Deutsche Verkehrswacht Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen e.V. Schirmherr: Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Postfach 26 02 40 40095 Düsseldorf Friedenstraße 21 40219 Düsseldorf Tel.: 0211 / 302003-0 Fax: 0211 / 302003-23 E-Mail: [email protected] Pressemitteilung Zur sofortigen Veröffentlichung LVW rät: Ohne Auto in den Karneval – neuer Bußgeldkatalog mit höheren Strafen Düsseldorf, 13. Februar 2008 Ab der kommenden Woche startet die fünfte Jahreszeit in ihre heiße Phase. Spätestens ab Weiberfastnacht werden die Jecken die karnevalistischen Hochburgen im Rheinland und in Westfalen in den Ausnahmezustand versetzen. In der Regel wird die ausgelassene Stimmung durch Bier, Schnaps, Sekt oder Wein angeheizt. Doch wer feiert und trinkt, sollte den Wagen stehen lassen, mahnt Heinz Hardt, Präsident der Landesverkehrswacht NRW: „Wer sich nach der Feier angetrunken hinters Steuer setzt, riskiert das Leben und die Gesundheit von sich und anderen. Daher sollte man schon ohne Auto zur Party kommen, um ausgelassen feiern zu können und hinterher nicht der Versuchung zu erliegen, trotz Alkoholkonsums aus Bequemlichkeit mit dem Wagen nach Haus zu fahren.“ Außerdem, so Hardt weiter, wird jedem alkoholisierten Autofahrer bei einem Verkehrsunfall eine Mitschuld zugeschrieben – auch wenn er ihn nicht verursacht hat. „Ein Grund mehr, den Wagen von Anfang an stehen zu lassen“, unterstreicht der Präsident der Landesverkehrswacht. Höhere Strafen für Alkohol am Steuer Weitere triftige Gründe, auf Alkohol am Steuer zu verzichten, liefert der seit Februar 2009 gültige neue Bußgeldkatalog. Wer bislang mit mehr als 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration erwischt wurde, muss- Seite 1 von 2 te bei einem erstmaligen Verstoß 250 Euro zahlen. Seit dem 1. Februar werden 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot fällig. Für Fahranfänger, die sich in der Probezeit nach § 2a der StVG befinden oder noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, gilt hinterm Steuer weiterhin ein absolutes Alkoholverbot. Wer dagegen verstößt, muss seit Anfang Februar 250 statt 125 Euro zahlen. Und auf sein Glück sollte man sich zur Karnevalszeit keinesfalls verlassen: Wie gewohnt wird die Polizei NRW während der tollen Tage die Zahl ihre Verkehrskontrollen deutlich erhöhen. Bildunterschrift: Wer das Auto stehen lässt, feiert im Karneval unbeschwert. (Foto: © Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH) ---------------In der Landesverkehrswacht NRW sind die 67 Verkehrswachten der Städte und Kreise organisiert. Insgesamt setzen sich in den Verkehrswachten rund 6.600 ehrenamtliche Mitarbeiter für mehr Sicherheit auf den Straßen und Wegen in Nordrhein-Westfalen ein. Kontakt: Landesverkehrswacht NRW Burkhard Nipper, Mathias Schiffmann Friedenstraße 21 40219 Düsseldorf Tel.: 0211 / 302003-10 Fax: 0211 / 302003-23 E-Mail: [email protected] Internet: www.lvwnrw.de Seite 2 von 2