A mtsblatt - Amt Spreenhagen

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Amtsblatt
für das Amt Spreenhagen
Jahrgang 9
Spreenhagen, den 19.09.2009
Nr. 08/2009
Inhaltsverzeichnis:
Bekanntmachungen des Amtes Spreenhagen
und der Gemeinde Gosen-Neu Zittau mit den Ortsteilen Gosen und Neu Zittau, der Gemeinde Rauen und
der Gemeinde Spreenhagen mit den Ortsteilen Braunsdorf, Hartmannsdorf, Markgrafpieske und Spreenhagen
I. Amtlicher Teil
1.
2.
Amt Spreenhagen
>>
Gemeinsame Wahlbekanntmachung für die Wahlen zum 17. Deutschen Bundestag
und 5. Landtag Brandenburg in den Gemeinden Gosen-Neu Zittau Rauen und Spreenhagen.............…………….
Zusammenfassender Bericht über die Beschlüsse des Amtsausschusses vom 07.09.2009....................................
2
4
Gemeinde Gosen-Neu Zittau
>>
Zusammenfassender Bericht über die Beschlüsse der Gemeindevertretung Gosen-Neu Zittau vom 09.09.2009…
4
II. Nichtamtlicher Teil
Jahrgang 9
Teil I – Amtlicher Teil
Amtsblatt für das Amt Spreenhagen vom 19. September 2009
Die Gemeinde Spreenhagen ist für beide Wahlen in
folgende 5 Wahlbezirke eingeteilt:
Gemeinsame Wahlbekanntmachung für die
Wahlen zum 17. Deutschen Bundestag
und 5. Landtag Brandenburg in den
Gemeinden Gosen-Neu Zittau
Rauen und
Spreenhagen
WahlBezeichnung
bezirkdes Wahlbezirks
Nr.
01
Spreenhagen
OT Spreenhagen
ohne
Artur-BeckerRing, Kirchhofen,
Kirchhofener
Straße, Latzwall,
Röthen
1. Am 27. September 2009 finden gleichzeitig die
Wahlen zum
17. Deutschen Bundestag
sowie
5. Landtag Brandenburg
statt.
Die Wahlen dauern von 8 bis 18 Uhr.
02
Gosen-Neu Zittau
OT Neu Zittau
Bezeichnung des
Wahlraums
Brandenburgraum,
OT Gosen,
Storkower Str. 3,
15537 Gosen-Neu
Zittau
Grundschule,
OT Neu Zittau,
Berliner Str. 35/36,
15537 Gosen-Neu
Zittau
Die Gemeinde Rauen ist für beide Wahlen in
folgende 2 Wahlbezirke eingeteilt:
WahlbezirkNr.
01
02
Bezeichnung des
Wahlbezirks
Bezeichnung des
Wahlraums
Rauen
Dorf und Kiesweg
Gemeindebüro,
Chausseestr. 38,
15518 Rauen
Rauen
Grauer Esel,
Stadtberg, Westend
und Ziegeleistraße
Feuerwehr Rauen,
Chausseestr. 6,
15518 Rauen
Bezeichnung des
Wahlraums
Grundschule,
OT Spreenhagen,
Artur-Becker-Ring 3,
15528 Spreenhagen
02
Spreenhagen
OT Spreenhagen,
Artur-BeckerRing, Kirchhofen,
Kirchhofener
Straße, Latzwall,
Röthen
Kita „Fr. Fröbel“,
OT Spreenhagen,
Artur-Becker-Ring 2,
15528 Spreenhagen
03
Spreenhagen
OT Braunsdorf
Bürgerbüro,
OT Braunsdorf,
Dorfstraße 40,
15528 Spreenhagen
04
Spreenhagen
OT
Hartmannsdorf
Sport-u.
Funktionsgebäude,
OT Hartmannsdorf,
Kanalstraße 25 A,
15528 Spreenhagen
05
Spreenhagen
OT
Markgrafpieske
Bürgerhaus,
OT Markgrafpieske,
Lange Straße 42,
15528 Spreenhagen
2. Die Gemeinde Gosen-Neu Zittau ist für beide
Wahlen in folgende 2 Wahlbezirke eingeteilt:
WahlBezeichnung des
bezirkWahlbezirks
Nr.
01
Gosen-Neu Zittau
OT Gosen
Nr. 08/2009
In den Wahlbenachrichtigungen, die den
wahlberechtigten Personen in der Zeit vom
26.08.2009 bis 30.08.2009 übersandt worden sind,
sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben,
in dem die wahlberechtigten Personen zu wählen
haben.
3. Die Briefwahlvorstände für beide Wahlen treten am
Wahltage zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses
um 15:00 Uhr im Rouanet-Gymnasium in 15848
Beeskow, Breitscheidstraße 3, zusammen.
4. Jede wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein
besitzt, kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks
wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen
ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und
ihren Personalausweis oder Reisepass oder ein
sonstiges gültiges Personaldokument mit Lichtbild
mitzubringen. Sie haben sich auf Verlangen des
Wahlvorstandes auszuweisen.
Die Wahlbenachrichtigungen sollen bei der Wahl
abgegeben werden.
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Jahrgang 9
Teil I – Amtlicher Teil
Amtsblatt für das Amt Spreenhagen vom 19. September 2009
5. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede
Wählerin und jeder Wähler erhält am Wahltag im
betreffenden Wahllokal für jede Wahl, für die sie oder
er wahlberechtigt ist, einen amtlichen Stimmzettel
ausgehändigt.
Die Wählerin oder der Wähler gibt
Jede Wählerin und jeder Wähler hat für jede Wahl, für
die sie oder er wahlberechtigt ist, eine Erststimme und
eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel für die Bundestagswahl enthält
jeweils unter fortlaufender Nummer
a)
b)
b)
bei der Bundestagswahl
die Erststimme in der Weise ab,
dass sie oder er auf dem linken Teil des
Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen
Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise
eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin
oder welchem Bewerber sie gelten soll,
und
die Zweitstimme in der Weise ab,
dass sie oder er auf dem rechten Teil des
Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen
Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise
eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste
sie gelten soll;
für die Wahl im Bundestagswahlkreis
(Erststimme) in schwarzem Druck die Namen
der Bewerber der in diesem Wahlkreis
zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter
Angabe der Partei, sofern sie eine
Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei
anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des
Kennwortes und rechts von dem Namen jeder
Bewerberin und jedes Bewerbers einen Kreis
für die Kennzeichnung,
sowie
für die Wahl nach Landeslisten (Zweitstimme)
in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien,
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden,
auch diese, und jeweils die Namen der ersten
fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten
und links von der Parteibezeichnung einen
Kreis für die Kennzeichnung.
Der Stimmzettel für die Landtagswahl enthält
jeweils in der Reihenfolge der
Wahlvorschlagsnummern
a)
Nr. 08/2009
bei der Landtagswahl
die Erststimme in der Weise ab,
dass sie oder er auf dem linken Teil des
Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes
Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich
macht, welcher Bewerberin oder welchem
Bewerber sie gelten soll,
und
die Zweitstimme in der Weise ab,
dass sie oder er auf dem rechten Teil des
Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes
Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich
macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
für die Wahl im Landtagswahlkreis
(Erststimme) die für diesen Wahlkreis
zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter
Angabe des Familiennamens, des Vornamens,
des Berufes oder der Tätigkeit und der
Anschrift der Bewerberin oder des Bewerbers
sowie des Namens der Partei, politischen
Vereinigung oder Listenvereinigung, sofern sie
eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser,
oder der Bezeichnung "Einzelbewerberin" oder
"Einzelbewerber" für Bewerber, die nicht für
eine Partei, politische Vereinigung oder
Listenvereinigung auftreten, und rechts von
dem Namen jeder Bewerberin und jedes
Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung.
Bei Kreiswahlvorschlägen von
Listenvereinigungen enthält der Stimmzettel
ferner die Namen und, sofern vorhanden, die
Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten
Parteien oder politischen Vereinigungen,
Jeder Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem
Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokales oder in
einem besonderen Nebenraum unbeobachtet
gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die
für die jeweilige Wahl vorgesehene Wahlurne gelegt
werden, dass die Kennzeichnung von umstehenden
Personen nicht erkannt werden kann.
Blinde und sehbehinderte Wähler haben die
Möglichkeit, mit Hilfe einer Stimmzettelschablone zu
wählen. Die Schablone kann beim Blinden-undSehbehinderten-Verband Brandenburg e.V.
kostenlos angefordert werden.
6. Die Wahlhandlungen sowie die im Anschluss an die
Wahlhandlungen erfolgende Ermittlung und
Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind
öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
für die Wahl nach Landeslisten (Zweitstimme)
die zugelassenen Landeslisten unter Angabe
des Namens der Partei, politischen
Vereinigung oder Listenvereinigung, sofern sie
eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser,
sowie die Vor- und Familiennamen der ersten
fünf Bewerber und links von dem Namen der
Partei, politischen Vereinigung oder
Listenvereinigung einen Kreis für die
Kennzeichnung. Bei Landeslisten von
Listenvereinigungen enthält der Stimmzettel
ferner die Namen und, sofern vorhanden, die
Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten
Parteien oder politischen Vereinigungen.
Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude,
in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar
vor dem Zugang zu dem Gebäude jede
Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift
oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung
verboten.
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Jahrgang 9
Teil I – Amtlicher Teil
Amtsblatt für das Amt Spreenhagen vom 19. September 2009
7. Wähler, die einen Wahlschein für die Bundestagswahl
haben, können an dieser Wahl in dem
Bundestagswahlkreis, in dem der jeweilige
Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen
Wahlbezirk dieses Bundestagswahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wähler, die einen Wahlschein für die Landtagswahl
haben, können an dieser Wahl in dem
Landtagswahlkreis, in dem der jeweilige Wahlschein
ausgestellt ist,
Nr. 08/2009
Zusammenfassender Bericht über die
Beschlüsse des Amtsausschusses vom
07.09.2009
1.
Der Amtsausschuss hat Herrn Dr. Gospodar und
Herrn Philipp als stellvertretende Schiedspersonen
gewählt.
2.
Der Amtsausschuss hat beschlossen, weitere
7.200,00 € für die Beschaffung von 24
Lungenautomaten und die Überholung von 22
Druckminderern im Amtshaushalt einzustellen. Die
Mittel sollen der Rücklage entnommen werden.
3.
Der Amtsausschuss hat über die geprüfte
Jahresrechnung 2007 des Amtes Spreenhagen
beschlossen und den Amtsdirektor für den
Haushalt des Amtes Spreenhagen 2007 entlastet.
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen
Wahlbezirk dieses Landtagswahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer bei der Bundestagswahl durch Briefwahl wählen
will, muss sich von der Wahlbehörde einen amtlichen
Stimmzettel für die Bundestagswahl, einen blauen
amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen roten
amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen
roten Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im
verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) und
dem unterschriebenen Wahlschein für die
Bundestagswahl so rechtzeitig der auf dem roten
Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,
dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr
eingeht. Der rote Wahlbrief kann auch bei der
angegebenen Stelle abgegeben werden.
Wer bei der Landtagswahl durch Briefwahl wählen
will, muss sich von der Wahlbehörde einen amtlichen
Stimmzettel für die Landtagswahl, einen hellgrünen
amtlichen Wahlumschlag sowie einen gelben
amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen
gelben Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im
verschlossenen hellgrünen Wahlumschlag) und dem
unterschriebenen Wahlschein für die Landtagswahl so
rechtzeitig der auf dem gelben Wahlbriefumschlag
angegebenen Stelle übersenden, dass er dort
spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der gelbe
Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle
abgegeben werden.
Zusammenfassender Bericht über die
Beschlüsse der Gemeindevertretung
Gosen-Neu Zittau vom 09.09.2009
1.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans
„Gewerbezentrum Gosen I /1992“ (Stand 2009)
für zwei Teilbereiche (nördlich der Straße „Am
Müggelpark“ und Grundstücke südwestlich des
Eichenrings) wurde beschlossen.
2.
Die Gemeindevertretung stimmte der Eröffnung
einer Fachoberschule durch die DOCEMUS
Privatschulen gGmbH mit Beginn des Schuljahres
2010/2011 zu.
3.
Die Bereitstellung einer Praktikantenstelle im
freiwilligen Sozialen Jahr in der Kita Gosen-Neu
Zittau für das Schuljahr 2009/2010 wurde
beschlossen.
4.
Die Erweiterung der Platzkapazitäten der Kita
Gosen-Neu Zittau zur Schaffung von bis zu 25
Hortplätzen am Schulstandort Neu Zittau, Berliner
Str. 35, wurde beschlossen.
5.
Die Gemeindevertretung stimmte der Bewilligung
von außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 81 der
Gemeindeordnung für die Sanierung der
öffentlichen Spielplätze in der Gemeinde GosenNeu Zittau zu.
6.
Eine vorzeitige Beteiligung der Behörden und der
Öffentlichkeit zum Entwurf der Landesstraßenbedarfsplanung 2010 wurde abgelehnt.
Für die Bundestagswahl und für die Landtagswahl
sind also jeweils gesonderte Wahlbriefe abzusenden
oder bei der jeweils angegebenen Stelle abzugeben!
8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht bei jeder
Wahl nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer
unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis
einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a
Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Spreenhagen, den 08.09.2009
gez.
___________
Schröder
Amtsdirektor
(Dienstsiegel)
Ende Teil I. – Amtlicher Teil
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Jahrgang 9
Teil II – Nichtamtlicher Teil
Amtsblatt für das Amt Spreenhagen vom 19. September 2009
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Nr. 08/2009
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Teil II – Nichtamtlicher Teil
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Nr. 08/2009
Erreichbarkeit des Amtes Spreenhagen
Telefonische Erreichbarkeit der Fachbereiche und Fachbereichsleiter
des Amtes Spreenhagen
Tel.-Einwahl: 033 6 33 / 8 71 – ** (**Durchwahl des Mitarbeiters)
Amtsdirektor
Herr Schröder - 12
Bauverwaltung
Sekretariat
- 12 SB Bauverwaltung
Allgemeine
OrdnungsFrau
Verwaltung und
Herr Miethe - 18
verwaltung
Buschmann
Soziales
Personalwesen
- 17
Gewerbewesen
SB Allg.
- 18
Standesamt
Verwaltung
SB Soziales
- 22
SB Ordnung und
Sicherheit
Finanzverwaltung Frau Priemer - 28
Kasse
- 28
Meldewesen
Buchhaltung
- 29
Steuern
- 30
Liegenschaften
- 30
26
16
27
21
20
14
21
23
Sprechzeiten des Amtes
Spreenhagen
Di: 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
Do: 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
eMails des Amtes Spreenhagen
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Impressum
Herausgeber:
Amt Spreenhagen
Hauptstraße 13, 15528 Spreenhagen
Redaktion:
Allgemeine Verwaltung und Soziales
Tel.: 033633/87118, Fax: 033633/87135
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.amt-spreenhagen.de
Druck:
format gGmbH
anerkannte Werkstatt für Behinderte
Lindenstraße 46,
15517 Fürstenwalde
Tel.:03361/2580
Auflagenhöhe: 3.300
Seite 6
Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen:
Das Amtsblatt für das Amt Spreenhagen liegt
im Amt Spreenhagen, Hauptstraße 13,
15528 Spreenhagen und bei den
Bürgermeistern der amtsangehörigen
Gemeinden zur Einsicht aus. An Haushalte des
Amtsbereiches wird es kostenlos abgegeben.
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