Amtsblatt für das Amt Spreenhagen Jahrgang 9 Spreenhagen, den 19.09.2009 Nr. 08/2009 Inhaltsverzeichnis: Bekanntmachungen des Amtes Spreenhagen und der Gemeinde Gosen-Neu Zittau mit den Ortsteilen Gosen und Neu Zittau, der Gemeinde Rauen und der Gemeinde Spreenhagen mit den Ortsteilen Braunsdorf, Hartmannsdorf, Markgrafpieske und Spreenhagen I. Amtlicher Teil 1. 2. Amt Spreenhagen >> Gemeinsame Wahlbekanntmachung für die Wahlen zum 17. Deutschen Bundestag und 5. Landtag Brandenburg in den Gemeinden Gosen-Neu Zittau Rauen und Spreenhagen.............……………. Zusammenfassender Bericht über die Beschlüsse des Amtsausschusses vom 07.09.2009.................................... 2 4 Gemeinde Gosen-Neu Zittau >> Zusammenfassender Bericht über die Beschlüsse der Gemeindevertretung Gosen-Neu Zittau vom 09.09.2009… 4 II. Nichtamtlicher Teil Jahrgang 9 Teil I – Amtlicher Teil Amtsblatt für das Amt Spreenhagen vom 19. September 2009 Die Gemeinde Spreenhagen ist für beide Wahlen in folgende 5 Wahlbezirke eingeteilt: Gemeinsame Wahlbekanntmachung für die Wahlen zum 17. Deutschen Bundestag und 5. Landtag Brandenburg in den Gemeinden Gosen-Neu Zittau Rauen und Spreenhagen WahlBezeichnung bezirkdes Wahlbezirks Nr. 01 Spreenhagen OT Spreenhagen ohne Artur-BeckerRing, Kirchhofen, Kirchhofener Straße, Latzwall, Röthen 1. Am 27. September 2009 finden gleichzeitig die Wahlen zum 17. Deutschen Bundestag sowie 5. Landtag Brandenburg statt. Die Wahlen dauern von 8 bis 18 Uhr. 02 Gosen-Neu Zittau OT Neu Zittau Bezeichnung des Wahlraums Brandenburgraum, OT Gosen, Storkower Str. 3, 15537 Gosen-Neu Zittau Grundschule, OT Neu Zittau, Berliner Str. 35/36, 15537 Gosen-Neu Zittau Die Gemeinde Rauen ist für beide Wahlen in folgende 2 Wahlbezirke eingeteilt: WahlbezirkNr. 01 02 Bezeichnung des Wahlbezirks Bezeichnung des Wahlraums Rauen Dorf und Kiesweg Gemeindebüro, Chausseestr. 38, 15518 Rauen Rauen Grauer Esel, Stadtberg, Westend und Ziegeleistraße Feuerwehr Rauen, Chausseestr. 6, 15518 Rauen Bezeichnung des Wahlraums Grundschule, OT Spreenhagen, Artur-Becker-Ring 3, 15528 Spreenhagen 02 Spreenhagen OT Spreenhagen, Artur-BeckerRing, Kirchhofen, Kirchhofener Straße, Latzwall, Röthen Kita „Fr. Fröbel“, OT Spreenhagen, Artur-Becker-Ring 2, 15528 Spreenhagen 03 Spreenhagen OT Braunsdorf Bürgerbüro, OT Braunsdorf, Dorfstraße 40, 15528 Spreenhagen 04 Spreenhagen OT Hartmannsdorf Sport-u. Funktionsgebäude, OT Hartmannsdorf, Kanalstraße 25 A, 15528 Spreenhagen 05 Spreenhagen OT Markgrafpieske Bürgerhaus, OT Markgrafpieske, Lange Straße 42, 15528 Spreenhagen 2. Die Gemeinde Gosen-Neu Zittau ist für beide Wahlen in folgende 2 Wahlbezirke eingeteilt: WahlBezeichnung des bezirkWahlbezirks Nr. 01 Gosen-Neu Zittau OT Gosen Nr. 08/2009 In den Wahlbenachrichtigungen, die den wahlberechtigten Personen in der Zeit vom 26.08.2009 bis 30.08.2009 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigten Personen zu wählen haben. 3. Die Briefwahlvorstände für beide Wahlen treten am Wahltage zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr im Rouanet-Gymnasium in 15848 Beeskow, Breitscheidstraße 3, zusammen. 4. Jede wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass oder ein sonstiges gültiges Personaldokument mit Lichtbild mitzubringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigungen sollen bei der Wahl abgegeben werden. Seite 2 Jahrgang 9 Teil I – Amtlicher Teil Amtsblatt für das Amt Spreenhagen vom 19. September 2009 5. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält am Wahltag im betreffenden Wahllokal für jede Wahl, für die sie oder er wahlberechtigt ist, einen amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Die Wählerin oder der Wähler gibt Jede Wählerin und jeder Wähler hat für jede Wahl, für die sie oder er wahlberechtigt ist, eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel für die Bundestagswahl enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) b) b) bei der Bundestagswahl die Erststimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie gelten soll, und die Zweitstimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll; für die Wahl im Bundestagswahlkreis (Erststimme) in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der in diesem Wahlkreis zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennwortes und rechts von dem Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, sowie für die Wahl nach Landeslisten (Zweitstimme) in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Stimmzettel für die Landtagswahl enthält jeweils in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern a) Nr. 08/2009 bei der Landtagswahl die Erststimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie gelten soll, und die Zweitstimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. für die Wahl im Landtagswahlkreis (Erststimme) die für diesen Wahlkreis zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Berufes oder der Tätigkeit und der Anschrift der Bewerberin oder des Bewerbers sowie des Namens der Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, oder der Bezeichnung "Einzelbewerberin" oder "Einzelbewerber" für Bewerber, die nicht für eine Partei, politische Vereinigung oder Listenvereinigung auftreten, und rechts von dem Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung. Bei Kreiswahlvorschlägen von Listenvereinigungen enthält der Stimmzettel ferner die Namen und, sofern vorhanden, die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien oder politischen Vereinigungen, Jeder Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokales oder in einem besonderen Nebenraum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die für die jeweilige Wahl vorgesehene Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von umstehenden Personen nicht erkannt werden kann. Blinde und sehbehinderte Wähler haben die Möglichkeit, mit Hilfe einer Stimmzettelschablone zu wählen. Die Schablone kann beim Blinden-undSehbehinderten-Verband Brandenburg e.V. kostenlos angefordert werden. 6. Die Wahlhandlungen sowie die im Anschluss an die Wahlhandlungen erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. für die Wahl nach Landeslisten (Zweitstimme) die zugelassenen Landeslisten unter Angabe des Namens der Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, sowie die Vor- und Familiennamen der ersten fünf Bewerber und links von dem Namen der Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung einen Kreis für die Kennzeichnung. Bei Landeslisten von Listenvereinigungen enthält der Stimmzettel ferner die Namen und, sofern vorhanden, die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien oder politischen Vereinigungen. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten. Seite 3 Jahrgang 9 Teil I – Amtlicher Teil Amtsblatt für das Amt Spreenhagen vom 19. September 2009 7. Wähler, die einen Wahlschein für die Bundestagswahl haben, können an dieser Wahl in dem Bundestagswahlkreis, in dem der jeweilige Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Bundestagswahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wähler, die einen Wahlschein für die Landtagswahl haben, können an dieser Wahl in dem Landtagswahlkreis, in dem der jeweilige Wahlschein ausgestellt ist, Nr. 08/2009 Zusammenfassender Bericht über die Beschlüsse des Amtsausschusses vom 07.09.2009 1. Der Amtsausschuss hat Herrn Dr. Gospodar und Herrn Philipp als stellvertretende Schiedspersonen gewählt. 2. Der Amtsausschuss hat beschlossen, weitere 7.200,00 € für die Beschaffung von 24 Lungenautomaten und die Überholung von 22 Druckminderern im Amtshaushalt einzustellen. Die Mittel sollen der Rücklage entnommen werden. 3. Der Amtsausschuss hat über die geprüfte Jahresrechnung 2007 des Amtes Spreenhagen beschlossen und den Amtsdirektor für den Haushalt des Amtes Spreenhagen 2007 entlastet. a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Landtagswahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer bei der Bundestagswahl durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Wahlbehörde einen amtlichen Stimmzettel für die Bundestagswahl, einen blauen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen roten amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen roten Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein für die Bundestagswahl so rechtzeitig der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der rote Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Wer bei der Landtagswahl durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Wahlbehörde einen amtlichen Stimmzettel für die Landtagswahl, einen hellgrünen amtlichen Wahlumschlag sowie einen gelben amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen gelben Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen hellgrünen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein für die Landtagswahl so rechtzeitig der auf dem gelben Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der gelbe Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Zusammenfassender Bericht über die Beschlüsse der Gemeindevertretung Gosen-Neu Zittau vom 09.09.2009 1. Die 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbezentrum Gosen I /1992“ (Stand 2009) für zwei Teilbereiche (nördlich der Straße „Am Müggelpark“ und Grundstücke südwestlich des Eichenrings) wurde beschlossen. 2. Die Gemeindevertretung stimmte der Eröffnung einer Fachoberschule durch die DOCEMUS Privatschulen gGmbH mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 zu. 3. Die Bereitstellung einer Praktikantenstelle im freiwilligen Sozialen Jahr in der Kita Gosen-Neu Zittau für das Schuljahr 2009/2010 wurde beschlossen. 4. Die Erweiterung der Platzkapazitäten der Kita Gosen-Neu Zittau zur Schaffung von bis zu 25 Hortplätzen am Schulstandort Neu Zittau, Berliner Str. 35, wurde beschlossen. 5. Die Gemeindevertretung stimmte der Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 81 der Gemeindeordnung für die Sanierung der öffentlichen Spielplätze in der Gemeinde GosenNeu Zittau zu. 6. Eine vorzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit zum Entwurf der Landesstraßenbedarfsplanung 2010 wurde abgelehnt. Für die Bundestagswahl und für die Landtagswahl sind also jeweils gesonderte Wahlbriefe abzusenden oder bei der jeweils angegebenen Stelle abzugeben! 8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht bei jeder Wahl nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Spreenhagen, den 08.09.2009 gez. ___________ Schröder Amtsdirektor (Dienstsiegel) Ende Teil I. – Amtlicher Teil Seite 4 Jahrgang 9 Teil II – Nichtamtlicher Teil Amtsblatt für das Amt Spreenhagen vom 19. September 2009 Seite 5 Nr. 08/2009 Jahrgang 9 Teil II – Nichtamtlicher Teil Amtsblatt für das Amt Spreenhagen vom 19. September 2009 Nr. 08/2009 Erreichbarkeit des Amtes Spreenhagen Telefonische Erreichbarkeit der Fachbereiche und Fachbereichsleiter des Amtes Spreenhagen Tel.-Einwahl: 033 6 33 / 8 71 – ** (**Durchwahl des Mitarbeiters) Amtsdirektor Herr Schröder - 12 Bauverwaltung Sekretariat - 12 SB Bauverwaltung Allgemeine OrdnungsFrau Verwaltung und Herr Miethe - 18 verwaltung Buschmann Soziales Personalwesen - 17 Gewerbewesen SB Allg. - 18 Standesamt Verwaltung SB Soziales - 22 SB Ordnung und Sicherheit Finanzverwaltung Frau Priemer - 28 Kasse - 28 Meldewesen Buchhaltung - 29 Steuern - 30 Liegenschaften - 30 26 16 27 21 20 14 21 23 Sprechzeiten des Amtes Spreenhagen Di: 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr Do: 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr eMails des Amtes Spreenhagen [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Impressum Herausgeber: Amt Spreenhagen Hauptstraße 13, 15528 Spreenhagen Redaktion: Allgemeine Verwaltung und Soziales Tel.: 033633/87118, Fax: 033633/87135 E-Mail: [email protected] Homepage: www.amt-spreenhagen.de Druck: format gGmbH anerkannte Werkstatt für Behinderte Lindenstraße 46, 15517 Fürstenwalde Tel.:03361/2580 Auflagenhöhe: 3.300 Seite 6 Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen: Das Amtsblatt für das Amt Spreenhagen liegt im Amt Spreenhagen, Hauptstraße 13, 15528 Spreenhagen und bei den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden zur Einsicht aus. An Haushalte des Amtsbereiches wird es kostenlos abgegeben.