Forschungsbericht No. 9 - Österreichische Akademie der

Werbung
Forschungsbericht No. 9
Kontinuität und Wandel in der österreichischen
Wahlkampfkommunikation seit 1966
Codebuch
(FWF-Projekt 20147-G14)
Gabriele Melischek
Josef Seethaler
© Österreichische Akademie der Wissenschaften,
Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung
1010 Wien, Postgasse 7
 +43-1-51581-3110
Fax: +43-1-51581-3120
E-mail: [email protected]
http://www.oeaw.ac.at/cmc
Wien 2011
Die Autoren danken Univ.-Prof. Dr. Roland Burkart, MMag. Oliver Gruber, Melanie Magin M.A. und
Dr. Uta Rußmann für die zahlreichen Diskussionen und kritischen Anmerkungen, die zur Entstehung
dieses Codebuchs beigetragen haben.
Empfohlene Zitierung:
Gabriele Melischek und Josef Seethaler. Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966: Codebuch (FWF-Projekt 21147-G14). Forschungsberichte der
Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung, No. 9. Wien: Österreichische
Akademie der Wissenschaften, 2011.
© 2011 Österreichische Akademie der Wissenschaften
Untersuchungszeitraum
Der Untersuchungszeitraum umfasst die heiße Phase der osterreichischen
Nationalratswahlkampfe ab 1966 (d.h. jeweils 6 Wochen vor der Wahl).
Sample 1
Samples
Sample 1 umfasst alle von den Bundesparteileitungen und Parlamentsclubs
ausgesendeten Pressemitteilungen aller Parteien, die entweder vor der jeweiligen Wahl im Parlament vertreten waren oder aufgrund des Wahlresultats in
das Parlament einzogen. Dabei handelt es sich um die folgenden Parteien:
Osterreichische Volkspartei—OVP, Sozialistische Partei Osterreichs / ab
1991: Sozialdemokratische Partei Osterreichs—SPO, Freiheitliche Partei Osterreichs—FPO (aufgrund der Quellenlage ab der Nationalratswahl 1983), Die
Grune Alternative / ab 1993: Die Grunen (aufgrund der Quellenlage ab Nationalratswahl 1990), das Liberale Forum—LIF (1994-1999) und das Bundnis
Zukunft Osterreichs—BZO (ab der Nationalratswahl 2006).
Sample 2
Sample 2 umfasst alle Ausgaben der Qualitatszeitungen Die Presse und Arbeiter-Zeitung (bis zur Nationalratswahl 1986) bzw. Der Standard (ab der Nationalratswahl 1990), der Boulevard– bzw. Midmarket-Zeitungen Kronen Zeitung
und Kurier sowie der Gratis- bzw. Hybridzeitungen U-Express bzw. Heute (ab
der Nationalratswahl 2002) und Österreich (ab der Nationalratswahl 2006).
Sample 3
Sample 3 umfasst alle Hauptnachrichtensendungen des ORF („Zeit im Bild“,
zwischen 1970 und 2007 fast durchgangig auf beide ORF-Kanale durchgeschaltet, und ab der Nationalratswahl 2008 zusatzlich: „Zeit im Bild 20“, ORF
1) sowie die Hauptnachrichtensendungen der Privatsender ATV („ATV aktuell“, ab der Nationalratswahl 2006) und PULS 4 („PULS 4 AustriaNews“, ab der
Nationalratswahl 2008).
Aufzeichnungen der gesamten Nachrichtensendungen liegen ab der Nationalratswahl 1990 vor. Fur die davor liegenden Nationalratswahlen sind Einschrankungen der Codierung aufgrund der Quellenlage erforderlich: Fur 1970
-1975 sind Skripts der An– und Abmoderationen und Informationen uber den
Sendungsablauf vorhanden, fur 1983 zusatzlich Aufzeichnungen der Filmeinspielungen und fur 1986 lediglich Informationen uber den Sendungsablauf
und Aufzeichnungen der Filmeinspielungen. Fur die Nationalratswahlen 1966
und 1979 ist kein Material erhalten.
Sample 1
Zugriffskriterien
Der Untersuchung zugrunde gelegt werden alle Pressemitteilungen, die in der
Osterreichischen Nationalbibliothek vorhanden bzw. ab 1990 uber die Austria
Presse Agentur—APA zuganglich sind (wobei die uber die APA verbreiteten
sog. OTS-Meldungen mit den Bestanden der Nationalbibliothek bzw. der Parteiarchive abgeglichen wurden). Bei Mehrfachaussendungen an einem Tag
wird die zuerst ausgesendete Pressemitteilung codiert; Berichtigungen werden, sofern fur die Codierung relevant, berucksichtigt.
Nicht codiert werden Veranstaltungsankundigungen, Einladungen sowie Hinweise auf O-Tone und Fotos, die von den Parteien auf Anfrage zur Verfugung
gestellt werden.
Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966
Codebuch
Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung
Forschungsbericht Nr. 9
Sample 2
In die Untersuchung werden alle redaktionellen Beitrage aufgenommen, die
sich
 auf Seite 1,
 auf den Seiten mit politischer Berichterstattung (vor Beginn des Lokalteils),
 auf taglich erscheinenden Kommentarseiten bzw. in taglich erscheinenden
Kommentarspalten sowie
 ab 2006: auf der letzten Seite der Presse („24 Stunden in 4 Minuten“)
befinden und einen Bezug zur osterreichischen Politik aufweisen.
Es ist zu beachten, dass Beitrage mit Bezug zur osterreichischen Politik nicht
zwangsläufig einen Bezug zu osterreichischen politischen Akteuren haben
mussen. Vielmehr konnen politische Themen auch ohne Bezug zu politischen
Akteuren behandelt werden (wenn beispielsweise uber Arbeitslosigkeit anhand von Statistiken oder uber Teuerung am Beispiel von gestiegenen Preisen
berichtet wird). Ein rein geographischer Bezug hingegen, also wenn Osterreich bzw. ein osterreichischer Ort bloß als Veranstaltungsort—z.B. fur ein
Meeting internationaler Organisationen—genannt ist, gilt nicht als Bezug zur
osterreichischen Politik.
Es ist ferner zu beachten, dass zum politischen Teil einer Zeitung auch Themenseiten zahlen. (Themenseiten, auch Wahl Specials, die sich nicht im politischen Teil befinden, werden jedoch nicht codiert.)
Nicht codiert werden Pressestimmen, Zitate aus Weblogs und Leserbriefe sowie Beitrage in allen anderen Teilen der Zeitung.
Sample 3
In die Untersuchung werden alle Sendebeitrage einbezogen, aber nur Sendebeitrage, die einen Bezug zur osterreichischen Politik aufweisen, werden in
vollem Umfang codiert. Es ist zu beachten, dass Beitrage mit Bezug zur osterreichischen Politik nicht zwangsläufig einen Bezug zu osterreichischen politischen Akteuren haben mussen. Vielmehr konnen politische Themen auch ohne Bezug zu politischen Akteuren behandelt werden (wenn beispielsweise
uber Arbeitslosigkeit anhand von Statistiken oder uber Teuerung am Beispiel
von gestiegenen Preisen berichtet wird). Ein rein geographischer Bezug hingegen, also wenn Osterreich bzw. ein osterreichischer Ort bloß als Veranstaltungsort—z.B. fur ein Meeting internationaler Organisationen—genannt ist
oder gezeigt wird, gilt nicht als Bezug zur osterreichischen Politik.
Sample 1
Sample 2
Analyseeinheit
Analyseeinheit ist die einzelne Pressemitteilung.
Analyseeinheit ist der einzelne Beitrag als umbruchtechnisch abgesetzte Einheit mit einer eigenen, vom Fließtext typographisch abgehobenen Uberschrift,
auch wenn er Teil von Rubriken (wie „24 Stunden in 4 Minuten“, „In Kurze“
etc.) ist. Als Beitrage gelten auch Einzelbilder (mit Uberschrift und/oder Bildunterschrift), Ankundigungen von Beitragen (wenn sie eine typographisch
abgehobene Uberschrift besitzen) und „Stand alone headlines“ auf Seite 1
(z. B. der Aufmacher auf der Titelseite der Kronen Zeitung).
 Bei Einzelbildern ist genau zu prufen, ob die betreffenden Fotos/Karikaturen/ Infografiken tatsachlich Einzelbilder sind oder ob sie zu einem ArtiKontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966
Codebuch
Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung
Forschungsbericht Nr. 9
kel gehoren. Bilder, die zu einem Artikel gehoren, sind nicht als Einzelbild
zu codieren.
 Bei Kasten ist genau zu prufen, ob sie—trotz thematischer Nahe zu einem
angrenzenden Artikel—inhaltlich fur sich alleine stehen konnten oder in
einem so engen Zusammenhang mit einem Artikel stehen, dass sie bloß
Teile des Artikels (wie z.B. zentrale Begriffe oder Akteure) illustrieren bzw.
erklaren. Solche Kasten, die in einem engen Zusammenhang mit einem Artikel stehen, sind nicht zu codieren (auch wenn sie eine eigene Uberschrift
haben).
 Artikel mit eigenen Uberschriften, die durch eine gemeinsame Ober-Uberschrift verbunden sind, sind getrennt zu codieren; die Ober-Uberschrift
wird allerdings nicht als eigener Beitrag gewertet, sondern gemeinsam mit
der Uberschrift des ersten Artikels codiert (V020). Ausnahme: Antworten
von politischen Akteuren zu einer ihnen gemeinsam gestellten Frage sind
auch dann als ein Artikel (unter der gemeinsamen Uberschrift) zu codieren,
wenn die einzelnen Antworten mit einer eigenen Uberschrift versehen
sind.
Nicht codiert werden Beitrage ohne Uberschrift (z.B. Kurzmeldungen oder Bestandteile des Inhaltsverzeichnisses auf Seite 1 oder 2); fett gedruckte Worter
am Anfang einer Notiz werden nicht als Uberschrift gewertet.
Sample 3
Analyseeinheit ist der einzelne Sendebeitrag. An- und Abmoderationen gelten
als Bestandteil des Beitrags; Kommentare und Interviews, die an Nachrichtenbeitrage anschließen, werden als eigenstandige Beitrage codiert.
Sample 1-3
V001
Codierer-ID
ist zweistellig einzutragen.
Sample 1-3
V002
ID der Pressemitteilung bzw. des Beitrags
Fur jede Presseaussendung bzw. fur jeden Beitrag ist eine fortlaufende Nummer zu vergeben.
Sample 1-3
V003
Partei bzw. Medium
01 OVP
02 SPO
03 FPO
04 Grune
05 Liberales Forum
06 BZO
10 Arbeiter-Zeitung
11 Die Presse
12 Der Standard
13 Kronen Zeitung
14 Kurier
15 U-Express
16 Heute
17 Österreich
Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966
Codebuch
Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung
Forschungsbericht Nr. 9
21
22
23
24
Zeit im Bild
Zeit im Bild 20
ATV aktuell
PULS 4 AustriaNews
Sample 1-3
V004
Wochentag
1
Montag
2
Dienstag
3
Mittwoch
4
Donnerstag
5
Freitag
6
Samstag
7
Sonntag
Sample 1-3
V005
Erscheinungstag
Sample 1-3
V006
Erscheinungsmonat
Sample 1-3
V007
Erscheinungsjahr
Sample 1
V008
Zeitpunkt
Fur jede Pressemitteilung ist der Zeitpunkt der Aussendung einzutragen.
Sample 1
Sample 1
Sample 2
Sample 3
Sample 2
Sample 3
Sample 2
V009
Sperrfrist
Ein ggf. vorhandener Hinweis auf eine Sperrfrist der Pressemitteilung ist
wortlich zu ubernehmen.
V010
OTS-Nummer oder Laufende Nummer der Pressemitteilung
Seite des Zeitungsartikels
Bei Beitragen, die uber mehrere Seiten reichen, wird jene Seite eingetragen,
auf der der Beitrag beginnt.
Rangplatz des Sendebeitrags
V011
Ankündigung
Der Beitrag bzw. die Schlagzeile auf Seite 1 ist eine Ankundigung eines Beitrags bzw. mehrerer Beitrage auf den Innenseiten.
Angekündigter Beitrag
Hier wird angegeben, ob der Beitrag im Trailer angekundigt ist.
0
nein
1
ja
V012
Aufmacher
Als Aufmacher gilt jener Beitrag auf der Seite, der die großte Aufmerksamkeit
erregt: Aufmacher haben in der Regel die großte Uberschrift und/oder das
großte Bild und sind primar in der oberen Seitenhalfte platziert. Wenn ein
Aufmacher zwei Seiten umfasst, ist fur die rechte Seite kein weiterer Aufmacher zu codieren.
Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966
Codebuch
Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung
Forschungsbericht Nr. 9
0
1
Sample 2
Sample 3
nein
ja
V013
Einspalter
Hier wird vermerkt, ob es sich um einen Einspalter handelt, und zwar gemessen an der breitesten Stelle unter Berucksichtigung von Uberschrift(en) und
Illustration(en). Entscheidend ist dabei die Breite des Beitrags, nicht die tatsachliche Anzahl der Spalten; z.B. kann die Breite eines Beitrags uber zwei
Spalten reichen, der Text aber einspaltig gesetzt sein (solche Beitrage werden
nicht als Einspalter codiert).
Beitrag ist Teil des Nachrichtenblocks
Hier wird vermerkt, ob es sich um einen Beitrag innerhalb eines Nachrichtenblocks handelt.
0
nein
1
ja
Sample 2-3
V014
Länge des Beitrags
Hier wird die Gesamtlange des Beitrags als Zahl der Zeilen (ohne Uberschriften) bzw. in Zahl der Sekunden (einschließlich An– und Abmoderation) angegeben. Unvollstandige Zeilen bzw. Sekunden werden als ganze Zeilen bzw. Sekunden gezahlt. Bei Zeitungen liegt der Zahlung die Normspaltenbreite zugrunde.
Sample 3
V015
Sample 1-2
V020
Überschrift
Hier ist die Hauptuberschrift wortlich einzutragen.
Im Falle von Beitragen mit eigenen Uberschriften, die durch eine gemeinsame
Ober-Uberschrift verbunden sind und getrennt codiert werden, wird hier die
Inhalt des Beitrags
1
Beitrag mit Bezug zur osterreichischen Politik
2
Eigenwerbung mit Bezug zur osterreichischen Politik (z.B.
fur TV-Duelle, Pressestunde)
3
Außenpolitischer Beitrag ohne Bezug zur osterreichischen
Politik
4
Wirtschaftsbeitrag ohne Bezug zur osterreichischen Politik
(z.B. uber innerbetriebliche Angelegenheiten eines Wirtschaftsunternehmens)
5
Kulturbeitrag ohne Bezug zur osterreichischen Politik (z.B.
Premierenbericht)
6
Lokalbeitrag ohne Bezug zur osterreichischen Politik (z.B.
Verbrechen)
7
Sportbeitrag ohne Bezug zur osterreichischen Politik
8
Eigenwerbung ohne Bezug zur osterreichischen Politik (z.B.
fur Sport-, Theater und Konzertubertragungen)
9
Sonstiger Beitrag ohne Bezug zur osterreichischen Politik
 Ist im Beitrag kein Bezug zur österreichischen Politik gegeben (V015: 3-9),
ist die Codierung des Sendebeitrags beendet!
Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966
Codebuch
Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung
Forschungsbericht Nr. 9
Ober-Uberschrift aller Einzelbeitrage gemeinsam mit der Uberschrift des ersten Beitrags eingetragen.
Insert
Hier ist der Text des Inserts zu Beginn des Beitrags wortlich einzutragen. Fur
Beitrage ohne Insert ist „o.A.“ anzugeben.
Sample 2-3
In der Folge (V021 bis V036) wird für jede Spitzenkandidatin bzw. für jeden
Spitzenkandidaten der Parlamentsparteien sowie für jede Parlamentspartei angegeben, ob sie/er in der Überschrift bzw. Dachzeile oder in der Unterüberschrift namentlich (inklusive gängiger Synonyme) genannt ist. Ist ein Name sowohl in der Überschrift/Dachzeile als auch in der Unterüberschrift genannt,
wird er nur der Überschrift/Dachzeile zugeordnet.
Achtung: Hier geht es nicht um die Identifizierung von zentralen Akteuren des
Beitrags; diese werden unter V310ff. codiert.
Wenn Parteibezeichnungen in Kombination mit Eigennamen von Spitzenkandidat/innen vorkommen (wie „FP-Strache“ bzw. „die Molterer-VP“), sind beide zu
codieren. Wenn Funktionsbezeichnungen von Spitzenkandidat/innen in Kombination mit Parteibezeichnungen vorkommen (wie „der Spitzenkandidat der Grünen“), ist nur die Partei zu codieren.
Farben als die gängigen Synonyme für Parteien können sowohl substantivisch
als auch adjektivisch gebraucht werden (statt „SPÖ“: „die Roten“; statt
„Initiative des BZÖ“: „orange Initiative“): in beiden Fällen ist die jeweilige Partei
zu codieren. Pronomen („Ich“) gelten nicht als Synonyme für Personen.
Sample 2-3
V021
Sample 2-3
V022
Sample 2-3
V023
Sample 2-3
V024
Sample 2-3
V025
Sample 2-3
V025
Spitzenkandidat/in der ÖVP
0
nicht genannt
1
in der Uberschrift und/oder Dachzeile genannt
2
in der Unteruberschrift genannt
Spitzenkandidat/in der SPÖ
0
nicht genannt
1
in der Uberschrift und/oder Dachzeile genannt
2
in der Unteruberschrift genannt
Spitzenkandidat/in der FPÖ
0
nicht genannt
1
in der Uberschrift und/oder Dachzeile genannt
2
in der Unteruberschrift genannt
Spitzenkandidat/in der Grünen/Grünen Alternative
0
nicht genannt
1
in der Uberschrift und/oder Dachzeile genannt
2
in der Unteruberschrift genannt
Spitzenkandidat/in des LIF
0
nicht genannt
1
in der Uberschrift und/oder Dachzeile genannt
2
in der Unteruberschrift genannt
Spitzenkandidat/in des BZÖ
0
nicht genannt
1
in der Uberschrift und/oder Dachzeile genannt
Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966
Codebuch
Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung
Forschungsbericht Nr. 9
2
in der Unteruberschrift genannt
ÖVP (bzw. VP oder Schwarze)
0
nicht genannt
1
in der Uberschrift und/oder Dachzeile genannt
2
in der Unteruberschrift genannt
SPÖ (bzw. SP oder Rote)
0
nicht genannt
1
in der Uberschrift und/oder Dachzeile genannt
2
in der Unteruberschrift genannt
FPÖ/Freiheitliche (bzw. FP oder Blaue)
0
nicht genannt
1
in der Uberschrift und/oder Dachzeile genannt
2
in der Unteruberschrift genannt
Die Grüne Alternative/Die Grünen
0
nicht genannt
1
in der Uberschrift und/oder Dachzeile genannt
2
in der Unteruberschrift genannt
LIF (bzw. Liberale)
0
nicht genannt
1
in der Uberschrift und/oder Dachzeile genannt
2
in der Unteruberschrift genannt
BZÖ
0
nicht genannt
1
in der Uberschrift und/oder Dachzeile genannt
2
in der Unteruberschrift genannt
Sample 2-3
V031
Sample 2-3
V032
Sample 2-3
V033
Sample 2-3
V034
Sample 2-3
V035
Sample 2-3
V036
Sample 2-3
V040
Stilform
1
tatsachenbetont: Nachricht, Bericht, Reportage, Feature,
Personenportrait, Dokumentation (in der Zeitung: auch
Foto als Einzelbild)
2
meinungsbetont: Kommentar, Glosse, Leitartikel (in der
Zeitung: auch Karikatur als Einzelbild)
3
Interview
9
nicht entscheidbar
Sample 2
V050
Format
1
reiner Textbeitrag
2
Text mit Illustration(en) (Fotos*/Zeichnung(en)/Infografik(en)/Infokasten) geringer als Spaltenbreite
3
Text mit Illustration(en) (Fotos*/Zeichnung(en)/Infografik(en)/Infokasten) zumindest in Spaltenbreite
4
Einzelbild
* Autorenfotos (z.B. in Kommentaren) gelten nicht als Illustrationen.
Format
1
reiner Wortbeitrag
2
Filmbericht ohne Reporter
Sample 3
Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966
Codebuch
Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung
Forschungsbericht Nr. 9
3
4
Filmbericht mit Reporter
Live-Bericht
Sample 2
V070
Sample 1
V080
Rückfragehinweis(e)
Hier werden etwaige Ruckfragehinweise wortlich eingetragen.
Urheber/in
0
kein/e Urheber/in ausgewiesen
1
Redaktionsmitglied (auch als Kurzel)
2
Nachrichtenagentur
3
Mischform (Nachrichtenagentur und Redaktionsmitglied)
4
Gastbeitrag bzw. Gastkommentar
9
sonstige/r Urheber/in
***
Sample 1-3
Vor Codierung der nachfolgenden Variablen ist die Pressemitteilung bzw. der
Medienbeitrag vollständig zu lesen!
Für jede Pressemitteilung bzw. jeden Medienbeitrag werden ein zentrales politisches Thema, sein Framing und ggf. zwei metapolitische Bezüge codiert. Dahinter steht die Überlegung, dass die Thematisierung der Rolle der Medien im
Wahlkampf sowie der Publicity-Maßnahmen seitens der politischen Akteure
nicht andere Themen verdrängt, sondern Themenverbindungen eingeht. Deshalb wird im Anschluss an die Codierung des zentralen Themas gefragt, ob in
Verbindung mit diesem Thema die Rolle der Medien (=Medien[selbst]thematisierung) bzw. medienbezogene Publicity-Maßnahmen der Parteien (=PublicityThematisierung) dargestellt sind.
Sample 1-3
V110
Zentrales Thema (nach: Anhang 1: Liste der Themen)
Das zentrale Thema des Beitrags ist anhand des Inhalts der gesamten Pressemitteilung (mit der oben genannten Einschrankung) bzw. des gesamten Medienbeitrags zu bestimmen („What is the story about?“). In der Regel ist es bereits angesprochen
 in den Stichworten, die im Kopf der Pressemitteilung zu finden sind
 in der Uberschrift (inklusive Unteruberschrift und Dachzeile), im Lead oder erstem Absatz eines Zeitungsartikels
 in der Anmoderation oder im Insert eines Sendebeitrags.
Sind in einer Pressemitteilung bzw. in einem Medienbeitrag mehrere Themen
gleichwertig behandelt, ist das zuerst angesprochene Thema zu codieren.
Sample 1-3
V111
Zentrales Thema in Stichworten
Hier ist das konkrete Thema kurz zu beschreiben.
Sample 1-3
V112
Framing des zentralen Themas
Das Framing des zentralen Themas bezieht sich auf die generelle Perspektive,
unter der das Thema dargestellt ist. Es ist zu fragen, ob uberwiegend sachliche Aspekte des Themas (also Fakten, Argumente, gesellschaftliche Zustande,
Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966
Codebuch
Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung
Forschungsbericht Nr. 9
politische Leistungen, programmatische Positionen, Kompetenzen der Politiker/innen) oder uberwiegend strategische Aspekte (also Politik als „Kraftemessen“, der Wettkampf um Wahlerstimmen, Wahlversprechen, Wahlchancen
und -spekulationen oder Stil und private Eigenschaften der Kandidat/innen)
dargestellt sind.
1
uberwiegend sachlich („policy schema“)
2
uberwiegend strategisch („game schema“)
9
ausgeglichen, nicht entscheidbar
Sample 1-3
V210
Medien(selbst)thematisierung
Eine mit dem zentralen Thema verbundene Medien(selbst)thematisierung
kann einerseits lediglich aus Hinweisen bestehen wie etwa auf individuelle
Herausgeber/innen, Journalist/innen und Moderator/innen bzw. auf Fernsehsendungen, Rundfunksender, Zeitungen, Zeitschriften, Presseverlage und Online-Medien.
Andererseits konnen Berichterstattungscharakteristika (wie beispielsweise
Qualitat, Fairness und Ausgewogenheit), Berichterstattungsformate (wie beispielsweise Vorbereitungen fur eine Fernsehkonfrontation im Wahlkampf)
und der Einfluss von Medien auf die Politik auch umfassend thematisiert werden.
0
Keine Hinweise auf Medien(selbst)thematisierung
1
Hinweis(e) auf Medien bzw. Journalist/innen, dem zentralen Thema untergeordnet
2
Umfassende Thematisierung der Rolle der Medien, gegenuber dem zentralen Thema dominierend
9
Medien(selbst)thematisierung vorhanden, Auspragung jedoch nicht entscheidbar
Sample 1-3
V211
Publicity-Thematisierung
Eine mit dem zentralen Thema verbundene Publicity-Thematisierung kann
einerseits lediglich aus Hinweisen auf medienbezogene politische PR/Offentlichkeitsarbeit bestehen (wie etwa auf Pressekonferenzen, Medienberater/
innen, Mediensprecher/innen, Wahlkampfleiter/innen, Spindoktor/innen).
Andererseits konnen Strategien zur Beeinflussung von Medienakteuren und
Inhalte von Werbe- und PR-Maßnahmen (fur Print, Rundfunk, Internet, Plakat) auch mehr oder weniger umfassend thematisiert sein, indem das medienorientierte Themen-, Image-, Ereignis-, und News-Management (wie Auftrittsplanung und -nachbereitung, Choreographie, Kameratauglichkeit, Kommunikationsdisziplin, Medienwirksamkeit), oder auch Einsatz und Funktion professioneller Berater/innen ausfuhrlich dargestellt werden.
0
Keine Hinweise auf Publicity-Thematisierung
1
Hinweis(e) auf Akteure der PR/Offentlichkeitsarbeit, dem
zentralen Thema untergeordnet
2
Umfassende Publicity-Thematisierung, gegenuber dem zentralen Thema dominierend
9
Publicity-Thematisierung vorhanden, Auspragung nicht entscheidbar
Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966
Codebuch
Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung
Forschungsbericht Nr. 9
Sample 2-3
V220
Wahlbezug
Hier wird eingetragen, wenn im Beitrag explizit auf die jeweilige Wahl oder
den Wahlkampf Bezug genommen wird.
0
kein Wahlbezug
1
Wahlbezug vorhanden
Sample 1
V300
Sprecher/in der Presseaussendung
(nach Anhang 2: Liste der Personen)
Hier ist der/die in der Uberschrift der Presseaussendung genannte Sprecher/
in zu codieren, unabhangig davon, ob er bzw. sie mit einem der zentralen Akteure identisch ist. Bei zwei genannten Sprechern bzw. Sprecherinnen, wird
nur die/der erstgenannte codiert.
***
Sample 1-3
Die Codierung der mit dem zentralen Thema verbundenen zentralen Akteure
(V310 bis V693) erfolgt unter dem Aspekt, ob österreichische Parteien oder Politiker/innen bzw. österreichische Medien oder Medienvertreter/innen (Sample 3:
und Expert/innen) im Zentrum der Pressemitteilung bzw. des Beitrags stehen.
Ist dies nicht der Fall, ist die Codierung beendet.
Sample 1-3
V310
Mit dem zentralen Thema verbundener zentraler Akteur
(nach Anhang 2: Liste der Personen)
Der mit dem zentralen Thema verbundene zentrale Akteur ist anhand des Inhalts des gesamten Beitrags zu identifizieren („Who is the story about?“). Codiert werden nicht alle Akteure, sondern ausschließlich kandidierende Parteien und Politiker/innen dieser Parteien sowie Medien und Medienvertreter/
innen (Sample 3: und Expert/innen). Parteilose Politiker/innen werden nur
dann codiert, wenn sie im jeweiligen Wahlkampf fur eine der wahlwerbenden
Parteien kandidieren.
Dabei ist zu beachten, dass (insbesondere in Uberschriften) Namen von Parteien oft nur als Uberbegriff fur im Beitrag genannte Politiker/innen verwendet werden (z. B. lautet die Uberschrift „SPO zieht Bilanz“ oder „OVP kritisiert
Wiener Integrationspolitik“, der Beitrag bezieht sich jedoch vorrangig auf bestimmte Politiker/innen dieser Parteien): in diesen Fallen sind die jeweiligen
Politiker/innen—und nicht die Parteien—als mit dem Thema verbundene
zentrale Akteure zu werten.
Namen von Parteien werden auch haufig fur die Verortung von Politiker/
innen verwendet (wie z.B. Dr. Martin Bartenstein von der OVP bzw. der Bundesparteivorsitzende der SPO): auch in solchen Fallen sind ausschließlich die
genannten Politiker/innen als Akteure zu werten.
Interessengruppen innerhalb der Parteien sind unter den Parteien zu codieren (z.B. Bauernbund, Wirtschaftsbund, Arbeiter- und Angestelltenbund unter
OVP; der Bund Sozialdemokratischer Akademiker oder der Verband Sozialistischer Studenten Osterreichs unter SPO). Sammelbegriffe (wie z.B. „Große Koalition“, „Schwarz-Blau“) sind, wenn eindeutig zuordenbar, allen betroffenen
Parteien zuzuordnen.
Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966
Codebuch
Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung
Forschungsbericht Nr. 9
Achtung: Sollte deutlich werden, dass der zentrale Akteur eines Beitrags nicht
mit dem zentralen Thema in Verbindung steht, ist die Codierung des zentralen
Themas zu uberprufen.
Sample 1-3
V311
Bewertung des Akteurs
Die Bewertung des Akteurs bezieht sich auf die Darstellung des Akteurs in
Bezug auf das zentrale Thema. Es wird hier der Gesamteindruck codiert, der
sowohl durch journalistische Aussagen als auch durch Zitate von anderen Akteuren entsteht.
Achtung: Im Kontext von Horserace sind nicht erfolgreiche oder enttauschende Umfragewerte, sondern ggf. vorhandene Bewertungen des jeweiligen Erfolgs oder Misserfolgs durch den Journalisten oder durch zitierte Akteure als
positiv oder negativ zu codieren!
1
uberwiegend positiv
2
eher positiv als negativ
3
neutral bzw. ambivalent
4
eher negativ als positiv
5
uberwiegend negativ
6
nicht entscheidbar
Sample 1-3
V312
Ist der Akteur eine Person?
0
nein → weiter mit V410
1
ja
Sample 1-3
V313
Geschlecht des Akteurs
1
mannlich
2
weiblich
Sample 2
V314
Bildliche Darstellung des Akteurs
0
kein Bild
1
Bild (Foto oder Zeichnung/Karikatur) geringer als Spaltenbreite
2
Bild (Foto oder Zeichnung/Karikatur) zumindest in Spaltenbreite
3
Einzelbild
Sample 2
V317
Wörtliche/s Zitat/e des Akteurs
Hier ist die Anzahl der durch An- und Ausfuhrungszeichen gekennzeichneten
wortlichen Zitate des Akteurs anzugeben. Dabei sind samtliche Aussagen zwischen Anfuhrungszeichen und Ausfuhrungszeichen als ein Zitat zu werten.
Lediglich fur Interviews gilt, dass Aussagen des Akteurs auch dann als wortliche Zitate zu codieren sind, wenn keine Anfuhrungszeichen gesetzt sind.
Einzelne unter Anfuhrungszeichen zitierte Worte werden dann nicht als wortliches Zitat gewertet, wenn sie Teil eines indirekten Zitats sind.
Zitate in Uberschriften und in Kasten hervorgehobene Zitate, die gleichlautend im Beitrag vorkommen, sind nicht zu berucksichtigen.
Gibt es kein wortliches Zitat, ist „0“ einzutragen und → mit V320 fortzusetzen.
Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966
Codebuch
Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung
Forschungsbericht Nr. 9
Sample 2
V318
Länge des wörtlichen Zitats/der wörtlichen Zitate (in Zeilen)
Als Lange des wortlichen Zitats/der wortlichen Zitate ist die Anzahl der unter
Anfuhrungszeichen gesetzten Zeilen anzugeben. Bei mehreren Zitaten ist die
Gesamtlange zu berechnen. Unvollstandige Zeilen werden als ganze Zeilen gezahlt.
Sample 2
V320
Indirekte/s Zitat/e des Akteurs
Hier ist die Anzahl der durch Konjunktiv-Form gekennzeichneten indirekten
Zitate anzugeben.
Sample 2
V321
Länge des indirekten Zitats/der indirekten Zitate (in Zeilen)
Als Lange des indirekten Zitats ist die Anzahl der Zeilen zwischen Beginn und
Ende der Aussage in Konjunktiv-Form anzugeben. Bei mehreren indirekten
Zitaten ist die Gesamtlange zu berechnen. Unvollstandige Zeilen werden als
ganze Zeilen gezahlt.
Achtung: Stoßen in einer Zeile ein wortliches und ein indirektes Zitat desselben
Autors aneinander, so ist die betreffende Zeile alleine dem raumlich großeren
Zitat zuzurechnen. Indirekte Zitate, die keiner Person eindeutig zuzurechnen
sind (z.B. „Kanzler und Vizekanzler sagten, dass sie mit dem Ergebnis zufrieden
waren“), werden nicht codiert.
Sample 3
V331
Erste Filmsequenz des Akteurs
Hier ist der erste Filmabschnitt zu codieren, in dem der Akteur zu horen (OTon) und/oder zu sehen ist.
0
Akteur ist weder zu horen noch zu sehen
1
Akteur ist nur zu horen, aber nicht zu sehen
2
Akteur ist zu horen und im Standbild zu sehen
3
Akteur ist zu horen und beim Sprechen zu sehen
4
Akteur ist zu horen und bei einer anderen Tatigkeit zu sehen
5
Akteur ist beim Sprechen zu sehen, aber nicht (oder nur
leise im Hintergrund) zu horen (Lippenbewegungen im Interview oder bei einer Pressekonferenz, wahrend der/die
Journalist/in spricht)
6
Akteur ist bei einer anderen Tatigkeit zu sehen und nicht zu
horen (z.B. beim Gehen, Handeschutteln)
7
Akteur ist im Standbild zu sehen, nicht zu horen
Sample 3
V332
O-Ton des Akteurs
Ist der Akteur im O-Ton zu horen (V331: 1-4), ist sein Statement zu charakterisieren.
0
kein O-Ton
1
uberwiegend angreifend, Kritik ubend
2
uberwiegend verteidigend, rechtfertigend
3
uberwiegend sachlich
4
uberwiegend um Wahlunterstutzung werbend
5
uberwiegend Wahlerfolg signalisierend
9
nicht zutreffend bzw. nicht entscheidbar
Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966
Codebuch
Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung
Forschungsbericht Nr. 9
Sample 3
V333
Dauer der ersten Filmsequenz (in Sekunden)
Sample 3
Sample 3
Sample 3
Sample 3
Sample 3
Sample 3
V341-343
V351-353
V361-363
V371-373
V381-383
V391-393
Zweite Filmsequenz des Akteurs (wenn zutreffend)
Dritte Filmsequenz des Akteurs (wenn zutreffend)
Vierte Filmsequenz des Akteurs (wenn zutreffend)
Fünfte Filmsequenz des Akteurs (wenn zutreffend)
Sechste Filmsequenz des Akteurs (wenn zutreffend)
Siebte Filmsequenz des Akteurs (wenn zutreffend)
Sample 1
Sample 2
Sample 3
V410-V413
Zweiter mit dem zentralen Thema
V410-V421
verbundener zentraler Akteur
V410-V493
(wenn zutreffend)
Sind mehrere Akteure mit dem zentralen Thema verbunden, konnen bis zu
drei weitere Akteure codiert werden. Sie sind in der Reihenfolge ihrer Bedeutung (Beachtungsgrad) einzutragen. Vergleichsweise gering beachtete Akteure sind nicht zu codieren.
Es ist erneut zu fragen, wer die in Bezug auf das zentrale Thema wichtigsten
handelnden bzw. betroffenen Akteure sind („Who is the story about?“).
Sample 1
Sample 2
Sample 3
V510-V513
V510-V521
V510-V593
Dritter mit dem zentralen Thema
verbundener zentraler Akteur
(wenn zutreffend)
Sample 1
Sample 2
Sample 3
V610-V613
V610-V621
V610-V693
Vierter mit dem zentralen Thema
verbundener zentraler Akteur
(wenn zutreffend)
Sample 3
V710
Geschlecht der Moderatorin/des Moderators
1
mannlich
2
weiblich
Sample 3
V711
Gesamte Dauer der An- und Abmoderation (in Sekunden)
Sample 3
V712
Geschlecht der Reporterin/des Reporters
Bei mehreren Reporter/innen ist das Geschlecht der ersten Reporterin/des
ersten Reporters anzugeben.
1
mannlich
2
weiblich
Sample 3
V713
Gesamte Dauer, in der die/der (ggf. erste) Reporter/in bzw.
die/der Moderator/in im Rahmen des Filmbeitrags zu hören,
aber nicht zu sehen ist (in Sekunden)
Sample 3
V714
Gesamte Dauer, in der die/der (ggf. erste) Reporter/in bzw.
die/der Moderator/in im Rahmen des Filmbeitrags zu hören
und zu sehen ist (in Sekunden)
Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966
Codebuch
Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung
Forschungsbericht Nr. 9
Sample 1-3
V715
Gesamte Dauer, in der die/der (ggf. erste) Reporter/in bzw.
die/der Moderator/in im Rahmen des Filmbeitrags zu sehen,
aber nicht zu hören ist (in Sekunden)
Sample 1-3
V900
Kommentar
Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966
Codebuch
Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung
Forschungsbericht Nr. 9
Anhang 1: Liste der Themen (Grundform)
Diese Liste enthält ausschließlich die übergeordneten Themenkategorien, denen
die aktuellen Themen der Wahlkämpfe zugeordnet werden.
Polity:
Institutionelle und normative Aspekte von Politik
Polity umfasst die Form oder Struktur des Politischen und bezieht sich auf institutionelle Aspekte. Der Fokus ruht auf den verfassungsmäßigen politischen
Strukturen und Ordnungen einer Gesellschaft (Regierungssystem, Parlament,
politische Parteien, Interessenverbände etc.) und auf deren Rechtsordnung
(Verfassung, Gesetze, Verordnungen etc.), die die Handlungsspielräume, Zuständigkeiten und Abläufe bei Auseinandersetzungen festlegen. Neben der institutionellen Ebene kann auch die normative Ebene (Wertvorstellungen, Absichten hinter Regelungen) angesprochen sein.
0010 Politische Ordnung (Verfassung, Demokratie, Foderalismus)
0020 Wahlsystem (z.B. Wahlkreiseinteilung, Stimmenverrechnung, Person
lichkeitswahl)
0030 Institutionen (Legislative, Exekutive, Jurisdiktion)
0040 Status von politischen Funktionstragern (z.B. Immunitat)
0050 Parteiensystem, Parteien (Grundsatzprogramme, Strukturen, Finanzierung)
0060 Interessenvertretungen (Sozialpartnerschaft, Arbeitnehmer- und Wirtschaftsverbande, NGOs)
0070 Gesellschaftsordnung (Politische Kultur, Normen, Werte, Moral)
0071 Auseinandersetzung mit Faschismus und Nationalsozialismus
Achtung: Der Umgang mit NS-Verbrechen ist unter → 2400 zu codieren!
0080 Verhaltnis zwischen Staat und Kirchen
Politics: Prozessuale Aspekte von Politik
Politics fokussiert auf Prozesse wie politische Verfahren (z.B. Wahlen, Abstimmungen, Lobbyismus) und Abläufe, wie politische Akteure ihre Anliegen durchzusetzen suchen. Es geht hier um den formalen Willens- und Entscheidungsbildungsprozess (politische Auseinandersetzungen, Debatten etc.) der am politischen Geschehen Beteiligten.
Wahlkampf
0100 Wahlkampf (Wahlparteitage, Wahlkampfveranstaltungen und -auftritte,
Wahlwerbung, Wahlkampfkosten; TV-Konfrontationen, Pressestunden,
Medienberichte)
Diese Kategorie ist nur dann zu codieren, wenn Aspekte des Wahlkampfs im Zentrum der Presseaussendung bzw. des Medienberichts
steht, aber nicht, wenn aus Anlass eines Wahlkampfereignisses uber
politische Inhalte (die einem Politikfeld zugeordnet werden konnen)
berichtet wird.
0200 Personlichkeit der kandidierenden Politiker/innen (z.B. Fuhrungsqualitat, Kompetenz, Durchsetzungsfahigkeit, Ausgleichsfahigkeit, Problemlosungsfahigkeit; Vertrauenswurdigkeit, Integritat)
Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966
Codebuch
Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung
Forschungsbericht Nr. 9
0210 Private Belange, Auftreten, außere Erscheinung der Politiker/innen
Diese beiden Kategorien (0200/0210) sind nur dann zu codieren, wenn
die Personlichkeit von Kandidat/innen im Zentrum der Pressemitteilung bzw. des Medienberichts steht, aber nicht, wenn Personlichkeitsfaktoren als Begrundung fur bestimmte politische Inhalte oder Handlungen (die einem Politikfeld zugeordnet werden konnen) herangezogen werden.
0300 Horserace (Umfragen, Bevolkerungsmeinung („people on the street
coverage“), Expertenmeinung, Spekulationen uber den Wahlausgang,
Wahlempfehlungen)
0400 Kandidaturen von Parteien bzw. Politiker/innen
0410 Listenverbindungen
0500 Koalitionsfragen, Regierungsbildung, Konsequenzen aus dem Wahlergebnis
0600 andere Wahlbezuge (Reihung der Parteien auf dem Stimmzettel, Wahl
beteiligung, parallele Wahlen, fruhere Wahlen, Wahlprocedere)
0690 Wahlprogramme
Generell (außerhalb des Wahlkampfs)
0700 Regierungstatigkeit
0800 Parlamentarische Tatigkeit (einschließlich Ausschusstatigkeit)
0900 Tatigkeit der Parteien
0950 Tatigkeit der Sozialpartner
0980 ab 1995: Tatigkeit der EU-Institutionen
Policy:
Inhaltliche Aspekte von Politik (Politikfelder)
Policy bezieht sich auf die Inhalte politischer Auseinandersetzungen, es geht um
die Gegenstände, Aufgaben und Ziele, welche die Beteiligten formulieren und
realisieren wollen. Somit zielt diese Dimension auf Problemlösung und auf die
Gestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse und ist Ausdruck von Interessen- und
Zielkonflikten.
Innenpolitik
1000 Offentliche Ordnung und Sicherheit
1100 Staatliche Verwaltung (Offentlicher Dienst, Burokratie, Effizienz der
Verwaltung, Politiker- und Beamteneinkommen, Privilegien)
1200 Innere Sicherheit (Kriminalitat, Verbrechensbekampfung, Opferschutz)
1210 Polizei
1220 Terrorismus
1230 Immigration, Asylverfahren, Integration
1240 Grenzschutz
2000 Rechtspolitik
2100 Grundrechte (Menschenrechte, Gleichheitsrechte, Freiheitsrechte, soziale Rechte, Rechtsschutz)
2110 Gleichberechtigung (Geschlecht)
2120 Gleichberechtigung (sexuelle Orientierung)
Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966
Codebuch
Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung
Forschungsbericht Nr. 9
2130
2140
2150
2160
2170
2180
2190
2200
2300
2400
2410
2420
2430
Schutz vor Diskriminierung (Alter)
Schutz vor Diskriminierung (geistige und korperliche Behinderungen)
Minderheitenschutz
Asylrecht
Datenschutz
Achtung: Die Umsetzung des Datenschutzes ist unter → 1100 Staatliche
Verwaltung zu codieren!
Meinungsfreiheit
Religionsfreiheit
Gerichtswesen
Strafvollzug
Umgang mit NS-Verbrechen
Entnazifizierung
NS-Wiederbetatigung
Restitution
Achtung: Die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus ist unter → 0071 zu codieren!
3000 Sozial- und Gesellschaftspolitik
3100 Armutspolitik
3200 Kinder- und Jugendpolitik
Achtung: Hier werden nur Themen codiert, von denen Kinder und Jugendliche unmittelbar betroffen sind (z.B. Kinderbeistand bei Scheidungsverfahren, Pravention von Jugendkriminalitat). Themen wie Kindergeld und Gratiskindergarten werden unter → 3500 Familienpolitik
codiert.
3300 Seniorenpolitik (einschließlich Pensionen)
3400 Frauenpolitik (einschließlich Fristenlosung - § 144)
3500 Familienpolitik
3600 Behindertenpolitik
3700 Pflegepolitik
3800 Gesundheitspolitik (einschließlich Lebensmittelkontrolle)
3900 Verbraucherschutz (einschließlich Lebensmittelkennzeichnung)
Achtung: Lebensmittelkontrolle ist unter → 3800 Gesundheitspolitik zu
codieren!
4000
4100
4200
4300
4400
4500
4510
4520
4600
4610
Infrastrukturpolitik
Verkehrspolitik (einschließlich Straßenbau)
Stadtebau und Raumordnung
Wohnungsbau und Wohnsituation
Post- und Fernmeldewesen, Informations- und Kommunikationstechnologien
Energiepolitik
Alternative und erneuerbare Energie
Kernenergie
Umweltpolitik, Klimapolitik
Wasserpolitik
Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966
Codebuch
Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung
Forschungsbericht Nr. 9
4620
5000
5100
5200
5210
5220
5300
5400
Tierschutz
Kultur-, Bildungs- und Forschungspolitik
Kulturpolitik
Bildungspolitik
Schulen
Universitaten
Forschungspolitik
Medienpolitik
Achtung: Die Rolle von Medien im Wahlkampf ist unter → 0100 Wahlkampf zu codieren!
5500 Sport und Freizeit
Finanz-, Wirtschafts- und Arbeitspolitik
6000 Finanzpolitik
6100 Haushalts- und Budgetpolitik
6200 Steuerpolitik
6300 Geld-, Wahrungs- und Zinspolitik (Inflation)
6400 Wirtschaftspolitik
6500 Wettbewerbs- und Preispolitik
6600 Unternehmenspolitik: Industrie, Handel, produzierendes Gewerbe,
Dienstleistungssektor (einschließlich Fremdenverkehr)
6610 Verstaatlichte Unternehmen, Privatisierung
6700 Außenwirtschaft
6800 Regionalforderung
6850 Wirtschaftskriminalitat
Achtung: Veruntreuung offentlicher Gelder ist unter → 1100 Staatliche
Verwaltung zu codieren!
6900 Agrar- und Forstwirtschaft (einschließlich Gentechnik)
7000
7100
7200
7300
7400
Arbeitspolitik
Beschaftigungspolitik (Arbeitsmarktsituation, Arbeitszeitverkurzung)
Einkommens- und Lohnpolitik
Arbeitsschutz, Arbeitsrecht
Auslandische Arbeitnehmer
Außen- und Verteidigungspolitik
8000 Außenpolitik
8100 Europapolitik
8110 Europaische Union
Achtung: Hier sind nur Beitrage zu codieren, die sich mit der europaischen Integration und einer gemeinsamen europaischen Verwaltung
befassen. Themen aus anderen Politikfeldern sind, auch wenn sie in
einen Zusammenhang mit der Europaischen Union stehen, unter den
jeweiligen Politikfeldern zu codieren!
8120 Beziehungen zu westeuropaischen Staaten
8130 Beziehungen zu mittel- und ost- und europaischen Staaten (im weitesten Sinn)
Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966
Codebuch
Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung
Forschungsbericht Nr. 9
8140
8200
8300
8400
8500
Beziehungen zu Russland
Beziehungen zu den USA
Beziehungen zu Staaten des Nahen Ostens
Beziehungen zu anderen Staaten
Beziehungen zu internationalen Organisationen (z.B. UNO)
Achtung: NATO ist unter → 9200 Bündnispolitik zu codieren!
8600 Entwicklungslanderpolitik, Nord-/Sudfragen
9000
9100
9110
9120
9200
9300
Verteidigungspolitik
Außere Sicherheit (Militar)
Wehrpflicht
Zivildienst
Bundnispolitik (z.B. Neutralitat vs. NATO-Beitritt)
Friedens- und Entspannungspolitik
9900 andere politische Themen
9990 Wetter und Naturkatastrophen
9999 andere unpolitische Themen
Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966
Codebuch
Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung
Forschungsbericht Nr. 9
Anhang 2: Liste der Akteure (Grundform)
Diese Liste enthält ausschließlich die übergeordneten Funktionen, denen die aktuellen Akteure der einzelnen Wahlkämpfe zugeordnet werden. (Für jede Wahl
wurde eine spezifische Akteursliste erstellt, die auch Fälle von Mehrfachfunktionen regelt.)
010 Spitzenkandidat/in der Osterreichische Volkspartei (OVP)
011 Sprecher/in des/r Spitzenkandidat/in der OVP
012 Familienmitglied des/r Spitzenkandidat/in der OVP
20
Spitzenkandidat/in der Sozialistischen, ab 1991 Sozialdemokratischen
Partei Osterreichs (SPO)
021 Sprecher/in des/r Spitzenkandidat/in der SPO
022 Familienmitglied des/r Spitzenkandidat/in der SPO
030 Spitzenkandidat/in der Freiheitlichen Partei Osterreichs (FPO)
031 Sprecher/in des/r Spitzenkandidat/in der FPO
032 Familienmitglied des/r Spitzenkandidat/in der FPO
040 Spitzenkandidat/in der Grunen / Grunen Alternative
041 Sprecher/in des/r Spitzenkandidat/in der Grunen
042 Familienmitglied des/r Spitzenkandidat/in der Grunen
050 Spitzenkandidat/in des Liberale Forums (LIF)
051 Sprecher/in des/r Spitzenkandidat/in des Liberalen Forums
052 Familienmitglied des/r Spitzenkandidat/in des Liberalen Forums
060 Spitzenkandidat/in des Bundnis Zukunft Osterreichs (BZO)
061 Sprecher/in des/r Spitzenkandidat/in des BZO
062 Familienmitglied des/r Spitzenkandidat/in des BZO
071 … 079 Spitzenkandidat/innen anderer wahlwerbender Gruppierungen
110
111
112
113
114
115
116
117
118
Politiker/in (auch ehemalige Politiker/in), Pressesprecher/in der OVP
Ehemalige/r Spitzenkandidat/in der OVP
Minister/in, Staatssekretar/in der OVP
Landeshauptfrau/mann der OVP
Nationalratsprasident/in, der OVP angehorig
Klubobfrau/mann der OVP
Bundesgeschaftsfuhrer/in, Generalsekretar/in der OVP
OVP-Spitzenvertreter/in der Sozialpartnerschaft
Parteilose Kandidaten und Kandidatinnen oder Regierungsmitglieder
fur die OVP
120-128
130-138
... der SPO
… der FPO
Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966
Codebuch
Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung
Forschungsbericht Nr. 9
140-148
150-158
160-168
171 … 179
350
351
352
353
354
355
356
357
358
359
360
361
362
363
… der Grunen
… des LIF
… des BZO
Politiker/in einer anderen wahlwerbenden Gruppierung
Vertreter/in der Arbeiter-Zeitung
Vertreter/in der Presse
Vertreter/in des Standard
Vertreter/in der Kronen-Zeitung
Vertreter/in des Kurier
Vertreter/in des U-Express
Vertreter/in von Österreich
Vertreter/in von Heute
Vertreter/in des ORF
Vertreter/in von ATV
Vertreter/in von PULS 4 oder ProSieben
Vertreter/in von profil
Vertreter/in von News
andere/r osterreichische/r Medienvertreter/in, Journalist/in
Parteien (inkl. Vorstand, Parteiorganisationen)
510 OVP
520 SPO
530 FPO
540 Grune
550 LIF
560 BZO
571 … 579 andere wahlwerbende Gruppierung
Medien
850 Arbeiter-Zeitung
851 Die Presse
852 Der Standard
853 Kronen-Zeitung
854 Kurier
855 U-Express
856 Österreich
857 Heute
858 ORF
859 ATV
860 PULS 4, ProSieben
861 profil
862 News
863 anderes osterreichisches Medium
Expert/innen
901 Meinungsforschungsexpertin/-experte
902 Politische/r Expertin/Experte
Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966
Codebuch
Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung
Forschungsbericht Nr. 9
903
904
905
909
Rechtsexpertin/-experte
Sozialwissenschaftliche/r Expertin/-experte
Wirtschaftsexpertin/-experte
sonstige/r Expertin/Experte
Kontinuität und Wandel in der österreichischen Wahlkampfkommunikation seit 1966
Codebuch
Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung
Forschungsbericht Nr. 9
Herunterladen