MAGISTRAT DER STADT HÜNFELD

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MAGISTRAT DER STADT HÜNFELD
Fachbereich 3-FD 31
BEGRÜNDUNG
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Stadt Hünfeld für den
Stadtteil Michelsrombach „Gewerbegebiet an der Autobahn/Logistikpark
Hessisches Kegelspiel“ (Sondergebiet Logistik), Gemarkung Michelsrombach, Flur 38
1.
VERANLASSUNG UND ZIEL
Die Nachfrage nach Grundstücken im Logistikpark Hessisches Kegelspiel/Michelsrombach
ist in der jüngsten Vergangenheit erheblich gestiegen. Unter Berücksichtigung des tegutProjekts mit einem Flächenbedarf von rd. 20 ha stehen bis auf eine kleinere Restfläche mit
einer Größe von ca. 3 ha keine weiteren Flächen mehr zur Verfügung.
Diese Restfläche soll heimischen Investoren mit kleinerem Flächenbedarf von bis ca.
5.000 m² angeboten werden, zumal hier eingeschränkte Bebauungsmöglichkeiten aufgrund
der vorhandenen 110-kV-Leitung bestehen.
Aufgrund der großen Nachfrage von Investoren ist es vorgesehen, nach der ersten Erweiterung im Jahr 2012 eine zweite Erweiterung des Logistikgebietes in einer Größenordnung von
ca. 20 ha in nördlicher Richtung vorzunehmen.
Es handelt sich hierbei nicht um eine Bodenbevorratung, sondern um die Bereitstellung von
Grundstücksflächen für konkret interessierte Investoren aus der Region in Größe von 7 bis
8 ha bzw. von rd. 5 ha. Darüber hinaus hat tegut jetzt schon nach Erweiterungsflächen angefragt.
Wie ein Abstimmungsgespräch mit dem Dezernat für Regionalplanung des Regierungspräsidiums Kassel am 16. August 2016 hierzu ergeben hat, ist die Erweiterung des Logistikparks
in nördlicher Richtung mit einer Fläche von ca. 20 ha im Rahmen einer Abweichung vom Regionalplan Nordhessen 2009 grundsätzlich denkbar, wobei ein entsprechendes ergebnisoffenes Verfahren durchzuführen ist.
Eine Erweiterung bis zur Gemarkungsgrenze der Gemeinde Burghaun mit einer Gesamtgröße von rd. 37 ha kann durch das Dezernat für Regionalplanung zum derzeitigen Zeitpunkt
nicht befürwortet werden, zumal sich im Bereich der Gemarkungsgrenze zu Burghaun ein
„Vorranggebiet für die Windkraft“ befindet.
Mit der Erweiterung des Logistikgebietes geht die Schaffung von weiteren Arbeitsplätzen
einher, sodass nicht nur die Stadt Hünfeld, sondern die gesamte Region von einer Erweiterung des Logistikgebietes profitieren würde, zumal sich der Standort unmittelbar an der Anschlussstelle Hünfeld/Schlitz der A7 auch mit Blick auf die intensiven Flächenverbräuche
sowie der Verkehrsfrequenzen von Logistikunternehmen eignet und ein Siedlungszusammenhang gegeben ist.
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Michelsrombach „Gewerbegebiet an der Autobahn/Logistikpark Hessisches Kegelspiel“ (Sondergebiet Logistik), Gemarkung Michelsrombach, Flur 38
- Begründung -
Im Hinblick auf zusätzliche Erweiterungen bis an die Gemarkungsgrenze von Burghaun ist
mittelfristig die Nachfragesituation sowie das Ergebnis zur Bereitstellung von Vorrangflächen
für die Windenergie in diesem Bereich nach dem Inkrafttreten des Teilregionalplanes Energie
Nordhessen 2013 abzuwarten.
Grundsätzlich ist eine stufenmäßige Erweiterung des Logistikparks jedoch möglich. Im Zuge
des Abweichungsantrages wird auch nochmals eine interkommunale Kooperation überprüft.
Neben der geplanten Erweiterung des Logistikgebietes wird im Rahmen der 6. Änderung des
Bebauungsplanes auch der von der Firma tegut erworbene Grundstücksbereich einbezogen.
Dieser Bereich liegt bereits im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 16.
Hier sind Änderungen des Bebauungsplanes im Hinblick auf die Neufestsetzung der Gebäudehöhen, Festsetzung der Anordnung von Eingrünungsmaßnahmen, der Lage der Erschließungsstraße und der Festsetzung der bebaubaren Flächen erforderlich.
Es ist daher vorgesehen, den Änderungsbereich zur 6. Änderung des Bebauungsplanes in
einen Teilbereich A für die erforderliche Änderung des bereits bestehenden Bebauungsplanes für das Bauvorhaben der Firma tegut und in einen Teilbereich B hinsichtlich der geplanten Erweiterungsfläche, welche sich zurzeit noch im Außenbereich befindet, aufzuteilen.
Der Erweiterungsbereich (Teil B) ist gegenwärtig im Flächennutzungsplan als „Vorrangflächen für die Landwirtschaft“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 a BauGB gewidmet. Im Rahmen der
Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Ausweisung als „Sonderbaufläche Logistik“
gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgesehen.
Gemäß den Regelungen des § 2 Abs. 4 BauGB ist die Durchführung einer Umweltprüfung, in
der die Umweltauswirkungen, welche sich durch die Änderung des Flächennutzungsplanes
und die Änderung des Bebauungsplanes ergeben, erforderlich.
Die Umweltprüfung wird im Anschluss an die Beschlussfassungen der Stadtverordnetenversammlung zur Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung und der Änderung des Bebauungsplanes beauftragt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht beschrieben und
bewertet.
Hinsichtlich der Verkehrserschließung der Erweiterungsfläche ist die Verlängerung der vorhandenen Erschließungsstraße vorgesehen. Hierzu wird im Rahmen der Durchführung der
Bauleitplanverfahren die notwendige Abstimmung mit Hessen Mobil zur Verlängerung der
Erschließungsstraße im Bereich der 40 m-Bauverbotszone der BAB 7 vorgenommen.
2.
BEGRENZUNG DES BEBAUUNGSPLANES
Das Plangebiet zur Änderung des Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Michelsrombach, Flur 38. Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch den Wirtschaftsweg, Gemarkung Michelsrombach, Flur 37, Flurstücke 53
und Gemarkung Rudolphshan, Flur 1, Flurstück 1/9
- im Westen durch die Landesstraße 3378
- im Süden durch die Grundstücke Gemarkung Michelsrombach, Flur 38, Flurstücke 31/1,
32/2, 33/1 und 34/2
- im Osten durch die Bundesautobahn A7
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6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Michelsrombach „Gewerbegebiet an der Autobahn/Logistikpark Hessisches Kegelspiel“ (Sondergebiet Logistik), Gemarkung Michelsrombach, Flur 38
- Begründung -
3.
GEPLANTE BAULICHE NUTZUNG
Teil A (bereits vorhandener Bebauungsplan):
Es bleibt bei der bisherigen Nutzungsausweisung entsprechend den Regelungen des § 11
der Baunutzungsverordnung (BauNVO) als “Sondergebiet Logistik“.
Teil B (Erweiterungsbereich):
Es erfolgt eine Umnutzung von einer „Fläche für die Landwirtschaft“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a
BauGB in eine „Sonderbaufläche Logistik“ gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO im Flächennutzungsplan und in ein „Sondergebiet Logistik“ gemäß § 11 BauNVO im Bebauungsplan.
4.
GELÄNDEBESCHAFFENHEIT/AUSWIRKUNGEN AUF DAS LANDSCHAFTSBILD
Es handelt sich um eine von Nord nach Süd geneigte Fläche.
Zur besseren Einbindung der im Plangebiet entstehenden Gebäude und baulichen Anlagen
in das Landschaftsbild werden entsprechende Festsetzungen zur Eingrünung der Baugrundstücke im Bebauungsplan vorgenommen.
5.
ERSCHLIEßUNG
a)
Wasserversorgung:
Die Wasserversorgung wird durch die Stadtwerke Hünfeld GmbH betrieben und kann
über das örtlich vorhandene Leitungsnetz sichergestellt werden.
b)
Entwässerung:
Die Ableitung des entsprechenden Abwassers erfolgt über das öffentliche Kanalnetz und
wird nach derzeitigem Planungsstand der bestehenden Kläranlage Michelsrombach zugeführt. Zudem ist für die Aufnahme des Oberflächenwassers die Errichtung von Regenüberlaufbecken vorgesehen.
c)
Stromversorgung:
Die Stromversorgung erfolgt durch die Stadtwerke Hünfeld GmbH und kann sichergestellt werden.
d)
Straßenerschließung:
Die Erschließung des Gewerbegebietes soll in Form der Verlängerung der im ersten Erschließungsabschnitt vorhandenen Erschließungsstraße erfolgen.
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6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Michelsrombach „Gewerbegebiet an der Autobahn/Logistikpark Hessisches Kegelspiel“ (Sondergebiet Logistik), Gemarkung Michelsrombach, Flur 38
- Begründung -
6.
UMWELTPRÜFUNG UND UMWELTBERICHT
Gemäß den Regelungen des § 2 Abs. 4 BauGB ist die Durchführung einer Umweltprüfung, in
der die Umweltauswirkungen, welche sich durch die Änderung des Flächennutzungsplanes
und die Aufstellung des Bebauungsplanes ergeben und bewertet werden, erforderlich. Die
Umweltprüfung wird durchgeführt und die Ergebnisse in einem Umweltbericht beschrieben
und bewertet. Der Umweltbericht wird gemäß § 2 a BauGB Bestandteil des Bebauungsplanes bzw. der Flächennutzungsplanänderung. Die notwendigen naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde im
Rahmen der Umweltprüfung festgelegt und in Form einer Textfestsetzung im Bebauungsplan
verbindlich geregelt.
Aufgestellt:
Hünfeld, 12. Oktober 2016 -We/va-
(O:\Aktenplan FB 3\4-Bauleitplanung\4-1 B-Pläne\4-1-3 Miroba\16_6Ä_Gewerbegebiet BAB 7\03_Begründung\2016-10-12 Begründung 6. Änd. B-Plan Nr. 16.doc)
Weber
Amtmann
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