Forschungsbericht No. 9 Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966 Codebuch (FWF-Projekt 20147-G14) Gabriele Melischek Josef Seethaler © Österreichische Akademie der Wissenschaften, Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung 1010 Wien, Postgasse 7 +43-1-51581-3110 Fax: +43-1-51581-3120 E-mail: [email protected] http://www.oeaw.ac.at/cmc Wien 2011 Die Autoren danken Univ.-Prof. Dr. Roland Burkart, MMag. Oliver Gruber, Melanie Magin M.A. und Dr. Uta Rußmann für die zahlreichen Diskussionen und kritischen Anmerkungen, die zur Entstehung dieses Codebuchs beigetragen haben. Empfohlene Zitierung: Gabriele Melischek und Josef Seethaler. Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966: Codebuch (FWF-Projekt 21147-G14). Forschungsberichte der Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung, No. 9. Wien: Österreichische Akademie der Wissenschaften, 2011. © 2011 Österreichische Akademie der Wissenschaften Untersuchungszeitraum Der Untersuchungszeitraum umfasst die heiße Phase der osterreichischen Nationalratswahlkampfe ab 1966 (d.h. jeweils 6 Wochen vor der Wahl). Sample 1 Samples Sample 1 umfasst alle von den Bundesparteileitungen und Parlamentsclubs ausgesendeten Pressemitteilungen aller Parteien, die entweder vor der jeweiligen Wahl im Parlament vertreten waren oder aufgrund des Wahlresultats in das Parlament einzogen. Dabei handelt es sich um die folgenden Parteien: Osterreichische Volkspartei—OVP, Sozialistische Partei Osterreichs / ab 1991: Sozialdemokratische Partei Osterreichs—SPO, Freiheitliche Partei Osterreichs—FPO (aufgrund der Quellenlage ab der Nationalratswahl 1983), Die Grune Alternative / ab 1993: Die Grunen (aufgrund der Quellenlage ab Nationalratswahl 1990), das Liberale Forum—LIF (1994-1999) und das Bundnis Zukunft Osterreichs—BZO (ab der Nationalratswahl 2006). Sample 2 Sample 2 umfasst alle Ausgaben der Qualitatszeitungen Die Presse und Arbeiter-Zeitung (bis zur Nationalratswahl 1986) bzw. Der Standard (ab der Nationalratswahl 1990), der Boulevard– bzw. Midmarket-Zeitungen Kronen Zeitung und Kurier sowie der Gratis- bzw. Hybridzeitungen U-Express bzw. Heute (ab der Nationalratswahl 2002) und Österreich (ab der Nationalratswahl 2006). Sample 3 Sample 3 umfasst alle Hauptnachrichtensendungen des ORF („Zeit im Bild“, zwischen 1970 und 2007 fast durchgangig auf beide ORF-Kanale durchgeschaltet, und ab der Nationalratswahl 2008 zusatzlich: „Zeit im Bild 20“, ORF 1) sowie die Hauptnachrichtensendungen der Privatsender ATV („ATV aktuell“, ab der Nationalratswahl 2006) und PULS 4 („PULS 4 AustriaNews“, ab der Nationalratswahl 2008). Aufzeichnungen der gesamten Nachrichtensendungen liegen ab der Nationalratswahl 1990 vor. Fur die davor liegenden Nationalratswahlen sind Einschrankungen der Codierung aufgrund der Quellenlage erforderlich: Fur 1970 -1975 sind Skripts der An– und Abmoderationen und Informationen uber den Sendungsablauf vorhanden, fur 1983 zusatzlich Aufzeichnungen der Filmeinspielungen und fur 1986 lediglich Informationen uber den Sendungsablauf und Aufzeichnungen der Filmeinspielungen. Fur die Nationalratswahlen 1966 und 1979 ist kein Material erhalten. Sample 1 Zugriffskriterien Der Untersuchung zugrunde gelegt werden alle Pressemitteilungen, die in der Osterreichischen Nationalbibliothek vorhanden bzw. ab 1990 uber die Austria Presse Agentur—APA zuganglich sind (wobei die uber die APA verbreiteten sog. OTS-Meldungen mit den Bestanden der Nationalbibliothek bzw. der Parteiarchive abgeglichen wurden). Bei Mehrfachaussendungen an einem Tag wird die zuerst ausgesendete Pressemitteilung codiert; Berichtigungen werden, sofern fur die Codierung relevant, berucksichtigt. Nicht codiert werden Veranstaltungsankundigungen, Einladungen sowie Hinweise auf O-Tone und Fotos, die von den Parteien auf Anfrage zur Verfugung gestellt werden. Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966 Codebuch Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung Forschungsbericht Nr. 9 Sample 2 In die Untersuchung werden alle redaktionellen Beitrage aufgenommen, die sich auf Seite 1, auf den Seiten mit politischer Berichterstattung (vor Beginn des Lokalteils), auf taglich erscheinenden Kommentarseiten bzw. in taglich erscheinenden Kommentarspalten sowie ab 2006: auf der letzten Seite der Presse („24 Stunden in 4 Minuten“) befinden und einen Bezug zur osterreichischen Politik aufweisen. Es ist zu beachten, dass Beitrage mit Bezug zur osterreichischen Politik nicht zwangsläufig einen Bezug zu osterreichischen politischen Akteuren haben mussen. Vielmehr konnen politische Themen auch ohne Bezug zu politischen Akteuren behandelt werden (wenn beispielsweise uber Arbeitslosigkeit anhand von Statistiken oder uber Teuerung am Beispiel von gestiegenen Preisen berichtet wird). Ein rein geographischer Bezug hingegen, also wenn Osterreich bzw. ein osterreichischer Ort bloß als Veranstaltungsort—z.B. fur ein Meeting internationaler Organisationen—genannt ist, gilt nicht als Bezug zur osterreichischen Politik. Es ist ferner zu beachten, dass zum politischen Teil einer Zeitung auch Themenseiten zahlen. (Themenseiten, auch Wahl Specials, die sich nicht im politischen Teil befinden, werden jedoch nicht codiert.) Nicht codiert werden Pressestimmen, Zitate aus Weblogs und Leserbriefe sowie Beitrage in allen anderen Teilen der Zeitung. Sample 3 In die Untersuchung werden alle Sendebeitrage einbezogen, aber nur Sendebeitrage, die einen Bezug zur osterreichischen Politik aufweisen, werden in vollem Umfang codiert. Es ist zu beachten, dass Beitrage mit Bezug zur osterreichischen Politik nicht zwangsläufig einen Bezug zu osterreichischen politischen Akteuren haben mussen. Vielmehr konnen politische Themen auch ohne Bezug zu politischen Akteuren behandelt werden (wenn beispielsweise uber Arbeitslosigkeit anhand von Statistiken oder uber Teuerung am Beispiel von gestiegenen Preisen berichtet wird). Ein rein geographischer Bezug hingegen, also wenn Osterreich bzw. ein osterreichischer Ort bloß als Veranstaltungsort—z.B. fur ein Meeting internationaler Organisationen—genannt ist oder gezeigt wird, gilt nicht als Bezug zur osterreichischen Politik. Sample 1 Sample 2 Analyseeinheit Analyseeinheit ist die einzelne Pressemitteilung. Analyseeinheit ist der einzelne Beitrag als umbruchtechnisch abgesetzte Einheit mit einer eigenen, vom Fließtext typographisch abgehobenen Uberschrift, auch wenn er Teil von Rubriken (wie „24 Stunden in 4 Minuten“, „In Kurze“ etc.) ist. Als Beitrage gelten auch Einzelbilder (mit Uberschrift und/oder Bildunterschrift), Ankundigungen von Beitragen (wenn sie eine typographisch abgehobene Uberschrift besitzen) und „Stand alone headlines“ auf Seite 1 (z. B. der Aufmacher auf der Titelseite der Kronen Zeitung). Bei Einzelbildern ist genau zu prufen, ob die betreffenden Fotos/Karikaturen/ Infografiken tatsachlich Einzelbilder sind oder ob sie zu einem ArtiKontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966 Codebuch Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung Forschungsbericht Nr. 9 kel gehoren. Bilder, die zu einem Artikel gehoren, sind nicht als Einzelbild zu codieren. Bei Kasten ist genau zu prufen, ob sie—trotz thematischer Nahe zu einem angrenzenden Artikel—inhaltlich fur sich alleine stehen konnten oder in einem so engen Zusammenhang mit einem Artikel stehen, dass sie bloß Teile des Artikels (wie z.B. zentrale Begriffe oder Akteure) illustrieren bzw. erklaren. Solche Kasten, die in einem engen Zusammenhang mit einem Artikel stehen, sind nicht zu codieren (auch wenn sie eine eigene Uberschrift haben). Artikel mit eigenen Uberschriften, die durch eine gemeinsame Ober-Uberschrift verbunden sind, sind getrennt zu codieren; die Ober-Uberschrift wird allerdings nicht als eigener Beitrag gewertet, sondern gemeinsam mit der Uberschrift des ersten Artikels codiert (V020). Ausnahme: Antworten von politischen Akteuren zu einer ihnen gemeinsam gestellten Frage sind auch dann als ein Artikel (unter der gemeinsamen Uberschrift) zu codieren, wenn die einzelnen Antworten mit einer eigenen Uberschrift versehen sind. Nicht codiert werden Beitrage ohne Uberschrift (z.B. Kurzmeldungen oder Bestandteile des Inhaltsverzeichnisses auf Seite 1 oder 2); fett gedruckte Worter am Anfang einer Notiz werden nicht als Uberschrift gewertet. Sample 3 Analyseeinheit ist der einzelne Sendebeitrag. An- und Abmoderationen gelten als Bestandteil des Beitrags; Kommentare und Interviews, die an Nachrichtenbeitrage anschließen, werden als eigenstandige Beitrage codiert. Sample 1-3 V001 Codierer-ID ist zweistellig einzutragen. Sample 1-3 V002 ID der Pressemitteilung bzw. des Beitrags Fur jede Presseaussendung bzw. fur jeden Beitrag ist eine fortlaufende Nummer zu vergeben. Sample 1-3 V003 Partei bzw. Medium 01 OVP 02 SPO 03 FPO 04 Grune 05 Liberales Forum 06 BZO 10 Arbeiter-Zeitung 11 Die Presse 12 Der Standard 13 Kronen Zeitung 14 Kurier 15 U-Express 16 Heute 17 Österreich Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966 Codebuch Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung Forschungsbericht Nr. 9 21 22 23 24 Zeit im Bild Zeit im Bild 20 ATV aktuell PULS 4 AustriaNews Sample 1-3 V004 Wochentag 1 Montag 2 Dienstag 3 Mittwoch 4 Donnerstag 5 Freitag 6 Samstag 7 Sonntag Sample 1-3 V005 Erscheinungstag Sample 1-3 V006 Erscheinungsmonat Sample 1-3 V007 Erscheinungsjahr Sample 1 V008 Zeitpunkt Fur jede Pressemitteilung ist der Zeitpunkt der Aussendung einzutragen. Sample 1 Sample 1 Sample 2 Sample 3 Sample 2 Sample 3 Sample 2 V009 Sperrfrist Ein ggf. vorhandener Hinweis auf eine Sperrfrist der Pressemitteilung ist wortlich zu ubernehmen. V010 OTS-Nummer oder Laufende Nummer der Pressemitteilung Seite des Zeitungsartikels Bei Beitragen, die uber mehrere Seiten reichen, wird jene Seite eingetragen, auf der der Beitrag beginnt. Rangplatz des Sendebeitrags V011 Ankündigung Der Beitrag bzw. die Schlagzeile auf Seite 1 ist eine Ankundigung eines Beitrags bzw. mehrerer Beitrage auf den Innenseiten. Angekündigter Beitrag Hier wird angegeben, ob der Beitrag im Trailer angekundigt ist. 0 nein 1 ja V012 Aufmacher Als Aufmacher gilt jener Beitrag auf der Seite, der die großte Aufmerksamkeit erregt: Aufmacher haben in der Regel die großte Uberschrift und/oder das großte Bild und sind primar in der oberen Seitenhalfte platziert. Wenn ein Aufmacher zwei Seiten umfasst, ist fur die rechte Seite kein weiterer Aufmacher zu codieren. Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966 Codebuch Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung Forschungsbericht Nr. 9 0 1 Sample 2 Sample 3 nein ja V013 Einspalter Hier wird vermerkt, ob es sich um einen Einspalter handelt, und zwar gemessen an der breitesten Stelle unter Berucksichtigung von Uberschrift(en) und Illustration(en). Entscheidend ist dabei die Breite des Beitrags, nicht die tatsachliche Anzahl der Spalten; z.B. kann die Breite eines Beitrags uber zwei Spalten reichen, der Text aber einspaltig gesetzt sein (solche Beitrage werden nicht als Einspalter codiert). Beitrag ist Teil des Nachrichtenblocks Hier wird vermerkt, ob es sich um einen Beitrag innerhalb eines Nachrichtenblocks handelt. 0 nein 1 ja Sample 2-3 V014 Länge des Beitrags Hier wird die Gesamtlange des Beitrags als Zahl der Zeilen (ohne Uberschriften) bzw. in Zahl der Sekunden (einschließlich An– und Abmoderation) angegeben. Unvollstandige Zeilen bzw. Sekunden werden als ganze Zeilen bzw. Sekunden gezahlt. Bei Zeitungen liegt der Zahlung die Normspaltenbreite zugrunde. Sample 3 V015 Sample 1-2 V020 Überschrift Hier ist die Hauptuberschrift wortlich einzutragen. Im Falle von Beitragen mit eigenen Uberschriften, die durch eine gemeinsame Ober-Uberschrift verbunden sind und getrennt codiert werden, wird hier die Inhalt des Beitrags 1 Beitrag mit Bezug zur osterreichischen Politik 2 Eigenwerbung mit Bezug zur osterreichischen Politik (z.B. fur TV-Duelle, Pressestunde) 3 Außenpolitischer Beitrag ohne Bezug zur osterreichischen Politik 4 Wirtschaftsbeitrag ohne Bezug zur osterreichischen Politik (z.B. uber innerbetriebliche Angelegenheiten eines Wirtschaftsunternehmens) 5 Kulturbeitrag ohne Bezug zur osterreichischen Politik (z.B. Premierenbericht) 6 Lokalbeitrag ohne Bezug zur osterreichischen Politik (z.B. Verbrechen) 7 Sportbeitrag ohne Bezug zur osterreichischen Politik 8 Eigenwerbung ohne Bezug zur osterreichischen Politik (z.B. fur Sport-, Theater und Konzertubertragungen) 9 Sonstiger Beitrag ohne Bezug zur osterreichischen Politik Ist im Beitrag kein Bezug zur österreichischen Politik gegeben (V015: 3-9), ist die Codierung des Sendebeitrags beendet! Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966 Codebuch Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung Forschungsbericht Nr. 9 Ober-Uberschrift aller Einzelbeitrage gemeinsam mit der Uberschrift des ersten Beitrags eingetragen. Insert Hier ist der Text des Inserts zu Beginn des Beitrags wortlich einzutragen. Fur Beitrage ohne Insert ist „o.A.“ anzugeben. Sample 2-3 In der Folge (V021 bis V036) wird für jede Spitzenkandidatin bzw. für jeden Spitzenkandidaten der Parlamentsparteien sowie für jede Parlamentspartei angegeben, ob sie/er in der Überschrift bzw. Dachzeile oder in der Unterüberschrift namentlich (inklusive gängiger Synonyme) genannt ist. Ist ein Name sowohl in der Überschrift/Dachzeile als auch in der Unterüberschrift genannt, wird er nur der Überschrift/Dachzeile zugeordnet. Achtung: Hier geht es nicht um die Identifizierung von zentralen Akteuren des Beitrags; diese werden unter V310ff. codiert. Wenn Parteibezeichnungen in Kombination mit Eigennamen von Spitzenkandidat/innen vorkommen (wie „FP-Strache“ bzw. „die Molterer-VP“), sind beide zu codieren. Wenn Funktionsbezeichnungen von Spitzenkandidat/innen in Kombination mit Parteibezeichnungen vorkommen (wie „der Spitzenkandidat der Grünen“), ist nur die Partei zu codieren. Farben als die gängigen Synonyme für Parteien können sowohl substantivisch als auch adjektivisch gebraucht werden (statt „SPÖ“: „die Roten“; statt „Initiative des BZÖ“: „orange Initiative“): in beiden Fällen ist die jeweilige Partei zu codieren. Pronomen („Ich“) gelten nicht als Synonyme für Personen. Sample 2-3 V021 Sample 2-3 V022 Sample 2-3 V023 Sample 2-3 V024 Sample 2-3 V025 Sample 2-3 V025 Spitzenkandidat/in der ÖVP 0 nicht genannt 1 in der Uberschrift und/oder Dachzeile genannt 2 in der Unteruberschrift genannt Spitzenkandidat/in der SPÖ 0 nicht genannt 1 in der Uberschrift und/oder Dachzeile genannt 2 in der Unteruberschrift genannt Spitzenkandidat/in der FPÖ 0 nicht genannt 1 in der Uberschrift und/oder Dachzeile genannt 2 in der Unteruberschrift genannt Spitzenkandidat/in der Grünen/Grünen Alternative 0 nicht genannt 1 in der Uberschrift und/oder Dachzeile genannt 2 in der Unteruberschrift genannt Spitzenkandidat/in des LIF 0 nicht genannt 1 in der Uberschrift und/oder Dachzeile genannt 2 in der Unteruberschrift genannt Spitzenkandidat/in des BZÖ 0 nicht genannt 1 in der Uberschrift und/oder Dachzeile genannt Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966 Codebuch Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung Forschungsbericht Nr. 9 2 in der Unteruberschrift genannt ÖVP (bzw. VP oder Schwarze) 0 nicht genannt 1 in der Uberschrift und/oder Dachzeile genannt 2 in der Unteruberschrift genannt SPÖ (bzw. SP oder Rote) 0 nicht genannt 1 in der Uberschrift und/oder Dachzeile genannt 2 in der Unteruberschrift genannt FPÖ/Freiheitliche (bzw. FP oder Blaue) 0 nicht genannt 1 in der Uberschrift und/oder Dachzeile genannt 2 in der Unteruberschrift genannt Die Grüne Alternative/Die Grünen 0 nicht genannt 1 in der Uberschrift und/oder Dachzeile genannt 2 in der Unteruberschrift genannt LIF (bzw. Liberale) 0 nicht genannt 1 in der Uberschrift und/oder Dachzeile genannt 2 in der Unteruberschrift genannt BZÖ 0 nicht genannt 1 in der Uberschrift und/oder Dachzeile genannt 2 in der Unteruberschrift genannt Sample 2-3 V031 Sample 2-3 V032 Sample 2-3 V033 Sample 2-3 V034 Sample 2-3 V035 Sample 2-3 V036 Sample 2-3 V040 Stilform 1 tatsachenbetont: Nachricht, Bericht, Reportage, Feature, Personenportrait, Dokumentation (in der Zeitung: auch Foto als Einzelbild) 2 meinungsbetont: Kommentar, Glosse, Leitartikel (in der Zeitung: auch Karikatur als Einzelbild) 3 Interview 9 nicht entscheidbar Sample 2 V050 Format 1 reiner Textbeitrag 2 Text mit Illustration(en) (Fotos*/Zeichnung(en)/Infografik(en)/Infokasten) geringer als Spaltenbreite 3 Text mit Illustration(en) (Fotos*/Zeichnung(en)/Infografik(en)/Infokasten) zumindest in Spaltenbreite 4 Einzelbild * Autorenfotos (z.B. in Kommentaren) gelten nicht als Illustrationen. Format 1 reiner Wortbeitrag 2 Filmbericht ohne Reporter Sample 3 Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966 Codebuch Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung Forschungsbericht Nr. 9 3 4 Filmbericht mit Reporter Live-Bericht Sample 2 V070 Sample 1 V080 Rückfragehinweis(e) Hier werden etwaige Ruckfragehinweise wortlich eingetragen. Urheber/in 0 kein/e Urheber/in ausgewiesen 1 Redaktionsmitglied (auch als Kurzel) 2 Nachrichtenagentur 3 Mischform (Nachrichtenagentur und Redaktionsmitglied) 4 Gastbeitrag bzw. Gastkommentar 9 sonstige/r Urheber/in *** Sample 1-3 Vor Codierung der nachfolgenden Variablen ist die Pressemitteilung bzw. der Medienbeitrag vollständig zu lesen! Für jede Pressemitteilung bzw. jeden Medienbeitrag werden ein zentrales politisches Thema, sein Framing und ggf. zwei metapolitische Bezüge codiert. Dahinter steht die Überlegung, dass die Thematisierung der Rolle der Medien im Wahlkampf sowie der Publicity-Maßnahmen seitens der politischen Akteure nicht andere Themen verdrängt, sondern Themenverbindungen eingeht. Deshalb wird im Anschluss an die Codierung des zentralen Themas gefragt, ob in Verbindung mit diesem Thema die Rolle der Medien (=Medien[selbst]thematisierung) bzw. medienbezogene Publicity-Maßnahmen der Parteien (=PublicityThematisierung) dargestellt sind. Sample 1-3 V110 Zentrales Thema (nach: Anhang 1: Liste der Themen) Das zentrale Thema des Beitrags ist anhand des Inhalts der gesamten Pressemitteilung (mit der oben genannten Einschrankung) bzw. des gesamten Medienbeitrags zu bestimmen („What is the story about?“). In der Regel ist es bereits angesprochen in den Stichworten, die im Kopf der Pressemitteilung zu finden sind in der Uberschrift (inklusive Unteruberschrift und Dachzeile), im Lead oder erstem Absatz eines Zeitungsartikels in der Anmoderation oder im Insert eines Sendebeitrags. Sind in einer Pressemitteilung bzw. in einem Medienbeitrag mehrere Themen gleichwertig behandelt, ist das zuerst angesprochene Thema zu codieren. Sample 1-3 V111 Zentrales Thema in Stichworten Hier ist das konkrete Thema kurz zu beschreiben. Sample 1-3 V112 Framing des zentralen Themas Das Framing des zentralen Themas bezieht sich auf die generelle Perspektive, unter der das Thema dargestellt ist. Es ist zu fragen, ob uberwiegend sachliche Aspekte des Themas (also Fakten, Argumente, gesellschaftliche Zustande, Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966 Codebuch Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung Forschungsbericht Nr. 9 politische Leistungen, programmatische Positionen, Kompetenzen der Politiker/innen) oder uberwiegend strategische Aspekte (also Politik als „Kraftemessen“, der Wettkampf um Wahlerstimmen, Wahlversprechen, Wahlchancen und -spekulationen oder Stil und private Eigenschaften der Kandidat/innen) dargestellt sind. 1 uberwiegend sachlich („policy schema“) 2 uberwiegend strategisch („game schema“) 9 ausgeglichen, nicht entscheidbar Sample 1-3 V210 Medien(selbst)thematisierung Eine mit dem zentralen Thema verbundene Medien(selbst)thematisierung kann einerseits lediglich aus Hinweisen bestehen wie etwa auf individuelle Herausgeber/innen, Journalist/innen und Moderator/innen bzw. auf Fernsehsendungen, Rundfunksender, Zeitungen, Zeitschriften, Presseverlage und Online-Medien. Andererseits konnen Berichterstattungscharakteristika (wie beispielsweise Qualitat, Fairness und Ausgewogenheit), Berichterstattungsformate (wie beispielsweise Vorbereitungen fur eine Fernsehkonfrontation im Wahlkampf) und der Einfluss von Medien auf die Politik auch umfassend thematisiert werden. 0 Keine Hinweise auf Medien(selbst)thematisierung 1 Hinweis(e) auf Medien bzw. Journalist/innen, dem zentralen Thema untergeordnet 2 Umfassende Thematisierung der Rolle der Medien, gegenuber dem zentralen Thema dominierend 9 Medien(selbst)thematisierung vorhanden, Auspragung jedoch nicht entscheidbar Sample 1-3 V211 Publicity-Thematisierung Eine mit dem zentralen Thema verbundene Publicity-Thematisierung kann einerseits lediglich aus Hinweisen auf medienbezogene politische PR/Offentlichkeitsarbeit bestehen (wie etwa auf Pressekonferenzen, Medienberater/ innen, Mediensprecher/innen, Wahlkampfleiter/innen, Spindoktor/innen). Andererseits konnen Strategien zur Beeinflussung von Medienakteuren und Inhalte von Werbe- und PR-Maßnahmen (fur Print, Rundfunk, Internet, Plakat) auch mehr oder weniger umfassend thematisiert sein, indem das medienorientierte Themen-, Image-, Ereignis-, und News-Management (wie Auftrittsplanung und -nachbereitung, Choreographie, Kameratauglichkeit, Kommunikationsdisziplin, Medienwirksamkeit), oder auch Einsatz und Funktion professioneller Berater/innen ausfuhrlich dargestellt werden. 0 Keine Hinweise auf Publicity-Thematisierung 1 Hinweis(e) auf Akteure der PR/Offentlichkeitsarbeit, dem zentralen Thema untergeordnet 2 Umfassende Publicity-Thematisierung, gegenuber dem zentralen Thema dominierend 9 Publicity-Thematisierung vorhanden, Auspragung nicht entscheidbar Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966 Codebuch Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung Forschungsbericht Nr. 9 Sample 2-3 V220 Wahlbezug Hier wird eingetragen, wenn im Beitrag explizit auf die jeweilige Wahl oder den Wahlkampf Bezug genommen wird. 0 kein Wahlbezug 1 Wahlbezug vorhanden Sample 1 V300 Sprecher/in der Presseaussendung (nach Anhang 2: Liste der Personen) Hier ist der/die in der Uberschrift der Presseaussendung genannte Sprecher/ in zu codieren, unabhangig davon, ob er bzw. sie mit einem der zentralen Akteure identisch ist. Bei zwei genannten Sprechern bzw. Sprecherinnen, wird nur die/der erstgenannte codiert. *** Sample 1-3 Die Codierung der mit dem zentralen Thema verbundenen zentralen Akteure (V310 bis V693) erfolgt unter dem Aspekt, ob österreichische Parteien oder Politiker/innen bzw. österreichische Medien oder Medienvertreter/innen (Sample 3: und Expert/innen) im Zentrum der Pressemitteilung bzw. des Beitrags stehen. Ist dies nicht der Fall, ist die Codierung beendet. Sample 1-3 V310 Mit dem zentralen Thema verbundener zentraler Akteur (nach Anhang 2: Liste der Personen) Der mit dem zentralen Thema verbundene zentrale Akteur ist anhand des Inhalts des gesamten Beitrags zu identifizieren („Who is the story about?“). Codiert werden nicht alle Akteure, sondern ausschließlich kandidierende Parteien und Politiker/innen dieser Parteien sowie Medien und Medienvertreter/ innen (Sample 3: und Expert/innen). Parteilose Politiker/innen werden nur dann codiert, wenn sie im jeweiligen Wahlkampf fur eine der wahlwerbenden Parteien kandidieren. Dabei ist zu beachten, dass (insbesondere in Uberschriften) Namen von Parteien oft nur als Uberbegriff fur im Beitrag genannte Politiker/innen verwendet werden (z. B. lautet die Uberschrift „SPO zieht Bilanz“ oder „OVP kritisiert Wiener Integrationspolitik“, der Beitrag bezieht sich jedoch vorrangig auf bestimmte Politiker/innen dieser Parteien): in diesen Fallen sind die jeweiligen Politiker/innen—und nicht die Parteien—als mit dem Thema verbundene zentrale Akteure zu werten. Namen von Parteien werden auch haufig fur die Verortung von Politiker/ innen verwendet (wie z.B. Dr. Martin Bartenstein von der OVP bzw. der Bundesparteivorsitzende der SPO): auch in solchen Fallen sind ausschließlich die genannten Politiker/innen als Akteure zu werten. Interessengruppen innerhalb der Parteien sind unter den Parteien zu codieren (z.B. Bauernbund, Wirtschaftsbund, Arbeiter- und Angestelltenbund unter OVP; der Bund Sozialdemokratischer Akademiker oder der Verband Sozialistischer Studenten Osterreichs unter SPO). Sammelbegriffe (wie z.B. „Große Koalition“, „Schwarz-Blau“) sind, wenn eindeutig zuordenbar, allen betroffenen Parteien zuzuordnen. Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966 Codebuch Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung Forschungsbericht Nr. 9 Achtung: Sollte deutlich werden, dass der zentrale Akteur eines Beitrags nicht mit dem zentralen Thema in Verbindung steht, ist die Codierung des zentralen Themas zu uberprufen. Sample 1-3 V311 Bewertung des Akteurs Die Bewertung des Akteurs bezieht sich auf die Darstellung des Akteurs in Bezug auf das zentrale Thema. Es wird hier der Gesamteindruck codiert, der sowohl durch journalistische Aussagen als auch durch Zitate von anderen Akteuren entsteht. Achtung: Im Kontext von Horserace sind nicht erfolgreiche oder enttauschende Umfragewerte, sondern ggf. vorhandene Bewertungen des jeweiligen Erfolgs oder Misserfolgs durch den Journalisten oder durch zitierte Akteure als positiv oder negativ zu codieren! 1 uberwiegend positiv 2 eher positiv als negativ 3 neutral bzw. ambivalent 4 eher negativ als positiv 5 uberwiegend negativ 6 nicht entscheidbar Sample 1-3 V312 Ist der Akteur eine Person? 0 nein → weiter mit V410 1 ja Sample 1-3 V313 Geschlecht des Akteurs 1 mannlich 2 weiblich Sample 2 V314 Bildliche Darstellung des Akteurs 0 kein Bild 1 Bild (Foto oder Zeichnung/Karikatur) geringer als Spaltenbreite 2 Bild (Foto oder Zeichnung/Karikatur) zumindest in Spaltenbreite 3 Einzelbild Sample 2 V317 Wörtliche/s Zitat/e des Akteurs Hier ist die Anzahl der durch An- und Ausfuhrungszeichen gekennzeichneten wortlichen Zitate des Akteurs anzugeben. Dabei sind samtliche Aussagen zwischen Anfuhrungszeichen und Ausfuhrungszeichen als ein Zitat zu werten. Lediglich fur Interviews gilt, dass Aussagen des Akteurs auch dann als wortliche Zitate zu codieren sind, wenn keine Anfuhrungszeichen gesetzt sind. Einzelne unter Anfuhrungszeichen zitierte Worte werden dann nicht als wortliches Zitat gewertet, wenn sie Teil eines indirekten Zitats sind. Zitate in Uberschriften und in Kasten hervorgehobene Zitate, die gleichlautend im Beitrag vorkommen, sind nicht zu berucksichtigen. Gibt es kein wortliches Zitat, ist „0“ einzutragen und → mit V320 fortzusetzen. Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966 Codebuch Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung Forschungsbericht Nr. 9 Sample 2 V318 Länge des wörtlichen Zitats/der wörtlichen Zitate (in Zeilen) Als Lange des wortlichen Zitats/der wortlichen Zitate ist die Anzahl der unter Anfuhrungszeichen gesetzten Zeilen anzugeben. Bei mehreren Zitaten ist die Gesamtlange zu berechnen. Unvollstandige Zeilen werden als ganze Zeilen gezahlt. Sample 2 V320 Indirekte/s Zitat/e des Akteurs Hier ist die Anzahl der durch Konjunktiv-Form gekennzeichneten indirekten Zitate anzugeben. Sample 2 V321 Länge des indirekten Zitats/der indirekten Zitate (in Zeilen) Als Lange des indirekten Zitats ist die Anzahl der Zeilen zwischen Beginn und Ende der Aussage in Konjunktiv-Form anzugeben. Bei mehreren indirekten Zitaten ist die Gesamtlange zu berechnen. Unvollstandige Zeilen werden als ganze Zeilen gezahlt. Achtung: Stoßen in einer Zeile ein wortliches und ein indirektes Zitat desselben Autors aneinander, so ist die betreffende Zeile alleine dem raumlich großeren Zitat zuzurechnen. Indirekte Zitate, die keiner Person eindeutig zuzurechnen sind (z.B. „Kanzler und Vizekanzler sagten, dass sie mit dem Ergebnis zufrieden waren“), werden nicht codiert. Sample 3 V331 Erste Filmsequenz des Akteurs Hier ist der erste Filmabschnitt zu codieren, in dem der Akteur zu horen (OTon) und/oder zu sehen ist. 0 Akteur ist weder zu horen noch zu sehen 1 Akteur ist nur zu horen, aber nicht zu sehen 2 Akteur ist zu horen und im Standbild zu sehen 3 Akteur ist zu horen und beim Sprechen zu sehen 4 Akteur ist zu horen und bei einer anderen Tatigkeit zu sehen 5 Akteur ist beim Sprechen zu sehen, aber nicht (oder nur leise im Hintergrund) zu horen (Lippenbewegungen im Interview oder bei einer Pressekonferenz, wahrend der/die Journalist/in spricht) 6 Akteur ist bei einer anderen Tatigkeit zu sehen und nicht zu horen (z.B. beim Gehen, Handeschutteln) 7 Akteur ist im Standbild zu sehen, nicht zu horen Sample 3 V332 O-Ton des Akteurs Ist der Akteur im O-Ton zu horen (V331: 1-4), ist sein Statement zu charakterisieren. 0 kein O-Ton 1 uberwiegend angreifend, Kritik ubend 2 uberwiegend verteidigend, rechtfertigend 3 uberwiegend sachlich 4 uberwiegend um Wahlunterstutzung werbend 5 uberwiegend Wahlerfolg signalisierend 9 nicht zutreffend bzw. nicht entscheidbar Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966 Codebuch Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung Forschungsbericht Nr. 9 Sample 3 V333 Dauer der ersten Filmsequenz (in Sekunden) Sample 3 Sample 3 Sample 3 Sample 3 Sample 3 Sample 3 V341-343 V351-353 V361-363 V371-373 V381-383 V391-393 Zweite Filmsequenz des Akteurs (wenn zutreffend) Dritte Filmsequenz des Akteurs (wenn zutreffend) Vierte Filmsequenz des Akteurs (wenn zutreffend) Fünfte Filmsequenz des Akteurs (wenn zutreffend) Sechste Filmsequenz des Akteurs (wenn zutreffend) Siebte Filmsequenz des Akteurs (wenn zutreffend) Sample 1 Sample 2 Sample 3 V410-V413 Zweiter mit dem zentralen Thema V410-V421 verbundener zentraler Akteur V410-V493 (wenn zutreffend) Sind mehrere Akteure mit dem zentralen Thema verbunden, konnen bis zu drei weitere Akteure codiert werden. Sie sind in der Reihenfolge ihrer Bedeutung (Beachtungsgrad) einzutragen. Vergleichsweise gering beachtete Akteure sind nicht zu codieren. Es ist erneut zu fragen, wer die in Bezug auf das zentrale Thema wichtigsten handelnden bzw. betroffenen Akteure sind („Who is the story about?“). Sample 1 Sample 2 Sample 3 V510-V513 V510-V521 V510-V593 Dritter mit dem zentralen Thema verbundener zentraler Akteur (wenn zutreffend) Sample 1 Sample 2 Sample 3 V610-V613 V610-V621 V610-V693 Vierter mit dem zentralen Thema verbundener zentraler Akteur (wenn zutreffend) Sample 3 V710 Geschlecht der Moderatorin/des Moderators 1 mannlich 2 weiblich Sample 3 V711 Gesamte Dauer der An- und Abmoderation (in Sekunden) Sample 3 V712 Geschlecht der Reporterin/des Reporters Bei mehreren Reporter/innen ist das Geschlecht der ersten Reporterin/des ersten Reporters anzugeben. 1 mannlich 2 weiblich Sample 3 V713 Gesamte Dauer, in der die/der (ggf. erste) Reporter/in bzw. die/der Moderator/in im Rahmen des Filmbeitrags zu hören, aber nicht zu sehen ist (in Sekunden) Sample 3 V714 Gesamte Dauer, in der die/der (ggf. erste) Reporter/in bzw. die/der Moderator/in im Rahmen des Filmbeitrags zu hören und zu sehen ist (in Sekunden) Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966 Codebuch Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung Forschungsbericht Nr. 9 Sample 1-3 V715 Gesamte Dauer, in der die/der (ggf. erste) Reporter/in bzw. die/der Moderator/in im Rahmen des Filmbeitrags zu sehen, aber nicht zu hören ist (in Sekunden) Sample 1-3 V900 Kommentar Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966 Codebuch Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung Forschungsbericht Nr. 9 Anhang 1: Liste der Themen (Grundform) Diese Liste enthält ausschließlich die übergeordneten Themenkategorien, denen die aktuellen Themen der Wahlkämpfe zugeordnet werden. Polity: Institutionelle und normative Aspekte von Politik Polity umfasst die Form oder Struktur des Politischen und bezieht sich auf institutionelle Aspekte. Der Fokus ruht auf den verfassungsmäßigen politischen Strukturen und Ordnungen einer Gesellschaft (Regierungssystem, Parlament, politische Parteien, Interessenverbände etc.) und auf deren Rechtsordnung (Verfassung, Gesetze, Verordnungen etc.), die die Handlungsspielräume, Zuständigkeiten und Abläufe bei Auseinandersetzungen festlegen. Neben der institutionellen Ebene kann auch die normative Ebene (Wertvorstellungen, Absichten hinter Regelungen) angesprochen sein. 0010 Politische Ordnung (Verfassung, Demokratie, Foderalismus) 0020 Wahlsystem (z.B. Wahlkreiseinteilung, Stimmenverrechnung, Person lichkeitswahl) 0030 Institutionen (Legislative, Exekutive, Jurisdiktion) 0040 Status von politischen Funktionstragern (z.B. Immunitat) 0050 Parteiensystem, Parteien (Grundsatzprogramme, Strukturen, Finanzierung) 0060 Interessenvertretungen (Sozialpartnerschaft, Arbeitnehmer- und Wirtschaftsverbande, NGOs) 0070 Gesellschaftsordnung (Politische Kultur, Normen, Werte, Moral) 0071 Auseinandersetzung mit Faschismus und Nationalsozialismus Achtung: Der Umgang mit NS-Verbrechen ist unter → 2400 zu codieren! 0080 Verhaltnis zwischen Staat und Kirchen Politics: Prozessuale Aspekte von Politik Politics fokussiert auf Prozesse wie politische Verfahren (z.B. Wahlen, Abstimmungen, Lobbyismus) und Abläufe, wie politische Akteure ihre Anliegen durchzusetzen suchen. Es geht hier um den formalen Willens- und Entscheidungsbildungsprozess (politische Auseinandersetzungen, Debatten etc.) der am politischen Geschehen Beteiligten. Wahlkampf 0100 Wahlkampf (Wahlparteitage, Wahlkampfveranstaltungen und -auftritte, Wahlwerbung, Wahlkampfkosten; TV-Konfrontationen, Pressestunden, Medienberichte) Diese Kategorie ist nur dann zu codieren, wenn Aspekte des Wahlkampfs im Zentrum der Presseaussendung bzw. des Medienberichts steht, aber nicht, wenn aus Anlass eines Wahlkampfereignisses uber politische Inhalte (die einem Politikfeld zugeordnet werden konnen) berichtet wird. 0200 Personlichkeit der kandidierenden Politiker/innen (z.B. Fuhrungsqualitat, Kompetenz, Durchsetzungsfahigkeit, Ausgleichsfahigkeit, Problemlosungsfahigkeit; Vertrauenswurdigkeit, Integritat) Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966 Codebuch Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung Forschungsbericht Nr. 9 0210 Private Belange, Auftreten, außere Erscheinung der Politiker/innen Diese beiden Kategorien (0200/0210) sind nur dann zu codieren, wenn die Personlichkeit von Kandidat/innen im Zentrum der Pressemitteilung bzw. des Medienberichts steht, aber nicht, wenn Personlichkeitsfaktoren als Begrundung fur bestimmte politische Inhalte oder Handlungen (die einem Politikfeld zugeordnet werden konnen) herangezogen werden. 0300 Horserace (Umfragen, Bevolkerungsmeinung („people on the street coverage“), Expertenmeinung, Spekulationen uber den Wahlausgang, Wahlempfehlungen) 0400 Kandidaturen von Parteien bzw. Politiker/innen 0410 Listenverbindungen 0500 Koalitionsfragen, Regierungsbildung, Konsequenzen aus dem Wahlergebnis 0600 andere Wahlbezuge (Reihung der Parteien auf dem Stimmzettel, Wahl beteiligung, parallele Wahlen, fruhere Wahlen, Wahlprocedere) 0690 Wahlprogramme Generell (außerhalb des Wahlkampfs) 0700 Regierungstatigkeit 0800 Parlamentarische Tatigkeit (einschließlich Ausschusstatigkeit) 0900 Tatigkeit der Parteien 0950 Tatigkeit der Sozialpartner 0980 ab 1995: Tatigkeit der EU-Institutionen Policy: Inhaltliche Aspekte von Politik (Politikfelder) Policy bezieht sich auf die Inhalte politischer Auseinandersetzungen, es geht um die Gegenstände, Aufgaben und Ziele, welche die Beteiligten formulieren und realisieren wollen. Somit zielt diese Dimension auf Problemlösung und auf die Gestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse und ist Ausdruck von Interessen- und Zielkonflikten. Innenpolitik 1000 Offentliche Ordnung und Sicherheit 1100 Staatliche Verwaltung (Offentlicher Dienst, Burokratie, Effizienz der Verwaltung, Politiker- und Beamteneinkommen, Privilegien) 1200 Innere Sicherheit (Kriminalitat, Verbrechensbekampfung, Opferschutz) 1210 Polizei 1220 Terrorismus 1230 Immigration, Asylverfahren, Integration 1240 Grenzschutz 2000 Rechtspolitik 2100 Grundrechte (Menschenrechte, Gleichheitsrechte, Freiheitsrechte, soziale Rechte, Rechtsschutz) 2110 Gleichberechtigung (Geschlecht) 2120 Gleichberechtigung (sexuelle Orientierung) Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966 Codebuch Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung Forschungsbericht Nr. 9 2130 2140 2150 2160 2170 2180 2190 2200 2300 2400 2410 2420 2430 Schutz vor Diskriminierung (Alter) Schutz vor Diskriminierung (geistige und korperliche Behinderungen) Minderheitenschutz Asylrecht Datenschutz Achtung: Die Umsetzung des Datenschutzes ist unter → 1100 Staatliche Verwaltung zu codieren! Meinungsfreiheit Religionsfreiheit Gerichtswesen Strafvollzug Umgang mit NS-Verbrechen Entnazifizierung NS-Wiederbetatigung Restitution Achtung: Die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus ist unter → 0071 zu codieren! 3000 Sozial- und Gesellschaftspolitik 3100 Armutspolitik 3200 Kinder- und Jugendpolitik Achtung: Hier werden nur Themen codiert, von denen Kinder und Jugendliche unmittelbar betroffen sind (z.B. Kinderbeistand bei Scheidungsverfahren, Pravention von Jugendkriminalitat). Themen wie Kindergeld und Gratiskindergarten werden unter → 3500 Familienpolitik codiert. 3300 Seniorenpolitik (einschließlich Pensionen) 3400 Frauenpolitik (einschließlich Fristenlosung - § 144) 3500 Familienpolitik 3600 Behindertenpolitik 3700 Pflegepolitik 3800 Gesundheitspolitik (einschließlich Lebensmittelkontrolle) 3900 Verbraucherschutz (einschließlich Lebensmittelkennzeichnung) Achtung: Lebensmittelkontrolle ist unter → 3800 Gesundheitspolitik zu codieren! 4000 4100 4200 4300 4400 4500 4510 4520 4600 4610 Infrastrukturpolitik Verkehrspolitik (einschließlich Straßenbau) Stadtebau und Raumordnung Wohnungsbau und Wohnsituation Post- und Fernmeldewesen, Informations- und Kommunikationstechnologien Energiepolitik Alternative und erneuerbare Energie Kernenergie Umweltpolitik, Klimapolitik Wasserpolitik Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966 Codebuch Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung Forschungsbericht Nr. 9 4620 5000 5100 5200 5210 5220 5300 5400 Tierschutz Kultur-, Bildungs- und Forschungspolitik Kulturpolitik Bildungspolitik Schulen Universitaten Forschungspolitik Medienpolitik Achtung: Die Rolle von Medien im Wahlkampf ist unter → 0100 Wahlkampf zu codieren! 5500 Sport und Freizeit Finanz-, Wirtschafts- und Arbeitspolitik 6000 Finanzpolitik 6100 Haushalts- und Budgetpolitik 6200 Steuerpolitik 6300 Geld-, Wahrungs- und Zinspolitik (Inflation) 6400 Wirtschaftspolitik 6500 Wettbewerbs- und Preispolitik 6600 Unternehmenspolitik: Industrie, Handel, produzierendes Gewerbe, Dienstleistungssektor (einschließlich Fremdenverkehr) 6610 Verstaatlichte Unternehmen, Privatisierung 6700 Außenwirtschaft 6800 Regionalforderung 6850 Wirtschaftskriminalitat Achtung: Veruntreuung offentlicher Gelder ist unter → 1100 Staatliche Verwaltung zu codieren! 6900 Agrar- und Forstwirtschaft (einschließlich Gentechnik) 7000 7100 7200 7300 7400 Arbeitspolitik Beschaftigungspolitik (Arbeitsmarktsituation, Arbeitszeitverkurzung) Einkommens- und Lohnpolitik Arbeitsschutz, Arbeitsrecht Auslandische Arbeitnehmer Außen- und Verteidigungspolitik 8000 Außenpolitik 8100 Europapolitik 8110 Europaische Union Achtung: Hier sind nur Beitrage zu codieren, die sich mit der europaischen Integration und einer gemeinsamen europaischen Verwaltung befassen. Themen aus anderen Politikfeldern sind, auch wenn sie in einen Zusammenhang mit der Europaischen Union stehen, unter den jeweiligen Politikfeldern zu codieren! 8120 Beziehungen zu westeuropaischen Staaten 8130 Beziehungen zu mittel- und ost- und europaischen Staaten (im weitesten Sinn) Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966 Codebuch Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung Forschungsbericht Nr. 9 8140 8200 8300 8400 8500 Beziehungen zu Russland Beziehungen zu den USA Beziehungen zu Staaten des Nahen Ostens Beziehungen zu anderen Staaten Beziehungen zu internationalen Organisationen (z.B. UNO) Achtung: NATO ist unter → 9200 Bündnispolitik zu codieren! 8600 Entwicklungslanderpolitik, Nord-/Sudfragen 9000 9100 9110 9120 9200 9300 Verteidigungspolitik Außere Sicherheit (Militar) Wehrpflicht Zivildienst Bundnispolitik (z.B. Neutralitat vs. NATO-Beitritt) Friedens- und Entspannungspolitik 9900 andere politische Themen 9990 Wetter und Naturkatastrophen 9999 andere unpolitische Themen Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966 Codebuch Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung Forschungsbericht Nr. 9 Anhang 2: Liste der Akteure (Grundform) Diese Liste enthält ausschließlich die übergeordneten Funktionen, denen die aktuellen Akteure der einzelnen Wahlkämpfe zugeordnet werden. (Für jede Wahl wurde eine spezifische Akteursliste erstellt, die auch Fälle von Mehrfachfunktionen regelt.) 010 Spitzenkandidat/in der Osterreichische Volkspartei (OVP) 011 Sprecher/in des/r Spitzenkandidat/in der OVP 012 Familienmitglied des/r Spitzenkandidat/in der OVP 20 Spitzenkandidat/in der Sozialistischen, ab 1991 Sozialdemokratischen Partei Osterreichs (SPO) 021 Sprecher/in des/r Spitzenkandidat/in der SPO 022 Familienmitglied des/r Spitzenkandidat/in der SPO 030 Spitzenkandidat/in der Freiheitlichen Partei Osterreichs (FPO) 031 Sprecher/in des/r Spitzenkandidat/in der FPO 032 Familienmitglied des/r Spitzenkandidat/in der FPO 040 Spitzenkandidat/in der Grunen / Grunen Alternative 041 Sprecher/in des/r Spitzenkandidat/in der Grunen 042 Familienmitglied des/r Spitzenkandidat/in der Grunen 050 Spitzenkandidat/in des Liberale Forums (LIF) 051 Sprecher/in des/r Spitzenkandidat/in des Liberalen Forums 052 Familienmitglied des/r Spitzenkandidat/in des Liberalen Forums 060 Spitzenkandidat/in des Bundnis Zukunft Osterreichs (BZO) 061 Sprecher/in des/r Spitzenkandidat/in des BZO 062 Familienmitglied des/r Spitzenkandidat/in des BZO 071 … 079 Spitzenkandidat/innen anderer wahlwerbender Gruppierungen 110 111 112 113 114 115 116 117 118 Politiker/in (auch ehemalige Politiker/in), Pressesprecher/in der OVP Ehemalige/r Spitzenkandidat/in der OVP Minister/in, Staatssekretar/in der OVP Landeshauptfrau/mann der OVP Nationalratsprasident/in, der OVP angehorig Klubobfrau/mann der OVP Bundesgeschaftsfuhrer/in, Generalsekretar/in der OVP OVP-Spitzenvertreter/in der Sozialpartnerschaft Parteilose Kandidaten und Kandidatinnen oder Regierungsmitglieder fur die OVP 120-128 130-138 ... der SPO … der FPO Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966 Codebuch Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung Forschungsbericht Nr. 9 140-148 150-158 160-168 171 … 179 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 … der Grunen … des LIF … des BZO Politiker/in einer anderen wahlwerbenden Gruppierung Vertreter/in der Arbeiter-Zeitung Vertreter/in der Presse Vertreter/in des Standard Vertreter/in der Kronen-Zeitung Vertreter/in des Kurier Vertreter/in des U-Express Vertreter/in von Österreich Vertreter/in von Heute Vertreter/in des ORF Vertreter/in von ATV Vertreter/in von PULS 4 oder ProSieben Vertreter/in von profil Vertreter/in von News andere/r osterreichische/r Medienvertreter/in, Journalist/in Parteien (inkl. Vorstand, Parteiorganisationen) 510 OVP 520 SPO 530 FPO 540 Grune 550 LIF 560 BZO 571 … 579 andere wahlwerbende Gruppierung Medien 850 Arbeiter-Zeitung 851 Die Presse 852 Der Standard 853 Kronen-Zeitung 854 Kurier 855 U-Express 856 Österreich 857 Heute 858 ORF 859 ATV 860 PULS 4, ProSieben 861 profil 862 News 863 anderes osterreichisches Medium Expert/innen 901 Meinungsforschungsexpertin/-experte 902 Politische/r Expertin/Experte Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966 Codebuch Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung Forschungsbericht Nr. 9 903 904 905 909 Rechtsexpertin/-experte Sozialwissenschaftliche/r Expertin/-experte Wirtschaftsexpertin/-experte sonstige/r Expertin/Experte Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966 Codebuch Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung Forschungsbericht Nr. 9