begr ü ndung - Staudach

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Erläuterungsbericht
zur
Änderung des
Flächennutzungsplanes
der Gemeinde
Schleching
Landkreis Traunstein
Für den Bereich der Flurnummern
560/2, 560/4, 560/5, 560/6, 651, 651/1, 651/2 und 651/6
Gemarkung Schleching
Der Planer:
Die Veranlasserin:
Vinzenz Bachmann e.K.
Raitener Straße 17
83259 Schleching
Gemeinde Schleching
Kirchplatz 1
83259 Schleching
Tel.: 08649 / 98 80 -0
Tel.: 08649 / 98 89 - 0
Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Schleching im Bereich der Flurnummern 560/2, 560/4, 560/5, 560/6, 651, 651/1,
651/2 und 651/6 - Gemarkung Schleching
1.
Planungsrechtliche Voraussetzung :
1.1 Die von der Änderung des Flächennutzungsplanes Fläche liegt im
Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Ettenhausen Dorfeingang“ (Bebauungsplan, in Kraft getreten am 28.11.1997. Sie ist darin als
„Dorfgebiet“ (MD) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. en
2.
Lage, Größe und Beschaffenheit der betroffenen Flächen:
2.1) Die betroffene Fläche liegt im Ortsgebiet Ettenhausen , eingegrenzt von der
Wagrainer Straße im Süden, bestehender Bebauung mit teilweise Landwirtschaft
im Westen, einer Landwirtschaftsfläche im Norden und der B 307 im Osten.
2.2) Die von der Änderung betroffene Fläche umfasst die Flurstücke (mit zugehöriger
ca. Fläche in m²):
560/2 (1728 m²), 560/4 (939), 560/5 (1073) als Zufahrt zu den Bauparzellen im
Änderungsbereich – im Besitz der Gemeinde, 560/6 (965), 651 (1158),
651/1 (939), 651/2 (198) und 651/6 (939).
2.3) Das Gelände ist im Wesentlichen eben. Es befindet sich inmitten einer Senke, die
umgrenzt wird von einem Hang weit im Süden (Huber Rain), von abfallendem
Gelände der Schuttkegel des Maisbachs und des Alpbachs im Westen, von der
Einmündung der Schlechinger Straße in die B 307 im Norden und vom Damm der
B 307 im Osten.
3.
Änderungsgrund:
Beim Hochwasser am 02.06.2013 bildete sich in der oben beschriebenen Senke
ein See aus sauberem Wasser von mehr als 1 m tiefe. Die Herkunft des Wassers
wird, ohne genauere Untersuchung, in oberflächlich abfließendem Regenwasser
und zum Teil in Schichten- und Grundwasser vermutet. Die Tiefe des gebildeten
Sees wurde offenbar begrenzt durch die Leistungsfähigkeit einer
Rohrdurchführung unter der B 307 leicht nördlich des Änderungsbereichs.
Auf dieser Beobachtung basierend hat der Gemeinderat der Gemeinde Schleching
in seiner Sitzung vom 18.11.2013 den Änderungsbereich mit einer
Veränderungssperre belegt, um die Auswirkung künftiger Hochwasserereignisse
auf das Baugebiet eingehend untersuchen zu können.
Die ersten Konsultationen mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt Traunstein
hatten zum Ergebnis, dass für das gegenständliche Areal neben der beobachteten
See-Bildung auch ein Hochwasserereignis im Alpbach maßgebend sein könnte.
Dieser ist derzeit nicht für ein hundertjähriges Hochwasser (HQ100) ausgebaut.
Dieses sollte zur Verhinderung von Gefahren für künftige Bebauungen dringend
untersucht werden.
Die Gemeinde hat daraufhin den Planer beauftragt, eine entsprechende
Untersuchung zu erstellen bzw. erstellen zu lassen.
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Das Ingenieurbüro aquasoli in Traunstein hat unter der Projektnummer 14005-01
ein hydrotechnisches Gutachten über ein HQ100 im Alpbach erstellt und dabei in
einer Teilausarbeitung insbesondere die Auswirkungen auf den Änderungsbereich
untersucht. Diese sind im hydrotechnischen Gutachten vom 31.10.2014 erläutert.
Das Gutachten liegt dieser Begründung als Anlage bei.
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Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Schleching im Bereich der Flurnummern 560/2, 560/4, 560/5, 560/6, 651, 651/1,
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4.
Zusammenfassung der Ergebnisse und der Auswirkung auf den
Änderungsbereich
Im Falle eines HQ100 würde der Alpbach spätestens unterhalb des Kiesfanges in
der Scheibwies mit großen Teilen seiner Wasserführung sein Bett verlassen und
weite Teile des unterliegenden, auch bereits bebauten Geländes überfluten. Die
zu erwartenden Wassertiefen liegen im Normalbereich – also außerhalb von
Geländevertiefungen und abseits von Staulagen – in der Größenordnung von
20 cm.
Im Bereich der oben bereits beschriebenen Senke wird sich ein See bilden,
dessen Tiefe nicht mehr durch die Leistungsfähigkeit des Durchlasses unter der
B 307 begrenzt ist, sondern durch die Überströmung der B 307 im Bereich der
Einmündung der Schlechinger Straße.
Im Änderungsbereich stellen sich dann Wassertiefen von über 1,40 m ein.
Eine Bebauung des Gebietes nach den ortsüblichen, am Bestandsgelände
orientierten Höhenfestlegungen würde im Fall eines HQ100 im Alpbach die
Bebauung mehr als 1 m unter Wasser setzen.
Siehe hierzu Seiten 14 und 15 des hydrotechnischen Gutachtens in der Anlage.
Der Änderungsbereich liegt also im faktischen Überschwemmungsgebiet des
Alpbaches.
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Untersuchte Lösungsmöglichkeiten für die Überflutungsgefahr durch ein
HQ100 des Alpbaches
Die maßgebende Wasserspiegellage im Änderungsbereich für ein HQ100 des
Alpbaches liegt bei 568,38 m ü.NN.
Als Freibord für die Bebauung wurden 50 cm angesetzt, so dass unter der
ortsüblichen Festsetzung „die Oberkante des Rohfußbodens darf höchstens 30 cm
über Gelände liegen“ eine Geländehöhe von 568,59 m ü.NN. , also oberhalb der
maßgebenden Wasserspiegellage festzusetzen wäre. Die Höhenlage der
Erschließungsstraße müsste zur Ermöglichung der Einfahrt in die Garagen mit
einer vertretbaren Steigung in etwa in Höhe des Wasserspiegels sein.
5.1 Aufschüttung
Zur Herstellung des vor beschriebenen Geländes kommt zunächst eine
Aufschüttung des Geländes in Betracht.
Dieser Zustand wurde hydrologisch voruntersucht, durch eine komplette
Durchflussblockade im Änderungsbereich.
Die hydrologische Auswirkung für dieses Modell war ein Retentionsraumverlust
von ca. 13.000 m³. Dieser ist ca. zur Hälfte auf die Aufschüttung selbst zurück zu
führen (ca. 6500 m³), zum anderen Teil auf den behinderten Abfluss in Richtung
Süden und die daraus resultierende Absenkung des Wasserspiegels dort. Nach
Abschätzung des Gutachters könnte diese Behinderung des Abflusses durch
wasserbauliche Maßnahmen wie einer Abflussmulde am Rand der B 307 wohl
gemindert, jedoch nicht beseitigt werden. Der direkt aus der Aufschüttung
resultierende Retentionsraumverlust von ca. 6500 m³ besteht auf alle Fälle.
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Abb. 1 Differenzen im Wassersiegel durch eine Aufschüttung im Änderungsbereich
Retentionsraumverlust
Wie oben bereits erwähnt ist bei einer Lösung durch Anhebung des Geländes mit
einem Retentionsraumverlust von mindestens 6.500 m³ und bis zu 13.000 m³ zu
rechnen. Dieser ist nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
(Wasserhaushaltsgesetz - WHG) „zeit- und ortsnah“ auszugleichen. Nach
Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein, Herrn Stettwieser bedeutet
„ortsnah“ auch, dass der Ausgleich im selben Gewässer bzw. Hochwasserereignis
wirksam sein muss.
Eine Möglichkeit, diesen Ausgleich „ortsnah“ herzustellen wird derzeit nicht
gesehen.
5.2 Alternativen zur Aufschüttung
In Diskussion war eine Lösung mit Flutkanälen zwischen den Baufenstern. Diese
würde zum Einen den Retentionsraumverlust zwar abmindern, keinesfalls jedoch
unter den Betrag der direkten Verdrängung durch die Aufschüttung selbst. Zum
Anderen würde das Brückenbauwerke für die Erschließungsstraße über die
Kanäle erfordern. Dieser Ansatz wurde nicht weiter verfolgt.
Weitere Alternativen wie die komplette Aufständerung des „Geländes“ und der
Bebauung oder die Schwimmfähigkeit der Bauwerke wurden nicht verfolgt.
Eine Möglichkeit zur weiteren Bebauung im Änderungsbereich wird in Summe
nicht gesehen.
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6.
Hochwasser der Tiroler Ache
Der Änderungsbereich liegt auf dem Niveau des sog. Achenfeldes, das ohne den
bestehenden Deich am Westufer der Tiroler Ache auch im Fall eines HQ100 der
Tiroler Ache überschwemmt würde. Derzeit wird in den Hochwasserberechnungen
für die Tiroler Ache davon ausgegangen, dass der Deich im Fall eines HQ100
standsicher ist und der Änderungsbereich nicht überflutet wird.
Im Fall eines HQextrem der Tiroler Ache aber wird davon ausgegangen, dass der
Deich nicht standhält und auch der Änderungsbereich überflutet wird. Der
maßgebliche Wasserspiegel in diesem Fall liegt mit 569,53 m ü. NN mehr als 1 m
über dem eines HQ100 des Alpbaches und über 60 cm über den bisher
besprochenen „Rohdecken Oberkanten“.
Die Einflüsse der oben beschriebenen Aufschüttung auf den Abfluss eines
HQextrem sind derzeit nicht bekannt und wären im Fall einer Ausführung auf alle
Fälle zu untersuchen.
7.
Geplante bauliche und sonstige Nutzung:
Eine über die Bestandsbebauung hinausgehende bauliche Nutzung ist nicht
zulässig.
Die Nutzung im Änderungsbereich wird deshalb als „private Grünfläche“
festgesetzt.
8.
Eingriffsregelung in der Änderung des Flächennutzungsplanes:
Da nur Baurecht zurückgenommen wird, ist ein Umweltbericht nach § 2 Abs. 4
BauGB gemäß telefonischer Auskunft der unteren Naturschutzbehörde am
Landratsamt Traunstein, Herrn Selbertinger vom 09.12.2014 nicht erforderlich.
Schleching den 26.10.2015
( Der Planer )
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V.R. Bachmann
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