Wärme fördert die Wundheilung Ohr

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Ohr-OP: Ärzte hören mit
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Wissenschaftler der Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde am Uniklinikum Carl Gustav Carus Dresden haben eine Methode entwickelt,
mit der ein Operateur die Funktion von implantierten Gehörknöchelchen schon während der Operation bei noch geöffnetem Trommelfell
überprüfen kann.
Dies ist besonders wichtig, da beim Einsetzen der Prothese bereits
Abweichungen von einem zehntel Millimeter zu einem Hörverlust
von zehn bis 20 Dezibel führen.
Um die Funktion der Gehörknöchelchenkette zu testen, versetzt
der Operateur über einen Magneten das Trommelfell in Schwingungen. Die weitergeleiteten Bewegungen werden dann am Steigbügel wieder abgenommen.
Um ein realistisches Bild von dem Höreindruck zu bekommen, den
der Patient nach der OP erwarten kann, nutzt der Operateur Musik.
Dazu hat er einen Kopfhörer auf, um selbst zu hören, was der Patient wahrnehmen wird. So ist es möglich, die Position der Prothesen
so lange zu verändern, bis sich ein bestmöglicher Höreindruck ergibt.
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Quelle: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden
Wärme fördert die Wundheilung
Wassergefiltertes Infrarot A (wIRA) ist eine spezielle Form der Wärmestrahlung mit hohem Eindringvermögen in
das Gewebe und geringer thermischer Belastung der Hautoberfläche. Laut einer Übersichtsarbeit, in die sieben
Studien einbezogen wurden, fördert wIRA die Heilung akuter und chronischer Wunden sowohl über thermische
(auf Wärmeenergieübertragung bezogene) und temperaturabhängige als auch über nichtthermische und temperaturunabhängige zelluläre Effekte.
Unter anderem steigert wIRA die Temperatur (plus 2,7 Grad Celsius in zwei Zentimeter Gewebetiefe) und den
Sauerstoffteildruck im Gewebe (plus 32 Prozent in zwei Zentimeter Gewebetiefe) sowie die Gewebedurchblutung.
Zudem mindert wIRA Entzündung und Sekretion, fördert Infektionsabwehr und Regeneration und lindert Schmerzen. Während 230 Bestrahlungen wurde ausnahmslos eine Schmerzlinderung beobachtet mit bemerkenswert
weniger Schmerzmittelbedarf (52 bis 69 Prozent weniger in den drei Gruppen mit wIRA verglichen mit den drei
Kontrollgruppen ohne wIRA nach großen Bauchoperationen; fast 60 Prozent weniger Schmerzmittelbedarf bei
chronischen venösen Unterschenkelgeschwüren).
Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
Prostatakrebs: Metastasen sichtbar machen
Um bei Prostatakrebs sehr kleine Metastasen in Beckenlymphknoten sichtbar zu machen und operativ entfernen zu
können, haben Wissenschaftler der Technischen Universität München ein spezielles Verfahren erforscht.
Dazu wurden verschiedenste radioaktiv markierte Moleküle, sogenannte Radioliganden,
entwickelt. Werden sie in den Blutkreislauf eines Patienten injiziert, binden sie sich an
eventuell vorhandene Metastasen und senden von dort für eine begrenzte Zeit Strahlung
aus.
Mithilfe einer PET, die mit einer CT oder MRT kombiniert wird, lassen sich die Strahlung
aussendenden Metastasen sichtbar machen und zeitgleich lässt sich die genaue Lage der
markierten Zellen bestimmen. Anhand der gewonnenen Daten können die Ärzte erkennen,
ob eine OP sinnvoll wäre.
Bisher wurden etwa 60 Patienten am Klinikum rechts der Isar behandelt. Systematische
Nachuntersuchungen in einer Gruppe von 21 Patienten zeigten, dass bei zehn Patienten
der Biomarker für Prostatakrebs um mehr als 90 Prozent reduziert wurde. Zwölf Patienten
benötigten keine weitere Therapie bei einer Nachbeobachtungszeit von fast einem Jahr.
klublu_Fotolia
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Quelle: Technische Universität München
Im OP 6|16
www.thieme.de/im-op
Rechtsticker
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Rechtsticker
Mögliche Erweiterung der Operation
ist ­aufklärungspflichtig
Die Zukunft der Krankenhäuser
OLG Köln, Urteil vom 09.03.2016 – 5 U 36/15
Flexibler, spezialisierter, vernetzter denken – das empfiehlt eine
Studie des Center for Research in Healthcare Innovation Management (CRHIM) an der IESE Business School. Die Studienautoren
identifizieren darin Schlüsselfaktoren und Herausforderungen,
denen sich Gesundheitspolitiker und Krankenhausmanager in den
nächsten 15 Jahren stellen müssen.
Um den Kahlschlag bei den Gesundheitsausgaben und Mangel an
qualifizierten Krankenschwestern und Therapeuten auszugleichen,
müssten führende Krankenhäuser ihren Fokus stärker auf Vernetzung und Partnerschaften mit Universitäten, Unternehmen aber
auch anderen Krankenhäusern legen und weniger auf kostspielige
Infrastrukturen.
Daneben empfiehlt die Studie, die starren Grenzen zwischen den
medizinischen Abteilungen abzubauen, sodass Ressourcen und
Wissen zwischen kleineren, komplexeren Einheiten flexibler geteilt werden können. Da Patienten sich außerdem mehr und mehr
als Klienten verstünden, müsse der Arzt zum serviceorientierten
Dienstleister werden.
Routineversorgung verliert, laut der Studie, an Bedeutung, präventive Medizin dagegen wird immer wichtiger. Technologien, wie
genombasierte Diagnosen oder die Fernüberwachung chronischer
Erkrankungen über mobile Anwendungen und medizinische Sensoren, werden die Verweildauer der Patienten verringern und gleichzeitig die Effizienz der Behandlung erhöhen.
Der Report plädiert überdies für eine neue Aufteilung der Zuständigkeiten im Gesundheitssystem. Wenige, hochkarätige Krankenhäuser sollen sich zu multidisziplinären Exzellenzzentren wandeln.
Sie konzentrierten sich damit auf diejenige Versorgung, die Spezialistenwissen oder den Einsatz von Spezialgeräten erfordere. Dafür
könnten sie durchaus auch verkleinert werden. Die Versorgung von
Routinefällen dagegen sollen zukünftig kommunale Krankenhäuser
und Kliniken zu geringeren Kosten übernehmen.
Quelle: IESE Business School GgmbH (Campus Munich)
www.thieme.de/im-op
Weitergabe der Patientenunterlagen an
­Haftpflichtversicherer oder Rechtsanwalt
Ein Arzt oder ein Pflegender darf zum Zwecke der Rechtsverteidigung seine Unterlagen und die zur Rechtsverteidigung notwendigen Informationen auch an seinen Haftpflichtversicherer
oder seinen Rechtsanwalt aushändigen.
Dasselbe muss natürlich gelten, wenn der Behandlungsvertrag
nicht zwischen Patient und Arzt oder Pflegekraft direkt zustande kommt, sondern zwischen dem Patienten und der Körperschaft oder einer sonstigen juristischen Person, die den Arzt
oder die Pflegekraft beschäftigt.
AG Ellwangen, Beschluss vom 03.02.2016 – 2 C 374/15
Ärztliche Schweigepflicht nach dem Tod des Patienten
Die ärztliche Schweigepflicht reicht über den Tod eines Patienten hinaus. Nach dem Tod des Patienten ist zu prüfen, ob er zu
Lebzeiten geäußert hat, dass der Arzt nach seinem Tod schweigen soll oder ob er Angaben machen darf.
Gibt es eine solche Äußerung nicht, ist der mutmaßliche Wille des
Verstorbenen zu erforschen. Der Arzt muss allerdings, wenn er
sich zu einer Aussageverweigerung entschließt, eine gewissenhafte Prüfung vornehmen und im einzelnen darlegen, auf welche
Belange des Verstorbenen sich seine Weigerung stützt.
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.10.2015 – 12 W 538/15
Autor
Dr. Tobias Weimer, M. A.
Fachanwalt für Medizinrecht
Master of Arts – Management v. Gesundheitseinrichtungen
WEIMER I BORK – Kanzlei für Medizin- & Strafrecht
Frielinghausstr. 8
44803 Bochum
E-Mail: [email protected]
www.kanzlei-weimer-bork.de
Im OP X|16
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Die mögliche Erweiterung einer Operation
ist aufklärungspflichtig, wenn erhebliche Unterschiede in der Heilungsdauer und Nachbehandlung bestehen.
Eine hypothetische Einwilligung kann nicht unterstellt werden, wenn sich der Entscheidungskonflikt nicht isoliert auf die Operationserweiterung bezieht, sondern auf die Durchführung der Operation insgesamt und dargelegt
wird, man hätte sich für die Einholung einer zweiten Meinung und
wegen einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit und der Notwendigkeit einer entsprechenden Umorganisation gegen einen
Eingriff zu dem in Aussicht genommenen Zeitpunkt entschieden.
Das OLG nahm in der Erweiterung der Operation um eine Naht
der Supraspinatussehne und durch den Umstieg auf ein offenes
Verfahren einen gesundheitlichen Schaden an, der ein Schmerzensgeld von 2000 Euro rechtfertige.
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