Umweltbelange Bebauungsplan Raunswiesen – aktueller

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Bebauungsplan Raunswiesen, vorläufige Betrachtung der Umweltbelange – Stand 29.03.2011
Umweltbelange Bebauungsplan Raunswiesen – aktueller Kenntnisstand
Der Bebauungsplan Raunswiesen wird im Verfahren der Innenentwicklung nach §13a BauGB aufgestellt. Hier
kann auf einen Umweltbericht verzichtet werden, die Umweltbelange sind aber dennoch in die Abwägung einzustellen. Daher werden nachfolgend die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Umwelt ermittelt und beschrieben.
Es wird der Stand der umweltbezogenen Informationen zum gegenwärtigen Zeitpunkt zusammengefasst und
dargelegt, ob und welche weiteren Untersuchungen beabsichtigt sind.
Die Eingriffsregelung ist im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung nach §13a BauGB nicht anzuwenden. Das Gebot, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen, gilt aber dennoch. In der rechten Spalte
sind daher die beabsichtigten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen aufgeführt.
Zusammenfassung:
Erheblich betroffen sind voraussichtlich die Schutzgüter Boden, Klima/Luft, Pflanzen/Tiere.
Es werden Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen, mit denen die negativen Auswirkungen zum großen Teil auf
ein unerhebliches Maß reduziert werden könnten. Es verbleibt eine erhebliche Beeinträchtigung für das Schutzgut
Boden, weil umfangreiche Flächen versiegelt werden. Weitere Untersuchungen werden erforderlich für:
•
Artenschutz: Vorhandensein von Baumhöhlen in den entfallenden Obstbäumen und ggf. im Bereich des
bachbegleitenden Gehölzgürtels. Untersuchung möglicher Störungseffekte z. B. durch Lichtimmissionen
(worst-case-Betrachtung). Ggf. weitere Untersuchungen und Maßnahmen in Abstimmung mit der unteren
Naturschutzbehörde.
•
Klima/Luft: Der südlich angrenzende Bebauungsplan Azenbach macht Vorgaben zur Lage und Höhe der
Gebäude und zur Firstrichtung, um die regional bedeutsame Kaltluftströmung im Steinlachtal (Steinlachströmung) zu schützen. Wenn im vorliegenden Bebauungsplan größere Gebäudehöhen festgelegt werden
und die Baufenster weiter an den Mühlbach rücken, dann wird voraussichtlich eine klimatologische Untersuchung der Auswirkungen auf die Steinlachströmung erforderlich.
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Bebauungsplan Raunswiesen, vorläufige Betrachtung der Umweltbelange – Stand 29.03.2011
1.
Auswirkungen der Bebauungsplanung auf die Umweltschutzgüter:
Auswirkungen auf
Schutzgebietsnetz Natura 2000,
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht, Wasserschutzgebiete
Gewässerrandstreifen Mühlbach
Hinweise auf mögliche Beeinträchtigung/Inhalte
mögliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
Hinweise auf weitere Untersuchungserfordernisse
keine Schutzgebiete betroffen
-
Die im aktuellen Plankonzept schematisch dargestellte Bebauung
reicht an zwei Stellen näher als 5 m an die Böschungsoberkante des
Gewässers heran.
Abrücken der Bauten im weiteren Verlauf der Planung
Schützende Festsetzung des Gewässerrandstreifens, keine Abgrabung/Aufschüttung oder sonstige Nutzung in diesem Bereich
Auswirkungen auf die Schutzgüter - Bestand und Auswirkungen der Planung
Boden
Geologie: Grobe Flussschotter der Neckar-Jungterrasse, lehmige
Sand- und Kiesböden, in diesem Bereich steinig.
Regenwasserrückhaltung (Dachbegrünung, Rigolen, Zisternen), dadurch verlangsamter Abfluss; Versickerungsfähigkeit der Böden prüfen
Auswirkungen:
großflächige Versiegelung, dadurch erhebliche Beeinträchtigung der
Begrenzung der Bodenversiegelung durch Festsetzungen zur wasserBodenfunktionen auf voraussichtlich mehr als 0,5 ha: Ausgleichskördurchlässigen Oberflächenbefestigung im nicht überbaubaren Bereich
per im Landschaftswasserhaushalt (hoch), landwirtschaftliche Eignung Ggf. externer Ausgleich
(mittel bis hoch) und Filter- und Puffervermögen (hoch - guter
Grundwasserschutz)
keine Bodendenkmale bekannt, keine Vorbelastung durch Versiegelung oder Altlasten. Randlich geringe Vorbelastung durch widerrechtlich errichtete Hütten.
Wasser
Keine Wasserschutzgebiete oder Überschwemmungsbereiche betroffen, aber Lage am südlichen Rand des wichtigen Grundwasserkörpers
des Neckartals.
-
Verminderung der Grundwasserneubildung (in diesem Bereich “mittel“) durch Verlust von Boden, s.o.
Versickerung von unverschmutztem Regenwasser, Versickerungsfähigkeit der Böden prüfen
Verschmutzungsgefährdung des Grundwassers durch gute Filtereigen- Schutz der Bodenüberdeckung: Abgrabungen vermeiden, keine unbeschaften der Bodenüberdeckung gering
schichteten Metalleindeckungen auf den Dächern bei Regenwasserversickerung, kein Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
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Auswirkungen auf
Klima/Luft, Luftqualität
Pflanzen und Tiere, Biologische Vielfalt
Artenschutz
Hinweise auf mögliche Beeinträchtigung/Inhalte
mögliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
Hinweise auf weitere Untersuchungserfordernisse
Mühlbach: naturnaher Zustand mit intakter Begleitvegetation
Gewässerrandstreifen von mind. 5 m einhalten
Starke regional bedeutsame Strömung (gemessen) im Steinlachtal
(Steinlachströmung) mit großer Bedeutung für Derendingen und die
westliche Südstadt;
Vermeidung: Freihalten der Kaltluftabflussbahn durch Anpassung der
Bauhöhen und der Baufenster (Bautiefe zum Mühlbach hin) an die
Vorgaben für den Bebauungsplan Azenbach.
Vorbelastung durch südlich und nördlich gelegene Bebauung. Der
Bebauungsplan Azenbach gibt aus diesem Grunde Vorgaben zur Lage
und Höhe der Gebäude und zur Firstrichtung.
Weitere Untersuchungen: Bei größeren Baumassen (Höhe und Tiefe)
wird voraussichtlich eine Untersuchung der klimatologischen Auswirkungen auf die Steinlachströmung erforderlich.
Auswirkungen: Bei vergleichbarer Gebäudehöhe und Bautiefe wie im
Bebauungsplangebiet Azenbach keine erheblichen Beeinträchtigungen
der aktuellen Kaltluftströmungen zu erwarten.
Verminderung der Aufheizung durch Begrünung, Dachbegrünung.
Acker, randlich kleingärtnerische Nutzung und einzelne Obstbäume;
Mühlbach mit gewässerbegleitendem Gehölzsaum. Straßenbäume
entlang der K6900 (Steinlachwasen)
Gewässerrandstreifen von mind. 5 m einhalten, Abrücken der Bauten
vom straßenbegleitenden Grünstreifen und Schutz der straßenbegleitenden Bäume während der Baumaßnahmen
Verlust einzelner Obstbäume, darüber hinaus bei Einhalten des Gewässerrandstreifens voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen
auf Pflanzen und Tiere
Ausgleich für den Verlust von Obstbäumen durch Baumpflanzung auf
dem Gelände
Informationen über das Vorkommen besonders oder streng geschützter Arten liegen nicht vor.
Die Obstbäume und die bachbegleitenden Gehölze könnten Baumhöh- Einhalten des Gewässerrandstreifens zur Vermeidung von Beeinträchlen aufweisen und damit Habitat für Vögel und Fledermäuse darsteltigungen hier ggf. vorkommender Arten. Einschränkungen hinsichtlich
len.
der Beleuchtung vorgeben, ggf. Abschirmung in Ri. Mühlbach erforderlich
Die intensive Nutzung und die damit einhergehenden Störungen lassen auf der übrigen Fläche kein Vorkommen streng oder besonders
geschützter Arten erwarten.
Weitere Untersuchungen: Untersuchung der Obstbäume auf Baumhöhlen erforderlich. Untersuchung der Empfindlichkeit potentiell vorkommender Arten gegenüber Lichtimmissionen und Störung. Ggf.
muss das weitere Vorgehen mit der Unteren Naturschutzbehörde
abgestimmt werden.
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Bebauungsplan Raunswiesen, vorläufige Betrachtung der Umweltbelange – Stand 29.03.2011
Auswirkungen auf
Landschaftsbild, Erholung
mögliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
Hinweise auf mögliche Beeinträchtigung/Inhalte
Hinweise auf weitere Untersuchungserfordernisse
Aktuell geringe Bedeutung für das Landschaftserleben und das Stadtbild, keine öffentliche Zugänglichkeit, die Fläche ist von Gewerbebauten umgeben. Durch den Mühlbach und seine Begleitvegetation ist
nach Norden und Osten bereits eine gute landschaftliche Einbindung
gegeben.
Verstärkung der Riegelwirkung und damit der Trennung zwischen den
Gebieten westlich und östlich des Mühlbaches, Verlust der Blickbeziehung von der Straße zur Aue und zum naturnahen Mühlbach
2.
Gewässerrandstreifen von mind. 5 m einhalten, möglichst Durchblicke
zum Mühlbach ermöglichen
Abrücken der Bauten vom straßenbegleitenden Grünstreifen und
Schutz der straßenbegleitenden Bäume während der Baumaßnahmen
Möglichkeiten für den Bau neuer Wegeverbindungen für Fahrradfahrer/innen und Fußgänger/innen prüfen
Mensch und Gesundheit,
Bevölkerung insgesamt
keine Wohngebiete in unmittelbarer Umgebung, keine erhebliche
Zunahme von Emissionen (Lärm, Strahlung, Gerüche) zu erwarten
-
Kulturgüter und sonstige
Sachgüter
keine Bodendenkmäler, Kulturdenkmäler; archäologische Befunde
nicht bekannt
-
Sonstige Angaben
Erst mit der Konkretisierung der Planung werden Aussagen zu den voraussichtlich zu
erwartenden Emissionen sowie zum sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern möglich. Außerdem sind in diesem Zuge die Nutzung erneuerbarer Energien
sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie zu thematisieren.
Die vorliegende Betrachtung der Umweltbelange gibt bereits Hinweise darauf, welche
Modifikationen der Planung im Hinblick auf die Umweltbelange geprüft werden müssen. Weitere Aussagen zu alternativen Planungsmöglichkeiten sind in diesem sehr
frühen Planungsstadium noch nicht möglich.
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