Gestaltungshandbuch Neu-Ulm - Stadt Neu-Ulm

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Städtebauförderung
in Schwaben
Gestaltungshandbuch Neu-Ulm
Kommunales
Förderprogramm
für die Innenstadt
Fassadensanierung
und Hofgestaltung
Inhalt
Vorwort des Oberbürgermeisters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Grußwort der Regierung von Schwaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Stadtgeschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Straßenräume und Plätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Das kommunale Förderprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Innenstadt Neu-Ulm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Fassadensanierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Historische Fassade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Moderne Putzfassade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Farbkonzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Schmuck- und Stilelemente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Werbeanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hauseingänge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Haustüren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Fenster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Fensterläden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dächer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Hofgestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Gärten in der Stadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Elemente der Freiflächengestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Stadt Neu-Ulm: Programmübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Ablauf: Kommunales Förderprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Exkurs:
Energetische Gebäudesanierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Foto Titelseite:
Fassaden in der Kasernstraße
2
3
Vorwort
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
es freut mich, Ihnen das
„Gestaltungshandbuch Neu-Ulm“
und damit das kommunale Förderprogramm zur Fassadensanierung
und Hofbegrünung in Form eines
Leitfadens vorstellen zu dürfen.
erheblicher Bedeutung. Eine nachhaltige Stadtentwicklung kann nur
gelingen, wenn die alten Gebiete
der Neu-Ulmer Innenstadt und die
neuen Gebiete im Bereich NeuUlm 21 zu einer starken Innenstadt zusammenwachsen.
Die Einbeziehung der Stadt
Neu-Ulm in das Bund-LänderStädtebauförderprogramm ist für
unsere Stadt von großer Bedeutung. Mit den damit verbundenen
Instrumentarien sind die Voraussetzungen geschaffen, unsere
Innenstadt in vielfältiger Weise
zu entwickeln und ihre Attraktivität
zu steigern. Zahlreiche Straßen
und Plätze sind bereits erneuert
worden. Diese und künftige Maßnahmen tragen wesentlich dazu
bei, die Wohn- und Lebensqualität
in der Innenstadt dauerhaft zu
verbessern sowie den Handel zu
beleben und den Dienstleistungssektor zu stärken.
Auch wenn unsere Stadt gerade
140 Jahre jung ist, und obwohl sie
im Krieg verheerende Zerstörungen erleiden musste – NeuUlm war eine der am stärksten
zerstörten Städte ihrer Größe in
Bayern – hat unsere Stadt ihren
besonderen Charme, den es zu
erhalten, zu pflegen und zu ent­
wickeln gilt.
Auch angesichts des Großprojektes Neu-Ulm 21 ist dies von
4
Der historische Stadtgrundriss mit
seiner prägenden Blockrandbebauung ist vollständig erhalten
geblieben. Auch viele Einzelgebäude wie u.a. in der Schützenstraße, der Kasernstraße oder der
Reuttier Straße zeugen mit ihren
historisierenden, reich verzierten
Fassaden, Erkern und Giebeln
vom gestal­terischen Anspruch um
die Jahrhundertwende. In der Johannisstraße ist ein geschlossenes Ensemble dieser für NeuUlm prägenden Bebauung erlebbar geblieben. Auch auf architektonische Höhepunkte, wie etwa
die von Dominikus Böhm 1926
umgebaute Pfarrkirche St. Johann
Baptist kann Neu-Ulm mit Stolz
zurück blicken.
Dieses Erbe sollte uns Auftrag
und Ansporn sein, auch die vielen
jüngeren Gebäude mit hoher
Qualität und Verständnis für
Details anspruchsvoll zu sanieren
und zu erneuern.
Stadtsanierung kann nur als
Gemeinschaftswerk gelingen.
Deshalb bietet die Stadt Neu-Ulm
mit dem kommunalen Förderprogramm privaten Eigentümern
Sanierungszuschüsse an, um
Mängel an privaten Objekten zu
beheben. Die Fördermittel werden
vor allem für folgende Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt:
• umfassende Fassadensanierung
• Hofentsiegelung/ Abbruchmaßnahmen und anschließende
Hof­begrünung
Mit dem Gestaltungshandbuch
zum kommunalen Förderprogramm hat die Sanierungsstelle
der Stadt Neu-Ulm eine Planungshilfe für Sanierungsvorhaben in
der Innenstadt erarbeitet. Ich
würde mich sehr freuen, wenn
Ihnen das
Gestaltungshandbuch als Anleitung für eine Sanierungsmaßnahme dienen kann und bedanke
mich schon im Voraus für Ihr Engagement für ein lebenswertes
Neu-Ulm.
Ihr
Gerold Noerenberg
Oberbürgermeister
5
Grußwort
6
Grußwort des
Regierungspräsidenten
Nichts ist beständiger als der
Wandel. Der Blick zurück in bestimmten Zeitschnitten ruft uns
dies in Erinnerung. Ganz augenscheinlich wird das beim Betrachten der Stadt. Neu-Ulm ist da
keine Ausnahme. Je kurzlebiger
uns die Zeit erscheint, desto wichtiger aber werden jene Bilder in
einer Stadt, die uns die große
Spanne der Vergangenheit und
die Unverwechselbarkeit des
Ortes vergegenwärtigen. Was ist
entscheidend für die Unverwechselbarkeit der Stadt? Neben dem
Gefüge der Straßen, Plätze und
Bauten sind es insbesondere Gestalt, Material und Farbe der Gebäude. In ihrem Zusammenklang
sind diese an bestimmte Zeiten
gebunden. Zwar ist Neu-Ulm noch
keine zwei Jahrhunderte alt. Doch
sind aus fast allen Epochen der
Stadtgeschichte qualitätvolle Gebäude erhalten: aus der Gründerzeit, der Zeit zwischen den beiden
Weltkriegen und insbesondere aus
den Fünfziger Jahren, der Zeit des
Wiederaufbaus. Bis in die Gegenwart hinein entstanden Bauten mit
hoher Qualität, die der Neu-Ulmer
Innenstadt eigenständiges Gesicht, Ausdruck und Kraft geben.
Bisweilen sind ganze Straßenzüge
von Bauten einer Epoche geprägt
und schärfen so das Profil der
Stadt.
Neben dem öffentlichen Raum
sind die Gebäude also ein ganz
entscheidender Faktor für die Unverwechselbarkeit der Stadt. Die
jeweils eigene Qualität der einzelnen Epochen zu erhalten ist
das Ziel. In den vergangenen
Jahren ist mit der energetischen
Modernisierung ein Aspekt hinzugetreten, der Herausforderungen
besonderer Art an die einzelnen
Bauteile stellt. Dies kann zu einschneidenden Veränderungen bei
der Gestalt der Fassaden und insbesondere bei qualitätvollen Details führen. Daher ist es wichtig,
aufzuzeigen, was an Qualität
sichtbar ist und zur Unverwechselbarkeit des einzelnen Gebäudes,
des Straßenzuges und der Innen-
stadt beiträgt, ohne das Ganze zu
beeinträchtigen.
Stadtsanierung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von öffentlicher
Hand und Privaten. Die Stadt NeuUlm ist bei der Sanierung im öffentlichen Raum, bei der konzeptionellen Neuordnung der Innenstadt, bei der Neugestaltung der
Straßen und Plätze in Vorleistung
getreten. Mit dem vorliegenden
Handbuch schafft die Stadt eine
Basis, um das Zentrum zusammen mit den privaten Eigentümern noch besser zu gestalten.
Das kann nur im Einvernehmen
gelingen. Die Stadt stellt fachliche
Kompetenz und Beratung zur Verfügung und darf dafür auf das private Engagement hoffen.
Zur Stärkung des Erscheinungsbildes der Stadt und ihrer Gebäude zeigt die Broschüre den
Eigentümern eine ganze Reihe
von beachtenswerten Elementen.
Der Leser erfährt, was wichtig ist
bei historischen Fassaden und bei
modernen Putzfassaden, bei der
Gestaltung von Fenstern und
Türen oder von Dächern und Werbeanlagen, und bei der Gestaltung
von Gärten und Höfen. Auch der
Umgang mit der Farbe ist ein wesentlicher Aspekt. Das rechte Maß
und den guten Ton zu finden, um
das einzelne Element gut in die
Fassade zu fügen und die Fassade wiederum in den Straßenzug
ist Aufgabe und Herausforderung
zugleich. Sich dieses bewusst zu
machen erscheint mir wichtig, weil
sich die Auswahl an Konstruktionen, Materialien und Farben gegenüber früheren Zeiten erheblich
vergrößert hat. Und nicht zuletzt
erfährt der Leser, was gefördert
wird und in welcher Höhe er mit
Zuschüssen rechnen kann.
Länder- Städtebauförderungsprogrammen sowie aus dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm. Davon konnten bislang
mehr als 500 Tausend € für das
Kommunale Förderprogramm eingesetzt werden, um kleinere private Fassadeninstandsetzungen
und Hofbegrünungen zu fördern
und das Engagement der Hauseigentümer zu würdigen.
Die Regierung von Schwaben
konnte dieses Gestaltungshandbuch beratend begleiten und aus
Mitteln des Bund-Länder-Städtebauförderungs-programms unterstützen. Insgesamt erhielt die
Stadt für die Sanierung ihres Zentrums seit 1986 fast 17 Mio € an
Zuschüssen aus den Bund-
Augsburg, Februar 2010
Ich freue mich, dass die Stadt
Neu-Ulm das Gestaltungshandbuch und das Kommunale Förderprogramm einsetzt, um die Identität der Stadt zu stärken und die
Gestaltung des Stadtzentrums gut
weiter zu führen. Dabei wünsche
ich viel Glück und Erfolg.
Karl-Michael Scheufele
Regierungspräsident
7
Stadtgeschichte
Neu-Ulm ist neben Ludwigshafen
die bedeutendste deutsche Stadtgründung des 19. Jahrhunderts
und wird dem späten Klassizismus
zugerechnet. Nach den
Napoleonischen Kriegen schaffte
der Pariser Staatsvertrag vom
28. Februar 1810 die politische
Grundlage für die Entstehung von
Neu-Ulm. Am 18. Mai 1810 legte
der in Compiègne abgeschlossene
Vertrag zwischen den Königreichen
Bayern und Württemberg die
Grenze bei Ulm auf die Mitte der
Donau fest. Bereits 1826 gab es
den ersten Plan für eine Gesamtanlage. Die Entstehung der Stadt
wurde durch den Beschluss der
Frankfurter Bundesversammlung
von 1841, in Ulm eine Bundesfestung zu errichten, entscheidend
forciert. Neu-Ulm wurde Brückenkopf der „größten Festungsanlage
Europas“. König Ludwig I. setzte
durch, dass die Planung für die
Festung auf bayerischer Seite
genügend Raum für die Anlage
einer Stadt bot und genehmigte
1845 den bis zum heutigen Tag
ablesbaren „Grundplan“.
1853 erhielt Neu-Ulm die Eisenbahnverbindung nach Augsburg.
Wenig später zogen das 12. Infanterieregiment Prinz Arnulf, die
Chevauxlegers und die Fußartillerie
ein. Neu-Ulm wurde Garnisonsstadt. 1869 erhob König Ludwig II.
Neu-Ulm „in allergnädigstem
Wohlwollen mit Rücksicht auf das
rasche Emporblühen und die Bedeutung des Ortes“ in die Reihe
der Städte des Königreichs Bayern.
Josef Kollmann (1885 - 1919
Bürgermeister Neu-Ulms) trieb die
Entwicklung der Stadt entscheidend
voran. 1897 wurde die
Mit historisierenden
Schmuckelementen
reich verzierte Fassaden
sind Zeugen hoher
Gestaltqualität wie hier
in der Johannisstraße.
“Übersichtsplan von Ulm
und Umgebung” von 1898
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9
Straßenbahnlinie zwischen den
Bahnhöfen Ulm und Neu-Ulm eingeweiht. Eine weitere technische
Errungenschaft war die Wasserversorgung.
Das Wahrzeichen Neu-Ulms, der
Wasserturm, wurde 1900 in Betrieb
genommen. 1906 befreite der
„Entfestigungsvertrag“ die Stadt
von ihrem längst zu eng gewordenen Korsett:
Die Festungswälle wurden durchbrochen, die dringend notwendige
Stadterweiterung konnte in Angriff
genommen werden. Erste Fabriken
wurden errichtet. Nach dem Ersten
Weltkrieg wurde die Neu-Ulmer
Garnison aufgelöst. Dies bedeutete
vor allem für die einseitig auf das
Militär ausgerichtete Wirtschaft
Neu-Ulms, dass sie sich neu orientieren musste. Nach 1919 erlebte
Neu-Ulm eine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung der Wirtschaft.
Neu-Ulm war vor dem Zweiten
Weltkrieg eine vermögende, blühende, kulturell interessante Stadt.
Architektonisch interessant ist der
1922 - 1926 erfolgte Umbau der
katholischen Stadtpfarrkirche
durch Dominikus Böhm; die Kirche
St. Johann Baptist ist ein herausragendes Beispiel expressio­
nistischer Sakralbaukunst. Nach
den Zerstörungen in Folge des
Zweiten Weltkrieges wurden noch
1945 zunächst visionäre Ideen
einer neuen Stadtgestalt diskutiert,
wieder verworfen und schließlich
doch auf traditionelle Vorgaben
zurückgegriffen.
1945 stand die Stadt vor einem
komplett neuen Anfang. Alle Brücken über die Donau waren
gesprengt worden. 80 Prozent
aller Gebäude waren zerstört.
Unzählige Flüchtlinge suchten hier
eine neue Heimat. Überlegungen
für den völligen Neubau der Stadt
wurden wieder fallengelassen. Es
fehlten die finanziellen Mittel und
es widerstrebte schwäbischem
Geist, sich beim Wiederaufbau
nicht an das Gegebene zu halten.
Ersten Wiederaufbauten und
Neubauten der 50er Jahre folgte
der Bauboom der 60er und 70er
Jahre. Neue Wohngebiete wurden
erschlossen, das Gewerbegebiet
wuchs. Schulen, Spiel- und Sportstätten konnten gebaut, die
Umwandlung des Glacis in einen
Park begonnen werden. 1975
wurde das umstrittene Wohn- und
Geschäftshaus „Donaucenter“ bezogen, 1977 entstanden das
Kultur- und Tagungszentrum
„Edwin-Scharff-Haus“ und das
Edwin-Scharff-Museum. 1980 fand
die erste Landesgartenschau zusammen mit der württembergischen
Schwesterstadt Ulm statt. In der
Zeit zwischen 1951 und 1991 war
Neu-Ulm amerikanische Garnison.
Im Zuge der Gebietsreform der
70er Jahren vergrößerte sich die
Stadt durch die Eingemeindung
von neun umliegenden Ortschaften
auf die heutige Fläche von 80 qkm.
Neu-Ulm befindet sich in einem
dynamischen Prozess des Wandels: Die Sanierung und Verkehrsberuhigung der Innenstadt, die
Konversion der ehemaligen
US-Kasernenareale in Wohn- und
Gewerbegebiete im Vorfeld und
Wiley geben der Stadt neues
Profil. Hinzu kommt die Entwicklung
von 18 ha innerstädtischer Flächen,
die durch den Gleisrückbau im
Zuge der Bahntieferlegung zum
Ausbau der ICE-Schnellbahnstrecke Stuttgart/München freigeworden sind. 2008 fand die
bayerische Landesgartenschau
wieder in Neu-Ulm statt. Die Stadt
hatte so die einmalige Möglichkeit,
städtebauliche Großprojekte von
Anfang an mit bestehenden und
neuen Grünanlagen zu verknüpfen.
Ein großes grünes Netz ist im Entstehen, um die Innenstadt mit
öffentlichen Parkanlagen und der
freien Landschaft zu verbinden.
Idealansicht von 1916
Durch die Luftangriffe
insbesondere im März
1945 erlitt die Stadt
schwerste Zerstörungen
wie hier in der Wallstraße.
Stadt Neu-Ulm, 2009.
Die historische Blockstruktur
ist im Schwarzplan deutlich
zu erkennen.
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Straßenräume
und Plätze
Die Stadt Neu-Ulm wurde Mitte
des 19. Jahrhunderts als
Festungs- und Garnisonsstadt
gegründet. Im Spannungsfeld von
modernen und teils historischen
Straßenzügen entfaltet Neu-Ulm
einen besonderen Charme, der
sich dem aufmerksamen Betrachter erschließt.
Freiräume soll die Innenstadt
aufgewertet und neuen Nutzergruppen zugänglich gemacht
werden.
Neu interpretierte
öffentliche Freiräume.
Wo früher parkende
Autos standen, ist unter
Einbeziehung der
Der Innenstadtgrundriss wird bis
heute von einer klaren Blockstruktur dominiert.
Bewohner mit dem
Heiner-Metzger-Platz
ein attraktiver urbaner
Platz entstanden.
Aufgrund der starken Kriegszerstörungen setzt sich die vorhandene
Bebauung im Wesentlichen aus
Nachkriegsgebäuden der 50er und
60er Jahre zusammen. Aufgabe
der Städtebauförderung ist die
Erneuerung eines vom Wiederaufbau der 50er Jahre geprägten
Innenstadtgebietes zu einem
attraktiven Wohnstandort. Durch
gezielte Eingriffe in den Wohnungsbestand und die Neuinterpretation
privater und vor allem öffentlicher
Die geschlossene Blockrandbebauung wirkt in
hohem Maße raumbildend
und ist charakteristisch
für die Straßenzüge
der Innenstadt.
Öffentliche und private
Räume werden durch die
Blockstruktur klar getrennt.
Es ergeben sich Straßenräume und Innenhöfe.
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Das kommunale
Förderprogramm
Der Stadtrat Neu-Ulm hat am
1. April 1992 erstmals das kommunale Förderprogramm beschlossen,
das im Rahmen des Bund-LänderStädtebauförderprogramms
angewendet wird. Ziel des kommunalen Förderprogramms ist die
Stärkung der Wohnfunktion in der
Innenstadt durch Verbesserungen
des Wohnumfeldes und durch
Gestaltungsmaßnahmen unter
Berücksichtigung des Ortsbildes.
Es können private Fassadenneugestaltung und sonstige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gefördert werden,
aber es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Gefördert werden Maßnahmen
in der Innenstadt.
Förderfähig im Rahmen des
Förderprogramms sind:
1. Fassadenerneuerungen
Hier geht es um die deutliche
Verbesserung des Erscheinungsbildes des Gebäudes, d. h. Putzerneuerung und -ausbesserung,
Farbgebung, Dachdeckung,
Regenrinnen, Fenster, Vordächer,
Haustüren, Hausnummern etc.
Grundsätzlich muss die geplante
Maßnahme eine erhebliche Wohnumfeld- und Gestaltungsverbesserung erzielen, in technischer und
qualitativer Hinsicht den Sanierungszielen entsprechen und die
Kosten müssen angemessen sein.
Für die jeweilige Maßnahme
müssen die im Gestaltungshandbuch dargestellten Ziele erfüllt
werden.
2. Hof- und Freiflächengestaltung
Hier werden Maßnahmen zur
Entsiegelung von Hofflächen
(Aufbruch von Asphalt, Beton etc.),
zum Abräumen von Hindernissen
(kleinere Abbrüche im Blockinnenbereich), Herstellung von Grünflächen, Bepflanzungsmaßnahmen,
Wege und Plätze etc. gefördert.
Die Maßnahme darf erst begonnen
werden, wenn eine schriftliche
Zustimmung der Stadt Neu-Ulm,
Abteilung Stadtplanung vorliegt.
Über die geplanten Maßnahmen
ist vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen ein Vertrag zwischen
dem Eigentümer und der Stadt
zu schließen.
Förderfähige Kosten sind nur jene,
die von der Stadt Neu-Ulm,
Abteilung Stadtplanung im Rahmen
der Städtebauförderung anerkannt
werden. Die förderfähigen Kosten
der geplanten Maßnahme müssen
mindestens € 3.000,- betragen.
Die Förderung ist im Regelfall auf
maximal 30% der anrechenbaren
Kosten beschränkt. Für Hofgestaltungsmaßnahmen ist im Sonderfall
eine Förderung bis zu 50% möglich.
Die Sanierungsmaßnahmen
sind entsprechend der Leitlinien
des Gestaltungshandbuchs
durchzuführen.
Besondere Bestimmungen gelten
im Gebiet Innenstadt West. Hier
ist die Förderung auf maximal
12% der förderfähigen Kosten
beschränkt. Die förderfähigen
Kosten der geplanten Maßnahme
müssen hier mindestens
€ 10.000,- betragen.
Ziel des kommunalen Förderprogramms ist die
Stärkung der Wohnfunktion in der Innenstadt
durch Verbesserungen des Wohnumfeldes.
Mit Hilfe des kommunalen
Förderprogramms kann
auch die Erhaltung
historischer Fassaden
bezuschusst werden.
Für private Gemeinschaftsanlagen ist eine
besonders intensive
Förderung möglich.
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Innenstadt Neu-Ulm
Sanierungsgebiet II.2
Innenstadt Ost
Sanierungsgebiet I
Innenstadt Mitte
Innenstadt West
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Fassadensanierung
Gefördert werden können Maßnahmen an Dachflächen und
Fassaden wie zum Beispiel
• Dacheindeckung
• Putzerneuerung beziehungs weise -ausbesserung,
Fassadenanstrich
• Ausbesserung, Erneuerung und
Neuverfugen von Klinkerfassaden
• Erneuerung von Dachrinnen
und Fallrohren
• Sanierung der Balkone
• Aufarbeitung der Fenster/ neue
Fenster
• Sanierung der außenliegenden
Fenstergesimse
• Sanierung Hauseingang
(Haustür, Vordach, Klingelanlage,
Briefkasten)
Nicht förderfähig sind zum Beispiel
Außenwand- oder Dachdämmung
oder der Einbau einer neuen
Gaube.
Baunebenkosten wie Planungsund Bauleitungskosten von
Architekten können anteilig als
förderfähig anerkannt werden.
Der Gegensatz von Alt
und Neu hat seinen besonderen Reiz: Hier Blick
aus der Johannisstraße
zum Donaucenter.
Blick in die Kasernstraße.
Eine gelungene Farbgebung lässt die einzelnen
Gebäude als eigenständige “Persönlichkeiten” in Erscheinung treten. Zugleich
ergibt sich in der Straßenansicht ein harmonischer
Gesamteindruck.
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Historische
Fassade
Die gestalterisch hochwertige
Sanierung und Erhaltung dieser
Fassaden ist ein wichtiges Ziel
der Innenstadtsanierung. Die
historische Bausubstanz ist durch
die Kriegszerstörung im 2. Weltkrieg nur noch an wenigen
Standorten zu finden.
• Historismus - Ensemble
Johannisstraße
• barockisierender Jugendstil
(Augsburger-, Bahnhof-,
Kasern- und Reuttier Straße)
• Blankziegelbauten (Eck-,
Frieden-, Hermann-Köhl-,
Krankenhaus- und Silcherstraße)
• Rohziegelbauten (Maximilian-,­
Lessing-, Schützen- und
Turmstraße)
Fassadengliederung
Gründerzeitliche Straßenfassaden
besitzen eine klare Gliederung in
Sockelzone (Keller- bzw. Souterrainbereich), Erdgeschoss (Laden,
Wohnen), Obergeschosse (Wohnen)
und Dachgeschoss (Trocken- und
Mieterboden, Hausmeisterwohnung).
Diese Gliederung sowie Nutzungsund der Repräsentationsanspruch
des Bauherrn bestimmten, mit welchen architektonischen Elementen
eine Fassade ausgestattet wurde.
Besondere Akzente schaffen dabei
Risalite (flache Fassadenvorsprünge), Erker, Türme und Balkone.
Straßenfassaden sind wesentlich
detailreicher gestaltet als die
Hoffronten. Diese sind häufig
oberhalb des massiveren Sockels
glatt geputzt und nur durch breite
Fensterumrahmungen (z.B. Putzfaschen) und ggf. einfache Putzbänder
gegliedert. Auskragende Traufgesimse sind als wichtiger Akzent
betont.
Farbgestaltung
Eine Farbgestaltung wird als
angenehm empfunden, wenn sie
zum Charakter des Gebäudes
passt und diese positiv unterstreicht. Zu historischen Putzflächen
passen beispielsweise Steintöne,
also leicht bis stark vergraute
Nuancen aller Farbtonbereiche.
In der Regel sollten intensive,
stark gesättigte Farben auf kleinen
Flächen eingesetzt und nicht
großflächig als Hauptfassadenton
verwendet werden. Auf kleineren
Akzentflächen, z.B. in Eingangsbereichen, als Geländer, Klappladen
etc. passen starke Töne meistens
besser. Fassadenelelemente wie
Fensterfaschen, Risalite, Ornamente, Gesimse, Lisenen und
Sockelbereich können farblich
abgesetzt werden.
Die Restauration der
Historische Schmuck-
Backsteinbauten ist zeit-
elemente sollten in jedem
aufwändig und kostenin-
Fall erhalten werden.
tensiv. Hier kann das kommunale Förderprogramm
Unterstützung leisten.
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Moderne
Putzfassade
Nach Kriegsende waren 80% aller
Gebäude in Neu-Ulm zerstört.
Beim Wiederaufbau wurden in der
Regel 3- bis 4-geschossige
Massivbauten mit Lochfassade
und geneigtem Dach erstellt.
Ab den 60er Jahren entstanden
4- bis 6-geschossige Wohn- und
Geschäftshäuser mit Flachdach.
Diese Gebäude sind heute vielfach
sanierungsbedürftig. Hier kann
Farbe als kostengünstiger Baustoff effektiv zur Stadtverschönerung beitragen.
Farbgestaltung
Die Farbgebung an Gebäuden
ist als Bestandteil der Architektur
aufzufassen. Durch Farbe kann
der Charakter eines Gebäudes
unterstrichen, verdeutlicht oder
kontrastiert werden.
Dabei bieten sich Vor- und Rücksprünge in der Fassade an, diese
farblich abzusetzen:
• Sockelbereich
• Fenster, Faschen und Leibungen
Kein Gebäude steht für sich alleine.
Die Wirkung der Farbgestaltung ist
in hohem Maße vom Umfeld des
einzelnen Gebäudes abhängig.
Der städtebauliche Kontext ist
deshalb immer zu berücksichtigen.
Das einzelne Gebäude soll dabei
durchaus ablesbar bleiben und
mit seinem eigenen Charakter in
Erscheinung treten. Zugleich soll
es in die Umgebung eingebunden
sein um einen harmonischen
Gesamteindruck zu vermitteln.
Einfache Lösungen sind in der
Regel zu bevorzugen.
Da die Wirkung einer Farbe im
Farbtonblock und an der Fassade
nicht vergleichbar sind, empfiehlt
sich bei alten und neueren Häusern
generell ein Probe­­anstrich.
Nach der Sanierung hat das Gebäude eine deutliche Aufwertung
erfahren und ist ein Gewinn für die
Stadtgestalt. Der Sanierungsbedingte Mehraufwand der Fassadengestaltung wird bezuschusst.
Farbe ist ein kostengünstiger Baustoff, der
effektiv zur Stadtverschönerung und damit
zu mehr Lebensqualität beitragen kann.
Die Faschen und Leibungen
um die Fenster sind in
Putz und Farbe deutlich
abgesetzt. Die Türgewände
sind profiliert und in der
Fassade ebenso ablesbar
wie die Treppenhäuser.
Nach der Sanierung:
22
Da die Wirkung der Farben
Das Sockelgeschoss
im Farbtonblock und an
ist grau abgesetzt. Die
der Fassade nicht ver-
Balkonverkleidungen
gleichbar sind, empfiehlt
werden nach oben
sich ein Probeanstrich.
stufenweise heller.
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Farbkonzept
Das Farbkonzept für Gebäude in
den Sanierungsgebieten der
Neu-Ulmer Innenstadt sieht im
Regelfall für jede Fassade bis
zu drei aufeinander abgestimmte
Farbtöne vor:
• eine Hauptfarbe und
• zwei Nebenfarben.
eher hellen Grundton. Die Nebenfarben sind miteinander oder
mit der Hauptfarbe verwandt
(Ton in Ton).
Farbbeispiele
Farbliche Akzente können durch
besondere Bauteile, z.B. Fensterläden, Türen oder Tore gesetzt
werden.
Die Hauptfarbe, die flächenbezogen
den größten Teil ausmacht, soll für
die Fassade verwendet werden;
freundliche, helle, warme Farbtöne
sind zu bevorzugen. An städtebaulich markanten Stellen können
auch kräftige Farben zum Einsatz
kommen.
Hauptfarbe
1. Nebenfarbe
2. Nebenfarbe
Schlicht
Die erste und die zweite Nebenfarbe sind für Sockel (in der Regel
dunkler als die Hauptfarbe) und
besondere Bauteile, zum Beispiel
Faschen und Leibungen vorgesehen (häufig heller als die
Hauptfarbe).
Elegant
Bei der Hauptfarbe handelt es sich
in der Regel um einen gedeckten,
Urban
Progressiv
Systematik
Farbe
Hauptfarbe
1. Nebenfarbe
2. Nebenfarbe
Markant
Anwendung
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Fassade
Sockel, Leibungen, Faschen, u.a.
25
Schmuck- und
Stilelemente
Schmuckelemente an Fassaden
machen die Unverwechselbarkeit
eines Gebäudes aus. Diese sind
unbedingt zu erhalten und wirken
besonders stark, wenn die Fassade
ansonsten ruhig und zurückhaltend
gestaltet wird. Schmuck­elemente
wirken pur am eindrucksvollsten,
daher sollte man sie nicht durch
aufwändige Farbgebung übermalen. Besondere Schmuckelemente wie Werke der Malerei,
der Bildhauerei und des Kunstgewerbes bilden einen festen
Bestandteil eines charakteristischen Baues.
Beispiele für Schmuckelemente
• Reliefarbeiten, Gesimse, Friese,
Fensterumrahmungen in Naturstein oder Stuck
• runde/ ovale Fenster über dem
Hauseingang oder zuoberst im
Treppenhaus
Die Sanierung der Schmuckelemente wird vor Beginn der Sanierungsmaßnahme einvernehmlich
mit der Sanierungsstelle abgestimmt und im Vertrag festgesetzt.
Diese Position gehört zu den
förderfähigen Kosten einer umfassenden Fassadensanierung. Das
Anbringen neuer Schmuckelemente
an der Außenfassade kann in einvernehmlicher Abstimmung mit der
Sanierungsstelle nur dann befürwortet werden, wenn sie sich nach
Art, Form, Größe und Farbe und
unter Berücksichtigung des
Anbringungsortes sowohl in das
Erscheinungsbild des Gebäudes
als auch in die unmittelbare
Umgebung und das Stadtbild
insgesamt harmonisch einfügen.
Schmuckelemente machen
die Unverwechselbarkeit
eines Gebäudes aus.
Häufig geben sie Hinweise auf den Erbauer,
die Bauzeit oder die
ehemalige Nutzung.
26
27
Werbeanlagen
Dunkle Werbeschriften heben sich
vom hellen Fassadenton dezent
und doch auffallend ab. Sie orientieren sich möglichst an der
Fassadenfarbe, nehmen den
Grundton auf und gehören damit
unverwechselbar zum Gebäude.
Damit sich Passanten mehr auf
die Auslagen der Ladengeschäfte
konzentrieren können, wird eine
ruhige Gestaltung des Straßenraums angestrebt. Bisweilen
bereichert ein zurückhaltend
gestalteter oder historischer Ausleger das Straßenbild. Die Werbung
sollte auf die Erdgeschosszone
begrenzt bleiben. Damit die
Fassade in ihrer Wirkung betont
wird, sollten Farbe und Material
von Werbeanlage und Fassade
harmonieren. Leuchtbuchstaben
sind als Einzelbuchstaben
auszubilden, so dass keine
Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Gebäudes oder
des Stadtbildes eintritt.
Es wird empfohlen mit Lichtfarbe
und Helligkeit sparsam umzugehen.
Pulsierende und bewegte Lichtwerbung ist zu vermeiden.
Historische Ausleger,
wie hier an den
Stephanstuben, sind wirksame Werbeträger. Räumlich treten sie viel stärker
in Erscheinung als auf der
Fassadenfläche
angebrachte Tafeln
oder Aufschriften.
Ein zurückhaltend gestalteter oder historischer
Ausleger kann das Straßenbild bereichern.
28
29
Hauseingänge
Der Hauseingang ist die Visitenkarte des Gebäudes. Er verleiht
dem Gebäude eine eigenständige
Ausstrahlung und ist ein wichtiges
Bauteil in der Gesamtansicht der
Fassade.
Im Rahmen der Sanierung wird
auf einen behutsamen Umgang
mit dem historischen Bestand
großen Wert gelegt. Bei Neugestaltungen ist auf Materialität und
Wertigkeit des Eingangsbereiches
zu achten. Der Charakter des
modernen oder historischen
Gebäudes und seine Funktion
sollen hierbei betont werden.
Folgende Maßnahmen können
aus dem kommunalen Förderprogramm bezuschusst werden:
•
•
•
•
•
•
•
die Türe
die Eingangstreppe
das Vordach
die Außenbeleuchtung
die Klingel- und Sprechanlage
der Briefkasten
die Hausnummer usw.
Der Umfang der als förderfähig
anerkannten Maßnahmen wird im
Einzelfall ermittelt.
Auch neue Türen und
moderne Gestaltungselemente können wirkungsvolle Akzente setzen.
30
31
Haustüren
Die Eingangstüre markiert den
Übergang vom öffentlichen zum
privaten Bereich. Neben ästhetischen Ansprüchen muss die
Haustür eine Reihe von technischen
Anforderungen erfüllen:
• Witterungsbeständigkeit des Materials und der Oberfläche
• geringe Fugendurchlässigkeit
und gute Schlagregensicherheit
• mechanische Festigkeit und
Verformungsstabilität
(Differenzklima)
• Einbruchschutz (Widerstandsklassen)
• Wärme- und Schallschutz
(Türdichtungen)
In der Innenstadt Neu-Ulms sind
viele Haustüren von Wohngebäuden aus Holz gefertigt. Ein
Austausch von Haustüren und
Hoftoren ist bei der Sanierungs-
maßnahme nicht erwünscht und
führt möglicherweise zum Aus­
schluss aus dem Förderprogramm.
Diese charaktervollen Zugangstüren
eignen sich besonders zur Sanierung und sind dann auch leicht zu
pflegen. Bei eingelassenen Glasflächen ist eine echte Teilung der
Felder anzustreben (kein Folienaufdruck). Dies gilt gleichermaßen,
wenn sie ihren Holzcharakter
behalten oder in einvernehmlicher
Abstimmung mit der Sanierungsstelle auf das Farbkonzept des
Gebäudes hin farbig lackiert oder
lasiert werden.
Bei der Neugestaltung des Hof­tores
ist eine schlichte und zum Stil des
Gebäudes passende Ausführung
in einvernehmlicher Abstimmung
mit der Sanierungsstelle zu wählen.
Die Renovierung beziehungsweise
die Neugestaltung der Haustüre
oder des Hoftores gehört zu den
förderfähigen Kosten der
Sanierung.
Das Spiel des natürlichen
Tore und Türen können,
Farbtons und die feine
wenn es zum Gebäude
Maserung der Holztüre
passt, durch ihre Farbe
wirken einladend.
kräftige Akzente setzen.
Holztüren: Hauszugänge
mit Charakter. Eine
Restaurierung ist dem
Austausch vorzuziehen.
32
33
Fenster
Fenster sind markante architektonische Bestandteile, die in Form,
Größe und Material mit dem
Gebäude und den Räumen
harmonieren müssen.
Fenster sind ein Teil der Außenwand und dienen zur Belichtung
von Räumen mit Tageslicht. Sie
schaffen die Verbindung zwischen
innen und außen. Die angenehme
Atmosphäre durch Licht und
Sonne erfordert je nach Jahreszeit
und Situation entsprechenden
Schutz gegen Zugluft und Feuchtigkeit, Wärmeverlust und Kälte,
Lärmbelästigung, Einblick und
Eindringen. Fenster sollen das
Bauwerk gestalterisch aufwerten
und zur Werterhaltung beitragen.
Fenster sind nach Proportion,
Teilung, Dimensionierung der Konstruktion und Material in einer dem
charakteristischen Gepräge des
Stadtbildes, des Gebäudes und
seiner näheren Umgebung eigenen
Art und handwerklichen Ausbildung
zu erhalten beziehungsweise zu
gestalten. Gegliederte Fenster
dürfen nicht durch großflächige
Aussichtsfenster ersetzt werden,
so dass die Fassade ihren
ursprünglichen Charakter verliert
und die Harmonie zerstört. Bei der
Sanierung von Altbauten ist darauf
zu achten, dass Scheibengröße
und Proportionen zusammenpassen, Fensterstürze und
Fenstergesimse die vorhandenen
Fluchten aufnehmen. Die Fenster
sollen mit echter Scheibenaufteilung
ausgeführt werden. Schaufenster
sind in einer dem charakteristischen
Gepräge des Stadtbildes, des
Gebäudes und seiner Umgebung
sowie seiner Proportion
auszubilden.
Die farbliche Behandlung der
Fenster und Fensterläden orientiert
sich an der Fassadenfarbe, nimmt
den Grundton auf und gehört damit
unverwechselbar zum Gebäude.
Bei der umfassenden Fassaden­
sanierung werden je nach Charakter des Gebäudes Fenster in
einer Putzfassade mit schmaler
Fasche farblich abgesetzt. Die
Farbwahl ist im Einvernehmen mit
der Sanierungsstelle abzustimmen
und wird im Vertrag fixiert.
Fenster sind markante architektonische und
innenarchitektonische Bestandteile, die in
Form, Größe und Material mit dem Gebäude
und den Räumen harmonieren müssen.
Bei der umfassenden
Fassadensanierung
werden die Faschen
und Leibungen farb­
lich abgesetzt.
34
35
Fensterläden
Fensterläden sind eine Bereicherung für die Fassaden der Gebäude
und das Stadtbild. Sie verschwinden
zunehmend aus unserem Straßenbild. Dabei besitzen Fensterläden
neben ihrer Eigenschaft als
gestaltendes Element weitere
Funktionen:
• Fenstersicherung
• Wetterschutz
• Sichtschutz
• Schallschutz
eines Gebäudes. Die Förderfähigkeit der Sanierungsmaßnahme
kann dadurch verloren gehen.
Auch das Anbringen anderer
technischer Anlagen wie Satellitenschüsseln oder Klimageräte
wirkt sich auf die Förderung
schädlich aus.
Grundsätzlich sind Klappläden in
Süddeutschland, Österreich und
der Schweiz typische Elemente
des Stadtbildes, die es zu erhalten
gilt. Bei der Modernisierung können
auch schlichte Schiebeläden
eingesetzt werden.
Außenliegende und außen sicht­
bare Rolladenkästen stören das
charakteristische Erscheinungsbild
Fensterläden sind eine Bereicherung für die
Fassaden der Gebäude und das Stadtbild.
Fensterläden besitzen
neben ihrer Eigenschaft
als gestaltendes Element
weitere Funktionen:
Sicherung, Wetterschutz,
Sicht- und Schallschutz.
36
37
Dächer
Die Dachlandschaft einer Stadt
sollte möglichst ruhig und schlicht
gestaltet werden. Das Dach hat
ein Gebäude gegen Witterungseinflüsse (Regen, Schnee, Wind)
zu schützen, den Lärm von Außen
abzuschirmen und den winterlichen
und sommerlichen Wärmeschutz
zu sichern.
Dachdeckung
Für die Innenstadt kommen
Tonziegel in Frage, die im Denkmalschutz verwendet werden wie
z. B. der Falzziegel. Der schlichte,
formschöne Biberschwanz ist
nachweislich der älteste Dachbaustoff aus gebranntem Ton, der
zuverlässig die Häuser zahlreicher
Epochen und Modestile schützt.
Biberschwanzziegel passen sich
unterschiedlichsten Dachformen
ab 30 Grad an.
Das Erscheinungsbild mit Biberschwanzdeckung ist besonders
gleichmäßig und hat eine ruhige
Ausstrahlung. Die Farbwahl
zwischen rot oder braun ist
entsprechend des Erscheinungsbildes des Gebäudes sowie
hinsichtlich der Einfügung in die
Dachlandschaft zu treffen.
Die Oberflächenstruktur ist
matt zu wählen.
Gründach
Die Wohnlichkeit unserer Städte
erfährt durch Grünräume hohe
Qualität. Bei der immer dichteren
Bauweise und der fortschreitenden
Versiegelung des Bodens sollte
der Verlust an ebenerdigen Grünflächen soweit wie möglich durch
Fassaden- und Dachbegrünungen
ausgeglichen werden. Man unterscheidet dabei zwischen intensiver
und extensiver Begrünung. Dachbegrünungen im Block­innenbereich
bieten neben dem ästhetischen
Reiz wichtige städtebauliche,
ökologische und bautechnische
Vorteile: Verdunstungskühle und
Staubbindung der Pflanzen
verbessern das Mikroklima,
Niederschläge werden zurückgehalten, das öffentliche
Abwassersystem wird entlastet,
der Wasserhaushalt normalisiert,
das Pflanzenpolster schützt die
Dachabdichtung vor UV-Strahlung
und mechanischer Beanspruchung
(Hagel), verbessert Wärme- und
Schallschutz. Pflanzen und Tiere
(v.a. Insekten, Vögel) erhalten
einen Lebensraum auf einer
ohne Begrünung fast unbelebten
Fläche.
Das Erscheinungbild mit Biberschwanz­
deckung ist besonders gleichmäßig
und hat eine ruhige Ausstrahlung.
Besonders bei den mit
architektonischen Elemen­
ten reich geschmückten
Gebäuden des Historismus
und des Jugendstils kann
das Dach zu Recht als
Krone des Hauses bezeichnet werden.
Mittelrisaliten mit zusätzlichen
Giebeln, Eck­erkertürme
und zahlreiche Walm- oder
Giebelgauben an der
Schauseite der Gebäude
geben den Straßenräumen
Gliederung und Rhythmus.
38
39
Hofgestaltung
Gefördert werden können Maßnahmen zur Hof- und Freiflächengestaltung wie zum Beispiel:
• Abbruchmaßnahmen von
kleineren Gebäuden, Garagen
und Schuppen und sonstiger
baulichen Anlagen
• Entsiegelungsmaßnahmen mit
anschließender Hofgestaltung
• Herrichten von Pflanzflächen,
Geländebearbeitung
• Außenanlagen: Wege, Plätze,
Terrassen, Pflasterarbeiten
• Einfriedungen
• Grünflächen, Bepflanzungen
• Fassaden- und Dachbegrünung
Nicht förderfähig sind Einbauten
und Möblierungen wie Spielgeräte,
Tische und Stühle und Müllboxen.
Baunebenkosten wie z.B.
Planungs- und Bauleitungskosten
von Architekten können anteilig als
förderfähig anerkannt werden.
Die Obergrenze für mögliche Zuschüsse liegt im Regelfall bei 30%
der förderfähigen Kosten. Bei aufwändigen Innenhofgestaltungen,
insbesondere bei gemeinschaftlich
genutzten Freiflächen, können bis
zu 50% der förderfähigen Kosten
bezuschusst werden.
In der Innenstadt West betragen
die Zuschüsse höchstens 12 %
der förderfähigen Kosten.
Für Ordnungsmaßnahmen, d.h.
Abbruch- und Neuordnungsmaßnahmen in größerem Umfang,
besteht nach Prüfung des Einzelfalls die Möglichkeit, zusätzliche
Mittel aus der Bund-Länder-Städtebauförderung zu beantragen.
Gegebenenfalls kann aus diesen
Mitteln auch eine Wertentschädigung geleistet werden.
Der “Gesellschaftsgarten”
war eine Neu-Ulmer
Institution und wurde
sogar als “schwäbische
Riviera” bezeichnet.
Die parkähnliche Anlage
fiel dem Krieg zum Opfer.
40
41
Gärten in der Stadt
Kennzeichnend für die Neu-Ulmer
Innenstadt ist die hohe bauliche
Dichte der gründerzeitlichen
Blockstruktur. So manche Straße
ist hier durch den motorisierten
Verkehr hoch belastet, so dass
der Verkehrslärm ein ernst zu
nehmendes Problem darstellt.
Gerade in diesen Gebieten bieten
die Innenhöfe der Blockrandbebauung wertvolle Rückzugsräume.
Abgeschirmt durch die dichte
Bebauung haben diese Bereiche
das Potential, Oasen der Ruhe im
städtischen Getriebe zu sein.
In der hoch verdichteten Kernstadt
bietet sich durch den Rückbau nicht
mehr benötigter Lagerschuppen,
Gewerbebauten und komplett
versiegelter Hofflächen oftmals die
Chance, den im städtischen Umfeld
häufigen Mangel an Grün- und
Freiräumen auszugleichen. Diese
Blockinnenbereiche sollen als
Lebensraum für die Anwohner
zurück gewonnen werden.
Es handelt sich um Räume, die
zu wertvoll sind, um sie mit Fehlnutzungen zu belegen oder sie
gar ungenutzt zu belassen.
Die Nutzung der Innenhöfe als
Parkplatz sollte vermieden werden
um die Innenhöfe von Motorengeräuschen, Türen schlagen und
Abgasbelastungen frei zu halten.
Mit der Entsiegelung, Entkernung
und Neugestaltung von Innenhöfen
kann die Wohn- und Lebensqualität
erheblich und dauerhaft gesteigert
werden. Damit wird auch die Attraktivität der Innenstadt als Wohnstandort
nachhaltig gestärkt. Der Einsatz von
kommunalen Fördermitteln trägt
damit wesentlich dazu bei, eines
der wichtigsten Sanierungsziele
umzusetzen.
Der Einsatz der Fördermittel ist
dort besonders wirkungsvoll, wo
sich Eigentümergemeinschaften
für eine gemeinschaftliche Neugestaltung größerer zusammenhängender Flächen entscheiden
können. Sowohl wegen der damit
verbundenen Wertsteigerung, als
auch auf Grund des höheren
Planungsaufwands kann in diesen
Fällen sogar eine Förderung mit
bis zu 50 % der anrechenbaren
Kosten erfolgen.
Nutzergruppen bedacht werden.
Für Kleinkinder eignen sich Sandspielbereiche. Ältere Kinder
benötigen größere Freiräume
und ein Angebot an Kletter-, Balancier- und Schaukelgeräten,
um ihren Bewegungsdrang ausleben zu können.
Die Gemeinschaftsanlagen
sollten aber auch für alle anderen
Generationen flexibel nutzbare
Aufenthaltsbereiche bieten und
attraktiv gestaltet sein.
Hier entsprechende Angebote zu
machen, die viele unterschiedliche
Interessen berücksichtigt, ist eine
anspruchsvolle planerische
Herausforderung.
Bei der Neugestaltung von
Gemeinschaftsanlagen sollten
die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen verschiedener
Bei ausreichendem Platz und
entsprechendem Interesse ist
auch die Anlage von Mietergärten
denkbar.
Wo immer möglich, sollte ein
Bezug zwischen Innen- und
Außenraum hergestellt werden.
Neben den gemeinschaftlichen
Zugangsbereichen steigern direkte
Gartenzugänge von der Wohnung
in den Hof mit eigener Terrasse
den Wohnwert erheblich. Damit
ergibt sich eine Erweiterung des
Wohnzimmers ins Freie.
Dicht bebaute Innenhöfe sollen als Lebensraum
für die Anwohner zurückgewonnen werden.
Abgeschirmt durch die
dichte Blockrandbebauung haben Innenhöfe
das Potential, Oasen
der Ruhe im städtischen
Getriebe zu sein.
42
43
Elemente der Freiflächengestaltung
Bepflanzungen
Die Möglichkeiten des Umgangs
mit Pflanzen sind so vielfältig,
dass hier nur einige wesentliche
Hinweise gegeben werden können.
Ein gutes Konzept zeichnet sich
vor allem durch die richtige Pflanzenauswahl aus. Wie ist die
Belichtung, wie ist der Boden, ist
der Standort feucht oder trocken,
wird es in bestimmten Bereichen
im Sommer sehr warm?
Generell muss die zu erwartende
Größe von Gehölzen besonders
berücksichtigt werden. Großbäume
sind in Innenhöfen selten geeignet.
Vielmehr bieten sich Kleinbäume,
Strauchgruppen und Fassadenbegrünungen an. Sie sorgen für ein
günstiges Kleinklima und bieten
viele Gestaltungsmöglichkeiten,
ohne zu sehr zu verschatten.
Bei Neupflanzungen sind die er­
forderlichen Pflanzabstände zur
Grundstücksgrenze (bei Bäumen
mind. 2 m) entsprechend den Be­
stimmungen des Nachbarrechts
zu berücksichtigen.
Weitere Kriterien für ein ansprechendes Pflanzkonzept können
das Farbenspiel im Verlauf der
Jahreszeiten sein. Dabei ist nicht
nur an unterschiedliche Blütenzeiten
zu denken, sondern auch an die
Herbstfärbung oder die Pflanzengestalt im Winter. Auch der Geruch
der Pflanze kann eine Rolle
spielen.
Neben den ästhetischen Ansprüchen sollten auch ökologische
Kriterien berücksichtigt werden.
Einheimische Arten bieten unseren
Insekten und Vögeln eine ideale
Nahrungs- und Lebensgrundlage
und sind in der Regel wesentlich
robuster und pflegeleichter als
fremdländische Gehölze. Eine nur
mit Rasen und Nadelgehölzen
gestaltete Freifläche wirkt dagegen
öde und man verzichtet auf einen
„Erlebnisraum“, auf die vielfältigen
Sinneseindrücke, die ein gut gestalteter Garten zu vermitteln
vermag.
Wege, Plätze, Terrassen
Feuerwehrzufahrten stellen
andere Anforderungen als Gartenwege. Es liegt daher auf der Hand,
dass die Gestaltung von Wegen,
Plätzen und Terrassen hinsichtlich
der Wahl des Belages und des
Unterbaus sehr von der Art der
Nutzung abhängig ist.
Einige Gestaltungsprinzipien
gelten jedoch universell. Häufig
können bei Eingangssituationen
durch Bäume oder Hecken
Torwirkungen erzielt werden.
Wegebegleitende Bepflanzungen
können Leitfunktion übernehmen
und durch wiederkehrende
Elemente lassen sich Räume
bilden und rhythmisch gliedern.
Bei der Ausbildung von Sitzplätzen
und Terrassen ist auf eine ausreichende Besonnung zu achten.
Pergolen oder Bäume an der
richtigen Stelle können im Hochsommer Schatten spenden.
Generell soll das in den Höfen
anfallende Niederschlagswasser
dem natürlichen Wasserkreislauf
erhalten bleiben und muss daher
vor Ort versickert werden. Die so
erhöhte Verdunstungsrate wirkt
sich positiv auf das Mikroklima
aus.
Wenn auf die Anlage von Stellplätzen nicht verzichtet werden
kann, sollten hier möglichst
sickerfähige Beläge mit einem
gewissen Grünanteil zum Einsatz
kommen z.B. Rasenfugen-Pflaster
oder Rasengittersteine.
Bei der Materialwahl zur Oberflächengestaltung sollte auf eine zu
große Vielfalt verzichtet werden.
Hier ist weniger oft mehr. Wenn
verschiedene Materialien zur
Anwendung kommen, sollte auf
harmonische Übergänge
geachtet werden.
Ein gut gestalteter Garten ist ein Erlebnisraum,
der vielfältige Sinneseindrücke zu vermitteln
vermag.
Wo es möglich ist sollen
direkte Zugänge in den
Garten geschaffen
werden. Dies steigert den
Wohnwert erheblich.
44
45
Einfriedungen
Hier sei die Frage erlaubt, ob
Einfriedungen überhaupt notwendig
sind. Oftmals eröffnet der Verzicht
auf Hecken, Mauern oder Zäune
neue Gestaltungsmöglichkeiten.
Großzügige zusammenhängende
Grünräume sind vorstellbar, wenn
eine Einigung mit dem Nachbarn
gelingt. Die Durchgängigkeit
insbesondere für Kinder wird
erhöht. Zur Raumbildung genügen
gut platzierte Gehölzgruppen
und Pflanzbeete.
Oft ist jedoch Sichtschutz erwünscht, Windschutz erforderlich
oder die Abgrenzung des Eigentums notwendig. In diesen Fällen
ist es unter Umständen sinnvoll,
Zäune und Sichtschutzelemente
von der Grenze zurückzusetzen.
Damit kann eine unwirtliche
46
Strenge vermieden werden und es
ergibt sich auf beiden Seiten der
Einfriedung Raum für ansprechende
Stauden- und Gehölzpflanzungen.
Zäune sollten generell hinterpflanzt
werden.
Wenn es die Größe der zur Verfügung stehenden Fläche erlaubt,
wirken freiwachsende Hecken,
zusammengesetzt aus unterschiedlichen Arten mit unterschiedlichen
Höhen, ggf. mit Unterbrechungen
und Durchblicken, besonders
lebendig.
Wegen des in den Innenhöfen nur
begrenzt zur Verfügung stehenden
Raumes ist jedoch den streng
gepflanzten und geschnittenen
Hecken oftmals der Vorzug zu
geben. Hier ist die richtige Artenwahl ausschlaggebend. Nicht
jedes Gehölz ist gleichermaßen
für einen regelmäßigen Schnitt
geeignet. Unter beengten Verhältnissen genügt als Sichtschutz oft
schon ein Drahtgitter, welches mit
Kletterpflanzen berankt ist.
Ein Verzicht auf Einfriedungen kann neue,
großzügige Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen.
Wenn Einfriedungen in
Eine Pflasterrinne im Belag
Form von Zäunen erforder­
führt das Regenwasser in
lich sind, sollten sie gene­rell
die offenen Pflanzflächen
hinterpflanzt werden.
zur Versickerung.
47
Begrünung von Mauern
und Wandflächen
Ein mit Kletterpflanzen beranktes
Gebäude ist oftmals eine große
Bereicherung im Stadtbild. Die
Fassade wirkt lebendig, und durch
das jahreszeitlich bedingte Farbenspiel unterliegt ihr Erscheinungsbild einem ständigen Wandel.
In den Innenhöfen bieten sich
Kletterpflanzen insbesondere für
die Begrünung von Nebengebäuden, Garagen oder Abstellplätzen an, um diese Anlagen
gefällig in die Innenhofgestaltung
einzubinden
Neben den gestalterischen
Vorzügen schützen Pflanzen die
Fassade vor den Einflüssen durch
Wind und Wetter. Sie bieten
Lebensraum für Kleintiere und
Vögel, sie tragen zur Verbesserung des Stadtklimas bei und
fördern das Wohlbefinden der
Menschen. So kann durch Fassadenbegrünung vor allem dann viel
erreicht werden, wenn nur wenig
Fläche für Pflanzungen zur
Verfügung steht.
Die Ansicht, dass Kletterpflanzen
Schäden an Wand und Putzflächen verursachen, ist durch
umfangreiche Untersuchungen an
begrünten Fassaden widerlegt.
Bei sachgerechter Pflanzenwahl
und den richtigen Rank- und
Kletterhilfen sind Schäden nicht
zu befürchten.
Das vielfältige Angebot an Kletterpflanzen erlaubt für jeden Standort
eine geeignete Artenwahl. An besonnten Fassaden kann ein klar
gegliedertes Spalier als architektonische Ergänzung zum Gebäude
für geschnittene Obstgehölze oder
Rosen angebracht werden.
Schlinger hingegen benötigen
Drähte oder Latten um sich
daran empor zu winden.
Die sogenannten Selbstklimmer
wie Efeu, Kletterhortensie oder
Wilder Wein kommen mittels ihrer
Haftwurzeln oder Haftscheiben
ohne Hilfskonstruktionen aus und
benötigen wenig Pflege. Blauregen,
Geißblatt und Waldreben in
verschieden Sorten begeistern
durch ihre Blütenpracht. Wilder
Wein wirkt ganz besonders durch
seine intensive Herbstfärbung,
während der immergrüne Efeu eine
intensive Begrünung über das ganze
Jahr hinweg verspricht.
Es ist zu empfehlen, sich hinsichtlich der richtigen Pflanzenauswahl
– nicht nur bei den Kletterpflanzen –
fachkundig beraten zu lassen.
Weiterführende Informationen
zur Begrünung
Die Stadt Neu-Ulm hält verschiedene Informationsblätter zur
Begrünung bereit, so zum Beispiel
zur Fassadenbegrünung,
zur Gartenhecke, zur Hofgestaltung
und zu Baumpflanzungen.
Diese Informationsblätter erhalten
Sie im Rathaus oder Sie können
sie aus dem Internet unter
www.neu-ulm.de herunterladen.
Kletterpflanzen beleben das Stadtbild und
erweitern den Lebensraum für zahlreiche Tiere.
Vor allem, wenn nur wenige
Pflanzflächen zur Verfügung stehen, kann mit
einer Fassadenbegrünung
viel erreicht werden.
48
49
Stadt Neu-Ulm
Programmübersicht
Kommunales Förderprogramm
Geltungsbereich: Innenstadt
Förderfähige Maßnahmen:
• Fassadensanierung
• Hofbegrünung /- sanierung
Art der Förderung: Zuschuss
Ansprechpartner:
Fachbereich 3, Stadtplanung
Telefon 07 31 / 70 50 - 5 31,
[email protected]
Steuervergünstigungen
Geltungsbereich: Sanierungsgebiete der Stadt Neu-Ulm
Förderfähige Maßnahmen:
• Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen unter
bestimmten Voraussetzungen
Art der Förderung: Erhöhte steuerliche Absetzung/Bescheinigung
der durchgeführten Maßnahmen
durch die Stadt Neu-Ulm.
Ansprechpartner:
Fachbereich 3, Stadtplanung
Telefon 07 31 / 70 50 - 5 31,
[email protected]
Durch die Neugestaltung
und Aufwertung des öffentlichen Raumes
gewinnt die Stadtqualität.
Es sind in den vergangenen Jahren vielfältig
genutzte Lebensräume
entstanden wie hier am
Petrusplatz mit
Energieberatung
Geltungsbereich:
Stadtgebiet Neu-Ulm
Förderfähige Maßnahmen:
• Förderung einer qualifizierten
Energieberatung
Ansprechpartner:
Fachbereich 3,
Umwelt- und Verkehrsplanung
Telefon 07 31 / 70 50 - 5 52,
[email protected]
Schallschutzfenster
Geltungsbereich:
Stadtgebiet Neu-Ulm
Förderfähige Maßnahmen:
• Schallschutzfenster an
stark befahrenen Straßen
Art der Förderung: Zuschuss
Ansprechpartner:
Bauordnung und Justitiariat
Telefon 07 31 / 70 50 - 5 14
[email protected]
Sonstige Programme:
Bayerisches Modernisierungs­
programm
Geltungsbereich:
Stadtgebiet Neu-Ulm
Förderfähige Maßnahmen:
• Miet- und Genossenschaftswohnungen
• im Zusammenhang mit energiesparenden Maßnahmen die
Erneuerung von Heiztechnik,
Heizkesseln und Fenstern
Art der Förderung:
günstige Darlehen
Ansprechpartner:
Regierung von Schwaben
Fronhof 10, 86152 Augsburg
Sachgebiet 35
Telefon 08 21 / 3 27 - 24 94
[email protected]
Gebäudesanierung KfW
Geltungsbereich:
Stadtgebiet Neu-Ulm
• Wärmeschutz: Dämmung,
Heizung, Fenster, Solaranlagen,
Wärmepumpen etc.
Art der Förderung:
Günstige Darlehen unter dem
marktüblichen Zins
Ansprechpartner: Hausbank
Homepage: www.kfw.de,
Telefon 0 18 01 / 33 55 77
Edwin-Scharff-Museum
und zahlreichen Lokalen.
50
51
Ablauf:
Kommunales
Förderprogramm
1.
An erster Stelle steht die Beratung.
Die Abteilung Stadtplanung im
Rathaus Neu-Ulm hilft gerne bei
der Beantragung eines Zuschusses
aus dem Kommunalen Förderprogramm.
2.
Der Antragsteller legt – je nach
Maßnahme – Fotos zum Zustand
vor der Sanierung, aussagekräftige Gestaltungspläne, Maßnahmenbeschreibungen, Kostenschätzungen bzw. -berechnungen,
Lageplan sowie für einzelne
Gewerke mindestens je drei Angebote vor, aus denen die geplanten
Leistungen eindeutig hervorgehen.
Weitere Unterlagen und Auskünfte
können verlangt werden.
52
3.
Die Sanierungsstelle setzt auf der
Basis dieser Unterlagen die anrechenbaren Kosten nach jeweiligem
Sanierungsschwerpunkt in der
Innenstadt, der Sanierungsbedürftigkeit des Gebäudes sowie dem
Umfang der gesamten Sanierungsmaßnahme im Hinblick auf
das zur Verfügung stehende
Budget des Förderprogramms
fest. Fördermittel werden dann
gewährt,wenn sich die Maßnahme
insgesamt, d.h. mit Material und
Konstruktion sowie Farbe und
Gestalt an den Leitgedanken des
Gestaltungshandbuches orientiert.
4.
Über die Gewährung des Zuschusses wird zwischen der Stadt
und dem Zuschussempfänger ein
Vertrag geschlossen, in dem die
Einzelheiten geregelt werden. Die
Höhe der Förderung ist von der Art
des Vorhabens und den bayerischen
Städtebauförderungsrichtlinien
abhängig. Unter diesen Rahmenbedingungen fördert die Stadt
Neu-Ulm Fassadengestaltungsund Sanierungsmaßnahmen mit
einem Zuschuss von bis zu 30 %
der als förderfähig anerkannten
Kosten. Im Bereich Innenstadt
West gelten besondere Förderbestimmungen. Die Höhe ist auf 12%
der als förderfähig anerkennbaren
Kosten beschränkt. Die Sanierungsstelle der Stadt Neu-Ulm entscheidet
im Einzelfall über Förderumfang
und Förderhöhe.
5.
Der Antragsteller setzt gemäß Vertrag
seine geplanten und mit der Stadt
abgestimmten Maßnahmen um.
6.
Der Antragsteller legt – je nach
Maßnahme – Fotos zum Zustand
nach der Sanierung, eine Übersicht zu den Schlussrechnungen
sowie die Schlussrechnungen der
einzelnen Gewerke der
Sanierungsstelle vor.
beachten. Geldmittel können nur
so lange ausgeschüttet werden,
bis das Budget der zur Verfügung
gestellten Fördermittel im jeweiligen
Kalenderjahr erschöpft ist. Die
Auszahlung kann dann erst wieder
im neuen Kalenderjahr erfolgen.
7.
Nach der Prüfung der Schlussrechnungen und der Überprüfung
der Maßnahme nach den Städtebaurichtlinien sowie den Gestaltungsrichtlinien überweist die
Stadt Neu-Ulm den Zuschuss
nach Beendigung der Fördermaßnahme in einer Summe auf das
Konto des Antragstellers.
Stundenlohnarbeiten, Arbeiten auf
Regie/Rapport werden nicht anerkannt – dies ist bei der Stellung
der Schlussrechnungen zu
53
Exkurs:
Energetische Gebäudesanierung
Etwa ein Drittel des jährlichen
Ener­gieverbrauchs wird in
Deutschland zur Beheizung von
Gebäuden verwendet. Hier liegt
ein großes Energieeinsparpotenzial, das unter anderem über
wärmedämmende Maßnahmen
genutzt werden kann.
Darunter versteht man sämtliche
Maßnahmen, durch die Wärmeverluste von Gebäuden an die
Umgebung verringert werden.
Hierzu gehören beispielsweise
die Dämmung von Außenwänden
und Dächern, der Einbau von
wärmedämmenden Fenstern
(Wärmeschutzverglasung) sowie
das Vermeiden von Wärmebrücken
und unkontrolliertem Luftaustausch.
durch die Entwick­lung der Energiepreise an Dynamik gewinnen.
Um dieses Einsparpotential möglichst rasch erschließen zu können,
stehen die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung. Für die Beratung zu
diesem Programm sind die Hausbanken zuständig.
Flankierend dazu wird es ein
quali­fiziertes Beratungsangebot
geben, das von der Stadt Neu-Ulm
im gesamten Stadtgebiet
bezuschusst wird.
Das Thema bauphysikalische
Maßnahmen und Wärmedämmung
wird in den nächsten Jahren allein
Beispiel für eine erfolg­
reiche energetische
Gebäudesanierung:
Block 300, Haus mit
grüner Mütze
54
55
Die Gebäude
Bei den Objekten, die im Rahmen
eines Modellvorhabens von der
Deutschen Energieagentur (dena)
gefördert wurden, handelt es
sich um folgende Gebäude:
• Augsburger Straße 55
• Offenhauser Straße 2
• Paulstraße 3-9
• Reuttier Straße 8
Die Gebäude liegen alle im innerstädtischen Bereich. Sie sind teilweise aneinander grenzend,
liegen jedoch in räumlicher Nähe
zu einander.
Die Gebäude wurden zwischen
1926 und 1950 erbaut und
befanden sich vor Beginn des
Projektes in energetisch
unbefriedigendem Zustand.
Die Maßnahmen
Unter dem Aspekt der besseren
Recycling-Möglichkeit hat man
sich bei der NUWOG bei der
Außenwanddämmung für eine
Lösung als kombinierte Innen- und
Außenwanddämmung entschieden.
Damit bleibt auch die Möglichkeit
zukünftig weitere Maßnahmen auf
der Außenwandseite vorzunehmen
(z.B. Vakuumdämmung).
Zur bauphysikalischen Verbesserung wurden im Einzelnen die folgenden Maßnahmen ausgewählt:
• Außenwand mit 12 cm
Innendämmung und 6 cm
Außendämmputz
• Außenwand bei Aufstockung
Holzkonstruktion mit 30 cm
Zwischenraumdämmung
• Dachgeschossdecken mit 40 cm
Dämmung
• Bei Dachneubau 40 cm Dämmung zwischen Holzstegträgern
und 10 cm Gefälledämmung
• Kellerdecken mit 16 cm Steinwolle-Lamellen verputzt
• Kastenfenster und Passivhausfenster mit einem
Gesamt-U = 0,8 W/m²K
• Flankendämmung von Innenwänden, -decken, Kellerwänden
Da sich alle vier Gebäude in
geringer Entfernung zu einander
befinden, wurde nach Prüfung
verschiedener Alternativen eine
Nahwärmeversorgung auf Basis
eines Holzpellet-Kessels (150 kW)
aufgebaut. Das System ist von
SWU Energie als Wärmecontracting
errichtet.
Ansprechpartner
Bei Sanierungsbedarf oder bei
beabsichtigten Modernisierungsmaßnahmen steht Ihnen im Rathaus die Abteilung Stadtplanung
zur Verfügung. Bitte setzen Sie
sich so frühzeitig wie möglich mit
uns in Verbindung.
Kommunales Förderprogramm
und Steuervergünstigungen
Fachbereich 3/61 Stadtplanung
Telefon 07 31 / 70 50 - 5 31
Fax 07 31 / 70 50 - 5 75
[email protected]
Zimmer 329
Natur und Grün
Fachbereich 3/64
Umwelt und Verkehrsplanung
Telefon 07 31 / 70 50 - 5 39
Fax 07 31 / 70 50 - 5 25
[email protected]
Förderung einer qualifizierten
Energieberatung
Fachbereich 3/64
Umwelt und Verkehrsplanung
Telefon 07 31 / 70 50 - 5 52
Fax 07 31 / 70 50 - 5 25
[email protected]
Aufbau einer
Nahwärm­eversorgung mit
Holz­pellet-Kessel
Schallschutzfenster
Bauordnung und Justitiariat
Telefon 07 31 / 70 50 - 5 14
[email protected]
Gebäudesanierung:
• Außenwände
• Dachgeschoss
• Fenster
• Kellerdecken
Ergebnis:
Gebäude mit
KfW-40-Standard
56
57
Impressum
Herausgeber
Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Konzept und Realisation
Fachbereich 3
Stadtplanung
Fachliche Begleitung
Dipl.-Ing.Franz-Severin Gäßler,
Baudirektor Regierung von
Schwaben, Sachgebiet Städtebau
Redaktion
Pressestelle Stadt Neu-Ulm,
Gestaltung
Eva Schuster, Heiko Mozer, Ulm
Förderung
Zuschüsse aus dem Bund-LänderStädtebauförderungsprogramm
Fotonachweis
Franz-Severin Gäßler, Augsburg:
Titel, S. 7, 18, 21 re, 23, 26, 27,
30 re, 32, 33, 40, 50;
Sammlung Metz, Stuttgart: S. 10
Heiko Mozer, Ulm: S 20, 21 li,
22 re, 28, 34, 31, 35 re, 36 li, 37,
54, 55;
Stadt Neu-Ulm: S. 5, 8, 9, 10, 11 li,
12, 13, 14, 15, 16/17, 19, 22 li, 29,
30 li + m, 35 li, 36 re, 39, 42, 43,
44, 45, 46, 47, 48, 49, 52, 53, 56;
Stadtarchiv Neu-Ulm:
S. 11 re (J.Brunner),
38 (M.Kaiser), 41.
Copyright
Stadt Neu-Ulm
Neu-Ulm, März 2010
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Städtebauförderung in Schwaben
Stadt Neu-Ulm
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