„VERBESSERUNG DER ENERGIEEFFIZIENZ IM BEREICH DER

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BAUMINISTERKONFERENZ
KONFERENZ DER FÜR STÄDTEBAU, BAU- UND WOHNUNGSWESEN
ZUSTÄNDIGEN MINISTER UND SENATOREN DER LÄNDER (ARGEBAU)
AUSSCHUSS FÜR STAATLICHEN HOCHBAU
FACHKOMMISSION BAU- UND KOSTENPLANUNG
PROJEKTGRUPPE „VERBESSERUNG DER ENERGIEEFFIZIENZ
IM BEREICH DER LANDESHOCHBAUTEN“
Schlussbericht
Juni 2009
-2-
Inhaltsverzeichnis
4
A
Zusammenfassung
A1
A2
A3
Strategien für den Bestand
Strategien für den Neubau
Strategien zum Nutzerverhalten
4
7
10
B
Energieeinsparziele im Gebäudebereich
11
C
Projektauftrag
12
D
Projektorganisation und Vorgehensweise
12
E
Strategien zur Verbesserung der Energieeffizienz
14
Strategien für den Gebäudebestand
E1
E 1.1
Ausgangslage
E 1.2
Leitfaden für die Entwicklung von Sanierungsstrategien
E 1.2.1 Zieldefinition
E 1.2.2 Ressourcen
E 1.2.3 Sanierungspotenzial
E 1.2.3.1 Ermittlung des Sanierungsbedarfes
E 1.2.3.2 Bildung von Kategorien
E 1.2.3.3 Bestimmung von Prioritäten
E 1.2.4 Handlungsfelder und ihre Möglichkeiten
E 1.2.4.1 Energiecontrolling
E 1.2.4.2 Mitwirken bei der Optimierung des Betriebes
E 1.2.4.3 Instandhaltung
E 1.2.4.4 Umgang mit dem verbleibenden Sanierungsbedarf
E 1.3
Auswertung von Beispielen energetischer Sanierungen
E 1.4
Wirtschaftlichkeit
E 1.5
Contracting
E 1.6
Quellen und weiterführende Literatur
E2
E 2.1
E 2.2
E 2.2.1
E 2.2.2
E 2.3
E 2.3.1
E 2.3.2
E 2.3.3
E 2.3.4
E 2.4
E 2.4.1
E 2.4.2
E 2.5
E 2.5.1
E 2.5.2
E 2.5.3
E 2.6
E 2.7
E 2.7.1
E 2.7.2
E 2.8
E 2.9
E 2.9.1
E 2.9.2
Strategien für den Neubau
Aufgabenstellung
VOF - Vergabeverfahren für Leistungen zur Umsetzung der EnEV
Auswahl- und Auftragskriterien im VOF-Vergabeverfahren
Leistungsbild EnEV, Vertragsgestaltung
Wettbewerbsverfahren
Vorbereitung
Auslobungstext
Vorprüfung
Preisgericht
Organisatorische Maßnahmen der Bauverwaltungen
Grundsatzangelegenheiten
Einbindung in Planungsprozesse und Optimierung der Gebäude
Gebäudesimulation
Bewertung von Gebäudesimulationen als Planungswerkzeug
Anwendungsbereiche im öffentlichen Hochbau
Geltende Standards für Gebäudesimulationen
Wirtschaftlichkeit
Neubaustandards
Verbesserung der Energieeffizienz bei Neubauten
Energetische Standards
Quellen und weiterführende Literatur
Anlagen
Anlage 1: Textbausteine in der Wettbewerbsauslobung
Anlage 2: Energiestandards
14
14
14
14
15
15
15
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20
22
22
22
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33
33
33
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38
38
40
41
42
42
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44
45
46
47
47
47
49
51
53
53
53
-3-
E3
E 3.1
E 3.1.1
E 3.1.2
E 3.2
E 3.2.1
E 3.2.2
E 3.2.3
E 3.2.4
E 3.3
E 3.4
E 3.5
Nutzerverhalten
Projektaufgabe
Projektumfang
Grundsätzliches
Energieeinsparpotentiale durch angepasstes Nutzerverhalten
Flächenmanagement
Verbrauchs und Kostencontrolling
Beratung/ Schulung/ Information der Nutzer
Beratung/ Schulung/ Information der Mitarbeiter der nutzenden Verwaltung
Maßnahmen zur Beeinflussung des Nutzerverhaltens
Wer ist zuständig für die Beeinflussung des Nutzerverhaltens?
Quellen und weiterführende Literatur
56
56
56
56
57
57
57
57
58
58
59
60
F
Mitglieder der Projektgruppe
61
-4-
A Zusammenfassung
A1 Strategien für den Bestand
Um die Energieeffizienz des Liegenschaftsbestandes der Länder nachhaltig zu verbessern,
bedarf es effektiver Strategien und gezielter Ansätze. Neben grundsätzlichen Vorgaben für
Neubauten muss vor allem der vorhandene Gebäudebestand systematisch energetisch
ertüchtigt werden.
Grundlage für ein Konzept zur energetischen Sanierung bildet zunächst eine klare
Zieldefinition. Diese Ziele sollten in Abhängigkeit der Entwicklung der gesetzlichen
Anforderungen und den politischen Zielsetzungen regelmäßig überprüft und angepasst
werden. Die vorhandenen Ressourcen (Finanzmittel, Wissen, Personal) beeinflussen die
Zielsetzung bzw. den Grad der Zielerreichung.
Für eine nachhaltige energetische Verbesserung der Gebäudesubstanz wird empfohlen, dass
1.
energetische Sanierungsmaßnahmen aus Gründen der Effizienz nach Möglichkeit im
Zusammenhang mit ohnehin notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden,
um Synergieeffekte zu nutzen und
2.
energetische Verbesserungen grundsätzlich auf einem hohen, über den gesetzlich
geforderten Mindeststandard hinausgehenden Niveau erfolgen, soweit dies
wirtschaftlich darstellbar ist.
Für eine gezielte und flächendeckende energetische Sanierung des Gebäudebestands
innerhalb der nächsten Jahre sind darüber hinaus zusätzliche Ressourcen, z. B. in Form von
Sonderprogrammen, notwendig. Insbesondere energetische Maßnahmen, die eigenständig
durchführbar sind und sich in kürzester Zeit amortisieren, sollten als hocheffiziente
Verbesserungen möglichst kurzfristig durchgeführt werden. Hier kann auch eine interne
Refinanzierung (Intracting) aus den in der Zukunft eingesparten Energiekosten erwogen
werden.
Energiespar-Contracting mit externen Investoren ist in geeigneten Fällen ein Verfahren für
die Finanzierung zur Verbesserung der Energieeffizienz im Bestand Der Großteil der
Sanierungs- und Instandhaltungsaufgaben wird jedoch mit diesem Verfahren nicht lösbar sein.
Mit Contracting-Verfahren können zwar in der derzeitigen Marktlage Maßnahmen zur
Energieeinsparung initiiert werden, jedoch beschränkt sich das wirtschaftlich sinnvolle
Einsatzfeld auf Optimierungsmaßnahmen an Teilen von betriebstechnischen Anlagen.
Zur Ermittlung des gesamten Sanierungspotenzials ist zunächst der Sanierungsbedarf zu
ermitteln. Dies kann mittels eines Top-Down-Ansatzes oder mit einem Bottom-Up-Ansatz
erfolgen. Der erste Ansatz zielt auf eine Abschätzung des globalen finanziellen
Sanierungsbedarfs für einen größeren Gebäudebestand. Das Einsparpotenzial wird mit
Kennwerten über die Zuordnung zu Kategorien ermittelt, z. B. nach Baualter oder
Nutzungsart. Anschließend werden die Sanierungskosten mittels statistischer Kenngrößen
abgeleitet.
Der zweite Ansatz geht vom Einzelobjekt aus. Besonders hilfreich ist hierbei das
Verbrauchsmonitoring, welches mehr oder weniger trennscharf bezogen auf die Objekte in
den meisten Ländern vorhanden ist. Durch den Vergleich mit vorhandenen spezifischen
Verbrauchskennwerten kann das Sanierungspotenzial eingegrenzt werden. Auch eine
Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen ist auf diesem Weg denkbar.
Nach der Ermittlung des Sanierungsbedarfs wird die Bildung von Kategorien empfohlen,
z.B. nach der Nutzungsart gemäß Bauwerkszuordnungskatalog. Auf der Grundlage von
-5-
spezifischen und absoluten Energieverbräuchen ist die Erstellung einer 4-Felder-Matrix pro
Gebäudekategorie geeignet. Die Lage des Einzelobjekts innerhalb dieses Diagramms kann
eine weitere Kategorisierung ermöglichen und auch Hinweise zur Bestimmung von
Prioritäten geben.
Für konkrete Investitionsentscheidungen wird die Methoden der dynamischen
Wirtschaftlichkeitsberechnung empfohlen. Als Grundlage zur Festlegung einer
Sanierungsreihenfolge kann z.B. die Annuitätenmethode in Verbindung mit der Ermittlung
einer dynamischen Amortisationszeit herangezogen werden. Neben den Gesamtkosten für die
Maßnahme können Umweltgesichtspunkte (z.B. CO2-Einsparungen) über einen fiktiven
Abminderungsfaktor berücksichtigt werden. Energiepreissteigerungen sowie Maßnahmen, die
aus anderen Gründen sowieso durchgeführt werden müssen, beeinflussen die
Wirtschaftlichkeit maßgeblich. Der Einfluss sollte über Sensitivitäts- und Nutzwertanalysen
dargestellt werden.
Für ein zielgerichtetes Vorgehen ist eine ganzheitliche Betrachtung der jeweiligen
Liegenschaft erforderlich. Hierfür sollten frühzeitig Energiekonzepte bzw. zumindest TeilEnergiekonzepte erstellt werden, um die einzelnen Maßnahmen aufeinander abzustimmen.
Energetische Verbesserungen des Gebäudebestandes können bereits bei der PortfolioBewirtschaftung erzielt werden, d. h. bei grundsätzlichen Entscheidungen zum
Liegenschaftsbestand (Kauf, Verkauf, Abriss, Neubau, Anmietung, Vermietung).
Daneben bieten sich für die Bauverwaltung im Lebenszyklus einer Immobilie folgende
Handlungsstränge:
•
Mitwirkung bei Maßnahmen zur Betriebsoptimierung und zur Beeinflussung des
Nutzerverhaltens (überwiegend nicht-investiv oder gering-investiv)
•
Instandhaltung und Generalsanierungen aus den regulären Haushaltsmitteln – es
sollten Synergieeffekte genutzt werden und energetische Maßnahmen nach der
Maßgabe von (Teil-)Energiekonzepten mit umgesetzt werden bzw. eine erhebliche
Verbesserung der betroffenen Bauteile / Anlagen erreicht werden (z. B. anhand von
entsprechenden U-Wert-Vorgaben)
•
Gezielte energetische Sanierungen (keine andere Veranlassung)
Können Sanierungsmaßnahmen aus rein energetischer Sicht ausgewählt werden, bietet es
sich an, die Sanierungsreihenfolge in Abhängigkeit von den Energieverbrauchsdaten
festzulegen. Dazu ist im Rahmen eines Energiecontrolling ein konsequentes Monitoring der
Energie- und Medienverbräuche notwendig. Erforderlich ist ein intelligenter Aufbau der ZählerInfrastruktur. Anschließend kann anhand von Objektanalysen, Energiekonzepten und
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen über die konkrete Sanierungsreihenfolge entschieden
werden.
Der energetische Verbesserungsprozess sollte grundsätzlich durch ein intensives
Energiecontrolling begleitet werden, welches einen zyklischen Abgleich des IST-Zustandes
mit dem aktuellen Ziel ermöglicht.
-6-
Zusammenfassend ergeben sich folgende wesentliche Empfehlungen für Strategien im
Bestand:
Empfehlung:
•
Formulierung konkreter energetischer Ziele, die zyklisch überprüft werden
•
Eine wichtige Ausgangsbasis für Sanierungsstrategien und Erfolgskontrollen ist die
Kenntnis des Energieverbrauchs. Ein konsequentes Monitoring ist hierfür erforderlich
•
Ganzheitliche Betrachtung der Gebäude/Liegenschaft
•
Systematische Analyse des Sanierungsbedarfs und des Einsparpotenzials als
Grundlage einer gezielten Sanierungsstrategie mittels Top-Down oder Bottom-upAnsatz
•
Baualtersklassifizierungen sind für die Einschätzung des energetischen
Sanierungsbedarfes nur bedingt aussagekräftig
•
Prioritätensetzung vorrangig anhand von absoluten und spezifischen Verbrauchswerten,
z. B. durch 4-Felder-Matrix
•
Konsequente Berücksichtigung des „Wenn schon, denn schon“ -Prinzips bei allen
Baumaßnahmen im Bestand (Nutzung von Synergieeffekten; hohe energetische
Standards)
•
Schnellst mögliche Umsetzung aller wirtschaftlich hocheffizienten Maßnahmen
-7-
A2
Strategien für den Neubau
Mit der zum 1. Oktober 2009 in Kraft tretenden EnEV 2009 werden für Neubauten
durchschnittlich 30 % höhere Energiestandards gegenüber der EnEV 2007 eingeführt und auf
Grundlage des EEWärmeG 2009 wird die Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien
vorgeschrieben. Für die Landeshochbauten wird insbesondere Handlungsbedarf bei der
Anpassung der Planungsprozesse und -instrumente hin zu einer energieeffizienten Planung
von Projektbeginn an gesehen.
Zur Umsetzung des Projektgruppenauftrages wurden von der Untergruppe „Energieeffizienz
im Neubau“ inhaltliche Schwerpunkte definiert, in die die Ergebnisse der Länderabfrage
eingeflossen sind.
Soll bzw. muss ein VOF-Verfahren oder ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden,
sollten energetische Aspekte anhand nachfolgend aufgeführter Kriterien berücksichtigt
werden.
VOF-Vergabeverfahren für Leistungen zur Umsetzung der Vorgaben nach der EnEV
Zur Auswahl von Planern, Erstellung von Leistungsbildern und Vertragsgrundlagen werden
folgende Empfehlungen gegeben:
- In den Auswahl- und Auftragskriterien bei VOF-Vergabeverfahren sind die Aspekte des
energieeffizienten Bauens besonders zu berücksichtigen. Im Zuge der gemäß VOF
erforderlichen Gewichtung der Auftragskriterien wird empfohlen, die Aspekte der
„Energieeffizienten Planung“ schwerpunktmäßig in die Bewertung einfließen zu lassen
(siehe Beispiele E 2.2.1)
- Zur Vertragsgestaltung für Leistungen nach der EnEV 2007 werden nach Auskunft der
Länder unterschiedliche Vorlagen verwendet. Diese Vorlagen können nur eingeschränkt
angewendet werden. Es lässt sich kein allgemeingültiges Leistungsbild für sämtliche
Aufgabenstellungen nach EnEV erstellen, und auch die Honorierung kann nicht mehr auf
Grundlage der HOAI getroffen werden.
- Zur Vertragsgestaltung und Erstellung eines Leistungsbildes wird das Vertragsmuster
„Thermische Bauphysik“ der RBBau empfohlen, das am 12.02.2009 durch das BMVBS
zur probeweisen Anwendung für die Bauaufgaben des Bundes eingeführt wurde.
Die Erstellung der Nachweise sollte an zentraler Stelle und gemäß Empfehlung des
RBBau-Arbeitskreises vom beauftragten Fachingenieur für Bauphysik durchgeführt
werden.
Wettbewerbsverfahren
Um die Beachtung energieeffizienter Planung stärker im Wettbewerbsverfahren zu
verankern, werden Hinweise und Empfehlungen gegeben für die Formulierung
entsprechender Anforderungen, die Einforderung entsprechender Planungen, die
Durchführung einer qualifizierten Vorprüfung und die Berücksichtigung der Ergebnisse bei
der Beurteilung im Preisgericht. Wesentliche Ergebnisse sind im Folgenden aufgelistet:
- Im Hinblick auf die Erreichung einer energieeffizienten Planung bietet der nichtoffene einoder zweiphasige Wettbewerb sehr gute Rahmenbedingungen, ein optimiertes Ergebnis
zu erhalten. Insbesondere im zweiphasigen Wettbewerb kann in der ersten Phase eine
Bewertung nach den Kriterien der Kompaktheit, Ausrichtung, etc. erfolgen und in der
zweiten Phase eine rechnerische Ermittlung des Energiebedarfs durchgeführt werden.
- Bei einem interdisziplinären Wettbewerb mit haustechnischen Fachplanungen müssen die
Aufgabenstellung und zu erbringende Leistungen so definiert sein, dass die
Fachplanungen auch entsprechend dargestellt und bewertet werden können. Deshalb
sollte der Teilnehmerkreis durch ein nichtoffenes, zweistufiges Verfahren begrenzt werden
(ca. 8 - 12 Büros).
- Im Vorprüfbericht sollte die Energieeffizienz der Wettbewerbsentwürfe textlich und
graphisch in vergleichender Form anschaulich dargestellt werden.
-8-
- Im Protokoll des Preisgerichts sollte bei der schriftlichen Beurteilung der Arbeiten immer
auch der Aspekt „Energieeffizienz“ behandelt und dabei auf problematische Punkte und
erkennbaren Optimierungsbedarf ausdrücklich hingewiesen werden.
- Falls das Preisgericht zu einer Entscheidung tendiert, die aus Sicht des Auslobers den
Effizienzgedanken nicht wie intendiert berücksichtigt, sollte ggf. darauf hingewirkt werden,
keinen ersten Preis zu vergeben (ggf. eine Empfehlung zur Überarbeitung oder Auswahl
im anschließenden VOF-Verfahren).
- Der offene Wettbewerb eignet sich in der Regel nicht, um explizit energieeffiziente
Planungen auswählen zu können.
Organisatorische Maßnahmen der Bauverwaltungen
Unter dem Oberbegriff „verwaltungsinterne Energieberatung“ sind die Handlungsfelder des
Energiemanagements bei der Verbesserung der Energieeffizienz der Landeshochbauten
zusammengefasst. Dies sind die Bereiche Grundsatzfragen, das Energiecontrolling, die
Mitwirkung bei der Optimierung der Gebäude, die Betriebsoptimierung und die Mitwirkung
bei der Optimierung des Nutzerverhaltens.
Im Abschnitt E 2.4 werden Empfehlungen gegeben, welche Aufgaben die verwaltungsinterne
Energieberatung im Hinblick auf Neubauplanungen erfüllen sollte und wie die systematische
Einbindung in Planungsprozesse erfolgen sollte.
Die Länder haben das Thema Energieeffizienz organisatorisch sehr unterschiedlich
verankert. Es ist in jedem Fall erforderlich, dass die Organisationsstruktur und die
Aufgabenzuordnung klar geregelt sind. Die systematische Einbindung in
Grundsatzentscheidungen und Projekte sollte sichergestellt und zur Erfüllung der
Beraterrolle die Beteiligten bekannt sein. Dazu ist die Zusammenfassung dieser Kompetenz
sinnvoll. Die Erstellung und Bekanntmachung eines Organigramms mit Aufgaben, Abläufen
und Beteiligten ist zu empfehlen.
Gebäudesimulation
Durch die EnEV i. V. m. der DIN V 18599 wird der Aufwand für die energetische Berechnung
und die Optimierung des Baukörpers für Nichtwohngebäude deutlich umfangreicher.
Gebäudesimulationen entfalten ihre volle Leistungsfähigkeit bei komplexen Baumaßnahmen
und können besonders für diese Anwendungsbereiche im öffentlichen Hochbau empfohlen
werden:
- Komplexe Gebäude aus architektonischer als auch nutzungsbedingter Sicht,
- Innovative Gebäudekonzepte und neue Technologien,
- Überprüfung und Entscheidung der Notwendigkeit des Einbaus von RLT-Anlagen,
- Planung des sommerlichen Wärmeschutzes und passiver Gebäudekühlung,
- Büro- und Verwaltungsgebäude mit Klimatisierung oder hoch verglasten Fassaden.
Geeignete Simulationsprogramme bieten hier folgende Möglichkeiten:
- Erhöhung der Planungs- und Kostensicherheit für Betreiber und Bauherren und klare
Vorgaben für den Planungsprozess,
- Energiebedarfsprognose in der Vorplanung mit energetischer Bewertung des
Energiebedarfs für Heizen und Kühlen, des Raumklimas und der Umweltbelastung,
- Realitätsnahe Ermittlung der Investitions- und Betriebskosten in der Planung auf
Grundlage von Energie- und Verbrauchsprognosen,
- Flexibilität der Variantendefinitionen und Kontrolle, Steuerung und Optimierung durch
Veränderung von Parametern,
- Identifizierung von Schwachstellen und Entwicklung von Maßnahmen,
- Hohe und realitätsnahe Genauigkeit der Betrachtung unter realen Bedingungen.
Für die Leistungs- und Vertragsgestaltung wird die „Richtlinie zu baulichen und planerischen
Vorgaben für Baumaßnahmen des Bundes zur Gewährleistung der thermischen Behaglichkeit
im Sommer“ vom 05.12.2008 des BMVBS empfohlen.
-9-
Wirtschaftlichkeit (Siehe Ausarbeitung Projektuntergruppe E 1 „Gebäudebestand“)
Neubaustandards
Zur Beurteilung der Energieeffizienz von neu zu errichtenden Landeshochbauten bedarf es
der umfassenden Betrachtung aller Projektphasen von der Projektierung über die Errichtung
und Nutzung bis hin zum Umbau und Rückbau der Gebäude.
Grundsätzlich sollten für die energieeffiziente Errichtung von Landeshochbauten die
folgenden Vorschläge bedacht werden:
- Kritische Bewertung der Erforderlichkeit des Baubedarfs
- Auswahl energieeffizienter Baugrundstücke (Verkehrserschließung, Potentiale zur
Nutzung der nachhaltigen Energiequellen)
- Festlegung von Energieeffizienz-Parametern als Planungsziel
- Nutzung energieeffizienter Entwurfselemente
- Zentralisierung der Zuständigkeit für die Unterbringung aller Landesbehörden zur
optimalen Realisierung von Synergien (Reduzierung von Schnittstellen)
- 10 -
A 3 Strategien zum Nutzerverhalten
Dem Nutzerverhalten kommt eine zentrale Bedeutung bei der Senkung des Energie- und
Resourcenverbrauchs zu. Mehrere Studien und Untersuchungen haben ergeben, dass bei
bewusstem und intelligentem Umgang mit Energie durch Mitarbeiter/- innen bis zu 20 %
Energiekosten eingespart werden können. Die zentrale Frage ist dabei, wie das Verhalten
der Mitarbeiter positiv beeinflusst werden kann, und wer für diese Aufgabe zuständig ist.
Energieeinsparpotentiale durch angepasstes Nutzerverhalten können erschlossen werden im
Bereich
-
Flächenmanagement, durch Flächenminimierung
Verbrauchs und Kostencontrolling, durch verstärkten Daten- und
Informationsaustausch zwischen Bau- und Liegenschaftsverwaltung und Nutzer
Betriebsweise der betriebstechnischen Anlagen, durch Beratung, Schulung und
Information der Nutzer und deren Mitarbeiter hinsichtlich eines optimierten Betriebs
Energieoptimiertem Verhalten der Mitarbeiter der nutzenden Verwaltungen, durch
Beratung, Schulung und Information der Mitarbeiter
Dabei bildet die Nutzerinformation über die anfallenden Kosten sowie über den Energieund Ressourcenverbrauch einen wichtigen Baustein im technischen Gebäudemanagement.
Die enge Einbindung der Geschäftsführung oder Behördenleitung des jeweiligen Nutzers
ist eine weitere wichtige Voraussetzung für die Nutzerbeteiligung und -motivation.
Pro Gebäude oder Liegenschaft sollte ein Energiebeauftragter als Ansprechpartner für
Energiefragen aus dem Nutzerkreis benannt werden.
Durch geeignete Maßnahmen, oder durch eigens ins Leben gerufene Projekte, können und
sollten die Nutzer und staatlichen Bediensteten motiviert werden, intensiv an der Senkung
des Energieverbrauches mitzuwirken. Zugeschnittene Aktionsprogramme können diesen
Prozess unterstützen.
Je nach Art der Liegenschaft und den spezifischen Nutzern haben sich zum Beispiel diverse
Anreizmodelle bewährt. Möglich sind dabei z. B. Prämienzahlungen an hausverwaltende
Dienststellen, wie bei Win-Win oder fifty-fifty-Modellen oder einmaligen Bonusleistungen
und/oder Auszeichnungen im Rahmen von Ideenwettbewerben sowie der Verleihung von
Energiesparpreisen für realisierte Einsparungen.
Schulungen der nutzenden Verwaltungen/Hausmeistern und die konsequente Umsetzung
von Energiesparprogrammen unterstützen die Bemühungen der einzelnen Bediensteten.
Die Zuständigkeit für den Betrieb einer Liegenschaft liegt in den Ländern bei den nutzenden
Verwaltungen. Hier müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die nutzenden
Verwaltungen diesbezüglich stärker in die Verantwortung zu nehmen, oder aber in
effektiverer Weise zu organisieren.
Diese Handlungsfelder sind nur durch organisatorische Maßnahmen erfolgreich
umzusetzen. Je weniger Organisationseinheiten mit diesem zukunftsträchtigen Arbeitsfeld
befasst sind, umso effizienter werden die Einsparbemühungen sein, und umso größer sind
die auszuschöpfenden Potentiale im Bereich des Nutzerverhaltens. Das Thema
Energieeffizienz ist ein Dauerthema und bedarf einer dauerhaften Institution. Ohne
„Kümmerer“, sprich Objektverantwortliche, die dieses Thema ganzheitlich betrachten,
werden hier keine Fortschritte zu erzielen sein.
- 11 -
B Energieeinsparziele im Gebäudebereich
Die Verbesserung der Energieeffizienz im Bereich der Gebäude stellt eine der größten
Herausforderung seit dem Wiederaufbau nach dem 2. Weltkrieg für die Gebäudeeigentümer
und die am Bau Beteiligten dar. Dies gilt auch für die Gebäude der Länder. Zusätzlich spielt
bei der öffentlichen Hand auch die Wahrnehmung einer Vorbildfunktion eine wichtige Rolle.
Das übergeordnete Ziel aller gesetzgeberischen bzw. ordnungsrechtlichen Maßnahmen ist
der Beschluss des Europäischen Rates, bis 2020 den Energieverbrauch in der EU um 20 %
zu senken. Zur Erreichung dieses Ziel ist u. a. die Richtlinie 2007/32/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und
Energiedienstleistungen erlassen worden.
Auf dieser Basis hat die Bundesregierung den „Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan
(EEAP)“ erstellt, der für Deutschland eine Energieeinsparung bis zum Jahr 2016 von bis zu
1080 PJ entsprechend 300 Mio. MWh Endenergie vorsieht. Für die Sektoren Private
Haushalte, öffentlicher Sektor, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie, Verkehr und
Sektorenübergreifende Maßnahmen gilt es, Teilziele zu erreichen. Welche konkreten
Einsparverpflichtungen sich hieraus für die einzelnen Bundesländer ergeben ist derzeit noch
nicht bekannt.
Zur Umsetzung der EU-Richtlinie und des Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplans hat die
Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz
(Energieeffizienzgesetz EnEFG) initiiert. Die wesentlichen Inhalte dieses Gesetzentwurfs
sind:
• Ermächtigung der Bundesregierung zur Festlegung nationaler Energiesparziele
• Nominierung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, insbesondere bei
Beschaffungen
• Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen und andere Maßnahmen zur
Verbesserung der Energieeffizienz für die Endverbraucher
• Beauftragung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) als mit
der Kontrolle und der Aufsicht betraute „Bundesstelle für Energieeffizienz“.
Nach der EU-Richtlinie ist bis zum Jahr 2016 der Endenergiebedarf um 9 % zu reduzieren.
Wesentliche gesetzliche Regelungen zur Erreichung dieser Ziele im Gebäudebereich sind
die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare Energien Wärmegesetz
(EEWärmeG).
Darüber hinaus sind noch weitere Bestimmungen zu nennen, wie z. B. das Gesetz zur
Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas. Durch die Liberalisierung des Messwesens
soll der Einsatz „Intelligenter Zähler“ gefördert und damit verbunden eine Steigerung der
Energieeffizienz erreicht werden.
Neben den genannten, gesetzlich vorgegebenen Zielen, die mindestens einzuhalten sind,
können darüber hinausgehende Ziele jederzeit formuliert und verfolgt werden. Als Beispiel
für über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Ansätze ist das in einigen
Bundesländern formulierte Ziel für Neubauten von EnEV 2007 minus 30% zu nennen. Aber
auch Sonderprogramme zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden sind sicherlich
hierzu zu zählen.
Um die erreichten Verbesserungen im Bereich der Energieeffizienz in Gebäuden im
Gesamtkontext bewerten zu können, ist die eindeutige Definition eines Zieles oder
Zielwertes oder zumindest eine Dokumentation der Ausgangslage Voraussetzung. Nur unter
Vorgabe eines Zieles kann auch eine auf dieses Ziel ausgerichtete wirtschaftliche Planung
erfolgen.
- 12 -
Die Ergebnisse der durchgeführten Länderabfrage haben vielfältige und unterschiedliche,
über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Ziele ergeben. Diese unterschiedlichen Ziele
zu erreichen, hat aber auch unterschiedliche Maßnahmen, Techniken und Schwerpunkte zur
Folge. Vergleiche zwischen den Ländern sind deshalb immer auch vor dem Hintergrund der
länderspezifisch formulierten Ziele zu sehen.
C Projektauftrag
Auf der Bauministerkonferenz am 14. März 2008 wurde der Klimawandel als eine zentrale
Herausforderung unserer Zeit anerkannt und die besondere Verantwortung der
Themenfelder „Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung“ und „Staatlicher Hochbau“ für den
Klimaschutz herausgestellt.
Insbesondere die Realisierung von CO2 – Einsparpotenzialen im Gebäudebestand ist ein
wesentlicher Beitrag zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung.
Vor diesem Hintergrund und zur Erfüllung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wollen
die Länder ihren Beitrag leisten, um die Berücksichtigung von Klimaschutz,
Energieeinsparung und erneuerbare Energien in den Bereichen Bauen, Wohnen und
Stadtentwicklung zu fördern.
Bezogen auf die Landesbauten hat die Bauministerkonferenz deshalb folgende Beschlüsse
gefasst:
1.
Es sollen sollen geeignete Strategien entwickelt werden, um den für das
Erreichen der Klimaschutzziele bedeutsamen Gebäudebestand bei
gleichzeitiger Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten energetisch zu
ertüchtigen.
2.
Bei Neubauten werden das Erreichen höherer Energiestandards und der Einsatz
erneuerbarer Energien und Technologien verpflichtend geprüft.
3.
Potentiale zur Beeinflussung des Nutzerverhaltens sollen ausgeschöpft
werden, um eine weitere Reduzierung des Energieverbrauches zu erreichen.
Mit Auftrag des Ausschusses für Staatlichen Hochbau (ASH) vom 12.08.2008 wurde die
Fachkommission Bau- und Kostenplanung um Erarbeitung eines entsprechenden
Positionspapiers gebeten.
D Projektorganisation und Vorgehensweise
Für die Bearbeitung des Projektauftrags standen 12 Monate zur Verfügung. Vor dem
Hintergrund dieses Zeitraumes und des Aufgabenumfangs führte dies zur Einrichtung von
drei Unterarbeitsgruppen zu den Themen
•
•
•
Gebäudebestand
Neubau
Nutzerverhalten
Die Bearbeitung in den Untergruppen erfolgte weitgehend eigenständig. Zur Klärung der
Aufgabenstellung und übergeordneter inhaltlicher Abstimmungen fanden vier Sitzungen
unter Teilnahme aller Projektgruppenmitglieder statt.
- 13 -
Auftrag und Ziel der Projektgruppe war von Beginn an die Erarbeitung von
Handlungsstrategien für die genannten Themenfelder. Die Erstellung einer überwiegend
technisch geprägten Ausarbeitung („Fachbuch“) war nicht Gegenstand des Auftrages.
Wichtiger Bestandteil der Projektgruppenarbeit war die Durchführung einer Länderabfrage
für den Bereich Gebäudebestand und Neubau. Aufgrund des Umfangs der Fragen und
Antworten wird auf einen Ausdruck als Anlage zu diesem Bericht verzichtet. Als Information
über den unterschiedlichen Sachstand in den Ländern zu energetischen Maßnahmen im
Gebäudebereich dürfte die Abfrage durchaus von allgemeinem Interesse sein. Es bietet sich
deshalb an, die Ergebnisse dieser Abfrage im IS-ARGEBAU zur Ansicht zur Verfügung zu
stellen.
- 14 -
E
Strategien zur Verbesserung der Energieeffizienz
E1
Strategien für den Gebäudebestand
E 1.1 Ausgangslage
Die von der Projektgruppe durchgeführte Abfrage unter den Ländern gibt zur dortigen
Ausgangslage erste Aufschlüsse und zeigt, dass unabhängig voneinander, die meisten
Länder bereits dabei sind, strategische und konzeptionelle Überlegungen anzustellen und
Maßnahmen zur gezielten energetischen Verbesserung der landeseigenen Gebäude
umzusetzen. Einige Länder haben Klimaschutzprogramme entwickelt, die multidimensionale
Strategien zur Verbesserung des Klimaschutzes formulieren und in denen die energetische
Optimierung landeseigener Hochbauten eine Teildimension darstellt.
Die Herangehensweisen und die konkreten Sanierungsvorgaben unterscheiden sich
zwischen den Ländern erheblich nach dem Ausmaß ihrer jeweiligen energiepolitischen
Zielsetzungen. Überwiegend werden Standards verfolgt, die besser als die geltenden
gesetzlichen Bestimmungen sind. Entsprechend unterschiedlich ambitioniert sind auch die
Rahmenbedingungen für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit von Investitionen zur
Steigerung der Energieeffizienz. Teilweise werden hier rechnerische Erleichterungen (z.B.
CO2-Bonus, Minderung der Investitionskosten) für Maßnahmen gewährt, die sich unter den
sonst üblichen Rahmenbedingungen nicht als wirtschaftlich darstellen würden. Generell ist
die dynamische Wirtschaftlichkeitsrechnung Standard. Die notwendigen Annahmen über die
künftige Steigerungsrate der Energiepreise zeigen hier eine sehr breite Spreizung zwischen
den Ländern, auch Sensitivitätsanalysen werden durchgeführt. Es wurde von den Ländern
eine Reihe von bereits realisierten Pilotvorhaben benannt und beschrieben. Daneben
werden z. T. umfangreiche Vorhaben mittels Contracting umgesetzt.
E 1.2 Leitfaden für die Entwicklung von Sanierungsstrategien
Um die Energieeffizienz des Liegenschaftsbestandes der Länder nachhaltig zu verbessern,
bedarf es möglichst effektiver Strategien. Dazu ist die Formulierung von
Energieeffizienzkriterien für Neubauten allein nicht ausreichend. Insbesondere muss der
vorhandene Gebäudebestand systematisch energetisch ertüchtigt werden.
E 1.2.1 Zieldefinition
Der gewählten Strategie liegt in der Regel ein zuvor gefasstes Ziel zugrunde. Die Ziele, die
Bund und Länder und Kommunen jeweils bei der Verbesserung der Energieeffizienz ihrer
Bestände erreichen wollen, sind unterschiedlich akzentuiert. Gemeinsam ist ihnen weit
überwiegend, dass der öffentliche Bauherr als Vorbild gegenüber den Privaten auftreten sollte.
Ausweitungen der Anforderungen an Energieeffizienz auf andere Kriterienfelder können sich
z.B. durch den Anspruch auf Nachhaltigkeit ergeben.
Bei der Zieldefinition ist zu beachten, dass die Klimaschutzpolitik in Bewegung ist und auch
die gesetzlichen Vorgaben weiter verschärft werden (EnEV 2009 ab Herbst 2009, weitere
Novelle u. U. 2013). Erkennbar ist dabei, dass zunehmend gesetzliche Anforderungen an
Bestandsgebäude erhoben werden, die nicht mehr nur anlassbezogen sind. Die Zielsetzungen
sind also in einem sich rückkoppelnden Prozess regelmäßig zu überprüfen.
Auch ohne die Definition eines konkreten Klimaschutzzieles sollten Sanierungsziele formuliert
werden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Außerdem sind Vorgaben von
Qualitäten möglich, Handlungsempfehlungen oder die Vorgabe von bauteilbezogenen Werten.
- 15 -
Die Verwaltungsvorschrift Energieeffizienz aus Sachsen vom 07.02.2008 gibt beispielsweise
Leistungsziffern, Wirkungsgrade und sonstige Mindestwerte vor, die überschritten werden
müssen. In der Literatur finden sich zudem Beispiele für Vorgaben von Maßnahmen, bei
denen die Wirtschaftlichkeit grundsätzlich unterstellt wird (z.B. in einer Veröffentlichung von
Nordrhein-Westfalen "Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden").
Empfehlung:
Grundlage für ein Konzept zur energetischen Sanierung bildet die Zieldefinition. Es müssen
unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien möglichst konkrete Sanierungsziele formuliert
werden. Diese Ziele müssen in Abhängigkeit von der Entwicklung der gesetzlichen
Anforderungen und den politischen Zielsetzungen regelmäßig überprüft und angepasst
werden.
E 1.2.2 Ressourcen
Jedes Ziel kann nur mit den hierfür erforderlichen Ressourcen erreicht werden. Insoweit sind
grundsätzlich Ziele immer nur im Rahmen von verfügbaren Ressourcen zu verwirklichen. Die
personellen und finanziellen Ressourcen stellen sich zwar länderweise unterschiedlich dar.
Sie sind jedoch bei allen Ländern begrenzt.
Die Bauverwaltungen der Länder verfügen über ein umfangreiches Wissen über
Energieeffizienz, gleichwohl ist dieses meistens ungleich verteilt, weil Energieeffizienz in der
Vergangenheit kein flächendeckendes Ziel war. Das Personal bedarf also der Weiterbildung
und das Wissen muss verfügbar gemacht werden. Die Bedeutung des „Wissens“ beschränkt
sich dabei nicht nur auf das Fachwissen als solches. Insbesondere die Verfügbarkeit von
Informationen über den Liegenschaftsbestand hat einen sehr hohen Wert.
Die Finanzmittel sind aufgrund der Haushaltssituation der öffentlichen Bauherren nach
Einschätzung der Projektgruppe der am stärksten limitierende Faktor. Hier treten die größten
Unterschiede zwischen den Ländern auf und hieran haben sich die zu wählenden Strategien
zu orientieren. Aufgrund der zunehmenden politischen Bedeutung der Klimaschutzziele treten
insbesondere bei den Stadtstaaten zunehmend Mischmodelle mit Bundes- oder EU-Anteilen
auf. Die jeweils geltenden Förderbestimmungen sind zu beachten und prägen das jeweilige
Projektziel.
Als eine Finanzierungsalternative kann für einen sehr begrenzten Teil von Maßnahmen vom
sogenannten „Contracting“ Gebrauch gemacht werden. Auch das verwaltungsinterne
„Intracting“ stellt eine Möglichkeit dar, bei der für Optimierungen ein sich aus den
Betriebskosteneinsparungen refinanzierender Topf in Anspruch genommen wird. (Zu weiteren
Ausführungen zum Contracting / Intracting: s. E 1.3.4)
Empfehlung:
Die vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen sowie das verfügbare Wissen
beeinflussen die Zielsetzung. Für eine gezielte und flächendeckende energetische Sanierung
des Gebäudebestands wären zusätzliche Ressourcen notwendig.
E 1.2.3
Sanierungspotenzial
E 1.2.3.1 Ermittlung des Sanierungsbedarfes
Zur Ermittlung des Sanierungsbedarfs ist das festgelegte Ziel mit dem Ist-Zustand
abzugleichen. Nachfolgend werden zwei Vorgehensweisen zur Erfassung des Ist-Zustandes
näher erläutert, ein globaler und ein auf konkreten Einzelinformationen basierender, additiver
Ansatz:
- 16 -
Der globale Ansatz geht als Top-Down-Methode vom gesamten Gebäudebestand aus und
ermittelt zunächst ein theoretisches energetisches Einsparpotenzial für einzelne
Gebäudekategorien. Auf dieser Basis werden die Kosten zur energetischen Sanierung des
gesamten Gebäudebestands berechnet. Anschließend werden Einzelmaßnahmen in einem
Stufenplan festgelegt.
Am Beispiel des im Jahr 2008 erstellten "Konzepts zur energetischen Sanierung und zum
Einsatz erneuerbarer Energien bei landeseigenen Liegenschaften" aus Baden-Württemberg
lässt sich der globale Top-Down-Ansatz schematisch wie folgt darstellen:
Ermittlung und Einteilung der Gebäude in Nutzungsarten und Bauwerkszuordnung
Ermittlung der Gebäudeflächen
Katalogisierung der Gebäude (Nutzung, Alter, Verbräuche)
Ermittlung des spezifischen Einsparpotentials an Wärme + Strom je Nutzungsart
Ermittlung der dadurch möglichen absoluten Einsparungen an
• Energie: Wärme +Strom
• CO2-Emissionen
• Verbrauchskosten Wärme +Strom
Ermittlung der Investitionskosten aus spezifischen Kennwerten - Euro/Tonne CO2
Berechnung der Wirtschaftlichkeit / Amortisation
Szenarien / Stufenkonzept
Für die Bestandsaufnahme wurden die Gebäude des Landes mit Nutzungsart,
Nettogrundfläche und Nutzfläche auf Grundlage des Bauwerkszuordnungskatalogs
zusammengestellt. Zusätzlich wurden Denkmalschutz und Baujahr als Kriterien ausgewertet.
Es zeigte sich, dass ca. 78% der landeseigenen Gebäude vor Inkrafttreten der 1.
Wärmeschutzverordnung 1978 erstellt wurden, 15% zwischen 1978 und 1995, 5% zwischen
1996 und 2002 und nur 2% seit 2003.
Für jede Gebäudekategorie wurde statistisch mit Hilfe von Sollkennwerten ein maximales
energetisches Einsparpotenzial ermittelt. Daraus wurde der Investitionsbedarf aus
spezifischen Kennwerten (Kosten pro vermiedene Tonne CO2) zur Umsetzung aller
wirtschaftlichen Maßnahmen abgeleitet. Die Einteilung in Kategorien gemäß der o. g. Kriterien
- 17 -
dient im Folgenden dazu, im Rahmen eines Stufenplans die Sanierungsreihenfolge zu
strukturieren.
Die Verteilung von Prioritäten und die konkrete Ermittlung von Einzelmaßnahmen innerhalb
der einzelnen Kategorien müssen sich bei diesem Ansatz noch anschließen.
Im Rahmen eines Bottom-Up-Verfahrens wird im additiven Ansatz für jedes Einzelgebäude
der Sanierungsbedarf ermittelt, um dann als Summe den Gesamtbedarf zu berechnen. Für
dieses Vorgehen müssen jedoch zu allen Gebäuden qualifizierte Informationen vorliegen. Bei
diesem Ansatz stellt der aktuelle Energieverbrauch des Gebäudes eine wichtige Information
dar, die in den meisten Ländern bereits in Form einer Datenbank vorliegt.
Den vorhandenen Ist-Verbrauchswerten können Sollkennwerte gegenüber gestellt werden.
Ein Ansatzpunkt für Sollwerte sind die im Rahmen der Energieausweise herangezogenen
Vergleichswerte (vgl. Bekanntmachungen des BMVBS zur EnEV). Weitere Hinweise sind in
der VDI 3807, beim IEMB (www.bbr.bund.de) oder in Veröffentlichungen der ages GmbH
(www.ages-gmbh.de) enthalten. Außerdem können einzelne Kennwerte-Veröffentlichungen
(z.B. Betriebskosten und Verbräuche, Kennwerte von Hochbauten in Baden-Württemberg)
herangezogen werden, ebenso Verwaltungsvorschriften die bestimmte grundlegende
Standards hinsichtlich der relevanten energetischen Parameter vorschreiben. Im Rahmen
eines „Benchmarking“ können auch Vergleiche innerhalb des eigenen Gebäudebestandes
erfolgen. Im Einzelfall ist zum Vergleich auch eine Berechnung gem. DIN 18599 oder eine
Simulation des Gebäudes denkbar, allerdings kann es insbesondere bei einem nach DIN
18599 berechneten Bedarf zu deutlichen Abweichungen zum tatsächlichen Verbrauch
kommen.
Ein Soll-Ist-Vergleich und eine nachfolgende Abschätzung des Sanierungspotenzials sind also
auch vom Einzelobjekt aus bzw. liegenschaftsweise möglich. Für die Ermittlung des konkreten
Sanierungsbedarfes des Einzelobjektes sind weitere Informationen erforderlich.
Für einen überschaubaren Liegenschaftsbestand können konkrete Informationen - z.B. im
Rahmen der Erstellung von Energiekonzepten - objektweise zusammengetragen werden, aus
denen dann die erforderlichen Kennzahlen gewonnen werden.
Auch Meldungen seitens der Baudienststellen kommen als Datengrundlage in Frage (vgl. 120
Mio. Programm des Bundes, Sonderprogramm "Energetische Sanierung staatlicher Gebäude"
in Bayern, Modernisierungsempfehlungen aus den Energieausweisen u. ä.). Um allerdings
einen zuverlässigen Überblick über das Gesamtpotenzial zu gewinnen, sind fundierte
Meldungen erforderlich, die in auswertbarer Form vorliegen. Zudem müssen alle relevanten
Gebäude mit in die Erfassung eingeschlossen werden.
Empfehlung:
Zur Ermittlung des gesamten Sanierungspotenzials ist zunächst der Sanierungsbedarf zu
bestimmen. Dieser kann theoretisch mit Hilfe des Top-Down-Ansatzes ermittelt werden oder
ausgehend von Informationen über die Einzelgebäude, wie z. B. dem tatsächlichen
Energieverbrauch (Bottom-Up-Ansatz). Mittels Soll-Ist-Vergleich muss bei beiden Ansätzen
der Sanierungsbedarf für den Gebäudebestand abgeleitet werden.
E 1.2.3.2 Bildung von Kategorien
Zur Strukturierung des vorhandenen Sanierungsbedarfs bietet sich eine Einteilung in
Kategorien an, die eine Gruppenbildung von ähnlich gelagerten Fällen erlaubt. Hierzu sind
geeignete Auswahlkriterien erforderlich, die je nach gesetztem Ziel variieren und sich ggf.
ergänzen können.
- 18 -
Hilfreich können insbesondere Kategorien bezüglich der Nutzungsart, z. B. entsprechend dem
Bauwerkszuordnungskatalog und der Größe, z. B. der Nutzfläche, sein. Auch die Verteilung
auf Ressorts und nach Regionen im Land sind Aspekte, die z. B. bezüglich der zur Verfügung
stehenden Ressourcen zu einer Einteilung in Kategorien führen können.
Denkbar wäre auch die Zuordnung zu Baualtersklassen. Das Baualter allein ist jedoch nur
bedingt aussagekräftig. Ergänzend sind Informationen zum Sanierungsstand erforderlich.
Insbesondere bei der Gebäudetechnik sind die Sanierungszyklen relativ kurz. Der direkte
Rückschluss vom Baualter auf den Energieverbrauch ist dem zur Folge nicht möglich. Anders
als im Wohnungsbau sind bei den öffentlichen Gebäuden zudem die verwendeten Bautypen
und Konstruktionen sehr vielschichtig. Hinzu kommt, dass die nutzungsspezifische
Gebäudeausstattung einen immer höheren Anteil am Gesamtenergieverbrauch hat und die
baualterstypischen Merkmale dadurch immer weniger Gewicht haben.
Die derzeit vorhandenen Verbrauchsdaten sind oftmals nicht gebäudescharf erfasst und sind
daher zumeist nicht geeignet, um Rückschlüsse auf die Qualität einzelner Baualtersklassen zu
ziehen. Eine Auswertung, in der der Verbrauch im Bereich der Heizwärme einiger Finanzämter
auf das Baualter bezogen wurde, hat keine signifikanten Unterschiede in Bezug auf
Baualtersklassen ergeben. Ein ähnliches Bild ergibt eine Auswertung der ages GmbH des
Heizwärmeverbrauchs nach Baujahren. 1 Sehr wohl ist aber die grundsätzlich ansteigende
energetische Qualität der Gebäude in Abhängigkeit von den jeweils gültigen gesetzlichen
Vorgaben zu erkennen.
Ältere Gebäude, bei denen die Sanierungszyklen bereits greifen, sind daher auf diesem Wege
schwer einzuordnen. Eine Kategorisierung nach Altersschritten gemäß den Änderungen der
gesetzlichen Vorgaben ist aus Sicht der Arbeitsgruppe dennoch ein Anhaltspunkt.
Die Bildung von Kategorien auf der Grundlage von Verbrauchsdaten ist sehr sinnvoll. Eine
mögliche Vorgehensweise ist die Verwendung der Ergebnisse des Verbrauchsmonitorings.
Hier bietet sich z. B. die Erstellung einer 4-Felder-Matrix pro Gebäudekategorie an. In dieser
Darstellung werden der absolute und der spezifische Verbrauch eines Gebäudes in Beziehung
zueinander gesetzt. Dargestellt werden beide Verbrauchswerte in einem Diagramm, das
anschließend in vier Quadranten eingeteilt wird (siehe Seite 19).
Im ersten Quadranten oben rechts befinden sich die Gebäude mit einem hohen absoluten und
hohen spezifischen Verbrauch einer Gebäudekategorie. Sie bieten das größte Potenzial im
Rahmen einer energetischen Sanierung.
Die Gebäude im zweiten Quadranten oben links weisen einen hohen spezifischen Verbrauch
auf, aber einen geringeren absoluten Verbrauch. Die Energiekosten sind daher
vergleichsweise gering. Demnach können diese Gebäude zunächst nachrangig behandelt
werden. Da sich energetische Sanierungsmaßnahmen in vielen Fällen nicht allein aus den
eingesparten Energiekosten refinanzieren, sollten diese Gebäude im Zusammenhang mit
sonstigen notwendigen Baumaßnahmen auch einer energetischen Sanierung unterzogen
werden.
Im dritten Quadranten unten rechts werden Gebäude mit einem hohen absoluten, aber
geringen spezifischen Verbrauch abgebildet. Sie weisen eine gute Energieeffizienz auf, haben
aber bedingt durch ihre Größe einen hohen absoluten Verbrauch und verursachen damit hohe
Energiekosten. Es empfiehlt sich, den Einsatz regenerativer Energien zu prüfen, spätestens in
dem Fall, wenn aus Altersgründen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudetechnik anstehen.
1
"Verbrauchskennwerte 2005" ages GmbH, Münster 1. Auflage Feb. 2007: Anhang 7 S. 1
- 19 -
Im vierten Quadranten unten links sind die Gebäude abgebildet, deren absolute und
spezifische Verbräuche vergleichsweise gering sind. Aus energetischen Gründen ergibt sich
derzeit kein zwingender Handlungsbedarf. Sofern diese Gebäude aus anderen Gründen
saniert werden müssen, sind jedoch immer auch der Einsatz regenerativer Energien und das
Gesamtkonzept des Gebäudes zu berücksichtigen.
Da ein auffällig hoher Verbrauch verschiedene Ursachen haben kann, sind die Objekte
anschließend genauer zu analysieren.
Auch eine Betrachtung der prozentualen oder absoluten Abweichungen der Verbräuche der
einzelnen Objekte vom flächenspezifischen Sollwert ließe sich grafisch aufbereiten.
Empfehlung:
Zur Strukturierung des Sanierungsbedarfs und Bestimmung einer Sanierungsreihenfolge
müssen Kategorien gebildet werden. Dazu sollte eine Einteilung aufgrund des
Energieverbrauchs vorgenommen werden. Für die Darstellung ist eine 4-Felder-Matrix
geeignet. Die im Zusammenhang dargestellten absoluten und spezifischen Verbräuche geben
Hinweise für die Festlegung einer Sanierungsreihenfolge.
E 1.2.3.3 Bestimmung von Prioritäten
Es sind Kriterien zu benennen, anhand derer sich eine konkrete Handlungsreihenfolge ergibt.
Für die Festlegung der Kriterien spielt das angestrebte Ziel eine entscheidende Rolle (z. B.
CO2-Einsparung, Betriebskostenreduzierung etc.).
Die Zuordnung der Energieverbrauchsdaten bietet die beste Basis für die Festlegung der
Gebäude, die genauer zu untersuchen sind. Allerdings wird der Verbrauch derzeit oft nur
liegenschaftsweise erfasst. Um möglichst konkrete Informationen zu gewinnen, sollte der
Energieverbrauch differenziert, d. h. in der Regel gebäudescharf, erfasst werden. Hierzu muss
ggf. die Messstellenstruktur angepasst werden.
- 20 -
Wurde der Sanierungsbedarf aufgrund des Bottom-Up-Ansatzes ermittelt, können u. .U.
bereits sehr differenzierte Kriterien zur Festlegung von Prioritäten herangezogen werden (z. B.
Kosten pro eingesparte Tonne CO2, Wirtschaftlichkeitsvergleich etc.). Ähnlich wie bei den
Verbrauchsdaten setzt dies jedoch eine konsequente Erfassung der erforderlichen
Informationen nach einheitlichen Kriterien voraus.
Um eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudebestands zu erreichen, sollte bei
den einzelnen Gebäuden möglichst ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden, um alle
zukünftigen Maßnahmen an diesem ausrichten zu können. Die Maßnahmen sollten in der
Regel im Gesamtzusammenhang durchgeführt werden, da der Aufwand in diesem Fall
geringer sein wird als bei zahlreichen Einzelmaßnahmen.
Grundsätzlich sollten Entscheidungen über energetische Sanierungsmaßnahmen aufgrund
der Wirtschaftlichkeit der Einzelmaßnahmen getroffen werden. Dabei können
Entscheidungskriterien jedoch völlig unterschiedlich sein und ggf. sogar konträr zueinander
verlaufen. Beispiele für Entscheidungskriterien in diesem Zusammenhang sind:
¾
¾
¾
¾
¾
Wirtschaftlichkeit / Amortisation
eingesparte Menge CO2
kurzfristige Refinanzierungszeiten
hohe Primärenergieeinsparung
breiter Einsatz erneuerbarer Energien
Nähere Ausführungen zu Wirtschaftlichkeitsberechnungen, s. E 1.3.3
Empfehlung:
Es bietet sich an, die Sanierungsreihenfolge in Abhängigkeit von den Energieverbrauchsdaten
festzulegen. Dazu ist ein konsequentes Monitoring der Energie- und Medienverbräuche
fundamental. Erforderlich ist ein intelligenter Aufbau der Zähler-Infrastruktur. Anschließend
kann anhand von Energiekonzepten und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen über die Umsetzung
entschieden werden.
E 1.2.4 Handlungsfelder und ihre Möglichkeiten
Das vorhandene energetische Sanierungspotenzial muss nun im Rahmen der vorhandenen
Ressourcen möglichst effektiv ausgeschöpft werden. Dabei beginnt der
Verbesserungsprozess bereits bei der Portfolio-Bewirtschaftung, d. h. bei grundsätzlichen
Entscheidungen zum Liegenschaftsbestand (Kauf, Verkauf, Abriss, Neubau, Anmietung,
Vermietung).
- 21 -
Lebenszyklus im und Immobilienmanagement und Sanierungsauslöser
Voraussetzung für eine geeignete und notwendigerweise multifokale Strategie ist ein
Verständnis des Lebenszyklus im Immobilienmanagement.
Dem Neubau eines Objekts folgt die Betriebsphase, in der ein Energiecontrolling und
Monitoring der Verbräuche vorgenommen wird. Bei auftretenden Abweichungen von den
Sollwerten wird nach der Mängelanalyse zunächst eine Ursachenbehebung durch
Optimierungsmaßnahmen bzw. Instandhaltung erfolgen. Bei Objekten mit gutem
bautechnischem und anlagentechnischem Zustand können gleichwohl energetische Mängel
bestehen, die gezielt behoben werden können.
In vielen Objekten werden die Mängel mit der Zeit jedoch so groß sein, dass eine
Generalsanierung angezeigt ist, um die nach längerer Standzeit vorhandenen,
bautechnischen Mängel an der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik gleichzeitig zu
beheben. Hieran schließt sich wiederum eine längere Betriebsphase an – wobei mehrere
Phasen von Instandhaltung, Generalsanierung und/oder energetischer Sanierung im
Lebenszyklus durchlaufen werden können.
Letztlich wird sich ein Portfoliomanager von einem nicht mehr wirtschaftlich zu betreibenden
oder instand zu setzendem Objekt durch Verkauf oder Abriss trennen, sofern nicht andere
Gründe für den Erhalt bestehen.
Für die Bauverwaltungen bieten sich in diesem Zusammenhang folgende Handlungsfelder:
-
Mitwirken bei der Optimierung des Betriebes
Instandhaltung (Bauunterhalt, Teil-Sanierungen)
Generalsanierungen
Gezielte energetische Sanierungen bei dem verbleibenden Sanierungsbedarf
Begleitet werden sollten diese Felder durch ein intensives Monitoring der Energieverbräuche
im Rahmen des Energiecontrollings, das Potenziale aufdecken, Veränderungen aufzeigen
und eine zyklische Anpassung der eigenen Ziele ermöglichen kann.
- 22 -
E 1.2.4.1 Energiecontrolling
Kernpunkt des Energiecontrollings ist das Verbrauchsmonitoring. Der Verbrauch wird z. B. in
Beziehung zu einem geeigneten Benchmark bzw. zum durchschnittlichen Verbrauch der
jeweiligen Objektgruppe gesetzt. Bei Abweichungen oder ungewöhnlichen Veränderungen
kann eine Ursachenanalyse durch detaillierte Untersuchung des Objekts erfolgen.
Bei betriebsbedingten Abweichungen sind u. U. betriebliche Maßnahmen wie
Nutzerschulung oder Betriebsoptimierung ausreichend.
Bei Abweichungen, die in der Funktion des Objekts liegen, muss der Benchmark angepasst
werden.
In den übrigen Fällen ist nach Mängeln an der Gebäudehülle oder der Gebäudetechnik zu
forschen. Letztlich hängt es von der Größenordung des Sanierungsbedarfs, von den zur
Verfügung stehenden Mitteln und vom Sanierungszyklus des restlichen Gebäudes ab, ob die
notwendigen Maßnahmen in der Instandhaltung, im Rahmen einer Generalsanierung oder in
gezielten Programmen zur energetischen Sanierung durchgeführt werden können.
Empfehlung:
Eine wichtige Ausgangsbasis für Sanierungsstrategien ist der Energieverbrauch. Es sollte
daher ein konsequentes Monitoring als Basis für das Energiecontrolling vorgenommen
werden.
E 1.2.4.2 Mitwirken bei der Optimierung des Betriebes
Der Betrieb des Gebäudes obliegt in der Regel dem jeweiligen Nutzer. Dieser Ansatz wird im
Kapitel „Nutzerverhalten“ näher erläutert.
Der Anstoß zur Betriebsoptimierung kann auch von der Bauverwaltung im Rahmen der
Nutzerunterstützung und der Betriebsüberwachung kommen. Schwachstellen gilt es
kurzfristig zu erkennen und zu beseitigen, betriebliches Optimierungspotenzial – auch im
Bereich der Anlagentechnik – aufzudecken und ggf. gemeinsam mit dem Nutzer
auszuschöpfen. Ein Beispiel hierfür ist die Einstellung von Regelungen für Heizungs- und
Lüftungsanlagen. Diese nicht-investiven Maßnahmen können zumeist sofort umgesetzt
werden.
E 1.2.4.3 Instandhaltung
a) Bauunterhalt / Teilsanierungen
Die Instandhaltung der Gebäude ist eine Daueraufgabe der staatlichen Bauverwaltung.
Dabei ist die gesamte Gebäudesubstanz unter vielfältigen Aspekten zu betrachten. Die
energetischen Belange sind in der Regel nicht der Auslöser von Baumaßnahmen, sondern
die festgestellten Mängel betreffen direkte Funktionen der Gebäudehülle oder der
Anlagentechnik (z.B. defekte Fenster oder funktionsuntüchtige Gebäudetechnik). Die beiden
Fälle "Bauunterhalt" und "Generalsanierung" unterscheiden sich zumeist dadurch, dass im
Bauunterhalt häufig nur einzelne Bauteile nacheinander angegangen werden können. Hier
sollte zumindest ein Teil-Energiekonzept vor einer Bauteilerneuerung stehen bzw. der
Gesamtzusammenhang hergestellt werden. Die einzelnen Bauteile sollten auf einem hohen
Niveau saniert werden, wobei letztere Strategie vielfach nach vorgegebenen
Bauteilkatalogen erfolgt (z. B. Vorgaben der Stadt Frankfurt, Rheinland-Pfalz etc.). Bei der
Gebäudetechnik sind je nach Zieldefinition unterschiedliche Standards für die
Energieeffizienz der erneuerten Bauteile (z.B. Heizkessel, Beleuchtung) anzusetzen.
- 23 -
Dabei ist auch der Verlauf des Sanierungszyklus mitentscheidend. Wird in ein Gebäude
investiert, bietet sich eine Chance zur Verbesserung der Energieeffizienz, die anderenfalls
ungenutzt verstreicht. In diesem Zuge spielt auch die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
eine Rolle. Zur Strukturierung des Sanierungsbedarfs und Bestimmung einer, wie unter E
1.2.3.2 beschriebenen Sanierungsreihenfolge, können Kategorien gebildet werden.
b) Generalsanierungen
Die Generalsanierung ist ein Sonderfall der Instandhaltung. Sie wird üblicherweise anders
finanziert als diese und setzt eine umfangreiche Planung voraus. Zugleich ermöglicht sie
größere Eingriffe in die Gebäudesubstanz und damit auch eine Veränderung der
energetischen Konzeption. Die Priorisierung unter konkurrierenden Objekten wird hier durch
Art und Umfang der bestehenden technischen Mängel oder auch durch äußere Anlässe, wie
einem Nutzerwechsel, bestimmt. Um die energetische Qualität deutlich zu verbessern, sollte
ein detailliertes Energiekonzept erstellt werden.
Empfehlung:
Für eine nachhaltige energetische Verbesserung der Substanz ist es unerlässlich, dass
1. energetische Sanierungsmaßnahmen aus Gründen der Effizienz nach Möglichkeit im
Zusammenhang mit ohnehin notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden, um
Synergieeffekte zu nutzen und
2. energetische Verbesserungen grundsätzlich auf einem hohen, über den gesetzlich
geforderten Mindeststandard hinausgehenden Niveau erfolgen, soweit dies
wirtschaftlich darstellbar ist.
Beide Aspekte lassen sich unter dem Schlagwort „Wenn schon – denn schon!“
zusammenfassen.
E 1.2.4.4 Umgang mit dem verbleibenden Sanierungsbedarf
Nach Ausschöpfung der Potenziale im Bereich der Betriebsoptimierung und unter Abzug der
im Rahmen der normalen Instandhaltung mit abzuwickelnden Maßnahmen ergibt sich ein
verbleibender energetischer Sanierungsbedarf. Bei diesen Maßnahmen hängt die
Umsetzbarkeit von der Verfügbarkeit weiterer Haushaltsmittel ab.
Zusätzlich aufgelegte Programme zur gezielten Verbesserung der Energieeffizienz können
hier ein Weg sein. Kann die Entscheidung über die Durchführung primär nach energetischen
Gesichtspunkten erfolgen, empfiehlt es sich wie im Abschnitt E 1.2.3 „Sanierungspotenzial“
beschrieben, aufbauend auf den ermittelten Sanierungskategorien, Prioritäten zu bilden.
Dabei sind zunächst die Objekte mit der höchsten Priorität - bezogen auf die jeweiligen Ziele zu überprüfen und nach Möglichkeit umzusetzen. Dabei muss das konkrete Einzelobjekt
betrachtet werden und das Fachwissen über das jeweilige Gebäude bei der endgültigen
Festlegung von Prioritäten einfließen (Bottom-Up-Prinzip).
Auch wenn nicht alle Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden können, empfehlen sich eine
konsequente Aufbereitung und die Verfolgung ganzheitlicher Ansätze. Dazu sollten im
Rahmen des Möglichen Energiekonzepte für die Gebäude erstellt werden, um alle zukünftigen
Maßnahmen an diesen ausrichten zu können. Das Vorhandensein von konkreten
Informationen ermöglicht dabei auch fundierte Entscheidungen über das weitere Vorgehen.
Insbesondere die hocheffizienten Maßnahmen, die sich in einem kurzen Zeitraum über
Einsparungen bei den Betriebskosten refinanzieren, sollten kurzfristig umgesetzt werden. In
einem weitgehend unsanierten Bestand sind beispielsweise vielfach auf technische Anlagen
begrenzte energetische Optimierungsmaßnahmen sinnvoll (z.B. Hocheffizienzpumpen, Einbau
- 24 -
von Wärmerückgewinnungsanlagen, Optimierungen an Steuerungs- und Regelungstechnik,
energieeffiziente Leuchtmittel, Wasserspareinrichtungen). Diese Maßnahmen können im
Regelfall schnell umgesetzt werden. Sie bieten sich insbesondere an, wenn die
Nutzungsdauer der vorhandenen Anlagen überschritten ist.
Für solche Zwecke bestehen teilweise in den Ländern bereits gesonderte Haushaltstitel, in die
Einsparungen aus den Betriebskosten wieder einfließen, um erneut Maßnahmen
durchzuführen. Dies geschieht z. B. auch beim „Intracting“.
Häufig sollten Maßnahmen im Gesamtzusammenhang durchgeführt werden, da der Aufwand
in diesem Fall geringer ist als bei zahlreichen Einzelmaßnahmen. Dies gilt es bei der
Aufstellung einer Sanierungsreihenfolge ebenfalls zu beachten. Umso wichtiger ist jedoch der
bereits angesprochene „wenn schon, denn schon“- Grundsatz im Rahmen der regulären
Instandhaltung bzw. bei Generalsanierungen.
Empfehlung:
Zur flächendeckenden energetischen Sanierung sind zusätzliche finanzielle Ressourcen
notwendig. Auf Basis von Energiekonzepten sollten ganzheitliche Ansätze verfolgt werden.
Oftmals ist es wirtschaftlicher, Maßnahmen im Gesamtzusammenhang und im Rahmen von
sowieso anstehenden Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Insbesondere für die
flächendeckende Umsetzung von hocheffizienten Einzelmaßnahmen aber auch zur
Beschleunigung des Verbesserungsprozesses sollten jedoch darüber hinaus gezielte
Sonderprogramme umgesetzt werden.
- 25 -
E 1.3 Auswertung von Beispielen energetischer Sanierungen
Im Zuge der Länderabfrage wurde um Benennung bzw. Übersendung von Auswertungen zu
durchgeführten energetischen Sanierungen gebeten. Neun Länder gaben an, dass sie noch
keine Auswertungen hierzu vorliegen hätten. Sechs Länder konnten Auswertungen liefern,
bzw. zumindest Beispiele für durchgeführte Maßnahmen benennen. Oftmals scheiterte eine
Auswertung auch an den fehlenden Messstellen pro Gebäude. Es zeigt sich, dass sehr
unterschiedliche Parameter bewertet, bzw. benannt wurden, so dass nicht alle Beispiele
einheitlich ausgewertet werden konnten.
Des Weiteren muss erwähnt werden, dass es sich bei den Bauvorhaben häufig nicht primär
um Energieeinsparmaßnahmen handelte, sondern sich vielmehr im Zuge anderweitig
angestoßener Maßnahmen - wie z. B. konstruktiv bedingter Sanierungen – ebenfalls
energetische Einsparungen ergeben haben. Ungeachtet dessen stellen sich jedoch auch viele
dieser aus anderen Gründen vorgenommenen Sanierungen als aus energetischer Sicht
sinnvoll und wirtschaftlich dar.
Zur Auswertung kamen 65 Maßnahmen im Bereich des baulichen Wärmeschutzes und 67
Maßnahmen im Bereich der Gebäudetechnik. Anhand des Mittelwertes ergibt sich eine
statisch ermittelte Amortisationszeit für die Maßnahmen an der Gebäudehülle von 36 Jahren
und für die Maßnahmen an der Gebäudetechnik von 13 Jahren. Unter Beachtung der
jeweiligen Lebensdauer der Bauteile ergibt sich für diese Maßnahmen im Mittel annähernd die
gleiche Amortisation.
Die zuvor beschriebene Auswertung musste aufgrund fehlender Angaben zur Höhe der so
genannten „Sowiesokosten“ mit vollem Kostenansatz durchgeführt werden. Würde man die
Kosten für ohnehin anstehende Sanierungen abziehen und die reinen Mehrkosten der
höheren energetischen Qualität ansetzen, so würde sich die Wirtschaftlichkeit noch erheblich
klarer darstellen.
Eine Auswertung von durchgeführten Sanierungsmaßnahmen wurde im Deutschen
Architektenblatt 06/2007 auf Basis äquivalenter Energiepreise veröffentlicht. Zur Ermittlung
dieser Werte wurden die annuitätischen Investitionskosten durch die erzielte jährliche
Energieeinsparung (in kWh) dividiert. Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme
wird dieser Wert (€/kWh) anschließend mit dem Energiebezugspreis verglichen.
Gemäß Veröffentlichung aus dem Deutschen Architektenblatt 06/2007 ergeben sich z. B.
folgende äquivalente Wärme-Energiepreise (€-Ct./kWh) für entsprechende
Sanierungsmaßnahmen im Wohnungsaltbau:
Wärmedämm-Verbundsystem von 10 auf 20 cm erhöhen
Wärmedämm-Verbundsystem von 10 auf 30 cm erhöhen
Lüftungsanlage mit WRG
2,4 ct/kWh
3,4 ct/kWh
5,2 ct/kWh
Weitere Beispiele für durchgeführte energetische Sanierungen sind z. B. unter den folgenden
Internetadressen zu finden:
www.innenministerium.bayern.de/bauen/themen/gebaeude-energie/16548/
www.bine.info/hauptnavigation/publikationen/projektinfos/
- 26 -
E 1.4 Wirtschaftlichkeit
Die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst.
Entscheidend ist die Wahl der Ausgangsparameter. Um eine Vergleichbarkeit der
Maßnahmen vorzunehmen, ist ein einheitliches Vorgehen anzustreben.
Wahl der Rechenmethode:
Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme ist zunächst die Rechenmethode
festzulegen. Grundsätzlich sollten die dynamischen Verfahren der VDI 2067
(Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen) zugrunde gelegt werden.
Die Kapitalwertmethode ermöglicht eine Berechnung des Gesamtgewinns bzw. -verlustes
innerhalb des Lebenszyklus eines Gebäudes oder Bauteils. Dazu werden sämtliche
Einnahmen und Ausgaben auf den Bezugszeitpunkt abgezinst. Die Annuitätenmethode
ermöglicht die Ermittlung der jährlichen Kapitalkosten im Vergleich zu den jährlichen
Betriebskosten.
Die dynamische Amortisationszeit kann einen Hinweis auf die Wirtschaftlichkeit einer
Maßnahme geben. Sie sollte kleiner sein als die Nutzungsdauer oder Lebensdauer der
Anlage bzw. des Bauteils. Hierzu kann auch eine bestimmte Amortisationszeit vorgegeben
werden, die nicht überschritten werden darf.
Für die Erstellung der Berechnung sind einige Annahmen (Energiepreissteigerungen,
kalkulatorische Zinssätze,...) zu treffen. Die Veränderung dieser Werte kann schlecht
prognostiziert werden. Es empfiehlt sich daher, Sensitivitätsanalysen zu erstellen, d.h. die
Ergebnisse bei veränderten Ausgangsparametern zu berechnen.
Neben den reinen dynamischen Berechnungsverfahren haben sich zur
Entscheidungsunterstützung in der Praxis noch weitere Verfahren etabliert:
Es werden die Investitionskosten der Maßnahme pro vermiedene Tonne CO2 errechnet
(CO2-Vermeidungskosten) und mit Durchschnittswerten aus abgeschlossenen
Sanierungsmaßnahmen verglichen. Beispiele:
•
•
•
Baden-Württemberg: Durchschnitt aus bisher umgesetzten Maßnahmen (überwiegend
Gebäudetechnik, nur Einzelmaßnahmen): 2.500,- €/t
Bayern: Durchschnitt im Sonderprogramm: Baukosten / Einsparungen über die
gesamte Lebensdauer des Bauteils: aktuell unter 200,- €/t prognostiziert
BDI-McKinsey-Studie 2 : Investitionskosten abzüglich aller Barwerte der
Kosteneinsparung bezogen auf die vermiedenen Tonnen CO2 der gesamten
Lebensdauer; Die Maßnahme ist wirtschaftlich, wenn dieser Wert negativ ist.
Eine weitere Vorgehensweise ist die Ermittlung eines äquivalenten Energiebezugspreises.
Dazu werden die annuitätischen Investitionskosten durch die erzielte jährliche
Energieeinsparung (in kWh) dividiert. Anschließend wird dieser Wert (€/kWh) mit dem
Energiebezugspreis verglichen. Sind die Kosten der eingesparten Endenergie pro kWh
kleiner als der Energiebezugspreis pro kWh, ist die Maßnahme wirtschaftlich. Der Vorteil
dieser Methode ist der direkte Vergleich mit dem aktuellen Energiebezugspreis sowie mit
prognostizierten Preisen. 3
2
Kosten und Potenziale der Vermeidung von Treibhausgasemissionen in Deutschland, 2007
Beispiel: IWU - Querschnittsbericht "Energieeffizienz im Wohngebäudebestand", 2008, bzw.
Passivhaus Institut - Wirtschaftlichkeit von Wärmedämm-Maßnahmen im Gebäudebestand, 2005
3
- 27 -
Eine dritte Möglichkeit ist die Vorgabe von Maßnahmen, die als grundsätzlich wirtschaftlich
angenommen bzw. vorgegeben werden. Beispiele:
•
•
•
Nordrhein-Westfahlen: Dachdämmung bei Häusern, die älter als Baujahr 1978 sind, ist
wirtschaftlich 4
BDI-McKinsey-Studie, s.o.: Bei unsanierten Wohngebäuden, die vor 1979 gebaut
wurden, sind alle energetischen Maßnahmen wirtschaftlich, um einen vorgegebenen
guten energetischen Standard zu erreichen, wenn sie bei einer ohnehin fälligen
Sanierung erfolgen.
Länder-Richtlinien, die Vorgaben über die EnEV hinaus machen: Sachsen, RheinlandPfalz
Neben Maßnahmen sind auch technische Vorgaben denkbar, beispielsweise die Vorgabe
von Leistungsziffern, Wirkungsgraden oder Mindestwerten, die einzuhalten sind.
Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten
Zur Berücksichtigung nicht-monetärer Faktoren wird derzeit bereits in einigen Ländern ein
fiktiver Abminderungsfaktor für Investitionskosten vorgegeben. Diese Vorgabe kann
unterschiedlich gestaltet werden:
•
•
•
•
•
prozentualer Bonusfaktor: z.B. pauschale Reduzierung der Investitionskosten um 20 % in
Baden-Württemberg oder anlagenspezifisch in Sachsen (zwischen 20 und 40 %)
2/3-Wirtschaftlichkeit: z.B. Hamburg: Mindestens 2/3 der zu erwartenden jährlichen
Mehrkosten, die durch die Investition anfallen, müssen durch die zu erwartende Energieund Betriebskostenersparnis erbracht werden.
Abminderungsfaktor: z.B. fiktiver Annuitätsfaktor in Baden-Württemberg getrennt nach
Gebäude und technischen Anlagen 5
Kostenreduzierung pro vermiedenem Kilogramm CO2: z.B. 0,07 € in Sachsen
Sonstige Betriebskosten: Kosten pro ausgestoßene Tonne CO2 werden bei den jährlich
anfallenden Betriebskosten mit angesetzt. 6
Einflussgrößen auf die Wirtschaftlichkeit:
Wesentliche Einflussgrößen auf die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen sind die Annahmen
und Prognosen, die im Vorfeld festgelegt werden müssen:
Von den meisten Bundesländern werden derzeit Energiepreissteigerungen bei
Wirtschaftlichkeitsberechnungen angenommen. Hierbei wird sehr unterschiedlich verfahren.
Die angesetzten Preissteigerungen bewegen sich zwischen 0 und 13 %. Im Mittel werden 3
bis 6 % jährliche Preissteigerungen angesetzt (Ergebnis aus Länderabfrage).
Weiterhin ist ein kalkulatorischer Zinssatz festzulegen. Es empfiehlt sich, den jeweiligen
Kapitalmarktzins für die durchschnittliche Laufzeit der vom Land aufgenommenen Kredite
anzusetzen, ggf. reduziert um die Inflationsrate.
4
Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden, 2000
Wirtschaftlichkeit energiesparender Baumaßnahmen unter Berücksichtigung des Umweltschutzes,
1999
6
Baumgärtner, Cornelia, Passivhaus Institut (2009), Untersuchung von Betriebskosteneinsparungen
am Beispiel einer Grundschule in Frankfurt/M., Tagungsband zur 13. Internationalen
Passivhaustagung 2009
5
- 28 -
Die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme ist davon abhängig, ob Baumaßnahmen aus anderen
Gründen (z.B. altersbedingte / abgängige Gebäudetechnik) sowieso notwendig sind. In
diesen Fällen der "Sowieso-Maßnahmen" kann eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ggf. auch
nur für die weitergehenden energetischen Maßnahmen durchgeführt werden (Beispiel:
Fensteraustausch als Zweifach-Verglasung geplant; es werden nur die Mehraufwendungen
für eine Dreifachverglasung betrachtet).
Nutzwertanalyse
Investitionsentscheidungen werden oftmals nicht nur aufgrund monetärer Kriterien getroffen.
Es fließen weitere Kriterien mit ein, die in Form einer Nutzwertanalyse neben der
Wirtschaftlichkeit und der Finanzierbarkeit gewichtet werden könnten. Diese sind z.B.:
•
•
•
•
•
•
•
politische Faktoren
ästhetische Gesichtspunkte
Komfortverbesserung
Sicherheitsaspekte
Umweltkriterien (z.B. Umweltfolgekosten)
Wertsteigerung
soziale Aspekte
Auch Faktoren zur Bewertung der Nachhaltigkeit eines Gebäudes von der Deutschen
Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) könnten als Beurteilungskriterien mit
herangezogen werden.
Beispiele für Berechnungsverfahren
•
•
Stadt Frankfurt am Main: Vergleich EnEV gegenüber EnEV minus 30% und gegenüber
Passivhaus 7
Berechnung LBB, Rheinland-Pfalz
Empfehlung:
Es sollte die dynamische Wirtschaftlichkeitsberechnung angewendet werden. Als Grundlage
zur Festlegung einer Sanierungsreihenfolge hat sich die Annuitätenmethode in Verbindung
mit der Ermittlung einer dynamischen Amortisationszeit bewährt. Neben den Gesamtkosten
für die Maßnahme sind die absoluten CO2-Einsparungen bei der Entscheidung zu
berücksichtigen. Umweltgesichtspunkte können z. B. über einen fiktiven Abminderungsfaktor
berücksichtigt werden. Energiepreissteigerungen und "Sowieso-Maßnahmen" beeinflussen
die Entscheidung maßgeblich. Risiken sollten anhand von Sensitivitäts- und
Nutzwertanalysen aufgezeigt werden.
7
http://www.stadt-frankfurt.de/energiemanagement/
- 29 -
E 1.5 Contracting
Contracting ist eine Möglichkeit zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen zur
Verbesserung der Energieeffizienz. Dabei wird unterschieden zwischen Energiespar- und
Energieliefer-Contracting.
¾ Das Energiespar-Contracting dient zur energetischen Optimierung von
gebäudetechnischen Anlagen oder der Gebäudehülle unter Einsatz von
Fremdkapital. Die Refinanzierung wird durch die Einsparung von Energiekosten
erreicht. Die Vertragslaufzeit liegt meist bei 7 bis 10 Jahren.
¾ Das Energieliefer-Contracting sieht eine Überlassung geeigneter Anlagen bzw.
Flächen wie z.B. Heizwerke an private Investoren vor. Der Investor modernisiert die
Anlagen oder errichtet sie ggf. neu, betreibt sie und übernimmt die Wärmelieferung
für die angeschlossenen Nutzer. Die Investitionen des Contractors werden über die
erzielten Wärmeerlöse refinanziert. Kennzeichen sind i.d.R. lange Vertragslaufzeiten
bis zu 25 Jahren.
Einsatzbereich
Bei den Ländern liegen zum Teil sehr gute, zum Teil negative oder gar keine Erfahrungen
mit beiden Formen des Contracting vor (Ergebnis aus Länderabfrage). Das EnergiesparContracting kann bei Liegenschaften, deren jährliche Energiekosten mindestens 50.000,- €
(lt. DENA mind. 200.000 €) betragen und in denen keine pauschalen Energieabrechnungen
vorliegen, geeignet sein. Es ist auch möglich, mehrere Gebäude oder Liegenschaften zu
einem Los zusammen zu fassen. Voraussetzung ist die Nachweisbarkeit von Einsparungen.
Der Erfolg ist abhängig von der Art und dem Alter der technischen Ausstattung sowie deren
Beeinflussbarkeit. Bei den begrenzten Personalressourcen ist diese Möglichkeit gut
geeignet, um externes Fachwissen zur energetischen Optimierung einzubeziehen.
Erfahrungsgemäß werden durch dieses Verfahren nur Teile der Anlagentechnik optimiert.
Komplettsanierungen oder energetische Optimierungen an der Gebäudehülle amortisieren
sich meistens nicht innerhalb der vom Contractor angestrebten Vertragslaufzeit. Außerdem
sind Änderungen der Ausgangsbasis (Baseline) und Abrechnungen innerhalb langer
Zeiträume aufgrund von Nutzungsänderungen mit erhöhtem Aufwand verbunden. Insofern
sind Objekte, die gerade saniert wurden, nicht geeignet. Weiterhin nicht geeignet sind
Objekte, bei denen sonstige energetische Maßnahmen größeren Umfangs geplant sind, die
außerhalb des Contracting-Vertrags abgewickelt werden sollen. Es sollten zudem keine
Nutzungsänderungen oder wesentlichen Änderungen in der Ausstattung (PC-Ausstattung,
Server, technische Anlagen) absehbar sein.
Vorgehen:
Zur Umsetzung hat sich der Leitfaden der dena bewährt. 8 Der Vertrag sollte als
Erfolgsgarantie-Vertrag abgeschlossen werden, der bei Nicht-Erfüllung des Einsparziels
Ausgleichszahlungen des Auftragnehmers vorsieht.
Im Vertrag sollte ein "Service-Niveau" definiert werden, d.h. die einzuhaltenden klimatischen
Bedingungen im Gebäude sollten vertraglich fixiert werden. Gleichzeitig ist vertraglich sicher
zu stellen, dass Einsparungen bei einer Energie- und Medienart nicht Mehrkosten bei einer
anderen verursachen.
8
Leitfaden Energiespar-Contracting, September 2008
- 30 -
Es empfiehlt sich, rechtzeitig die Führungsebene und den haustechnischen Dienst der
nutzenden Verwaltung einzubeziehen. Die Bediensteten müssen informiert werden. Ggf.
kann der Nutzer an dem Einsparerfolg beteiligt werden.
Intracting:
Von einigen Bundesländern wird das verwaltungsinterne Contracting (Intracting) zur
Finanzierung von Maßnahmen eingesetzt (Ergebnis aus Länderabfrage). Die Refinanzierung
der Investitionskosten wird über Einsparungen bei den Betriebskosten vorgenommen, die
entweder in den Nutzerressorts oder aus einem zentralen Bewirtschaftungstitel erzielt
werden.
Empfehlung:
Contracting ist eine Form der Finanzierung, die überwiegend zur Sanierung von Teilen der
Anlagentechnik genutzt werden kann. Gesamtsanierungen einschließlich der Gebäudehülle
lassen sich jedoch mittels Contracting nicht finanzieren. Während der Vertragslaufzeit sollte
zur Vermeidung von Baseline-Anpassungen möglichst keine Nutzungsänderung oder weitere
energetische Sanierung vorgenommen werden. Der Vertrag sollte als ErfolgsgarantieVertrag abgeschlossen und ein Service-Niveau sollte definiert werden.
Es bietet sich an, im Rahmen eines verwaltungsinternen Contracting (Intracting) selbst die
Möglichkeit zu nutzen, einzelne energiesparende Maßnahmen über eingesparte
Betriebskosten zu refinanzieren.
- 31 -
E 1.6 Quellen und weiterführende Literatur
1. Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchskennwerte und der Vergleichswerte
im Nichtwohngebäudebestand.
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (26. Juli 2007)
2. Leitfaden nachhaltiges Bauen. Stand: Januar 2001, 1. Nachdr. (mit red. Änderungen)
(2001). Berlin: Bundesministerium für Verkehr Bau- und Wohnungswesen.
3. Bewertung energetischer Anforderungen im Lichte steigender Energiepreise für die
EnEV und die KfW-Förderung (2008). Deutschland. Online verfügbar unter
http://www.bbr.bund.de/cln_005/nn_23582/DE/Veroeffentlichungen/BBROnline/2008/DL__ON182008,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/DL_ON182008.pdf
/ urn:nbn:de:0093-ON1808R22X.
4. Monitoring der Verfahren für die Bewertung von Nichtwohngebäuden nach EnEV 2007
(2008). Deutschland. Online verfügbar unter
http://www.bbr.bund.de/cln_007/nn_23582/DE/Veroeffentlichungen/BBROnline/2008/DL__ON172008,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/DL_ON172008.pdf
/ urn:nbn:de:0093-ON1708R22X.
5. Wärmeschutz für Sonderfälle. Abschlussbericht (2009). Deutschland. Online verfügbar
unter http://www.bbr.bund.de/cln_007/nn_23582/DE/Veroeffentlichungen/BBROnline/2009/DL__ON012009,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/DL_ON012009.pdf
/ urn:nbn:de:0093-ON0109R22X.
6. Effiziente Energienutzung in Bürogebäuden. 1. Aufl. Planungsleitfaden ; [Klima schützen Kosten senken] (2008). Augsburg Bay: Bayerisches Landesamt für Umwelt (UmweltThema).
7. Eicke-Hennig, Werner; Siepe, Bennedikt; Zink, Johannes (1997): Konstruktionshandbuch Verbesserung des Wärmeschutzes im Wohngebäudebestand. Darmstadt: Inst. Wohnen
und Umwelt; IWU.
8. Erhorn-Kluttig, H. (2008): Elektronische Gebäude- und Anlagencheckliste. Ein Hilfsmittel
zur sicheren Datenaufnahme bei Bestandsgebäuden. Stuttgart: Fraunhofer-Inst. für
Bauphysik.
9. Checkliste Leitlinien 2009 Hochbauamt Frankfurt a.M. (2009):. Frankfurt a.M.: Hochbaumt
Frankfurt a.M. Online verfügbar unter
http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=3045&_ffmpar[_id_inhalt]=2173924, zuletzt
geprüft am 05.05.09.
10. Hochbauamt Frankfurt a.M. (2009): Energieausweis Frankfurt. Frankfurt a.M.: Hochbaumt
Frankfurt a.M. Online verfügbar unter http://www.stadt-frankfurt.de/energiemanagement/,
zuletzt geprüft am 05.05.09.
11. Hochbauamt Frankfurt a.M. (2009): Leitlinie wirtschaftliches Bauen 2009. Herausgegeben
von Hochbauamt Frankfurt a.M. Online verfügbar unter
http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Leitlinie-wirtschaftliches-Bauen_2009.pdf,
zuletzt geprüft am 5.5.09.
12. Institut Wohnen und Umwelt: Dokumentation Deutsche Gebäudetypologie. Systematik und
Datensätze. 2. Aufl., Stand: 18. Dezember 2003. (2003). Darmstadt: IWU.
13. Kaufmann, Berthold (2002): Das Passivhaus - Energie-Effizientes-Bauen. Düsseldorf: Arge
Holz (Holzbau-Handbuch, Reihe 1, T. 3, Folge 10).
14. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Rheinland-Pfalz (11/2007): Richtlinie
Energieeffizientes Bauen und Sanieren, vom November 2007.
- 32 15. dena: Leitfaden Energiespar-Contracting. Vorbereitung und Durchführung von
Energergiespar-Contracting in Bundesliegenschaften. Zukunft Haus. Energie sparen. Wert
gewinnen (2008).
16. Finanzministerium Baden-Württemberg (1999): Wirtschaftlichkeit energiesparenden
Baumaßnahmen unter Berücksichtigung des Umweltschutzes. Herausgegeben von
Finanzministerium Baden-Württemberg.
17. Hochbauamt Frankfurt am Main: Gesamtkostenberechnung: Hochbauamt Frankfurt a.M.
Online verfügbar unter http://www.stadt-frankfurt.de/energiemanagement/.
18. Institut für Wohnen und Umwelt (2008): Energieeffizienz im Gebäudebestand. Techniken,
Potenziale, Kosten und Wirtschaftlichkeit. Herausgegeben von Institut für Wohnen und
Umwelt.
19. McKinsey&Company (2007): Kosten und Potentiale der Vermeidung von
Treibhausgasemissionen in Deutschland.
20. Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr Landes Nordrhein-Westfalen
(2000): Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden. Herausgegeben von Energie und
Verkehr Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand.
21. Passivhaus-Institut Darmstadt (Mai 2005): Wirtschaftlichkeit von WärmedämmMaßnahmen im Gebäudebestand 2005. Darmstadt.
22. Verbrauchskennwerte 2005, ages GmbH, Münster 1. Auflage Feb. 2007.
23. Finanzministerium Baden-Württemberg (2004): Betriebskosten und Verbräuche Kennwerte von Hochbauten. Herausgegeben vom Finanzministerium Baden-Württemberg.
24. Finanzministerium Baden-Württemberg (2008): Konzept zur energetischen Sanierung und
zum Einsatz erneuerbarer Energien bei landeseigenen Liegenschaften. Herausgegeben
vom Finanzministerium Baden-Württemberg.
25. Baumgärtner, Cornelia, Passivhaus Institut (2009), Untersuchung von
Betriebskosteneinsparungen am Beispiel einer Grundschule in Frankfurt/M.,
Tagungsband zur 13. Internationalen Passivhaustagung 2009, Passivhaus-Institut Darmstadt,
Energieinstitut Vorarlberg, Stadt Frankfurt am Main
- 33 -
E2
Strategien für den Neubau
E 2.1 Aufgabenstellung
Mit der zum 1. Oktober 2009 in Kraft tretenden neuen EnEV 2009 werden für Neubauten
durchschnittlich 30 % höhere Energiestandards gegenüber der alten Regelung eingeführt. Des
Weiteren ist die Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien mit dem EEWärmeG ab 1. Januar
2009 für neu zu errichtende Gebäude vorgeschrieben.
Insofern erfolgt schon jetzt eine Umsetzung des Beschlusspunktes der Bauministerkonferenz
vom 14. März 2008, bei Neubauten das Erreichen höherer Energiestandards und den Einsatz
erneuerbarer Energien und Technologien verpflichtend zu prüfen. Handlungsbedarf wird
allerdings bei der Anpassung der Planungsprozesse und Planungsinstrumente hin zu einer
energieeffizienten Planung von Projektbeginn an gesehen. Die Aufgabe der
Projektgruppenarbeit ist es daher, Handlungsstrategien zur „Verbesserung der
Energieeffizienz im Bereich der Landeshochbauten“ zu entwickeln. Zur Umsetzung des
Projektgruppenauftrages wurden von der Untergruppe „Energieeffizienz im Neubau“ inhaltliche
Schwerpunkte definiert, in die die Ergebnisse der Länderabfrage eingeflossen sind und im
Folgenden dargestellt werden:
1. Vergabeverfahren für Leistungen zur Umsetzung der Vorgaben nach der EnEV
2. Wettbewerbsverfahren
3. Organisatorische Maßnahmen der Bauverwaltungen
4. Gebäudesimulation
5. Wirtschaftlichkeit (s. Unterarbeitsgruppe Gebäudebestand)
6. Neubaustandards
E 2.2 VOF - Vergabeverfahren für Leistungen zur Umsetzung der EnEV
Da die Länderabfrage zeigt, dass nur wenige Bundesländer bis jetzt Erfahrungen bei der
Durchführung von VOF-Vergabeverfahren (ab dem EG-Schwellenwert von 206.000 €) unter
Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen durch die EnEV haben, werden
Empfehlungen zur Festlegung von Auswahl- und Auftragskriterien zur Auswahl von Planern
aufgezeigt. Es wird auf Leistungsbilder und Vertragsgrundlagen eingegangen. Diese
Empfehlungen können sinngemäß auch auf die Beauftragung von Planern unterhalb der
Schwellenwerte übertragen werden.
E 2.2.1 Auswahl- und Auftragskriterien im VOF-Vergabeverfahren
Das Verhandlungsverfahren nach VOF gliedert sich in eine erste Stufe, in der die Bewerber
ausgewählt werden, die zu Verhandlungsgesprächen eingeladen werden und in eine zweite
Stufe, in der aus dem Kreis der Verhandlungsteilnehmer der Auftragnehmer ermittelt wird. Im
Weiteren wird auf Auswahl- und Auftragskriterien mit dem Schwerpunkt „Energieeffiziente
Planung“ eingegangen. Mögliche Teilnehmer am Vergabeverfahren sind Architekten,
Fachplaner - auch mit speziellen Qualifikationen wie Bauphysiker - oder interdisziplinäre
Planungsteams.
1. Stufe: Auswahl der Bewerber / Auswahlkriterien für Architekten, Fachplaner,
Planungsteams im Hinblick auf Energieeffizienz (zu §§ 10 - 13 VOF)
Die Durchführung von VOF-Ausschreibungen für interdisziplinäre Planungsteams bzw.
Arbeitsgemeinschaften (Argen) aus Architekten, TGA-Fachplanern und Bauphysikern zur
Beauftragung von energieeffizienten Planungen kann insbesondere zur Förderung und
Sicherstellung einer Integralen Planung von Projektbeginn an sinnvoll sein. Zu beachten ist,
dass das Planungsteam nur in seiner Gesamtheit beauftragt werden kann. Dabei kann die
Problematik auftreten, dass eine Fachrichtung unter Umständen nicht die gewünschte
Leistungsfähigkeit oder fachliche Eignung aufweist und von vornherein Kompromisse bei der
Auswahl der Planer eingegangen werden müssen. Deshalb sollten Nachweise und
Unterlagen zur Prüfung der Eignung jeweils getrennt für alle Fachrichtungen der Arge nach
- 34 -
spezifischen Kriterien abgefordert werden. Die Eignung der Bewerber sollte also differenziert
nach Fachrichtungen betrachtet und in einer Gesamtbewertung zusammengeführt werden.
Nachweis der fachlichen Eignung (Katalog des § 13 VOF):
- Nachweis der Qualifikation der Projektleiters und des fachspezifischen Personals,
Erfahrungen in der interdisziplinären Zusammenarbeit / Integralen Planung, ggf. Nachweis
der Ausstellerberechtigung für Energieausweise (§ 21 EnEV 2007);
- Referenzliste über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren, z. B.:mind. 1 Projekt
mit vergleichbarer Nutzung, BGF und/oder Honorarvolumen, mind. 2 Projekte mit
prozentualer Unterschreitung der EnEV (QP u. HT: -25/- 40%) oder NiedrigenergiehausStandard/ Passivhaus-Standard mit Nachweisen durch
Energiebedarfsausweise/Passivhaus-Projektierung, Projekte mit Umsetzung alternativer
Energiekonzepte / innovativer Technologien;
- Nachweis zur allgemeinen Ausstattung und technischen Ausrüstung mit besonderem
Bezug zum Projekt, z. B.: EnEV/DIN V 18599 -Programme, Software Gebäudesimulation,
Untersuchungsgeräte.
Auswahlkriterien für die Fachplanung Bauphysik
Die Baukammer Berlin hat 2008 das Merkblatt 05 zur Beauftragung von Leistungen der
thermischen und hygrischen Bauphysik (Wärme- und Feuchtedurchgang von Bauteilen) mit
Empfehlungen für die Auslobung und einem Kriterienkatalog zur Bewertung der
Leistungsfähigkeit der Bewerber erarbeitet. Im Rahmen des Merkblattes wird empfohlen, die
jeweiligen Fachplanerleistungen jeweils als Einzelleistungen auszuloben. Der Bauherr hat
damit den Vorteil, sich bei der Vergabe projektbezogen und unabhängig von der Vergabe der
anderen Leistungen für den für diesen Fachbereich am besten geeigneten Bieter
entscheiden zu können. (Anmerkung: In der Regel wird jedoch die Leistung der Bauphysiker
nicht über dem EU- Schwellenwert liegen.)
2. Stufe: Auftragserteilung / Auftragskriterien im Hinblick auf Energieeffizienz (zu
§§ 16 und 24 VOF)
§ 16 Abs. 3 VOF enthält eine nicht abschließende Aufzählung von Auftragskriterien
(Zuschlagskriterien) die mit der Bekanntmachung oder spätestens in der
Aufgabenbeschreibung anzugeben sind. Dabei ist darauf zu achten, dass die
Auftragskriterien sich von den Auswahlkriterien unterscheiden. Mit ihrer Angabe tritt eine
Selbstbindung des Auftraggebers ein.
Qualität:
- Organisation der Qualitätskontrolle, insbesondere Sicherstellung der interdisziplinären
Zusammenarbeit und Integralen Planungsabläufe zur Optimierung der Einflüsse von
Bauphysik/TGA und nutzungs- bzw. entwurfsbedingten Parametern;
Fachlicher und technischer Wert:
- Fachtechnischer Wert und fachliche Präsentation von Referenzobjekten, z. B.
Entwurfsqualität, Funktionalität, Termin- u. Kosteneinhaltung, Wirtschaftlichkeit (Bau- u.
Betriebskosten), Energetische Standards, Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit;
- Zweckmäßigkeit des projektbezogenen Leistungskonzeptes, z. B. Energiestandards,
Energieoptimierung, alternative Energiekonzepte, innovative Technologien, Ökologie
Sonstige objektbezogene Auftragskriterien:
- Erfahrungen des vorgesehenen Personals mit vergleichbaren Leistungen;
- Erfahrungen mit den einschlägigen Regelwerken (EnEV, EEWärmeG, PassivhausProjektierung, landesspezifische Regelungen);
- 35 -
- Erfahrungen mit Zertifizierungssystemen (Leed-Zertifizierungssystem, Deutsches
Gütesiegel Nachhaltiges Bauen etc.)
Einbindung von Wettbewerben in das VOF-Verfahren (siehe Kap. E 2.3):
- Wettbewerbsergebnis/Überarbeitung: Besondere Berücksichtigung des energiesparenden
Bauens, energetischer Standards und innovativer Energiekonzepte (Gleichwertigkeit zur
architektonisch-funktionalen Qualität);
- Schwerpunktbildung auf die Technische Qualität und Wirtschaftlichkeit des Entwurfs im
Lebenszyklus: z. B. Wirtschaftlichkeitsnachweis mit Berechnungen zu Investitions- u.
Betriebskosten, Nachweis Energieeffizienz mittels Energiebedarfsberechnungen;
- Verbindliche Einhaltung von Anforderungen hinsichtlich energetischer Kennwerte.
Empfehlung
In den Auswahl- und Auftragskriterien bei VOF-Vergabeverfahren im Bereich
Energieeffizienz sind die Aspekte des energieeffizienten Bauens besonders zu
berücksichtigen. Im Zuge der gemäß VOF erforderlichen Gewichtung der Auftragskriterien
wird empfohlen, die Aspekte der „Energieeffizienten Planung“ schwerpunktmäßig in die
Bewertung einfließen zu lassen.
E 2.2.2 Leistungsbild EnEV, Vertragsgestaltung
Aufgrund der Einführung der EnEV 2007 und Anwendung der Referenztechniken gemäß DIN
V 18599 für Nichtwohngebäude werden bei Bauvorhaben umfangreiche Ingenieurleistungen
erforderlich. Die Anforderungen haben zur Folge, dass sowohl die thermische Bauphysik als
auch die technische Ausrüstung integraler Bestandteil der Gebäudeplanung werden.
Viele Bundesländer haben angegeben, bereits Erfahrungen oder Vorgaben hinsichtlich der
Vertragsgestaltung, Leistungsbild und Honorierung der Leistungen nach der EnEV 2007
gemacht zu haben. Als Grundlage für die Leistungen in Ingenieur- und Architektenverträgen
dienen folgende Vorlagen: die Vertragsmuster „RifT-Muster“ 9 , die Vertragsmusterentwürfe
„Thermische Bauphysik“ der RBBau (Entwurf 19. Austauschlieferung) oder das
Honorarschema für „Leistungen nach EnEV 2007 für Nichtwohngebäude“ 10 des AHOArbeitskreises.
Diese Arbeitshilfen beschreiben Leistungen und Honorierungsvorschläge, die größtenteils
nur eingeschränkt auf die Anforderungen nach der EnEV 2007 i. V. m. der DIN V 18599
angewendet werden können.
Auf Fragen der Honorierung der Leistungen wird im Rahmen dieser Ausarbeitung nicht
näher eingegangen.
Hinweis: Leitfaden für Energiebedarfsausweise im Bestand 11
Das BMVBS hat 2008 einen Leitfaden für Energieausweise im Gebäudebestand publiziert,
der als Arbeitshilfe für die Leistungen zur Erstellung von Energiebedarfsausweisen nach der
Berechnungsmethodik der DIN V 18599 für Nichtwohngebäude dienen kann.
9
„Vertrag Bauphysik“, RifT-Muster L216, 06/2008; „Vertrag technische Ausrüstung“, RifT-Muster L215, 06/2008,
Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg für die Beteiligung freiberufliche
Tätiger.
10
„Leistungen nach der EnEV 2007“, AHO-Arbeitskreis EnEV, Nr. 23 der Schriftenreihe, 11/2007, Ausschuss der Verbände
und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO).
11
„Leitfaden für Energiebedarfsausweise im Nichtwohnungsbau“, BMVBS, 12/2007.
- 36 -
Empfehlungen für das Leistungsbild und die Vertragsgestaltung nach EnEV
Wie aus den Empfehlungen der oben beschriebenen Institutionen ersichtlich wird, lässt sich
kein allgemeingültiges Leistungsbild für sämtliche Aufgabenstellungen nach EnEV erstellen.
Auf jeden Fall sollte das energetische Ziel, das erreicht werden soll, vertraglich ebenso
definiert werden wie die beabsichtigen Nachweisregeln und Randbedingungen.
Insbesondere bei der Zielvereinbarung ist zu beachten, dass diese Vorgaben bindend sind
und eine Nichterreichung zu einer Mangelhaftigkeit der Leistung führt (§ 633 BGB, Haftung
bei Mängelansprüchen). 12
Vertragsmuster „Thermische Bauphysik“ der RBBau
Nach Ansicht des RBBau-Arbeitskreises können Leistungen im Rahmen der EnEV nur in
minimalem Umfang nach HOAI abgegolten werden, da sich das hier beschriebene
Leistungsspektrum der alten WSVO (§ 77-79 HOAI) bereits mit Einführung der EnEV 2002
erheblich verändert hat. In der Folge wurde das Vertragsmuster „Thermische Bauphysik“
erarbeitet:
Empfehlung
Im Rahmen dieser Ausarbeitung wird als Empfehlung zur Vertragsgestaltung und
Erstellung eines Leistungsbildes das Vertragsmuster „Thermische Bauphysik“ der RBBau
vorgeschlagen. Dieses Muster wurde am 12.02.2009 durch das BMVBS zur probeweisen
Anwendung für die Bauaufgaben des Bundes eingeführt.
Leistungsbild gemäß Vertragsmuster RBBau
Die Leistungspflichten werden in diesem Vertragsmuster von der HOAI abgekoppelt und
gliedern sich in allgemeine, also in jeder Stufe zu erfüllende Pflichten (§ 5), und spezifische
Leistungspflichten, die in der jeweils beauftragten Stufe zu erbringen sind (§ 6).
Die allgemeinen Leistungspflichten umfassen beispielsweise die Einhaltung der
vorgegebenen Kostenobergrenze für das Projekt. Weiterhin gibt es die Möglichkeit der
Festlegung von bindenden energetischen Zielvorgaben, wie die prozentuale Unterschreitung
des Primärenergiebedarfs in Bezug zur EnEV, konkrete Energiekennwerte oder die
Aufstellung von Zertifizierungsnachweisen (§ 5.3). Die spezifischen Leistungspflichten
können aus dem Leistungskatalog der Anlage je nach Bedarf individuell ausgewählt werden.
Aufgrund der Zusammenhänge zwischen Anlagentechnik und Gebäudehülle nach EnEV sind
verschiedene Ingenieurleistungen aus den Bereichen Architektur, technische Ausrüstung
und Bauphysik für die Erstellung der Nachweise erforderlich. Die erforderliche Berechnung
muss im Regelfall an zentraler Stelle durchgeführt werden. Vorwiegend sollte diese gemäß
Empfehlung des RBBau-Arbeitskreises, insbesondere bei Neubauten, beim beauftragten
Fachingenieur für Bauphysik liegen.
Sollte eine andere Aufgabenverteilung gewählt werden, so müssen vor Beauftragung die
erforderlichen Leistungen definiert und dem Architekt oder dem jeweiligen Fachplaner
zugeordnet werden. Entsprechende Hinweise hierzu können im Vertragsmuster „Technische
Ausrüstung“ in Verbindung mit der Anlage „Energieeinsparung/Wärmeschutz“ erfolgen.
Werden der Energiebedarfsausweis und die Berechnungen durch die TGA durchgeführt,
bleibt zu klären, wer den Wärmeschutz der Hülle plant und die Nachweise für den
Mindestwärmeschutz und den sommerlichen Wärmeschutz führt.
12
„Energieeinsparverordnung und Honorar“, Leitfaden für die Berechung von Leistungen nach der EnEV, Verfasser Dipl.Ing. Stefan Horschler, Deutsches Architektenblatt 07/2008
- 37 -
Die nachfolgend dargestellte Leistungsübersicht geht davon aus, dass die Berechnungen für
den Energiebedarfsausweis im Bereich Bauphysik durchgeführt werden. Der Architekt und
die Fachplaner für Heizung/Klima/Lüftung und Elektrotechnik arbeiten zu.
EnEV
Architekt / Amt
Koordination
Fachplaner 1
Bauphysik
Fachplaner 2
Heizung/Klima/Lüftung
Fachplaner 3
Elektrotechnik
Ingenieurvertrag
Thermische
Bauphysik
Ingenieurvertrag
RBBau Muster 11
Anlagengruppe 1.1.2
Ingenieurvertrag
RBBau Muster 11
Anlagengruppe 1.1.3
Besondere Leistungen
Besondere Leistungen
Zusammenstellung der
Daten und Weitergabe
Zusammenstellung der
Daten und Weitergabe
Grundleistungen
Besondere Leistungen
Berechnung Qp
Erstellung förmlicher
Nachweis
Quelle: „Erlass Thermische Bauphysik“, Oberfinanzdirektion Hannover, 16.2.2009
- 38 -
E 2.3 Wettbewerbsverfahren
Im Hinblick auf die Erreichung eines energieeffizienten Entwurfs bietet sich mit der
Durchführung von Wettbewerben die Möglichkeit, eine optimale Lösung mittels Vergleichs
konkreter Planungen - unter Berücksichtigung aller Beurteilungskriterien - herauszufiltern; im
Unterschied zum VOF-Verfahren, bei dem die Eignung der Bewerber das wesentliche
Kriterium ist.
Zwar sind in der Regel in Wettbewerben Kriterien wie Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und
Energieeffizienz beschrieben, in der Praxis werden diese Aspekte in den Entscheidungen
aber häufig nicht wie vom Auslober intendiert gewürdigt, weil in den Diskussionen und
Abwägungen des Preisgerichtes andere Aspekte in den Vordergrund rücken oder
entsprechende Angaben zur Beurteilung nicht in vergleichender Form vorliegen. Um die
Beachtung energieeffizienter Planung stärker im Wettbewerbsverfahren zu verankern, sind
im Folgenden Empfehlungen aufgeführt für die Formulierung entsprechender Anforderungen,
die Einforderung entsprechender Planungen, die Durchführung einer qualifizierten
Vorprüfung und die Berücksichtigung der Ergebnisse bei der Beurteilung im Preisgericht. 13
E 2.3.1 Vorbereitung
Vor der Durchführung eines Wettbewerbs werden grundsätzliche Entscheidungen zur
Erfüllung eines baulichen Bedarfs und Standortes getroffen, die weitreichende Auswirkungen
auf den Energieverbrauch haben können (s. Kap. E 2.7). Zur Klärung dieser grundsätzlichen
Fragen kann es ggf. angebracht sein, vor der Durchführung eines Wettbewerbs eine
Machbarkeitsstudie oder ein Testentwurf zu erstellen.
Empfehlung
Die ortspezifischen Möglichkeiten zur Energieversorgung und insbesondere der Nutzung
regenerativer Energien sollten vor der Durchführung eines Wettbewerbs geprüft werden,
um im Auslobungstext entsprechende Informationen geben zu können.
Festlegung des Verfahrens
Die Art des Verfahrens bestimmt wesentlich die Bearbeitungstiefe und Konkretisierung
bestimmter Planungsaspekte und damit die Bewertungsmöglichkeit von Einzelaspekten wie
z.B. der Energieeffizienz. Zwar können allgemeine Aussagen zur Energieeffizienz auch bei
lediglich konzepthaft dargestellten Entwürfen gemacht werden, aber für vergleichbare und
belastbare Aussagen, die ggf. auch mit einer Berechnung zum Energiebedarf hinterlegt sind,
ist eine entsprechende Bearbeitungstiefe erforderlich.
Offener Wettbewerb
Die in der Regel große Anzahl von Teilnehmern bedingt, dass die Bearbeitungstiefe und der
Umfang der einzureichenden Unterlagen relativ gering zu halten ist, um einerseits für die
Büros eine Teilnahme in wirtschaftlich vertretbarem Rahmen zu halten und andererseits den
Auslober mit der Vorprüfung und das Preisgericht nicht übermäßig zu belasten. Belegbare
Aussagen zur Energieeffizienz der Planung können nicht sehr differenziert und nur anhand
von Kriterien, wie z.B. Kompaktheit und Ausrichtung, getroffen werden.
Hinweis
Der offene Wettbewerb eignet sich in der Regel nicht, um explizit energieeffiziente
Planungen auswählen zu können. Wenn er in zwei Phasen durchgeführt wird, kann in der
zweiten Phase mit einem kleinen Teilnehmerkreis die Energieeffizienz dargestellt und
bewertet werden.
13
Die Terminologie orientiert sich an den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008).
- 39 -
Nichtoffener Wettbewerb
Die Begrenzung der Teilnehmerzahl bietet die Möglichkeit, im Hinblick auf eine
energieeffiziente Planung konkrete und vor allem besser prüfbare Vorgaben zu machen. Es
besteht die Möglichkeit, Teilnehmer mit entsprechender Fachkunde und Referenzen im
Hinblick auf energieffiziente Planung hinzu zuladen.
Das Ziel, energieeffiziente Planungen zu erhalten, kann optimiert werden, wenn ein
zweiphasiges Verfahren gewählt wird. In der zweiten Phase können von einem kleinen
Teilnehmerkreis detaillierte Entwürfe/Konzepte/Berechnungen erstellt werden, die vertieft
auch das Thema Energieeffizienz behandeln und die differenziert bewertet werden können.
Die Frage der Erfordernis der Vergütung für diese in der zweiten Phase zu erbringenden
Leistungen ist im Einzelfall zu prüfen.
Empfehlung
Im Hinblick auf die Erreichung einer energieeffizienten Planung bietet der nichtoffene einoder zweiphasige Wettbewerb sehr gute Rahmenbedingungen, ein optimiertes Ergebnis zu
erhalten, ohne in den einzelnen Bearbeitungsphasen die Teilnehmer, die Vorprüfung und
das Preisgericht über Gebühr zu belasten.
Hinweis
Auch das nach einem Wettbewerb durchzuführende Verhandlungsverfahren bietet
Möglichkeiten, einen im Hinblick auf Energieeffizienz optimierten Entwurf zu erhalten. Im
Verhandlungsverfahren können z.B. detaillierte Berechnungen zum Energiebedarf, zu
Investitions- und Betriebskosten erstellt und bewertet werden. Der Wettbewerb könnte
diesbezüglich mit weniger Aufwand für Teilnehmer und Vorprüfung durchgeführt werden.
Wettbewerbsteilnehmer
Bei der Auswahl des Teilnehmerkreises können entsprechende Anforderungen, z.B. an
Referenzprojekte oder die fachliche Eignung, insbesondere im Hinblick auf Erfahrung und
Kompetenz mit energieeffizienten Planungen gestellt werden.
Ist beabsichtigt, einen interdisziplinären Wettbewerb mit haustechnischen Fachplanungen
durchzuführen, ist zu beachten, dass die Aufgabenstellung und zu erbringende Leistungen
so definiert sein sollten, dass diese Fachplanungen auch entsprechend dargestellt und
bewertet werden können. Oft wird diese Bearbeitungstiefe mit vertretbarem Aufwand nicht
erreicht, insbesondere wenn mit dem Wettbewerb auch städtebauliche Lösungsansätze
geklärt und komplexe Nutzungen räumlich organisiert werden sollen. Deshalb sollte der
Teilnehmerkreis durch ein nichtoffenes, zweistufiges Verfahren begrenzt werden (ca. 8 - 12
Büros), um mit vertretbarem Aufwand für Teilnehmer und Vorprüfung eine entsprechende
Bearbeitungstiefe zu erhalten. Wird ein interdisziplinärer Wettbewerb durchgeführt, müssen
alle am Wettbewerbsbeitrag beteiligten Büros beauftragt werden.
Werden im Architektenwettbewerb bestimmte Anforderungen an den Energiestandard
gestellt können damit geeignete Entwürfe ausgewählt werden, die energieeffizient sind oder
diesbezüglich ein hohes Optimierungspotential besitzen. Damit behält der Auftraggeber die
Möglichkeit, gezielt Fachplaner mit entsprechender Eignung, ggf. in VOF-Verfahren,
auszuwählen und ein interdisziplinäres Planungsteam zusammenzustellen.
Empfehlung
Es sollte ein Kolloquium durchgeführt werden, in dem auch die Bedeutung des Themas
Energieeffizienz erläutert und die spezifischen Rahmenbedingungen, Anforderungen und
Ziele betont werden.
- 40 -
E 2.3.2 Auslobungstext
In den Auslobungstext fließen die Aspekte zur Energieeffizienz ein bei der Festlegung und
Formulierung der Aufgabenstellung, der Zielvorgaben, zu erbringender Leistungen und der
Beurteilungskriterien.
Aufgabenstellung und Zielvorgaben
Sollen höhere als die gesetzlichen Standards zur Ausführung kommen, ist das konkret zu
benennen.
Empfehlung
Die Festlegungen zum geforderten Energiebedarf sollten immer objektbezogen erfolgen,
da dieser stark durch nutzungsspezifische Anforderungen an die Haus- und
Sondertechnik beeinflusst wird (z.B. Laborgebäude, Museen). Gegebenenfalls kann als
Planungsvorgabe ein Energiestandard ohne Berücksichtigung der nutzungsspezifischen
Anlagentechnik für Arbeitsmittel vorgegeben werden.
Bei den Vorgaben kann zwischen Ziel- und/oder Höchstwerten unterschieden werden.
Ersteres empfiehlt sich insbesondere bei Gebäuden, für die aufgrund besonderer Nutzung
oder anderer Rahmenbedingungen keine Vergleichswerte vorliegen oder diese nur vage
zu schätzen sind.
In der Anlage 1 (E 2.9) sind Textbausteine für Formulierungen in der Wettbewerbsauslobung
beigefügt. Verschiedene Länder und Kommunen haben Planungshilfen zur
energieeffizienten Gebäudeplanung erarbeitet, die im Literaturverzeichnis (Kap. E 2.8)
aufgelistet sind.
Geforderte Leistungen
Zur Bewertung der energieeffizienten Planung sind neben den Standardbeiträgen (Plänen
und Modell, Erläuterungsbericht) insbesondere zwei Unterlagen wichtig:
Energiekonzept
Es sollte eine Beschreibung des Energiekonzeptes gefordert werden, in der die Teilnehmer
die zentralen Punkte der energetischen Planung erläutern. Damit können Hinweise zu
Aspekten erfolgen, die sich der Vorprüfung und dem Preisgericht ansonsten nicht
erschließen und die ggf. durch vereinfachte rechnerische Nachweise nicht erfasst werden
können.
Rechnerische Ermittlung des Energiebedarfs
Der Vergleich von Wettbewerbsbeiträgen mittels Berechnung des Energiebedarfs wird
kontrovers diskutiert. Die Positionen bewegen sich zwischen folgenden Standpunkten:
1. Energiebedarfsberechnungen im Wettbewerbsverfahren seien nicht sinnvoll, da die mit
diesen Berechnungen vorgenommenen Pauschalierungen und die modellhaften
Rechenverfahren den spezifischen Bedingungen des einzelnen Entwurfes nicht gerecht
würden, man also verfälschte Ergebnisse erhielte. Zudem sei der Aufwand für
Teilnehmer und Vorprüfung sehr groß. Stattdessen sollte mit den augenscheinlichen
Aspekten der Kubatur, Ausrichtung, A/V-Verhältnis, Fensterflächenanteil etc. eine
Bewertung der Entwürfe erfolgen.
2. Es sollte nicht nur der Energiebedarf während der Nutzung, sondern eine
Gesamtenergiebilanz mit Aufwand für Erstellung und Abbruch bereits im Wettbewerb
für jede Arbeit ermittelt werden. Diese Berechnung würde einen differenzierten
Vergleich ermöglichen und damit eine belastbare Entscheidungsgrundlage liefern.
- 41 -
Empfehlung
Wird ein zweiphasiger Wettbewerb durchgeführt, sollte in der ersten Phase eine
Bewertung der Energieeffizienz nach den Kriterien Kompaktheit, Ausrichtung,
Fensterflächenanteil und anderer sich unmittelbar aus den Plänen und
Flächenberechnungen ersichtlicher Aspekte erfolgen. In der zweiten Phase wird eine
rechnerische Ermittlung des Energiebedarfs durch Vorprüfung oder Teilnehmer (ggf.
Aufwandskosten) durchgeführt. Je nach Aufgabenstellung und Größe des
Teilnehmerkreises kann mit unterschiedlichen Berechnungswerkzeugen (Excel-Tabelle,
Programm Solar-Computer), die mit unterschiedlich hohem Differenzierungsgrad (und
damit Eingabe- Auswertungsaufwand) arbeiten, gerechnet werden.
Alternativ kann die rechnerische Ermittlung im Rahmen des VOF-Verfahrens erfolgen
(Aufwandskosten).
In der Regel beschränken sich die vereinfachten Berechnungen auf die
energieübertragenden Hüllflächen der Gebäudeentwürfe und sind mit vertretbarem Zeit- und
Personalaufwand durchführbar. Je genauer die Ermittlung und je mehr Faktoren
berücksichtigt werden, desto genauer ist das Ergebnis, aber auch aufwändiger in der
Dateneingabe und Auswertung und somit im Rahmen eines Wettbewerbes nicht geeignet.
Einfache Berechnungstools hingegen können bestimmte den Energiebedarf beeinflussende
Faktoren nicht berücksichtigen, bieten aber eine einheitliche Vergleichsgrundlage aller
Arbeiten.
Empfehlung
Bei der Berechnung des Energiebedarfs sollte darauf geachtet werden, dass einheitliche
Nutzungsbedingungen und Bauteileigenschaften (U-Werte) für gleiche Bauteile verwendet
werden, um vergleichbare Ergebnisse zu erhalten.
In die Berechnung fließen in der Regel nur die geschätzten erwarteten Verbrauchsdaten ein.
Weitere Faktoren, wie die in Baustoffen aufgewendete Energie (Herstellung, Verarbeitung,
Transport) und der Energiebedarf für Abbruch, Rückbau etc., werden hierbei nicht
berücksichtigt. Für eine umfassendere Betrachtung der Energieeffizienz gibt es derzeit keine
geeigneten Berechnungswerkzeuge, die im Rahmen eines Wettbewerbs mit vertretbarem
Aufwand aussagekräftige Ergebnisse liefern könnten.
Beurteilungskriterien
Entsprechende Beurteilungskriterien, wie z.B. „Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz“,
müssen im Auslobungstext benannt werden.
E 2.3.3 Vorprüfung
Die Vorprüfung muss fachlich in der Lage sein, die Planung im Hinblick auf Energieeffizienz
zu beurteilen, um eine Auswertung durchführen zu können.
Auswertung der Arbeiten
Die Vorprüfung prüft die Angaben der durch die Wettbewerbsteilnehmer eingereichten Daten
(z.B. Excel-Berechnungsblatt oder spezielles Systemprogramm) auf Plausibilität und/oder
führt die Berechnungen durch. Das Ergebnis wird textlich und graphisch im Vorprüfbericht
dargestellt.
Die Empfehlung aus NRW ist, die Berechnungen der erwarteten jährlichen Energiekosten für
Heizen und Kühlen nach der Barwertmethode zu kapitalisieren, da mit der Kapitalisierung
der jährlichen Energiekosten die Unterschiede zwischen den Gebäudeentwürfen besonders
transparent wären. 14
14
„Mit Energie in neue Wettbewerbe“, Bundesbaublatt 2004
- 42 -
E 2.3.4 Preisgericht
Bei der Sitzung des Preisgerichtes sollte der Auslober fachkundig vertreten sein
(Architekt/Energieexperte der Bauverwaltung), zusätzlich ggf. ein externer Sachverständiger
aus dem Bereich der Energieoptimierung. Im Preisgericht selbst sollte ein Fachkundiger
stimmberechtigt vertreten sein, der sich durch Erfahrung in Fragen der Planung
energieoptimierter Gebäude und/oder Lehrtätigkeit in diesem Bereich auszeichnet.
Empfehlung
Um den Stellenwert der Energieeffizienz hervorzuheben, sollte die Zielsetzung in der
„Preisrichtervorbesprechung“ ausführlich erläutert werden.
Berücksichtigung der Effizienzkriterien
Damit in der Beurteilung des Preisgerichts die Effizienzkriterien nicht zu Gunsten anderer
Aspekte zurückgestellt werden, sollte im Vorprüfbericht als Entscheidungshilfe die
Energieeffizienz textlich und mit graphischen Darstellungen in vergleichender Form
anschaulich dargestellt werden. Die Arbeiten selbst können zusätzlich auch direkt
gekennzeichnet werden, z.B. durch Darstellung der Ergebnisse als relative Bewertungen mit
den drei Ampel-Farben:
Vollständige Anzahl der Teilnehmer 100%
33% = grün (die energetisch besten Entwürfe)
33% = gelb (die energetisch mittelmäßigen Entwürfe)
33% = rot
(die energetisch schlechtesten Entwürfe)
Zusätzlich sollte die Vorprüfung die Ergebnisse zur Energieeffizienz explizit zu jedem
Entwurf im Rahmen der Rundgänge, ggf. ab „Engere Wahl“, verbal erläutern.
Die im Preisgericht vertretene Fachkunde des Auslobers sollte den Aspekt der
Energieeffizienz im Auge haben und in den Diskussionen darauf hinweisen und vertreten.
Empfehlung
Im Protokoll des Preisgerichts sollte bei der schriftlichen Beurteilung der Arbeiten immer
auch der Aspekt „Energieeffizienz“ behandelt und dabei auf problematische Punkte und
erkennbaren Optimierungsbedarf ausdrücklich hingewiesen werden.
Falls das Preisgericht zu einer Entscheidung tendiert, die aus Sicht des Auslobers den
Effizienzgedanken nicht wie erwartet berücksichtigt, sollte ggf. darauf hingewirkt werden,
keinen ersten Preis zu vergeben und ggf. eine Empfehlung zur Überarbeitung der Beiträge
einer Preisgruppe zu erhalten.
E 2.4 Organisatorische Maßnahmen der Bauverwaltungen
Unter dem Oberbegriff „verwaltungsinterne Energieberatung“ sind die im Folgenden
aufgeführten wesentlichen Aufgabenbereiche zu verstehen. Die Zuordnung der
Handlungsfelder zu Organisationseinheiten in den Ländern kann aufgrund der
verschiedenen Organisationsformen für den Bau und Betrieb der Gebäude nicht einheitlich
vorgegeben werden.
Handlungsfelder des Energiemanagements bei der Verbesserung der Energieeffizienz der
Landeshochbauten sind Grundsatzfragen, das Energiecontrolling, die Mitwirkung bei der
Optimierung der Gebäude (Bestand und Neubau), die Betriebsoptimierung und die
Mitwirkung bei der Optimierung des Nutzerverhaltens.
Die Länderabfrage zeigt, dass das Thema Energieeffizienz bei Neubauprojekten
unterschiedlich behandelt wird. In einigen Ländern werden die Belange der Energieeffizienz
bei Neubauten durch das (technische) Gebäude- oder Energiemanagement vertreten, das
neben der Betreuung des Bestandes auch für die Beratung bei Neubauten heran gezogen
wird. In anderen Ländern sind die Belange der Energieeffizienz stärker im Rahmen von
- 43 -
Grundsatzfragen, wie z.B. Standardisierung oder Projektprüfung, verankert. Die Einbindung
in Projekte oder Einzelfragen erfolgt fallbezogen.
Empfehlung
Die Organisationsstruktur und Aufgabenzuordnung ist eindeutig zu regeln. Zur
Gewährleistung einer systematischen Einbindung des Energiemanagements in
Grundsatzentscheidungen und Projekte muss der Informationsfluss sichergestellt sein.
Zur Erfüllung der Beraterrolle müssen die Beteiligten klar bekannt sein. Dazu ist die
Zusammenfassung dieser Kompetenz sinnvoll. Die Erstellung und Bekanntmachung eines
Organigramms mit Aufgaben, Abläufen und Beteiligten wird empfohlen.
Im Folgenden sind die Handlungsfelder „Grundsatzfragen“ und „Mitwirkung bei der
Optimierung der Gebäude“ erläutert. Weitere Handlungsfelder finden sich in den Abschnitten
E-1, „Gebäudebestand“ und E-3, „Nutzerverhalten“.
E 2.4.1 Grundsatzangelegenheiten
-
Erstellung und Führung von „Energieleitlinien“ (z.B. länderspezifische Vorgaben zum
angestrebten Energiestandard) als grundsätzliche Vorgabe und Hilfsmittel der
Energieberatung
-
Aufstellung von Muster- und Pflichtenheften zur Standardsicherung und Beratung der
baudurchführenden Stellen.
-
Aufstellung (ggf. länderübergreifend) von Arbeitshilfen für die Planung und zum
wirtschaftlichen Betrieb von Gebäuden und Anlagen, z. B. AMEV-Empfehlungen.
-
Bewertung von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien.
-
Vorgaben zur Ausstattung von Gebäuden mit Mess-/ Zähl- und Regeleinrichtungen.
-
Wissenstransfer, Öffentlichkeitsarbeit (Broschüren, Publikationen, Intra- oder
Internetpräsenz, Homepage der Energieberatung)
-
Qualifikation des Personals in den baudurchführenden Stellen durch Schulungen und
Fortbildungen auf dem Gebiet des energieeffizienten Bauens.
E 2.4.2 Einbindung in Planungsprozesse und Optimierung der Gebäude
-
Frühzeitige Information und Einbindung der Stelle für Energieberatung über
beabsichtigte Planungen, Implementierung von geeigneten
Kommunikationsstrukturen
-
Planungsbegleitende Beratung zur Beachtung nachhaltig ökologischer und
ökonomischer Aspekte durch fortlaufende Beteiligung der Energieberatung, z.B.:
o Mitwirkung bei der Erstellung von Energiekonzepten
o Mitwirkung beim Erstellen von Systemvergleichen der Versorgung bei
Neuerrichtung oder Umrüstung der Anlagensysteme, z. B.
Wärmeversorgungsanlagen.
o Festlegung von Kriterien für Energieeffizienz als Vorgabe bei
Planungswettbewerben (Pflichtenheft). Die Vorgabe von Kriterien als Bestandteil
der Auslobung und der Wettbewerbsentscheidung erleichtert die Durchsetzung der
Standards bei der weiteren Planung.
o Unterstützung der baudurchführenden Stellen bei der Umsetzung und Bewertung
von Maßnahmen zur Vermeidung der sommerlichen Übererwärmung.
- 44 -
o Unterstützung der baudurchführenden Stellen beim Nachweis des thermischen
Komforts.
-
Erstkontrolle und Monitoring: Zur Optimierung der technischen Anlagen nach der
Übergabe von Baumaßnahmen sollte eine Erstkontrolle und im weiteren Verlauf ein
Monitoring durchgeführt werden, um weitere Energieeinsparmöglichkeiten
auszuschöpfen und für neue Objekte zu berücksichtigen.
E 2.5 Gebäudesimulation
Mit der Einführung der EnEV 2007, i. V. m. der DIN V 18599, wurde der Aufwand für die
energetische Berechnung für Nichtwohngebäude deutlich umfangreicher. Eine Optimierung
des Baukörpers, z. B. mit verschiedenen Konstruktionsaufbauten, ist ein zeitaufwändiges
Unterfangen. Geeignete Simulationsprogramme stellen hier eine Möglichkeit dar, einzelne
Parameter schnell und gezielt zu verändern und das Ergebnis unmittelbar abzulesen. Ab der
Vorentwurfsphase kann ein Gebäude in seiner Entwicklung energetisch bewertet und
optimiert werden. In der weiteren Planung werden gemeinsam mit den Fachplanern
ganzheitliche Konzepte entwickelt und auf Grundlage von Energie- und
Verbrauchsprognosen realitätsnahe Ermittlungen der Investitions- und Betriebskosten
vorgenommen. Nicht zu letzt können Simulationen für den laufenden Gebäudebetrieb zur
Fehlererkennung und -diagnose als auch für eine vorausschauende Betriebsweise
(Betriebskostenanalyse) eingesetzt werden.
E 2.5.1 Bewertung von Gebäudesimulationen als Planungswerkzeug
Als Gebäudesimulation werden instationäre (dynamisch zeitabhängige) Verfahren auf
Grundlage von stündlichen Berechnungen zur Abbildung des energetischen Verhaltens
eines Gebäudes bezeichnet. Der vorliegenden Ausarbeitung liegt die Begriffsdefinition der
„dynamischen thermischen Gebäudesimulation“ zugrunde. Diese liefert Aussagen zum
Energiebedarf des Gebäudes mittels der zeitlichen Verläufe der Kühl- und Heizleistung und
zur Bewertung des thermischen Komforts im Sommer.
Gebäudesimulation als integrales Planungsinstrument 15
Viele Bundesländer haben inzwischen Erfahrungen zum Einsatz und zur Honorierung von
computer-gestützten Gebäudesimulationen als integrales Planungsinstrument einer
energieoptimierten Planung gesammelt. Folgende Möglichkeiten und Vorteile bieten sich:
Optimierung im Vorentwurf und Variantenbearbeitung
Simulationsprogramme dienen dazu, den Energiebedarf eines Gebäudes bereits in der
Planungsphase zu ermitteln und diesen anhand von Variantenbildung durch einfache
Veränderung von Parametern zu optimieren. Maßnahmenkombinationen sind korrekt
abbildbar.
Realitätsnahe Ermittlung der Betriebskosten in der Planung
Modernes Gebäudemanagement fordert optimierte Bedingungen in der Gebäudetechnik. Vor
dem Hintergrund des energieeffizienten Bauens wird es zunehmend wichtiger, günstige
Betriebskosten und deren realitätsnahe Ermittlung zum Zeitpunkt der Planung aufzustellen.
Identifizierung von Schwachstellen und Entwicklung von Maßnahmen
Durch die Möglichkeit, jede Klimasituation eines Raumes im Jahres- und Tagesablauf zu
simulieren, lassen sich Schwachstellen identifizieren und rechtzeitig Maßnahmen zu deren
Vermeidung entwickeln. Hieraus lassen sich Maßnahmen oft ohne den hohen technischen
Aufwand einer Klimatisierung ableiten.
15
Vgl. „Planungshilfe energiesparendes Bauen“, Kap. 2, Argebau, Aachen 2003
- 45 -
Entscheidungsfindung
Auf Grundlage von Voraussagen über verschiedene Raumzustände sind nachvollziehbare
Entscheidungen möglich. Vereinfachte Gebäudesimulationen sind besonders im
Entwurfsstadium sinnvoll, da in dieser Phase die wesentlichen Entscheidungen in Richtung
einer energie- und umweltgerechten Planung stattfinden, z. B.:
- bei Planungen, in denen das Nachweisverfahren für den sommerlichen Wärmeschutz
nach DIN 4108-2 grenzwertige Ergebnisse aufweist,
- wenn Unsicherheiten bestehen, ob das Gebäude mit RLT zu kühlen ist oder wenn für
eine geplante Kühlung/Nachtlüftungskonzept/passive Gebäudekühlung
Variantenbildungen zur Optimierung erforderlich sind,
- für Planungssicherheit von Sonderlösungen, z.B. bei innovativen Technologien oder
bei Konzepten mit maximaler Reduzierung der Anlagentechnik.
Empfehlung
Simulationsprogramme stellen ein hervorragendes Mittel für die „integrale Planung“ im
Sinne einer in Zukunft in seiner Bedeutung zunehmenden ganzheitlichen Betrachtung des
Lebenszyklus eines Gebäudes dar, wie sie ohnehin durch die Einführung der EnEV i. V. m.
der DIN V 18599 notwendig wird. Dies erfordert ein intensives Zusammenwirken aller
Planungsbeteiligten.
E 2.5.2 Anwendungsbereiche im öffentlichen Hochbau
Gebäudesimulationen entfalten ihre volle Leistungsfähigkeit bei komplexen Baumaßnahmen
und können daher für folgende Bereiche empfohlen werden:
Anwendungsbereiche
- Komplexe Gebäude aus architektonischer als auch nutzungsbedingter Sicht
- Innovative Gebäudekonzepte und neue Technologien
- Überprüfung und Entscheidung der Notwendigkeit des Einbaus von RLT-Anlagen
- Planung des sommerlichen Wärmeschutzes und passiver Gebäudekühlung
- Büro- und Verwaltungsgebäude mit Klimatisierung oder hoch verglasten Fassaden.
Vorteile
- Erhöhung der Planungs- und Kostensicherheit für Betreiber und Bauherren und
klare Vorgaben für den Planungsprozess
- Energiebedarfsprognose in der Vorplanung mit energetischer Bewertung des
Energiebedarfs für Heizen und Kühlen, des Raumklimas und der Umweltbelastung
- Realitätsnahe Ermittlung der Investitions- und Betriebskosten in der Planung auf
Grundlage von Energie- und Verbrauchsprognosen
- Flexibilität der Variantendefinitionen und Kontrolle, Steuerung und Optimierung durch
Veränderung von Parametern
- Identifizierung von Schwachstellen und Entwicklung von Maßnahmen
- Hohe und realitätsnahe Genauigkeit der Betrachtung unter realen Bedingungen.
Anwendung von Gebäudesimulationen in Architekturwettbewerben
Die vereinfachte Gebäudesimulation in Form einer Energiebedarfsprognose kann als
Nachweisverfahren bei Wettbewerben gefordert werden (s. Kap. E 2.3). Die Anwendung von
Energiebedarfsberechnungen wird z. B. durch den AMEV 16 für Architekturwettbewerbe
empfohlen. In der Schriftenreihe des AMEV „Energieprognosen bei
Architektenwettbewerben“ (2008) sind zu diesem Thema Erfahrungen der Länder
zusammengestellt. In NRW müssen im Rahmen von Wettbewerben seit dem Jahr 2002
16
Vgl. Hinweise zum Planen und Bauen von Wärmeversorgungsanlagen für öffentliche Gebäude, S. 2, Arbeitskreis
Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen, 2005
- 46 -
vergleichende Energiebedarfsberechnungen durchgeführt werden. 17 Hierzu wird dem
Entwurfsverfasser eine entsprechende Datei 18 zur Verfügung gestellt, in die er bestimmte
geometrischen Daten der Hüllfläche einträgt, die dann von der Vorprüfung programmgestützt
ausgewertet werden. Damit können bereits in einer frühen Planungsphase der künftige
Energiebedarf und die Kosten für Heizenergie und Kälte geschätzt werden.
Bei der Anwendung dieses Verfahrens ist der Zeit- und Personalaufwand bei der
Gesamtplanung des Wettbewerbs zu berücksichtigen. Es kann angemessen sein, wenn die
Vertiefung des Kriteriums Energieeffizienz mit einer entsprechenden Bearbeitungstiefe in
Form von zweiphasigen Wettbewerbsverfahren oder auch bei nach geschalteten
Verhandlungsverfahren vorgesehen ist.
Softwareprogramme für Gebäudesimulationen 19
Das Angebot an Simulationssoftware ist sehr groß. Die Produkte sind entweder für eine
möglichst breite und vielseitige Anwendung konzipiert oder auf ganz spezielle
Aufgabenfelder zugeschnitten. Eine Übersicht über die wichtigsten Programme können der
Informationsbroschüre „Gebäude- und Anlagensimulation“ des BINE Informationsdienst
(III/1999) entnommen werden.
Qualität und Genauigkeit von Simulationsprogrammen
Im Rahmen der Entwicklung von Simulationsprogrammen unter dem Dach der
internationalen Energieagentur (IEA) wurde festgestellt, dass die nicht vollständige
Berücksichtigung von das Raumklima wesentlich beeinflussenden Effekten (z. B.
Wärmebrücken, Luftundichtigkeiten) ebenso wie Eingabefehler und falsche
Randbedingungen stärkere Auswirkungen auf die Genauigkeit der Vorhersagewerte hat als
die Modellgüte des verwendeten Programms. Damit wird deutlich, dass die Berechnung
weniger von Qualitätsunterschieden der Simulationsprogramme als vielmehr von falschen
Modellparametern beeinflusst wird.
Kosten und Zeitlicher Aufwand
Für die Gebäude- und Anlagensimulation werden je nach Umfang Angebotspreise zwischen
5.000 und 60.000 Euro genannt. Für einfache Berechnungen, z.B. in Wettbewerben für eine
Zone, können ca. zwei Arbeitstage angesetzt werden. Komplexe Berechnungen können
dagegen durchaus ca. zwei Wochen beanspruchen. 20
Nutzen
Der Kosteneinspareffekt durch eine simulationsgestützte Energieberatung hängt stark vom
jeweiligen Gebäude ab. In Veröffentlichungen werden Einsparungen von 10 bis 30 %
genannt. Hinzu kommen evtl. verringerte Investitions- und Wartungskosten. Zu beachten ist,
dass durch geänderte Parameter in der Betriebsphase (z. B. Nutzerverhalten, Anzahl
Computer) Bedarfsrechnung und Verbrauch nicht übereinstimmen und geplante
Einspareffekte nicht realisiert werden können.
E 2.5.3 Geltende Standards für Gebäudesimulationen
Hinweise zu Standards können im Anhang „Literatur“ (Kap. E 2.8) entnommen werden.
„Richtlinie zu baulichen und planerischen Vorgaben für Baumaßnahmen des Bundes
zur Gewährleistung der thermischen Behaglichkeit im Sommer“
Wichtigstes Ziel des Klimaerlasses ist es, Gesundheit und Behaglichkeit in normalen
17
Vgl. Runderlass Umweltcheck NRW vom 20.08.2002.
Beispiel: Erfassungstool K 75 „Datenerfassung Hochbau“ auf Grundlage VDI 2067 Teile 10 u. 11, Solar-Computer GmbH
19
Vgl. „Gebäude- und Anlagensimulation“ BINE Informationsdienst, III/1999
20
Quelle: Herr Kempkes, Fraunhofer Institut für Bauphysik, zum Thema „Gebäudesimulation“, Vortrag am 10.2.2009
18
- 47 -
Büroräumen grundsätzlich ohne den Einsatz maschineller Kühlung sicherzustellen und dort,
wo eine Kühlung notwendig ist, die erforderlichen Anlagen so zu planen, dass sie mit
möglichst wenig fossiler Energie betrieben werden können.
Für den sicheren Nachweis dieser Planungsvorgaben soll - nach Prüfung im Einzelfall - bei
großen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten mit Kosten über 5 Mio € eine thermische
Gebäudesimulation für kritische Gebäudebereiche durchgeführt werden.
Empfehlung
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBS) hat den sog.
Klimaerlass aus dem Jahr 2005 durch eine Richtlinie vom 5.12.2008 ersetzt und Ihre
Anwendung für die Baumaßnahmen des Bundes verbindlich erlassen.
Diese Richtlinie enthält insbesondere Bestimmungen für die Beauftragung und
Durchführung einer dynamischen thermischen Gebäudesimulation.
Simulationen als Dienstleistung
Simulationsrechnungen setzen einen nicht zu unterschätzenden Aufwand für die
Dateneingabe und eine hohe Flexibilität des Planungsteam für die erforderliche
„Tiefenschärfe“ der Angaben voraus. Sie sind zeit- und kostenintensiv und mit Personal-,
Lizenz- und Rechnerkosten verbunden. Aus diesem Grunde werden von der öffentlichen
Hand in verstärktem Maße externe Dienstleister beauftragt.
E 2.6 Wirtschaftlichkeit
Da die methodische Vorgehensweise für dynamische Wirtschaftlichkeitsberechnungen
sowohl für den Gebäudebestand als auch für den Neubaubereich gleichermaßen anwendbar
ist, wird dieser Aspekt von der Projektuntergruppe „Gebäudebestand“ (Kap. E 1.3.) in einer
gemeinsamen Abhandlung dargestellt.
E 2.7 Neubaustandards
E 2.7.1 Verbesserung der Energieeffizienz bei Neubauten
Zur Beurteilung der Energieeffizienz von neu zu errichtenden Landeshochbauten bedarf es
der umfassenden Betrachtung aller Projektphasen von der Projektierung über die Errichtung
und Nutzung bis hin zum Umbau und Rückbau der Gebäude. Die Energieeffizienz eines
Gebäudes wird letztlich von der Qualität seiner Nachhaltigkeit bestimmt. Die Wichtung der
Nachhaltigkeitsparameter kann dabei in Abhängigkeit zu der jeweiligen Bauaufgabe
variieren.
Der überwiegende Teil der Bundesländer hat bereits eigene Vorgaben, Richtlinien oder
bauliche Standards zur gezielten Verbesserung der Energieeffizienz neu zu errichtender
Landeshochbauten festgelegt bzw. ist dabei, solche festzulegen, die über dem
Anforderungsniveau der EnEV liegen.
Zehn Bundesländer führen derzeit Pilotprojekte zur Verbesserung der Energieeffizienz neu
zu errichtender Landeshochbauten durch, mit unterschiedlich weit gehenden Anforderungen
bis hin zum Passivhausstandard. Ein Teil der Projekte wurde bereits fertig gestellt und
befindet sich in der Auswertungsphase.
Grundsätzlich sollten für die energieeffiziente Errichtung von Landeshochbauten die
folgenden Vorschläge bedacht werden.
a) Kritische Bewertung der Erforderlichkeit des Baubedarfs
Die kritische Prüfung der Erforderlichkeit und der Vollständigkeit des angemeldeten
Baubedarfs hat den größten Einfluss auf die Effizienz eines Bauprojekts:
- 48 -
-
Prüfung der Notwendigkeit des angemeldeten Raum- und Flächenbedarfs sowie der
Vollständigkeit und Erforderlichkeit der Qualitativen Bedarfsanforderungen,
-
Ggf. Prüfung, ob die benötigten Räume auch durch organisatorische Maßnahmen
bereitgestellt werden können (gemeinsame Nutzung sowie Erhöhung der temporären
Verfügbarkeit vorhandener Räume),
-
Ggf. Prüfung, ob der Raumbedarf durch den Umbau bzw. die Erweiterung vorhandener
Gebäude wirtschaftlicher gedeckt werden kann als durch einen Neubau.
b) Auswahl energieeffizienter Baugrundstücke
Bei der Auswahl von Baugrundstücken ist insbesondere auf die energieeffiziente
Verkehrserschließung, insbesondere gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (Bahn,
Bus) und die effiziente Energieversorgung, z.B. Fernwärme, BHKW oder regenerative
Energien, zu achten.
c) Festlegung von Planungszielen
-
Minimierung des Endenergiebedarfs des Neubaus in Abhängigkeit von dessen Nutzung
und unter Wahrung der Anforderungen an dessen Behaglichkeit.
-
Vorgabe: energetisches Niveau „Passivhaus“ (siehe E 2.7.2 und Anlage 2
„Passivhausstandard“). Bei Pilotprojekten anzustrebendes energetisches Ziel: „CO2Neutralität“ oder „Aktivhaus-Qualität“
-
Nachhaltige Gebäudekonzeption zur langfristigen Nutzbarkeit, z.B. der
Rohbaukonstruktion des Neubaus, ggf. auf der Grundlage von „Lebenszyklusanalysen“.
-
Vorgabe der Errichtung des Neubaus als nachhaltiges Gebäude (ggf. Zertifizierung,z.B.
mit dem „Deutschen Gütesiegel für Nachhaltiges Bauen - DGNB“ 21 ). Sicherstellung
energieeffizienter Planungen im Rahmen von Realisierungswettbewerben (s. Kap. E 2.3)
22
und Auswahl geeigneter Planer in VOF-Verfahren (s. Kap. E 2.2).
d) Entwurfselemente energieeffizienter Neubauten
-
Minimierung der Gebäudehüllfläche und Optimierung der Qualität der Gebäudehülle
(ästhetische Anmutung; Dichtigkeit; hohe Wärmedämmung: U-Werte zwischen 0,15 und
0,20 W/m²K; Nutzung zur Energiegewinnung passiv/aktiv; Kostengünstige Reinigung/
Unterhaltung/ Sanierung/ Demontage/ Rückführung in den Stoffkreislauf).
-
Bevorzugte Verwendung vorhandener Baustoffe in Ortsnähe.
-
Prüfung der Möglichkeiten zur passiven und aktiven Nutzung regenerativer
Energiequellen:
o Erdwärme: Erdwärmetauscher/„Luftbrunnen“, d.h. erdverlegte Röhren zur
Vortemperierung der Zuluftströme von Lüftungsanlagen, oberflächennahe Geothermie
(Erdsonden ca. 100 bis max. 400 m), Flächengeothermie, Tiefengeothermie
(Unterstützung Heizzentralen großer Liegenschaften)
o Sonne: Anordnung von Fenstern zur natürlichen Belichtung aller
Räume/Verkehrsflächen, Anordnung/Bemessung von Fenstern zur gezielten Nutzung
des „Treibhauseffekts“, Einsatz Transparenter Wärmedämmung (TWD) i.V.m.
21
Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.aus: „Das Deutsche Gütesiegel für Nachhaltiges Bauen“; Copyright
DGNB; 2. Auflage 03/2009.
22
Prof. Dr.-Ing. Gerhard Hausladen: „1. Zwischenbericht zum Projekt: Entwicklung eines energetischen und
raumklimatischen Planungswerkzeugs für Architekten und Ingenieure in der Konzeptphase bei der Planung von
Nichtwohngebäuden sowie Erstellung eines Anforderungs- und Bewertungskatalogs für Architekturwettbewerbe“; Das
Projekt wird mit Mitteln der Forschungsinitiative Zukunft Bau des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung gefördert
(Az.: Z6-10.08.18.7-0728/II2-F20-07-09).
- 49 -
massiven Speichermassen, Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung,
Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung.
o Luft/Wind: Nutzung lokaler Luftströmungen bei Tag u. Nacht (Fallwinde) zur
Gebäudekühlung, Windkraftanlagen, Abwärmenutzung bei Lüftungsanlagen.
o Wasser: Nutzung vorhandener Wasservorkommen zur Gebäudeheizung und -kühlung
(Bauteiltemperierung) sowie zur Vorhaltung von Löschwasser (Teich), Nutzung des
Regenwassers zur Pflege der Grünflächen und ggf. zur Versorgung von Toiletten mit
„Grauwasser“ (Zisternen), Anordnung von Wasserflächen zur Lichtlenkung (Reflektion
des Sonnenlichts), Regenwasserversickerung (Regenwasserrückhaltung;
Grundwasserregeneration), Nutzung der therm. Energie des Wassers mittels
Wärmepumpen zur Beheizung, Adiabate Kühlung (Verdunstungskühlung;
Kälteerzeugung ausschließlich mit Luft und Wasser)
e) Zentralisierung der Zuständigkeit für die Unterbringung aller Landesbehörden
Durch die Zentralisierung der Zuständigkeit für die Unterbringung sämtlicher
Landesbehörden, -dienststellen und -einrichtungen in einer Liegenschafts- und
Bauverwaltung ergeben sich eine Vielzahl von Synergien bei der Bereitstellung, der
Unterhaltung und dem Betrieb der Landesgebäude.
E 2.7.2 Energetische Standards
Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Standards, also insbesondere das Gesetz zur
Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) sowie die EnEV. In
verschiedenen Bundesländern wird derzeit die Vorgabe gemacht, 30% unter dem Niveau der
EnEV zu bleiben. Vereinzelt wird auch eine Unterschreitung der EnEV 2007 um 40 oder 50%
vorgegeben.
Um für den Energiebedarf von Gebäuden Orientierungswerte und Vergleichsmöglichkeiten
zu erhalten, hat sich im Bereich des Wohnungsbaus eine Vielzahl von Begriffen entwickelt,
die jeweils einen bestimmten Standard des Energiebedarfs definieren.
Der Begriff „Passivhaus" beschreibt ein Gebäude, das einen solchen festgelegten
Energiestandard erfüllt und mit einer bestimmten Anlagentechnik ausgestattet ist, bei der die
geringe noch erforderliche Heizwärme über die Lüftungsanlage zugeführt werden kann. Die
Berechnungsgröße ist der Energiebedarf des Gebäudes pro Quadratmeter
Energiebezugsfläche und Jahr (Wohngebäude: beheizte Wohnfläche). Die Bezeichnung
Passivhaus ist ebenso wie andere Bezeichnungen mit den zugehörigen Energiestandards z.
T. geschützt, aber nicht genormt. Es gibt aber allgemein anerkannte Standards.
Zur Orientierung können folgende Kennwerte dienen (s. auch Anlage 2):
• Niedrigenergiehaus:
Jahresheizwärmebedarf < 70 kWh/ (m²a), Basis EnEV2007
• Passivhaus:
Jahresheizwärmebedarf < 15 kWh/ (m²a), das entspricht etwa
1,5 Liter Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr,
Primärenergiebedarf (inkl. Haushaltsstrom) < 120 kWh/(m²a)
für Wohngebäude, kein Grenzwert für Nichtwohngebäude
(Der Nachweis erfolgt über das wissenschaftlich und gerichtlich anerkannte und
mit Simulations- und Messdaten validierte Passivhaus-Projektierungspaket
(PHPP) des Passivhaus-Instituts Darmstadt.)
•
Nullenergiehaus:
Im Jahresmittel kein Netto-Energiebezug von außen.
Die o.g. Standards sind orientiert am Wohnungsbau. Für Nichtwohngebäude gibt es keine
spezifischen festgelegten Werte für Höchstgrenzen des Heiz- oder Primärenergiebedarfs.
In der EnEV 2007 ist geregelt, dass der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines
zu errichtenden Nichtwohngebäudes einem Referenzgebäude gleicher Geometrie, Nutzung
etc. entsprechen muss. Fixe Grenzwerte sind demnach nicht vorgegeben.
Es sollten entsprechende Vorgaben gemacht werden, falls vorgesehen ist, bestimmte
Energieträger oder Anlagentechnik einzusetzen (z.B. Fernwärme, Geothermie, Photovoltaik).
- 50 -
Zu beachten ist die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Nutzungsanforderungen bei
Nichtwohngebäuden, wodurch die Festlegung einheitlicher Standards erschwert wird.
Das Förderprogramm „Energieoptimierter Neubau“ (EnBau) des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie setzt voraus, dass der Jahres-Heizwärmebedarf von 20 kWh/
(m²a) nicht überschritten wird bzw. die Anforderungen der EnEV 2007 um mind. 50%
unterschritten werden.
Viele Länder und Kommunen haben Leitfäden und Planungshilfen zur energieeffizienten
Gebäudeplanung erarbeitet, die im Literaturverzeichnis aufgelistet sind.
Hinweis:
Die EU-Mitgliedsstaaten müssen gemäß der novellierten Richtlinie zu
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bis zum 31. Dezember 2018 sicherstellen, dass alle
neu gebauten Gebäude so viel Energie erzeugen wie sie gleichzeitig verbrauchen, etwa
mittels Sonnenkollektoren oder Wärmepumpen. Schon jetzt sollten die Mitgliedsstaaten
nationale Pläne entwickeln, um die Zahl der “Netto-Nullenergiegebäude” zu erhöhen. Zudem
sollen die Regierungen festlegen, wie hoch der Anteil der Null-Energiehäuser bei
bestehenden Gebäuden für die Jahre 2015 bis 2020 sein soll. Hierbei nehmen vor allem
öffentliche Einrichtungen eine Vorreiterrolle ein.
(Neufassung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002), Beschluss
des EU-Parlaments vom 23.4.2009)
Empfehlung
Die Festlegung eines Ziel- oder Maximalwertes zu Beginn der Planung ist erforderlich, um
eine daran orientierte integrierte Planung durchführen zu können. Für Verwaltungsgebäude
sollte ein Primärenergieverbrauch von 100 kWh/ (m²a) für Heizung, Lüftung, Klimatisierung
und Allgemeinbeleuchtung angestrebt werden. Für Gebäude mit besonderen Nutzungen ist
in Abstimmung mit einem Energieberater unter Berücksichtigung des Verbrauchs durch
Arbeitsmittel (s. Kap. E 2.3) eine einzelfallbezogene Festlegung zu treffen.
- 51 -
E 2.8 Quellen und weiterführende Literatur
A Literaturhinweise Vergabeverfahren
A 1.
„Leitfaden VOF-Verfahren“, Rudolf Weyland, 02/2008
A 2.
„Erlass Thermische Bauphysik“, Oberfinanzdirektion Hannover, 16.2.2009
A 3.
„Einführungserlass SiGeKo und Thermische Bauphysik“, BMVBS, 12.2.2009
A 4.
„Vertragsmuster Thermische Bauphysik“, RBBau, BMVBS 2009
A 5.
„Leistungen nach der EnEV 2007“, AHO-Arbeitskreis EnEV, Nr. 23, 11/2007
A 6.
„VOF-Vergabeverfahren bei Leistungen für thermische und hygrische Bauphysik,
Bau- und Raumakustik, Brandschutzplanung“, Merkblatt 05 (02/2008), Baukammer
Berlin
A 7.
„Leistungen für den baulichen Wärmeschutz und den rechnerischen Nachweis“,
Merkblatt 02 (03/2006), Baukammer Berlin
A 8.
„Zusätzliche Leistungen für die technische Ausrüstung“, Merkblatt 03 (10/2004),
Baukammer Berlin
A 9.
„Leitfaden für Energiebedarfsausweise im Nichtwohnungsbau“, BMVBS, 12/2007
A 10. „Energieeinsparverordnung und Honorar“, Leitfaden für die Berechung von Leistungen
nach der EnEV, Verfasser Dipl.-Ing. Stefan Horschler, Deutsches Architektenblatt 06 und
07 2008
B Literaturhinweise Wettbewerbe
B 1.
„Hinweise für umweltschonendes Bauen in der öffentlichen Verwaltung“
(Umweltcheck 2001), Empfehlungen des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik
staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV)
B 2.
Leitfaden Nachhaltiges Bauen, BMVBS, 2001
B 3.
Nachhaltigkeit in der Wettbewerbskalkulation, Stadt Zürich, in „BAU & ARCHITEKTUR,
Dezember 2007
B 4.
„Mit Energie in neue Wettbewerbe“, Bundesbaublatt 2, 2002
B 5.
„Energieprognosen bei Architektenwettbewerben“, Verf. Jürgen Hardkop,
AMEV Erfahrungsaustausch 2008, www.amev-online.de.
B 6.
„Baukultur versus Technik?“, Wege zu energieeffizienten Gebäuden, Energieprognosen
bei Wettbewerben, 121/2005, Ministerium für Bauen und Verkehr, Nordrhein-Westfalen
C Literaturhinweise Organisatorische Maßnahmen der Bauverwaltungen
C 1.
Pflichtenheft „Energieeffizienz für NÖ Landesgebäude“, Energetische und ökologische
Anforderungen für die Planung und Errichtung sowie Betrieb und Instandhaltung, 12/2007
C 2.
„Richtlinie Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ Landesbetrieb Liegenschafts- und
Baubetreuung Rheinland-Pfalz (LBB), 11/2007
C 3.
„Konzept zur energetischen Sanierung und zum Einsatz erneuerbarer Energien bei
landeseigenen Liegenschaften“, Strategie und Handlungsleitlinien, Baden-Württemberg
C 4.
Leistungskatalog Gebäudebewirtschaftung 2009, Abschnitt K5
C 5.
„Energiemanagement“, Anlage 1 zum Rahmenbewirtschaftungsvertrag,
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein
C 6.
„Energiebericht für die landesgenutzten Liegenschaften in Schleswig-Holstein“,
zukünftige Entwicklung und Handlungsfelder, Gebäudemanagement Schleswig-Holstein,
03/2007
C 7.
„Hinweise zur wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sparsamen Verwendung
von Energie und Wasser in öffentlichen Gebäuden“, Energie 2000, Empfehlungen des
- 52 Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen
(AMEV)
D Literaturhinweise Gebäudesimulation
D 1.
„Richtlinie zu baulichen und planerischen Vorgaben für Baumaßnahmen des
Bundes zur Gewährleistung der thermischen Behaglichkeit im Sommer“, Erlass
12.2.2009, BMVBS, Berlin
D 2.
„Energieeinsparung contra Behaglichkeit“, Heft 121, Hrsg.: BMVBS/BBR, Bonn 2007
D 3.
„Gebäude- und Anlagensimulation“, BINE Informationsdienst, III/1999
D 4.
„Planungshilfe energiesparendes Bauen“, Kapitel 2, Argebau, Aachen 2003
D 5.
„Energieausweis nach DIN V 18599 und mittels Gebäudesimulation“, Bauphysik Heft
30, 3/2008
D 6.
„Hinweise zum Planen und Bauen von Wärmeversorgungsanlagen für öffentliche
Gebäude“, Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler
Verwaltungen
(AMEV), 2005
D 7.
Runderlass Umweltcheck NRW, 20.08.2002
D 8.
DIN 4108-2. Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden,
Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz, 07/2003
D 9.
Arbeitsstätten-Richtlinie zur Arbeitsstättenverordnung, ASR 6-1
D 10. VDI 2067 Blatt 10. Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen - Energiebedarf
beheizter und klimatisierter Gebäude,1998
D 11. VDI 2067 Blatt 11. Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen - Rechenverfahren zum
Energiebedarf beheizter und klimatisierter Gebäude
D 12. VDI 6020 Blatt 1. Anforderungen an Rechenverfahren zur Gebäude- und
Anlagensimulation - Gebäudesimulation, 05/2001
D 13. DIN 18960.Nutzungskostenvorgabe nach Zielkosten,
Förderung von frühzeitigen Alternativüberlegungen in der Planung, 03/2008
D 14. EN 15252. Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und Bewertung der
Energieeffizienz von Gebäuden - Raumluftqualität, Temperatur, Licht u. Akustik, 08/2007
E Literaturhinweise Neubaustandards
E 1.
„Energiekonzepte“, Prof. Dr.-Ing. Gerhard Hausladen, DBZ 1-2009
E 2.
„Das Deutsche Gütesiegel für Nachhaltiges Bauen“, Deutsche Gesellschaft für
Nachhaltiges Bauen e.V., Copyright DGNB, 2. Auflage, 03/2009
E 3.
„Was bedeutet „Platin? Zur Entwicklung von Nachhaltigkeitsbewertungsverfahren“,
Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. mult. Dr. E. h. mult. Karl Gertis u.a., Bauphysik 30, Heft 4,
Seite 244-256; 2008
E 4.
„Hinweise für umweltschonendes Bauen in der öffentlichen
Verwaltung“,Umweltcheck 2001, Empfehlungen des Arbeitskreises Maschinen- und
Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV)
E 5.
Pflichtenheft „Energieeffizienz für NÖ Landesgebäude“, Energetische und ökologische
Anforderungen für die Planung und Errichtung sowie Betrieb und Instandhaltung, 12/2007
E 6.
„Richtlinie Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ Landesbetrieb Liegenschafts- und
Baubetreuung Rheinland-Pfalz (LBB), 11/2007
E 7.
Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2009, Stadt Frankfurt am Main
E 8.
„Effiziente Energienutzung in Bürogebäuden“, Planungsleitfaden, Bayerisches
Landesamt für Umwelt, 07/2008
E 9.
„Konzept zur energetischen Sanierung und zum Einsatz erneuerbarer Energien bei
landeseigenen Liegenschaften“, Strategie und Handlungsleitlinien, Baden-Württemberg
- 53 -
E 2.9
Anlagen
E 2.9.1 Anlage 1: Textbausteine in der Wettbewerbsauslobung
Zusammenstellung aus Veröffentlichungstexten im Hinblick auf Energieeffizienz:
Beurteilungskriterium:
- Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit oder
- Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit
zu erfüllende Anforderungen an die energieeffiziente Planung:
- Geringer Grad der Grundstücksüberbauung und Flächenversiegelung
- Günstige städtebauliche Disposition, (Lage, Erschließung, Verschattung)
- Kompakte Gebäudeform, optimierte Gebäudeausrichtung, Optimierung der Flächenwerte und
des Fensterflächenanteils
- Potential der Nutzung regenerativer Energien
- natürliche Belüftung
- natürliche Kühlung
- Umfassende Tageslichtnutzung
- Effizienter Sonnenschutz
- Festgelegter Energiestandard (siehe Punkt E 2.7), z.B.: Reduzierung der Anforderungen der
EnEV 2009 um 30% und des Transmissionswärmetransferkoeffizienten um 15%
- Ausgabe eines Formblattes (Excel-Arbeitsblatt) oder Programmtools (z.B. Solar Computer) zur
Datenerfassung zur Berechnung der Energieeffizienz - ggf. erst in der zweiten Phase.
E 2.9.2 Anlage 2: Energiestandards
Standards für den baulichen Wärmeschutz und die Gebäudetechnik:
EnEV 2009
Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) werden Gebäude gegenüber der alten
Regelung (EnEV 2007) um durchschnittlich 30 Prozent sparsamer im Energiebedarf sein müssen. Die
Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf von Neubauten wird durchschnittlich um
30 % gesenkt und der bauliche Wärmeschutz muss um durchschnittlich 15 % verbessert werden. Bei
größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle (z.B. Dach, Fassade, Fenster) werden die
Anforderungen an diese Bauteile um durchschnittlich 30 % verstärkt.
Verschärfung der jeweils gültigen EnEV (z.B. - 50%)
In einigen Bundesländern sind für die landeseigenen Gebäude verschärfte energetische
Anforderungen, die sich in einem prozentualen Abschlag von dem jeweils aktuellen Stand der
gesetzlichen Vorschriften (EnEV / DIN V 18599) äußern, vorgeschrieben.
Niedrigenergiehausstandard (EnEV - 30%)
Als Niedrigenergiehaus wird ein Gebäude bezeichnet, wenn es die jeweils geltenden gesetzlichen
energetischen Anforderungen um mind. 25 % unterschreitet. Es existieren verschiedene Standards
und es handelt sich nicht um einen geschützten Begriff. Kriterien:
Transmissionswärmeverlust
- 30 % unter gültiger EnEV
Jahresheizwärmebedarf
≤ 70 kWh/m²a (Basis EnEV2007)
KfW-Effizienzhaus 70 (entspricht etwa dem ehem. KfW 60–Standard)
Transmissionswärmeverlust
max. 70 % der nach EnEV 2007 zulässigen Werte
Jahres-Primärenergiebedarf
max. 70 % der nach EnEV 2007 zulässigen Werte
2
Jahres-Primärenergiebedarf
max. 60 kWh pro m a
KfW-Effizienzhaus 55 (entspricht etwa dem ehem. KfW 40–Standard)
Transmissionswärmeverlust
max. 55 % der nach EnEV 2007 zulässigen Werte
Jahres-Primärenergiebedarf
max. 55 % der nach EnEV 2007 zulässigen Werte, max. 40 kWh/m2a
3-Liter- Haus
Hier wird der Heizöl-Bedarf definiert. Eine konkrete und plakative Bezeichnung für ein Gebäude, das
mit drei Litern Heizöl/ m²a beheizt werden kann; üblicherweise wird dabei als Bilanzgrenze der
Heizwärmebedarf gesehen. Oft wird für Niedrigenergiehäuser als 3-Liter-Haus geworben, dieser Wert
ist aber nur mit sorgfältiger Planung und umfangreichen Maßnahmen zu erreichen. Kriterien:
- 54 Jahresheizwärmebedarf
Primärenergiebedarf
≤ 30 kWh/ m²a
keine Anforderungen
Passivhausstandard
Das Passivhaus ist ein Gebäude, dessen Heizwärmebedarf so gering ist, dass auf ein herkömmliches
Heizwärmeverteilsystem verzichtet werden kann, da die Wärme über die ohnehin erforderliche Zuluft
zugeführt werden kann. Im Vergleich zu einem nach EnEV 2007 gebauten Gebäude verbraucht das
Passivhaus ca. 80 % weniger Heizenergie.
Passivhauskriterien, bezogen auf den Neubau von Nicht-Wohngebäuden: 23
Jahresheizwärmebedarf≤ 15 kWh/ m²a (Grenzwert wird in der Regel vom Wohnungsbau
übernommen)
Luftdichtigkeit n50
≤ 0,60/h
Primärenergiebedarf
keine nutzungsspezifischen Grenzwerte, für Verwaltungsgebäude und
Schulen wird in der Regel auch der Grenzwert für Wohngebäude (120
kWh/m2a) angewendet.
U-Werte Außenhülle: ≤ 0,15 W/m²a
U-Werte Fenster:
≤ 0,80 W/m²a
Zusätzliche Nachweise: z. B. Lüftungsanlage: Nachweis Wärmebereitstellungsgrad > 75% und
Strombedarf Ventilatoren < 0,45 W/(m3/h), ggf. Planung und Auslegung von passiven Kühlsystemen,
Beleuchtungsplanung, sonstige Verbraucher und deren Strombedarf. Energiebilanzierungsnachweis
über „Passivhaus-Projektierungspaket“ (PHPP; auf Excel basierendes Programm, evtl.
qualitätssichernde Zertifizierung und Begleitung durch das Passivhaus-Institut oder durch qualifizierte
Planer und Ingenieurbüros. Bei von Büronutzung und Schulnutzung abweichenden Nutzungsprofilen
besteht allerdings noch Unsicherheit in der Definition des Zielwertes „Primärenergiebedarf“, da hier
der Zielwert von 120 kWh/m2 a aus dem Wohnungsbau nicht ohne weiteres übernommen werden
kann.)
CO2-Neutralität bzw. Null-CO2-Haus
Durch die Verwendung fossiler Brennstoffe bei der Wärme- und Stromversorgung eines Hauses
entstehen CO2-Emissionen. Ein Nullemissionsgebäude dagegen ist in der Jahresbilanz CO2-neutral.
Bei diesem Konzept wird der Energiebedarf zur Konditionierung (Heizung, Kühlung, Lüftung,
Beleuchtung) vollständig durch regenerative Energiegewinne kompensiert. CO2-neutral in der
Jahresbilanz bedeutet, dass am Jahresende die Energieerzeugung dem Energieverbrauch entspricht.
In einem Nullemissionshaus können verschiedene regenerative Energietechniken zum Einsatz
kommen. Eine häufige Form ist die Verwendung von Wärmepumpen in Kombination mit
netzgekoppelten Photovoltaikanlagen. Zusätzlich werden spezielle Wärmedämmungen sowie
individuelle Lüftungskonzepte eingesetzt. Die Beheizung des Gebäudes erfolgt oft auch über
Fernwärme ohne fossile Energieträger.
Nullheizenergiehaus
Ein Nullheizenergiehaus ist ein Gebäude, dessen Jahresheizwärmebedarf in einem durchschnittlichen
Jahr definitionsgemäß „Null“ ist.
Das Null-Heizenergie-Haus benötigt keine von außen zugeführte Energie zum Heizen. Möglich ist dies
in unserem Klima nur durch aktive Systeme (sehr große Solaranlage, eventuell mit Saisonspeicher).
Es werden auch große Photovoltaikanlagen installiert, die soviel Strom ins Netz zurückspeist, wie die
zur Beheizung verwendete Wärmepumpe benötigt. Da die Photovoltaikanlage den Strom jedoch im
Sommer einspeist und die Wärmepumpe den Strom im Winter benötigt (erhöhte Aufbringung mit
fossilen Energieträgern), ist dieses Konzept nicht klimaneutral.
Das Passivhaus kann durch zusätzliche Maßnahmen zu einem "Nullheizenergiehaus" weiterentwickelt
werden. Erfahrungsgemäß wird die fortgesetzte Energieeinsparung mit zunehmend verbesserten
Standards immer aufwendiger. So ist es vergleichsweise einfach, ausgehend von einem
gewöhnlichen Neubau (Heizenergiebedarf: 100 kWh/(m²a) den Niedrigenergiestandard mit 70
kWh/(m²a) zu erreichen. Die Einsparung der nächsten 55 kWh/(m2a) zum Passivhaus fällt schon
schwerer, ist aber gleichfalls noch mit traditionellen Mitteln möglich. Die letzten 15 kWh/(m²a)
erfordern jedoch einiges an Aufwand, der derzeit wirtschaftlich noch nicht zu vertreten ist und dessen
ökologische Bedeutung zu hinterfragen ist. 24
23
Quelle: Zertifizierung als „Qualitätsgeprüftes Passivhaus“- Ergänzung für Gebäude im Nichtwohnungsbau, PassivhausInstitut
24
http://www.passivhaustagung.de/Passivhaus_D/Aufsatz_Passivhaus_1997.htm
- 55 -
Nullenergiehaus
Das Nullenergiehaus ist ein Energiestandard für Gebäude, die rechnerisch in der jährlichen Bilanz
keine externe Energie (Elektrizität, Gas, Öl) beziehen. Es handelt sich bei Null- oder
Plusenergiehäusern daher in der Regel um Passivhäuser mit Solarstromanlage. Über die
Solarstromanlage wird über das Jahr verteilt genauso viel bzw. mehr Energie produziert, als an Strom
und Wärmeenergie gebraucht wird. Der Solarstrom wird in das öffentliche Netz eingespeist und bei
Bedarf wird Strom aus dem Netz gezogen, so dass die Jahresbilanz ausgeglichen bzw. positiv ist.
Nicht berücksichtigt wird dabei die Energie, die zur Erstellung des Hauses benötigt wird.
Plusenergiehaus
Das Plusenergiehaus® 25 verfolgt ein dreifaches Ziel: 100 Prozent regenerative Energieversorgung,
emissionsfreier Betrieb und positive Energiebilanz. Um seine positive Energiebilanz im Jahresmittel zu
erreichen, zieht das Haus den aktiven und passiven Nutzen aus der Sonnenenergie in Form von
Photovoltaik-Paneelen auf dem Dach (Dach-Solaranlage) und Solarthermieanlagen für die
Brauchwassererwärmung. Das Plusenergiehaus produziert somit mehr Energie als es verbraucht. Das
Haus verbraucht nur theoretisch keine Energie, da die Photovoltaik-Anlage Strom erzeugt und ins
öffentliche Netz einspeist.
Plusenergiehäuser werden generell südseitig gebaut. Es werden noch mehr Fensterverglasungen als
beim Passivhaus eingesetzt, damit die Sonnenenergie passiv zur Raumerwärmung genutzt werden
kann. Eine bedeutende Rolle spielt auch die kontrollierte Lüftungsanlage, welche vom erzeugten
Strom betrieben und die warme Luft gleichmäßig im Haus verteilt. Dazu kommt die Auswahl
wohngesunder Baustoffe.
Energieautarkes Haus
Das energieautarke Haus verfügt über keinen Anschluss an die öffentlichen Versorgungsnetze, so
dass die gesamte benötigte Energie selbst gewonnen und so gespeichert werden muss, dass sie zum
Zeitpunkt des Bedarfs verfügbar ist. In angeschlossenen Gebieten sind energieautarke Häuser
unökonomisch und nur zu Forschungszwecken sinnvoll.
25
http://www.plusenergiehaus.de/, Das Plusenergiehaus wurde von seinem Urvater, dem deutschen Architekten Rolf Disch,
markenrechtlich geschützt. Dieser realisierte im Jahr 2000 unter anderem auch in Freiburg die erste, 100 % CO2-neutrale
Solarsiedlung mit 50 Plusenergiehäusern. http://www.energiesparhaus-energiesparhaus.de/plusenergiehaus.html
- 56 -
E3
Nutzerverhalten
E 3.1 Projektaufgabe
Aufgabe bei dem engen Thema Nutzerverhalten waren drei Kriterien, die näher untersucht
werden sollten. Diese inhaltlichen Schwerpunkte waren wie folgt definiert:
-
Energieeinsparpotentiale durch angepasstes Nutzerverhalten
Maßnahmen zur Beeinflussung des Nutzerverhaltens
Wer ist zuständig für die Beeinflussung des Nutzerverhaltens?
E 3.1.1 Projektumfang
Im Teilprojekt "Nutzerverhalten" soll die Vielschichtigkeit der Verantwortlichkeiten bei der
Nutzung von staatlichen Gebäuden aufgezeigt werden.
E 3.1.2 Grundsätzliches
Dem Nutzerverhalten kommt eine zentrale Bedeutung bei der Senkung des Energie- und
Resourcenverbrauchs zu. Der Erfolg aller technischen Maßnahmen hängt in hohem Maße
vom Verhalten der Nutzer eines Gebäudes ab. Hierbei geht es nicht um technische
Fachfragen. Im Vordergrund stehen
- organisatorische und
- psychologische Fragen.
Energiesparendes Nutzerverhalten bedeutet, Verschwendung vermeiden und die zur
Verfügung stehenden Energie rationeller und effektiver nutzen. Die dazu notwendigen
Maßnahmen können bei Einbeziehung aller Beteiligter ohne größere Investitionen umgesetzt
werden. Für den staatlichen Bereich ergeben sich dabei folgende elementare Fragen:
Wie ist (wird) das Gebäudemanagement hinsichtlich
- technischem Gebäudemanagement
- energetischem Management
- Flächenmanagement
organisiert?
Die Analyse des Ist-Zustandes ergibt ein heterogenes Bild in der Bewirtschaftung der
Gebäude. An dem Prozess Bau, Bauunterhalt und Betrieb sind unterschiedlich viele Beteilige
in den Ländern eingebunden. Nicht immer ergibt sich für den Nutzer eine optimale Betreuung
aus einer Hand, da eine Vielzahl von zu beachtenden Handlungssträngen eine sinnvolle
Bewirtschaftung eines staatlichen Gebäudes oft erschwert. Viele Bemühungen in den
einzelnen Ländern sind zu erkennen, eine einheitliche Betrachtung und Linie jedoch fehlt.
An der Schnittstelle zur Arbeit der Bauverwaltung ergeben sich vielfach Reibungsverluste in
punkto Informationsfluss und aufgrund der verschiedenen Interessenslagen. Mehrere
Studien und Untersuchungen haben ergeben, dass bei bewusstem und intelligentem
Umgang mit Energie durch Mitarbeiter/- innen bis zu 20 % Energiekosten eingespart werden
können. Die zentrale Frage dabei ist nur, wie das Verhalten der Mitarbeiter positiv beeinflusst
werden kann, und wer für diese Aufgabe zuständig ist. Die Höhe des zu erreichenden
Einsparpotentials hängt vom bisherigen Nutzerverhalten, vom Gebäude sowie dessen
energetischem Zustand ab. Dieses Einsparpotential ist mit nicht oder geringinvestiven
Maßnahmen ohne Komforteinbußen für die Nutzer erschließbar.
Einen wesentlichen Anteil beim Umgang mit den Ressourcen hat dabei das örtliche Betriebsbzw. Hausmeisterpersonal. Der Einfluss der Nutzer ist jedoch genau so wichtig und nicht zu
- 57 -
vernachlässigen. In Liegenschaften ohne festes Betriebspersonal ist deren Einfluss
elementar.
Bei der Erfüllung der Vielzahl der staatlichen Aufgaben ist ein vielschichtiger
Gebäudebestand vorhanden. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Nutzer der
öffentlichen Gebäude. Auch die Nutzungszeiten sind sehr vielfältig. Neben regelmäßigen
Gebäudenutzern wie Verwaltungsmitarbeitern, Soldaten, Studenten, Schülern, Polizisten gibt
es auch temporäre Nutzer, wie z.B. Besucher von Museen oder Theatern, Sportvereine in
Sporthallen etc., die erheblichen Einfluss auf den Energie- und Ressourcenverbrauch haben.
E 3.2 Energieeinsparpotentiale durch angepasstes Nutzerverhalten
Folgende Elemente sind dabei von Bedeutung und ein wesentlicher Schritt zur
nutzerbedingten Energieeinsparung:
E 3.2.1 Flächenmanagement
Die Flächenminimierung ist ein erster und wesentlicher Schritt. Das Flächenmanagement
liegt schwerpunktmäßig auf der Seite der nutzenden Verwaltung, wie z.B. den Hochschulen.
Ein effektiver Umgang mit Flächen ist anzustreben. Eine enge Kommunikation und
Rückkopplung mit der das Energiemanagement zu vertretende Organisationseinheit ist
notwendig.
E 3.2.2 Verbrauchs und Kostencontrolling
Des Verbrauchs- und Kostencontrolling wird in den Ländern unterschiedlich gehandhabt. Die
Datenerfassung der Verbräuche findet sowohl bei den nutzenden Verwaltungen selbst, als
auch bei den Bau- und Liegenschaftsverwaltungen statt. Ein Vergleich untereinander und
eine Rückkopplung mit den Nutzern direkt findet in vielen Fällen nicht statt. Der einzelne
Nutzer hat oft keine Rückmeldung, in wieweit seine eigenen Sparbemühungen erfolgreich
waren. Ein enger Daten und Informationsaustausch ist notwendig
E 3.2.3 Beratung/ Schulung/ Information der Nutzer / Mitarbeiter hinsichtlich
optimierter Betriebsweise der betriebstechnischen Anlagen
Bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen sind auf Grund der jeweils gültigen gesetzlichen
Vorgaben (EnEV) projektbezogene Sollkennwerte zu Beginn der Planung als einzuhaltende
Grenzwerte festzulegen. Nach Übergabe der Anlagen an die Nutzer / Nutzende Verwaltung
ist innerhalb der ersten 24 Monate eine Erstkontrolle der Leistungs- und Verbrauchswerte
sinnvoll. Dies schließt einen Soll – Ist Vergleich mit den Zielwerten der Planung ein. Ein
sorgfältiges Überwachen und Beobachten der Anlagen (Monitoring) ergänzt diesen Prozess,
um eine optimale Anpassung der Anlagen an die realen Betriebsverhältnisse zu
gewährleisten. Diese Prozesse erfolgen in der Regel innerhalb der Leistungsphase 9 der
HOAI . Diese Aufgaben können:
- mit eigenem technischem Personal
- durch Beauftragung der beteiligten Planungsbüros mit Besonderen Leistungen
oder
- durch Beauftragung geeigneter Dritter erledigt werden.
Dabei ist das Personal der nutzenden Verwaltung intensiv einzubinden.
- 58 -
E 3.2.4 Beratung/ Schulung/ Information der Mitarbeiter der nutzenden Verwaltung
hinsichtlich eines energieoptimierten Verhaltens
Im Betrieb sind die nutzenden Verwaltungen durch eine enge Betriebsüberwachung im
Bestand zu begleiten. Durch die Einrichtung geeigneter Messstellen ist eine
flächendeckende Erhebung der Daten für eine durchgängige Betriebsüberwachung zu
gewährleisten. Mittels routinemäßig durchgeführter Begehungen sind die Anlagen zu
begutachten und bei Abweichungen der Istwerte von den Sollwerten diese wenn möglich zu
korrigieren und durch Optimierung zu verbessern. Diese von der Bauverwaltung
durchgeführten Begehungen können durch Nutzerschulungen und entsprechendes
Schulungsmaterial ergänzt werden. Ist in Einzelfällen geeignetes Betriebspersonal beim
Nutzer vorhanden, sind eine enge Zusammenarbeit und ein wechselseitiger, guter
Informationsfluss erforderlich.
Falls die Landesbauverwaltungen aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage sind, diese
Aufgaben zu übernehmen, ist die Fremdvergabe der Betriebsüberwachung an geeignete
Dienstleistungsfirmen ein möglicher Weg, alle Einsparmöglichkeiten auszuschöpfen.
Die jeweiligen Begehungen mit den sich anschließenden Untersuchungen sollen sich nicht
nur auf die verbrauchsbedingten Kosten beschränken, sondern auch sonstige
Betriebskosten einbeziehen.
E 3.3 Maßnahmen zur Beeinflussung des Nutzerverhaltens
Die allgemeine Nutzerinformation über die Kosten sowie die auch wichtige Information über
den Energie- und Resourcenverbrauch bilden einen wichtigen Baustein im technischen
Gebäudemanagement. Eine zentrale Bewirtschaftung der Betriebskosten mit
Weiterverrechnung der Kosten an die Nutzer bündelt die Vorteile beispielsweise von
zentraler Beschaffung und einem geschärften Nutzerbewusstsein über die von ihm
verursachten Kosten. Durch ein verstärktes Energiecontrolling kann auch die Höhe der
energetisch bedingten Betriebskosten haushaltstechnisch fundierter hinterfragt werden.
Die enge Einbindung der Geschäftsführung oder Behördenleitung des jeweiligen Nutzers ist
eine wichtige Voraussetzung für die Nutzerbeteiligung und -motivation.
Pro Gebäude oder Liegenschaft sollte ein Energiebeauftragter als Ansprechpartner für
Energiefragen aus dem Nutzerkreis benannt werden.
Durch geeignete Maßnahmen, oder durch eigens ins Leben gerufene Projekte, können und
sollen die Nutzer und staatlichen Bediensteten motiviert werden, intensiv an der Senkung
des Energieverbrauches mitzuwirken. Zugeschnittene Aktionsprogramme können diesen
Prozess unterstützen.
Hierzu gibt es viele Möglichkeiten, mit einfachen Mitteln die Nutzermotivation zu fördern:
Energiespartipps, Verleih von Messgeräten, etc.
Dennoch ist die Regel, dass das persönliche Einsparverhalten im privaten Bereich
konsequenter gelebt wird als am Arbeitsplatz oder in Öffentlichen Bereichen. Das liegt
einfach daran, dass die Gebäudenutzer die anfallenden Energiekosten häufig nicht selbst zu
bezahlen haben.
Je nach Nutzergruppe können über die einfachen Mittel hinausgehenden Methoden und
Einsparprojekte entwickelt werden, die zum Energiesparen motivieren und die Nutzer
ansprechen. Grundlage ist immer die Ermittlung eines Referenzverbrauchs eine Gebäudes.
Je nach Art der Liegenschaft und den spezifischen Nutzern haben sich zum Beispiel diverse
Anreizmodelle bewährt. Möglich sind dabei z. B. Prämienzahlungen an hausverwaltende
Dienststellen, wie bei Win-Win oder fifty-fifty-Modellen oder einmaligen Bonusleistungen
- 59 -
und/oder Urkunden im Rahmen von Ideenwettbewerben sowie der Verleihung von
Energiesparpreisen für realisierte Einsparungen.
Schulungen der nutzenden Verwaltungen/Hausmeistern und die konsequente Umsetzung
von Energiesparprogrammen unterstützen die Bemühungen der einzelnen Bediensteten.
E 3.4 Wer ist zuständig für die Beeinflussung des Nutzerverhaltens?
Im Staatlichen Bereich, auf Länderebene, besteht hier ein großer Handlungsbedarf. Aus den
Gründen, die oben genannt wurden, müssen hier alle Anstrengungen unternommen werden,
die nutzenden Verwaltungen in diesem Bereich stärker in die Verantwortung zu nehmen,
oder aber in effektiverer Weise zu organisieren. Dabei ist auch eine zentrale Frage, wie und
durch wen die haushaltsmäßige Bewirtschaftung der Betriebskosten erfolgt.
In den Ländern sind die nutzenden Verwaltungen in Ihren Liegenschaften grundsätzlich
selbst zuständig für den Betrieb der technischen Anlagen. Im besten Falle erhalten Sie von
den Staatlichen Bau-und Liegenschaftsämtern eine Unterstützung, die Verantwortung für
den Betrieb bleibt aber in ihrer Hand.
Eine immer notwendigere Rückkopplung zum technischen Gebäudemanagement der
Bauverwaltung, welche zwingend notwendig ist, findet oft nicht in dem notwendigen Umfang
statt.
In der Regel werden bis heute in allen Ländern die Einsparungen, die auf Grund eines
geänderten Nutzerverhaltens erreicht werden, nicht in den Nutzerhaushalt übertragen.
Diese Handlungsfelder sind nur durch organisatorische Maßnahmen erfolgreich
umzusetzen. Je weniger Organisationseinheiten mit diesem zukunftsträchtigen Arbeitsfeld
konfrontiert sind, um so effizienter werden die Einsparbemühungen sein, und um so größer
sind die auszuschöpfenden Potentiale im Bereich des Nutzerverhaltens.
Empfehlung:
Das Thema Energieeffizienz ist ein Dauerthema und bedarf einer dauerhaften Institution.
Ohne „Kümmerer“, sprich Objektverantwortliche, die dieses Thema ganzheitlich betrachten,
werden hier keine Fortschritte zu erzielen sein. Eindeutige Ziele, Offenheit und Transparenz
sind die Grundlage einer erfolgreichen Organisation.
Nichts motiviert und spornt Mitarbeiter mehr zum sportlichen Wettbewerb und erfolgreichen
Energiesparen an, als klare Ziele und die Differenz zwischen Soll und Ist vor den Augen.
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E 3.5 Quellen und weiterführende Literatur
(1) Klimaschutzinitiative des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit; www.bmu.de/klimaschutzinitiative/aktuell/41708.php
(2) Hinweis für Gebäudenutzer der Stadt Frankfurt;
www.stadt-frankfurt.de/energiemanagement/pdf/Hinweise-fuer-Gebaeudenutzer.pdf;
Seminarprogramm der Stadt Frankfurt;
www.stadt-frankfurt.de/energiemanagement/seb/intro.htm
(3) Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung;
Endbericht über die Auswertung der Budget- und Anreizsysteme zur Energieeinsparung an
hessischen Schulen; Bearbeiter: ifeu-Institut Heidelberg; November 2004;
www.ifeu.org/index.php?bereich=bil&seite=hessepraemien
(4) Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU e.V.); Bundesweite Studie
zum Thema „Einsparprojekte an Schulen“; Berlin im März 2003; www.ufu.de/fifty-fifty/fifty-fiftydownloads.html
(5) Energieeinsparprojekte der Landeshauptstadt Hannover;
www.hannover.de/de/umwelt_bauen/energie/leitstelle_energie_klimaschutz/energie_klima_ihh
/ene_schu.html
(6) Energiespar-Projekt an Schulen der Stadt Frankfurt; www.umweltlernenfrankfurt.de/Energie/Projekt.htm und www.stadtfrankfurt.de/energiemanagement/xls/Erfolgsbeteiligung-Praemien.xls
(7) Energiesparprogram KEiM (Keep Energy in Mind) der Stadt Nürnberg; www.keimnuernberg.de
(8) E-Team-Projekt an Schulen der Stadt Heidelberg;
www.heidelberg.de/servlet/PB/menu/1101140/index. html
(9) Leitfaden Nachhaltiges Bauen des BmVBW vom Januar 2001
(10) AMEV-Hinweise zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Energie und Wasser in
öffentlichen Gebäuden – Energie 2000 –
(11) Pflichtenheft „Energieeffizienz“ für NÖ Landesgebäude, Ausgabe Dezember 2007
(12) Energiebericht für die landesgenutzten Liegenschaften in Schleswig-Holstein, März 2007
(13) Evaluationsbericht des Projektes „Energiepartnerschaft“ in Kooperation mit der Klimaschutzund Energieagentur Baden Württemberg
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F Mitglieder der Projektgruppe
Projektleitung
Ingo Roll
Niedersächsisches Finanzministerium
Unterarbeitsgruppe Gebäudebestand
Jürgen Fischer
Oberfinanzdirektion Hannover
Stefan Großhans
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung
Rheinland-Pfalz
Christiane Kamprath
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
Tatjana Keusgen
Finanzministerium Baden-Württemberg
Dirk Markfort
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Theresia Rosenbusch
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium
des Innern
Falko von Strauss
Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa,
Bremen
Unterarbeitsgruppe Neubau
Peter Eichler
Hessisches Baumanagement
Ralf Gauda
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein
Stefan Haub
Hessisches Ministerium der Finanzen
Stefanie Kiegeland
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Hamburg
Thomas Schilling
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Unterarbeitsgruppe Nutzerverhalten
Tilman Ritter
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium
des Innern
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