Zürcher SVP für 3. Asylinitiative

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SVP des Kantons Zürich
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Die Partei des Mittelstands
Medienkonferenz vom Dienstag, 10. Juni 2003
Kurzfassung
Unhaltbare Zustände im Asylwesen
Zürcher SVP für 3. Asylinitiative
Die SVP des Kantons Zürich präsentierte heute an einer Medienkonferenz Ihre Vorstellungen
und Forderungen zur Behebung der im Asylwesen herrschenden Missstände. Nationalrat
Prof. Dr. Christoph Mörgeli nahm eine Bestandesausnahme vor und kritisierte den fehlenden
Willen der verantwortlichen Behörden, endlich Ordnung in das milliardenteure Asylchaos zu
bringen. Hart ins Gericht ging er insbesondere mit dem Zürcher Asyl-Manifest, das sich bei
näherer Betrachtung bloss als medienwirksamer Reinfall entpuppt.
Kantonsrat Peter Good berichtete als Gemeindepräsident von Bauma aus der Sicht eines
Betroffenen, der den Unmut der Bevölkerung direkt zu spüren bekommt. Good schilderte die
Situation über den Zeitraum der letzten zehn Jahre, in denen Bauma mit wachsenden
Problemen wegen Störung der öffentlichen Ordnung sowie wegen krimineller Handlungen
wie Drogendelikten und Diebstählen zu kämpfen hatte. Bundesrat und Parlament müssten
die Sorgen der Bevölkerung endlich ernst nehmen.
Nationalrat Ernst Schibli nahm Stellung zur laufenden Revision des Asylgesetzes, die trotz
allen Beteuerungen nach der letzten Asylinitiative der SVP in die falsche Richtung läuft.
Schibli äusserte Zweifel am Willen, Ordnung in das Asylchaos zu bringen. So werde in Bern
vor allem auf Zeit gespielt und an Scheinlösungen herumgebastelt.
Nationalrat Hans Fehr machte klar, dass das Ziel der Asylpolitik darin bestehen müsse, den
Zustrom von Asylmissbrauchern zu bremsen. Dazu müsse die Attraktivität der Schweiz als
Asyl-Destination massiv gesenkt werden. Fehr forderte von der SVP Schweiz die rasche
Lancierung einer 3. Volksinitiative gegen den Asylmissbrauch mit der folgenden
Stossrichtung, wobei das Non-Refoulement (Rückschiebeverbot) beachtet wird:
1.
Konsequente Drittstaatenregelung: Ist der Asylsuchende aus einem
verfolgungssicheren Drittland oder über ein verfolgungssicheres Drittland eingereist,
wird auf ein Asylgesuch nicht eingetreten.
2.
Fürsorgestopp: Asylsuchende, deren Gesuch abgelehnt wurde oder auf deren
Gesuch nicht eingetreten wurde, erhalten keine staatlichen Leistungen.
3.
Rascher Vollzug: Formelle Verfahren (Nichteintretensverfahren) sind innert eines
Monats abzuschliessen, materielle Verfahren innert drei Monaten.
4.
Bundeszentren: Asylsuchende, welche die Angabe ihrer Identität verweigern oder
verfälschen, ihre Mitwirkungspflicht verletzen oder sich renitent verhalten, werden in
Bundeszentren untergebracht, wobei ihnen lediglich das verfassungsmässige
Existenzminimum gewährt wird.
5.
Kriminelle ausschaffen oder internieren: Asylsuchende, die sich krimineller
Handlungen schuldig gemacht haben, erhalten kein Asyl. Sie werden nach einer
allfälligen Strafverbüssung ausgeschafft. Ist die Ausschaffung noch nicht möglich, so
werden sie interniert.
Im Bestreben, an Leib und Leben bedrohten Menschen Asyl zu gewähren sowie
Kriegsflüchtlinge (temporär Schutzbedürftige) vorübergehend aufzunehmen, müsse unser
Land mit den erwähnten Massnahmen für Asylmissbraucher unattraktiv gemacht werden. Zu
diesem Zweck sind auch das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 2 Juli
1951, das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 sowie die
Europäische Menschenrechtskonvention vom Bundesrat zu überprüfen.
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