Grundlagen der Modernisierung im Aufzugbau

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Grundlagen der Modernisierung im Aufzugbau
Ein neuer Kurs der VFA-Akademie
Im Vergleich zu den etwa 12 500 Neuanlagen, die jährlich in Deutschland installiert
werden, stellt der Bestand von knapp 700 000 Aufzügen ein erhebliches Potential für
die Modernisierung dar. Diese kann von einer einfachen Reparatur bis zum
Gesamttausch der Anlage reichen. Dabei ist unter Modernisierung immer zu
verstehen, dass die Aufzugsanlage auf den aktuellen „Stand der Technik“ gebracht
wird und die hierbei stattfindende Beratung des Kunden eindeutig nachgewiesen
werden kann!
Aufzüge stellen ein extrem sicheres Verkehrsmittel dar. Es sind nur sehr wenige
Unfälle mit ernsthaften Folgen zu beklagen. Hieraus kann gefolgert werden, dass das
wichtigste Ziel einer Modernisierung der Erhalt und die Verbesserung eines sicheren
Betriebszustandes ist. Neben einer fach- und sachgerechten Wartung und Reparatur
ist die Modernisierung also eine wichtige Voraussetzung, die Sicherheit der Aufzüge
für Benutzer und Wartungspersonal auch in Zukunft sicherzustellen.
Es ist eine Besonderheit der Kurse der VFA-Akademie, dass sie an den Standorten
von VFA-Mitgliedsunternehmen stattfinden. Mit dem Pilotkurs „Grundlagen der
Modernisierung im Aufzugbau“ war die VFA-Akademie zu Gast bei der Firma SLC
Sautter Lift Components in Stuttgart.
Die Kursteilnehmer kamen aus allen relevanten Tätigkeitsfeldern des Aufzugbaus,
von Planung, Entwicklung, Konstruktion und Arbeitsvorbereitung, Montage und
Wartung bis hin zum Betrieb der Aufzuganlagen.
Die Dozenten sind Experten aus den VFA-Mitgliedsunternehmen und stellen ihr
Fachwissen im Rahmen der VFA-Kurse den Kursteilnehmern zur Verfügung. Hierzu
gehören die Erstellung der Manuskripte und die Präsentation des jeweiligen
Fachgebiets in den Kursen.
Der Kursleiter von „Grundlagen der Modernisierung im Aufzugbau“, Dipl.-Ing. Volker
Lenzner, Technischer Leiter bei LiftEquip GmbH Elevator Components in
Neuhausen/Stuttgart, zeichnet verantwortlich für die Kursteile „Konzeptlösungen für
die Modernisierung“ und „Rechtliche Grundlagen – Relevantes Regelwerk“.
Gründe für eine anstehende Modernisierungsmaßnahme können sein:
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Erforderlicher Tausch einer Komponente
Behebung von technischen oder optischen Mängeln
Maßnahmen, die aufgrund einer sicherheitstechnischen Bewertung notwendig
werden (hierbei ist zu beachten, dass der Bestandsschutz aufgehoben ist und
der aktuelle Stand der Technik erreicht werden muss, die
sicherheitstechnische Bewertung sollte alle 5 Jahre erfolgen)
Geänderte Nutzungsbedingungen für den Aufzug
Maßnahmen, die aufgrund einer Gebäudesanierung anstehen
Erhöhung der Energieeffizienz
Behindertengerechte Gestaltung
Grundsätzlich zählt der Erhalt eines betriebssicheren Zustandes der Aufzugsanlage
eindeutig zum Verantwortungsbereich des Betreibers.
Nach der Analyse des Anlagenzustandes müssen die Anforderungen an die
Modernisierungsmaßnahmen erfasst und die Wünsche des Betreibers berücksichtigt
werden. Alle Absprachen müssen sorgfältig dokumentiert werden. Ein umfassender
Maßnahmenplan, eine klare Leistungsabgrenzung und Möglichkeiten eines
Ersatzbetriebes sind weitere Vorgaben, die zu erfüllen sind.
Mögliche Maßnahmen und Lösungsansätze für die Modernisierung sind die Folge
einer fachlich fundierten Beratung. Hierbei ist zu beachten, wer seitens des Kunden
veranlassen und entscheiden kann. Es werden dann Arbeitspakete definiert und die
weiteren Schritte festgelegt. Wichtig dabei ist auch die Abwägung zwischen
Teilersatz und Komplettersatz.
Unabdingbar ist auch die Beachtung des relevanten Rechtsrahmens. Neben
Gesetzen und Verordnungen sind es vor allem die Normen der EN 81-Familie und
die TRBS. Schon heute sollten aber auch neuere Regelwerke in Betracht gezogen
werden. Dies sind z. B. die PCR, Produkt-Kategorie-Regel für Aufzüge, mit der die
Öko-Bilanz eines Aufzuges nachgewiesen wird, vor allem aber die neue EN81-20/50,
oder auch Verordnungen und Normen, die aktuell geändert werden.
Bei der Umsetzung von technischen Lösungen nach neueren Vorgaben des
Regelwerkes, die auch einer Baumusterprüfung unterliegen können, sollten
rechtzeitig die überwachenden und abnehmenden Organisationen mit ins Boot geholt
werden. Beispiel hierfür ist die sog. A3-Lösung für die Vermeidung von
unbeabsichtigten Bewegungen des Fahrkorbs in der Haltestelle.
Um die Anforderungen an den Schallschutz nach VDI 2566 und das EMV-Verhalten
gemäß DIN EN 12015 und DIN EN 12016 nachzuweisen, sollten vor und nach der
Modernisierungsmaßnahme entsprechende Messungen durchgeführt werden.
Schon in der Planungsphase einer Modernisierung sollten dem Brandschutz und den
berufsgenossenschaftlichen Anforderungen an den Aufzug als Arbeitsmittel und als
Arbeitsplatz besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Einige praktische Lösungsansätze bei Modernisierungsmaßnahmen an Aufzügen
werden ausführlich dargestellt:
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Bessere Ausnutzung des Schachtes
Modernere Antriebe, z.B. hocheffiziente Getriebe, Gearless oder
Sonderlösungen wie Trommelantriebe
Neue Maschinenrahmen und Sicherheitstechnik
Neue Bedien- und Anzeigeelemente in Verbindung mit moderner
Steuerungstechnik
Energieeffiziente LED-Beleuchtung
Am Beispiel einer Modernisierung in einem Wohn-/Geschäftshaus und einem
hochfrequentierten Aufzug werden auch die Möglichkeiten der verbesserten
Gebäudenutzung und Energieeffizienz, einschließlich der Messungen und
Zertifizierungen, aufgezeigt. Schon in der Angebotsphase können dem Kunden mit
Hilfe entsprechender Auslegeprogramme Alternativen bezüglich des Energiebedarfs
aufgezeigt werden.
Alle Maßnahmen und der Ablauf der Modernisierung sollten mit Hilfe einer
geeigneten Checkliste verfolgt werden.
„Praktische Lösungen und Erfahrungen“ bei der Modernisierung insbesondere von
Seilaufzügen präsentiert Dipl.-Ing. Christoph Piorek, Technischer Leiter der Firma
Hübschmann Aufzüge in Korbach.
Ausgehend von den Gründen, die zu einer Modernisierung von Aufzügen führen,
wird das praktische Vorgehen ausführlich dargestellt.
Bei der Erfassung des Istzustandes wird zunächst die vorhandene Dokumentation
gesichtet und auf Aktualität und Vollständigkeit geprüft. Der Benutzerkreis muss neu
erfasst und mögliche Nutzungsänderungen festgestellt werden. Großes Gewicht
haben Umweltaspekte und Brandschutz. Die entsprechenden Vorgaben sind
unbedingt zu berücksichtigen! Im Rahmen der Fachbetriebspflicht des ausführenden
Unternehmens muss überlegt werden, ob die Modernisierungsmaßnahmen komplett
aus einer Hand angeboten werden. Dabei darf nicht vergessen werden, dass an die
fachliche Qualifikation der Mitarbeiter, die Modernisierungsmaßnahmen
durchführen, sehr hohe Anforderungen gestellt werden.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Rahmenbedingungen des Umbaus,
bzw. der Modernisierung hingewiesen, die in vielen Fällen einen erheblichen Umfang
annehmen können. Ein Beispiel hierfür ist die Bereitstellung von Toiletten. Auch der
Abtransport des ausgebauten Materials sowie die Anlieferung und der Transport des
neuen Materials und der neuen Komponenten zum Einbauort an der Anlage stellen
ggfs. große Probleme dar. So kann die Vorbereitung der Modernisierungsmaßnahme
einen bedeutenden Teil des Gesamtaufwands ausmachen.
Der Arbeitsschutz und sichere Arbeitsmittel sind nicht nur ein Thema für die
Berufsgenossenschaften. Auch Gewerkschaften wenden sich diesem Thema zu,
denn sie fordern für ihre Mitglieder einen optimalen Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Hieraus kann abgeleitet werden, dass auch von dieser Seite eine Modernisierung
von Aufzugsanlagen verlangt wird.
Von großer Bedeutung ist auch eine rechtzeitige Vorabstimmung mit den
zugelassenen Überwachungsstellen ZÜS. Dabei sind die TRBS 1121 und die
zugehörige DAfA-Handlungsanleitung zu berücksichtigen. Dies ist vor allem wichtig,
wenn auch andere, abweichende Lösungen in Betracht gezogen werden können.
Bei der Modernisierung von elektrischen Seilaufzügen steht häufig die Erneuerung
des Antriebes im Vordergrund. Dabei ist grundsätzlich zu bevorzugen, dass
hochwertige Lösungen mit Gearless-Antrieben oder mit hocheffizienten, neuen
Getriebe-Antrieben zum Einsatz kommen. Dominant in der Funktionskette
Treibscheibe – Getriebe – Motor – Frequenzumrichter ist auf jeden Fall der Einsatz
des Frequenzumrichters, denn nur damit lassen sich die Anforderungen an die
Haltegenauigkeit und Nachreguliergenauigkeit erfüllen.
Beim Betrieb eines neuen Frequenzumrichters mit dem alten Motor der
Aufzugsanlage muss besonders sorgfältig geprüft werden, ob der Motor für diesen
Betrieb geeignet ist und ob die alten, vorhandenen Schwungmassen reduziert
werden können.
Bei der Modernisierung der Antriebe von Seilaufzügen muss aber auch den Seilen,
den Treibscheiben und Umlenk- und Ableitrollen mit ihren Rillenformen große
Aufmerksamkeit gewidmet werden. Ebenso ist zu überprüfen, ob sich die
Seilbeanspruchungen ändern.
Sehr sorgfältig muss bei der Erneuerung und Modernisierung der
Aufzugsteuerung vorgegangen werden. Neue Schaltsequenzen müssen u.U.
berücksichtigt werden, ebenso wie der Berührungsschutz, da evtl. die alte Steuerung
eine Steuerspannung von 40 VDC im Sicherheitskreis hatte, und die neue Steuerung
230 VAC. Es muss hieraus folgend der Berührungsschutz der elektrischen
Komponenten überprüft werden. Auch ist zu prüfen, ob alle elektromagnetischen
Komponenten, also Schaltschütze und Betätigungsmagnete, beschaltet sind.
Ein besonders wichtiger Aspekt bei allen Modernisierungsmaßnahmen am Aufzug ist
die Erhöhung der Energieeffizienz des Aufzugs. Hierzu sind in den vergangenen
Jahren neue Verordnungen und Normen erschienen, beispielsweise die neue EnEV,
die VDI-Richtlinien 4707 und die ISO-Standards DIN EN ISO 25745.
In der Praxis der Modernisierung sind rasch umzusetzende Maßnahmen
beispielsweise der Einsatz von LED-Beleuchtungen im Fahrkorb, wobei zu
beachten ist, dass die Lebensdauer vorwiegend durch die Netzgeräte bestimmt wird.
Eine besonders energieeffiziente Lösung ist der Einsatz rückspeisefähiger
Frequenzumrichter. Dies muss beim Energieversorgungsunternehmen (EVU)
angemeldet werden – ohne dessen Zustimmung ist eine Rückspeisung in das
öffentliche elektrische Versorgungsnetz nicht möglich. Die rückfließende Energie
kann dann aber trotzdem innerhalb der elektrischen Anlage des Gebäudes als
Beitrag zum Abdecken des Energiebedarfs zum Einsatz kommen.
Über die Modernisierung von hydraulischen Aufzügen referiert Conradin Jost BSc
MBA, Leiter der Vertriebsadministration und Produktmanager Aufzüge und
industrielle Systeme der Firma Bucher Hydraulics in Neuheim/Schweiz.
Von den bereits genannten knapp 700 000 in Betrieb befindlichen Aufzügen in
Deutschland haben etwa 20 %, also etwas mehr als 120 000 Aufzüge, einen
hydraulischen Antrieb.
Häufig wird dem hydraulischen Aufzug angelastet, dass er gegenüber dem
elektrischen Seilaufzug eine höhere Umweltbelastung aufweist. Dies ist aber nur
bedingt der Fall, denn wenn tatsächlich eine erhöhte Umweltbelastung zu beklagen
ist, ist dies meist im Zeitraum der Installation und der Umbaumaßnahmen der Fall.
Da dabei aber Experten am Werk sind, ist davon auszugehen, dass mit
entsprechender Sorgfalt im Rahmen der Arbeiten diese mögliche Gefährdung
vermieden werden kann.
Im Vordergrund der möglichen Modernisierungsmaßnahmen steht die Erneuerung
im Bereich des Antriebs. Dies wird am Beispiel eines Wohnhausaufzuges gezeigt.
Die Ist-Situation an veralteten Anlagen ist dabei vor dem Beginn der
Modernisierungsmaßnahme auf jeden Fall sorgfältig zu erfassen.
Die Verbesserung der Anhaltegenauigkeit ist dabei die dominierende Anforderung.
Vorzugsweise wird in diesem Fall je nach Umfang dreistufig vorgegangen:
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Erneuerung des Steuerblocks mit den Ventilen
Austausch des kompletten Hydraulikaggregats
Umfangreiche Modernisierung des gesamten Hydrauliksystems
Den entscheidenden und normalerweise ersten Schritt zur Modernisierung von
Hydraulikaufzügen erreicht man also durch den Einsatz moderner, elektronisch
geregelter Ventilsysteme. Bucher Hydraulics hat hierfür die sog. MultikitModernisierung entwickelt. Wichtig ist, die Ansteuerung der Ventile durch die
übergeordnete Steuerung zu beachten.
Vor
dem
Tausch
des
Hydraulikaggregats
müssen
unbedingt
die
Gewichtsverhältnisse am Aufzug überprüft und möglicherweise neu bestimmt
werden. Neue Hydraulikaggregate bieten zusätzliche Funktionen, die wiederum zu
einer Verbesserung der Aufzugsanlage führen.
Erfreulich ist, dass auch mit der Modernisierung von Hydraulikaufzügen deren
Energieeffizienz deutlich gesteigert und damit der Energieverbrauch spürbar
gesenkt wird. Elektronisch geregelte Ventilsysteme im Steuerblock können den
Energiebedarf um 30% senken. Durch Einsatz aller heute verfügbaren technischen
Möglichkeiten, also beispielsweise von Frequenzumrichtern zur Ansteuerung des
Pumpenmotors und von Druckspeichern zur Aufnahme und anschließenden
Wiedergabe der vom System rückfließenden Energie kann der Energiebedarf um bis
zu 80% gesenkt werden. Der Druckspeicher hat dabei gewissermaßen die Funktion
eines hydraulischen Gegengewichts. Besonders wichtig dabei ist auch die
Reduzierung der elektrischen Anschlusswerte.
Damit allerdings werden eigentlich einfach aufgebaute, hydraulische Aufzüge doch
wieder aufwändiger, d.h. sowohl Betriebsverhalten als auch Aufwand von
elektrischen Seilaufzügen und hydraulischen Aufzügen halten sich dann in etwa die
Waage.
Mit dem neu entwickelten Kurs „Grundlagen der Modernisierung im Aufzugbau“
schließt die VFA-Akademie eine Lücke im Aus- und Weiterbildungsangebot der
Aufzugsbranche. Besonders gefallen hat den Teilnehmern des Pilotkurses am
20.03.2014 der hohe Praxisbezug, der durch die erfahrenen Dozenten gewährleistet
wurde. Es ist deshalb erfreulich, dass die VFA-Akademie den nächsten Kurs
„Grundlagen der Modernisierung im Aufzugbau“ am 12. November 2014 bei der
Firma Hübschmann in Korbach anbieten kann.
OIng. Dipl. Ing. Werner A. Boehm
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