Städtebauförderung in Schwaben Gestaltungshandbuch Neu-Ulm Kommunales Förderprogramm für die Innenstadt Fassadensanierung und Hofgestaltung Inhalt Vorwort des Oberbürgermeisters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Grußwort der Regierung von Schwaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Stadtgeschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Straßenräume und Plätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Das kommunale Förderprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Innenstadt Neu-Ulm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Fassadensanierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Historische Fassade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Moderne Putzfassade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Farbkonzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Schmuck- und Stilelemente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Werbeanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hauseingänge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haustüren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fenster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fensterläden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dächer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 20 22 24 26 28 30 32 34 36 38 Hofgestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Gärten in der Stadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Elemente der Freiflächengestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Stadt Neu-Ulm: Programmübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Ablauf: Kommunales Förderprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Exkurs: Energetische Gebäudesanierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Foto Titelseite: Fassaden in der Kasernstraße 2 3 Vorwort Liebe Bürgerinnen und Bürger, es freut mich, Ihnen das „Gestaltungshandbuch Neu-Ulm“ und damit das kommunale Förderprogramm zur Fassadensanierung und Hofbegrünung in Form eines Leitfadens vorstellen zu dürfen. erheblicher Bedeutung. Eine nachhaltige Stadtentwicklung kann nur gelingen, wenn die alten Gebiete der Neu-Ulmer Innenstadt und die neuen Gebiete im Bereich NeuUlm 21 zu einer starken Innenstadt zusammenwachsen. Die Einbeziehung der Stadt Neu-Ulm in das Bund-LänderStädtebauförderprogramm ist für unsere Stadt von großer Bedeutung. Mit den damit verbundenen Instrumentarien sind die Voraussetzungen geschaffen, unsere Innenstadt in vielfältiger Weise zu entwickeln und ihre Attraktivität zu steigern. Zahlreiche Straßen und Plätze sind bereits erneuert worden. Diese und künftige Maßnahmen tragen wesentlich dazu bei, die Wohn- und Lebensqualität in der Innenstadt dauerhaft zu verbessern sowie den Handel zu beleben und den Dienstleistungssektor zu stärken. Auch wenn unsere Stadt gerade 140 Jahre jung ist, und obwohl sie im Krieg verheerende Zerstörungen erleiden musste – NeuUlm war eine der am stärksten zerstörten Städte ihrer Größe in Bayern – hat unsere Stadt ihren besonderen Charme, den es zu erhalten, zu pflegen und zu ent­ wickeln gilt. Auch angesichts des Großprojektes Neu-Ulm 21 ist dies von 4 Der historische Stadtgrundriss mit seiner prägenden Blockrandbebauung ist vollständig erhalten geblieben. Auch viele Einzelgebäude wie u.a. in der Schützenstraße, der Kasernstraße oder der Reuttier Straße zeugen mit ihren historisierenden, reich verzierten Fassaden, Erkern und Giebeln vom gestal­terischen Anspruch um die Jahrhundertwende. In der Johannisstraße ist ein geschlossenes Ensemble dieser für NeuUlm prägenden Bebauung erlebbar geblieben. Auch auf architektonische Höhepunkte, wie etwa die von Dominikus Böhm 1926 umgebaute Pfarrkirche St. Johann Baptist kann Neu-Ulm mit Stolz zurück blicken. Dieses Erbe sollte uns Auftrag und Ansporn sein, auch die vielen jüngeren Gebäude mit hoher Qualität und Verständnis für Details anspruchsvoll zu sanieren und zu erneuern. Stadtsanierung kann nur als Gemeinschaftswerk gelingen. Deshalb bietet die Stadt Neu-Ulm mit dem kommunalen Förderprogramm privaten Eigentümern Sanierungszuschüsse an, um Mängel an privaten Objekten zu beheben. Die Fördermittel werden vor allem für folgende Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt: • umfassende Fassadensanierung • Hofentsiegelung/ Abbruchmaßnahmen und anschließende Hof­begrünung Mit dem Gestaltungshandbuch zum kommunalen Förderprogramm hat die Sanierungsstelle der Stadt Neu-Ulm eine Planungshilfe für Sanierungsvorhaben in der Innenstadt erarbeitet. Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihnen das Gestaltungshandbuch als Anleitung für eine Sanierungsmaßnahme dienen kann und bedanke mich schon im Voraus für Ihr Engagement für ein lebenswertes Neu-Ulm. Ihr Gerold Noerenberg Oberbürgermeister 5 Grußwort 6 Grußwort des Regierungspräsidenten Nichts ist beständiger als der Wandel. Der Blick zurück in bestimmten Zeitschnitten ruft uns dies in Erinnerung. Ganz augenscheinlich wird das beim Betrachten der Stadt. Neu-Ulm ist da keine Ausnahme. Je kurzlebiger uns die Zeit erscheint, desto wichtiger aber werden jene Bilder in einer Stadt, die uns die große Spanne der Vergangenheit und die Unverwechselbarkeit des Ortes vergegenwärtigen. Was ist entscheidend für die Unverwechselbarkeit der Stadt? Neben dem Gefüge der Straßen, Plätze und Bauten sind es insbesondere Gestalt, Material und Farbe der Gebäude. In ihrem Zusammenklang sind diese an bestimmte Zeiten gebunden. Zwar ist Neu-Ulm noch keine zwei Jahrhunderte alt. Doch sind aus fast allen Epochen der Stadtgeschichte qualitätvolle Gebäude erhalten: aus der Gründerzeit, der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen und insbesondere aus den Fünfziger Jahren, der Zeit des Wiederaufbaus. Bis in die Gegenwart hinein entstanden Bauten mit hoher Qualität, die der Neu-Ulmer Innenstadt eigenständiges Gesicht, Ausdruck und Kraft geben. Bisweilen sind ganze Straßenzüge von Bauten einer Epoche geprägt und schärfen so das Profil der Stadt. Neben dem öffentlichen Raum sind die Gebäude also ein ganz entscheidender Faktor für die Unverwechselbarkeit der Stadt. Die jeweils eigene Qualität der einzelnen Epochen zu erhalten ist das Ziel. In den vergangenen Jahren ist mit der energetischen Modernisierung ein Aspekt hinzugetreten, der Herausforderungen besonderer Art an die einzelnen Bauteile stellt. Dies kann zu einschneidenden Veränderungen bei der Gestalt der Fassaden und insbesondere bei qualitätvollen Details führen. Daher ist es wichtig, aufzuzeigen, was an Qualität sichtbar ist und zur Unverwechselbarkeit des einzelnen Gebäudes, des Straßenzuges und der Innen- stadt beiträgt, ohne das Ganze zu beeinträchtigen. Stadtsanierung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von öffentlicher Hand und Privaten. Die Stadt NeuUlm ist bei der Sanierung im öffentlichen Raum, bei der konzeptionellen Neuordnung der Innenstadt, bei der Neugestaltung der Straßen und Plätze in Vorleistung getreten. Mit dem vorliegenden Handbuch schafft die Stadt eine Basis, um das Zentrum zusammen mit den privaten Eigentümern noch besser zu gestalten. Das kann nur im Einvernehmen gelingen. Die Stadt stellt fachliche Kompetenz und Beratung zur Verfügung und darf dafür auf das private Engagement hoffen. Zur Stärkung des Erscheinungsbildes der Stadt und ihrer Gebäude zeigt die Broschüre den Eigentümern eine ganze Reihe von beachtenswerten Elementen. Der Leser erfährt, was wichtig ist bei historischen Fassaden und bei modernen Putzfassaden, bei der Gestaltung von Fenstern und Türen oder von Dächern und Werbeanlagen, und bei der Gestaltung von Gärten und Höfen. Auch der Umgang mit der Farbe ist ein wesentlicher Aspekt. Das rechte Maß und den guten Ton zu finden, um das einzelne Element gut in die Fassade zu fügen und die Fassade wiederum in den Straßenzug ist Aufgabe und Herausforderung zugleich. Sich dieses bewusst zu machen erscheint mir wichtig, weil sich die Auswahl an Konstruktionen, Materialien und Farben gegenüber früheren Zeiten erheblich vergrößert hat. Und nicht zuletzt erfährt der Leser, was gefördert wird und in welcher Höhe er mit Zuschüssen rechnen kann. Länder- Städtebauförderungsprogrammen sowie aus dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm. Davon konnten bislang mehr als 500 Tausend € für das Kommunale Förderprogramm eingesetzt werden, um kleinere private Fassadeninstandsetzungen und Hofbegrünungen zu fördern und das Engagement der Hauseigentümer zu würdigen. Die Regierung von Schwaben konnte dieses Gestaltungshandbuch beratend begleiten und aus Mitteln des Bund-Länder-Städtebauförderungs-programms unterstützen. Insgesamt erhielt die Stadt für die Sanierung ihres Zentrums seit 1986 fast 17 Mio € an Zuschüssen aus den Bund- Augsburg, Februar 2010 Ich freue mich, dass die Stadt Neu-Ulm das Gestaltungshandbuch und das Kommunale Förderprogramm einsetzt, um die Identität der Stadt zu stärken und die Gestaltung des Stadtzentrums gut weiter zu führen. Dabei wünsche ich viel Glück und Erfolg. Karl-Michael Scheufele Regierungspräsident 7 Stadtgeschichte Neu-Ulm ist neben Ludwigshafen die bedeutendste deutsche Stadtgründung des 19. Jahrhunderts und wird dem späten Klassizismus zugerechnet. Nach den Napoleonischen Kriegen schaffte der Pariser Staatsvertrag vom 28. Februar 1810 die politische Grundlage für die Entstehung von Neu-Ulm. Am 18. Mai 1810 legte der in Compiègne abgeschlossene Vertrag zwischen den Königreichen Bayern und Württemberg die Grenze bei Ulm auf die Mitte der Donau fest. Bereits 1826 gab es den ersten Plan für eine Gesamtanlage. Die Entstehung der Stadt wurde durch den Beschluss der Frankfurter Bundesversammlung von 1841, in Ulm eine Bundesfestung zu errichten, entscheidend forciert. Neu-Ulm wurde Brückenkopf der „größten Festungsanlage Europas“. König Ludwig I. setzte durch, dass die Planung für die Festung auf bayerischer Seite genügend Raum für die Anlage einer Stadt bot und genehmigte 1845 den bis zum heutigen Tag ablesbaren „Grundplan“. 1853 erhielt Neu-Ulm die Eisenbahnverbindung nach Augsburg. Wenig später zogen das 12. Infanterieregiment Prinz Arnulf, die Chevauxlegers und die Fußartillerie ein. Neu-Ulm wurde Garnisonsstadt. 1869 erhob König Ludwig II. Neu-Ulm „in allergnädigstem Wohlwollen mit Rücksicht auf das rasche Emporblühen und die Bedeutung des Ortes“ in die Reihe der Städte des Königreichs Bayern. Josef Kollmann (1885 - 1919 Bürgermeister Neu-Ulms) trieb die Entwicklung der Stadt entscheidend voran. 1897 wurde die Mit historisierenden Schmuckelementen reich verzierte Fassaden sind Zeugen hoher Gestaltqualität wie hier in der Johannisstraße. “Übersichtsplan von Ulm und Umgebung” von 1898 8 9 Straßenbahnlinie zwischen den Bahnhöfen Ulm und Neu-Ulm eingeweiht. Eine weitere technische Errungenschaft war die Wasserversorgung. Das Wahrzeichen Neu-Ulms, der Wasserturm, wurde 1900 in Betrieb genommen. 1906 befreite der „Entfestigungsvertrag“ die Stadt von ihrem längst zu eng gewordenen Korsett: Die Festungswälle wurden durchbrochen, die dringend notwendige Stadterweiterung konnte in Angriff genommen werden. Erste Fabriken wurden errichtet. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde die Neu-Ulmer Garnison aufgelöst. Dies bedeutete vor allem für die einseitig auf das Militär ausgerichtete Wirtschaft Neu-Ulms, dass sie sich neu orientieren musste. Nach 1919 erlebte Neu-Ulm eine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung der Wirtschaft. Neu-Ulm war vor dem Zweiten Weltkrieg eine vermögende, blühende, kulturell interessante Stadt. Architektonisch interessant ist der 1922 - 1926 erfolgte Umbau der katholischen Stadtpfarrkirche durch Dominikus Böhm; die Kirche St. Johann Baptist ist ein herausragendes Beispiel expressio­ nistischer Sakralbaukunst. Nach den Zerstörungen in Folge des Zweiten Weltkrieges wurden noch 1945 zunächst visionäre Ideen einer neuen Stadtgestalt diskutiert, wieder verworfen und schließlich doch auf traditionelle Vorgaben zurückgegriffen. 1945 stand die Stadt vor einem komplett neuen Anfang. Alle Brücken über die Donau waren gesprengt worden. 80 Prozent aller Gebäude waren zerstört. Unzählige Flüchtlinge suchten hier eine neue Heimat. Überlegungen für den völligen Neubau der Stadt wurden wieder fallengelassen. Es fehlten die finanziellen Mittel und es widerstrebte schwäbischem Geist, sich beim Wiederaufbau nicht an das Gegebene zu halten. Ersten Wiederaufbauten und Neubauten der 50er Jahre folgte der Bauboom der 60er und 70er Jahre. Neue Wohngebiete wurden erschlossen, das Gewerbegebiet wuchs. Schulen, Spiel- und Sportstätten konnten gebaut, die Umwandlung des Glacis in einen Park begonnen werden. 1975 wurde das umstrittene Wohn- und Geschäftshaus „Donaucenter“ bezogen, 1977 entstanden das Kultur- und Tagungszentrum „Edwin-Scharff-Haus“ und das Edwin-Scharff-Museum. 1980 fand die erste Landesgartenschau zusammen mit der württembergischen Schwesterstadt Ulm statt. In der Zeit zwischen 1951 und 1991 war Neu-Ulm amerikanische Garnison. Im Zuge der Gebietsreform der 70er Jahren vergrößerte sich die Stadt durch die Eingemeindung von neun umliegenden Ortschaften auf die heutige Fläche von 80 qkm. Neu-Ulm befindet sich in einem dynamischen Prozess des Wandels: Die Sanierung und Verkehrsberuhigung der Innenstadt, die Konversion der ehemaligen US-Kasernenareale in Wohn- und Gewerbegebiete im Vorfeld und Wiley geben der Stadt neues Profil. Hinzu kommt die Entwicklung von 18 ha innerstädtischer Flächen, die durch den Gleisrückbau im Zuge der Bahntieferlegung zum Ausbau der ICE-Schnellbahnstrecke Stuttgart/München freigeworden sind. 2008 fand die bayerische Landesgartenschau wieder in Neu-Ulm statt. Die Stadt hatte so die einmalige Möglichkeit, städtebauliche Großprojekte von Anfang an mit bestehenden und neuen Grünanlagen zu verknüpfen. Ein großes grünes Netz ist im Entstehen, um die Innenstadt mit öffentlichen Parkanlagen und der freien Landschaft zu verbinden. Idealansicht von 1916 Durch die Luftangriffe insbesondere im März 1945 erlitt die Stadt schwerste Zerstörungen wie hier in der Wallstraße. Stadt Neu-Ulm, 2009. Die historische Blockstruktur ist im Schwarzplan deutlich zu erkennen. 10 11 Straßenräume und Plätze Die Stadt Neu-Ulm wurde Mitte des 19. Jahrhunderts als Festungs- und Garnisonsstadt gegründet. Im Spannungsfeld von modernen und teils historischen Straßenzügen entfaltet Neu-Ulm einen besonderen Charme, der sich dem aufmerksamen Betrachter erschließt. Freiräume soll die Innenstadt aufgewertet und neuen Nutzergruppen zugänglich gemacht werden. Neu interpretierte öffentliche Freiräume. Wo früher parkende Autos standen, ist unter Einbeziehung der Der Innenstadtgrundriss wird bis heute von einer klaren Blockstruktur dominiert. Bewohner mit dem Heiner-Metzger-Platz ein attraktiver urbaner Platz entstanden. Aufgrund der starken Kriegszerstörungen setzt sich die vorhandene Bebauung im Wesentlichen aus Nachkriegsgebäuden der 50er und 60er Jahre zusammen. Aufgabe der Städtebauförderung ist die Erneuerung eines vom Wiederaufbau der 50er Jahre geprägten Innenstadtgebietes zu einem attraktiven Wohnstandort. Durch gezielte Eingriffe in den Wohnungsbestand und die Neuinterpretation privater und vor allem öffentlicher Die geschlossene Blockrandbebauung wirkt in hohem Maße raumbildend und ist charakteristisch für die Straßenzüge der Innenstadt. Öffentliche und private Räume werden durch die Blockstruktur klar getrennt. Es ergeben sich Straßenräume und Innenhöfe. 12 13 Das kommunale Förderprogramm Der Stadtrat Neu-Ulm hat am 1. April 1992 erstmals das kommunale Förderprogramm beschlossen, das im Rahmen des Bund-LänderStädtebauförderprogramms angewendet wird. Ziel des kommunalen Förderprogramms ist die Stärkung der Wohnfunktion in der Innenstadt durch Verbesserungen des Wohnumfeldes und durch Gestaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Ortsbildes. Es können private Fassadenneugestaltung und sonstige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gefördert werden, aber es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Gefördert werden Maßnahmen in der Innenstadt. Förderfähig im Rahmen des Förderprogramms sind: 1. Fassadenerneuerungen Hier geht es um die deutliche Verbesserung des Erscheinungsbildes des Gebäudes, d. h. Putzerneuerung und -ausbesserung, Farbgebung, Dachdeckung, Regenrinnen, Fenster, Vordächer, Haustüren, Hausnummern etc. Grundsätzlich muss die geplante Maßnahme eine erhebliche Wohnumfeld- und Gestaltungsverbesserung erzielen, in technischer und qualitativer Hinsicht den Sanierungszielen entsprechen und die Kosten müssen angemessen sein. Für die jeweilige Maßnahme müssen die im Gestaltungshandbuch dargestellten Ziele erfüllt werden. 2. Hof- und Freiflächengestaltung Hier werden Maßnahmen zur Entsiegelung von Hofflächen (Aufbruch von Asphalt, Beton etc.), zum Abräumen von Hindernissen (kleinere Abbrüche im Blockinnenbereich), Herstellung von Grünflächen, Bepflanzungsmaßnahmen, Wege und Plätze etc. gefördert. Die Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn eine schriftliche Zustimmung der Stadt Neu-Ulm, Abteilung Stadtplanung vorliegt. Über die geplanten Maßnahmen ist vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen ein Vertrag zwischen dem Eigentümer und der Stadt zu schließen. Förderfähige Kosten sind nur jene, die von der Stadt Neu-Ulm, Abteilung Stadtplanung im Rahmen der Städtebauförderung anerkannt werden. Die förderfähigen Kosten der geplanten Maßnahme müssen mindestens € 3.000,- betragen. Die Förderung ist im Regelfall auf maximal 30% der anrechenbaren Kosten beschränkt. Für Hofgestaltungsmaßnahmen ist im Sonderfall eine Förderung bis zu 50% möglich. Die Sanierungsmaßnahmen sind entsprechend der Leitlinien des Gestaltungshandbuchs durchzuführen. Besondere Bestimmungen gelten im Gebiet Innenstadt West. Hier ist die Förderung auf maximal 12% der förderfähigen Kosten beschränkt. Die förderfähigen Kosten der geplanten Maßnahme müssen hier mindestens € 10.000,- betragen. Ziel des kommunalen Förderprogramms ist die Stärkung der Wohnfunktion in der Innenstadt durch Verbesserungen des Wohnumfeldes. Mit Hilfe des kommunalen Förderprogramms kann auch die Erhaltung historischer Fassaden bezuschusst werden. Für private Gemeinschaftsanlagen ist eine besonders intensive Förderung möglich. 14 15 Innenstadt Neu-Ulm Sanierungsgebiet II.2 Innenstadt Ost Sanierungsgebiet I Innenstadt Mitte Innenstadt West 16 17 Fassadensanierung Gefördert werden können Maßnahmen an Dachflächen und Fassaden wie zum Beispiel • Dacheindeckung • Putzerneuerung beziehungs weise -ausbesserung, Fassadenanstrich • Ausbesserung, Erneuerung und Neuverfugen von Klinkerfassaden • Erneuerung von Dachrinnen und Fallrohren • Sanierung der Balkone • Aufarbeitung der Fenster/ neue Fenster • Sanierung der außenliegenden Fenstergesimse • Sanierung Hauseingang (Haustür, Vordach, Klingelanlage, Briefkasten) Nicht förderfähig sind zum Beispiel Außenwand- oder Dachdämmung oder der Einbau einer neuen Gaube. Baunebenkosten wie Planungsund Bauleitungskosten von Architekten können anteilig als förderfähig anerkannt werden. Der Gegensatz von Alt und Neu hat seinen besonderen Reiz: Hier Blick aus der Johannisstraße zum Donaucenter. Blick in die Kasernstraße. Eine gelungene Farbgebung lässt die einzelnen Gebäude als eigenständige “Persönlichkeiten” in Erscheinung treten. Zugleich ergibt sich in der Straßenansicht ein harmonischer Gesamteindruck. 18 19 Historische Fassade Die gestalterisch hochwertige Sanierung und Erhaltung dieser Fassaden ist ein wichtiges Ziel der Innenstadtsanierung. Die historische Bausubstanz ist durch die Kriegszerstörung im 2. Weltkrieg nur noch an wenigen Standorten zu finden. • Historismus - Ensemble Johannisstraße • barockisierender Jugendstil (Augsburger-, Bahnhof-, Kasern- und Reuttier Straße) • Blankziegelbauten (Eck-, Frieden-, Hermann-Köhl-, Krankenhaus- und Silcherstraße) • Rohziegelbauten (Maximilian-,­ Lessing-, Schützen- und Turmstraße) Fassadengliederung Gründerzeitliche Straßenfassaden besitzen eine klare Gliederung in Sockelzone (Keller- bzw. Souterrainbereich), Erdgeschoss (Laden, Wohnen), Obergeschosse (Wohnen) und Dachgeschoss (Trocken- und Mieterboden, Hausmeisterwohnung). Diese Gliederung sowie Nutzungsund der Repräsentationsanspruch des Bauherrn bestimmten, mit welchen architektonischen Elementen eine Fassade ausgestattet wurde. Besondere Akzente schaffen dabei Risalite (flache Fassadenvorsprünge), Erker, Türme und Balkone. Straßenfassaden sind wesentlich detailreicher gestaltet als die Hoffronten. Diese sind häufig oberhalb des massiveren Sockels glatt geputzt und nur durch breite Fensterumrahmungen (z.B. Putzfaschen) und ggf. einfache Putzbänder gegliedert. Auskragende Traufgesimse sind als wichtiger Akzent betont. Farbgestaltung Eine Farbgestaltung wird als angenehm empfunden, wenn sie zum Charakter des Gebäudes passt und diese positiv unterstreicht. Zu historischen Putzflächen passen beispielsweise Steintöne, also leicht bis stark vergraute Nuancen aller Farbtonbereiche. In der Regel sollten intensive, stark gesättigte Farben auf kleinen Flächen eingesetzt und nicht großflächig als Hauptfassadenton verwendet werden. Auf kleineren Akzentflächen, z.B. in Eingangsbereichen, als Geländer, Klappladen etc. passen starke Töne meistens besser. Fassadenelelemente wie Fensterfaschen, Risalite, Ornamente, Gesimse, Lisenen und Sockelbereich können farblich abgesetzt werden. Die Restauration der Historische Schmuck- Backsteinbauten ist zeit- elemente sollten in jedem aufwändig und kostenin- Fall erhalten werden. tensiv. Hier kann das kommunale Förderprogramm Unterstützung leisten. 20 21 Moderne Putzfassade Nach Kriegsende waren 80% aller Gebäude in Neu-Ulm zerstört. Beim Wiederaufbau wurden in der Regel 3- bis 4-geschossige Massivbauten mit Lochfassade und geneigtem Dach erstellt. Ab den 60er Jahren entstanden 4- bis 6-geschossige Wohn- und Geschäftshäuser mit Flachdach. Diese Gebäude sind heute vielfach sanierungsbedürftig. Hier kann Farbe als kostengünstiger Baustoff effektiv zur Stadtverschönerung beitragen. Farbgestaltung Die Farbgebung an Gebäuden ist als Bestandteil der Architektur aufzufassen. Durch Farbe kann der Charakter eines Gebäudes unterstrichen, verdeutlicht oder kontrastiert werden. Dabei bieten sich Vor- und Rücksprünge in der Fassade an, diese farblich abzusetzen: • Sockelbereich • Fenster, Faschen und Leibungen Kein Gebäude steht für sich alleine. Die Wirkung der Farbgestaltung ist in hohem Maße vom Umfeld des einzelnen Gebäudes abhängig. Der städtebauliche Kontext ist deshalb immer zu berücksichtigen. Das einzelne Gebäude soll dabei durchaus ablesbar bleiben und mit seinem eigenen Charakter in Erscheinung treten. Zugleich soll es in die Umgebung eingebunden sein um einen harmonischen Gesamteindruck zu vermitteln. Einfache Lösungen sind in der Regel zu bevorzugen. Da die Wirkung einer Farbe im Farbtonblock und an der Fassade nicht vergleichbar sind, empfiehlt sich bei alten und neueren Häusern generell ein Probe­­anstrich. Nach der Sanierung hat das Gebäude eine deutliche Aufwertung erfahren und ist ein Gewinn für die Stadtgestalt. Der Sanierungsbedingte Mehraufwand der Fassadengestaltung wird bezuschusst. Farbe ist ein kostengünstiger Baustoff, der effektiv zur Stadtverschönerung und damit zu mehr Lebensqualität beitragen kann. Die Faschen und Leibungen um die Fenster sind in Putz und Farbe deutlich abgesetzt. Die Türgewände sind profiliert und in der Fassade ebenso ablesbar wie die Treppenhäuser. Nach der Sanierung: 22 Da die Wirkung der Farben Das Sockelgeschoss im Farbtonblock und an ist grau abgesetzt. Die der Fassade nicht ver- Balkonverkleidungen gleichbar sind, empfiehlt werden nach oben sich ein Probeanstrich. stufenweise heller. 23 Farbkonzept Das Farbkonzept für Gebäude in den Sanierungsgebieten der Neu-Ulmer Innenstadt sieht im Regelfall für jede Fassade bis zu drei aufeinander abgestimmte Farbtöne vor: • eine Hauptfarbe und • zwei Nebenfarben. eher hellen Grundton. Die Nebenfarben sind miteinander oder mit der Hauptfarbe verwandt (Ton in Ton). Farbbeispiele Farbliche Akzente können durch besondere Bauteile, z.B. Fensterläden, Türen oder Tore gesetzt werden. Die Hauptfarbe, die flächenbezogen den größten Teil ausmacht, soll für die Fassade verwendet werden; freundliche, helle, warme Farbtöne sind zu bevorzugen. An städtebaulich markanten Stellen können auch kräftige Farben zum Einsatz kommen. Hauptfarbe 1. Nebenfarbe 2. Nebenfarbe Schlicht Die erste und die zweite Nebenfarbe sind für Sockel (in der Regel dunkler als die Hauptfarbe) und besondere Bauteile, zum Beispiel Faschen und Leibungen vorgesehen (häufig heller als die Hauptfarbe). Elegant Bei der Hauptfarbe handelt es sich in der Regel um einen gedeckten, Urban Progressiv Systematik Farbe Hauptfarbe 1. Nebenfarbe 2. Nebenfarbe Markant Anwendung 24 Fassade Sockel, Leibungen, Faschen, u.a. 25 Schmuck- und Stilelemente Schmuckelemente an Fassaden machen die Unverwechselbarkeit eines Gebäudes aus. Diese sind unbedingt zu erhalten und wirken besonders stark, wenn die Fassade ansonsten ruhig und zurückhaltend gestaltet wird. Schmuck­elemente wirken pur am eindrucksvollsten, daher sollte man sie nicht durch aufwändige Farbgebung übermalen. Besondere Schmuckelemente wie Werke der Malerei, der Bildhauerei und des Kunstgewerbes bilden einen festen Bestandteil eines charakteristischen Baues. Beispiele für Schmuckelemente • Reliefarbeiten, Gesimse, Friese, Fensterumrahmungen in Naturstein oder Stuck • runde/ ovale Fenster über dem Hauseingang oder zuoberst im Treppenhaus Die Sanierung der Schmuckelemente wird vor Beginn der Sanierungsmaßnahme einvernehmlich mit der Sanierungsstelle abgestimmt und im Vertrag festgesetzt. Diese Position gehört zu den förderfähigen Kosten einer umfassenden Fassadensanierung. Das Anbringen neuer Schmuckelemente an der Außenfassade kann in einvernehmlicher Abstimmung mit der Sanierungsstelle nur dann befürwortet werden, wenn sie sich nach Art, Form, Größe und Farbe und unter Berücksichtigung des Anbringungsortes sowohl in das Erscheinungsbild des Gebäudes als auch in die unmittelbare Umgebung und das Stadtbild insgesamt harmonisch einfügen. Schmuckelemente machen die Unverwechselbarkeit eines Gebäudes aus. Häufig geben sie Hinweise auf den Erbauer, die Bauzeit oder die ehemalige Nutzung. 26 27 Werbeanlagen Dunkle Werbeschriften heben sich vom hellen Fassadenton dezent und doch auffallend ab. Sie orientieren sich möglichst an der Fassadenfarbe, nehmen den Grundton auf und gehören damit unverwechselbar zum Gebäude. Damit sich Passanten mehr auf die Auslagen der Ladengeschäfte konzentrieren können, wird eine ruhige Gestaltung des Straßenraums angestrebt. Bisweilen bereichert ein zurückhaltend gestalteter oder historischer Ausleger das Straßenbild. Die Werbung sollte auf die Erdgeschosszone begrenzt bleiben. Damit die Fassade in ihrer Wirkung betont wird, sollten Farbe und Material von Werbeanlage und Fassade harmonieren. Leuchtbuchstaben sind als Einzelbuchstaben auszubilden, so dass keine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Gebäudes oder des Stadtbildes eintritt. Es wird empfohlen mit Lichtfarbe und Helligkeit sparsam umzugehen. Pulsierende und bewegte Lichtwerbung ist zu vermeiden. Historische Ausleger, wie hier an den Stephanstuben, sind wirksame Werbeträger. Räumlich treten sie viel stärker in Erscheinung als auf der Fassadenfläche angebrachte Tafeln oder Aufschriften. Ein zurückhaltend gestalteter oder historischer Ausleger kann das Straßenbild bereichern. 28 29 Hauseingänge Der Hauseingang ist die Visitenkarte des Gebäudes. Er verleiht dem Gebäude eine eigenständige Ausstrahlung und ist ein wichtiges Bauteil in der Gesamtansicht der Fassade. Im Rahmen der Sanierung wird auf einen behutsamen Umgang mit dem historischen Bestand großen Wert gelegt. Bei Neugestaltungen ist auf Materialität und Wertigkeit des Eingangsbereiches zu achten. Der Charakter des modernen oder historischen Gebäudes und seine Funktion sollen hierbei betont werden. Folgende Maßnahmen können aus dem kommunalen Förderprogramm bezuschusst werden: • • • • • • • die Türe die Eingangstreppe das Vordach die Außenbeleuchtung die Klingel- und Sprechanlage der Briefkasten die Hausnummer usw. Der Umfang der als förderfähig anerkannten Maßnahmen wird im Einzelfall ermittelt. Auch neue Türen und moderne Gestaltungselemente können wirkungsvolle Akzente setzen. 30 31 Haustüren Die Eingangstüre markiert den Übergang vom öffentlichen zum privaten Bereich. Neben ästhetischen Ansprüchen muss die Haustür eine Reihe von technischen Anforderungen erfüllen: • Witterungsbeständigkeit des Materials und der Oberfläche • geringe Fugendurchlässigkeit und gute Schlagregensicherheit • mechanische Festigkeit und Verformungsstabilität (Differenzklima) • Einbruchschutz (Widerstandsklassen) • Wärme- und Schallschutz (Türdichtungen) In der Innenstadt Neu-Ulms sind viele Haustüren von Wohngebäuden aus Holz gefertigt. Ein Austausch von Haustüren und Hoftoren ist bei der Sanierungs- maßnahme nicht erwünscht und führt möglicherweise zum Aus­ schluss aus dem Förderprogramm. Diese charaktervollen Zugangstüren eignen sich besonders zur Sanierung und sind dann auch leicht zu pflegen. Bei eingelassenen Glasflächen ist eine echte Teilung der Felder anzustreben (kein Folienaufdruck). Dies gilt gleichermaßen, wenn sie ihren Holzcharakter behalten oder in einvernehmlicher Abstimmung mit der Sanierungsstelle auf das Farbkonzept des Gebäudes hin farbig lackiert oder lasiert werden. Bei der Neugestaltung des Hof­tores ist eine schlichte und zum Stil des Gebäudes passende Ausführung in einvernehmlicher Abstimmung mit der Sanierungsstelle zu wählen. Die Renovierung beziehungsweise die Neugestaltung der Haustüre oder des Hoftores gehört zu den förderfähigen Kosten der Sanierung. Das Spiel des natürlichen Tore und Türen können, Farbtons und die feine wenn es zum Gebäude Maserung der Holztüre passt, durch ihre Farbe wirken einladend. kräftige Akzente setzen. Holztüren: Hauszugänge mit Charakter. Eine Restaurierung ist dem Austausch vorzuziehen. 32 33 Fenster Fenster sind markante architektonische Bestandteile, die in Form, Größe und Material mit dem Gebäude und den Räumen harmonieren müssen. Fenster sind ein Teil der Außenwand und dienen zur Belichtung von Räumen mit Tageslicht. Sie schaffen die Verbindung zwischen innen und außen. Die angenehme Atmosphäre durch Licht und Sonne erfordert je nach Jahreszeit und Situation entsprechenden Schutz gegen Zugluft und Feuchtigkeit, Wärmeverlust und Kälte, Lärmbelästigung, Einblick und Eindringen. Fenster sollen das Bauwerk gestalterisch aufwerten und zur Werterhaltung beitragen. Fenster sind nach Proportion, Teilung, Dimensionierung der Konstruktion und Material in einer dem charakteristischen Gepräge des Stadtbildes, des Gebäudes und seiner näheren Umgebung eigenen Art und handwerklichen Ausbildung zu erhalten beziehungsweise zu gestalten. Gegliederte Fenster dürfen nicht durch großflächige Aussichtsfenster ersetzt werden, so dass die Fassade ihren ursprünglichen Charakter verliert und die Harmonie zerstört. Bei der Sanierung von Altbauten ist darauf zu achten, dass Scheibengröße und Proportionen zusammenpassen, Fensterstürze und Fenstergesimse die vorhandenen Fluchten aufnehmen. Die Fenster sollen mit echter Scheibenaufteilung ausgeführt werden. Schaufenster sind in einer dem charakteristischen Gepräge des Stadtbildes, des Gebäudes und seiner Umgebung sowie seiner Proportion auszubilden. Die farbliche Behandlung der Fenster und Fensterläden orientiert sich an der Fassadenfarbe, nimmt den Grundton auf und gehört damit unverwechselbar zum Gebäude. Bei der umfassenden Fassaden­ sanierung werden je nach Charakter des Gebäudes Fenster in einer Putzfassade mit schmaler Fasche farblich abgesetzt. Die Farbwahl ist im Einvernehmen mit der Sanierungsstelle abzustimmen und wird im Vertrag fixiert. Fenster sind markante architektonische und innenarchitektonische Bestandteile, die in Form, Größe und Material mit dem Gebäude und den Räumen harmonieren müssen. Bei der umfassenden Fassadensanierung werden die Faschen und Leibungen farb­ lich abgesetzt. 34 35 Fensterläden Fensterläden sind eine Bereicherung für die Fassaden der Gebäude und das Stadtbild. Sie verschwinden zunehmend aus unserem Straßenbild. Dabei besitzen Fensterläden neben ihrer Eigenschaft als gestaltendes Element weitere Funktionen: • Fenstersicherung • Wetterschutz • Sichtschutz • Schallschutz eines Gebäudes. Die Förderfähigkeit der Sanierungsmaßnahme kann dadurch verloren gehen. Auch das Anbringen anderer technischer Anlagen wie Satellitenschüsseln oder Klimageräte wirkt sich auf die Förderung schädlich aus. Grundsätzlich sind Klappläden in Süddeutschland, Österreich und der Schweiz typische Elemente des Stadtbildes, die es zu erhalten gilt. Bei der Modernisierung können auch schlichte Schiebeläden eingesetzt werden. Außenliegende und außen sicht­ bare Rolladenkästen stören das charakteristische Erscheinungsbild Fensterläden sind eine Bereicherung für die Fassaden der Gebäude und das Stadtbild. Fensterläden besitzen neben ihrer Eigenschaft als gestaltendes Element weitere Funktionen: Sicherung, Wetterschutz, Sicht- und Schallschutz. 36 37 Dächer Die Dachlandschaft einer Stadt sollte möglichst ruhig und schlicht gestaltet werden. Das Dach hat ein Gebäude gegen Witterungseinflüsse (Regen, Schnee, Wind) zu schützen, den Lärm von Außen abzuschirmen und den winterlichen und sommerlichen Wärmeschutz zu sichern. Dachdeckung Für die Innenstadt kommen Tonziegel in Frage, die im Denkmalschutz verwendet werden wie z. B. der Falzziegel. Der schlichte, formschöne Biberschwanz ist nachweislich der älteste Dachbaustoff aus gebranntem Ton, der zuverlässig die Häuser zahlreicher Epochen und Modestile schützt. Biberschwanzziegel passen sich unterschiedlichsten Dachformen ab 30 Grad an. Das Erscheinungsbild mit Biberschwanzdeckung ist besonders gleichmäßig und hat eine ruhige Ausstrahlung. Die Farbwahl zwischen rot oder braun ist entsprechend des Erscheinungsbildes des Gebäudes sowie hinsichtlich der Einfügung in die Dachlandschaft zu treffen. Die Oberflächenstruktur ist matt zu wählen. Gründach Die Wohnlichkeit unserer Städte erfährt durch Grünräume hohe Qualität. Bei der immer dichteren Bauweise und der fortschreitenden Versiegelung des Bodens sollte der Verlust an ebenerdigen Grünflächen soweit wie möglich durch Fassaden- und Dachbegrünungen ausgeglichen werden. Man unterscheidet dabei zwischen intensiver und extensiver Begrünung. Dachbegrünungen im Block­innenbereich bieten neben dem ästhetischen Reiz wichtige städtebauliche, ökologische und bautechnische Vorteile: Verdunstungskühle und Staubbindung der Pflanzen verbessern das Mikroklima, Niederschläge werden zurückgehalten, das öffentliche Abwassersystem wird entlastet, der Wasserhaushalt normalisiert, das Pflanzenpolster schützt die Dachabdichtung vor UV-Strahlung und mechanischer Beanspruchung (Hagel), verbessert Wärme- und Schallschutz. Pflanzen und Tiere (v.a. Insekten, Vögel) erhalten einen Lebensraum auf einer ohne Begrünung fast unbelebten Fläche. Das Erscheinungbild mit Biberschwanz­ deckung ist besonders gleichmäßig und hat eine ruhige Ausstrahlung. Besonders bei den mit architektonischen Elemen­ ten reich geschmückten Gebäuden des Historismus und des Jugendstils kann das Dach zu Recht als Krone des Hauses bezeichnet werden. Mittelrisaliten mit zusätzlichen Giebeln, Eck­erkertürme und zahlreiche Walm- oder Giebelgauben an der Schauseite der Gebäude geben den Straßenräumen Gliederung und Rhythmus. 38 39 Hofgestaltung Gefördert werden können Maßnahmen zur Hof- und Freiflächengestaltung wie zum Beispiel: • Abbruchmaßnahmen von kleineren Gebäuden, Garagen und Schuppen und sonstiger baulichen Anlagen • Entsiegelungsmaßnahmen mit anschließender Hofgestaltung • Herrichten von Pflanzflächen, Geländebearbeitung • Außenanlagen: Wege, Plätze, Terrassen, Pflasterarbeiten • Einfriedungen • Grünflächen, Bepflanzungen • Fassaden- und Dachbegrünung Nicht förderfähig sind Einbauten und Möblierungen wie Spielgeräte, Tische und Stühle und Müllboxen. Baunebenkosten wie z.B. Planungs- und Bauleitungskosten von Architekten können anteilig als förderfähig anerkannt werden. Die Obergrenze für mögliche Zuschüsse liegt im Regelfall bei 30% der förderfähigen Kosten. Bei aufwändigen Innenhofgestaltungen, insbesondere bei gemeinschaftlich genutzten Freiflächen, können bis zu 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. In der Innenstadt West betragen die Zuschüsse höchstens 12 % der förderfähigen Kosten. Für Ordnungsmaßnahmen, d.h. Abbruch- und Neuordnungsmaßnahmen in größerem Umfang, besteht nach Prüfung des Einzelfalls die Möglichkeit, zusätzliche Mittel aus der Bund-Länder-Städtebauförderung zu beantragen. Gegebenenfalls kann aus diesen Mitteln auch eine Wertentschädigung geleistet werden. Der “Gesellschaftsgarten” war eine Neu-Ulmer Institution und wurde sogar als “schwäbische Riviera” bezeichnet. Die parkähnliche Anlage fiel dem Krieg zum Opfer. 40 41 Gärten in der Stadt Kennzeichnend für die Neu-Ulmer Innenstadt ist die hohe bauliche Dichte der gründerzeitlichen Blockstruktur. So manche Straße ist hier durch den motorisierten Verkehr hoch belastet, so dass der Verkehrslärm ein ernst zu nehmendes Problem darstellt. Gerade in diesen Gebieten bieten die Innenhöfe der Blockrandbebauung wertvolle Rückzugsräume. Abgeschirmt durch die dichte Bebauung haben diese Bereiche das Potential, Oasen der Ruhe im städtischen Getriebe zu sein. In der hoch verdichteten Kernstadt bietet sich durch den Rückbau nicht mehr benötigter Lagerschuppen, Gewerbebauten und komplett versiegelter Hofflächen oftmals die Chance, den im städtischen Umfeld häufigen Mangel an Grün- und Freiräumen auszugleichen. Diese Blockinnenbereiche sollen als Lebensraum für die Anwohner zurück gewonnen werden. Es handelt sich um Räume, die zu wertvoll sind, um sie mit Fehlnutzungen zu belegen oder sie gar ungenutzt zu belassen. Die Nutzung der Innenhöfe als Parkplatz sollte vermieden werden um die Innenhöfe von Motorengeräuschen, Türen schlagen und Abgasbelastungen frei zu halten. Mit der Entsiegelung, Entkernung und Neugestaltung von Innenhöfen kann die Wohn- und Lebensqualität erheblich und dauerhaft gesteigert werden. Damit wird auch die Attraktivität der Innenstadt als Wohnstandort nachhaltig gestärkt. Der Einsatz von kommunalen Fördermitteln trägt damit wesentlich dazu bei, eines der wichtigsten Sanierungsziele umzusetzen. Der Einsatz der Fördermittel ist dort besonders wirkungsvoll, wo sich Eigentümergemeinschaften für eine gemeinschaftliche Neugestaltung größerer zusammenhängender Flächen entscheiden können. Sowohl wegen der damit verbundenen Wertsteigerung, als auch auf Grund des höheren Planungsaufwands kann in diesen Fällen sogar eine Förderung mit bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten erfolgen. Nutzergruppen bedacht werden. Für Kleinkinder eignen sich Sandspielbereiche. Ältere Kinder benötigen größere Freiräume und ein Angebot an Kletter-, Balancier- und Schaukelgeräten, um ihren Bewegungsdrang ausleben zu können. Die Gemeinschaftsanlagen sollten aber auch für alle anderen Generationen flexibel nutzbare Aufenthaltsbereiche bieten und attraktiv gestaltet sein. Hier entsprechende Angebote zu machen, die viele unterschiedliche Interessen berücksichtigt, ist eine anspruchsvolle planerische Herausforderung. Bei der Neugestaltung von Gemeinschaftsanlagen sollten die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen verschiedener Bei ausreichendem Platz und entsprechendem Interesse ist auch die Anlage von Mietergärten denkbar. Wo immer möglich, sollte ein Bezug zwischen Innen- und Außenraum hergestellt werden. Neben den gemeinschaftlichen Zugangsbereichen steigern direkte Gartenzugänge von der Wohnung in den Hof mit eigener Terrasse den Wohnwert erheblich. Damit ergibt sich eine Erweiterung des Wohnzimmers ins Freie. Dicht bebaute Innenhöfe sollen als Lebensraum für die Anwohner zurückgewonnen werden. Abgeschirmt durch die dichte Blockrandbebauung haben Innenhöfe das Potential, Oasen der Ruhe im städtischen Getriebe zu sein. 42 43 Elemente der Freiflächengestaltung Bepflanzungen Die Möglichkeiten des Umgangs mit Pflanzen sind so vielfältig, dass hier nur einige wesentliche Hinweise gegeben werden können. Ein gutes Konzept zeichnet sich vor allem durch die richtige Pflanzenauswahl aus. Wie ist die Belichtung, wie ist der Boden, ist der Standort feucht oder trocken, wird es in bestimmten Bereichen im Sommer sehr warm? Generell muss die zu erwartende Größe von Gehölzen besonders berücksichtigt werden. Großbäume sind in Innenhöfen selten geeignet. Vielmehr bieten sich Kleinbäume, Strauchgruppen und Fassadenbegrünungen an. Sie sorgen für ein günstiges Kleinklima und bieten viele Gestaltungsmöglichkeiten, ohne zu sehr zu verschatten. Bei Neupflanzungen sind die er­ forderlichen Pflanzabstände zur Grundstücksgrenze (bei Bäumen mind. 2 m) entsprechend den Be­ stimmungen des Nachbarrechts zu berücksichtigen. Weitere Kriterien für ein ansprechendes Pflanzkonzept können das Farbenspiel im Verlauf der Jahreszeiten sein. Dabei ist nicht nur an unterschiedliche Blütenzeiten zu denken, sondern auch an die Herbstfärbung oder die Pflanzengestalt im Winter. Auch der Geruch der Pflanze kann eine Rolle spielen. Neben den ästhetischen Ansprüchen sollten auch ökologische Kriterien berücksichtigt werden. Einheimische Arten bieten unseren Insekten und Vögeln eine ideale Nahrungs- und Lebensgrundlage und sind in der Regel wesentlich robuster und pflegeleichter als fremdländische Gehölze. Eine nur mit Rasen und Nadelgehölzen gestaltete Freifläche wirkt dagegen öde und man verzichtet auf einen „Erlebnisraum“, auf die vielfältigen Sinneseindrücke, die ein gut gestalteter Garten zu vermitteln vermag. Wege, Plätze, Terrassen Feuerwehrzufahrten stellen andere Anforderungen als Gartenwege. Es liegt daher auf der Hand, dass die Gestaltung von Wegen, Plätzen und Terrassen hinsichtlich der Wahl des Belages und des Unterbaus sehr von der Art der Nutzung abhängig ist. Einige Gestaltungsprinzipien gelten jedoch universell. Häufig können bei Eingangssituationen durch Bäume oder Hecken Torwirkungen erzielt werden. Wegebegleitende Bepflanzungen können Leitfunktion übernehmen und durch wiederkehrende Elemente lassen sich Räume bilden und rhythmisch gliedern. Bei der Ausbildung von Sitzplätzen und Terrassen ist auf eine ausreichende Besonnung zu achten. Pergolen oder Bäume an der richtigen Stelle können im Hochsommer Schatten spenden. Generell soll das in den Höfen anfallende Niederschlagswasser dem natürlichen Wasserkreislauf erhalten bleiben und muss daher vor Ort versickert werden. Die so erhöhte Verdunstungsrate wirkt sich positiv auf das Mikroklima aus. Wenn auf die Anlage von Stellplätzen nicht verzichtet werden kann, sollten hier möglichst sickerfähige Beläge mit einem gewissen Grünanteil zum Einsatz kommen z.B. Rasenfugen-Pflaster oder Rasengittersteine. Bei der Materialwahl zur Oberflächengestaltung sollte auf eine zu große Vielfalt verzichtet werden. Hier ist weniger oft mehr. Wenn verschiedene Materialien zur Anwendung kommen, sollte auf harmonische Übergänge geachtet werden. Ein gut gestalteter Garten ist ein Erlebnisraum, der vielfältige Sinneseindrücke zu vermitteln vermag. Wo es möglich ist sollen direkte Zugänge in den Garten geschaffen werden. Dies steigert den Wohnwert erheblich. 44 45 Einfriedungen Hier sei die Frage erlaubt, ob Einfriedungen überhaupt notwendig sind. Oftmals eröffnet der Verzicht auf Hecken, Mauern oder Zäune neue Gestaltungsmöglichkeiten. Großzügige zusammenhängende Grünräume sind vorstellbar, wenn eine Einigung mit dem Nachbarn gelingt. Die Durchgängigkeit insbesondere für Kinder wird erhöht. Zur Raumbildung genügen gut platzierte Gehölzgruppen und Pflanzbeete. Oft ist jedoch Sichtschutz erwünscht, Windschutz erforderlich oder die Abgrenzung des Eigentums notwendig. In diesen Fällen ist es unter Umständen sinnvoll, Zäune und Sichtschutzelemente von der Grenze zurückzusetzen. Damit kann eine unwirtliche 46 Strenge vermieden werden und es ergibt sich auf beiden Seiten der Einfriedung Raum für ansprechende Stauden- und Gehölzpflanzungen. Zäune sollten generell hinterpflanzt werden. Wenn es die Größe der zur Verfügung stehenden Fläche erlaubt, wirken freiwachsende Hecken, zusammengesetzt aus unterschiedlichen Arten mit unterschiedlichen Höhen, ggf. mit Unterbrechungen und Durchblicken, besonders lebendig. Wegen des in den Innenhöfen nur begrenzt zur Verfügung stehenden Raumes ist jedoch den streng gepflanzten und geschnittenen Hecken oftmals der Vorzug zu geben. Hier ist die richtige Artenwahl ausschlaggebend. Nicht jedes Gehölz ist gleichermaßen für einen regelmäßigen Schnitt geeignet. Unter beengten Verhältnissen genügt als Sichtschutz oft schon ein Drahtgitter, welches mit Kletterpflanzen berankt ist. Ein Verzicht auf Einfriedungen kann neue, großzügige Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Wenn Einfriedungen in Eine Pflasterrinne im Belag Form von Zäunen erforder­ führt das Regenwasser in lich sind, sollten sie gene­rell die offenen Pflanzflächen hinterpflanzt werden. zur Versickerung. 47 Begrünung von Mauern und Wandflächen Ein mit Kletterpflanzen beranktes Gebäude ist oftmals eine große Bereicherung im Stadtbild. Die Fassade wirkt lebendig, und durch das jahreszeitlich bedingte Farbenspiel unterliegt ihr Erscheinungsbild einem ständigen Wandel. In den Innenhöfen bieten sich Kletterpflanzen insbesondere für die Begrünung von Nebengebäuden, Garagen oder Abstellplätzen an, um diese Anlagen gefällig in die Innenhofgestaltung einzubinden Neben den gestalterischen Vorzügen schützen Pflanzen die Fassade vor den Einflüssen durch Wind und Wetter. Sie bieten Lebensraum für Kleintiere und Vögel, sie tragen zur Verbesserung des Stadtklimas bei und fördern das Wohlbefinden der Menschen. So kann durch Fassadenbegrünung vor allem dann viel erreicht werden, wenn nur wenig Fläche für Pflanzungen zur Verfügung steht. Die Ansicht, dass Kletterpflanzen Schäden an Wand und Putzflächen verursachen, ist durch umfangreiche Untersuchungen an begrünten Fassaden widerlegt. Bei sachgerechter Pflanzenwahl und den richtigen Rank- und Kletterhilfen sind Schäden nicht zu befürchten. Das vielfältige Angebot an Kletterpflanzen erlaubt für jeden Standort eine geeignete Artenwahl. An besonnten Fassaden kann ein klar gegliedertes Spalier als architektonische Ergänzung zum Gebäude für geschnittene Obstgehölze oder Rosen angebracht werden. Schlinger hingegen benötigen Drähte oder Latten um sich daran empor zu winden. Die sogenannten Selbstklimmer wie Efeu, Kletterhortensie oder Wilder Wein kommen mittels ihrer Haftwurzeln oder Haftscheiben ohne Hilfskonstruktionen aus und benötigen wenig Pflege. Blauregen, Geißblatt und Waldreben in verschieden Sorten begeistern durch ihre Blütenpracht. Wilder Wein wirkt ganz besonders durch seine intensive Herbstfärbung, während der immergrüne Efeu eine intensive Begrünung über das ganze Jahr hinweg verspricht. Es ist zu empfehlen, sich hinsichtlich der richtigen Pflanzenauswahl – nicht nur bei den Kletterpflanzen – fachkundig beraten zu lassen. Weiterführende Informationen zur Begrünung Die Stadt Neu-Ulm hält verschiedene Informationsblätter zur Begrünung bereit, so zum Beispiel zur Fassadenbegrünung, zur Gartenhecke, zur Hofgestaltung und zu Baumpflanzungen. Diese Informationsblätter erhalten Sie im Rathaus oder Sie können sie aus dem Internet unter www.neu-ulm.de herunterladen. Kletterpflanzen beleben das Stadtbild und erweitern den Lebensraum für zahlreiche Tiere. Vor allem, wenn nur wenige Pflanzflächen zur Verfügung stehen, kann mit einer Fassadenbegrünung viel erreicht werden. 48 49 Stadt Neu-Ulm Programmübersicht Kommunales Förderprogramm Geltungsbereich: Innenstadt Förderfähige Maßnahmen: • Fassadensanierung • Hofbegrünung /- sanierung Art der Förderung: Zuschuss Ansprechpartner: Fachbereich 3, Stadtplanung Telefon 07 31 / 70 50 - 5 31, [email protected] Steuervergünstigungen Geltungsbereich: Sanierungsgebiete der Stadt Neu-Ulm Förderfähige Maßnahmen: • Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen Art der Förderung: Erhöhte steuerliche Absetzung/Bescheinigung der durchgeführten Maßnahmen durch die Stadt Neu-Ulm. Ansprechpartner: Fachbereich 3, Stadtplanung Telefon 07 31 / 70 50 - 5 31, [email protected] Durch die Neugestaltung und Aufwertung des öffentlichen Raumes gewinnt die Stadtqualität. Es sind in den vergangenen Jahren vielfältig genutzte Lebensräume entstanden wie hier am Petrusplatz mit Energieberatung Geltungsbereich: Stadtgebiet Neu-Ulm Förderfähige Maßnahmen: • Förderung einer qualifizierten Energieberatung Ansprechpartner: Fachbereich 3, Umwelt- und Verkehrsplanung Telefon 07 31 / 70 50 - 5 52, [email protected] Schallschutzfenster Geltungsbereich: Stadtgebiet Neu-Ulm Förderfähige Maßnahmen: • Schallschutzfenster an stark befahrenen Straßen Art der Förderung: Zuschuss Ansprechpartner: Bauordnung und Justitiariat Telefon 07 31 / 70 50 - 5 14 [email protected] Sonstige Programme: Bayerisches Modernisierungs­ programm Geltungsbereich: Stadtgebiet Neu-Ulm Förderfähige Maßnahmen: • Miet- und Genossenschaftswohnungen • im Zusammenhang mit energiesparenden Maßnahmen die Erneuerung von Heiztechnik, Heizkesseln und Fenstern Art der Förderung: günstige Darlehen Ansprechpartner: Regierung von Schwaben Fronhof 10, 86152 Augsburg Sachgebiet 35 Telefon 08 21 / 3 27 - 24 94 [email protected] Gebäudesanierung KfW Geltungsbereich: Stadtgebiet Neu-Ulm • Wärmeschutz: Dämmung, Heizung, Fenster, Solaranlagen, Wärmepumpen etc. Art der Förderung: Günstige Darlehen unter dem marktüblichen Zins Ansprechpartner: Hausbank Homepage: www.kfw.de, Telefon 0 18 01 / 33 55 77 Edwin-Scharff-Museum und zahlreichen Lokalen. 50 51 Ablauf: Kommunales Förderprogramm 1. An erster Stelle steht die Beratung. Die Abteilung Stadtplanung im Rathaus Neu-Ulm hilft gerne bei der Beantragung eines Zuschusses aus dem Kommunalen Förderprogramm. 2. Der Antragsteller legt – je nach Maßnahme – Fotos zum Zustand vor der Sanierung, aussagekräftige Gestaltungspläne, Maßnahmenbeschreibungen, Kostenschätzungen bzw. -berechnungen, Lageplan sowie für einzelne Gewerke mindestens je drei Angebote vor, aus denen die geplanten Leistungen eindeutig hervorgehen. Weitere Unterlagen und Auskünfte können verlangt werden. 52 3. Die Sanierungsstelle setzt auf der Basis dieser Unterlagen die anrechenbaren Kosten nach jeweiligem Sanierungsschwerpunkt in der Innenstadt, der Sanierungsbedürftigkeit des Gebäudes sowie dem Umfang der gesamten Sanierungsmaßnahme im Hinblick auf das zur Verfügung stehende Budget des Förderprogramms fest. Fördermittel werden dann gewährt,wenn sich die Maßnahme insgesamt, d.h. mit Material und Konstruktion sowie Farbe und Gestalt an den Leitgedanken des Gestaltungshandbuches orientiert. 4. Über die Gewährung des Zuschusses wird zwischen der Stadt und dem Zuschussempfänger ein Vertrag geschlossen, in dem die Einzelheiten geregelt werden. Die Höhe der Förderung ist von der Art des Vorhabens und den bayerischen Städtebauförderungsrichtlinien abhängig. Unter diesen Rahmenbedingungen fördert die Stadt Neu-Ulm Fassadengestaltungsund Sanierungsmaßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 30 % der als förderfähig anerkannten Kosten. Im Bereich Innenstadt West gelten besondere Förderbestimmungen. Die Höhe ist auf 12% der als förderfähig anerkennbaren Kosten beschränkt. Die Sanierungsstelle der Stadt Neu-Ulm entscheidet im Einzelfall über Förderumfang und Förderhöhe. 5. Der Antragsteller setzt gemäß Vertrag seine geplanten und mit der Stadt abgestimmten Maßnahmen um. 6. Der Antragsteller legt – je nach Maßnahme – Fotos zum Zustand nach der Sanierung, eine Übersicht zu den Schlussrechnungen sowie die Schlussrechnungen der einzelnen Gewerke der Sanierungsstelle vor. beachten. Geldmittel können nur so lange ausgeschüttet werden, bis das Budget der zur Verfügung gestellten Fördermittel im jeweiligen Kalenderjahr erschöpft ist. Die Auszahlung kann dann erst wieder im neuen Kalenderjahr erfolgen. 7. Nach der Prüfung der Schlussrechnungen und der Überprüfung der Maßnahme nach den Städtebaurichtlinien sowie den Gestaltungsrichtlinien überweist die Stadt Neu-Ulm den Zuschuss nach Beendigung der Fördermaßnahme in einer Summe auf das Konto des Antragstellers. Stundenlohnarbeiten, Arbeiten auf Regie/Rapport werden nicht anerkannt – dies ist bei der Stellung der Schlussrechnungen zu 53 Exkurs: Energetische Gebäudesanierung Etwa ein Drittel des jährlichen Ener­gieverbrauchs wird in Deutschland zur Beheizung von Gebäuden verwendet. Hier liegt ein großes Energieeinsparpotenzial, das unter anderem über wärmedämmende Maßnahmen genutzt werden kann. Darunter versteht man sämtliche Maßnahmen, durch die Wärmeverluste von Gebäuden an die Umgebung verringert werden. Hierzu gehören beispielsweise die Dämmung von Außenwänden und Dächern, der Einbau von wärmedämmenden Fenstern (Wärmeschutzverglasung) sowie das Vermeiden von Wärmebrücken und unkontrolliertem Luftaustausch. durch die Entwick­lung der Energiepreise an Dynamik gewinnen. Um dieses Einsparpotential möglichst rasch erschließen zu können, stehen die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung. Für die Beratung zu diesem Programm sind die Hausbanken zuständig. Flankierend dazu wird es ein quali­fiziertes Beratungsangebot geben, das von der Stadt Neu-Ulm im gesamten Stadtgebiet bezuschusst wird. Das Thema bauphysikalische Maßnahmen und Wärmedämmung wird in den nächsten Jahren allein Beispiel für eine erfolg­ reiche energetische Gebäudesanierung: Block 300, Haus mit grüner Mütze 54 55 Die Gebäude Bei den Objekten, die im Rahmen eines Modellvorhabens von der Deutschen Energieagentur (dena) gefördert wurden, handelt es sich um folgende Gebäude: • Augsburger Straße 55 • Offenhauser Straße 2 • Paulstraße 3-9 • Reuttier Straße 8 Die Gebäude liegen alle im innerstädtischen Bereich. Sie sind teilweise aneinander grenzend, liegen jedoch in räumlicher Nähe zu einander. Die Gebäude wurden zwischen 1926 und 1950 erbaut und befanden sich vor Beginn des Projektes in energetisch unbefriedigendem Zustand. Die Maßnahmen Unter dem Aspekt der besseren Recycling-Möglichkeit hat man sich bei der NUWOG bei der Außenwanddämmung für eine Lösung als kombinierte Innen- und Außenwanddämmung entschieden. Damit bleibt auch die Möglichkeit zukünftig weitere Maßnahmen auf der Außenwandseite vorzunehmen (z.B. Vakuumdämmung). Zur bauphysikalischen Verbesserung wurden im Einzelnen die folgenden Maßnahmen ausgewählt: • Außenwand mit 12 cm Innendämmung und 6 cm Außendämmputz • Außenwand bei Aufstockung Holzkonstruktion mit 30 cm Zwischenraumdämmung • Dachgeschossdecken mit 40 cm Dämmung • Bei Dachneubau 40 cm Dämmung zwischen Holzstegträgern und 10 cm Gefälledämmung • Kellerdecken mit 16 cm Steinwolle-Lamellen verputzt • Kastenfenster und Passivhausfenster mit einem Gesamt-U = 0,8 W/m²K • Flankendämmung von Innenwänden, -decken, Kellerwänden Da sich alle vier Gebäude in geringer Entfernung zu einander befinden, wurde nach Prüfung verschiedener Alternativen eine Nahwärmeversorgung auf Basis eines Holzpellet-Kessels (150 kW) aufgebaut. Das System ist von SWU Energie als Wärmecontracting errichtet. Ansprechpartner Bei Sanierungsbedarf oder bei beabsichtigten Modernisierungsmaßnahmen steht Ihnen im Rathaus die Abteilung Stadtplanung zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich so frühzeitig wie möglich mit uns in Verbindung. Kommunales Förderprogramm und Steuervergünstigungen Fachbereich 3/61 Stadtplanung Telefon 07 31 / 70 50 - 5 31 Fax 07 31 / 70 50 - 5 75 [email protected] Zimmer 329 Natur und Grün Fachbereich 3/64 Umwelt und Verkehrsplanung Telefon 07 31 / 70 50 - 5 39 Fax 07 31 / 70 50 - 5 25 [email protected] Förderung einer qualifizierten Energieberatung Fachbereich 3/64 Umwelt und Verkehrsplanung Telefon 07 31 / 70 50 - 5 52 Fax 07 31 / 70 50 - 5 25 [email protected] Aufbau einer Nahwärm­eversorgung mit Holz­pellet-Kessel Schallschutzfenster Bauordnung und Justitiariat Telefon 07 31 / 70 50 - 5 14 [email protected] Gebäudesanierung: • Außenwände • Dachgeschoss • Fenster • Kellerdecken Ergebnis: Gebäude mit KfW-40-Standard 56 57 Impressum Herausgeber Stadt Neu-Ulm Abteilung Stadtplanung Konzept und Realisation Fachbereich 3 Stadtplanung Fachliche Begleitung Dipl.-Ing.Franz-Severin Gäßler, Baudirektor Regierung von Schwaben, Sachgebiet Städtebau Redaktion Pressestelle Stadt Neu-Ulm, Gestaltung Eva Schuster, Heiko Mozer, Ulm Förderung Zuschüsse aus dem Bund-LänderStädtebauförderungsprogramm Fotonachweis Franz-Severin Gäßler, Augsburg: Titel, S. 7, 18, 21 re, 23, 26, 27, 30 re, 32, 33, 40, 50; Sammlung Metz, Stuttgart: S. 10 Heiko Mozer, Ulm: S 20, 21 li, 22 re, 28, 34, 31, 35 re, 36 li, 37, 54, 55; Stadt Neu-Ulm: S. 5, 8, 9, 10, 11 li, 12, 13, 14, 15, 16/17, 19, 22 li, 29, 30 li + m, 35 li, 36 re, 39, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 52, 53, 56; Stadtarchiv Neu-Ulm: S. 11 re (J.Brunner), 38 (M.Kaiser), 41. Copyright Stadt Neu-Ulm Neu-Ulm, März 2010 58 59 Städtebauförderung in Schwaben Stadt Neu-Ulm 60