1.4.1 Leitsätze zum Umweltschutz (Umweltpolitik) Mit einer aktiven

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DIN EN ISO 9001:2008 / DIN EN ISO 14001:2005
Auszug aus dem Managementhandbuch:
1.4.1
Leitsätze zum Umweltschutz (Umweltpolitik)
Mit einer aktiven Umweltpolitik tragen wir zum Erhalt unserer natürlichen Umwelt bei, die auch die
Lebensgrundlage zukünftiger Generationen sein wird. Mit verpflichtenden Leitsätzen nehmen alle Mitarbeiter/innen ihre Umweltverantwortung wahr. Das stärkt unsere wirtschaftliche Position und verbessert das Image des Unternehmens in der Öffentlichkeit.
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Die Einhaltung umweltrelevanter Vorschriften ist für uns selbstverständlich. Darüber hinaus
verbessern wir von der Planung bis zur Entsorgung die Umweltverträglichkeit unserer Dienstleistungen kontinuierlich.
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Natürliche Ressourcen wie Rohstoffe, Energie, Wasser und Verbrauchsgüter werden so sparsam und so gezielt wie möglich eingesetzt.
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Unsere Mitarbeiter werden im Bereich des Umweltschutzes durch Schulung und regelmäßige
Informationen zu umweltbewusstem Handeln motiviert.
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Wir arbeiten in allen Umweltfragen offen mit unseren Vertragspartnern und der Öffentlichkeit
zusammen. Wir setzen uns Ziele und berichten über das Erreichte. Auf Anfrage und über das
Internet www.greitner.de informieren wir auch die Öffentlichkeit über unsere Umweltschutzaktivitäten.
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Für umweltkritische Tätigkeiten kommen Techniken und Technologien nach dem aktuellen
Stand zum Einsatz. Sind diese nicht risikofrei, werden Notfallpläne ausgearbeitet und organisatorische und technische Maßnahmen ergriffen, um unfallbedingte Freisetzungen von Immissionen und Emissionen zu vermeiden.
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Alle Arten von Dienstleistungen werden so realisiert, dass die Mitarbeiter in den Objekten ihre
Arbeiten nach den Grundsätzen unserer Umweltpolitik durchführen.
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Unsere Lieferanten beurteilen wir jährlich auch nach umweltrelevanten Kriterien. Grundsätzlich achten wir bei den Lieferantenaudits auch auf diese Aspekte.
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Bei Neuinvestitionen in Technik und Behandlungsmittel wird die Auswahl nach wirtschaftlichen
und umweltrelevanten Aspekten vorgenommen.
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Die Wirksamkeit unserer Umweltpolitik und des Umweltmanagementsystems unterziehen wir
regelmäßigen internen und externen Prüfungen. Der Umweltbeauftragte (UMB) ist von der
Geschäftsleitung autorisiert, Korrekturprozesse im Bereich Umwelt einzuleiten und zu überwachen.
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Zur ständigen Verbesserung formuliert die Geschäftsleitung jährlich konkrete Ziele und Programme zur Sicherstellung der Umweltverantwortung, plant dazu die Budgets und legt Maßnahmen zur Erreichung der Ziele fest.
Diese Leitsätze des betrieblichen Umweltschutzes unterliegen der stetigen Anpassung und der kontinuierlichen
Verbesserung.
U-FO-01-Umweltleitsätze (2).doc
Änderung: 01
Stand: 01.05.2009
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