Grundwissen Geschichte 7. Klasse

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Grundwissen Geschichte 7. Klasse
1. Herrschafts- und Lebensformen des europäischen Mittelalters im Reich der Franken
Daten
Um 500
800
Reichsbildung der Franken
Kaiserkrönung Karls des Großen in Rom
Begriffe
Graf
Grafen vertraten in der Grafschaft den König; sie hatten für die Vollstreckung königlicher Gesetze
zu sorgen und waren als Verwaltungsbeamte und Richter in ihrem Amtsbezirk für den König tätig.
Ursprünglich wurden Grafen aus den vornehmsten Familien ernannt, später wurde das Amt erblich.
Grundherrschaft
Adelige und kirchliche Grundbesitzer überließen einen Großteil ihres Landes den Bauern, die ihnen dafür Abgaben und (Fron-)Dienste leisten mussten. Die Grundherren herrschten über die Bauern; Grundherrschaft ist also Herrschaft über Land und Leute.
Lehen
Gut oder Amt, das der Lehnsherr (der Geber des Lehens) dem Lehnsmann (Empfänger des Lehens)
als Gegenleistung für Dienste, Gehorsam und Treue zur Verfügung stellt; der Lehnsherr gewährt
dem Lehnsmann Schutz.
Vasall
(kelt. gwas = Knecht): Lehnsmann; Kronvasallen haben direkt vom König ein Lehen erhalten, Untervasallen von einem Kronvasallen.
Mittelalter
Bezeichnung für die Zeit zwischen Altertum und Neuzeit (etwas 500 - 1500)
Mönchsorden
Klostergemeinschaften, deren Mitglieder sich zum Leben nach einer Ordensregel verpflichten
(z.B. Benediktiner)
2. Weltliche und geistliche Gewalt im Mittelalter
Daten
962
1077
1122
Kaiserkrönung Ottos I.
König Heinrich IV. unterwirft sich Papst Gregor VII. in Canossa, um sich vom
Kirchenbann zu lösen
Wormser Konkordat zwischen Kaiser Heinrich V. und dem Papst regelt die Einsetzung der Bischöfe im Reich
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Begriffe
Adel
Bezeichnung für Familien, die auf Grund von Geburt, Besitz oder Leistung innerhalb der Bevölkerung eine besondere Stellung einnehmen und ein eigenes Standesbewusstsein entwickeln. Seit dem
Fränkischen Reich übte der Adel neben dem König die Herrschaft aus. Im Lehnswesen des
Mittelalters wurde zwischen Hochadel und niederem Adel unterschieden. Im Dienst des Königs
oder eines anderen adeligen Herrschers und vor allem durch den Waffendienst - der ursprünglich
ein adeliges Vorrecht war - konnte man in den Adel aufsteigen.
Herzog
In germanischer Zeit Bezeichnung für einen durch Los oder Wahl bestimmten Heerführer. Seit dem
7. Jh. gab es Stammesherzöge, deren Herrschaft erblich wurde und die in ihrem Stammesherzogtum
königliche Macht anstrebten. Otto I. begann damit, die Stammesherzöge durch Amtsherzöge zu ersetzen, schränkte Selbständigkeit ein und verringerte deren Besitz.
Investiturstreit
Auseinandersetzung zwischen den deutschen Königen bzw. Kaisern mit den Päpsten, in der es um
die Einsetzung (Investitur) der Bischöfe ging. Daraus entwickelte sich der Streit um den Vorrang
zwischen der weltlichen und der kirchlichen Macht.
Kirchenbann
Strafe der katholischen Kirche, die den Betroffenen zur Besserung veranlassen soll. Durch den einfachen Bann wird der Gläubige von Sakramenten und Ämtern der Kirche ausgeschlossen; der große Bann bedeutet den völligen Ausschluss aus der Gemeinschaft der Gläubigen
(Exkommunikation). Ihm folgte seit 1220 automatisch die Reichsacht.
Konkordat
Vertragliche Übereinkunft zwischen Kirche (Papst) und Staat (König);
Wormser K. = rechtliche Beendigung des Investiturstreits durch Trennung von geistlichen (spiritualia) und weltlichen (temporalia) Bestandteilen der Einsetzung von Bischöfen und Äbten.
Königsgut
(oder Reichsgut): Land im Besitz des Reiches, über das der König zum Unterhalt des Hofes und für
seine Regierungstätigkeit verfügen konnte. Daneben gab es noch den erblichen Besitz der königlichen Familie, das Hausgut.
Königspfalz
Seit den Karolingern Bezeichnung für einen Wohnsitz des Königs mit Wohngebäuden für den König und sein Gefolge, mit Gebäuden für die Verwaltung und für die wirtschaftliche Versorgung (mit
einer Pfalzkapelle).
Königswahl
Der Nachfolgers eines Königs wird vom Adel oder Teilen des Adels gewählt. Auch Geistliche wirken mit. Seit dem Fränkischen Reich gab es bei der Königswahl zunächst das Vorrecht des Blutsrechts, d.h. der Zugehörigkeit zur Familie des letzten Königs; später setzte sich das freie Königswahlrecht der sieben Kurfürsten durch.
Regalien
Königliche Hoheitsrechte, wie z.B. die Verfügung über die hohen Ämter, über das Königsgut und
über Rechte, die Einkünfte brachten: Marktrecht, Zölle, Steuern. Der König konnte die Regalien
auf Fürsten und Städte übertragen. Im Spätmittelalter erhoben Landesherren verstärkt Anspruch
auf Regalien und schwächten so das Königtum.
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Reichsacht
Eine Form der weltlichen Strafe: Der Geächtete wurde aus der menschlichen Gemeinschaft ausgeschlossen, er war im ganzen Reich vogelfrei. Jeder durfte ihn straflos töten; wer ihm half, kam
selbst in Reichsacht. Nach 1200 war die Reichsacht eine automatische Folge des Kirchenbanns.
Reichsinsignien
Gegenstände, die zeigen, dass ihr Träger besondere Rechte besitzt und deshalb Achtung und Würde
beanspruchen kann. Zu den Reichsinsignien gehörten vor allem die Heilige Lanze, die Krone, das
Zepter, der Reichsapfel und das Schwert.
Reichskirchensystem
Seit Otto I. herrschten die deutschen Könige des Mittelalters über die Reichskirche, d.h. über die
Bistümer und Reichsabteien. Sie setzten die Bischöfe und Äbte ein (Investitur), übertrugen ihnen
Land aus dem Königsgut und gewährten ihnen Rechte wie Münz-, Markt-, Zollrecht und Gerichtshoheit. Dafür waren die Inhaber dieser geistlichen Ämter zur Heeresfolge und zu Diensten in der
Verwaltung des Reiches verpflichtet. Amt und Land eines Bischofs oder Abtes sollten bei dessen
Tod an den König zurückfallen.
3. Lebensformen und gesellschaftliche Entwicklungen in der Aufbruchsepoche
des Hochmittelalters
Daten
1099
um 1350
im 14. Jh.
Ende des 1. Kreuzzugs mit der Eroberung Jerusalems
Höhepunkt der deutschen Ostsiedlungsbewegung
Blütezeit der Hanse
Begriffe
Bettelorden
Im Gegensatz zu den reichen Mönchsorden entstanden um 1200 geistliche Gemeinschaften, deren
Angehörige in beispielhafter Armut lebten; bettelnd und predigend zogen sie wie Franziskus von
Assisi durchs Land und betrieben die Erneuerung des Glaubens.
Ghetto
In den mittelalterlichen Städten mussten Juden in abgegrenzten, häufig übervölkerten und oft von
Mauern umgebenen engen Wohnbezirken leben.
Gotik
In Nordfrankreich entstandene Bauweise, die vom 12. Jh. bis zum Ende des Mittelalters für die gesamte europäische Kunst richtungweisend war. Die größte gotische Kirche in Deutschland ist der
Kölner Dom.
Kreuzzug
Ursprünglich bewaffnete Pilgerfahrten an heilige Stätten des christlichen Glaubens, entwickelten
sich die Kreuzzüge zum offenen Krieg gegen ,,Ungläubige", wie Muslime und ungetaufte Völker an
der Ostsee, aber auch gegen abtrünnige Christen. Später kamen als Motiv auch wirtschaftliche und
machtpolitische Gründe hinzu.
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Marktrecht
Es regelte den Warenaustausch auf dem städtischen Markt und sicherte den Marktfrieden.
Das ursprünglich vom Stadtherrn ausgeübte Recht wurde Teil des Stadtrechts.
Patrizier
Angehörige der wohlhabenden bürgerlichen Oberschicht in den mittelalterlichen Städten
(Fernhändler und Grundbesitzer), die mit politischen Vorrechten ausgestattet waren.
Rat
Der Rat übte seit dem 13. Jh. die städtische Verwaltung aus; zunächst waren nur Patrizier,
später auch bevorzugte reiche Handwerkerfamilien für den Rat zugelassen. An der Spitze
des Rats stand der Bürgermeister.
Reichsstadt
Städte auf königlichem oder auf Reichsgrundbesitz, die direkt dem König unterstanden, z.B.
Nürnberg, Frankfurt, Bremen, Hamburg, Lübeck.
Rittertum
Ritter waren meist Angehörige des niederen Adels, die sich nicht nur durch ihre militärische Leistung, sondern durch ihre eigene Lebensart auszeichneten: Tapferkeit, Treue, Gerechtigkeit,
Selbstbeherrschung .
Romanik
Die romanische Baukunst griff auf das römische Vorbild zurück; daher ihr Name. In Deutschland
fand der romanische Stil um 1100 seine Vollendung in großen Domen und Kirchen im Rheinland
(Speyer, Worms), aber auch in Süddeutschland. Die Romanik wurde von der Gotik abgelöst.
Stadtrecht
Es erwuchs aus Gründungsurkunden, Markt- und Zunftrechten. Zuziehende Unfreie erlangten nach
„Jahr und Tag" die Freiheit („Stadtluft macht frei"). In Verwaltung und Rechtsprechung besaßen die
Städte ein hohes Maß an Selbständigkeit.
Zunft
Zusammenschluss von Handwerkern mit gleichem Beruf; die Zünfte regelten die Berufsausbildung
und -ausübung, kontrollierten Menge und Qualität der Produktion, bekämpften unlauteren Wettbewerb und sicherten ihre Mitglieder zum Teil sozial ab. Auch kämpften sie um die Mitregierung der
Handwerker in den Städten.
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4. Europa auf dem Weg in die Neuzeit
Daten
1220/1232
um 1350
1356
um 1450
1492
1517
1525
1555
Reichsgesetze Friedrichs II.: Die geistlichen und weltlichen Fürsten des Reiches
erhalten die Rechte von Landesherren.
Pest in Europa (mehr als ein Drittel der Bevölkerung stirbt)
Goldene Bulle: Künftig wird der deutsche König nur noch von den Kurfürsten gewählt.
Gutenberg erfindet den Buchdruck mit beweglichen Lettern.
Entdeckung der amerikanischen Westküste durch Kolumbus.
Luther schlägt seine 95 Thesen an; Auslösung der Reformation.
Bauernkrieg gegen Adel und Geistlichkeit wegen der hohen Lasten; die Fürsten
schlagen den Aufstand nieder.
Augsburger Religionsfriede: Der Landesherr bestimmt künftig die Glaubenszugehörigkeit seiner Untertanen.
Begriffe
Geozentrisches Weltbild
Es ist auf die Erde als ,,Zentrum" bezogen, betrachtet die Erde als Mittelpunkt, um den die Sonne,
der Mond und die Planeten kreisen.
Heliozentrisches Weltbild
Es ist auf die Sonne als ,,Zentrum" bezogen, stellt die Sonne in den Mittelpunkt der Welt bzw. unseres Planetensystems.
Humanismus
Epoche vom 14. bis 16. Jh., in der unter Berufung auf die griechischen und römischen Schriften die
Bildung zur Menschlichkeit und freie Entfaltung der Persönlichkeit in den Mittelpunkt des Denkens
rückte.
Kolonialisierung
Erwerb und Erschließung überseeischer Besitzungen; beginnend seit der Neuzeit
Konzilsbewegung
Bestreben, das Konzil gegen den Anspruch des Papstes auf Vorherrschaft in der kirchlichen Lehre
und Rechtsprechung durchzusetzen. Das Konzil (Versammlung von Bischöfen und anderen kirchlichen Amtsträgern) sollte die höchste Autorität in der Kirche sein. Das Konstanzer Konzil schien
Anfang des 15. Jh. der Konzilsbewegung zum Durchbruch zu verhelfen (Einsetzung eines Papstes),
aber die Päpste konnten gegen Ende des 15. Jh. ihre Vorherrschaft wieder durchsetzen.
Kurfürst
In der Goldenen Bulle von 1356 wurde festgelegt, den deutschen König nur noch durch die sieben
sogenannten Kurfürsten (mhd. kur = Wahl) zu wählen: Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier,
König von Böhmen, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Sachsen und Markgraf von Brandenburg.
Landesherr
Durch Kaiser Friedrich II. erhielten die geistlichen und weltlichen Fürsten des Reiches 1220 und
1232 für ihre erblich gewordenen Reichslehen königliche Rechte (Regalien) übertragen. Damit
besaßen sie die oberste Herrschaftsgewalt in ihren Ländern als selbständige Landesherren an Stelle
des Königs.
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Neuzeit
Epoche, die gekennzeichnet ist durch ein neues Bild vom Menschen, durch die Entdeckungen neuer
Erdteile, durch neue Vorstellungen vom Aufbau des Weltalls und durch neue Erfindungen.
Reformation
Das Wort kommt vom lateinischen ,,reformatio": Erneuerung. Vor Luther bezeichnete man damit
die von vielen verlangte Reformation der Kirche an ,,Haupt und Gliedern". Später meint „Reformation" die von Luther ausgelöste religiöse Bewegung, die zur Auflösung der Einheit der christlichen Kirche im Abendland und zur Entstehung der evangelisch-protestantischen Kirchen führte.
Renaissance
Von Italien seit dem 13./14. Jh. ausgehende Wiederentdeckung der Antike und Bewusstwerdung der
menschlichen Persönlichkeit; sie drückte sich vor allem in der Kunst und Architektur aus. Angestrebt wurde eine wirklichkeitsnahe Darstellung von Mensch und Natur.
Stände
Gesellschaftliche Großgruppen, deren Mitglieder durch Abstammung, Rechte, Pflichten und Aufgaben einheitliche Merkmale aufweisen und sich dadurch voneinander unterscheiden. Als Reichsstände traten Adel, Geistlichkeit und Vertreter der Städte auf Reichstagen dem König gegenüber,
als Landstände auf Landtagen den Landesherren. Dabei übten sie entscheidende Mitspracherechte
aus. In einigen Territorien waren dazu auch Vertreter des Bauernstandes berechtigt.
Territorium
Ein Territorium ist der Herrschaftsbereich eines Landesherrn. Durch die Übertragung königlicher
Hoheitsrechte für ein bestimmtes Gebiet an einzelne Fürsten löste sich das Reich der deutschen
Könige weitgehend in voneinander unabhängige Herrschaften auf, in Territorien.
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