Der KEPLER Ethik Beitrag - kepler

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Der KEPLER Ethik-Beirat
Seit dem Jahr 2003 gibt es den KEPLER Ethik-Beirat, der sich aktuell aus 13 Mitgliedern
zusammensetzt. Vertreten sind Persönlichkeiten aus dem kirchlichen Bereich wie z.B. der
Diözese Linz und Ordensgemeinschaften aber auch wissenschaftliche Ethiker sowie Vertreter
der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich und der KEPLER-FONDS KAG: Seitens der
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich sind zuständige Betreuer von kirchlichen oder
kirchennahen Institutionen und von KEPLER u.a. die beiden Fondsmanager der Ethikfonds –
Dr. Florian Hauer und Mag. Uli Krämer – Mitglieder im Ethik-Beirat.
Zweimal jährlich tritt der Beirat zusammen und erfüllt unterschiedliche Aufgaben: Zum einen
wird die vereinbarte ethisch-nachhaltige Anlagestrategie in den dafür vorgesehenen Produkten
umgesetzt und begleitet, zum anderen wird diese Strategie für die KEPLER Ethikfonds
weiterentwickelt. Die ethisch-nachhaltige Veranlagung wird auf möglichst breiter Basis
gefördert und verankert. Ebenso wird über neue ethische Denkansätze diskutiert und welche
Auswirkungen diese auf die Veranlagung haben können. Außerdem findet eine gegenseitige
Abstimmung hinsichtlich der Engagement-Politik statt.
„Als Gründungsmitglied finde ich es persönlich sehr bereichernd, auch andere Sichtweisen
neben der in unserer Branche oft finanzgeprägten zuzulassen und zu diskutieren. Darüber
hinaus ist für unsere Kunden der Ethik-Beirat eine wesentliche Sicherheit, dass „KEPLER
Ethik“ auf einem Produkt auch tatsächlich den Erwartungen entspricht“, sagt Mag. Uli
Krämer, Leiter des KEPLER Rententeams und Gründungsmitglied des Ethik-Beirats.
Kriterien werden festgelegt und evaluiert
Dabei werden auch Kriterien für ethisch vertretbare Produkte festgelegt: Es wurde im EthikBeirat in Zusammenarbeit mit der sehr erfahrenen Münchner Nachhaltigkeits-Ratingagentur
oekom research AG ein umfassender Kriterienkatalog erstellt, der sowohl Unternehmen als
auch Länder umfasst. So werden beispielsweise im KEPLER Ethik Rentenfonds keine
Investitionen in Länder erlaubt, die kein gesetzliches Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit
vorsehen oder die über ein besonders hohes Rüstungsbudget verfügen. Auf
Unternehmensebene gilt beispielsweise, dass Unternehmen, die gegen Arbeits- oder
Menschenrechte verstoßen oder auch Produzenten von geächteten Waffen oder von
Atomstrom ausgeschlossen werden. Sämtliche Kriterien sind im Detail auf der Homepage der
KEPLER-FONDS KAG unter www.kepler.at nachzulesen.
Die bestehenden Kriterien werden im Rahmen der Beiratssitzungen diskutiert und evaluiert –
Ideenlieferant sind hier der Partner oekom research oder die Beiratsmitglieder. Beispielsweise
wurde nach dem Fukushima-Vorfall das Ausschlusskriterium „Atomenergie“ noch geschärft:
neben Produzenten von Atomstrom – die ohnehin seit Beginn der Ethikfonds ausgeschlossen
waren – hat der Beirat beschlossen, auch Atomstromhändler, Produzenten und Händler von
Uran bzw. von Kernkomponenten von Atomkraftwerken ab einer Umsatzgrenze von 10 %
auszuschließen.
Wie werden die Mitglieder ausgewählt?
Leitlinien bei der Auswahl der Mitglieder des Beirates sind einerseits eine hohe Identifikation
mit dem Anliegen ethisch-nachhaltiger Veranlagung und andererseits die Gewährleistung
wissenschaftlicher Kompetenz, um die Themenstellungen aus möglichst unterschiedlichen
Blickwinkeln diskutieren zu können. Die Unabhängigkeit ist dadurch gewährleistet, dass kein
Mitglied bei einem Emittenten beschäftigt ist und somit nicht explizit für oder gegen eine
bestimmte Veranlagung votieren kann. „Unsere Erfahrung bestätigt, dass die Mitglieder
unabhängig agieren und keine eigenen Interessen folgen, sondern einzig der Sache – nämlich
den ethischen Gedanken bestmöglich in der Veranlagung zu verankern“, erklärt Krämer.
Beiratsmitglieder über den Ethik-Beirat:
„Meine persönliche Aufgabe als wissenschaftlicher Ethiker sehe ich darin, auf die nötige
Differenziertheit und Präzision in der Begründung von Entscheidungen zu achten und ihre
Konsistenz untereinander sicherzustellen. Wenn eine ethische Geldanlage ihren Namen
verdienen soll, dann braucht es neben den ökonomisch kompetenten Fondsmanagern ein
Ethikgremium, in dem auf Augenhöhe über die Anlagestrategie diskutiert wird.“
Univ.-Prof. Dr. Michael Rosenberger, Prorektor Katholisch-Theologische
Privatuniversität Linz, Mitglied im Ethik-Beirat
„Als (kirchlicher) Experte für Sozialethik – und im Speziellen für Ethik in der
Finanzveranlagung – hat sich meine Beiratsfunktion im Laufe der Jahre leicht verändert:
Ganz am Beginn ging es primär um die Erarbeitung eines sowohl aus ethischer als auch
veranlagungstechnischer Sicht konsistenten Konzeptes für die verantwortungsvolle
Veranlagung kirchlicher Gelder, aus dem dann die KEPLER Ethikfonds hervorgegangen sind.
In den weiteren Jahren seither ging es dann v.a. um die laufende Weiterentwicklung des
diesen beiden Fonds zugrunde liegenden Ethik-Konzepts – einerseits im Sinne einer
Schärfung der bestehenden ethischen Kriteriologie, andererseits im Sinne einer Erhöhung der
aktiven Steuerungswirkung ethisch orientierter Investments auf die Emittenten der in den
Fonds enthaltenen Titel (Stichwort: Engagement-Dialog mit betroffenen Unternehmen). Die
regelmäßige Arbeit des Beirats bürgt dafür, dass einerseits „Ethik“ und „Nachhaltigkeit“
keine bloßen Etiketten in der Veranlagungspolitik der KEPLER-Ethikfonds bleiben und dass
andererseits zumindest die im Ethik-Beirat vertretenen Hauptinvestoren dieser Fonds sich
laufend über ihre ethische Verantwortung als Investoren Rechenschaft geben.“
Dr. Markus Schlagnitweit, Direktor der Katholischen Sozialakademie Österreichs,
Mitglied im Ethik-Beirat
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