Hydrogeologische und wasserwirtschaftliche Standortbeurteilung für

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8°02´18,6´´
32E
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50°11´42,2´´
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60E
4
60N
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50°11´51,9´´
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Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
55
60N
55
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8°27´17,0´´
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Hydrogeologische und wasserwirtschaftliche
Standortbeurteilung für die Errichtung von
Erdwärmesonden in Hessen
Wiesbaden
(Bearbeitungsstand: September 2016)
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1 : 50 000
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Bearbeitung: Dezernat W4 - Hydrogeologie, Grundwasser
Ansprechpartner für diesen Kreis: Dr. Georg Mittelbach
Hydrogeologisch und wasserwirtschaftlich günstig
Gebiete mit mittlerer bis geringer Wasserdurchlässigkeit, ohne eine wesentliche Stockwerkstrennung und ohne Vorkommen von höher mineralisierten Grundwässern bzw.
CO2-Aufstiegszonen bei gleichzeitiger Lage außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten.
Hydrogeologisch ungünstig
Gebiete mit nennenswerten Grundwasser-, Mineralwasser- oder Heilwasservorkommen,
die durch eine Grundwasserüberdeckung geschützt werden. Ungünstig sind auch Gebiete
mit hoher Wasserdurchlässigkeit der Gesteine, einer wesentlichen, d.h. weiträumigen
Stockwerkstrennung, mit Aufstiegszonen von CO2 oder hoch mineralisierten Wässer
oder mit artesisch gespannten Grundwasservorkommen sowie Tiefengrundwasserleiter
(insbesondere im Festgestein), die nicht angefahren oder durchteuft werden sollten.
Ungünstig sind zudem Gebiete mit quellfähigen Gesteinen, wie Anhydrit und bestimmten
Tonen.
Wasserwirtschaftlich ungünstig
Gebiete in den Zonen WSG IIIB sowie HQSG III/2 und B.
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Wasserwirtschaftlich unzulässig
Gebiete in den Zonen WSG I, II und III bzw. IIIA sowie HQSG I, II, III, III/1 und A.
Die dargestellte Standortbeurteilung setzt die Einhaltung der im Leitfaden Erdwärmenutzung in
Hessen angeführten technischen Anforderungen an Bauausführung und Betrieb voraus.
Hydrogeologisch ungünstige Gebiete werden in wasserwirtschaftlich relevanten, ungünstigen
und unzulässigen Gebieten nicht dargestellt.
Gebiete innerhalb kontaminierter Bereiche von Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen
oder Grundwasserveränderungen sind in der vorliegenden Karte nicht berücksichtigt.
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Die dargestellten Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete entsprechen einer für diese
Fragestellung interpretierten Form und stellen den Bearbeitungsstand des Hessischen
Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) dar. Die rechtsverbindlichen Unterlagen liegen
bei den oberen Wasserbehörden in den jeweils zuständigen Regierungspräsidien.
Geodätische Grundlagen
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Bezugssystem: Europäisches Terrestrisches Referenzsystem 1989 (ETRS 89)
Abbildung:
Universale Transversale Mercatorabbildung (UTM-Abbildung)
Höhensystem: Höhen in Meter über Normalnull (NN), Pegel Amsterdam
Koordinaten
UTM-Koordinaten der Zone 32
(bezogen auf ETRS 89 / WGS 84)
552E Ostwert (in km)
5670N Nordwert (in km)
Geographische Koordinaten
(bezogen auf ETRS 89 / WGS 84)
9°45´49,1´´
Geographische Länge
51°09´57,0´´
Geographische Breite
(östliche Länge von Greenwich)
Gauß-Krüger-Koordinaten
(bezogen auf Potsdam-Datum)
3552 Rechtswert (in km)
5672 Hochwert (in km)
Topographische Grundlagen
TK50 der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Verv.-Nr.: 2001-3-112
Maßstab 1 : 50 000
0
34N
34N
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32E
49°56´47,4´´
8°02´36,4´´
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8°27´27,1´´
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49°56´57,0´´
1cm der Karte entspricht 500 m in der Natur
1
2
3
4 km
Herausgeber
© Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Rheingaustraße 186, D-65203 Wiesbaden
Telefon (0611) 6939-0 . Fax (0611) 6939-555
http://www.hlnug.de
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