ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den §§ 16 ff

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ENERGIEAUSWEIS
für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis:
]
I
1
23.05.2021
Gebäude
Gebäudetyp
Mehrfamilienhaus
Adresse
Rheinfährstraße 106- 106 c, 41468 Neuss
Gebäudeteil
1980
Baujahr Gebäude
Baujahr Anlagentechnik
11
31
AnzahiVVohnungen
Gebäudenutzfläche
1980
(AN)
2.791,2 m•
Erneuerbare Energien
Lüftung
Anlass der Ausstellung
des Energieauswelses
Freie LOftung (FensteriOftung)
0 Neubau
)8( Vermietung I Verkauf
0 Modernisierung
(Änderung I Erweiterung)
0 Sonstiges (freiwillig)
-
J
Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfes unter standardisierten
Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die
energetische Gebäudenutzfläche nach der EnEV, die sich in der Regel von den allgemeinen Wohnflächenangaben
unterscheidet. Die angegebenen Vergleichswerte sollen Oberschlägige Vergleiche ermöglichen (Erläuterungen siehe Seite 4).
0 Der
Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt.
sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig.
)8(
Der Energieausweis wurde auf
nisse sind auf Seite 3 dargestellt.
Datenerhebung BedarfNerbrauch durch
der
Grundlage von Auswertungen
des
0 Eigenturner
Energieverbrauchs
Die
erstellt.
Ergebnisse
Die
Ergeb­
)8( Aussteller
0 Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe).
Hinweise zur Verwendung des Energieausweises
Der Energieausweis dient lediglich der Information. Oie Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das
gesamte Wohngebäude oder den oben bezeichneten GebäudeteiL Der Energieausweis ist lediglich dafor gedacht,
einen Oberschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen.
Aussteller:
Dipl. - lng. Jörge Mensak
dena Ausstellernr.: 471385
Forstwaldstraße 144
47804 Krefeld
24.05.2011
Datum
11
Mehrfachangaben möglich
HoögeNolh Software. HS Vert>nouchspoR 2.5.14
ENERGIEAUSWEIS
für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Adresse
Rheinfahrstraße 106 - 106 c
41468 Neuss
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes
2
Energiebedarf
C02-Emissionen 1>
0
50
150
100
200
2
Anforderungen gemäß EnEV 1
250
>400
350
300
kg/(m2a)
FOr Energiebedarfsberechnungen verwendetes Verfahren
Primärenergiebedarf
Ist-Wert
k'Ml/(m2 a)
Anforderungswert
k'Ml/(m2 a)
EnergetischeQualiä
t t der Gebaudehülle H'r
W/(m2 K)
Ist-Wert
W/(m2K)
Anforderungswert
0
Sommerlicherwarmeschutzlbei Neubau)
0
Verfahren nach DIN V 4108·6 und DIN V 4701-10
0
Verfahren nach DIN V
0
Vereinfachungen nach§
18599
9 Abs. 2 EnEV
eingehalten
Endenergiebedarf
Jährlicher Endenergiebedarf in k\11/h/(m'a) für
Energieträger
Heizung
Ersatzmaßnahmen 3>
Anforderungen nach § 7 Nr.
0
Vergleichswerte Endenergiebedarf
2 EEWänneG
Die um 15% verschafften Anforderungswerte sind
0;:.-....:
� 150
1 00
5.::,0:: __.:�
eingehaHen.
Anforderungen nach § 7
Gesamt in k'Ml/(m'a)
Hilfsgerate 41
Warmwasser
Primarenerniebedarf
k'Ml/(m' a)
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Transmissionswarmevertust H'r
Verschärfter Anforderungswert
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Verscharfter Anforderungswert
300
250
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Nr. 2 i. V. m. § 8 EEW!InneG
Die Anforderungswerte der EnEV sind um
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W/(m2K)
350
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S}
Erläuterungen zum Berechnungsverfahren
Die Energieeinsparverordnung lasst für die Berechnung des Energiebedarfs zwei alternative Berechnungsverfahren zu, die im Einzelfall zu
unterschiedlichen
Ergebnissen
führen
kOnnen.
Insbesondere
wegen
standardisierter
Randbedingungen
ertauben
die
angegebenen
Werte
keine RückschlOsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro
Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN).
'1
31
51
freiwillige Angabe
nur bei Neubau im Falle der Anwendung von§ 7 Nr.
EFH: Einfamilienhäuser, MFH: Mehrfamilienhauser
Hotlgenroth Software. HS Verlnuc:hspoos 2.5.14
21
bei Neubau sowie bei Modemisierung im Falle des§ 16 Abs.
2 Emeuerbare-Energien-Wilrmegesetz
41
1 Satz 2 EnEV
ggf. einschließlich KOhlung
ENERGIEAUSWEIS
für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Adresse
3
Rheinfahrstraße 106- 106 c
Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes
41468 Neoss
Energieverbrauchskennwert
I
(
0
50
100
150
Dieses Gebäudes
205,6
kWhl(m• a)
250
200
300
�
>400
350
\.
··'1;�
Energieverbrauch für Wannwasser:
0 enthalten
)!( nicht enthalten
0 Das Gebäude wird auch gekühlt; der typische Energieverbrauch für Küh lung beträgt bei zeitgemäßen Geräten
etwa 6 kWh je m• Gebäudenutzfläche und Jahr und ist im Energieverbrauchskennwert nicht enthalten.
Verbrauchserfassung - Heizung und Warmwasser
Energietrager
Zeitraum
Energie-
Anteil
Klima-
Energieverbrauchskennwert in kWhl(m'a)
verbrauch
Warm-
faktor
(zeitlich bereinigt, klimabereinigt)
[kWh)
wasser
von
bis
ErdgasE
01.01.2007
31.12.2007
422649
ErdgasE
01.01.2008
31.12.2008
499316
ErdgasE
01.01.2009
31.12.2009
422599
Heizung
[kWh)
-
1,32
199,9
1,22
225,4
1,22
191,3
Warmwasser
Kennwert
-
199,9
225,4
191,3
Durchschnitt
....___
205,6
=
Vergleichswerte Endenergiebedarf
Oie modellhaft ermittelten
0
50
100
150
200
250
300
auf
350
Gebaude,
Warmwasser
in
Vergleichswerte
denen
durch
Wärme
Heizkessel
für
im
beziehen
sich
Heizung
und
Gebaude
bereit­
gestellt wird.
Soll
der
ein
Energieverbrauchskennwert
keinen
dass
auf
Warmwasseranteil
die
verglichen
enthält,
Warmwasserbereitung
ist
je
werden,
zu
beachten,
nach
Gebaude­
größe 20 - 40 kWhl(m'a) entfallen können.
Soll ein Energieverbrauchskennwert eines mit Fem- oder
Nahwärme
beheizten
Gebäudes
verglichen
werden,
zu beachten, dass hier normalerweise ein um 15 - 30
1)
geringerer
Energieverbrauch
als
bei
ist
%
vergleichbaren
Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist.
Erläuterungen zum Verfahren
Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifi­
sche Werte pro Quadratmeter Gebaudenutznache (A.J nach der Energieeinsparverordnung. Der tatsachliche Verbrauch einer Wohnung oder
eines
Gebaudes
weicht
insbesondere
wegen
Energieverbrauchskennwert ab.
'l
EFH-Einfamilienhauser, MFH-Mehrfamilienhauser
Hobgenroth Softwate, HS VIfbrauchspass 2.5.14
des
Witterungseinflusses
und
sich
andemden
Nutzerverhaltens
vom
angegebenen
ENERGIEAUSWEIS
für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Erläuterungen
4
Energiebedarf- Seite 2
Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergie­
bedarf dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage
der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen
(z.B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärme­
gewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhallen
und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen
Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch.
Primärenergiebedarf- Seite 2
Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der End­
energie auch die so genannte 'Verkette" (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetz­
ten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte signalisieren einen geringen
Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung.
Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen C02-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben
werden.
Energetische Qualität der Gebäudehülle- Seite 2
Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärme­
verlust (Formelzeichen in der EnEV: H'1). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärme­
übertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signali­
sieren einen guten baulichen Wärmeschutz. Außerdem stellt die EnEV Anforderungen an den sommerlichen
Wärmeschutz (Schutz vor Überhitzung) eines Gebäudes.
Endenergiebedarf- Seite 2
Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung,
Lüftung und Warmwasserbereitung an. Er wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen errechnet
und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die
Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste
zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf und die notwendige
Lüftung sichergestellt werden können. Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe
Energieeffizienz.
Die Vergleichswerte für den Energiebedarf sind modellhaft ermittelte Werte und sollen Anhaltspunkte für grobe Ver­
gleiche der Werte dieses Gebäudes mit den Vergleichswerten ermöglichen. Es sind ungefähre Bereiche ange­
geben, in denen die Werte für die einzelnen Vergleichskategorien liegen. Im Einzelfall können diese Werte auch
außerhalb der angegebenen Bereiche liegen.
Energieverbrauchskennwert- Seite 3
Der ausgewiesene Energieverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Abrechnung von Heiz- und
ggf. Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung und/oder auf Grund anderer geeigneter Verbrauchsdaten
ermittelt. Dabei werden die Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der einzelnen Wohn- oder
Nutzeinheiten zugrunde gelegt. Über Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch für die Heizung hinsichtlich
der konkreten örtlichen Wetterdaten auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. So führen beispielsweise
hohe Verbräuche in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der
Energieverbrauchskennwert gibt Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes und seiner Heizungsanlage.
Kleine Werte signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch
ist jedoch nicht möglich; insbesondere können die Verbrauchsdaten einzelner Wohneinheiten stark differieren, weil
sie von deren Lage im Gebäude, von der jeweiligen Nutzung und vom individuellen Verhallen abhängen.
Gemischt genutzte Gebäude
Für Energieausweise bei gemischt genutzten Gebäuden enthält die Energieeinsparverordnung besondere Vorga­
ben. Danach sind - je nach Fallgestaltung - entweder ein gemeinsamer Energieausweis für alle Nutzungen oder
zwei getrennte Energieausweise für Wohnungen und die übrigen Nutzungen auszustellen; dies ist auf Seite 1 der
Ausweise erkennbar (ggf. Angabe "Gebäudeteil").
Hotlgenroth Software, HS Verbrauchspass 2.5.1-C
Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis
gemäß § 20 Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gebäude
Adresse
I
Rheinfahrstraße 106 - 106 c
Hauptnutzung
41468 Neuss
Gebaudekategorie
-----=====�
Mehrfamilienhaus
Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung
)8( möglich
Maßnahmen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz sind
I Empfohlene Modernislerungsmaßnahmen
Nr.
Bau- oder Anlagenteile
o n icht möglich
Maßnahmenbeschreibung
Fenster
Wärmeschutzverglasung
Wärmeerzeugung
Blockheizkraftwerk I Kraft-Wärme-Kopplung
0 weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt
Hinweis:
Modemisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information.
Sie sind kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung.
\
Beispielhafter Variantenvergleich
I
(Angaben freiwillig)
Ist-Zustand
Modernisierung
gemäß Nummern
Primärenergiebedarf
[kWh/(m2a)J
Einsparung gegenOber
Ist-Zustand [%]
Endenergiebedarf
[kWh/(m2a)]
Einsparung gegenüber
Ist-Zustand [%]
C02-Emissionen
[kg/(m2a)]
Einsparung gegenüber
Ist-Zustand [%]
�
Modernisierungsvariante 1
�
�
�
Aussteller:
Dipl. - lng. Jörge Mensak
dena Ausstellernr.: 471385
Forstwaldstraße 144
47804 Krefeld
24.05.2011
Datum
Hotlgenroth Software, HS Verbrauchspass 2.5.14
Modernisierungsvariante 2
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