Osteopathie – eine alternative Heilmethode

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Osteopathie – eine alternative
Heilmethode
Was ist Osteopathie?
Nach dem Verständnis der Osteopathie besteht der menschliche Körper aus vielen zusammenhängenden Strukturen, die
nur im Zusammenspiel ein funktionierendes Ganzes ergeben.
Genau diese Zusammenhänge untersucht und behandelt der
in der Osteopathie weitergebildete Arzt oder Therapeut. Es
zählen insbesondere Erkrankungen des Bewegungsapparates
(zum Beispiel Schulter-, Kniegelenk- oder Rückenschmerzen)
zu den klassischen Behandlungsfeldern.
Die Knappschaft hat ihren Leistungskatalog erweitert und
­bietet diese Therapieform als erstattungsfähige Zusatz­
leistung ihren Versicherten an.
Was ist Voraussetzung für eine Kostenerstattung bei
Osteopathie?
Der behandelnde Arzt stellt Ihnen eine ärztliche Verordnung
aus, mit der eine osteopathische Behandlung empfohlen wird.
Wer darf die Osteopathie durchführen?
Diese Behandlung kann nur
ein Arzt oder
zum Beispiel ein Physiotherapeut durchführen, der von der
Knappschaft für die Abgabe von Heilmitteln zugelassen ist.
Dieser muss Mitglied eines Berufsverbandes der
­Osteopathen sein oder eine erfolgreich abgeschlossene
Osteopathieausbildung nachweisen können, die zum
Beitritt in einem Verband der Osteopathen berechtigt.
Welche Kosten werden Ihnen erstattet?
Die Knappschaft übernimmt die Kosten für maximal
fünf osteopathische Behandlungen, je Kalenderjahr.
Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages,
jedoch nicht mehr als 30 Euro je Behandlung.
Was müssen Sie tun, um die Kosten erstattet zu
bekommen?
Es müssen die ärztliche Verordnung und die Rechnung des
Leistungserbringers nach Abschluss der Behandlung bei
der Geschäftsstelle der Knappschaft eingereicht werden.
Vordr. 10938 12. 16 – BAL I – 10 000 – 3149
Noch Fragen?
Weitere Informationen zum Leistungsangebot erhalten Sie im
Internet unter www.knappschaft.de
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