SAMTGEMEINDE LANDESBERGEN LK ,,™u„c

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SAMTGEMEINDE LANDESBERGEN
LK ,,™u„c
Auslegungsexemplar
Dieses Exemplar hat im Rahmen der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung vom 22.02.1996 - 25.03.1996
öffentlich ausgelegen.
Samtgemeindedirektor
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN - TEILPLAN G
1. ÄNDERUNG GEMEINDE LEESE
ERLÄUTERUNGSBERICHT
DATUM
06.02.1996
VERFAHRENSSTAND
FÜR § 4(1) u. 3(1) BauGB
PLANUNGSBÜRO PETERSEN • AM UHRTURM 3 • 30519 HANNOVER
• TEL. 0511 - 8387362 • FAX 832900
by
1
DL
Samtgemeinde Landesbergen, F-Plan - Teilplan G, 1. Änderung
1.0
Erfordernis der F-Plan-Änderung
Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Lan­
desbergen - Teilplan G (Leese) ist seit dem
21.09.1979 rechtswirksam.
Aufgrund der fortschreitenden städtebaulichen Ent­
wicklungen, geänderter Planungserkenntnisse und
gesetzlicher Regelungen werden Anpassungen und
Ergänzungen der Darstellung in der vorbereitenden
Bauleitplanung erforderlich.
Im Nordosten der Gemeinde Leese liegt der ehemali­
ge Bundeswehrstandort Leese, der im Rahmen der
allgemeinen Truppen- und Standortreduzierungen Mit­
te 1995 aufgelöst und inzwischen vollständig überge­
ben wurde. Das Areal befindet sich im Besitz der IVG.
Vor der Wiedervereinigung der ehemaligen BRD und
DDR und der Auflösung des Warschauer Paktes war
das Land Niedersachsen aufgrund seiner besonderen
wehrgeografischen Lage gegenüber den anderen (al­
ten) Bundesländern überproportional von der Statio­
nierung militärischer Streitkräfte betroffen. Im Rahmen
der Truppenreduzierungen werden die Alliierten ihre
Streitkräfte in Niedersachsen um ca. 40 % und die
Bundeswehr um rund 30 % abbauen, hinzuzurechnen
sind die ca. 25 % der Zivilbeschäftigten, die ihre Ar­
beitsplätze verlieren. Besonders stark wirken sich die­
se Truppenreduzierungen in den ländlichen und struk­
turschwachen Räumen aus, die sich im Laufe der Zeit
sowohl in wirtschaftlicher als auch infrastruktureiler
Hinsicht auf die Streitkräfte eingestellt haben.
Die Aufgabe der betroffenen Gemeinden ist es nun,
einerseits die mit den Truppenreduzierungen verbun­
denen wirtschaftlichen Folgen aufzufangen und ande­
rerseits Konzepte für zivile Anschlußnutzungen auf
den freiwerdenden bzw. bereits frei gewordenen Lie­
genschaften zu erarbeiten. Zu diesen Gemeinden
zählt auch die Gemeinde Leese - Samtgemeinde
Landesbergen.
Um der weiträumig vorhandenen Strukturschwäche
des ländlichen Raumes entgegenzuwirken, soll u.a.
die Erschließung von Gewerbe- und Industriegebieten
gefördert werden, um somit die Sicherung oder Ent­
stehung gewerblicher Arbeitsplätze zu unterstützen
und ggfs. mögliche Standortdefizite aufgrund man­
gelnder wirtschaftsnaher Infrastruktur (verkehrliche
Anbindung, Ver- und Entsorgung mit Wasser, Ener­
gie) zu verbessern.
Diese Maßnahmen tragen als Folgewirkung auch zu
einer Aufwertung der ländlichen Gemeinden als
Wohn- und Lebensstandorte für die ansässige Bevöl­
kerung bei.
Um die Arbeitsplatz-Situation in der Gemeinde Leese
bzw. innerhalb der Samtgemeinde Landesbergen zu
verbessern, ist die Gemeinde bestrebt, bestehende
Gewerbestandorte zu sichern bzw. neue zu ermögli­
chen. Letzteres trifft insbesondere für das ehemalige
Bundeswehr-Gelände in Leese zu, daß als altindu­
strieller Standort reaktiviert und künftig als Gewerbeund Industriegebiet (gewerbliche Baufläche - G) sowie
durch Freizeit- und Sportanlagen (Sonderbaufläche S) genutzt werden soll.
In Teilbereichen werden die vorhandenen Gebäude
und Geländeflächen bereits heute durch überwiegend
ortsansässige gewerbliche Betriebe genutzt. Weitere
Nutzungsinteressenten für das Gelände sind vorhan­
den.
Das ehemalige Bundeswehr-Gelände ist im wirksa­
men Flächennutzungsplan insgesamt als "Fläche für
den Gemeinbedarf" ohne besondere Zweckbestim­
mung dargestellt.
Um den Flächennutzungsplan bezüglich der Nutzung
des IVG-Areals an die veränderte Ausgangslage und
die dadurch hervorgerufenen neuen Planungsvorga­
ben und städtebaulichen Zielsetzungen anzupassen,
hat der Ausschuß der Samtgemeinde Landesbergen
die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes - Teil­
plan G für die Gemeinde Leese beschlossen.
Die Belange von Natur und Landschaft sind in ver­
stärktem Maße zu berücksichtigen und führen insbe­
sondere auch unter der Vorgabe der Eingriffsregelung
nach § 8a BNatSchG i.V. mit dem niedersächsischen
Naturschutzgesetz dazu, daß der Bereich für die po­
tentielle bauliche Nutzungen zugunsten von Flächen
und Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung
von Natur und Landschaft reduziert wird.
Für das Gebiet der F-Plan-Änderung wird gleichzeitig
der B-Plan Nr. 10 "Oehmer Feld" der Gemeinde Leese
aufgestellt. Er durchläuft im Parallelverfahren die not­
wendigen Verfahrensschritte zur Bauleitplanung. Die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die
frühzeitige Bürgerbeteiligung werden deshalb zeit­
gleich zum F-Plan-Verfahren durchgeführt.
PLANUNGSBÜRO PETERSEN - AM UHRTURM 3 - 3 0519 HANNOVER
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Samtgemeinde Landesbergen, F-Plan - Teilplan G, 1. Änderung
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Samtgemeinde Landesbergen, F-Plan - Teilplan G, 1. Änderung
SAMTGEMEINDE LANDESBERGEN
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN - TEILPLAN G
(GEMEINDE LEESE)
-
•
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1. ÄNDERUNG
DARSTELLUNG DER 1. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES - TEILPLAN G
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Samtgemeinde Landesbergen, F-Plan - Teilplan G, 1. Änderung
2.0
Beschreibung der 1. Änderung
Nutzung geprägt und weist den Charakter eines Dorf­
gebietes (MD) nach BauNVO mit 1 bis 1 1/2-geschossiger Bebauung auf. Die Gebäude sind vorwiegend
einseitig entlang der Westseite der Raiffeisenstraße
entstanden. Sie wurden im wesentlichen in der Zeit
vor und nach dem 2. Weltkrieg errichtet.
Größe des Gebietes:
•
ca. 62,3 ha
Darstellung im wirksamen F-Plan:
-
Gemeinbedarfsfläche (62,3 ha)
Darstellung in der 1. Änderung:
-
-
Gewerbliche Baufläche (26,8 ha)
Sonderbaufläche (6,5 ha)
Fläche für Versorgungsanlagen (0,5 ha):
Elektrizität
Wasser (Wasserwerk)
Abwasser (Kläranlage)
Fläche für Wald, zugleich flächendeckend
als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft (28,5 ha)
Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes ist über
einen gut ausgebauten Kreuzungspunkt an der B 215
bereits vorhanden. Die bestehende Zufahrtsstraße
weist aufgrund der ehemals militärischen Nutzung des
Bebauungsplangebietes einen für gewerblichen Ver­
kehr ausreichenden Unterbau auf. Hinsichtlich ihrer
Trassenführung werden ggf. Ausbaumaßnahmen in
Teilbereichen und in Abhängigkeit des künftigen Ver­
kehrsaufkommens notwendig.
Westlich des Plangebietes verläuft die Haupteisen­
bahnstrecke Nienburg - Minden der Deutschen Bahn
AG. Sie wurde in diesem Bereich kreuzungsfrei paral­
lel zur B 215 ausgebaut.
Vorprägung des Gebietes:
BEBAUUNG
Mögliche Bebauung:
-
industriell und gewerblich genutzte Gebäude
mit einer Höhe bis zu 14 m sowie Anlagen für
die aktive Freizeit- und Sportnutzung
Lage im Raum
Das Gebiet der 1. Änderung befindet sich im Nord­
osten der Gemeinde Leese.
Es liegt am westlichen Rande eines ausgedehnten
Waldgebietes, das bis zum Steinhuder Meer reicht
und teilweise in das Landschaftschutzgebiet "Meer­
bachniederung" einbezogen ist. Das Plangebiet grenzt
im Osten unmittelbar an landwirtschaftlich genutzte
Flächen an (Baumschule), die entlang der B 215 in ein
Gewerbegebiet (Gelände der Raiffeisengenossen­
schaft mit Lagerplatz, Schredder- und Kompostieran­
lage für Bio-Stoffe, u.a.) übergehen.
Im Nordosten beginnt in ca. 450 m Entfernung vom
Eingangstor (geringste Entfernung) die Bebauung der
Siedlung Hahnenberg, die sich weiter in nördlicher
Richtung entwickelt hat. Sie ist als ländliche Siedlung
im Außenbereich vorrangig durch landwirtschaftliche
Wie bereits beschrieben, wurde das Gelände bis vor
kurzem von der Bundeswehr militärisch genutzt. Er­
haltene Gebäude sind im mittleren und westlichen Be­
reich vorhanden. Sie sind im überwiegenden 1 1/2und 2- geschossig, vereinzelt auch optisch 3- bis 4geschossig. Die neueren Gebäude im Westen des
Gebietes (Eingangsbereich) sind zumeist massive
Klinkerbauten. Im übrigen handelt es sich im wesentli­
chen um Stahlbeton-Skelett-Bauten. Im östlichen Teil­
bereich befinden sich bewachsene Gebäuderuinen
von Stahlbeton-Skelett-Bauten, die nach dem Krieg
gesprengt wurden und inzwischen wertvolle Lebens­
räume für Flora und Fauna bieten.
VERKEHR
Das IVG-Areals ist durch eine interne Erschließung
mit gerader Hauptverkehrsachse und hiervon abzwei­
genden Straßen und Wegen gekennzeichnet. Die
Fahrbahnbreiten sind meist relativ gering bemessen,
so daß bei einer Konversion des Geländes trotz meist
guter Fahrbahnzustände Ausbaumaßnahmen erforder­
lich werden. Im Westen des Plangebietes befinden
sich größere versiegelte Flächen, die als Parkplätze
und Haubschrauberlandeplatz genutzt wurden.
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Samtgemeinde Landesbergen, F-Plan - Teilplan G, 1. Änderung
GRÜNBESTAND
-
Das Gelände zeichnet sich durch dichten und aufge­
lockerten Baumbestand aus. Insgesamt befinden sich
49,3 ha Waldfächen innerhalb des Gebietes. Vor al­
lem im östlichen und südöstlichen Teil sind ökologisch
wertvolle Laubwälder vorhanden. Zudem gibt es Ein­
zelexemplare von alten Eichen und Buchen, die be­
sonders schützenswert sind. Neben dem Baumbe­
stand haben sich lediglich in Teilbereichen andere,
flachwüchsige Biotopflächen entwickelt oder flächen­
versiegelungen stattgefunden.
-
Im Rahmen des sich im Parallelverfahren befindenden
B-Planes "Oehmer Feld" wurde eine detaillierte Grün­
ordnung / Eingriffsregelung (Anlage) erstellt. Hierin
wird die ökologische Situation des Gebietes genauer
beschrieben und bewertet.
-
Die Vorgaben aus den beschreibenden Darstellungen
lassen sich für den Untersuchungsbereich auf wesent­
liche Punkte reduzieren und wie folgt zusammenfas­
sen:
-
Übergeordnete Planungen
LANDESRAUMORDNUNGSPROGRAMM (LROP)
Das
niedersächsische
Landesraumordnungspro­
gramm (Nds. LROP) ist untergliedert in
-
-
Teil I
Grundsätze und Ziele zur allgemeinen Ent­
wicklung des Landes sowie die Begründung
-
Teil II
Beschreibende und Zeichnerische Darstellun­
gen mit verbindlichen Festlegungen und den
Beikarten 1 - 7 .
Danach werden für das beplante Gelände in Leese,
das innerhalb eines ländlichen Raumes liegt, keine
verbindlichen zeichnerischen Festlegungen getroffen.
Östlich des Planbereiches befindet sich jedoch ein
Vorranggebiet für die Trinkwassergewinnung.
Darüberhinaus enthalten aber die zum Teil II gehör­
enden Beikarten 1 - 7 Aussagen zu Teilaspekten, die
als Abwägungsgrundlagen bei der Regionalplanung
der Sicherung und Vorsorge von Schutzgütern dienen
sollen und im Rahmen der Aufstellung der Regionalen
Raumordnungsprogramme (RROP) räumlich näher
festzulegen sind. Da ein RROP für den Landkreis Ni­
enburg zur Zeit nicht vorliegt, bedürfen deshalb auf­
grund des Maßstabes der Kartenwerke des LROP
(insbesondere in den Randzonen) die Aussagen für
den jeweiligen Planungsbereich im Einzelfall der örtli­
chen Überprüfung und genaueren Abgrenzung. So
liegt der Untersuchungsbereich
innerhalb eines Landkreises mit einem Wald­
anteil von mehr als 15 %,
am Westrand eines Vorsorgegebietes für
Natur und Landschaft,
am Westrand eines Vorsorgegebietes für die
Forstwirtschaft sowie
am Westrand eines Vorsorgegebietes für die
Erholung.
-
-
Erhaltung und Schaffung außerlandwirtschaft­
licher Erwerbsmöglichkeiten.
Vor der Ausweisung neuer gewerblicher Bau­
flächen sollen verfügbare Altgewerbe- und Al­
tindustriegebiete vorrangig in Anspruch ge­
nommen werden.
Bei Vorhaben mit zu erwartenden Immissio­
nen, trotz der technischen Möglichkeiten zur
Minderung
von
Emissionen,
ist
durch
räumliche Ordnung der Nutzungen sicher zu
stellen, daß schädliche Umwelteinwirkungen
vermieden
werden,
insbesondere
auf
Wohngebiete und Vorranggebiete für Natur
und Landschaft sowie für Erholung.
Bei Planungen von raumbeanspruchenden
Nutzungen im Außenbereich sind möglichst
große unzerschnittene und von Lärm unbeein­
trächtigte Räume zu erhalten und die Flä­
chenansprüche sowie die über die direkt be­
anspruchte Fläche hinausgehenden Auswir­
kungen der Nutzung zu minimieren.
Verbesserung der Waldstruktur, zur Siche­
rung einer nachhaltigen Forstwirtschaft und
der Waldfunktionen.
Sofern Gebiete, insbesondere Bodenabbau­
gebiete und Truppenübungsplätze nicht mehr
genutzt werden, ist sicherzustellen, daß darin
Lebensräume für die heimische Tier- und
Pflanzenwelt geschaffen werden.
Resümierend ist festzustellen, daß die Belange der
Raumordnung und Landesplanung einer Konversion
des ehemaligen Bundeswehrgeländes für zivile Nut­
zungen grundsätzlich nicht entgegen stehen, dabei
jedoch die Schutzgüter Natur und Landschaft, Forst­
wirtschaft und Erholung in starkem Maße bei den wei­
teren planerischen Überlegungen zu berücksichtigen
sind.
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Samtgemeinde Landesbergen, F-Plan - Teilplan G, 1. Änderung
REGIONALES
(RROP)
RAUMORDNUNGSPROGRAMM
Ein Regionales Raumordnungsprogramm
Landkreis Nienburg liegt zur Zeit nicht vor.
für
den
LANDSCHAFTSRAHMENPLAN
Der Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Nien­
burg liegt als Vorentwurf in der Fassung von 1993 vor.
Seine Aussagen haben gutachterlichen Charakter und
werden als abwägungsrelevantes Material bei der Be­
urteilung von Einzelvorhaben und der Einschätzung
ihrer Auswirkungen auf Natur und Landschaft heran­
gezogen. Auch hier sind jedoch aufgrund des Maß­
stabes im Einzelfall die Aussagen in der Örtlichkeit zu
überprüfen.
Nach dem Landschaftsrahmenplan ergeben sich für
das Plangebiet zusammengefaßt im wesentlichen fol­
gende Aussagen (siehe auch die nachfolgenden Kar­
ten):
-
-
-
-
-
-
Im Norden und Osten grenzt das IVG-Areal
direkt an ein Landschaftsschutzgebiet an
(LSG Nl 39).
Bis zur Ostgrenze des IVG-Areal reicht das
Trinkwasserschutzgebiet (Zone III).
Auf dem Gelände befindet sich Waldbestand,
der sich in nördlicher, östlicher und südlicher
Richtung als großflächiges zusammenhän­
gendes Waldgebiet fortsetzt.
Im nordwestlichen Teilbereich sind zwei Be­
reiche mit besonderer Bedeutung für Arten
und Lebensgemeinschaften gekennzeichnet.
Im westlichen Teilbereich (bauliche Anlagen
am Eingang) befinden sich Flächen ohne be­
sondere Kennzeichnung, daß bedeutet, sie
sind ohne Bedeutung für Natur und Land­
schaft.
Bereiche, von denen Immissionen ausgehen
sind einerseits außerhalb des Plangebietes
aufgezeigt (vorhandenes Gewerbegebiet Raiffeisengenossenschaft) und andererseits
innerhalb des Plangebietes. Bei letzterem
handelt es sich um den Hubschrauberlande­
platz der Bundeswehr, der jedoch, nach Ab­
zug der Truppen, bedeutungslos geworden
ist.
Das Plangebiet liegt am Rande eines Vorsor­
gegebietes zur (ruhigen) Erholung.
Es ist als Standort für Altlasten gekennzeich­
net.
Zusammenfassend ist festzustellen, daß für das Plan­
gebiet selber außer dem Waldbestand und zwei klei­
nerer bedeutungsvollerer Bereiche für Arten und Le­
bensgemeinschaften keine weiteren besonderen Vor­
gaben aus Sicht der Belange der Grünordnung vorge­
geben sind, andererseits aber erhöhte Schutzanforde­
rungen bis an den Untersuchungsbereich heranrei­
chen (wie LSG, Trinkwassergewinnung) und durch
den vorhandenen Gewerbestandort mit Gleisanschluß
sowie durch die bisherige Nutzung des Geländes ge­
wisse Vorbelastungen für den Planbereich und seine
Umgebung bestanden bzw. nachwievor bestehen. Bei
einer Konversion des ehemaligen Bundeswehr-Ge­
ländes sind somit die innerhalb und außerhalb des
Geländes vorhandenen Schutzgüter besonders zu be­
rücksichtigen, zu schützen und zu fördern, grundsätz­
lich ist jedoch eine bauliche Nutzung an diesem
Standort möglich.
Städtebauliche Bewertung:
Da das Gelände der IVG bis vor kurzem durch die
Bundeswehr militärisch genutzt wurde und von daher
vorbelastet ist, bietet sich eine Um- und Neunutzung
an dieser Stelle an.
Durch die Änderung des F-Planes werden zum einen
die ökologisch hochwertigen Bereiche im Osten des
Gebietes als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
gesichert, zum anderen wird die Möglichkeit zur Kon­
version des Areals als Industrie- und Gewerbeflächen
sowie für die aktive Freizeit- und Sportnutzung ge­
schaffen. Zudem wird die Erhaltung und Weiternut­
zung der bestehenden technischen Infrastruktur (Elektizität, Wasserwerk und Kläranlage) ermöglicht.
WALDFLÄCHE
Bei Umsetzung der Planung können nicht alle Wald­
flächen erhalten werden. Nach dem Landeswaldgesetz ist Wald bei Umwandlung im Verhältnis 1 : 1 zu
ersetzen. Demzufolge werden Aufforstungsflächen
außerhalb des Gebietes notwendig, deren Größen­
ordnung sich nach Lage und Ausnutzung und der da­
mit verbundenen Abhölzung richten.
ALTLASTEN
Das IVG-Gelände Leese wurde im Rahmen einer
mehrstufigen Gefährdungsabschätzung von Rü­
stungsaltlasten in Niedersachsen auf Kontaminierun­
gen hin untersucht. Dabei wurden auf dem südlichen
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Samtgemeinde Landesbergen, F-Plan - Teilplan G, 1. Änderung
Teilgelände 8 Fässer mit Arsentrioxid gefunden und
z.T. Arsenbelastungen im Boden festgestellt. In einer
zweiten Stufe fanden dann weitere detaillierte Unter­
suchungen statt.
Die Arsenfunde wurden gesichert und ordnungsge­
mäß entsorgt. Eine Kontaminierung des Geländes
liegt danach aufgrund des heutigen Kenntnisstandes
nicht mehr vor.
Es wird auch weiterhin eine Eigenversorgung ange­
strebt. Der überschlägig berechnete Wasserbedarf
kann durch die bewilligt Fördermenge voraussichtlich
gedeckt werden (s. Begründung zum B-Plan "Oehmer
Feld"). Sollte je nach Art der künftigen Betriebe die
derzeitigen Kapazitäten nicht ausreichen, ist grund­
sätzlich ein Anschluß an die öffentlichen Trinkwasser­
versorgung, deren Speisung durch die Harzwasser­
werke erfolgt, zusätzlich möglich.
IMMISSIONEN
LÖSCHWASSER
Aufgrund der geplanten Konversion ist für die angren­
zenden Bereiche mit Lärmissionen zu rechnen. Es ist
jedoch möglich, eventuelle Beeinträchtigungen auf
das angrenzende Landschaftsschutzgebiet und die
Siedlung "Hahnenberg" auf ein vertretbares Maß zu
minimieren. Zu dieser Thematik wurden im Rahmen
des B-Plan-Verfahrens "Oehmer Feld" schalltechni­
sche Berechnungen durchgeführt (s. Anlage und Be­
gründung des B-Planes).
Die Versorgung des Plangebietes mit Löschwasser ist
durch die vorhandene Wasserversorgung sicherge­
stellt und kann im Bedarfsfall entsprechend erweitert
werden.
Ver- und Entsorgung
ABWASSERENTSORGUNG
Innerhalb des Geländes ist ein werksinternes Versor­
gungsnetz vorhanden, welches allerdings nur im west­
lichen Bereich ausgebaut ist und im Trennsystem ar­
beitet.
Das Werk Leese wurde bis Sommer 1995 durch die
Bundeswehr als Mieter genutzt. Den überwiegenden
Teil der Ver- und Entsorgungsanlagen hat die Bun­
deswehr entsprechend vertraglicher Regelung selbst
errichtet und bis zur Beendigung des Mietverhältnis­
ses betrieben. Da eine vollständige Übergabe der Un­
terlagen an die IVG als Grundstückseigentümerin bis­
her nicht stattgefunden hat, sind Aussagen über den
Zustand der Anlagen derzeit nur eingeschränkt mög­
lich. Die Ver- und Entsorgungsanlagen werden vor­
aussichtlich in die Trägerschaft der IVG übergehen.
Eine abschließende Klärung wird in absehbarer Zeit
erfolgen.
Bei der beabsichtigten Konversion des Geländes wird
künftig von der Weiternutzung der Kläranlage und des
bestehenden Kanalnetzes ausgegangen. Ansonsten
muß in Abhängigkeit von den künftigen Nutzern sowie
der Menge und Art des Abwasseranfalles über die
Form der Entsorgung (Anschluß an die Kläranlage
oder dezentrale Entsorgung) im Einzelfall entschieden
werden. Diese Vorgehensweise ist vertretbar, weil es
sich bei den derzeitigen potentiellen Nutzern um ab­
wasserarme Betriebe handelt, die zudem im wesentli­
chen nur häusliche Abwasser produzieren (s. Begrün­
dung zum B-Plan "Oehmer Feld").
WASSERVERSORGUNG
OBERFLÄCHENENTWÄSSERUNG
Aufgrund seines ursprünglich militärischen Nutzungs­
zweckes verfügt das Plangebiet über eine eigenstän­
dige Wasserversorgung.
Das vorhandene Regenwassernetz innerhalb des
Werksgeländes sowie das Rückhaltebecken außer­
halb können auch weiterhin in das Entsorgungssy­
stem integriert werden.
Der Landkreis Nienburg hat für zwei Bohrbrunnen in­
nerhalb des Trinkwassergewinnungsgebietes südöst­
lich des IVG-Areals die Förderung unterirdischen
Wassers zur Verwendung als Trink- und Brauchwas­
ser unbefristet bewilligt. Das geförderte Wasser wird
durch das werkseigene Wasserwerk aufbereitet und
zu den einzelnen Entnahmestellen gepumpt.
Aufgrund der bestehenden Sand- und Kiesböden ist
von einer guten Versickerungsmöglichkeit auszuge­
hen. Daher kann das unverschmutzte Oberflächen­
wasser auf den Grundstücken versickert werden.
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Samtgemeinde Landesbergen, F-Plan - Teilplan G, 1. Änderung
ENERGIEVERSORGUNG
3.0
Für die Stromversorgung des IVG-Areals ist die HASTRA zuständig. Die Einspeisung erfolgt über eine
20-kV- Leitung zur Trafostation östlich des Eingangs­
bereiches an der Haupterschließungsachse. Die Lei­
tungen sind unterirdisch verlegt. Eine Erweiterung des
vorhandenen Netzes ist möglich.
Beschluß- und Bekanntmachungsdaten
Aufstellungsbeschluß nach § 2 (1) Satz 1 BauGB ge­
faßt von dem Rat der Samtgemeinde Landesbergen
am 07.07.1992 und nach § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüb­
lich bekanntgemacht am
. .19 .
Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
durchgeführt
in
Form einer
Auslegung vom
. .19
bis
. .19 , deren Frist ortsüblich be­
kanntgemacht wurde am
. .19
und einer Bür­
gerversammlung am
. .19 , zu der am
. .19
eingeladen wurde.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4
(1) BauGB mit Schreiben vom
. .19 .
Entwurfszustimmung und Auslegungsbeschluß nach §
3 (2) BauGB gefaßt von dem Rat der Samtgemeinde
Landesbergen am
. .19 , ortsüblich bekanntge­
macht am
. .19 . Die Auslegung wurde durchge­
führt vom
. .19
bis einschließlich zum
. .19 .
Beschlüsse über Anregungen und Bedenken, Fest­
stellungsbeschluß gefaßt von dem Rat der Samtge­
meinde Landesbergen am . .19 .
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