Flyer_Ostallgäuer_Bauherren_überarbeitet

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Informationen
Haben Sie vereinbart, ein Gebäudehandbuch durch
die Bauausführenden erstellen zu lassen?
» Moderne Sanierungen, deren Baumaterialien und
Technik sind sehr komplex. Wie bei Ihrem Auto sollten
Sie deshalb wissen, wann welche Wartungsintervalle
anstehen und worauf Sie „im Betrieb“ achten müssen.
» Das Gebäudehandbuch dokumentiert, welche Materi
alien und Hilfsstoffe verwendet und eingebaut wurden
und enthält alle Sicherheitsdatenblätter. Die in der
Bauausführung erreichte Qualität wird beschrieben,
geprüft und nachgewiesen. Dadurch können Mängel
und Risiken ausgeschlossen werden, andererseits wird
die erreichte Qualität gegenüber Dritten transparent
gemacht. Erforderliche Wartungsintervalle werden
aufgezeigt.
Sind vor Planungsbeginn bereits mögliche Förderun
gen des Bauvorhabens in Betracht gezogen worden
oder wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechung
durchgeführt?
» Es besteht seit März 2011 für Bauherren wieder die
Möglichkeit, KfWFörderungen als Kredite oder Zu
schüsse, auch für Sanierungsmaßnahmen, in Anspruch
zu nehmen. Informationen hierzu erhalten sie unter
www.kfw.de
Si n d vor der Vergabe des A u ftrages an di e Handw er
ker exakt e bau phys i kal i s che un d en ergeti s che Vorga
ben gemacht worden und sind diese Energiestan
dards i n Verträgen fes tges ch ri eben?
» Beispiel: Bestehen Vorgaben, dass alle Bauteile und die
verwendeten Materialien den Standards eines KfW
Effizienzhauses (Garantie eines niedrigen Endenergie
bedarfs bei Heizung und Warmwasser) angepasst sind?
Im Rahmen der Klimaschutzaktivitäten des Landkreises
kommt dem Bereich Bauen und Sanieren eine besondere
Bedeutung zu, denn 35% des Endenergieverbrauchs im
Landkreis Ostallgäu gehen auf Privathaushalte zurück.
Hierbei entfallen laut Bundesministerium für Umwelt
ungefähr 75% des Energieverbrauchs auf die Beheizung
von Räumen.
Der Landkreis Ostallgäu
hat sich deshalb im Sinne
seiner Vorbildrolle gegen
über dem Bürger ent
schlossen, bei den land
kreiseigenen Liegenschaften nur noch im Passivhaus
standard zu sanieren oder neu zu bauen.
Kooperationspartner
Klimaschutz ist vor allem im Bereich Bauen und Sanieren
eine Querschnittsaufgabe.
Zu unseren Partnern zählen
» Sie, als Bauherr,
» die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis und
» eza! Energie und Umweltzentrum Allgäu
Ansprechpartner
Landratsamt Ostallgäu
Bauamt
Thomas Reger
Schwabenstraße 11 · 87616 Marktoberdorf
Tel. 08342·911 398
[email protected]
www.ostallgaeu.de
Ostallgäuer
BauherrenCheckliste
Klimaschutz durch
nachhaltiges Bauen & Sanieren
Ostallgäuer BauherrenCheckliste
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Sanierung Schritt für Schritt
wer sich zu einer
energieeffizien
ten Sanierung
seiner Immobilie
entschließt, tut
gut daran, sich
umfassend zu
informieren.
Über die kosten
Landrat Johann Fleschhut und
losen eza!Ener
Thomas Reger, Leiter des Bauamtes
gieberatungen in
vielen Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises
Ostallgäu ist dies ohne Weiteres unter der Servicetele
fonnummer 0831· 9602860 oder über das Internet un
ter www.eza.eu möglich. Auch die Energieberater Ihrer
Gemeinde unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung Ih
rer energieeffizienten Neubau oder Sanierungsmaßnah
me.
Wurde bereits eine Energiebilanz für das Gebäude
erstellt und ist diese plausibel?
» Mittels Energieausweis werden die energetischen
Mängel eines Hauses aufgezeigt und Maßnahmen dar
gelegt, mit denen die Energiebilanz des Gebäudes ver
bessert werden kann.
» Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Ver
brauchsausweis und den Bedarfsausweis.
» Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum
Energiebedarf von Wohngebäuden, der auf der Grund
lage einer technischen Analyse der Bausubstanz und
der Heizungsanlage ermittelt wird.
» Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbauch der
Gebäudenutzer in den vergangenen drei Jahren für
Heizung und Warmwasserbereitung an. Das Ergebnis
ist beim Verbrauchsausweis vom individuellen Nutzer
verhalten abhängig.
Mit unserer KurzCheckliste "Energieeffiziente Sanie
rung" möchten wir Ihnen zusätzlich vorab einige wichti
ge Punkte für die Planungs und Ausführungsphase einer
gelungenen Sanierung nennen. Eine fachgerecht durch
geführte Sanierung schont nicht nur das Klima und die
Umwelt, sondern nachhaltig auch Ihren Geldbeutel.
Ich wünsche Ihnen bei Ihrer Baumaßnahme ein gutes
Gelingen.
Johann Fleschhut, Landrat
Sind die geplanten Energiesparmaßnahmen an zu
künftig geplante Sanierungsmaßnahmen gekoppelt?
» Beispiel: Ist beim Austausch der Fenster die Einbautie
fe auf eine evtl. später geplante Wärmedämmung der
Fassade abgestimmt?
Sind alle Bauteilverbindungen sorgfältig geplant und
die Baumaterialien aufeinander abgestimmt?
» Konventioneller Montageschaum garantiert keine dau
erhaften luftdichten Anschlüsse im Fensterbereich!
» Nur spezielle Dichtungsbänder helfen Schimmelbil
dung, ungewünschten Feuchtetransport und Energie
verlust durch undichte Anschlussfugen zu verhindern.
Sind Qualitätskontrollen im Bauablauf und nach der
Baumaßnahme vorgesehen und erfolgen diese durch
speziell qualifizierte Planer oder Architekten?
» Es sollte bei einer Sanierung mit Passivhauskomponen
ten in jedem Fall ein Luftdichtheitstest (BlowerDoor
Test) verbindlich als Qualitätstest vereinbart sein. Das
Verfahren dient dazu, Leckagen in der Gebäudehülle
aufzuspüren und die Luftwechselrate zu bestimmen.
Durch die Druckdifferenzen wird eine konstante Wind
last auf das zu messende Gebäude simuliert.
» Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Energieberater
und lassen Sie sich ausreichende Referenzen der Bau
ausführenden vorweisen!
» Die Vereinbarung einer energieverbrauchsorientierten
Erfolgskontrolle nach Bauende kann die Qualität der
Bauausführung steigern.
I s t i h r G e b ä u d e d e n k m a l g e s c h ü t z t ? We l c h e F ö r d e r mittel und Steuervergünstigungen bestehen bei Um
bauen oder Sanierung?
» Neben der denkmalrechtlichen Erlaubnis ist, um
an steuerliche Vergünstigungen zu kommen, vor Bau
beginn eine Bescheinigung der Landesamtes für Denk
malpflege notwendig, die dann dem Finanzamt vorge
legt werden muss.
» Bei der Sanierung eines Denkmals zur Eigennutzung
können 90 % der Sanierungskosten ab dem Jahr des
Abschlusses der Baumaßnahmen und in den folgenden
neun Jahren abgesetzt werden.
» Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Ho
mepage des Bayerischen Landesamtes für Denkmal
pflege unter der Internetadresse www.blfd.bayern.de.
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