Gestaltungsfibel für die „Kreuznacher Neustadt – historischer

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Gestaltungsfibel für die
„Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
Stadtverwaltung Bad Kreuznach
Fachbereich Planen und Bauen
Fachabteilung Stadtplanung und Umwelt
Bad Kreuznach, den 16.07.2015
Im Auftrag
Dipl.-Ing. Katharina Blagojevic
Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
Inhaltsverzeichnis
Gestaltungsfibel für die Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern
I.
Vorwort
II.
Charakteristika der Kreuznacher Neustadt – historischer
Seite
1
3
Stadtkern
a. Siedlungsentwicklung / historische Struktur
3
b. Denkmalschutz
3
c. Städtebau
4
d. Gestaltung
4
e. Qualitäten, Potentiale und Handlungsansätze
5
Gestaltungsfibel - Gestaltungssatzung
5
1.
Geltungsbereich
6
2.
Gliederung der Baukörper
6
3.
Dachlandschaft
7
4.
Fassaden
7
5.
Materialien
8
6.
Farben
11
7.
Schaufenster, Fenster, Türen, Rolläden, Fensterläden
13
8.
Markisen
14
9.
Freileitungen, Antennen, Sonderanlagen
15
10.
Podeste
16
11.
Bemalungen und Schriftzüge an Fassaden
16
12.
Werbeanlagen
17
13.
Warenauslage im öffentlichen Raum
20
14.
Außengastronomie
21
15.
Gut zu wissen…
24
III.
Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
I.
Vorwort
Für die Attraktivität einer Stadt ist neben einem vielfältigen Angebot an Geschäften mit
einer breiten Sortimentspalette auch das Flair des Stadtraumes ein wichtiges Merkmal. Das
Erscheinungsbild der Geschäfte, des Stadt- und Straßenraumes sowie die Wohnhäuser
strahlen die Wertigkeit eines Stadtviertels aus. Eine besondere Atmosphäre sowie
idealtypischer Flair machen ein Stadtviertel konkurrenzfähig in Bezug auf Einkaufsangebote
in anderen Teilen der Stadt und Aufenthaltsqualität, aber auch im Hinblick auf die
Attraktivität als Wohnstandort.
Gute Gebäudegestaltung, wohldosierter Werbeeinsatz, ein ausreichendes Angebot von
Verweil- und Wegeräumen sowie ein wertig gestalteter öffentlicher Raum sind
unumgänglich, um ein Stadtviertel lebens-, liebenswert und attraktiv für alle Teile der
Bevölkerung zu machen.
In den letzten Jahren wurde deutlich, dass es besonderer Anstrengungen bedarf die
gewünschte Gestaltqualität im Stadtbild der Kreuznacher Neustadt zu erreichen. Daher hat
die Stadt Bad Kreuznach sich entschlossen aktiv Einfluss auf das Aussehen des
Erscheinungsbildes der Häuser im Bereich der Kreuznacher Neustadt – historischer
Stadtkern zu nehmen. Dafür ist ein Mix aus verbindlichen Festsetzungen sowie
Empfehlungen und Erläuterungen in Form einer Gestaltungssatzung vorgesehen.
Die Stadt Bad Kreuznach besaß bereits eine Gestaltungssatzung, die im Jahr 1991
rechtsverbindlich wurde und die Großteile der Innenstadt und sämtliche Ortskerne erfasst
hat. Da diese Gestaltungssatzung keine gebietsspezifische gestalterische Absicht verfolgte,
sondern generalisiert Gestaltung regeln sollte, wurde im Jahr 2004 festgestellt, dass dies
rechtswidrig ist.
Vielmehr müssen bei einer rechtskonformen Gestaltungssatzung, die auch über viele Jahre
hinweg anwendbar sein soll, die Besonderheiten eines Gebietes herausgearbeitet werden
und ein schlüssiges Gestaltungskonzept entwickelt werden. Für das Gebiet der
Kreuznacher
Neustadt
–
historischer
Stadtkern
bieten
sich
gemeinsame
Gestaltungsvorschriften an, da der Bereich kulturell, historisch und auch städtebaulich eine
Einheit darstellt. Zudem bietet eine selbständige Gestaltungssatzung den Vorteil, dass die
bauliche Zulässigkeit (die in einem Bebauungsplan geregelt wird) von der gestalterischen
Zulässigkeit getrennt wird (Rechtssicherheit).
Gestalterische Regelungen können jedoch auch als landesrechtliche Regelungen im
Bebauungsplan festgesetzt werden. Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Bad Kreuznach in
drei Bebauungsplänen im Bereich der Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern
Gebrauch gemacht. Es handelt sich dabei um die Bebauungspläne Nr. 1c/5 von 1993, Nr.
1c/7 von 1994 sowie Nr. 1c/8 von 1994.
1
Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
Abbildung : Abgrenzung der Bebauungspläne mit Gestaltungsfestsetzungen
Alle enthalten ähnliche textliche Festsetzungen zu Werbeanlagen und Automaten, die als
landesrechtliche Festsetzungen gem. § 9 (4) BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen
wurden. Teilweise sind die Festsetzungen unbestimmt und daher nicht hinreichend
anwendbar. Es muss daher Ziel sein, bestimmte (Gestalt-) Situationen eindeutig zu
definieren bzw. zu erklären, so dass vor allem die Bürgerinnen und Bürger wissen, was mit
den jeweiligen Vorgaben gemeint ist.
Die
Gestaltungsfestsetzungen
der
o.g.
Bebauungspläne
werden,
wenn
die
Gestaltungssatzung beschlossen wird, aufgehoben. Andernfalls hebelt der Bestandsschutz
der bestehenden Festsetzungen (in den Bebauungsplänen) die neuen Gestaltungsregeln der
Satzung aus.
Ein intensiver Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern ist bei der Erarbeitung der
Gestaltungssatzung notwendig und zielführend. Daher wurde in einem ersten Schritt ein
Gestaltungsworkshop mit den Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt. Die vorliegende
Gestaltungssatzung ist in vielen Teilen das Ergebnis des Austausches zwischen den
Akteuren.
Die Gestaltungssatzung stellt das Ortsrecht der Stadt Bad Kreuznach dar. Dies ist in
präzisen Festsetzungen formuliert. Jeder Paragraph der Gestaltungssatzung wird in der
Gestaltungsfibel durch Erläuterungen ergänzt um die Verständlichkeit und Aussagekraft der
Satzung zu erhöhen. Hierbei wird auch mit Beispielen und Grafiken gearbeitet um Hinweise
2
Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
zu einer qualitätvollen Gestaltung der Gebäude und des Außenraumes in der Kreuznacher
Neustadt – historischer Stadtkern zu geben.
II.
Charakteristika der „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“1
Durch die Aufnahme der Stadt Bad Kreuznach in das Städtebauförderprogramm „Aktive
Stadtzentren“ im Jahr 2012 wurde vorab ein integriertes Innenstadtkonzept, das
sogenannte ISEK, erarbeitet. Für den Bereich der Kreuznacher Neustadt wurde schon in
diesem Zusammenhang eine Bestandsaufnahme durchgeführt, die u.a. auch die
Siedlungsentwicklung / Historische Struktur der Neustadt darstellt und entsprechende
städtebauliche Missstände, funktionale und gestalterische Mängel sowie Qualitäten,
Potenziale
und
Handlungsansätze
identifiziert.
Aufgrund
der
umfassenden
Bestandsaufnahme und –Analyse wurden Handlungsempfehlungen bzw. Maßnahmen
vorgeschlagen – darunter auch das Erstellen einer Gestaltungssatzung (vgl. Maßnahme
A 02). Folgend werden die wesentlichen Inhalte des ISEK dargestellt um zu verdeutlichen,
dass die Notwendigkeit für eine Gestaltungssatzung gegeben ist.
a. Siedlungsentwicklung / historische Struktur
Die Historische Altstadt besteht aus einem ovalen Grundriss, der noch immer klar ablesbar
ist. Glücklicherweise ist er der Flächensanierung der 1980’er Jahre trotz
entgegenstehender Ansätze nicht zum Opfer gefallen und lediglich im Bereich der
Hochstraße in seiner ursprünglichen Form nicht mehr erkennbar. Erkennbar sind aber
Details,
wie
beispielsweise
der
Parkplatz
des
Stadtverwaltungsgebäudes
Brückes 1 / Casino, der als Teil der ehemaligen Verteidigungsanlagen hier noch vorhanden
ist. Die heute noch vorhandene Hauptachse (Mannheimer Straße) verbindet immer noch die
Neustadt mit der Altstadt. Der Bereich des Mühlenteichs und der Nahe hat sich im Laufe
der Jahre verschmälert und wurde in diesem Zuge frei für eine Bebauung.
Dem gegenüber stellt sich zum Beispiel das gesamte Ensemble der Kauzenburg und dem
Schlosspark als erlebbares und deutlich nachvollziehbares Element der Stadtgeschichte dar.
Die alten Stadtmauern sind noch anhand von Straßenzügen zu erkennen.
Die heutige Ausdehnung der bebauten Stadt scheint sich nahezu auf den Bereich südlich
der Nahe, die Südstadt, zu konzentrieren. Hier wird bereits deutlich, dass dem Thema
Anbindung des nördlichen Stadtteils, der Historischen Altstadt, an die übrige Innenstadt
sowie seine Profilierung im gesamtstädtischen Gefüge im Rahmen des ISEK Rechnung zu
tragen ist.
b. Denkmalschutz
Wie aus nachstehender Plankarte hervorgeht, spielt das Thema Denkmalschutz eine
bedeutende Rolle in der Innenstadt Bad Kreuznachs. So ist ein nicht unerheblicher Teil der
Gebäude, v. a. in der Kreuznacher Neustadt, ganz oder teilweise denkmalgeschützt. Hinzu
kommen die beiden Brücken, als verbindende Elemente, die ebenfalls dem Denkmalschutz
unterliegen. Im Rahmen von Renovierungs- und Umbaumaßnahmen wird der
Denkmalschutz häufig als Einschränkung empfunden. In diesem Zusammenhang wird
jedoch verkannt, dass hierdurch die historische Substanz sowie auch die städtebaulich
einzigartige, unverwechselbare und identitätsstiftende Situation konserviert werden konnte,
1
Stadt Bad Kreuznach: Integriertes Innenstadtentwicklungskonzept, Bestandsaufnahme / Analyse,
Abschlussbericht Teil A (Oktober 2012): S. 24 ff., S. 29 ff., S. 77 ff., S. 83 ff.
3
Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
die eines der bemerkenswerten Potentiale Bad Kreuznachs sowie ein wesentliches
Alleinstellungsmerkmal der Stadt ausmacht. Um diese Potentiale sichtbar zu machen,
müssen zum einen private Objekte instandgesetzt werden, zum anderen aber auch der
öffentliche Raum. Dazu gehört auch die Gestaltung privater Häuser. Leider ist es bislang
oftmals nicht gelungen, diese Potentiale auszuschöpfen. Im Wesentlichen liegt dies
begründet in der Tatsache, dass die privaten Eigentümer mit dieser Aufgabe überfordert
sind. Es liegt auf der Hand, dass Maßnahmen zur Inwertsetzung privater Objekte nur dann
durchgeführt werden, wenn auch das Umfeld sich in positiver Weise entwickelt.
Angesichts der vielen Nachteile, die die historische Altstadt für potenzielle Käufer und
Mieter unattraktiv machen, erscheint der Denkmalschutz als ein weiteres Hemmnis. Jedoch
besteht aus planerischer Sicht die Chance zur Aufwertung dieses Teils der Stadt in der
Schaffung eines attraktiven Umfelds für Investitionen in diese stadtbildprägenden Gebäude,
in städtebaulicher und auch organisatorischer Hinsicht.
c. Städtebau
Die historische Altstadt ist durch eine sehr hohe Verdichtung von Hauptgebäuden geprägt.
Durch die historisch beengte Grundstückssituation sind die Parzellen häufig vollständig oder
nahezu vollständig mit Hauptgebäuden überbaut. Eine Auflockerung allein durch Abriss von
nicht mehr benötigten Nebenanlagen ist somit in dieser Lage kaum möglich.
Letztendlich wird jedoch insbesondere im Norden der Kreuznacher Neustadt vornehmlich
gewohnt. Teilweise liegt dies daran, dass einige an das Stadtzentrum angrenzende
Bereiche Bad Kreuznachs attraktive Wohnstandorte sind. Für die meisten Teilbereiche ist
diese Attraktivität jedoch deutlich einzuschränken, da größtenteils Phänomene wie hohe
bauliche Dichten, kleine und ungünstig geschnittene Grundstücke, schlechte oder
problematische Erschließung etc. zu verzeichnen sind. Der sehr schlechte Zustand einiger
Objekte hat in der Vergangenheit zu einer sukzessiven Verschlechterung der allgemeinen
Wohnqualität geführt, der auch den Wert der Wohnlage negativ belastet hat. So sind Teile
der Innenstadt offensichtlich vor allem zu günstigen Wohnstandorten geworden, in denen
einseitige Strukturen entstanden sind. Um diesem Trend entgegenzuwirken, müssen neben
den Bemühungen um das Sanierungsmanagement zunächst insbesondere Anstrengungen
unternommen werden, den öffentlichen Raum aufzuwerten und durch die Unterstützung
gezielter Pilotprojekte die Ambition Bad Kreuznachs zu unterstreichen, damit hier eine
positive Entwicklung geschieht.
d. Gestaltung
Auch die an privaten Gebäuden häufig angebrachten Elemente wirken sich negativ auf den
öffentlichen Freiraum aus, wie etwa Markisen, Werbeanlagen oder uneinheitliche
Schaufenstergestaltung.
Häufig
wurden
auch
Umbauten
des
gesamten
Erdgeschossbereichs zur Herstellung größerer Schaufensterflächen vorgenommen, die in
keinster Weise der historischen Fassade Rechnung tragen. So wurden nicht selten über die
gesamte Gebäudebreite verlaufende horizontal verlaufende Fensterbänder, Markisen und
Beschilderungen angebracht, die einen Bezug zu den eher vertikal gegliederten historischen
Fassenteilen nicht mehr herstellen lassen. Dazu kommt noch die Möblierung des
öffentlichen Raums durch Private, zum Beispiel in Form von Bestuhlung, Auslagen,
Eingrünung von Sitzbereichen, Werbeanlagen und dergleichen, die in ihrer inflationären
Anzahl und Vielfalt den öffentlichen Raum überfrachten. Es besteht hier die Chance der
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Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
weiteren Attraktivierung des öffentlichen Raums durch eine gestalterische Ordnung.
Vorsicht ist jedoch geboten bei einer zu starken Ausrichtung auf historische Prinzipien.
Hierdurch besteht die Gefahr der Antiquiertheit sowie des Verlusts von Flexibilität und
Individualität durch zu einseitig orientierte Ausgestaltung des öffentlichen Raums. Es kann
festgestellt werden, dass in Bezug auf die Möblierung des öffentlichen Raums ein
qualitatives Defizit in Form von mangelnder Gestaltung und der zu großen Vielfalt von
Elementen, jedoch insbesondere auch ein quantitatives Defizit, etwa durch das Fehlen von
„konsumfreien“ Sitzmöglichkeiten) besteht.
e. Qualitäten, Potentiale und Handlungsansätze
Die beschriebenen Missstände und Mängel sind zu einem erheblichen Teil der historischen
baulichen
Struktur
geschuldet.
So
führen
beispielsweise
die
kleinteiligen
Grundstücksstrukturen und Gebäude zu einer nur stark verminderten Nutzbarkeit durch
gewerbliche Nutzer. Teilweise ist auch eine Wohnnutzung in angemessener Qualität nicht
möglich. Gleichwohl ist festzustellen, dass diese aufgezeigten Schwächen auch Potenziale
sein können.
Dies ist ein hoher Anspruch und wird sich sicherlich nicht leicht und zeitnah umsetzen
lassen; die vorhandenen Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse und die Anforderungen
des Denkmalschutzes wirken gleichsam restriktiv auf die Entwicklung der Innenstadt.
Dennoch besteht hier eine Chance zur Stärkung der Innenstadt, die nicht ungenutzt bleiben
sollte.
Die Analyse der Innenstadt Bad Kreuznachs hat sowohl städtebaulich-funktionale als auch
gestalterische Missstände offen gelegt. Besonders auffällig ist die unterschiedliche
städtebauliche Qualität der einzelnen Teilbereiche - Historische Altstadt und Südstadt - mit
den jeweils spezifischen Problemen, aber auch spezifischen Chancen.
Von enormer Brisanz ist hierbei die in großen Teilen vorhandene kleinteilige Baustruktur
insbesondere in Teilbereichen der historischen Altstadt, die zusätzlich noch häufig mit
Restriktionen aus dem Denkmalschutz versehen ist. Diese stellt zum einen eine Stärke der
Stadt dar. In der Deckung der Angebotslücken mit zeitgemäßen Produkten, kann dies zum
anderen im Zusammenhang mit einer knappen Verfügbarkeit an potenziellen
Entwicklungsflächen als eine der schwierigsten Aufgaben zur Verbesserung der Innenstadt
von Bad Kreuznach angesehen werden. Neben den funktionalen Schwächen ist ein
schleichender Imageverfall festzustellen, der durch Sanierungsstau an Gebäuden,
Leerständen, teilweise Unverträglichkeit von Fußgänger- und motorisiertem Verkehr, sowie
Gestaltungsdefizite im öffentlichen Raum, gekennzeichnet ist. Um die Innenstadt Bad
Kreuznachs als zentralen Versorgungsbereich mit hoher Qualität zu erhalten sind deshalb
umfassende Maßnahmen erforderlich. Ohne lenkende Maßnahmen seitens der Stadt und
ohne Investitionen in öffentliche wie private Maßnahmen wird eine nachhaltige und
ganzheitliche Entwicklung der Innenstadt nicht möglich sein.
III.
Gestaltungsfibel - Gestaltungssatzung
Was ist die Gestaltungsfibel?
Die vorliegende Gestaltungsfibel enthält Erläuterungen, die nicht rechtsverbindlich sind und
dient der Veranschaulichung und Begründung der verbindlichen Festsetzungen der
Gestaltungssatzung. Zudem soll die Fibel die gestalterische Idee allgemeinverständlich für
die Kreuznacher Neustadt transportieren.
5
Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
1.
Sachlicher Geltungsbereich (Erläuterung zu § 2 Gestaltungssatzung)
Ziel der Satzung ist es, städtebauliche Ensembles, Einzelgebäude aber auch Straßenräume
und Freiflächen zu erhalten und fort zu entwickeln. Die Gestaltungssatzung dient dabei der
Steuerung von Neubaumaßnahmen, Umbauten sowie Sanierungen für das sensible
„Herzstück“ „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“. Die Gestaltungssatzung ist
als gemeinsamer innerstädtischer Gestaltrahmen zu verstehen, in dessen Grenzen eine
Individualisierung des einzelnen Gebäudes möglich wird. Sie folgt dem Motto „so viel wie
nötig, so wenig wie möglich“. Die Satzung soll auf diesem Weg der Erhaltung des
historischen Stadtgrundrisses dienen und zur Weiterentwicklung einer vielfältigen, aber
harmonischen Stadtgestalt beitragen.
Neubaumaßnahmen, bauliche Veränderungen, Umbauten und Erweiterungen sowie
Werbeanlagen müssen in Maßstab, Form, Gliederung, Material und Farbe das Stadtbild und
die Eigenart des Straßenraumes berücksichtigen und sich dabei in die ihre Umgebung
prägenden Bebauungsstrukturen einfügen. Daher werden die in der vorliegenden
Gestaltungssatzung bezeichneten öffentlichkeitswirksamen Veränderungen an privatem
Eigentum nun genehmigungspflichtig.
Durch die Gestaltungssatzung wird nun eine über die der Landesbauordnung RheinlandPfalz vorgeschriebene Genehmigungspflicht hinaus in der Kreuznacher Neustadt eingeführt.
Die Anbringung von z.B. einer Werbeanlage oder auch ein Bauvorhaben sind durch die
untere Bauaufsichtsbehörde vorab zu genehmigen. Hierzu ist vor der Ausführung ein
Antrag zu stellen und die Erteilung einer Genehmigung abzuwarten.
Antragsformulare erhalten Sie auf der Internetseite der Stadtverwaltung Bad Kreuznach
oder direkt in der Fachabteilung Bauordnung und Gebäudewirtschaft in der Viktoriastraße
13 in Bad Kreuznach.
2.
Gliederung der Baukörper (Erläuterung zu § 3 Gestaltungssatzung)
Werden innerhalb eines historischen Bereichs der Stadt Gebäude neu errichtet, so ist in
besonderem Maße Rücksicht auf das historische Stadtbild zu nehmen. Ein gelungenes
Beispiel für eine harmonische Gliederung der Baukörper sowie die Rücksichtnahme auf
vorhandene Trauf- und Firsthöhen zeigt sich in der Magister-Faust-Gasse 40-34.
Positives Beispiel für die harmonische Gliederung der Baukörper
in der Magister-Faust-Gasse: Trauf- und Firsthöhen sind
aufeinander abgestimmt - trotz unterschiedlicher Farbigkeit und
unterschiedlicher Raumhöhen entsteht ein harmonisches
Straßenbild.
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Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
Die Gebäude wurden in den 90er Jahren neu errichtet und machen deutlich, wie positiv
sich eine rücksichtsvolle Architektur- und Farbsprache auf das Gesamtensemble Altstadt
auswirkt.
3.
Dachlandschaft (Erläuterung zu § 4 Gestaltungssatzung)
Das Bild der Kreuznacher Neustadt, das sich dem Betrachter aus der Vogelperspektive von
der Kauzenburg oder den höher gelegenen Aussichtspunkten bietet, ist vor allem auf die
Dachlandschaft zurückzuführen, die es besonders zu schützen gilt. Die Vorschriften dieser
Satzung schützen die ortstypische, kleinteilige Struktur von Dächern und Dachaufbauten.
In ihrer Anordnung greifen sie den Rhythmus der Fassadengliederung auf und schließen
somit die Gesamterscheinung eines Gebäudes harmonisch ab.
Spitzgauben kommen im Stadtbild der Kreuznacher Neustadt des Öfteren vor, während
flach geneigte Schleppgauben die Ausnahme sind.
Die vorherrschende Dachform im Altstadtbereich ist das steile Satteldach.
Dachflächenfenster und Dacheinschnitte werden nicht grundsätzlich ausgeschlossen, da sie
zweifellos zu einer erhöhten Qualität des Wohnens beitragen können. In ihrer Wirkung
dürfen sie jedoch das historische Bild der Stadt nicht beeinträchtigen. Zudem wird bei
denkmalgeschützten Gebäuden eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde (bei
der Kreisverwaltung Bad Kreuznach) benötigt.
Die Art und Farbe der Dacheindeckungen ist, wie das Bild zeigt, individuell. Als Farben für
die Dacheindeckung kommen alle Schattierungen von Rot über Rot-Braun bis Schwarz in
Betracht. Lediglich glänzend engobierte Ziegeln in heute erhältlichen Trendfarben wie z.B.
blau und grün sollen im historischen Bereich der Kreuznacher Neustadt nicht zur
Eindeckung kommen.
Die Dachlandschaft der Kreuznacher
Neustadt: hier sind alle Farbnuancen von
Rot über Rot-Braun bis Schwarz dabei.
4.
Fassaden (Erläuterung zu § 5 Gestaltungssatzung)
Veränderung oder Neuanlage von Baukörpern in der Kreuznacher Neustadt wirken auf die
bereits bestehenden Ensembles. Die Kleinteiligkeit der bestehenden Fassaden ist weiterhin
zu erhalten. Fassaden stellen das Gesicht eines Gebäudes dar – sie bestimmen maßgeblich
die Wahrnehmung des Stadtbildes. Somit lebt das historische Erscheinungsbild der Stadt
Bad Kreuznach von den vielen Einzelfassaden. Sobald eine Fassade in der Gestaltung von
der Farb- und Formensprache der historischen Bebauung abweicht, wird der
Gesamteindruck des Ensembles gestört.
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Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
Insgesamt muss bei einem Neubau bzw. einer Sanierung erreicht werden, dass Gewände,
Fenster, Fassadenachsen, Schaufenster, Türen und Tore in Größe, Rhythmus, Proportion,
Maßstäblichkeit, formaler Gestaltung und Material dem Bauwerk bzw. dem Straßen- und
Stadtbild angepasst werden.
Die Gebäude in der Kreuznacher Neustadt stammen aus unterschiedlichsten
Entstehungsphasen. Im Stadtbild ist hier die Entwicklung der Architektur vom 19.
Jahrhundert bis heute besonders deutlich. Das abwechslungsreiche Fassadenbild ist mit
Grund für die Attraktivität dieses Stadtteils und macht seinen besonderen Reiz aus.
Allerdings hat über die Jahre das Erscheinungsbild vieler Gebäude gelitten. Aufdringliche
und extrem farbige Werbung sowie unangepasste Umbaumaßnahmen haben negativen
Einfluss auf die Fassadenaufteilung und das Aussehen der Gebäude. Die Fehler der
Vergangenheit sollen künftig durch die Gestaltungsregelungen vermieden werden. Die
Mehrzahl der Gebäude in der Kreuznacher Neustadt gehört dem Fassadentyp
„Lochfassade“ an.
Bei Lochfassaden überwiegen geschlossene flächige Wandanteile. In der Kreuznacher
Neustadt herrscht die vertikale Gliederung der Fassade vor.
Positives Beispiel für die Fassadengliederung eines
Geschäftshauses. Die Schaufenster im Erdgeschoss
nehmen die Fassadengliederung des Obergeschosses
harmonisch auf.
Bei Umbauten muss die bestehende Fassadengliederung beachtet und aufgenommen
werden. Großmaßstäbliche Einbauten, übergreifende Fassadenverkleidungen etc. sind
deshalb nicht zulässig. Dies bedeutet zum Beispiel, dass sich Sockelausbildungen auf das
Erdgeschoss beschränken müssen und nicht durch Verkleidungen oder Werbeanlagen bis in
die Obergeschosse gezogen werden dürfen. Diese Merkmale sind bei Umbaumaßnahmen
am Gebäude und auch beim Anbringen von Werbeanlagen zu berücksichtigen.
5.
Materialien (Erläuterung zu § 6 Gestaltungssatzung)
Die zugelassenen Materialien entsprechen den traditionellen Baustoffen, die seit
Jahrhunderten das Stadtbild von Bad Kreuznach prägen. Zu den ortstypischen (Bruch-)
Steinen zählen v.a. roter Sandstein. Diese Regelung soll die typischen, regionalen
Ausprägungen in der Stadt vor einer zunehmenden „Durchmischung“ mit ortsuntypischen
Materialien, wie folgend aufgeführt, schützen.
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Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
Auch Backstein-Fassaden kommen in der Kreuznacher Neustadt vor (s.o.). Sie sollen erhalten werden und
nicht durch gekachelte Oberflächen ersetzt werden (s.u. links). Die für Bad Kreuznach typischen
Ziersäulen sind im Stadtbild zu erhalten (s.u. rechts) und bei Abgang zu ersetzen. Sie prägen das
Stadtbild nachhaltig und sind das typische Gestaltmerkmal in der Kreuznacher Neustadt entlang der
Mannheimer Straße.
Imitation von Fassaden sind nicht wünschenswert und bewirken mitunter, dass der
eigentliche Charakter einer Häusergruppe oder eines Straßenzuges verloren geht.
Sind Fassaden verputzt, empfiehlt es sich mineralische, diffusionsoffene und kapillaraktive
Putze (Kalkputze) zu verwenden. Der Vorteil von dieser Putze ist, dass sie Feuchtigkeit
aufnehmen und auch wieder trocknen. Die Wand kann, wenn sie mit einem mineralischen
Putz versehen ist „atmen“ und Schäden an der Gebäudesubstanz werden vermieden.
9
Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
Das Foto links zeigt einen feinen, glatten Putz der die historische Bausubstanz berücksichtigt und zu
einem harmonischen Stadtbild beiträgt. Das Foto rechts zeigt einen groben Kratzputz der einer
harmonischen Fassadengestaltung entgegenspricht.
Müssen Balken bzw. Fachwerk ergänzt oder getauscht werden, so ist es empfehlenswert
abgelagerte Hölzer zu verwenden. Die Holzoberflächen sind mit historischen Leinölfarben zu
bearbeiten.
Die Bilder zeigen
fachgerecht
aufgearbeitetes und
verziertes Fachwerk
wie man es sich an
vielen Stellen in der
Kreuznacher
Neustadt wünscht.
Es ist außerdem empfehlenswert, Gefache des Fachwerks in Lehm oder mit
Lehmbausteinen auszubilden, da diese Materialeigenschaften besitzen, die besser mit Holz
zusammenpassen.
Eine Ausfachung in Backstein soll nur dann zum Einsatz kommen, wenn dies von der
historischen Situation her passend ist.
Für den Außenputz werden Lehm- und Kalkputze vorgeschlagen (in Bad Kreuznach z.T. bei
Bauten aus dem 19. Jh.). Durch die genannten Empfehlungen kann sich die Lebensdauer
der Fassade erheblich verlängern. Traditionell wurden Fenster und Schaufenster aus Holz
hergestellt. Diese Tradition soll durch die Regelungen der Gestaltungssatzung fortgeführt
werden.
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Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
6.
Farben (Erläuterung zu § 7 Gestaltungssatzung)
Farbe ist eine weitere Dimension in der Stadtgestaltung. In der Kreuznacher Neustadt
herrschen die schlichten Putzfassaden vor. Für diesen Fassadentyp haben Farben mitunter
eine besondere Tragweite. Durch einen einfachen Anstrich lässt sich in kürzester Zeit die
Wirkung eines Gebäudes aber auch eines ganzen Straßenzuges komplett verändern. In
Zeiten einer immer weiter wachsenden Individualität jedes Einzelnen ist auch das
Verlangen, diese Einzigartigkeit nach außen sichtbar zu machen, beharrlich gestiegen. In
Verbindung mit einer nahezu unendlichen Vielfalt an Farben, Farbtechniken und der
schnellen Verbreitung von Modetrends sowie Kunstströmungen werden viele Städte immer
„bunter“.Dies ist nicht per se negativ. Die Kreuznacher Neustadt ist geprägt durch helle,
eher pastellige Töne aber auch warm rote Erdtöne in Anlehnung an den in der Region stark
vertretenen roten Stein (Rotenfels) sowie (gelben) Sandstein (warme Farben). Durch die
neuen, häufig grellen, Anstriche mit starkem Blaustich wird dieses identitätsstiftende Bild
stark verfälscht und aufgelöst. Die angestrebte Erhaltung des für die Region typischen
Stadtbildes bedarf daher auch der Regulierung von Farbkombinationen an baulichen
Anlagen.
Für die Kreuznacher Neustadt sind zwei Fassadentypen prägend: die am häufigsten
vertretene helle Putzfassade sowie die rot-braune/schwarze-weiße Fachwerkfassade.
Die folgenden Empfehlungen zur Farbauswahl sind nicht auf der Basis individueller
Geschmäcker und Vorlieben entstanden; als Grundlage diente die umfassende fotografische
Bestandsaufnahme der Häuser im Satzungsgebiet, der derzeitigen Gebäudetypen und
Fassadenfarben.
Für die Gestaltung von Fassaden finden in der Kreuznacher Neustadt zumeist drei Farbarten
Verwendung:
1. die Grundfarbe: Sie ist die eigentliche Fassadenfarbe und wird entweder über das
verwendete Fassadenmaterial (z. B. Putz) bestimmt oder über Anstriche bzw.
Einfärbungen jener Materialien. Die Grundfarbe nimmt die größte Fläche einer
Fassade ein und dominiert den farblichen Gesamteindruck eines Gebäudes.
2. die Akzentfarbe: Mit diesem häufig kräftigeren Farbton können Fassadendetails
betont werden. Dies sind z.B. Türen, Fensterläden, Putzfaschen, Brüstungselemente
oder Lisenen. Die Akzentfarbe (gleich ob die Akzentfarbe heller, intensiver, dunkler
oder in anderen Farbtönen gehalten wird) setzt sich als Kontrast zur Grundfarbe ab.
3. die Neutralfarbe: Als dezente, nicht farbig wirkende Ergänzung an einer Fassade
findet sie überwiegend an untergeordneten Fassadenteilen Verwendung. Zum
Beispiel Sockelbereiche, Treppenaufgänge und Gesimse werden oftmals mit einem
neutralen grau abgesetzt. Die Neutralfarbe rückt selbst nicht in den Vordergrund und
ist oft unempfindlicher als die Grundfarbe gegenüber Umwelteinflüssen - daher ist
diese Farbe auch für Nebenanlagen oder technische Einrichtungen geeignet.
In der Kreuznacher Neustadt wird oftmals für den Sockelbereich, Gesimse und
Lisenen statt einer Farbe gelber Sandstein verwendet. Hier wird schon fast die
Wirkung eines Zierelements erzielt.
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Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
Die beiden oberen Fotos zeigen die
grundlegenden Schemata der Farbgebung
in der Kreuznacher Neustadt für eine
Putzfassade sowie eine Fachwerkfassade.
Die Skizze links zeigt wie durch
unterschiedliche Farbintensitäten dennoch
ein harmonisches Gesamtbild entstehen
kann.
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Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
Grundsätzlich gilt: an einer Fassade können mehrere Farben verwendet werden. Diese
sollten jedoch aufeinander abgestimmt sein. Dabei sind theoretisch vier Kombinationen
möglich:
1. Die Gegenüberstellung unterschiedlicher Helligkeitsstufen des selben bzw. eines
sehr ähnlichen Farbtons
2. Das Zusammenspiel einer Farbe mit einem neutralen Farbton (weiß, grau, creme)
3. Die Kombination von Farben aus der gleichen Farbfamilie (kalte bzw. warme Farben)
4. Die Verwendung von Farbtönen aus unterschiedlichen Farbfamilien (sollte unbedingt
vermieden werden)
Insbesondere Kombination 1 und 2 sind bedenkenlos möglich. An einigen Fassaden soll der
Kontrast jedoch stärker herausgearbeitet werden. Dann empfiehlt sich Kombination 3.
Die Kombination von warmen und kalten Farben an einer Fassade ist dagegen schwierig
und sollte insbesondere an Putzfassaden vermieden werden. Insgesamt ist auf eine
harmonische Farbwirkung zu achten, denn auch Farbkombinationen aus der gleichen
Farbfamilie können unharmonisch wirken, insbesondere in Relation mit zusätzlichen Farben
der Umgebung. Es wird empfohlen vor Anbringung eines neuen Farbanstrichs ein
Abstimmungsgespräch mit der Stadtverwaltung Bad Kreuznach zu führen, sowie das
Handbuch zur Farbkollektion für die Kreuznacher Neustadt unbedingt zu beachten.
7.
Schaufenster,
Fenster,
Türen,
Rollläden,
Fensterläden
(Erläuterung
zu
§
8
Gestaltungssatzung)
Die Bereiche im Erdgeschoss vor allem entlang der Mannheimer Straße sind das Gesicht der
Kreuznacher Neustadt. Sie machen neugierig und laden zu einem Besuch der Geschäfte
und gastronomischen Betriebe ein. Diese direkt sichtbaren Bereiche sind aber auch Teil der
gesamten Fassade – die Obergeschosse bauen auf dem von den Schaufenstern
dominierten Erdgeschoss auf.
Sind Fensterflächen zu groß, z.B. überdimensionierte Schaufenster, so kommt es zu einer
visuellen Loslösung des Untergeschosses vom Obergeschoss.
Links: Negatives Beispiel für die
Fassadengliederung eines Geschäftshauses. Das Schaufenster im Erdgeschoss ist überdimensioniert und
schneidet das Erdgeschoss optisch
vom Obergeschoss ab. Zudem wird die
gesamte Gebäudefront durch eine
Werbeanlage verkleidet.
Rechts:
das
Schaufenster
im
Erdgeschoss nimmt optimal Bezug zu
den Öffnungen des Obergeschoss. Das
Ergebnis
ist
eine
harmonische
Fassadengliederung.
Daher müssen die Schaufensterelemente des UG mit den Fenstern des OG in Einklang
stehen um eine harmonische Fassadengliederung zu erreichen. Eine Unterteilung der
13
Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
Fensterflächen ist daher notwendig und kann heute auch unproblematisch umgesetzt
werden.
Auch die Rahmen der Fenster und der Schaufenster müssen sich in das Gesamtbild des
Gebäudes einfügen. Als Material ist vorzugsweise Holz zu wählen. Die §§ 5 und 6 der
Gestaltungssatzung sind anzuwenden. Gestalterisch sollten Erdgeschoss und
Obergeschosse homogen gestaltet sein. Schaufenster sollen den Passanten den Einblick in
die Geschäfte ermöglichen. Werden Schaufenster blickdicht gestaltet so wird das Flanieren
durch die Kreuznacher Neustadt reizlos und die Anziehungskraft lässt nach. Deshalb soll für
die Fenster und Türen nur „Klarglas“ verwendet werden. Das Zukleben oder Übermalen der
Fensterflächen ist nur zu einem kleinen Teil und für Werbung zulässig (vgl. Punkt 13).
8.
Markisen (Erläuterung zu § 9 Gestaltungssatzung)
Beim Bummeln durch die Stadt, bei der Betrachtung der Schaufenster ist vor allem in den
Sommermonaten ein Sonnen bzw. Wetterschutz sinnvoll. Der Gestaltwert kann durch
Markisen aber auch transparente Vordächer erhöht werden und die Aufenthaltsqualität in
der Kreuznacher Neustadt erhöht werden. Es ist darauf zu achten, dass sich Markisen und
Vordächer in die Fassade der Gebäude einfügen. Die Gliederung der Fassade ist dabei zu
erhalten.
Die Fotos zeigen zwei
Markisen, die beide
vorbildlich angebracht
sind. Auf dem linken
Bild
ist
die
Farbgebung (Streifen)
der
Markise
optimierungsbedüftig.
Die rechte Markise
hingegen kombiniert
geschickt
die
Funktion
Sonnenschutz
mit
zeitgleicher,
dezenter
Eigenwerbung.
Bei Gebäuden mit Lochfassade mit vertikaler Gliederung, wie sie in der Kreuznacher
Neustadt vorherrschen, muss das Gebäude mit seiner Gliederung immer ablesbar bleiben.
Dies bedeutet z.B. für das Anbringen von Markisen, dass der Rand der Fassade als
Gebäuderahmen ersichtlich bleiben muss.
Auch wenn Markisen eingefahren werden können, so bestimmen sie doch wenn sie in
Benutzung sind maßgeblich das Erscheinungsbild der Häuser und haben großen Einfluss auf
den Straßenraum. Deshalb sollen sie sich in Form und Farbe der Umgebung und der
Fassadengliederung unterordnen.
14
Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
9.
Freileitungen, Antennen, Sonderanlagen (Erläuterung zu § 10 Gestaltungssatzung)
Die Anbringung von Antennen und Parabolspiegeln ist auf ein Minimum zu reduzieren. Ihre
Wirkung auf die Umgebung ist eingehend zu prüfen. Ziel ist es die Installation der Anlagen
möglichst unauffällig zu gestalten. Auch hier gilt: Die Vermeidung von Freileitungen,
Antennen und Sonderanlagen im Stadtbild der Kreuznacher Neustadt hat Vorrang.
Die beiden Fotos
zeigen die
Gestaltqualität von
durch
Antennenanlagen
überfrachtete
Fassaden sowie
Klimageräte, die
zum öffentlichen
Straßenraum hin
angeordnet sind.
Das Abluftrohr
einer ehemaligen
Gaststätte sowie
eine Vielzahl von
Kabeln an der
Fassade tragen zu
keinem
harmonischen
Stadtbild bei.
Wenn technisch möglich sind diese Anlagen so anzubringen das sie aus dem öffentlichen
Straßenraum aus nicht einsehbar sind.
15
Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historisc
ischer Stadtkern“
10.
Podeste (Erläuterung zuu § 12 Gestaltungssatzung)
Der Bau/Einsatz von Podeste
sten ist immer wieder Thema und ist stadtg
tgestalterisch fraglich.
Grundsätzlich sollten baulich
iche Erhöhungen nur da zum Einsatz komme
men wo keine andere
Möglichkeit für ein angeneh
nehmes niveaugleiches Sitzen möglich ist. Das Podest muss
vorrangig als Niveauausgleic
leich dienen und nicht als Alleinstellungs
gsmerkmal für einen
Gastronomischen Betrieb. Podeste
P
können, wenn sie hochwertig a
ausgeführt sind, ein
attraktives Gestaltungseleme
ment sein. Es muss jedoch bedacht we
werden, das bauliche
Erhöhungen im Straßenraum
um auch Stolperfallen sein können. Vorr allem
a
sehbehinderte
Menschen benötigen dann e
eine taktile Information (z.B. Höhendiffere
erenz von Podest und
Straße von mind. 3 cm). Du
Durch Podeste werden Barrieren geschaffen
en, die einem Teil der
Bevölkerung die Möglich
ichkeit nimmt entsprechende gastrono
nomische Angebote
wahrzunehmen. Daher sind
d Podeste in einem Bereich so zu gestalte
lten, dass das Podest
barrierefrei z.B. durch eine Rampe
Ra
erreichbar ist.
Des Weiteren spielt das Thema
The
Brandschutz im Bereich der Kreuzna
nacher Neustadt eine
große Rolle. Aufgrund dess h
historischen Stadtgrundrisses und der üb
über die Jahrhunderte
gewachsenen Strukturen sind
ind die Straßenbereiche durch die angrenze
zende Bebauung stark
beschränkt. Im Fall einess Brandes und dem Einsatz heutiger, moderner
mo
Lösch- und
Rettungsfahrzeuge wird sov
oviel Platz z.B. zum Ausfahren der Drehle
hleiter benötigt, dass
hierfür der gesamte öffentlich
liche Straßenraum in Anspruch genommen werden
w
muss um eine
für alle Beteiligten sichere R
Rettung zu gewährleisten. Dieser Sicherhe
rheitsaspekt macht es
daher unmöglich im Bereich
h der „Kreuznacher Neustadt – historischer
er Stadtkern“ Podeste
zuzulassen.
11.
Bemalungen und Schri
hriftzüge an Fassaden (Erläuterung zu § 13 Gesta
staltungssatzung)
Zwei positive Beispiele für
ür Bemalung und
Beschriftung von historischen
n Gebäuden
G
in der
Kreuznacher Neustadt.
Bemalungen und Beschriftung
ungen tragen zur Adressbildung eines Stadtte
tteils bei. Daher sollen
sie auch weiterhin zugelass
lassen werden. In der Kreuznacher Neust
ustadt gibt es einige
Brandwände die durch eine e
entsprechende Gestaltung aufgewertet wer
erden können. Jedoch
kann eine Vielzahl an bunte
nten und zu großen Beschriftungen/Bemalun
lungen auch negative
Auswirkungen haben. Daher
er solle eine Beschränkung auf vor allem auf Größe und ggf.
16
Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
Farbigkeit erfolgen. Es empfiehlt sich grds. eine eher zurückhaltende Farbgebung zu
wählen. Besonders positiv lassen sich monochromatisch dargestellte Malereien in das
Stadtbild integrieren. Diese Ton-in-Ton-Malerei wirkt meist harmonisch, da sie aus sehr eng
verwandten Farbtönungen besteht. Hierbei ist ein Grundton (Mittelton) vorherrschend.
Die Abstimmung mit der Stadtverwaltung muss daher vor Beginn der Arbeiten erfolgen.
12.
Werbeanlagen (Erläuterung zu § 14 Abs. 1 Gestaltungssatzung)
Heutzutage gibt es im Stadtbild eine Vielzahl an Werbung und Hinweisschilder. Dazu
gehören Plakate leuchtende Buchstaben oder auch Banner und übergroße Poster. Werbung
gehört zu einer belebten Innenstadt mit Geschäften und Restaurants. Doch mitunter
verändert die Werbung das Straßenbild so massiv durch Anzahl, Farbgebung und oder
Beleuchtung, dass das Maß zwischen notwendiger Werbung und Störung des Stadtbildes
überschritten ist. Die allgemeinen Vorschriften des § 13 Gestaltungssatzung sollen die
Qualität von Werbeanlagen unterstützen und die Quantität beschränken. Dazu sind einige
grundlegenden Regeln nötig wie z.B., dass an einem Haus bzw. auf einem Grundstück nur
für Geschäfte und Dienstleistungen geworben werden darf, die sich auch dort befinden. So
kann die Anzahl der Außenwerbungen mitunter deutlich gesenkt werden. Ebenso wichtig
ist, dass Werbeanlagen die nicht länger benötigt werden, auch aus dem Stadtbild entfernt
werden. Die Auflagen der Baugenehmigung sind zwingend einzuhalten.
Auf beiden Fotos
wird deutlich: die
Anzahl der
Werbeträger pro
Nutzungseinheit ist
zu hoch!
Werbeanlagen (Erläuterung zu § 14 Abs. 2 Gestaltungssatzung)
Die Kreuznacher Neustadt stellt den Kern der historischen Altstadt dar. Dies ist ein
besonderer Teil der Stadt Bad Kreuznach. Hier befinden sich zum großen Teil kleinteilige
Geschäfte mit außergewöhnlichen und oder hochwertigen Artikeln. Dieser Bereich der
Stadt ist prädestiniert für hochwertige Geschäfte, Gastronomie und Dienstleistung. Somit
muss auch für diesen Bereich der Stadt Bad Kreuznach das Entwicklungsziel die dauerhafte
Ansiedlung von hochwertigen Geschäften, Gastronomen, Dienstleistern sowie der Erhalt
des Wohnstandortes und der Ausbau des touristischen Potenzials gelten. Diese
Nutzungsvielfalt kann nur dann erhalten und gestaltet werden, wenn der städtebauliche
Rahmen auch Vorgaben für eine hochwertige Außenwerbung festlegt. Ziel der
17
Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
Festsetzungen ist daher die Reduzierung der einzelnen Werbeanlage (in Größe, Auffälligkeit
etc.) zu Gunsten einer gemeinsamen Entwicklungsperspektive für die Kreuznacher
Neustadt.
Positives Beispiel: Das Foto zeigt eine
Schriftzug aus Einzelbuchstaben auf
einem schmalen Träger.
Werbeanlagen die in Form von Schriftzügen als Einzelbuchstaben ausgeführt sind wirken
meist hochwertiger als hinterleuchtete Werbeplatten die flach an die Fassade montiert
werden.
Werbeanlagen (Erläuterung zu § 13 Abs.3 Gestaltungssatzung)
Werbeausleger sind beliebte Werbeanlagen und finden sich häufig in der Kreuznacher
Neustadt wieder. Sie stehen zumeist in einem Winkel von 90 Grad von der Fassade ab und
sind auch seitlich des Gebäudes gut wahrnehmbar. Aufgrund der großen Effizenz und
damit einhergehenden Häufigkeit dieser Anlagen werden sie weiterhin zugelassen, auf der
anderen Seite wird das Aussehen von Auslegern und Aussteckern auch stark reglementiert.
Größe, Anbringungsort und Anzahl sind die Hauptinhalte der getroffenen Festsetzungen.
Positive
Beispiele:
handwerklich
filigran
hergestellte
Ausleger.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass vor allem die oben abgebildeten Werbeausleger zum
besonderen Flair der Neustadt beitragen und somit vorrangig in dieser Art gestaltet werden
sollten.
18
Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
Werbeanlagen (Erläuterung zu § 14 Abs. 4 Gestaltungssatzung)
Mobile Werbeträger finden vor allem im Bereich der Gastronomie Anwendung. Sie kündigen
tagesfrische oder spezielle Angebote an. Ist der Werbeträger sehr einfach und schlicht
entfaltet er entsprechende Wirkung. Auch die Anzahl der Werbeträger im Straßenraum hat
Einfluss auf die Wirkung der Werbung. Stehen zu viele Werbeträger im Straßenraum, so
sieht der Kunde mitunter „den Wald vor lauter Bäumen“ nicht.
Links: positives
Beispiel für eine ein
zurückhaltende aber
wirkungsvolle
Werbetafel
Rechts: bunte
Drehwerbung sowie
ein Aufsteller mit
auffälliger
Getränkewerbung
Werbeanlagen (Erläuterung zu § 13 Abs. 5 Gestaltungssatzung)
Die Beklebung der Schaufenster durch einen Schriftzug, der die Einzelbuchstaben an der
Fassade ersetzt, kann eine optisch ansprechende und kostengünstige Alternative zu
klassischen Werbeanlagen sein. Ohne Schäden an der Fassade zu verursachen, kann eine
attraktive, kurzfristig änderbare Außenwerbung gestaltet werden.
Die Beklebung der Fensterfläche ist zweizeilig, jedoch sorgt
das blinkende „Kiosk“ Schild für Unruhe.
Die Beklebung ist daher auch weiterhin gestattet. Jedoch wird die Beklebung ab einer
Buchstabengröße von ≥ 0,20 m auf die Anzahl der maximal zulässigen Werbeanlagen pro
Nutzung anzurechnen. Nachfolgende Skizzen machen deutlich wie Werbung an Gebäuden
in der Kreuznacher Neustadt aussehen kann bzw. nicht mehr aussehen sollte.
19
Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
so geht’s: der Werbeausleger ist richtig
positioniert, die Flachwerbung auf der
Fassade ist richtig dimensioniert und die
Werbebeklebung ist ≤ 0,20 m, so dass
sie zurückhaltend wirkt und nicht auf die
max.
Anzahl
der
Werbeanlagen
angerechnet wird.
so geht’s: der Werbeausleger ist richtig
positioniert, statt der Flachwerbung auf
der Fassade wurde eine große aber
zulässige Werbebeklebung auf der
Eingangstür gewählt. Die restliche
Werbebeklebung
ist
entsprechend
dimensioniert dass sie zurückhaltend
wirkt und nicht auf die max. Anzahl der
Werbeanlagen angerechnet wird.
so geht’s nicht: der Werbeausleger ist zu
hoch positioniert, die Ausführung des
Werbeauslegers ist nicht zulässig, es ist
zu viel Flachwerbung auf der Fassade
angebracht, die Werbebeklebung ist
insgesamt zu groß dimensioniert, so
dass sie auf die max. Anzahl der
Werbeanlagen
angerechnet
werden
muss.
13.
Warenauslage im öffentlichen Raum (vgl. Sondernutzungssatzung)
Warenauslagen vor den Geschäften erhöhen den Reiz eines Stadtbummels und animieren
zum Kauf. Dennoch soll dies die Nutzung des öffentlichen Raumes nicht dominieren und
gestalterisch negativen Einfluss auf das Stadtbild nehmen. Deshalb ist die Belegung des
Straßenraumes durch Außenverkauf nur im begrenzten Umfang und unter Beachtung von
20
Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
Regeln möglich. Dazu gehört auch, dass die Waren in einer ansprechenden Art den Kunden
präsentiert werden.
Um den Besuchern der Kreuznacher Neustadt das Flanieren zu ermöglichen und damit den
Besuch zu einem Einkaufserlebnis werden zu lassen, sollten die Schaufenster einsehbar
bleiben, vor den Schaufenstern unter den Vordächern und Markisen immer eine Laufgasse
freigehalten werden. Die Warenauslagen sollen deshalb nur eine begrenzte Fläche im
Straßenraum belegen. Die Qualität der Einkaufslage spiegelt sich auch in der
Warenpräsentation wieder. Deshalb sollten einfache Kartons, Waschkörbe, Paletten,
Container u.ä. nicht genutzt werden. Die „Möbel“ zur Warenpräsentation sollten
aufeinander abgestimmt sein.
Die Warenauslage
auf dem linken Foto
ist zurückhaltend
und lässt das
Betrachten der
Schaufenster
weiterhin zu. Auf
dem rechten Foto
wirkt das
Schaufenster durch
Anzahl und Höhe
der Kartenständer
verstellt und
verdeckt.
Besonders wichtig für die Warenpräsentation aber auch den Besucher ist die
Überschaubarkeit des Angebots. Man sollte den Straßenraum in seiner ganzen Ausdehnung
sowie die umliegenden Geschäfte wahrnehmen können.
14.
Außengastronomie (vgl. Sondernutzungssatzung)
Außengastronomie als Sondernutzung des öffentlichen Raumes trägt zur Belebung
Kreuznacher Neustadt bei und entspricht dem Gedanken einer urbanen, attraktiven
Innenstadt mit Aufenthaltsqualität. Diese Sondernutzung muss sich aber auch den
Anforderungen an eine qualitätvolle Gestaltung der Innenstadt unterordnen. Die Nutzung
muss sich in das Gesamtbild der Innenstadt einfügen. Das gilt insbesondere für Art und
Umfang der Außenbestuhlung, Art und Größe eines möglichen Sonnenschutzes und für die
Maßnahmen zur Attraktiveren der Flächen z. B. mit Pflanzen. Deshalb sollte die Bestuhlung
der Außengastronomie z. B. mit hochwertigen Holzmöbeln, Korbsessel oder mit Flechtwerk
bespannten Stahlmöbeln erfolgen. Dabei sollten Naturfarben oder dunkle Farben wie z.B.
schwarz, anthrazit oder grau gewählt werden. So kann ein aufeinander abgestimmtes,
hochwertiges Erscheinungsbild der Außenmöblierung in der Kreuznacher Neustadt erreicht
werden.
21
Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
Das linke Foto zeigt
einen Schirm mit
Bierwerbung der
farblich unruhig und
unpassend gestaltet
ist. Das rechte Foto
zeigt eine
ansprechende
Möblierung sowie
dezente
Sonnenschirme. Die
zurückhaltende
Gestaltung wirkt
insgesamt
hochwertig und
einladend.
Das linke Foto zeigt die komplette transparente Einfassung einer gastronomisch genutzten
öffentlichen Fläche. Obwohl sie transparent gestaltet ist wird eine abgeschlossene Wirkung
erzielt. Das rechte Foto zeigt eine Podestfläche in der Kreuznacher Neustadt. Durch die
vielen unterschiedlichen verwendeten Farben (grün, rot, weiß, gestreift) entsteht ein
unruhiges Gesamtbild.
Bei schönem Wetter kann ein Sonnenschutz für die Gäste notwendig sein. Markisen oder
freistehende Sonnenschirme können dies leisten. Auch hier sind hochwertige Materialien
gefordert, helle Schirme in natürlichen Farben passen zum Mobiliar. Aufdringliche Werbung
ist hierauf nicht gewünscht. Überdachungen oder Pavillons, um die Sitzplätze im Freien
„wetterfest“ zu machen, sind nicht zulässig.
Die Stühle und Tische stehen auf der Straße. Vor allem in den warmen Monaten wird sich
in diesem Bereich getroffen, verweilt und beobachtet – die Kreuznacher Neustadt als
Bühne. Das bedeutet, dass eine Abgrenzung des Freibereiches durch bauliche Einrichtungen
22
Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
wie Wände, Palisaden, Sichtschutze, Windschutze nicht erfolgen sollte, um den Charakter
des öffentlichen, durchlässigen Raumes als erlebbaren Freiraum zu erhalten.
Auch in Bezug auf die Außenbestuhlung ist darauf zu achten, dass
Mindestdurchgangsbreiten innerhalb der Außenbestuhlung von mind. 90 cm eingehalten
werden. Mobilitätseingeschränkte Menschen die beispielsweise auf einen Rollstuhl
angewiesen sind benötigen einen größeren Bewegungsradius. Die Bewegungsfläche zum
Wenden beträgt mind.1, 50 m x 1, 50 m.
Das linke Foto zeigt einen ungegliederten
gastronomischen Außenbereich. Das untere Foto
zeigt einen klar strukturierten und thematisch
begrünten Außenbereich in Wien der zum
verweilen einlädt.
Eine Begrünung der Freibereiche ist an vielen Stellen der Innenstadt generell
wünschenswert. Materialien für Pflanzbehälter können Terrakotta bzw. Ton sein.
Nachbildungen aus Kunststoff sind nur in sehr hochwertigen, Ton-ähnlichen Ausführungen
zulässig. Die Aufstellung der Kübel und Töpfe als durchgängige Abgrenzung oder
Abschirmung der Freifläche zum Straßenraum ist allerdings nicht gewünscht.
23
Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“
15.
Gut zu wissen…
Die Stadtverwaltung Bad Kreuznach möchte gemeinsam mit Ihren Bürgerinnen und
Bürgern, den Hauseigentümern, den Gastronomen sowie den Geschäftsleuten eine
attraktive und qualitätvolle Gestaltung der Kreuznacher Neustadt erreichen. Hierbei ist die
Stadtverwaltung auf die Mithilfe aller angewiesen um nachhaltige Ergebnisse zum Wohle
Aller zu erzielen.
Die Stadtverwaltung Bad Kreuznach bittet daher darum die Gestaltung die im Rahmen
dieser Satzung in der Kreuznacher Neustadt geregelt wird, in einem Gespräch vorab
abzustimmen. Unklarheiten und Unsicherheiten können so, bevor mitunter Investitionen
getätigt werden, aus dem Weg geräumt werden. Durch ein gemeinsames Gespräch können
auch neue Ideen entwickelt werden – vielleicht mit einem Mehrwert für alle Beteiligten.
Um möglichst unproblematisch eine Genehmigung zu erhalten werden Sie gebeten folgende
Schritte einzuhalten:
1. Gestaltungskonzept
Erstellen Sie ein vollständiges Konzept (z.B. für die Gestaltung des gastronomischen
Außenbereichs oder eines Werbeschildes) über Größe und Ausgestaltung Ihres
Vorhabens. Überlegen Sie sich die Anordnung der Möbel, Sonnenschirme,
Blumenkübel und Einfriedungselemente. Erstellen Sie eine Skizze – wenn möglich
maßstabsgetreu in 1:50 oder 1:100. Zeichnen Sie die wichtigsten Abmessungen
und Abstände ein.
2. Beratung
Klären Sie das Gestaltungskonzept vor einreichen der Genehmigungsunterlagen mit
der zuständigen Genehmigungsbehörde ab. Im Rahmen der Beratung werden
folgende Punkte begutachtet und geklärt:
a. Anordnung und Lage
b. Größe und Gestaltung
c. Stadtgestalterische Aspekte
d. Bauordnungsrechtliche Aspekte
e. ggf. Aspekte der Ordnungsbehörde angesprochen.
Je harmonischer und abgestimmter Ihre Gestaltung geplant ist desto stärker wirkt Sie
später als Blickfang und Anziehungskraft auf die Besucherinnen und Besucher.
Ihre Ansprechpartner:
Abteilung 65 Bauaufsicht
Viktoriastraße 13
55543 Bad Kreuznach
Tel.:
Abteilung 61, Fr. Blagojevic
Viktoriastraße 13
55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671 – 800 - 749
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