Struktur entspricht der Orientierung der Wohnungen. In strengem Raster gesetzte, lange Schotten gliedern das
Gebäude in die unterschiedlichen Wohneinheiten. Durch die Innenhöfe, welche die
einzelnen Wohnungen visuell, und die Treppenhäuser, welche diese funktional miteinander verknüpfen, werden die Schotten
alternierend unterbrochen.
Energieversorgung
Die Energie für die Wärmeerzeugung liefert die nahe Abwasserreinigungsanlage in
Form von Abwärme, welche durch eine
Wärmepumpe auf ein höheres Niveau geführt wird. Durch zentral gelegene Bodenheizverteiler in vom Treppenhaus zugänglichen Medienschächten, werden die
Fussbodenheizungsrohre in die Wohnungen geführt.
Die Lüftung der einzelnen Räume erfolgt
dezentral über Fensterlüfter, welche als
seitliche Erweiterungen der Fenster in Erscheinung treten. Die Frischluft wird über
die Fassade angesaugt, über einen Wärmetauscher erwärmt, in den Raum eingebracht und als Abluft wieder direkt in den
Aussenraum abgegeben.
Drei Fragen an Rolf Hefti,
Baugenossenschaft Zurlinden Zürich
Welche Ziele hat die Baugenossenschaft
Zurlinden als Bauherrschaft verfolgt?
Perspektiven
Die Verbindung von gemeinnützigem Gedanken, zeitgemässem, technischem Standard und architektonischer Qualität kann
zu einer Bereicherung eines Ortes beitragen. Die Wohnüberbauung in Dollikon ist
lediglich ein Beispiel unter anderen. Um
noch viele weitere solche Projekte entstehen zu lassen, ist die politische Aktivität der
Gemeinden als auch die Tatkräftigkeit der
Genossenschaften gefragt. In Meilen wartet das neue Gebäude der Baugenossenschaft Zurlinden auf seine ersten Bewohner.
Rolf Hefti: Als aktive Baugenossenschaft
sind wir uns der städtebaulichen und
ökologischen Verantwortung bewusst. In
Meilen ist es uns gelungen, eine vorbildliche, zeitgemässe Architektur entstehen zu lassen, den Zielen der 2000-WattGesellschaft gerecht zu werden und
gleichzeitig erschwinglichen Wohnraum
zur Verfügung zu stellen.
Wie konnten diese Ziele erreicht werden?
Mit dem Instrument Architekturwettbewerb konnten wir die verschiedenen
Ideen, Chancen und Probleme erkennen,
aus mehreren Projekten das Beste auswählen, mit Neff Neumann den idealen
Partner für eine erfolgreiche Zusammenarbeit finden und dadurch die städtebauliche als auch die architektonische
Qualität sichern. Den ökologischen Anforderungen wird das Gebäude in Meilen
mit seiner kompakten, gut gedämmten
Volumetrie in Holzbauweise, mit aus
dem Treppenhaus zugänglichen HLSESchächten und einem effizienten Lüftungssystem über Fensterlüfter gerecht.
Harmonierten die Vorstellungen von
Bauherrschaft und Architektenteam?
Unsere Anforderungen haben wir bereits in der Wettbewerbsphase kommuniziert und Neff Neumann hat diese als
identitätsstiftende Elemente in die architektonische Umsetzung mit einfliessen lassen. Darüber hinaus sind wir, unter Berücksichtigung der Kosten, auch
auf der gestalterischen Ebene offen für
Neues.
Interview hlm
Liliane Haltmeier
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Zimmer
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7 m2
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8.
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Ratgeber_Recht
Aktuelle Gerichtsentscheide im Mietrecht
Reicht die Kündigungsandrohung mit «A-Post plus»? Wie hoch soll die Akontozahlung für Nebenkosten
sein? Der Rechtsberater Martin Schwegler erläutert zwei neue Gerichtsentscheide.
Die Post bietet verschiedene Varianten an,
wie Briefe versandt werden können. Während beim «Einschreiben» die Postsendung dem Empfänger nur gegen Unterschrift ausgehändigt wird, kann man mit
der neueren Variante «A-Post plus» die
Sendung jederzeit über Internet verfolgen
und weiss, wann sie von der Post beim
Empfänger abgegeben wurde. Folglich
stellt sich die Frage, wie «beweissicher»
diese neue Form der Zustellung ist. Das
Kantonsgericht Waadt hatte diese Frage zu
entscheiden (Fall-Nr. HC 2012 199).
Postfach gehören zu diesem Herrschaftsbereich. Es reicht im Regelfalle also, wenn
man beweisen kann, dass eine Erklärung
ins Postfach oder in den Briefkasten gelegt
wurde. Hat der Absender den Brief eingeschrieben gesendet und konnte er nicht zugestellt werden, dann gilt die Mitteilung als
empfangen, sobald der Adressat das
Schreiben mit der im Briefkasten vorgefundenen Abholungseinladung erstmals
bei der Poststelle abholen kann. Dabei
bleibt unbeachtlich, ob und wann der Briefkasten geleert wird.
Ein Fall aus der Waadt
Ein Vermieter setzte einem Mieter mit
Schreiben «A-Post plus» die nach Art.
257d OR vorgeschriebene Kündigungsandrohung mit Zahlungsfrist von 30 Tagen zu.
Später kündigte er, weil die Zahlungsfrist
nicht eingehalten wurde. Im Nachgang
wehrte sich der Mieter mit der Begründung, die Kündigungsandrohung nicht erhalten zu haben. Weil die Kündigungsandrohung nach Art. 257d OR eine
empfangsbedürftige Erklärung ist, muss
der Empfänger (hier der Mieter) diese tatsächlich in Empfang und zur Kenntnis genommen haben. Nach Ansicht des Kantonsgerichts Waadt erbringt die Zustellung
mit «A-Post plus» zwar den Beweis, dass
die Zahlungsaufforderung mit der Kündigungsandrohung in den Machtbereich des
Empfängers gelangt ist, nicht aber, dass
dieser sie tatsächlich in Empfang und zur
Kenntnis genommen hat.
Wann gilt Sendung zugestellt?
Bei anderen mietrechtlichen Belangen, wie
dem Beginn der 30-tägigen Zahlungsfrist
nach Art. 257d Abs. 1 OR oder dem Beginn
der Anfechtungsfrist von Mietzinserhöhungen und Kündigungen nach Art. 270b und
273 OR, gilt die eingeschränkte Empfangstheorie. Nach dieser Theorie gilt eine postalische Sendung erst als zugestellt, wenn
der Empfänger sie auch tatsächlich abgeholt hat. Deshalb müssen solche empfangsbedürftige Erklärungen per Einschreiben zugestellt werden. Nur mit dieser
Zustellungsform kann genau belegt werden, wann der Empfänger eine Zusendung
in Empfang genommen hat. Holt ein Adressat eine eingeschriebene Sendung nicht ab,
so behilft man sich mit der sogenannten
Zustellfiktion: Am letzten Tag der Abholfrist
gilt die Sendung als zugestellt bzw. als
empfangen. Sonst könnten sich ja Adressaten der Zustellung von empfangsbedürftigen Erklärungen vollends entziehen.
Welche Form ist richtig?
Die Parteien im Mietverhältnis müssen
sich immer wieder die Frage stellen: In
welcher Form muss man gegenseitig Erklärungen (Kündigungen, Mängelrügen
usw.) austauschen und wann gilt eine solche Erklärung als zugegangen? In der
Lehre und Rechtsprechung gibt es zwei
Empfangstheorien: die uneingeschränkte
und die eingeschränkte Empfangstheorie.
Im Mietrecht kommt grundsätzlich die uneingeschränkte Empfangstheorie zur Anwendung. Nach dieser Theorie gilt eine Erklärung als zugestellt, wenn sie in den
sogenannten Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt. Der Briefkasten oder das
Ratgeber Recht
In der Rubrik Ratgeber Recht veröffentlicht
das Magazin WOHNEN SCHWEIZ regelmässig
Informationen über aktuelle Entscheide
oder neue Trends im Mietrecht. Dieser
Beitrag stammt von lic. iur. Martin
Schwegler, der in Menznau LU als
Rechtsanwalt tätig ist. Martin
Schwegler ist zudem Präsident der
Wohnraumgenossenschaft KAB und im
Vorstand und Geschäftsausschuss
von WOHNEN SCHWEIZ.
Akontozahlung für Nebenkosten
Das Kantonsgericht Basel-Landschaft
hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die
Mieterin eine Nebenkostennachforderung
in der Höhe von CHF 5969.– für zwei Heizperioden angefochten hat (Fall-Nr. 410 12 11).
Der Mietvertrag sah bei einem Nettomietzins von monatlich CHF 1300.– Akontozahlungen von CHF 200.– vor. Die Höhe des
Mietzinses und die Nebenkosten müssten
in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
Bei Nebenkosten, die 35 % des Nettomietzinses ausmachen und zusätzlich um 125 %
den Akontobetrag übersteigen, sei dies
nicht mehr der Fall. Nachforderungen in
dieser Höhe waren für die Mieterin nicht
voraussehbar und sie musste nach Treu
und Glauben auch nicht damit rechnen. Das
Gericht kürzte infolgedessen die Nachforderung auf 15 % des Akontobetrags.
Martin Schwegler
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Ratgeber_Immobilien
Mit Objektstrategie erfolgreich sanieren
Die Sanierung einer Liegenschaft beeinflusst die Liegenschaft und das Gesamtergebnis eines Portfolios.
Aufeinander abgestimmte Objektstrategien bilden deshalb die Basis erfolgreicher Sanierungen im Sinne
des gesamten Portfolios. Nachfolgend ein möglicher Ansatz der Strategieentwicklung auf Objektstufe.
Renovation, Sanierung oder Instandsetzung sind baunahe Begriffe und Massnahmen, welche jedoch weitreichendere Einflüsse haben. Nicht nur die Bausubstanz,
die Nutzer und die Nachbarschaft werden
durch die erwähnten Massnahmen beeinflusst. Der Wert der Liegenschaft, die
Liquidität, die Rentabilität und das Gesamtergebnis eines Portfolios werden kurz- und
langfristig ebenfalls beeinflusst. In der
Praxis zeigt sich deshalb, dass die Basis
einer nachhaltigen Sanierung eine klare
Objektstrategie ist, welche mit der Portfolio- und Eigentümerstrategie korreliert.
Ziel dabei ist es, das Wertsteigerungspotential der einzelnen Liegenschaft zu realisieren und gleichzeitig das Risiko, die Rendite und die Liquidität im gesamten
Portfolio zu steuern.
Objektstrategie
Renditeliegenschaften sind nicht nur Objekte aus Grundstück und Backstein. Vielmehr sind es Kapitalanlagen, die Cashflow
generieren. Einnahmen und Ausgaben sind
deshalb optimal zu steuern. Somit scheint
es selbstverständlich, dass für jede Liegenschaft eine Strategie erarbeitet wird.
Der Detaillierungsgrad dieser Strategie
kann dabei abhängig von der jeweiligen
Eigentümerschaft unterschiedlich ausfallen.
Wichtig ist, dass jede Liegenschaft einer
Normstrategie zugeordnet wird. Mögliche
Normstrategien können sein: Fortführung,
Sanierung, Entwicklung oder Verkauf. Eine
mögliche Grundlage zur Strategiezuordnung bilden eine qualitative Analyse im
Sinne eines Ratings der wichtigsten Standort- und Objekteigenschaften sowie eine
quantitative Analyse im Sinne von Kennzahlen. Beispiele dafür sind Brutto-/Nettorendite, Leerstands- und Instandhaltungsquote. Wichtige Parameter der Analyse
sind das Marktumfeld, die rechtlichen Rahmenbedingungen und das technische Alter
der Liegenschaft.
Ergibt sich für eine Liegenschaft die Normstrategie Sanierung, Entwicklung oder Verkauf, sind eine vertiefte Analyse und eine
detaillierte Mehrjahresplanung vorzunehmen. Die Analyse kommt einer DueDiligence-Prüfung nahe, bei welcher unter
anderem rechtliche, technische und wirtschaftliche Aspekte einer Immobilienanlage sowie deren Entwicklungspotenzial
geprüft werden. Ergänzend zu einer Bewertung kann diese Prüfung beispielsweise folgende Punkte enthalten:
• Objekt-/Gebäudeanalyse
• Markt- und Standortanalyse
• Zielgruppenanalyse
• Kennzahlenanalyse
• Risikobetrachtung
Abgeleitet von dieser Analyse sind die
wichtigsten Chancen und Stärken zu erkennen, woraus Handlungsoptionen entstehen. Mögliche Handlungsoptionen können sein: Ersatzneubau, Sanierung mit/
ohne strukturelle Anpassungen oder Verkauf. Eine Bewertung und Modellierung
Ratgeber Immobilien
Der Autor dieses Beitrags, Marc Furrer,
ist Master of Advanced Studies
Immobilienmanagement. Er ist
Partner bei WELCOME Immobilien
AG, Luzern, Emmenbrücke, Zug
sowie Vorstandsmitglied bei der
Sektion Zentralschweiz des SVIT.
www.welcome-immobilien.ch
der Handlungsoptionen und Szenarien
bilden sodann die Grundlage zur Entscheidungsfindung. Methodisch wird hierbei eine DCF-Bewertung empfohlen, womit
eine transparente Mehrjahresplanung
möglich wird.
Fazit
Der Erfolg eines Immobilienbestandes basiert auf den Erträgen der einzelnen Liegenschaften. Im Sinne einer nachhaltigen
Sanierung scheint deshalb eine strategische Planung auf Objektstufe unerlässlich.
Marc Furrer
Umbauen – Sanieren – Sparen
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Ausgabe 1 | 2014
22 | 23
WOHNEN SCHWEIZ_Umfrage
Was halten die Mitglieder vom Verband?
Rund drei Jahre nach der Gründung von WOHNEN SCHWEIZ – Verband der Baugenossenschaften wollte
der Vorstand wissen, wie die Position und die Leistungen bei der Basis ankommen. In einer Umfrage
haben sich erfreulicherweise 190 von 350 Genossenschaften beteiligt.
95 Prozent der teilnehmenden Mitglieder
stellen der Verbandsarbeit ein gutes Zeugnis aus und sind mit den Leistungen von
WOHNEN SCHWEIZ zufrieden. Allerdings:
Die Verbandsdienstleistungen haben nur
bei rund 45 Prozent der Mitglieder für das
Tagesgeschäft eine grosse Bedeutung.
Hier gilt es anzusetzen und aufzuzeigen,
dass der Verband mit seinen Dienstleistungen den Mitgliedern bei der täglichen
Arbeit eine Stütze sein kann.
e
b
deutung
ben
Politische Arbeit verstärken
WOHNEN SCHWEIZ wollte insbesondere
erfahren, wie die Baugenossenschaften die
bestehenden Schwerpunkte der Verbandsarbeit priorisieren. Hier zeigte sich, dass
Mustervorlagen und Dokumente, die Bereitstellung von Finanzierungsmöglichkeiten und das Lobbying für den gemeinnützigen Wohnungsbau mit je über 80 Prozent
der Nennungen ein grosses Anliegen sind.
Diese Themen haben bei WOHNEN
SCHWEIZ bereits hohe Priorität und werden aufgrund dieser Auswertung zukünftig
noch vertiefter behandelt. Insbesondere
bei der politischen Einflussnahme in Themengebieten, so etwa bei der Baulandbeschaffung, wird WOHNEN SCHWEIZ das
Engagement weiter verstärken.
Wie zufrieden sind Sie im Allgemeinen mit
der Unterstützung, den Leistungen und
Angeboten des Verbandes Wohnen Schweiz?
Sind die Dienstleistungen und Angebote
des Verbandes für Ihre Arbeit innerhalb
Ihrer Genossenschaft von Bedeutung?
4% 2%
1%
56%
52%
46%
46%
38%
■ sehr zufrieden
■ eher unzufrieden
■ mehrheitlich zufrieden
■ keine Angaben
■ grosse Bedeutung
■ überhaupt keine Bedeutung
■ geringe Bedeutung
■ keine Angaben
Recht, Finanzen, Wohnen im Alter
Bei den von WOHNEN SCHWEIZ angebotenen Beratungsgebieten und den Themen
der Weiterbildungskurse ergibt sich eine
ähnliche Favorisierung wie bei den grundsätzlichen Schwerpunkten der Verbandsarbeit. Hier stehen die Rechts- und Finanzierungsthemen zusammen mit der
Thematik rund um das Wohnen im Alter
ganz oben in der Gunst der Mitglieder. Dieses Resultat bestärkt WOHNEN SCHWEIZ,
die Beratungstätigkeit in diesen Bereichen
weiter auszubauen und die Schwerpunkte
der Verbandsarbeit entsprechend zu legen.
Dienstleistungen zu wenig bekannt
Verschiedentlich
angesprochen,
Wie zufrieden sindwurde
Sie im Allgemeinen
mit
Unterstützung,
den Leistungen
und
dassder
die
Dienstleistungen
von WOHNEN
Angeboten
des Verbandes
Wohnen Schweiz?
SCHWEIZ
in direkter
Konkurrenz
zu den
entsprechenden4%Angeboten
des Hausei2%
gentümerverbandes stehen oder aber, dass
56% Dienstleistungen wie die kostengewisse
lose Rechtsberatung (bis 2 Aufwandstun38%
den pro Jahr) bei den Mitgliedern zu wenig
präsent sind. Hier steht WOHNEN SCHWEIZ
in der Pflicht, einerseits aufzuzeigen, dass
die Dienstleistungen insbesondere hinsichtlich genossenschaftsspezifischer Fragen oder aber Themen rund um das Wohnen im Alter auf ein breites Wissen und den
Erfahrungsschatz seiner Mitarbeiter zurückgreifen kann und andererseits den angebotenen
Dienstleistungskatalog
den Mit■ sehr zufrieden
■ mehrheitlich zufrieden
■ eherklarer
unzufrieden
■ keine Angaben
gliedern
zu kommunizieren.
Bautenschutz
Klima/Entfeuchtung
Schadensanierung
Kurse
Laserreinigung
Schadstoffsanierung
Dienstleistungen in
Achermann-Qualität
schweizweit an 9 Standorten.
Achermann Unternehmungen
Wilstrasse 105
8600 Dübendorf
Tel. +41 58 450 90 00
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Beratungsthemen
83%
80%
77%
69%
63%
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eti
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43%
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100%
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40%
30%
20%
10%
0%
Einige ausgewählte Kommentare
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•
Der Verband hat in den letzten Jahren eine sehr positive Entwicklung durchgemacht.
Als kleinere Genossenschaft hat man manchmal das Gefühl vernachlässigt zu werden.
Der Verband ist gut organisiert. Klare Aussagen.
Vielleicht wäre es sinnvoll zwischen städtischen und ländlichen Genossenschaften bzw. Bedürfnissen vermehrt und etwas differenzierter zu unterscheiden.
Zunahme Lobbying: Gegengewicht zu Spartendenzen der Parlamente (gemeinnütziger Wohnungsbau muss
fixen Stellenwert halten können).
In juristischen Belangen vermehrt kostenlose Beratungen anbieten.
Der Apparat Wohnen Schweiz scheint mir zu gross und produziert Kosten.
Im Magazin wird mit viel Liebe trockene Materie schmackhaft gemacht.
Zunahme der Beratung: Finanzberatung der jungen Genossenschaften anbieten (wir haben Beispiele gesehen, die’s nötig gehabt hätten ...).
Wohnen Schweiz müsste auch etwas für künftige generationenübergreifende soziale Projekte tun.
Ausgezeichnete Noten für das Magazin
Über 90 Prozent der Mitglieder lesen das
Magazin WOHNEN SCHWEIZ grundsätzlich
immer oder meistens. Insbesondere die
Fachbeiträge, die Beiträge über die Wohnungspolitik und Raumplanung und die Artikel über die Tätigkeiten der Geschäftsstelle stossen bei den Lesern auf grosses
Interesse. Die Kommentare zeigen auch
hier, wie in den übrigen Themengebieten,
dass die Entwicklung des Verbandes von
den Mitgliedern positiv aufgenommen und
getragen wird. Die Themen, die verschiedenen Artikel und das Layout des Magazins
kommen an.
Wertvolle thematische Impulse
Es kann festgehalten werden, dass der
Verband WOHNEN SCHWEIZ von den Mitgliedern getragen wird. Die Verbandsarbeit
wird von den Mitgliedern geschätzt. Auch
wenn in einigen Bereichen Ausbaupotenzial gesehen wird, spüren die Mitglieder die
Dynamik. Teilweise zeigten die ergänzenden Kommentare auch ein widersprüchliches Bild. So finden beispielsweise einige
Mitglieder, dass der Verwaltungsapparat
von WOHNEN SCHWEIZ zu gross sei und zu
hohe Kosten verursache, wobei sich die
Mehrheit der Kommentare für einen Ausbau der Verbandsdienstleistungen aussprach. Die Umfrage gab dem Verband
auch Inputs für die Themenwahl für zukünftige Informationsveranstaltungen.
Adrian Achermann
www.sada.ch
Sanitärtechnik
Heizungstechnik
Lüftungstechnik
Bedachungen
Bauspenglerei
Kundendienst
Ausgabe 1 | 2014
24 | 25
Hintergrund_Beistandsrecht
Beistand: Was passiert mit Anteilsscheinen?
WOHNEN SCHWEIZ wurde mit der Frage konfrontiert, wie Anteilsscheine von gemeinnützigen
Baugenossenschaften als Vermögensbestandteile von verbeiständeten Personen zu behandeln sind.
Im Rahmen der Abklärungen hat sich gezeigt, dass Handlungsbedarf besteht.
In der per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzten
Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder
Vormundschaft VBVV werden die als sicher
geltenden und somit zur Sicherstellung des
gewöhnlichen Lebensunterhalts der betroffenen Person zugelassenen Anlagen in
Art. 6 abschliessend aufgezählt. Anteilsscheine von gemeinnützigen Baugenossenschaften sind darin nicht erwähnt. Aufgrund dessen müssten diese Anteilsscheine
bei angespannten finanziellen Verhältnissen der verbeiständeten Person folglich
vom betreffenden Beistand veräussert beziehungsweise in «sichere Anlagen» umgewandelt werden (vgl. Art. 8 VBVV). Geschieht dies nicht, so könnte der betreffende
Beistand aufgrund der aktuellen Gesetzeslage für seine Versäumnisse sogar haftbar
gemacht werden (vgl. Art. 454 ZGB).
Interessenwahrung
Nach Einschätzung von WOHNEN SCHWEIZ
würde es gegen die Interessen der verbeiständeten Personen verstossen, wenn ihre
Anteilsscheine von gemeinnützigen Baugenossenschaften verkauft oder umgewandelt
werden müssten, da dies meistens einer
Kündigung der überwiegend preisgünstigen
Genossenschaftswohnung gleichkommt.
Auch sind die entsprechenden Anlagen bei
finanziell soliden Baugenossenschaften
als wirtschaftlich sehr sicher einzustufen,
unterliegen praktisch keinen Wertschwankungen und sind unter Einhaltung der Kündigungsfristen grundsätzlich jederzeit
kündbar.
WOHNEN SCHWEIZ hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD
und das Bundesamt für Wohnungswesen
BWO um eine Einschätzung der Situation
gebeten. Beide Seiten teilen die Einschätzungen von WOHNEN SCHWEIZ. Andererseits ist diese Frage bisher vom Gesetzgeber nicht abschliessend geklärt worden.
Grundsätzlich wird hier ein pragmatischer
Lösungsansatz empfohlen: Sowohl das
BWO wie auch das EJPD sind der Meinung,
dass es unzweckmässig wäre, Anteilsscheine von gemeinnützigen Baugenossenschaften als Anlage verbeiständeter
Personen nicht zuzulassen. Die entsprechenden Anteilsscheine werden dabei als
Teil der Wohnkosten betrachtet. Dies insbesondere weil davon ausgegangen wird,
dass solche Anlagen eine gleichwertige Sicherheit aufweisen, wie die in Art. 6 VBVV
aufgezählten Anlagen zur Sicherstellung
des gewöhnlichen Lebensunterhalts. Sowohl das EJPD wie auch das BWO erklär-
ten ihre Aussagen explizit als unverbindlich
und behielten sich eine allfällige anderslautende gerichtliche Einschätzung vor –
klare Handlungsanweisungen und Rechtssicherheit sehen anders aus!
Es besteht Handlungsbedarf
Diese Aussagen sind inhaltlich weder zufriedenstellend noch zielführend. Nach
Einschätzung von WOHNEN SCHWEIZ sind
Anteilsscheine von gemeinnützigen Baugenossenschaften nicht Teil der Wohnkosten,
da Genossenschaftsanteile grundsätzlich
rückzahlbar sind und eindeutig als Anlagen
im Sinne der Verordnung gelten müssen.
WOHNEN SCHWEIZ hat der Konferenz der
Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutzrecht KOKES vorgeschlagen, in
einem ersten Schritt zu veranlassen, dass
die Thematik in die internen Weisungen der
kantonalen Erwachsenenschutzbehörden
einfliesst und klare Richtlinien und Rechtssicherheit geschaffen werden. In einem
zweiten Schritt wird sich der Politische
Beirat von WOHNEN SCHWEIZ mit der Angelegenheit befassen und prüfen, ob Ergänzungen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe diese Rechtsunsicherheit
nachhaltig beseitigen können.
Adrian Achermann
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Genossenschafter bauen für
Genossenschaften
WOHNEN SCHWEIZ_Beratung
Ein neuer Weg für Immobilien-Entscheide
Welches Potenzial steckt (noch) im Mehrfamilienhaus? Welche Sanierungen sind wann fällig?
Ist ein Abbruch besser? Solche Fragen beschäftigen die Wohnbaugenossenschaften. Das Tool
IMMO-SENSOR® ist ein neuer Weg – ein Angebot von WOHNEN SCHWEIZ für seine Mitglieder.
IMMO-SENSOR® legt die strategische Ausgangslage einer Immobilie systematisch
frei und lokalisiert ihre Potenziale. Das
Prinzip ist simpel: Die Immobilie wird hinsichtlich 100 Kriterien analysiert. Dazu
werden 100 Istwerte und 100 Sollwerte ermittelt. So wird für jedes der 100 Kriterien
ein Rohpotenzial freigelegt. Diese Rohpotenziale werden im darauf folgenden
Arbeitsschritt durch den bearbeitenden
Analysten qualifiziert und für die Weiterverarbeitung konkretisiert.
Für die Ermittlung adäquater Sollwerte
kommen mehr als 2500 Vergleichswerte
zum Einsatz. Die hohe Messdichte stellt sicher, dass kein Detail vergessen geht, denn
Versäumnisse können die Lebensdauer einer Immobilie sowie deren Nutzen und Ertrag erheblich beeinträchtigen. Die 100
Kriterien sind in acht eigenständigen Themengruppen zusammengefasst.
Erfahrungen der BG Zurlinden
Rolf Hefti, der Geschäftsführer der Baugenossenschaft Zurlinden in Zürich, hatte einen weitreichenden Immobilienentscheid
vorzubereiten. Es ging um eine Liegenschaft auf dem Zürcher Stadtgebiet. Die
Grundstückfläche von 9000 Quadratmeter
ist mit über 60 Jahre alten Gebäuden bebaut. Obwohl Rolf Hefti und sein Team eine
klare Vorstellung davon hatten, wie die Immobilie in den nächsten Zyklus begleitet
werden soll, und über viel Erfahrung verfügen, zogen sie IMMO-SENSOR® hinzu.
Der Grund für diese externe Verstärkung
war, dass Rolf Hefti eine transparente
Zweitmeinung unter Einbezug aller relevanten Faktoren auf dem Tisch haben
wollte. «Wir haben mit IMMO-SENSOR®
sehr gute Erfahrungen gemacht und haben
es bereits bei weiteren Projekten zum Einsatz gebracht.» Die hohe Messdichte habe
ihn beeindruckt, die illustrative Darstel-
1
Istsituation
erfassen
Durch Aktenstudium und eine
Begehung des Objektes wird die
Istsituation anhand 100 Kriterien
erfasst.
2
Ist mit Soll
vergleichen
Über den Vergleich von
Istsituation und Sollzustand
werden die Rohpotenziale
lokalisiert.
lung der Erkenntnisse habe die interne
Entscheidungsfindung enorm unterstützt.
Wenig Worte, klare Sprache
«Kurz, knapp und klar!», lautet die Forderung der Entscheider. Um diesem Bedürfnis gerecht zu werden, wird die gesamte
Analyse auf einer A4-Seite zusammengefasst. Dahinter folgen acht weitere A4-Seiten, eine für jede Themengruppe. Die Reduktion auf wenige Seiten zwingt die
Analysten, sich extrem kurz zu fassen und
sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.
Dem Auftraggeber erschliesst sich die
strategische Ausgangslage seiner Immobi-
3
Potenziale
bewerten
Die Rohpotenziale werden
_Stück für Stück bewertet und
in effektive monetäre
Potenziale umgerechnet.
4
Realisieren via
Massnahmenplan
Die priorisierten Potenziale
werden durch Massnahmenvorschläge der Realisierung
zugeführt.
Die vier Arbeitsschritte zur Realisierung.
Für Hypotheken sind wir erste Adresse!
Und dies seit 15 Jahren!
Wir beraten Baugenossenschaften in Finanzierungsfragen und verwalten ihre
Hypothekenportfolios – bankenunabhängig und fachmännisch. Das spart Geld. Und Zeit.
Uster-West 18, Postfach 430, CH-8610 Uster, Telefon 043 366 53 53
Ausgabe 1 | 2014
26 | 27
WOHNEN SCHWEIZ_Beratung
1970
1980
1990
2000
2010
2020
Effektive
Entwertung
Rohbau Gesamtlebensdauer (GLD) 100 Jahre
Dach
(4 %)
Fassade
(8 %)
Fenster
(5 %)
(3 %)
Installationen
1960
(50 % BKP 2)
Heizung
GLD 40 Jahre
GLD 40 Jahre
GLD 35 Jahre
GLD 30 Jahre
Lüftung Nicht vorhanden
(0 %)
Sanitär + Bad
(5 %)
Elektro
(5 %)
Transportmittel
(0 %)
AB
BKP 2
Gebäudehülle
RB
1949
2014
Ausbau + Küche
(20 %)
GLD 30 Jahre
GLD 35 Jahre
Nicht vorhanden
GLD 30 Jahre
Legende: Theoretischer Entwertungsverlauf
lie in einer sehr eingängigen und universell
verwendbaren Form.
Die Grafik oben zeigt den Bauzustand einer
Liegenschaft in der für IMMO-SENSOR®
typischen Visualisierung.
Drei geeignete Einsatzgebiete
IMMO-SENSOR® kommt einerseits zum
Einsatz, wenn weitreichende Immobilien-
Effektive Entwertung
Theoretisch entwertetes Bauteil
entscheide anstehen, andererseits, wenn
es darum geht, einen Immobilienneuzugang zu optimieren, bevor er in das bestehende Portfolio aufgenommen wird. Die
Analyse von Problemliegenschaften ist das
dritte Einsatzgebiet und führt – wie Praxisbeispiele belegen – zu sehr interessanten
Ergebnissen. Die Überprüfung der Finanzierbarkeit ist bei der Beurteilung der bau-
Immobilien bewirtschaften mit Redinvest –
weniger Aufwand und mehr Erfolg für Sie
Verlassen Sie sich auf die Experten mit über 40 Jahren Erfahrung
Bauzustand: Die blauen Kurven
zeigen den theoretischen Entwertungsverlauf, die roten Markierungen die effektive physische
Alterung.
lichen Szenarien ein zentraler Punkt, welcher viel Fachwissen und Erfahrung
voraussetzt. In diesem Bereich arbeitet
IMMO-SENSOR® eng mit der Hypothekenbörse AG in Uster zusammen. Diese Option
wird der Potenzialanalyse nahtlos angefügt.
In vier Schritten zum Ziel
Der Weg zum Ziel folgt immer dem gleichen Schema (Seite 27). Das sichert Qualität und Transparenz. Zudem sind die Analysen dadurch miteinander vergleichbar.
Um die Potenziale zu realisieren, ist ein
Massnahmenplan nötig. Auf Wunsch wird
die Realisierungsphase geplant und so vorbereitet, dass sie durch das Bewirtschaftungsteam umgesetzt werden kann.
Für Mitglieder WOHNEN SCHWEIZ
WOHNEN SCHWEIZ hat sich das Tool zeigen lassen und konnte einen guten Eindruck davon gewinnen, was es leisten
kann. Es empfiehlt seinen Mitgliedern,
IMMO-SENSOR® an einer Liegenschaft zu
testen. Verbandsmitglieder profitieren von
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Rudolf Baranzelli
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Luzern | Stans | Sursee | Schötz | Willisau | Zug
Interessenten melden sich bei WOHNEN SCHWEIZ –
Verband der Baugenossenschaften
Obergrundstrasse 70, 6002 Luzern, Telefon 041 310 00 50.
[email protected]
Genossenschaften_Rundschau
Kauf – Sanierung – Neubau: drei Beispiele
Die Baugenossenschaften von WOHNEN SCHWEIZ sind aktiv. Sei es mit Liegenschaftskäufen,
mit Sanierungen oder Neubauten. Drei von vielen Beispielen zeigen dies.
Willisau: Kauf
Die Wohnbaugenossenschaft Sonnmatt
Willisau hat an einer ausserordentlichen
Generalversammlung dem Kauf eines weiteren Mehrfamilienhauses zugestimmt. Es
handelt sich um die Liegenschaft Sonnmatt
1. Für die Verkäuferschaft war es sehr
wichtig, dass das 1983 erbaute Haus mit
sechs Wohnungen nicht in spekulative
Hände kommt. Deshalb drängte sich als
Käuferin die benachbarte Wohnbaugenossenschaft Sonnmatt förmlich auf. Wie Genossenschaftspräsident René Fessler an
der ausserordentlichen GV ausführte, befindet sich das Haus in einem guten baulichen Zustand und diese angrenzende Parzelle sei eine ideale Ergänzung zu den
bestehenden Bauten.
Zürich: Sanierung
Termingerecht vor Weihnachten konnte bei
der Gesamtsanierung Hirzenbach der Baugenossenschaft Milchbuck Zürich der
letzte Strang abgenommen werden. So
wurden nun alle Wohnungen wieder den
Mietern übergeben. Auch wurden bereits
zwei von drei Liften erneuert. Der letzte
Lift wurde inzwischen auch noch ersetzt.
Ebenfalls kann die Umgebung erst im
nächsten Jahr instand gestellt werden. Das
Ergebnis der Sanierung ist sehr gut. Die
Belastungen waren zwar während der
Bauzeit sehr gross, aber die Mieter schätzen das Ergebnis sehr. Die grösseren Balkone und vor allem auch die angebauten
neuen, grossen Küchen haben viele begeisterte Reaktionen ausgelöst.
Zürich: Neubau
Auf dem sogenannten Strickler-Areal will
die Gemeinde Horgen eine generationenübergreifende Wohnanlage realisieren. Die
Überbauung mit 50 Wohnungen soll für einen Drittel Jüngeren und für zwei Drittel
Älteren ein Zuhause bieten. Aufgrund einer
Ausschreibung hat die Baugenossenschaft
Zurlinden Zürich den Zuschlag erhalten,
das Bauvorhaben im Baurecht zu realisieren. Die Genossenschaft rechnet mit Baukosten von 20 bis 25 Millionen Franken. Wie
bei Projekten der BG Zurlinden üblich, will
sie hohe energetische Ziele im Sinne der
2000-Watt-Gesellschaft und des SIAEffizienzpfades Energie erreichen. Ebenso
setzt sie sich für hochstehende, zeitgemässe Architektur ein. Den Architekturwettbewerb hat das Projekt «Himbeer» der
Neff-Neumann Architekten AG Zürich gewonnen.
Bi.
Voranzeige
Delegiertenversammlung
von WOHNEN SCHWEIZ –
Verband der
Wohnbaugenossenschaften
10. Juni 2014, 16.00 Uhr
Umweltarena Spreitenbach
Anschliessend Ausstellungsführung zum Thema
«Bauen und Modernisieren inklusive Haustechnik»
Der Themenschwerpunkt des Rahmenprogramms
der diesjährigen Delegiertenversammlung von
WOHNEN SCHWEIZ wird das moderne und energieeffiziente Bauen und Modernisieren sein.
Detaillierte Einladung an die Verbandsmitglieder
folgt.
Architektur & Holzbau als Gesamtleistung
Ausgabe 1 | 2014
28 | 29
Bauen mit Begeisterung
Die ARIGON Generalunternehmung steht im Dienst
von Bauherren mit hohen Ansprüchen. Ob Neubau, Umbau
oder Renovation: Jedes Projekt wird qualitätsbewusst,
kostenoptimal und termingerecht realisiert. Von der Studie bis
zur erfolgreichen Realisation – jeder Bau ist eine Referenz.
o. l.: Neubau Schul-/Geschäftshaus «Drehscheibe», 8400 Winterthur
o. r.: Neubau Wohnüberbauung «Brunnenpark», 8057 Zürich
u. l.: Neubau Alterszentrum «Haus Tabea», 8810 Horgen
ARIGON Generalunternehmung AG - Leutschenbachstrasse 52 - CH-8050 Zürich - Telefon +41 (0) 44 308 25 75 - www.arigon.ch - Mitglied des VSGU
News_Fonds de Roulement
Nationalrat gegen Kürzung
Der Nationalrat hat es abgelehnt, dass dem Fonds de Roulement zehn
Millionen Franken weniger zur Verfügung gestellt werden.
In der Dezember-Session wollte Thomas
Aeschi (SVP, Zug) den Beitrag des Bundes
an den Fonds de Roulement von 29,5 auf
19,5 Millionen Franken senken. Er wolle
sich nicht für oder gegen den gemeinnützigen Wohnungsbau äussern, es gehe ihm
um den Föderalismus. Der gemeinnützige
Wohnungsbau finde in erster Linie auf Kantons- und Gemeindeebene statt. Deshalb
sei das Engagement des Bundes zu reduzieren.
Damit blieb er aber allein auf weiter Flur:
Albert Vitali (FDP, Luzern), Olivier Feller
(FDP, Waadt), Jean-Paul Gschwind (CVP,
Jura), Louis Schelbert (Grüne, Luzern) und
Marina Carobbio Gusetti (SP, Tessin) sprachen sich klar gegen die Kürzung aus. «Der
Agenda
06.05.14
18.15 Uhr, Bülach
Bundesrat will auch in Zukunft den gemeinnützigen Wohnungsbau fördern»,
sagte Kommissionssprecher Vitali. Es
werde davon ausgegangen, dass nicht
mehr Gelder beansprucht würden als die
vorgesehenen 30 Millionen Franken, weil
sich auch hier das positive Zinsumfeld auswirke. Der SVP-Fraktion hielt er entgegen,
dass die Kürzung des Beitrags das falsche
Mittel sei, um die Zuwanderung zu bekämpfen. Viel wichtiger sei der Zwischenbericht zum wohnungspolitischen Dialog
Bund-Kantone-Städte (siehe Seite 17).
Nach einem klaren Votum von Bundesrätin
Eveline Widmer-Schlumpf wurde der Kürzungsantrag mit 132 gegen 51 Stimmen abgelehnt.
Kurt Bischof
EGW: ZKB zu Zinsrückgang
Referenzzinssatz bleibt bei 2 %
Die ZKB rechnet damit, dass sich «die Finanzmärkte
bald im Rahmen der globalen Konjunkturerholung
wieder erholen und die Renditen wieder auf die Niveaus von Ende 2013 ansteigen». Der Zinsrückgang
des zehnjährigen «Eidgenossen» auf momentan
knapp unter 1% dürfte somit ein vorübergehendes
Phänomen bleiben. Der erwartete Anstieg werde
allerdings «moderat» bleiben. Als Grund für die seit
Jahresbeginn kräftig sinkenden Renditen von
Staatsanleihen sieht die ZKB vor allem «eine gestiegene Unsicherheit in den Schwellenländern». PD
Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt per
1. März 2014 2 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie am 1. Dezember 2013. Da sich der
Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht
verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Falls der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis jedoch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz
von 2 Prozent basiert, besteht ein Senkungsanspruch, der sich auf eine vorher entstandene Reduktion des Referenzzinssatzes stützt.
PD
Partner von WOHNEN SCHWEIZ
✓
Stand März 2014
Goldpartner:
Feierabendveranstaltung «Wohnen im Alter» für
Baugenossenschaften von WOHNEN SCHWEIZ und
Gemeinden
10.06.14
16.00 Uhr, Spreitenbach
Delegiertenversammlung WOHNEN SCHWEIZ
Mit Führung durch die Umweltarena Spreitenbach
06.11.14
09.30 Uhr, Grenchen
Fachtagung Grenchner Wohntage
04.04.14
13.30 Uhr, Winterthur
Energieeffizient und naturverträglich bauen –
Workshop Bauökologie. Kurs im Rahmen des
Weiterbildungsprogramms der Dachverbände.
Detailprogramm/Anmeldung:
www.wohnen-schweiz.ch – Rubrik Weiterbildung
09.04.14
18.00 Uhr, St. Gallen
Mietzinskalkulation bei gemeinnützigen Wohnbauträgern. Kurs im Rahmen des Weiterbildungsprogramms der Dachverbände. Detailprogramm/
Anmeldung: www.wohnen-schweiz.ch –
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10.04.14
18.10 Uhr, Zürich
Kündigung, Ausschluss, Räumung.
Kurs im Rahmen des Weiterbildungsprogramms
der Dachverbände. Detailprogramm/Anmeldung:
www.wohnen-schweiz.ch – Rubrik Weiterbildung
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Genossenschaftsdemokratie –
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30 | 31
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